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Plenarprotokoll 7/15

05.06.2020 · 78 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (12)CDU (8)AfD (5)Die Linke (5)GRÜNE (4)SPD (2)

Keller

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie bitten, in Anlehnung an unsere Geschäftsordnung die nonverbalen Äußerungen zu beenden. Wir sind uns sicher alle darüber einig, dass George Floyd und sein Tod, so wie gestern die Bundeskanzlerin es auch sagte, eindeutig Rassismus ist. Ich kann das Bekenntnis gut verstehen, aber Sie wissen, dass wir hier im Landtag einen verbalen Austausch pflegen und nonverbale Äußerungen die Geschäftsordnung nicht vorsieht. Ich möchte Sie jetzt bitten, diese nonverbalen Äußerungen zu entfernen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in Drucksache 7/840 vor. Bevor ich in der Sitzung fortfahre, möchte ich gern die Gelegenheit nutzen, mich bei Frau Heike Taubert ganz herzlich für ihren langjährigen Einsatz als Abgeordnete dieses Hauses zu bedanken. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ihnen ist sicherlich bekannt, dass Frau Ministerin Taubert, die dem Landtag seit 2004 angehörte, mit Ablauf des 31. Mai 2020 auf ihr Mandat verzichtet. Neu in unseren Reihen darf ich dafür Frau Abgeordnete Janine Merz von der Fraktion der SPD begrüßen. Ich heiße Sie noch einmal ganz herzlich willkommen, Frau Merz, und ich wünsche Ihnen eine gute, konstruktive Arbeit. (Beifall im Hause) Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführerin neben mir Frau Abgeordnete Hoffmann Platz genommen. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Dr. Klisch. Für die Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Henkel und Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt. Gestatten Sie mir ein paar allgemeine Hinweise auch für diese Sitzung. Zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich – wie in den vorangegangenen Sitzungen auch – daran erinnern, dass wir uns nach wie vor in pandemischen Zeiten befinden, auch wenn die tägliche Nachrichtenlage durchaus Optimismus zulässt. Die Verfahrensregelungen, wie sie zu Beginn unserer ersten Sitzung hier im Parksaal der Arena Erfurt am 8. Mai 2020 festgestellt wurden, haben weiterhin Bestand. In unser aller Interesse möchte ich jedoch gern darauf verzichten, all die dort gemachten Ausführungen noch einmal zu wiederholen. Wichtig ist und bleibt trotzdem, dass wir alle die Abstands- und Hygieneregeln auch weiterhin mit größter Disziplin einhalten und wir uns alle selbstkritisch prüfen, ob wir Krankheitszeichen verspüren, Kontakte zu Erkrankten hatten oder uns unter Außerachtlassung der erforderlichen Schutzmaßnahmen möglichen Gefahren bewusst ausgesetzt haben. All dies würde einer Teilnahme an den Sitzungen des Landtags und seiner Gremien widersprechen. Gestatten Sie mir den persönlichen Hinweis, dass es Menschen gibt – auch unter uns –, die besonders Rücksicht nehmen müssen aufgrund familiärer und persönlicher Kontakte zu Risikomenschen. Deshalb bitte ich Sie, nach wie vor von der Empfehlung Gebrauch zu machen, wie ich sie eben noch einmal benannt habe. Sehr geehrte Damen und Herren, zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich Sie auf den Ältestenrat verweisen: Der Ältestenrat hat in seiner 12. Sitzung am 2. Juni 2020 gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung festgelegt, dass die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/686 – Neufassung – in verlängerter Redezeit erfolgt. Damit steht den Fraktionen und der Landesregierung jeweils die eineinhalbfache Redezeit zur Verfügung. Die Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/686 – Neufassung – hat die Drucksachennummer 7/873. Die Beschlussempfehlungen zu den Entschließungsanträgen der Fraktion der CDU in den Drucksachen 7/729 bis 7/735 und 7/737 haben die Drucksachennummern 7/874 bis 7/881. Der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/736 wurde von der Antragstellerin zurückgezogen. Da der federführende Haushalts- und Finanzausschuss erst gestern abschließend zu dem Gesetzentwurf und zu den Entschließungsanträgen beraten hat, konnten die Beschlussempfehlungen auch erst gestern bereitgestellt werden. Ein Aufruf der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs gemeinsam mit den Entschließungsanträgen setzt daher eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraus. Die Fristverkürzung ist mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Wer für die Fristverkürzung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Ich sehe niemanden. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurden Entschließungsanträge der Fraktion der FDP in den Drucksachen 7/861, 7/863, 7/882 und 7/894, Entschließungsanträge der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Drucksachen 7/865, 7/866 und 7/867 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/895 verteilt. Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/894 und der Entschließungsantrag der Fraktion der AfD wurden zusätzlich auf den Tischen links und rechts von Ihnen wie beim letzten Mal verteilt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt? Herr Bühl, Fraktion der CDU, bitte.

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Andreas Bühl CDU

Ich würde die Aufnahme eines weiteren Punkts beantragen in Drucksache 7/869, das Sechste Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung.

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Keller

Vielen Dank. Gibt es weitere Anträge? Bitte, Frau Abgeordnete Henfling.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Ich würde darum bitten, dass wir den von der CDU gerade beantragten Antrag nicht in verlängerter Redezeit beraten, sondern, wie eigentlich vereinbart, in verkürzter Redezeit.

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Keller

Sehr geehrte Damen und Herren, es wird also die Ergänzung der Tagesordnung beantragt. Wünscht ein Abgeordneter das Wort zur Dringlichkeit der Ergänzung der Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Anträge, gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Dann rufe ich die Abstimmung auf, anschließend werde ich über die verkürzte Redezeit abstimmen lassen. Ich werde gerade darauf hingewiesen, dass ohnehin der Ältestenrat verfügt hat, wenn es keinen anderen Antrag gibt, dann eine verkürzte Redezeit zutrifft. Es sei denn, es wird hier ausdrücklich um die verlängerte Redezeit gebeten. Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir uns diese Abstimmung sparen. Dann rufe ich die Abstimmung über die Aufnahme des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in Drucksache 7/869 in die Tagesordnung und die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der GO auf. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden. Gibt es dazu Widerspruch? Nein. Das hatte ich schon abgestimmt. Dann rufe ich auf zur Abstimmung über die Aufnahme in die Tagesordnung mit Fristverkürzung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen außer der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Ja, die Fraktion der AfD stimmt dagegen. Gibt es Stimmenthaltungen? Kann ich keine erkennen. Damit ist die Aufnahme in die Tagesordnung beschlossen. Gibt es weitere Aufnahmeanträge in die Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit können wir über die Tagesordnung in geänderter Fassung abstimmen. Wer der Tagesordnung in geänderter Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Tagesordnung beschlossen. Ich darf aufrufen den Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/686 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/873 dazu: Finanzielle Handlungsfähigkeit von Gemeinden, Städten und Landkreisen in der Corona-Krise und danach sicherstellen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/729 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/874 dazu: Sofortprogramm zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler und Bereitstellung professioneller OnlineLehrangebote Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/730 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/875 dazu: Abminderung von durch die Corona-Pandemie entstandenen Liquiditätsengpässen im Bereich des Spitzensports Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/731 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/876 dazu: Leistungen von Familien anerkennen und unterstützen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/732 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/877 dazu: Initiative zur beschleunigten Durchführung von Schnelltests und Antikörpertests Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/733 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/878 dazu: Rettungsnetz für das Ehrenamt – Potential der Ehrenamtsstiftung in der Corona-Krise nutzbar machen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/734 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/879 dazu: Thüringer Mittelstands-Sicherungs-Programm – 50.000 Euro Soforthilfen für Thüringer Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/735 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/880 dazu: Unterstützungsleistungen für gemeinnützige Vereine, freie Träger sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts mit wirtschaftlicher Betätigung unabhängig von ihrer Beschäftigtenzahl Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/737 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/881 dazu: Gesundheitsschutz von Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren in der Ausbildung gewährleisten Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/861 dazu: Klare Regeln für private und öffentliche Feiern definieren: Hochzeiten, Schuleinführungen und Co. ermöglichen! Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/863 dazu: Pflegebonus des Bundes aufstocken – Leistungen von Pflegekräften würdigen Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/865 dazu: Kur- und Erholungsorte in Thüringen unterstützen – Einnahmeverluste von Heilbädern abfedern Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/866 dazu: Fördermaßnahmen für den Erhalt von Ausbildungsplätzen und die Übernahme von freigesetzten Auszubildenden sicherstellen Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/867 dazu: Familienapp entwickeln: Thüringer Familien unterstützen – Thüringer Wirtschaft, Tourismus und Kultur stärken Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/882 dazu: Gut gewirtschaftet und dennoch in der Krise – Wirtschaftliche Auswirkungen der Coronakrise für Kommunen abmildern Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/894 dazu: Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der CoronaPandemie (ThürCorPanG) Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/895 Sehr geehrte Damen und Herren, damit darf ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1 eröffnen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/686 – Neufassung – und zu den Entschließungsanträgen der Fraktion der CDU in den Drucksachen 7/729, 7/735 und 7/737. Ich werde anschließend auch noch das Wort zu den Begründungen aufrufen. Bitte schön, Herr Emde, Sie haben das Wort.

