Ronny Wähner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Drucksachen, die aus der Sammeldrucksache 8/397 des Hauptausschusses zur Debatte stehen, betreffen klare Haushaltsvollzugsanträge im Bereich Asyl mit unabweisbaren Ausgaben, die auf einer rechtlichen Grundlage beruhen. Wir als CDU-Fraktion haben zum Thema illegale Migration und Asyl eine klare Haltung, und zwar unter der Prämisse: Humanität und Ordnung. Ordnungspolitisch stehen wir dazu, dass es zu einer deutlichen Senkung der illegalen Zuwanderung kommen muss und dazu auch der Schutz unserer Grenzen, insbesondere der europäischen Außengrenze, notwendig ist. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Darüber hinaus ist es notwendig, zügige Asylverfahren zu erreichen, deren negatives Ergebnis dann auch zur Umsetzung kommt; zuvorderst mit freiwilliger Rückkehr, aber wenn dies nicht möglich ist oder nicht gewollt wird, mit entsprechender Abschiebung. Zur Humanität gehört für uns als Ausfluss des christlichen Menschenbildes auch, dass wir die Menschen, die hier sind, ordentlich und anständig versorgen. Das ist unser Anspruch, unser Leitbild von Humanität. Dazu gehört, dass wir als Freistaat diese Menschen in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen gut betreuen. Dabei leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag für ein zügiges Asylverfahren, denn dort kann das BAMF-Verfahren durchgeführt werden. Wir entlasten darüber hinaus auch unsere Kommunen, weil wir entsprechend den Kapazitäten in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen die Flüchtlinge gesteuert auf die Kommunen abverteilen und dort auch Spitzen abfangen können. Dies ist Gegenstand einer Drucksache, in der diese 56 Millionen Euro genannt sind und wir aufgrund dieser gesetzlichen Vorlage einfach dazu verpflichtet sind, Herr Barth. Ich denke, die Kommunen danken es uns auch, dass wir hier als Partner entlasten. Das ist nicht in jedem Bundesland so. Die zweite größere Finanzzuweisung betrifft unsere Kommunen direkt, insbesondere die Landkreise und die kreisfreien Städte. Sie leisten einen ganz wesentlichen Beitrag bei der kommunalen Unterbringung von Geflüchteten. Dabei sollten wir zuvorderst dankbar dafür sein, was dort jeden Tag geleistet wird. Hier sind die Personenzahlen höher gewesen als ursprünglich in der Haushaltsplanung vorgesehen. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass die Kosten gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung gestiegen sind. Wir sind im zweiten Jahr unseres Doppelhaushaltes. Man konnte im Jahr 2022, als wir den Haushalt beschlossen haben, noch nicht absehen, wo die FlüAG-Pauschale pro Geflüchteten am Ende liegt. Sie ist deutlich höher. Damit zeichnen wir auch hier nach. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Dieses Geld wollen Sie den Kommunen nicht geben? Habe ich Sie da falsch verstanden? Ich weiß es nicht. Das ist eine klare gesetzliche Aufgabe, die wir hier erfüllen. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Ich denke, dazu müssen wir stehen, und dazu sind wir als CDU-Fraktion bereit. (Beifall CDU und Albrecht Pallas, SPD) Man muss in dieser Frage klar trennen zwischen Sachpolitik und dem Haushaltsvollzug in dieser Sammeldrucksache. Dabei gelten die beschlossenen gesetzlichen Regelungen. Es ist keine seriöse Sachpolitik, wenn man hier jedes Mal die Debatte über alles aufmacht, über Gott und die Welt, sondern man sollte sich klar an der Sache orientieren. Das tun wir als CDU-Fraktion, und ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Wähner. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Herr Rudolph, bitte.
