Oliver Fritzsche
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte Ihnen die Haltung der CDU-Fraktion zum vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke an drei für uns wesentlichen Perspektiven kurz begründen. Dies wäre zum einen eine verfassungsrechtliche Perspektive, zum Zweiten eine eher materiell-inhaltliche Perspektive und zum Dritten ein ethischer Begründungszusammenhang. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist der Fall klar. Was allgemein als Wissenschaftsfreiheit bezeichnet wird, findet sich im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Artikel 5 Abs. 3 – Zitat –: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Die von Ihnen geforderte Zivilklausel im Sächsischen Hochschulgesetz schränkt diese Freiheit massiv ein; denn diese erhobene Forderung ist unter Wahrung der Wissenschaftsfreiheit nicht umsetzbar. Insbesondere die individuelle Umsetzung der Wissenschaftsfreiheit für jede Forscherin und jeden Forscher an einer Sächsischen Hochschule macht Ihre Forderung unmöglich. Zu Punkt 2, einer eher inhaltlichen Perspektive auf Ihren Antrag. Auch viele inhaltliche Punkte sprechen dagegen. So existieren vielfältige Probleme der Abgrenzung beispielsweise bei der Frage: Was ist denn eigentlich militärische Forschung oder was bedeutet denn „rüstungsfinanziert“? Zahlreiche Produkte oder Erfindungen, welche auch an sächsischen Hochschulen entwickelt werden, können unterschiedlichen Einsatzzwecken dienen. Dies wird häufig auch unter dem Schlagwort „Dual Use“ zusammengefasst. Gerade im Bereich der Grundlagenforschung ist häufig nicht abzusehen, welche Einsatzmöglichkeiten sich für neue Technologien oder auch neue Werkstoffe bieten. Eine besondere Schwierigkeit ist die Abgrenzung von Produkten, welche beispielsweise auch im Rahmen des Zivilschutzes, bei der Feuerwehr, im Katastrophenschutz oder bei der Polizei Anwendung finden. Ebenso ist die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr im Rahmen bestimmter Ausbildungsinhalte, beispielsweise im Bereich der Medizin oder auch der Informatik, durchaus wünschenswert und gelebte Praxis. Im Punkt 3 möchte ich noch versuchen, aus ethischer Perspektive zu argumentieren. Wir leben in geopolitisch sehr schwierigen Zeiten. Aktuell befindet sich die deutsche Bundeswehr in neun bewaffneten Auslandseinsätzen, denen der Bundestag vor Beginn dieser Einsätze zugestimmt hat. So befinden sich Soldatinnen und Soldaten beispielsweise im Kosovo, im Irak, im Libanon, im Mittelmeer, im Roten Meer, im Südsudan, in der Westsahara und auch in Bosnien und Herzegowina. Hier geht es um unmittelbare Fragen der Sicherheit in diesen Ländern und Regionen. Hinzu kommen weitere anerkannte Missionen im Ausland im Rahmen unserer Bündnisverpflichtungen, beispielsweise in Litauen, im Mittelmeer oder auch im Nordatlantik. Damit demonstriert die Bundeswehr ihre Verteidigungsbereitschaft. Für uns als CDU-Fraktion steht fest, dass es auch in unserer Verantwortung liegt, dass deutsche Soldatinnen und Soldaten gerade auch in Zukunft bestausgerüstet in ihre schwierigen Einsätze und Missionen gehen. Dabei geht es sowohl um die individuelle Ausrüstung als auch um großes technisches Gerät. Wenn die Hochschulen hier einen Beitrag zur Sicherheit und gesunder Rückkehr der Soldatinnen und Soldaten leisten können, so ist dies nicht recht und billig, sondern gut und ehrenwert. In diesen geopolitisch so herausfordernden Zeiten brauchen wir – und das in Anlehnung an Max Weber – auch in der Politik ein Mehr an Verantwortungsethik und eher ein Weniger an Gesinnungsethik. Lassen Sie mich abschließend feststellen: Frieden braucht eben nicht nur Mut, sondern auch Klugheit, Stärke und Entschlossenheit. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung)