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Volker Emde CDU

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, allein die lange Vorrede unserer Landtagspräsidentin hat schon gezeigt, es war eine Menge Holz in relativ kurzer Zeit zu bewegen. Ich könnte es mir jetzt einfach machen und den zwölfseitigen Bericht – die zwölfseitige Beschlussempfehlung – aus dem Haushalts- und Finanzausschuss vortragen. Das würde ich mir aber ersparen, weil ich glaube, Sie können das alle auch lesen und haben das gelesen. Ich habe also jetzt zu berichten über die Beratungen zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/686 – Neufassung – zu einem Gesetz zur Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Nun habe ich mich gefragt – als Vorsitzender von diesem Ausschuss musst du hier Bericht erstatten –, berichtest du jetzt für dieses Plenum hier oder berichtest du auch für die Öffentlichkeit und für die Zuhörer und musst du das jetzt trocken berichten – rein sachlich – oder musst du vielleicht auch ein bisschen erlebbar erklären, worum es hier geht? Meine Damen und Herren, ich bin jetzt seit 27 Jahren Mitglied in diesem Landesparlament. (Beifall DIE LINKE) Das muss noch keinen Beifall geben, André. Da erlebt man natürlich so einiges, gerade in den Anfangsjahren, und da haben wir auch viel Geld bewegt. Aber ich muss sagen, es kommt halt immer wieder mal – wenn man denkt, es wird langweilig – etwas Neues. So etwas wie diese Corona-Pandemie haben wir eben auch noch nicht erlebt und sie ist auch mit nichts vergleichbar. Deswegen muss man eben auch mit neuen Mitteln neue Wege gehen, um auf so ein Ereignis und so eine Katastrophe – wenn man so will – zu reagieren. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe heute Morgen auf dem Weg hierher Landeswelle draufgehabt. Das mache ich sonst nicht allzu oft. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagt man doch nicht!) Es gibt ja auch noch andere Sender, die noch informativer sind als Landeswelle. Der Moderator sprach dann davon, dass es doch eine Selbstverständlichkeit wäre, dass die Eltern, die doch in diesen systemrelevanten Berufen wären, ihre Kinder kostenfrei in den Kindergarten schaffen können. Das kann man vielleicht so sehen – ich will an dem Beispiel mal ein bisschen in die Tiefe gehen, was diese Beratung hier im Landtag ausmacht –, aber ganz so einfach ist es dann eben doch nicht. Man kann sagen: Ja, ist doch selbstverständlich, diese Eltern bekommen die Elternbeiträge erstattet oder müssen sie gar nicht erst zahlen. Aber dann stellt sich die Frage: Was ist denn mit den Eltern, die nicht die Möglichkeit hatten, ihr Kind in den Kindergarten in dieser Zeit zu bringen? Was ist mit denen, wie kann man denen auch helfen oder haben die auch einen Anspruch – was ist hier gerecht? Vielleicht hatten manche Eltern, die im Homeoffice waren und ihr Kind nicht abgeben konnten, auch schwere Zeiten. Dann ist die Frage: Empfänden sie das als gerecht, dass andere Eltern ihr Kind in den Kindergarten bringen durften, dort schönes Geld verdient haben, vielleicht noch einen Zuschlag bekommen haben und am Ende die Elternbeiträge, die ja wichtig sind, um den Platz zu finanzieren, nicht ableisten müssen? Oder wie ist es mit den Eltern, die in Kurzarbeit gehen mussten und nicht die Möglichkeit hatten, arbeiten gehen zu dürfen? Das wirft also eine Menge Fragen auf. Es wirft für uns zum Beispiel auch die Frage auf: Nach welchem Modus und mit welchem Schlüssel finanziert man dann sozusagen die den Trägern ausfallenden Elternbeiträge? Ich will das jetzt hier nicht erörtern, aber es ist eine relativ komplizierte Geschichte, denn wir müssen dann auch auf bestehende Tarifverträge eingehen. Und wir wollen ja auch nicht Geld auszahlen, das gar nicht ausgegeben wurde, denn wir haben die Verantwortung, mit Steuergeldern sinnvoll und sparsam umzugehen. Diese Frage muss über allem stehen, denn wir geben hier zunächst einmal ca. 700 Millionen Euro aus Landesmitteln aus. Das heißt, wir haben eine Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler zu rechtfertigen und darzustellen, dass der Weg sinnvoll ist, über den wir diese Mittel ausgeben. Insofern ist es immer eine Frage, ob man hier als Landtagsabgeordneter nur Bericht erstattet oder wie man es auch schafft, nach außen hin den Menschen zu erklären, was wir hier tun. Es geht nicht um 700 Millionen Euro, die einfach da sind und die man nach Gutdünken verteilen kann, sondern es geht um 700 Millionen Euro, die arbeitende und schaffende Menschen in diesem Land erst mal verdient haben und uns zur Verfügung gestellt haben. (Beifall CDU, FDP) Meine Damen und Herren, das Wissen darum und die Verantwortlichkeit darum habe ich bei den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss in allen Fraktionen durchaus gesehen. Bei aller Unterschiedlichkeit, auch wie man Dinge wichtet und wertet, war es doch, denke ich, ein einendes Band, dass man verantwortungsbewusst mit diesen Dingen umgeht. Durch Beschluss des Landtags vom 8. Mai 2020 wurde der Gesetzentwurf federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Es waren aber auch noch sieben mitberatende Ausschüsse beteiligt. Der Haushaltsausschuss hat diesen Gesetzentwurf gleich am 8. Mai nach der Beratung hier im Plenum kurz beraten, eine schriftliche Anhörung beschlossen und wir haben dort 150 Anzuhörende gebeten, uns ihre Stellungnahme abzuliefern. Wir haben dazu dann insgesamt mehr als 100 Zuschriften erhalten. Was jetzt Gegenstand der schriftlichen Anhörung und auch der Änderungsanträge war, will ich nicht noch mal im Detail vorlesen, das hat Frau Präsidentin schon getan. Aber wie wir gehört haben, war es eine Vielzahl von Änderungsanträgen und Entschließungsanträgen, die zusätzlich zum Gesetz beraten und angehört wurden. Allen Angehörten, namentlich aber auch den beiden kommunalen Spitzenverbänden, ist für die Kooperationsbereitschaft auch in diesem Zusammenhang und für die substantiierten Stellungnahmen in dieser relativ kurzen Zeit zu danken. Der Haushaltsausschuss hat sodann in seiner 5. Sitzung am 28. Mai beschlossen, angesichts des besonderen Charakters dieses Mantelgesetzes ausnahmsweise in einer Abweichung von unserer sonstigen Verfahrensweise zu beraten. Wir haben die mitberatenden Ausschüsse gebeten, sich damit zu befassen und uns ihre Meinung mitzuteilen, ohne dass wir als Haushaltsausschuss schon eine Beschlussempfehlung vorab gegeben haben. Das hat am Ende auch alles gut geklappt. Die Mitberatungen in den sieben mitberatenden Ausschüssen haben in der Zeit vom 29. Mai bis 3. Juni stattgefunden. Bei uns im federführenden Haushaltsausschuss lag selbst ein Schwerpunkt auf der Beratung von Artikel 1 des Mantelgesetzes, nämlich der Einrichtung dieses Sondervermögens und wie dieses im Gesamtspiel der Finanzen dieses Landes, auch im Licht der heutigen Finanzsituation und der künftigen finanziellen Situation des Freistaats, einzuordnen ist. Hier wurde durchaus thematisiert, dass es die Möglichkeit des Nachjustierens geben kann und wahrscheinlich auch wird, weil weiterhin ausbleibende Einnahmen zu erwarten sind oder weil eben auch weitere Notwendigkeiten für Folgeausgaben infolge der Corona-Krise entstehen können und auch absehbar sind. Ich erinnere nur mal daran, dass die kommunale Familie, der wir jetzt in einem ersten Schritt helfen, von sich aus schon sagt und uns erwarten lässt, dass die kommunale Ebene mit deutlich höheren Ausfällen zu rechnen hat und wir gehalten sind, dort auch ein Stück weit zu helfen. Thematisiert und kritisch betrachtet wurde natürlich auch die Frage der Einbringung eines Nachtragshaushalts und die Frage: Wie ist denn dieses Sondervermögen in den Haushalt einzubetten? Müsste es dazu schon einen Nachtragshaushalt geben? Ich denke, dieses Thema wird uns weiterhin beschäftigen und wir werden in jedem Fall einen Nachtragshaushalt in dem Sinne beraten müssen, dass die Steuerschätzung September uns auch noch mal neue Erkenntnisse geben wird. Trotzdem bleibt die Frage: Wie schaffen wir es, das gesetzlich, juristisch vernünftig zu verankern und auf der anderen Seite aber eben auch alle die Möglichkeiten auszuschöpfen, die wir haben? Denn die Möglichkeiten dürfen nicht allein darin liegen, neue Kredite auf dem Markt aufzunehmen. Das würde ja am Ende bedeuten, dass für die Folgejahre die Aufstellung von Haushalten und der Umgang mit Steuermitteln noch mal erschwert wird, denn letzten Endes kosten neue Kredite neue Tilgungen und das verhindert letztlich Ausgaben an Stellen, wo wir sie gern hätten. In diesem Zusammenhang danke ich auch dem Thüringer Landesrechnungshof für seine dezidierte Stellungnahme und seine Beteiligung an der Diskussion dazu. Meine Damen und Herren, in seiner 6. Sitzung am 4. Juni schließlich hat der Haushalts- und Finanzausschuss unter Berücksichtigung aller Änderungsanträge eine umfangreiche Beschlussempfehlung beschlossen. Ich danke meinen Kollegen für die zügige und sehr konzentrierte Abarbeitung. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen in zwölf Seiten in Drucksache 7/873 vor. Es gibt weitere Beschlussempfehlungen zu den Entschließungsanträgen, wie sie Frau Landtagspräsidentin schon aufgerufen hat. Die CDU-Fraktion hat ihren Entschließungsantrag in Drucksache 7/736 zurückgezogen. Mit Ausnahme des Entschließungsantrags in Drucksache 7/730, dessen unveränderte Annahme empfohlen wird, empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss die Annahme der Entschließungsanträge jeweils in einer neuen, geänderten Fassung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Schluss in unser aller Namen den Anzuhörenden, die sich das in so kurzer Zeit angetan haben, für die umfassenden Stellungnahmen danken. Ich möchte Sie insbesondere auch bitten, mit einem kleinen Applaus den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, insbesondere Herrn Bieler und Herrn Apel, ein kleines Dankeschön zu übermitteln. Vielen Dank. (Beifall im Hause)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Wir setzen fort im regulären Ablauf. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag in Drucksache 7/861? Bitte, dann haben Sie, Herr Abgeordneter Bergner, das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen der Fraktion der Freien Demokraten möchte ich Ihnen den Entschließungsantrag „Gesundheitsschutz von Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren in der Ausbildung gewährleisten“ zur Diskussion vorstellen. Die Corona-Pandemie, die uns jetzt schon seit Monaten beschäftigt, traf natürlich auch unsere Feuerwehren unvorbereitet und wirkt sich direkt auf die Arbeit der Kameradinnen und Kameraden aus. Zahlreiche Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren im Freistaat wie auch Angehörige der Berufsfeuerwehren haben sich in den letzten Wochen neben ihrem alltäglichen Engagement zur Gefahrenabwehr um die Bewältigung der Herausforderungen durch COVID-19 verdient gemacht. Ich will mal sagen: Trotz der komplizierten Situation wurde die Einsatzbereitschaft aufrechterhalten. Die Kameraden sind ausgerückt, ohne zu wissen, wer in dem jeweiligen Fall gerade vor ihnen ist, ob er vielleicht infiziert sein könnte, und haben ihren Dienst geleistet. Allein das möchte ich schon nutzen, um einen Dank an die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren im ganzen Land zu richten. (Beifall AfD, CDU, FDP) Der überwiegende Teil der alltäglichen Arbeit bei der Gefahrenabwehr wird dabei von ehrenamtlichen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren geleistet – Menschen, die sich neben Beruf und Familie in ihrer Freizeit dem Gemeinwohl verpflichten. An dieser Stelle entsteht durch die gegenwärtige Lage, durch die geltenden Verordnungen und Hygienemaßnahmen ein Problem, welchem wir mit unserem Antrag nachgehen und was wir lösen möchten. Laut § 11 Abs. 1 der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung in Verbindung mit Punkt 1.10 des ersten Teils der Feuerwehrdienstvorschrift 2 wird als eine Mindestforderung festgelegt, dass jeder Feuerwehrangehörige nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen soll. Die nun aber geltenden Einschränkungen – namentlich durch die Thüringer Eindämmungsmaßnahmenverordnungen und ihre Folgeverordnungen – führen dazu, dass seit Monaten die üblichen Fortbildungen an den Feuerwehrstandorten nicht durchgeführt werden können. Auch jetzt sind aufgrund der noch nicht überstandenen Gefährdungen durch das Virus durch verschiedene Aufgabenträger Fortbildungsmaßnahmen ausgesetzt und aufgrund der zulässigen Kapazitäten der Stadt finden Lehrgänge auch teilweise nur auf 50 Prozent reduziert statt. Ein Nachholen der verpassten Schulungen durch ein Aufstocken der dafür eingeplanten Wochenstunden in der Zeit nach Corona kann dabei nicht die Lösung sein. Weder wissen wir derzeit, wann eine Rückkehr zu einem Normalzustand möglich ist, noch wann es das geben kann. So dürfen der reguläre Feuerwehrdienst und die Einsatzbereitschaft der Kameradinnen und Kameraden unter einer verstärkten Bindung durch Fortbildungen eben nicht leiden. Zuletzt muss auch bedacht werden, meine Damen und Herren, dass vor allem den Ehrenämtlern nicht noch weitere Konflikte mit dem Berufsleben, mit dem privaten Familienleben, mit der normalen Freizeitgestaltung aufgebürdet werden sollten. Daher fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung auf, die geltenden Mindestanforderungen für das Jahr 2020 auszusetzen. Gern können wir – falls gewünscht – die Diskussion natürlich auch im Ausschuss für Inneres und Kommunales fortführen, aber ich werbe an dieser Stelle, meine Damen und Herren, um Ihre Zustimmung, weil es unseren Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren zu mehr Pragmatismus hilft. Danke schön. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags in Drucksache 7/863? Bitte, Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, nach Beschlusslage der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am 16. April sind deutschlandweit Großveranstaltungen bis 31. August verboten. – So weit, so gut, so weit, so bekannt. Festivals wie das Tanz- und Folkfestival in Rudolstadt oder „Sonne, Mond und Sterne“ werden also auch in Thüringen abgesagt, das haben wir und natürlich auch die Veranstalter und ihre Besucher verstanden. In der Zwischenzeit haben aber andere Länder begonnen, sich Gedanken zu machen und mal zu fragen: Was ist denn eigentlich eine Großveranstaltung, wann kann sie stattfinden und wie definieren wir das, und was machen wir eigentlich mit allen privaten und öffentlichen Veranstaltungen, die eben keine Großveranstaltung sind? Da wurden beispielsweise in Sachsen oder Schleswig-Holstein nach und nach Verordnungen verkündet, die nicht nur den gewerblichen Veranstaltern, sondern auch den Eltern bei Schuleinführungen, den baldigen Ehepaaren, Jubilaren, Feuerwehrvereinen, den Kitas, Schulen und vielen anderen Gewissheit geben bei der Frage: Dürfen unsere traditionellen Feste und Feierlichkeiten stattfinden – ja oder nein? Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Thüringer Bevölkerung hat sich ja über mehrere Monate hin an massive Einschränkungen bis ins Privatleben gehalten und ein hohes Maß an Disziplin und Respekt gezeigt. Dieses Verantwortungsbewusstsein trauen wir Freien Demokraten den Menschen in Thüringen auch weiter zu, vor allen Dingen gerade im Rahmen von privaten Feierlichkeiten. (Beifall FDP) Wir hatten bereits Anfang Mai einen Antrag eingereicht, in der Hoffnung, dass sich Rot-Rot-Grün und die Landesregierung Gedanken machen, wie man hier Begrifflichkeiten definiert, um Rechtssicherheit schaffen zu können. Sie wissen, dass Schuleinführungen vor der Tür stehen. Der Sommer ist die Hoch-Zeit von Hochzeitsfeierlichkeiten. Dabei geht es also bei der Frage, wann darf ich was tun, nicht allein um die Frage der Unternehmen, die sich darauf einstellen müssen, die eben die Aufträge bekommen und angenommen haben, es geht eben um die Eltern, die Brautpaare, die bereits Verträge unterschrieben haben und jetzt nicht genau wissen, was denn nun wird. Da muss ich schon sagen: Wenn man mal in den schlechten Versuch, der am 12. Mai unternommen wurde, um das mal zu definieren, hineinschaut, komme ich leider nicht umhin, genau diesen Versuch einmal wortwörtlich aus der Verordnung zu zitieren. Ich tue das gern und beginne: „Öffentliche Veranstaltungen wie […] Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, [größere] Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Festivals, Kirmes und ähnliche Veranstaltungen, die insbesondere nach ihrem Gesamtgepräge, ihrer Organisation, dem geplanten Ablauf, der Dauer, der Anzahl, der Struktur und der Zusammensetzung der zu erwartenden Teilnehmer oder den räumlichen Verhältnissen am Veranstaltungsort unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage am Veranstaltungsort in besonderem Maße geeignet sind, die Ausbreitung der Pandemie zu fördern, sind bis zum Ablauf des 31. August 2020 verboten.“ Damit endet dieser Satz. Auch wenn man den mehrfach liest, weiß man nicht, was es bedeutet. (Beifall FDP) Damit bleibt festzuhalten, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie sich genau um eine konkrete Definition gedrückt haben und das gerade in der Zeit, wo Sie genau wissen, dass viele Feste bei uns im Land anstehen. Das gilt eben nicht nur für öffentliche Feiern – das habe ich eben schon gesagt –, sondern auch ganz besonders für die privaten Veranstaltungen. Mittlerweile dürfen wir – und das freut nicht nur die Gastwirte – uns wieder draußen bewegen, Gaststätten besuchen, wenn wir 1,50 Meter Abstand halten. Aber wir dürfen eben nicht mit der Familie unter Einhaltung eben dieser Regeln feiern. Wir Freien Demokraten sind deswegen der Überzeugung, dass gerade bei der Frage der Schuleinführungen, bei den Abschlussfeiern, den Hochzeiten, den Gedenken, bei Geburtstagen usw., um nur ein paar Beispiele zu nennen, dies auch in der Öffentlichkeit unter Rahmenbedingungen zu tun, glaube ich, ist mit einer genauen Definition durch die Landesregierung kein Problem. Dabei bricht Ihnen kein Zacken aus der Krone, Sie helfen unserer Bevölkerung. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag in der Drucksache 7/865? Frau Abgeordnete Pfefferlein? Bitte, Frau Henfling?

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Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Die Kollegin Pfefferlein ist für den Pflegebonus angemeldet, nicht für die jetzige Begründung.

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Keller

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Wenn sie sich meldet, muss ich sie aufrufen. Sie hatte sich gemeldet. Irren ist menschlich, das passiert jedem mal, alles ist gut. Also: Es wird hier nicht das Wort zur Begründung zu Drucksache 7/865 gewünscht. Dann frage ich: Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag in Drucksache 7/866? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag in Drucksache 7/867? Auch das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag in Drucksache 7/882? Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, ich darf Ihnen für unsere Fraktion, für die Freien Demokraten, gern unseren vorliegenden Entschließungsantrag begründen. Ich habe mir dazu gestern eine Rede überlegt, einen, glaube ich, knackigen Einstieg. Blöderweise ist das heute schon ziemlich Makulatur, weil ich gar nicht weiß, auf was ich mich heute eigentlich beziehen soll. Man merkt, diese ganz, ganz große Koalition ist noch nicht ganz so alt und schon knirscht es kräftig im Gebälk. (Beifall FDP) Das erste Thema ist gleich das, wozu gestern der Änderungsantrag zum Familiengeld reingekommen ist, was mit den 100 Euro passiert. Aber letzten Endes ist das zunächst mal für unseren Antrag völlig irrrelevant. Denn uns geht es darum, dass man nicht die Leistung mit 100 Euro einfach pauschal den Eltern bezahlt. Das kann eine Geste des Respekts und der Anerkennung sein, aber es wiegt doch nicht auf, was unsere Familien und auch unsere Kinder und Jugendlichen in der Corona-Krise gemeinsam geleistet haben. Viel wichtiger ist doch, dass heute schon an Morgen gedacht wird. Und da wissen Sie, dass die Freien Demokraten immer die Frage im Blick haben: Geht das Ganze eigentlich auch digital oder muss es immer analog sein? Ich glaube, da haben wir auch die Grünen an unserer Seite. Sie wissen, jede digitale Lösung hilft, das Leben von Bäumen zu retten. Auch insofern ist die Frage der Familienkarte und der Leistung, glaube ich, etwas, wo wir durchaus auf etwas setzen können, wo andere Bundesländer uns schon einen Schritt voraus sind. Eine digitale Familien-App dort, wo ich Leistung abprüfen kann, dort, wo ich Guthaben aufladen kann, dort, wo ich mich auch über die Angebote informieren kann. Das hilft nicht nur ganz konkret Familien, das hilft auch unserem Kulturund Tourismusland Thüringen. Insofern ist das, glaube ich, eine gute Anregung für weitere Debatten. Insofern freue ich mich darauf und hoffe zunächst auf Ihre Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag in Drucksache 7/894? Ja. Herr Abgeordneter Bergner, bitte.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Corona-Pandemie hat die Thüringer Kommunen in einer beispiellosen Art und Weise in die Krise gestürzt und wird auch die nächsten Jahre massive Auswirkungen auf die Finanzsituation der Landkreise, Gemeinden und kreisfreien Städte haben. Neben einer grundlegenden Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs und Soforthilfen zur Kompensation der erheblichen Einnahmeausfälle sind umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch langfristig ermöglichen und sicherstellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Einnahmeausfälle aus Gewerbesteuern, aber eben auch aus Gebühren, Entgelten, Mieten und Pachten sind derzeit noch nicht zu beziffern. Klar ist hingegen, dass die Ausfälle jede Kommune in Thüringen treffen und die Hilfen vom Land nicht zur Kompensation ausreichen werden. Schätzungen zufolge kann von einem Einnahmeausfall von mindestens 500 Euro je Einwohner ausgegangen werden. Die Kompensation zu Gewerbesteuermindereinnahmen soll bei einem Betrag von maximal 100 Euro pro Einwohner liegen. Bereits hier zeigt sich das enorme Defizit, das die kommunalen Haushalte nun zusätzlich belasten wird. Eine Flut an Herabsetzungsoder Stundungsanträgen von Gewerbetreibenden der Kommunen, aber auch Anträge auf Miet- oder Pachtaussetzung lassen die kommunalen Haushalte, meine Damen und Herren, bereits jetzt in eine finanzielle Schieflage geraten, die sich in den kommenden Monaten und Jahren nur dann nicht festigen wird, wenn nicht langfristige Maßnahmen ergriffen werden. Aufgrund der zu erwartenden Rezession müssen Steuer- und Abgabenerleichterungen für die Bevölkerung, die Unternehmen und die Kommunen geschaffen werden. Maßnahmen wie diese führen zur Verstetigung des Konjunkturzyklus und damit langfristig zu einem Weg raus aus der Krise. Ein solcher Weg ist jedoch in der Selbstkonsolidierung allein nicht möglich. Der Zwang für Kommunen zur Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuern, wenn diese wegen COVID-19-Auswirkungen haushaltsrechtlich gezwungen sind, Bedarfszuweisungen in 2020 zu beantragen, kann allein nicht die Lösung sein, meine Damen und Herren. Wichtig ist deshalb über die oben genannten Maßnahmen hinaus, dass in absehbarer Zeit der Kommunale Finanzausgleich so vom Kopf auf die Füße gestellt wird, dass die Kommunen auskömmlich ausgestattet werden, ihren Aufgaben nachkommen zu können und dass sowohl der Investitionsstau abgebaut werden kann, als auch ein angemessener Beitrag für freiwillige Aufgaben wie Kultur und Sport bleibt, meine Damen und Herren. Handlungsfähige Kommunen, die keine Bittsteller mehr sein müssen, sind das langfristige Ziel. Der Grundsatz muss dabei sein, die Einnahmeausfälle der Kommunen abzufedern und die Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise so zu unterstützen, dass sie auch in und nach der Krise ihren Aufgaben gerecht werden können – als Auftraggeber für eine selbsttragende regionale Wirtschaft – und damit eine herausragende Rolle spielen können, wo wir sie auch brauchen. Dafür bedarf es auch nach einer Vereinfachung und Reduzierung von Vorschriften, Regeln und Gesetzen einer Liberalisierung des Vergaberechts, Bürokratieabbau bei Fördermittelprogrammen und einer höheren Flexibilität bei Kassenkrediten, um auch dann schon handlungsfähig zu sein, wenn noch nicht alle Details geklärt sind, meine Damen und Herren. Den enormen Herausforderungen, denen Land und Kommunen in den nächsten Jahren gegenüberstehen, ist mit Weitblick entgegenzutreten. Mit den vorgeschlagenen fünf Maßnahmen wird ein erster Schritt in Richtung wirkliche Stabilisierung der Kommunen und ihrer Haushalte gemacht und nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein gegossen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag in Drucksache 7/895? Nein. Damit haben wir die Begründungen abgearbeitet. Ich eröffne die Aussprache. Nach dem Beschluss des Ältestenrats vom 2. Juni 2020 erfolgt die Verhandlung in verlängerter – also das heißt in eineinhalbfacher – Redezeit. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kemmerich für die FDP-Fraktion. Bitte.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, liebe Zuhörer, Zuschauer an den Medien, wir begrüßen das Mantelgesetz, wir begrüßen, dass Hilfe geleistet wird. Wir hoffen nur, dass die für manche Situationen späte Hilfe nicht auch in Situationen zu spät kommt. Ein Zukunftspaket, ein Konjunkturpaket ist das vorgelegte Mantelgesetz allerdings nicht. (Beifall FDP) Dem Parlament wird hier in letzter Sekunde ein zusammengeschustertes Werk vorgelegt, welches oft aus unzureichenden Einzelmaßnahmen besteht, aber eben auch oft ausklammert, die Probleme von morgen zu lösen. (Beifall FDP) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind sehr froh, dass Sie keine Verantwortung mehr für den Freistaat tragen!) Ich möchte auf Minister Tiefensee bei der Einbringung des Mantelgesetzes beim letzten Mal kommen, als er sagte, wir wissen aus Erfahrung, wir wissen aus Gesprächen, dass diese Gießkannenförderung zu wenig zielgenau ist. Sie merkten auch richtigerweise an – er ist gar nicht im Hause –, dass solche Förderungen auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Nun findet sich aber diese pauschale Unterstützung von bis zu 50.000 Euro für Unternehmen in dem gemeinsamen Antrag mit der CDU wieder, hilfreiche und differenzierte Maßnahmen bleiben aber eine Ausnahme. Konkret brauchen die Unternehmen schnelles Handeln, eine schnellere und einfache Kreditvergabe. Das ist bis heute nicht gelöst, ich kenne Unternehmen, die seit der Zeit auf eine Kreditgenehmigung von der KfW, ausgereicht durch die Hausbank, warten. Und letztlich, damit es zielgenau ist und tatsächlich die Probleme löst – so haben wir es hier auch gefordert –, eine Möglichkeit des Schuldenschnitts: Es muss möglich sein, genau zu definieren: Was sind die aus der Pandemie resultierenden Schäden, Umsatzausfälle, Verluste für die Unternehmen? Und dann sollte dies im Wege eines Schuldenschnitts bereinigt werden, um Investitionen in die Zukunft der Unternehmen zu ermöglichen, um die Bonität der Unternehmen wiederherzustellen, schlichtweg um auch wieder Wirtschaft nach vorn zu bringen. (Beifall FDP) Ihr Bemühen, pauschal viel Geld auszugeben, heißt nicht automatisch, dass es auch an der richtigen und vor allen Dingen sinnvollen Stelle ankommt. Die Beurteilung Ihrer geplanten Maßnahmen durch den Landesrechnungshof will ich nur mal exemplarisch hier aufzählen: Der Rechnungshof – wie auch wir – hält die Auslagerung in ein Sondervermögen für unnötig und intransparent. Der Rechnungshof spricht sich dafür aus, einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Er mahnt an, dass eine Schattenhaushaltsführung über Sondervermögen grundsätzlich kritisch sei. Das Budgetrecht des Parlaments wird hierdurch in nicht unerheblichem Maße vom Landtag auf den HuFA verlagert. Das ist bei 10 Prozent eines normalen Haushaltsvolumens – über 10 Prozent – sicherlich auch bedenklich. Wir gehen von einer erheblichen Neuverschuldung aus, wir kennen die Forderungen auch des Landkreistags, das wird sich sicherlich auf 400 bis 500 Millionen Euro hoffentlich nur beschränken – spätestens da brauchen wir einen Nachtragshaushalt. Was wir aber vor allen Dingen anmahnen: Neuverschuldung, Geld ausgeben, wenn es die Hilfen überschreitet, ist uns völlig unklar, wie sie zurückgeführt werden soll, in welcher Zeit und vor allen Dingen, wie sie Wirkung in die Zukunft entfaltet. Die Auswirkungen dieser Pandemie für die Menschen in Thüringen sind dramatisch. Die Arbeitslosigkeit ist jetzt auf 6,3 Prozent gestiegen. Jeder dritte Sozialversicherungsbeschäftigte ist in Kurzarbeit und 820 Selbstständige haben allein im Mai Grundsicherung beantragt, insgesamt 2.000. Bei Lehrverträgen haben wir eine Lücke von 1.400 im Freistaat. Deshalb, es muss uns klar werden: Der Staat bzw. das Land Thüringen kann wirtschaftliche Tätigkeit nicht ersetzen. Wir können zwar Einkommensausfälle, Einnahmeausfälle ersetzen, aber nicht Wertschöpfungskreisläufe, deshalb brauchen wir eine Initiative, wie wir die Maschine wieder ins Laufen kriegen, wie wir die Konjunktur wieder stärken. (Beifall FDP) Wir brauchen nachhaltiges Wachstum und – auch wenn es den Bedürftigen jetzt sehr hilft – nicht nur ein finanzpolitisches kurzfristiges Strohfeuer. Ich will mal auf eins reflektieren, auch wenn das aus dem Bund kommt, aber um zu verdeutlichen, wie schwierig das sicherlich auch ist, die richtige Entscheidung zu treffen: Mehrwertsteuersenkung, die die Koalition in Berlin beschlossen hat, 3 Prozent oder 2 Prozent weniger für sechs Monate, das wird weder ein Konsumfeuerwerk auslösen, denn es ist nicht klar, kommt es beim Konsumenten an, es stellt aber auch die Unternehmen vor große Probleme. Jeder Leasingvertrag, jeder Mietvertrag, alle langfristig laufenden Verträge müssen umgestellt werden, Kassensoftware muss umgestellt werden. All das ist ein nicht unerheblicher Aufwand, der nach sechs Monaten auch wieder revidiert gehört. Ob das die Einkommensverluste/Umsatzverluste der letzten Monate ausgleicht, steht in den Sternen. Aber die bewegte Summe, über die wir hier reden, von der Bundesregierung mit 20 Milliarden Euro veranschlagt, da hätte man viel mehr für eine langfristige Steuerreform unternehmen können, die beim Verbraucher auch ankommt, indem man den Mittelstandsbauch beseitigt, indem man tatsächlich auch Umsatzsteuertatbestände mal harmonisiert. Und natürlich suchen wir eins vergebens: Bürokratieabbau. Das kostet keinen Cent, entfaltet aber unheimlich entlastende Wirkung bei Verbrauchern und Unternehmen und könnte auch hier einen Schub für die Konjunktur bedeuten. Weiterhin – und auch da muss das Land Thüringen nachjustieren –: Wir fordern schon lange kluge Investitionen in Bildung, Digitalisierung, Infrastruktur. Es ist wenig von digitaler Infrastruktur in dem Mantelgesetz vorhanden. Aber wir wissen doch eins: Da stand auch die letzten Jahre schon viel Geld, aber ausgegeben wurde es nicht, weil auch da bürokratische Hürden entgegenstehen. Also hier müssen wir ran. Gerade jetzt brauchen wir weniger Bürokratie, um einen Neustart, um ein Entfesseln dieser Wirtschaft zu ermöglichen, Anträge zur vereinfachten Auftragsvergabe und zur freien Gestaltung der Arbeitszeit wurden von der CDU zurückgezogen, sicherlich Ergebnis einer Verhandlung, aber von uns hier angeprangert, denn das ist wichtig, um die Wirtschaft wirklich in Gang zu setzen. Eine Petitesse ist, dass immer noch diese unnütze Bonpflicht gilt – aber na ja. Wir brauchen einen Dreiklang aus Entlasten, Investieren und Entfesseln. Mit der noch aktuell lebenden Politik werden wir – auch wenn es noch so viele Einzelfallzahlungen gibt – es nicht aus der Krise schaffen. Das allein wird nicht reichen. Die Menschen müssen entlastet werden und die Unternehmen brauchen planbare Perspektiven, planbare Bedingungen für ihre Investitionen in die Zukunft. Nicht nur deshalb, sondern auch aus tiefer Sorge für die weitere Aufstellung der Thüringer Wirtschaft haben wir einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, um dieses Land wieder fit zu machen, die Wirtschaft wieder fit zu machen für einen Wiederaufbau der Thüringer Wirtschaft. Auf den möchte ich aufgrund der Zeit hier nur kurz verweisen. Wir freuen uns, dass vielen in Thüringen durch dieses Mantelgesetz geholfen werden kann, mahnen an, es jetzt schnell auch an den Mann, an die Frau und die Unternehmen zu bringen, denn manche warten schon sehr lange darauf. Aber wir wissen und werden auch weiter anmahnen: Das wird nicht reichen! Danke schön. (Beifall FDP)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank. Das Wort hat Herr Abgeordneter Hey für die SPD-Fraktion.

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Matthias Hey SPD

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kemmerich, Sie haben zum Mantelgesetz im Grunde eigentlich nur viel Kritik übriggehabt, das habe ich jetzt verstanden. Ich will an dieser Stelle auch mal ein Lob aussprechen für Sie und die FDP-Fraktion, dass Sie am 6. Februar den Weg freigemacht haben für die Tatsache, dass wir dann wieder einen anderen Ministerpräsidenten und ein funktionierendes Kabinett bekommen haben, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) war wirklich – gerade in Anbetracht der CoronaPandemie – eine Sache, die ich noch mal positiv hervorheben möchte. (Heiterkeit AfD) Es wäre nicht auszudenken gewesen, wenn Sie das Ganze in der Staatskanzlei hätten alleine meistern sollen, nachdem Sie festgestellt hatten, Sie haben gar kein Kabinett. Vor genau vier Wochen, meine Damen und Herren, waren wir alle hier im Saal mit der ersten Lesung des Mantelgesetzes beschäftigt. Und nach genau vier Wochen werden wir heute Vormittag dieses Mantelgesetz verabschieden und es wird eines der wichtigsten Gesetze sein, welches wir in den letzten Jahren hier in Thüringen behandelt haben. Wir haben mittlerweile eine ganze Reihe von Lockerungen der Einschränkungen, die es während der Pandemie gab – Gott sei Dank. Wir haben eine entspanntere Lage im Infektionsgeschehen. Wir haben nach wie vor die Diskussion, ob das alles so und in der Art und Weise richtig gewesen ist, wie es war. Wir haben in den vier Wochen eine unglaubliche Vielzahl von Gesprächen geführt, Mails beantwortet, Anfragen gehabt; das hängt auch alles mit dem heutigen Mantelgesetz zusammen. Ihnen ging das bestimmt genauso wie uns. Vereine, Verbände, Initiativen, Gewerbetreibende haben sich gemeldet, genauso wie Bürgermeister und Landräte. Alle haben natürlich eine besondere Meinung zu diesem Gesetz. Alle haben besondere Schwerpunkte, die sie mit uns gemeinsam diskutieren wollten. Das geht aber auch den Bürgerinnen und Bürgern auf der Straße so, die uns daraufhin angesprochen hatten, weil die Berichterstattung darüber ja auch in den letzten vier Wochen immerzu angehalten hat. Es gab bei manchen, nicht bei allen, aber bei manchen so einen gewissen Grundton, auf den ich vielleicht noch mal eingehen möchte. Dieser Hintergrundsound, den mancher da im Gespräch oder in Mails oder auch in Nachrichten angeschlagen hat, ich habe ja vieles auch verstanden davon, aber es kamen dann meist so Sätze wie „Na, das ist doch schön, dass jetzt soundso viel Geld für dieses und jenes bereitgestellt wird, aber an uns wurde nicht gedacht.“ Oder etwas abgewandelt kam dann der Satz: „Aber wir bekommen nur soundso viel.“ Gestern erst hat mir wieder einer so einen Satz vor den Latz geknallt: „Ist doch prima“, sagte er, „dass jetzt Geld ausgegeben wird für Bundesligavereine, aber ich muss meinen Leuten erklären, dass kein Geld für sie da ist.“ Deshalb will ich noch mal ganz klar sagen, dieses Mantelgesetz ist ein einziger riesiger Rettungsschirm, ein Versuch, die zunächst größten Probleme in diesem Land sehr zügig nicht zu lösen, aber ein wenig kleiner zu machen. Und dieses Gesetz ist irgendwie auch ein Spiegelbild unserer Gesellschaft, weil es in diesem Mantelgesetz keine Unterscheidung gibt in wichtig und weniger wichtig. Weil nämlich alles, was wir mit diesem Gesetz zu erreichen versuchen, für Menschen gemacht ist, die an unterschiedlichsten Stellen arbeiten und leben. Deshalb ist ein Vergleichen von Summen und ein Abstufen nach Wichtigkeit oder Dringlichkeit nicht der richtige Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann nicht die Kultur mit Theatern oder Orchestern für unwichtiger oder nebensächlicher erklären als die Hilfen für Gastronomen. Die Unterstützung für Soloselbstständige ist nicht wichtiger als die für Unternehmen mit mehreren Beschäftigten. Die Kommunen sind nicht zweitrangig und die Hilfe für Sportvereine erstrangig. (Beifall SPD) Wenn man so rangeht, kann das nur schiefgehen. Dieses Gesetz ist insgesamt wichtig und muss auch insgesamt als Ganzes so gesehen werden, weil allen – wirklich allen –, denen mit diesem Gesetz geholfen werden soll, der gleiche Stellenwert in unserem Land zukommt. Das ist das wirklich Wichtige an diesem Gesetz und auch an diesem heutigen Tag, meine Damen und Herren. Und ja, genauso wie im Leben und in der Gesellschaft ist es so, dass nicht alles hundertprozentig stimmt, Herr Kemmerich. Auch beim Mantelgesetz ist vieles nur als erster Schritt zu verstehen. Tatsächlich gibt es Verbände oder Initiativen, die hier nicht erfasst sind oder vielleicht nicht so, wie es sich mancher von Ihnen so erhofft hätte. Aber dass es gelungen ist – quer über Parteigrenzen hinweg, im Zusammenspiel mit der Regierung, mit allen Ministerien, mit allen Ministern und Staatssekretären, mit allen Abteilungen und Referaten, die wohlgemerkt immer noch auch in Krisenstäben und im Krisenmodus gearbeitet haben, in Zusammenarbeit auch mit dem Bund, mit unseren Abgeordneten in fast sämtlichen Ausschüssen, mit unseren Referenten und Mitarbeitern –, mehr als 1 Milliarde Euro bereitzustellen und im Parlament in vier Wochen auf die Reise zu schicken, das ist ein Wert an sich und der ist nicht zu unterschätzen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass es gelungen ist, dafür danke ich ausdrücklich allen, die ich hier aufgezählt habe, auch meinen Koalitionspartnern und auch der CDU, die mit in die Verhandlungen eingebunden war. Das hier und heute ist ein gemeinsames Werk, das eines beweist: Wenn demokratische Kräfte zusammenarbeiten, sind eben auch Krisen zu meistern. Das, denke ich, ist ein gutes Signal für Thüringen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass das unkompliziert und sehr flink passieren kann, ist übrigens auch ein Verdienst unserer kommunalen Familie, die sich noch gestern im Übrigen bereit erklärt hat, auf eine zeitlich ausgedehnte Anhörungsrunde zu verzichten. Und wenn Sie jetzt im Livestream dabei sein sollten – liebe Frau Schweinsburg, Herr Brychcy, Herr Budde, Herr Rusch und Herr Schäfer vom Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund –: ein herzliches Dankeschön auch an Sie für dieses Entgegenkommen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben mit dem Mantelgesetz, meine Damen und Herren, einen Wirtschaftsplan erarbeitet, bei dem insgesamt ca. 1,26 Milliarden Euro zur Bewältigung der Krise für alle Bereiche unserer Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Ich kann die Einzelsummen und die einzelnen Unterabschnitte da jetzt gar nicht alle aufzählen, da reicht zum Ersten die Redezeit nicht und zum Zweiten muss, wenn man die dann auch alle einzeln würdigen wollte, man dann noch weiter ausholen. Aber diese Zahl – 1,26 Milliarden Euro – ist in ihrer Größe kaum zu fassen, schwer vorstellbar. Wenn man diese Summe in Ein-Euro-Münzen mal als Gewicht dieser Geldsumme gegenrechnen würde, dann wäre das eine Zahl von mehr als 6.300 Pkw durchschnittlich, die dieses Gewicht auf die Waage bringen würde. Das ist eine unvorstellbar große Summe. Wir sorgen mit 31 Millionen Euro beispielsweise dafür, dass die Elternbeiträge für die Kindergartenbetreuung von April bis Juni erstattet werden können. Sie alle wissen – das ist auch vorhin wieder hier angesprochen worden und Sie waren vielleicht auch selbst Teil in dieser Situation –, dass Eltern wochenlang ihre Kinder nicht in die Betreuung geben konnten. Wir sind der Auffassung, dass es eine Selbstverständlichkeit ist – auch nach dem langsam wieder einsetzenden Regelbetrieb, da läuft noch nicht alles rund, das wissen wir, und es gibt manchmal so ein Tageweisemodell, Halbtagsmodelle –, dass für die Dauer dieser Zeit, eben von April bis Juni, das Land die Elternbeiträge übernimmt, das war uns wichtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Aufstockung des Pflegebonus für Beschäftigte in der Altenpflege auf insgesamt bis zu 1.500 Euro – steuerfrei im Übrigen – ist eine symbolische Anerkennung für diejenigen, die zumeist unter schlechter Bezahlung eben diese systemrelevante Arbeit in der Pflege leisten, die wir gerade in den letzten Wochen immer so gelobt haben, und auch dafür sind wir sehr dankbar. (Beifall SPD) Mit 296 Millionen Euro verschaffen wir dem Gesundheitssektor die finanziellen Spielräume, die gebraucht werden, um in der Pandemie alle notwendigen Beschaffungen von Schutzausrüstungen, Impfstoffen, Medikamenten und COVID-19-Schnelltests durchführen zu können. Außerdem erhalten die Krankenhäuser aus diesem Teil die erforderlichen Unterstützungsleistungen. Mit insgesamt 29,5 Millionen Euro werden wir die Thüringer Kultureinrichtungen wie Theater, Orchester, Stiftungen, aber auch die Medienanbieter unterstützen. Fast 80 Millionen Euro fließen in das Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft. 237,5 Millionen Euro kommen aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes. Bei all den gegenwärtigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft wird allerdings meine Fraktion und wird die SPD auch bundesweit versuchen, sicherzustellen, dass die hart erkämpften Schutzbedingungen und be‑ stimmungen für Beschäftigte nicht verwässert werden. Gerade jetzt zeigt sich, warum diese Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit aller Kraft zu halten sind, denn in der Krise haben tatsächlich einige zunächst daran gedacht, bei denen die Schrauben anzuziehen, die mit ihrer Arbeit im Beschäftigungsverhältnis eben auch das Schwungrad dieser Gesellschaft dargestellt haben. Und das wollen wir nicht zulassen. Ich mache mal nur ein Beispiel: Das Ladenöffnungsgesetz und das Vergabegesetz waren Teil der Debatte, die wir hier auch unter vier Fraktionen mit führen konnten. Nun gibt es beim Vergabegesetz mit Sicherheit Dinge, die in der Form nachbesserungswürdig waren. Einiges davon ist im Übrigen auch bereits durch das zuständige Haus mit auf den Weg gebracht worden. Aber gerade beim Ladenöffnungsgesetz, bei denen, wo wir immer gesagt haben, wir müssten uns jetzt bedanken, dass sie die ganze Zeit über in der Krise auch für uns dastehen, dann die Idee auszupacken, man könne – ich habe es von einem Wirtschaftsverband gehört – ja dann jetzt alle Wochenenden regelmäßig zwei Jahre lang quasi mit zur Verfügung stellen. Dieses Abo ist mit der SPD nicht zu buchen, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe vor vier Wochen an der gleichen Stelle die Frage aufgemacht, wie viel denn von der Begeisterung für die Helden der Krise bleiben wird, für die Menschen, die unsere Waren mit dem Lkw von A nach B bringen, die die Regale in den Supermärkten einräumen, an der Kasse sitzen, in den Pflegeheimen rund um die Uhr ihren Dienst tun; also wie viel wird bleiben vom Beifall auf dem Balkon, habe ich gefragt. In diesen vier Wochen, also in diesen 28 Tagen, geschehen dann tatsächlich Sachen, die kann man sich eigentlich gar nicht ausdenken. Da reden Wirtschaftsverbände in unserer Republik allen Ernstes darüber, dass man doch jetzt den Mindestlohn nicht auch noch demnächst erhöhen, sondern lieber vielleicht sogar noch absenken sollte. Vielleicht merken die das gar nicht, wenn die das sagen. Aber die reden von genau den Menschen, die Lkw fahren, Regale einräumen, in Krankenhäusern putzen, die den ganzen Laden hier am Laufen gehalten haben. Es ist teilweise absurd, was sich manche in dieser Diskussion hier in diesem Land wieder erdreisten, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will jetzt nicht alles aufzählen, was es ansonsten in diesem Paket an Maßnahmen im Mantelgesetz noch gibt, aber zum Schluss möchte ich auf zwei Positionen eingehen, die meiner Fraktion besonders wichtig gewesen sind: Wir sind sehr erfreut und sehr zufrieden mit einem weiteren Teil in diesem Wirtschaftsplan des Mantelgesetzes. Heute fließt das auch in einen Entschließungsantrag, der hier zu behandeln ist, mit ein. Er betrifft nämlich die Kur- und die Erholungsorte. Jetzt kann man sagen, dass angesichts des Volumens des gesamten Mantelgesetzes von mehr als 1,2 Milliarden Euro diese besagten 15 Millionen Euro nicht so sehr ins Gewicht fallen. Dass diese 15 Millionen Euro aber gleich in mehrfacher Hinsicht eine große Bedeutung haben, will ich gern mal kurz versuchen zu umreißen. Wir unterstützen ja nicht nur die Kur- und Erholungsorte direkt, weil diese Orte schon immer eine ganz andere Ausgabe- und Einnahmesituation haben als andere, wir erkennen im Übrigen auch an, dass diese Gemeinden etwas abbilden, was uns allen wichtig sein sollte. Diese Orte sind schon immer ein Aushängeschild unseres Landes, weil Kur- und Erholungsgäste aus nah und vor allem eben auch aus fern in dieses Land anreisen. Wir haben im Schnitt 2,6 Millionen Übernachtungen jedes Jahr in diesen Kur- und Erholungsorten. 2,6 Millionen Übernachtungen – mehr, als Einwohner in diesem Land leben. Wer weiß, dass diese Übernachtungszahlen natürlich auch rapide nach unten gingen seit März, wer versteht, was das für einen Kurort bedeutet, wenn die Gäste ausbleiben, wenn ihm also quasi über Nacht die komplette Geschäftsgrundlage wegbricht, wer verstehen kann, was es bedeutet, wenn eine Therme oder ein Kurbad monatelang geschlossen bleiben muss, also das Herzstück zahlreicher zum Beispiel auch medizinischer Anwendungen und Betreuung, dem muss doch klar sein, dass Kur- und Erholungsorte einen besonderen Schutzschirm brauchen oder zumindest unter dem großen Rettungsschirm des Mantelgesetzes auch gesondert vorkommen müssen. Es gab hier eine Einigung, eine sehr wichtige, wie wir finden. Danke auch für das Verständnis und Entgegenkommen bei allen politischen Partnern, mit denen wir da gemeinsam am Tisch gesessen haben. Und weil wir einmal bei dem Thema sind, will ich auch noch ein Wort zur Unterstützung der kommunalen Familie sagen. Ich weiß, jetzt geht so ein Raunen durch den Raum, der Hey und die SPD und die Kommunen. Warum ist die SPD-Fraktion so erpicht auf eine solide Hilfe für Thüringer Kommunen? Dieses Mantelgesetz und die Diskussion um einzelne Posten, meine Damen und Herren, produzieren ja auch immer Schlagzeilen. „100 Euro für jedes Thüringer Kind“ als Schlagzeile. Das macht einen wunderbaren Eindruck. Das läuft wie geschnitten Brot auch über die Medien. „185 Millionen Euro für die Thüringer Kommunen“, das klingt nicht ganz so sexy. Ich will es Ihnen aber mal erläutern. Wenn Sie morgens aufstehen, dann stehen Sie nicht im Niemandsland auf, sondern in einer Stadt oder in einem Dorf, also in einer Kommune. Dass Sie Wasser zum Duschen haben, darum hat sich die Kommune gekümmert, ums Licht und den Strom für den Toaster und die Kaffeemaschine auch. Um das, was Sie morgens beim Zähneputzen im Waschbecken veranstalten, kümmert sich Ihre Kommune genauso wie um das, was Sie die Toilette runterspülen. Mit dem Fahrrad und dem Kindersitz oder dem Auto bringen Sie auf einer Straße, die einer Kommune gehört, Ihr Kind in einen Kindergarten – ein Kindergarten, um den sich auch die Kommune kümmert. Vielleicht ist das ältere Kind dann gerade bereits allein auf dem Weg in die Schule, und das macht es mit dem Bus oder der Bahn – das ist ein kommunales Unternehmen. Friedhöfe, Schwimmbäder, Müllabfuhr, Trinkwasser und Theater – verstehen Sie, was ich meine? Finanzielle Mittel für Kommunen bringen keine tollen Schlagzeilen, aber sie sichern unseren kompletten Alltag ab. Wir leben kommunal, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die SPD wird sich immer dafür einsetzen und daran arbeiten, dass unsere Kommunen so ausgestattet sind, dass kommunales Leben für alle gleichermaßen lebenswert ist. Deshalb ist jeder Cent von diesen 185 Millionen Euro kommunaler Unterstützung auch sein Geld wert. Und gemessen am Volumen des gesamten riesigen Hilfspakets, das wir heute packen, also 1,2 Milliarden Euro, machen diese 185 Millionen Euro übrigens nicht die Hälfte aus und auch nicht ein Drittel und auch nicht ein Fünftel, sondern 15 Prozent. Was die Kur- und Erholungsorte betrifft, die bekommen von den 1,2 Milliarden Euro – wie ich schon sagte – 15 Millionen, das sind einundeinviertel Prozent. Ich denke, das sollte, nein, das muss es uns wert sein, dass dieses Geld an diese Destinatäre fließt. Meine freundliche Anregung an dieser Stelle wäre, dass man mal verinnerlicht, was kommunales Leben bedeutet und sich vielleicht manchmal auch rascher einigen kann, als das manchmal bei dem einen oder anderen der Fall gewesen ist. Wenn wir diese 1,2 Milliarden Euro jetzt weiter diskutieren und am heutigen Tag auch zur Abstimmung stellen werden, muss man natürlich auch sagen, in welcher Art und Weise und warum wir ein Gesetz in diesem finanziellen Ausmaß machen. Ich meine das gar nicht überheblich, wenn ich sage: Weil wir es können. Das liegt daran, weil wir in den letzten Jahren gut gewirtschaftet haben, weil dieser Freistaat Thüringen – und damit auch noch mal einen Dank an unsere Finanzministerin Heike Taubert – eben diese Rücklagen aufgebaut hat, um das Ganze refinanzieren zu können und nicht – in manchen Bundesländern war das nicht unbedingt der Fall – dann sofort in ein problematisches Loch zu fallen. Auch das ist ein Wert an sich, den dieser Freistaat Thüringen in einem finanziellen Kraftakt stemmt. Auch da muss ich sagen, noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzministerium. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt gibt es noch ein paar weitere Reden und dann gibt es eine Abstimmung und dann gehen 1,2 Milliarden Euro auf die Reise, die möglichst vielen Menschen in diesem Land helfen werden. Helfen ist gut, schnell helfen ist besser. Und noch mal: Dass wir in vier Wochen dieses Gesetz in dieser Form auf die Beine gestellt haben, das freut meine Fraktion sehr und wenn das Gesetz mit einer übergroßen Mehrheit hier im Haus verabschiedet wird, dann freut das sicherlich alle hier und auch draußen im Land. In diesem Sinne uns allen noch eine gute Beratung. Ich danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Höcke für die AfDFraktion.

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Björn Höcke AfD

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Sehr geehrter Herr Hey, ich muss zwei Dinge zu Ihren Ausführungen vorab anmerken. Erstens: Rot-RotGrün hat natürlich nicht gut gewirtschaftet, Rot-RotGrün konnte auf eine historisch fast einzigartig zu nennende sprudelnde Steuerquelle zurückgreifen. Sie haben das Geld im Gegenteil nicht zusammengehalten, Sie haben es mit vollen Händen ausgegeben, was auch die Aufblähung des Landeshaushalts in den letzten Jahren von 9 auf über 11 Milliarden Euro belegt. Das ist eine Legende, die Sie hier verbreiten, die wir mit Sicherheit so nicht weiterschreiben wollen. (Beifall AfD) Die zweite Vorbemerkung, sehr geehrter Herr Kollege Hey: Wenn Sie sich hier als letzter SPD-Direktkandidat im Freistaat Thüringen hinstellen und vergiftetes Lob an den ehemaligen Ministerpräsidenten Kemmerich spenden, und zwar in einer Art und Weise, dass ich sagen muss, das war unter der Gürtellinie, dann bedaure ich das sehr, weil Sie damit zum Verfall der parlamentarischen Kultur beitragen. (Beifall AfD) Allerdings, Herr Kemmerich, Sie haben hier vorn eine Rede gehalten, wo Sie die typischen Forderungen reingepackt haben, Forderungen, die man von Ihnen schon öfter gehört hat, wenn Sie hier vorn gestanden haben, Forderungen, die sich manchmal auch ein wenig in Phraseologie verlieren. Das kennt man leider von der FDP. Aber Sie, sehr geehrter Herr Kemmerich, (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist eine Frechheit!) hatten die Möglichkeit, Sie hatten die historische Chance, diese Forderungen in konkrete Politik zu übersetzen. Sie haben diese Chance nicht ergriffen und das bedauere ich sehr. (Beifall AfD) Mit dem sogenannten Mantelgesetz beraten wir heute ein Gesetz, das vor allen Dingen darauf abzielt, die Schäden irgendwie abzumildern, die die von der Regierung angeordnete Vollbremsung unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens für abertausende Bürger in Thüringen zur Folge hat. Schadensbegrenzung tut tatsächlich not. Dieses Ansinnen wird auch von der AfD-Fraktion mitgetragen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, wenn Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen unserer Wirtschaft, unserem Mittelstand und auch unseren Vereinen und dem Kulturleben zugutekommen. (Beifall AfD) Jetzt komme ich allerdings schon zum ersten Aber: Aber es ist überaus fragwürdig, wenn sich die Politiker unserer Altparteien jetzt in Szene setzen und sich als große Wohltäter des Volkes inszenieren. Das gilt sowohl für das rot-rot-grüne Lager als auch für die CDU. Letztere hat sich ja augenscheinlich in alter Blockparteienmanier endgültig in dieses Lager eingereiht. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte daran erinnern, dass diese Krise, unter der Land und Leute jetzt leiden und noch lange zu leiden haben, in erheblichem Umfang – ich betone: in erheblichem Umfang – hausgemacht ist. Sie geht auf das Konto ebenjener Politiker, die sich jetzt als die großen Retter in der Not darstellen. Darauf werde ich im Verlauf meiner Rede hier und da noch mal zurückkommen müssen. (Beifall AfD) Viele Probleme, die mit dem Mantelgesetz jetzt behoben werden sollen, hätten wir gar nicht, wenn man den Vorschlägen gefolgt wäre, die wir als AfDFraktion bereits im April formuliert haben. Diese Vorschläge sind in ein Positionspapier eingeflossen, das am 22. April dieses Jahres veröffentlicht worden ist. Einen zentralen Satz möchte ich Ihnen gern noch mal in Erinnerung rufen. Er hat nach wie vor vollumfänglich Gültigkeit. Dieser Satz lautet: „Die massiven Grundrechtsbeschränkungen und die bewusst in Kauf genommene Schädigung des Wirtschaftslebens waren nicht erforderlich.“ – Punkt. (Beifall AfD) Genau dies bestätigt jetzt eine Studie, die von JP Morgan in Auftrag gegeben wurde, die zum Ergebnis gelangt, dass der sogenannte Lockdown ineffizient und zu spät gekommen sei. Weitere internationale Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Regierungsmaßnahmen auch hier in Thüringen keine relevanten Veränderungen der Pandemieparameter wie der berühmten R-Rate bewirkt haben. Die Kurven des Pandemieverlaufs gleichen sich in allen untersuchten Ländern – und das sind mittlerweile sehr viele. Egal, welche Maßnahmen die Regierungen ergriffen haben, (Unruhe DIE LINKE) in den ersten sechs Wochen verbreitet sich das Virus rasch, nach der achten Woche beginnt der Rückgang. Das ist die Faktenlage. (Beifall AfD) Die etablierte Politik – was tat sie? Sie verharmloste zunächst, legte dann eine Kehrtwende hin und versetzte die Menschen in eine Angststarre. Und wie in der Flüchtlingskrise übernahmen – leider muss ich sagen – die etablierten Medien größtenteils die Regierungspropaganda und sekundierten als Angstmacher. Nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die gesundheitlichen Kollateralschäden dieser gemeinsamen Agitation – ja, es war eine gemeinsame Agitation – sind noch nicht abzuschätzen. Millionen nicht erfolgte Arztbesuche, Früherkennungsuntersuchungen und Operationen sowie eine neue Armut werden jedenfalls mit Sicherheit nicht ohne Folgen bleiben. (Beifall AfD) Vor diesem Hintergrund wird sich auch zu zeigen haben, ob und wie die Regelungen, die jetzt verabschiedet werden sollen, wirkliche Hilfe bringen. Was wir aber jetzt schon sehen können, ist die Gewichtung, die man in den rot-rot-grünen Reihen vornimmt. Das gibt insbesondere der Wirtschaftsplan des Hilfefonds zu erkennen. Die vorläufige Fassung lässt jedenfalls aus Sicht der AfD nichts Gutes erkennen. Einige Zahlen: 5,2 Millionen Euro will man für die sogenannte Soziokultur und für freie Theater bereitstellen, wobei die Regierung selbst nicht so genau sagen konnte, als sie befragt wurde, was unter „Soziokultur“ eigentlich zu verstehen ist. 4,88 Millionen Euro sollen als Kompensationsleistungen für ausgefallene Festivals zur Verfügung gestellt werden. Mir und der AfD schwant Übles, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete: Muss ich vielleicht jetzt an Udo Lindenberg und „‚verdorbene‘ Sahne Fischfilet“ denken? (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Demgegenüber sieht man für die Landwirtschaft – ich betone: für die Landwirtschaft – nur 3 Millionen Euro vor. Angesichts dieser Zahlen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Rot-Rot-Grün vor allem das eigene Umfeld, die eigene Klientel im Auge hatte. Unsere Landwirte, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, die unsere Ernährungsgrundlage sichern, gehören wohl eher nicht dazu – schade eigentlich, sagen wir als AfD. (Beifall AfD) Und dass Rot-Rot-Grün schamlos die selbst verstärkte Krise ausnutzt, um bestimmte Lieblingsprojekte zu betreiben, sieht man zudem an anderen Posten: 13,35 Millionen Euro sollen für die Verbesserung der Migrantenunterbringung eingesetzt werden, das heißt letztlich für die Einzelunterbringung von Migranten, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) jeder soll da seine eigene Wohnung bekommen. Die Corona-Krise wird für ein steuerfinanziertes Wohnungsprogramm für Migranten genutzt. Es wäre schön, wenn davon die Menschen im Land auch aus den etablierten Medien erfahren würden. (Beifall AfD) Nach den Erfahrungen der letzten sechs Jahre hier im Thüringer Landtag, im Hohen Haus, als Abgeordneter, nach der Lektüre vieler Kleiner Anfragen, die wir gestellt haben und die wir auch beantwortet bekommen haben, würde es mich nicht wundern, wenn – nicht direkt, aber zumindest indirekt – auch sogenanntes Corona-Hilfsgeld in das Antifa-Umfeld gepumpt würde, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Fakt ist jedenfalls: Dieses Mantelgesetz ist ein finanzpolitisches trojanisches Pferd für rot-rot-grüne Ideologieprojekte und deswegen werden wir ihm als AfD mit Sicherheit nicht zustimmen. (Beifall AfD) Zustimmen wird die CDU – oder? (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Was schreien Sie hier rum?!) Betretenes Schweigen! Die CDU möchte nämlich auch ein bisschen Wohltäter spielen, und die Hinterzimmerpolitik mit Rot-Rot-Grün klappt ja tatsächlich auch ganz gut. Hier komme ich auf den Änderungsantrag in Vorlage 7/499 zu reden, der ein Familienpaket beinhaltet – „Familienbonus“ ist hier ein Stichwort, das genannt werden kann –, der ins Gesamtpaket gekommen ist. In der Presse war dazu zu lesen, dass sich diese – ich zitiere – „informelle Viererkoalition“ – also Tiefrot, Mittelrot, Grün und Schwarz; die informelle Viererkoalition, die Thüringen regiert – darauf verständigt habe, Eltern einen Familienbonus von einmalig 100 Euro für jedes Kind bis 18 Jahre zu zahlen. Ja, das soll natürlich so aussehen, als wenn die Union sich für die Familie einsetzte. In Wahrheit ist das Ganze aber eine Luftbuchung, das wurde heute auch in der Presse so transportiert. Aber man soll das durchaus in Erinnerung rufen, denn es wurde zumindest versucht, eine Luftbuchung zu tätigen. Und an sich ist das schon verwerflich, denn die 100 Euro, die als Kinderbonus gezahlt werden sollen, die werden mit den 300 Euro aus dem Bundesprogramm verrechnet. Das sind Taschenspielertricks, sehr geehrte Kollegen von der CDU, die sind – wie gesagt – schäbig und lassen das Vertrauen in die Politik leider weiter erodieren. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wissen Sie eigentlich, wonach sich Eltern, wonach sich Kinder, wonach sich Familien in diesen Tagen in Thüringen am meisten sehnen und was sie am dringendsten benötigen? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie werden es uns sagen!) Ich sage es Ihnen: Es ist Verlässlichkeit, es ist Regelmäßigkeit, es ist Rhythmus, es ist Normalität. (Beifall AfD) Und deswegen müssten am kommenden Montag endlich alle Schulen und alle Kindergärten in Thüringen wieder ihren Regelbetrieb aufnehmen. Das wäre unsere Forderung und wenn wir als AfD hier regieren würden, dann würde diese Forderung auch so umgesetzt werden. (Beifall AfD) Familien – und darauf hat die FDP durchaus richtig hingewiesen – brauchen keine Einmalzahlung, schon gar keine Scheinmalzahlung, sie brauchen eine langfristige und dauerhafte Entlastung vor allen Dingen in den Sozialversicherungssystemen, vor allen Dingen auch im Steuersystem, und dafür setzen wir uns als AfD ein. (Beifall AfD) Abschließend die Bewertung zum Stichwort „Kinderbonus“: Die CDU will sich hier für etwas feiern lassen, was sie gar nicht zu verantworten hat. Das ist, wie gesagt, daneben. Etwas Ähnliches ist leider auch bei Artikel 17 des Mantelgesetzes zu erwarten, der ist auch Resultat der Verhandlungen der ganz großen Koalition von der Merkel-CDU bis zur umbenannten SED, damit werden sich auch alle informellen Koalitionäre schmücken wollen. Es geht in dem dort geregelten Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen um die Auszahlung zusätzlicher Finanzhilfen für Thüringer Kommunen von 185 Millionen Euro und um die Auszahlung der Bundesmittel aus dem kommunalen Solidarpakt 2020, mit denen versucht der Bund, die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zu kompensieren. Was in dem Gesetzentwurf aber offenbleibt, ist die Frage, ob die Bundesmittel mit den 185 Millionen Euro Landesmitteln verrechnet werden oder nicht. Sehr geehrte Landesregierung, sehr geehrte Finanzministerin, die heute nicht da ist, Rechtsklarheit und Rechtswahrheit sehen in unseren Augen anders aus, (Unruhe DIE LINKE) aber vielleicht ist das Ganze ja auch nur ein kleiner Flüchtigkeitsfehler gewesen. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Apropos Flüchtigkeitsfehler, die Ministerin sitzt dort drüben!) Denn – und darauf haben meine Vorredner ja auch schon hingewiesen, allerdings nicht, wie ich das tun werde, im Kritikmodus, sondern lobend – es sollte ja bei diesem Mantelgesetz ganz, ganz, ganz schnell gehen. Und jetzt komme ich zu meinem letzten Punkt: Dieses Mantelgesetz wurde nicht nur mit heißer Nadel unordentlich gestrickt, es wurde auch förmlich durch die parlamentarischen Gremien gepeitscht. 9 Tage, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, hatten die Verbände für ihre Stellungnahmen in der schriftlichen Anhörung zur Verfügung. Es war kaum möglich, die nahezu 100 Stellungnahmen für die Ausschusssitzungen angemessen auszuwerten und noch in letzter Sekunde nachts – ich betone nachts – vor der gestrigen HuFA-Sitzung und auch nach dieser Sitzung wurden noch allerhand Anträge geändert, neu geordnet oder auch zurückgezogen. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, dieses Vorgehen mag man irgendwie noch für rechtens erklären, das mag sein, aber es spottet in meinen Augen tatsächlich jeder Beschreibung. Die an den Tag gelegte Eile war erstens weder notwendig – darauf hat der Präsident des Thüringer Landesrechnungshofs hingewiesen – noch war sie zweitens, und das wiegt schwerer, für den Parlamentarismus in Thüringen förderlich. Oder weniger diplomatisch ausgedrückt: Der Schweinsgalopp, in dem dieses Mantelgesetz durchgeboxt wird, hat die Handlungsmöglichkeiten und die Chancengleichheit der Opposition – und ich spreche jetzt nicht von der scheinoppositionellen CDU – de facto massiv beschränkt. (Beifall AfD) Das mag der rot-rot-grünen Landesregierung, das mag nicht wenigen in diesem Hohen Haus gut in den Kram passen – ohne Opposition regiert es sich ja leichter, Sie kennen das ja, Herr Blechschmidt –, aber auf diese Weise wird – und das muss uns klar sein – allmählich der Parlamentarismus auch in Thüringen zugrunde gerichtet. Wie sich der Bundestag in den letzten Monaten zu einer der Exekutive nachgeordneten Institution selbst degradiert hat im Rahmen der Krise, habe ich in meiner Rede, die ich vom selben Ort aus am 8. Mai dieses Jahres hielt, schon ausgeführt, aber ich möchte es hier noch mal in Erinnerung rufen, um das Thema auch in der Bundesebene einzubetten. Wie gefährlich das Coronavirus für den Menschen ist, darüber streiten sich nach wie vor die Mediziner. Klar ist aber, dass dieses Coronavirus, bzw. wie mit ihm von Regierungsseite umgegangen wird, eine Gefahr für die parlamentarische Demokratie in Thüringen und Deutschland ist. (Beifall AfD) Für diese besorgniserregende Entwicklung tragen Sie, sehr geehrte Damen und Herren von Rot-RotGrün, und leider auch Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, die sie in einer informellen Koalition zusammenarbeiten, hier in Thüringen die Verantwortung. Deshalb darf ich Ihnen abschließend vielleicht zwei Passagen aus Artikel 59 unserer Thüringer Verfassung vorlesen. Vielleicht kennen Sie sie, vielleicht haben Sie sie nie gelesen, vielleicht haben Sie sie aber auch vergessen. Ihr konkretes politisches Handeln in der Gegenwart deutet jedenfalls darauf hin, dass es so sein könnte. Ich zitiere aus Artikel 59 zwei kurze Passagen: „Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Oppositionsfraktionen haben das Recht auf Chancengleichheit [...].“ Hiervon ist das Verfahren zum Mantelgesetz weit entfernt und das ist kein Ruhmesblatt für dieses Parlament und für diese Regierung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Prof. Voigt für die CDU-Fraktion.

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Mario Voigt CDU

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie der Zufall es will, Herr Höcke, wir reden jetzt nacheinander. Ich meine, Sie haben ja Ihre übliche Schallplatte wieder aufgelegt. Mein Eindruck war – offen gestanden –, dass Sie mal wieder eine Rede für Ihre digitale Echokammer gehalten haben, aber mit Politik hatte das hier jetzt gerade nichts zu tun. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will Ihnen das auch sagen, ich verstehe, dass Sie einen Phantomschmerz spüren, weil nämlich Angela Merkel, die Bundesregierung und verantwortliche Politiker in diesem Land dafür gesorgt haben, dass eben nicht diese Sinnlosigkeiten passiert sind, die Sie am 22. April, einen Monat nach der Krise, veröffentlicht haben, sondern die haben gehandelt, als es Zeit war, und haben sich nicht einen Monat abgeduckt und sich dann irgendwie etwas aufs Papier schreiben lassen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit sich Ihre Verschwörungstheorien und Ihre – sage ich mal – Verletzungen jeglicher Wahrhaftigkeit nicht auch festsetzen, will ich Ihnen schon sagen: Deutschland ist das Land in der Welt, das am besten durch diese Corona-Krise hindurchgekommen ist. Im Übrigen lässt sich auch an Zahlen belegen, was wir eigentlich alles richtig gemacht haben. Sie haben das letzte Mal auch über Schweden geredet, weil Sie meinten, man könnte das alles so offen machen wie in Schweden. Jetzt schauen Sie sich mal an, wo momentan die Zahlen stehen! Gemessen an der Todesrate an Corona hat Schweden viermal mehr Tote als Deutschland. Das ist ein Beleg dafür, dass wir richtig gehandelt haben und dass der Sand, den Sie versucht haben, ins Auge zu streuen, falsch ist. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für uns zählen Menschenleben, für uns zählt Menschenwürde. Ich glaube, das ist eben auch zutiefst etwas Patriotisches, weil nämlich Patriotismus nach Richard von Weizsäcker die Liebe zu den Seinen bedeutet. Und wir lieben unser Land, wir lieben Thüringer, wir kämpfen und arbeiten für sie. Wir stellen uns nicht hier ins Parlament und tun so, als ob man hinterher alles besser weiß, sondern wir agieren. Politik machen ist besser, als über Politik zu reden, Herr Höcke. (Beifall CDU, SPD) Ich glaube, wir haben heute eines der wichtigsten Gesetze der letzten Jahre vor uns liegen, weil es eine Frage beantwortet, nämlich die Frage, wie Thüringen eigentlich durch diese existenzielle Krise in einem ersten Schritt hindurchkommen kann. Da geht es nicht um abstrakte Zahlen. Da geht es um Menschen. Da geht es um konkrete Personen. Da geht es um die Frage: Wie geht es Hunderttausenden von Thüringern? Da geht es um die Frage: Wie schützen wir Unternehmen, Freiberufler, Angestellte, Studenten, Schüler, Eltern? Das ist das, was uns bewegt hat. Da kann es logischerweise nur um eine erste schmerzhafte Linderung gehen, denn letztlich ist der Staat keine Vollkaskoangelegenheit. Es geht darum, dass wir versuchen, diese Krise in einem ersten Schritt gemeinschaftlich zu bewältigen. Thüringen ist gut durch diese Krise gekommen. Das ist ein Zustand, auf den wir stolz sein können, weil wir mit Umsicht, mit Vorsicht agiert haben und jetzt versuchen, diesen Schritt in die Normalität zurückzugehen, aber immer wieder mit der Gewissheit, dass der Virus noch nicht aus der Welt ist, dass bisher keine Impfung dagegen existiert, und immer in der Gewissheit, dass es darum gehen muss, jetzt erst einmal Thüringen zu helfen, Thüringerinnen und Thüringern zu helfen – schnell und unbürokratisch. Für uns als Union war es wichtig, dass drei Dinge im Mittelpunkt stehen. Es geht um diese Frage: Thüringen helfen, helfen, wo Hilfe möglich ist, für Familien, für Wirtschaft und für Kommunen. Ich gebe zu, es ist eine gemeinsame Anstrengung für die, die auf unsere Hilfe warten. Ich finde, dass wir als CDU-Fraktion auch unserer Rolle nachgekommen sind, sehr konkret zu sagen, worum es geht. Nehmen wir den Bereich „Familie“: 320.000 Kinder im Freistaat bis zum 18. Lebensjahr, um die geht es. Ich habe das hier das letzte Mal gesagt: Die Kleinsten dürfen nicht die größten Verlierer in dieser Krise sein und genau aus dem Grund haben wir auch dafür geworben, dass die Kindertagesstätten zügig wieder aufgemacht werden, zum 18. Mai übrigens war unsere Forderung. Und wir bleiben dabei, es braucht die Öffnung, weil es eben auch darum geht, unseren Kindern wieder die sozialen Kontakte zu ihren Altersgenossen zu ermöglichen, darum muss es gehen. Aber es muss natürlich auch darum gehen, dass wir nicht nur darüber reden, wer eigentlich systemrelevant ist, sondern auch mit denen darüber ins Gespräch kommen, wie man ihnen helfen kann. Es war die innere Überzeugung der CDU-Fraktion zu sagen, dass diejenigen, die an der Ladenkasse stehen, diejenigen, die als Pfleger, als Verkäufer tatsächlich den Laden am Laufen halten, auch diejenigen sind, die nicht dafür bestraft werden, dass ihre Kinder in der Notbetreuung sind. Deswegen war unser Vorschlag, auch die Kinderund Hortbeiträge für alle Eltern im Zeitraum bis zum 30. Juni zu erstatten. Ich glaube, das ist eine erste sehr konkrete Hilfe, wo wir denjenigen zur Seite stehen, die systemrelevant sind, aber auch ein klares Zeichen für Familien in diesem Freistaat geben. Ich denke, das ist ein erster wichtiger Erfolg, der auch in diesem Mantelgesetz ein gemeinsamer Erfolg ist. (Beifall CDU) Das zweite Thema, das uns beschäftigt hat, ist natürlich die Fragestellung: Wie kann man eigentlich dem Thüringer Mittelstand helfen? Lieber Thomas Kemmerich, nimm es mir nicht übel, ich glaube, dass es schon ein systematischer Ansatz ist, den wir hier in harten Gesprächen gefunden haben, weil wir nämlich Soloselbstständigen bis zu Unternehmen mit 250 Mitarbeitern helfen. Wir haben eine Mittelstandslücke geschlossen, die in Deutschland bis dato existiert, nämlich für die Unternehmen, die zwischen 50 und 250 Mitarbeiter haben. Das sind fast ein Viertel der Arbeitsplätze, die in Thüringen existieren, und das ist ein Vorschlag gewesen, den die CDU als Erste hier in diesem Rund gebracht hat. Ihr habt jetzt ein Wirtschaftsprogramm vorgelegt, ist alles in Ordnung, die AfD hat dann auch später nachgezogen, aber wir haben durchgesetzt, dass die Unternehmen, die Mittelständler im Freistaat, egal, ob sie jetzt im Handwerk tätig sind oder, Herr Höcke, eben auch in der Landwirtschaft, auf Liquiditätsunterstützung anspruchsberechtigt sind. Das ist unser Zeichen für den Weg aus der Krise, denn jeder Arbeitsplatz, der in Thüringen erhalten wird, ist ein Arbeitsplatz, für den es sich zu kämpfen lohnt. Das haben wir geliefert und darauf bin ich auch stolz, dass das im Mittelstandssicherungsprogramm drinsteht. (Beifall CDU) Corona bedeutet gerade auch für Gastronomen einen massiven Einschnitt und jetzt kann man beklagen, dass die Mehrwertsteuer im Bund zeitweise nur temporär gesunken ist. Gleichzeitig gilt natürlich, dass sie im Gastronomiebereich schon über ein Jahr gelten wird, also insofern war es fachlich nicht ganz korrekt. Für uns ist aber entscheidend, dass wir jetzt dafür Sorge tragen, dass die Mittelständler länger Liquiditätshilfen bekommen. Weil das vorhin abgesprochen worden ist, dass das ja so ähnlich auch im Bund diskutiert wird. Ich will darauf verweisen: Unser Vorschlag sagt aus, dass es bis zum Dezember 2020 geleistet wird. Das heißt, Thüringen geht dort über die Bundesförderung deutlich hinaus und es ist ein klares Signal. Ich bin auch dem Wirtschaftsminister dankbar, dass wir da in intensiven Gesprächen dafür Sorge getragen haben, dass 10.000 Betriebe in Thüringen so vor der Insolvenz geschützt werden können und so auch eine wirtschaftliche Stabilität existiert. (Beifall CDU) Das dritte Thema, was uns wichtig war – und ich kann logischerweise nur einzelne Schlaglichter rausgreifen –, ist die Fragestellung gewesen: Wie kann man eigentlich auch dem Leben vor Ort in unserer Heimat stärkere Unterstützung geben? Bisher wurde nur über Vereine geredet, die sich in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb befinden. Tatsächlich muss es uns doch aber auch um das Ehrenamt vor Ort gehen. Ein Großteil der Thüringer beschäftigt sich in gemeinnützigen Vereinen. Insofern war es für uns wichtig, auch diese ehrenamtlichen Strukturen zu unterstützen, weil es doch ganz sachlogisch ist. Viele Vereine haben eine Veranstaltung, eine Großveranstaltung im Jahr, haben die geplant, haben sich dort dafür eingesetzt, haben schon Kosten und Ausgaben getätigt und manche Vereine sind jetzt in der Schieflage. Genau aus dem Grund haben wir als CDU gesagt, die Heimat und das Leben vor Ort sind für uns entscheidend, und das wollen wir als Überbrückungs- und Soforthilfe auch mit in einem solchen Programm haben. Und last, but not least: Für uns ist die Überzeugung, dass jede Hilfe für Kommunen auch eine unmittelbare Hilfe für die Bürger im Alltag vor Ort ist. Kollege Hey hat es ausgeführt: Das war auch kein einfacher Prozess, das will ich sagen, weil da die Vorstellungswelten von Rot-Rot-Grün und von der CDU durchaus unterschiedlich sind, was für den ländlichen Raum wichtig ist. Ich danke der kommunalen Familie, den Spitzenverbänden – Martina Schweinsburg und Michael Brychcy – und den Geschäftsstellen, dass wir wirklich in einem intensiven Dialog, glaube ich, einen Prozess und einen Vorschlag entwickelt haben, der einen ersten Schritt bedeutet. Denn unsere tiefe Überzeugung ist, dass die kommunale Familie in diesem Jahr mit Steuermindereinnahmen und Mehrausgaben letztlich so gebeutelt sein wird, dass wir, wenn wir den Alltag unserer Bürger in der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht gefährden wollen, auch mit den Kommunen darüber reden müssen, was der zweite und was der dritte Schritt ist, weil ihnen mindestens 400 bis 500 Millionen Euro fehlen werden; nicht nur in diesem Jahr, sondern auch im nächsten Jahr. Deswegen ist der Vorschlag, zu sagen, wir gleichen auf der einen Seite Gewerbesteuerverluste aus, aber auf der anderen Seite verteilen wir auch Mehrbelastungen, die entstehen, nach einem eingeübten Schlüssel. Das, glaube ich, ist der richtige Weg. Ich habe jetzt öffentlich gelesen, dass sich dann darüber gestritten wird, wer jetzt welchen Vorschlag als Erstes hatte. Ich will der guten Ordnung halber nur sagen: Ich glaube, es ist lohnenswert, sich darüber zu verständigen, was der richtige Weg ist, um zu helfen. Für uns als CDU-Fraktion war wichtig, dass Geld in den Landkreisen ankommt, denn man kann auf der einen Seite über Eigenverantwortung, über mehr Zuständigkeiten reden, man kann den Landkreisen Aufgaben aufbürden, aber wenn man auf der anderen Seite dann den Vorschlag bringt, ihnen nur 3 Millionen Euro zu geben, dann sind Verantwortungsüberlassung und Verantwortungsausstattung nicht im richtigen Verhältnis. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion dafür geworben, dass 35 Millionen Euro in den ländlichen Raum, vor allem in die Landkreise kommen. Ich glaube, das ist der richtige Weg, genauso wie eben auch bei den Kurorten. Da kann ich in Richtung Rot-Rot-Grün nur sagen: Es ist okay, es ist besser, auf halbem Wege umzukehren, als den falschen Weg zu Ende zu gehen. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Die Ausstattung der Landkreise ist genau der richtige Schritt – danke, dass wir diesen Kompromiss hinbekommen haben. (Beifall CDU) Das sind alles einige Beispiele für eine prinzipielle Frage, die wir als Handschrift der CDU-Fraktion sehen. Uns ging es um Familien, uns ging es um Wirtschaft, uns ging es um Heimat und die kommunale Familie. Ich glaube, das ist etwas, was wir mit diesem Mantelgesetz in einem ersten Schritt erreichen. Über alldem steht – das hat Kollege Emde vorhin zu Recht ausgeführt –: Es geht um die Frage solider Finanzen. Das war ein hartes Ringen, aber ich bin froh, dass wir jetzt einen Weg gefunden haben, wie auch das Parlament die finanzpolitischen Spielräume in diesem Wirtschaftsplan unter Kontrolle behält. Das heißt, der Wirtschaftsplan wird hier im Haushalts- und Finanzausschuss besprochen, über die Mittelverwendung muss regelmäßig berichtet werden und mögliche Minderausgaben müssen dann auch wieder in den Landeshaushalt zurückgeführt werden. Das sind genau die richtigen Wege, weil solide Finanzpolitik ein ganz wesentlicher Beitrag dafür ist, verantwortungsvolle Politik zu machen. Hätten wir uns als CDU-Fraktion mehr gewünscht von diesem Hilfspaket? Ich glaube, wir hätten uns eine andere Denke gewünscht. Das Hilfspaket ist der richtige Weg, jetzt die unmittelbaren Probleme zu lindern. Aber das, was uns gemeinschaftlich auch in den nächsten Wochen hier in diesem Rund beschäftigen wird, ist viel größer, weil nämlich die Krise noch nicht gemeistert ist. Die eigentlichen ökonomischen und finanzpolitischen Verwerfungen, die diese Krise nach sich zieht, ziehen eine Erwartung nach sich, nämlich die Erwartung, dass es nicht nur um das Heute und Jetzt geht, sondern dass es auch um die Weitsicht gehen muss, wie wir Thüringen aus dieser Krise zukunftssicher herausführen. Ich mache keinen Hehl daraus: Für mich ist die Diskussion darüber, dass der Nachtragshaushalt jetzt aller Voraussicht nach erst im September zu diskutieren ist, auch ein Eingeständnis, dass man nicht gewillt ist zu sagen: Wir haben einen eigenständigen Anspruch, das finanzpolitisch ordentlich zu untersetzen. Wir haben bisher als einziges Bundesland hier in Thüringen keinen Nachtragshaushalt diskutiert. Das ist auch ein Zeichen dafür – nach der ganzen Kritik, die der Thüringer Rechnungshof und auch die Landtagsverwaltung in ihren Gutachten gemacht haben –, dass wir es nicht anderen überlassen sollten, über diese Krise zu diskutieren, sondern das hier im Parlament zu tun. Wir werden als CDU da nicht müde werden, das auch einzufordern. Ein zweiter Punkt, der mir wichtig ist: Ich hätte mir gewünscht, dass wir noch stärker über die Zukunftsfragen diskutieren. Was ist eigentlich zu tun, damit Thüringen stärker aus dieser Krise herauskommt? Thüringen will wieder zurück an die Arbeit. Da reicht es nicht aus, nur anzukündigen, dass die Kindertagesstätten geöffnet werden können, sondern es muss darum gehen, dass wir es jetzt auch endlich tun. Es geht darum, dass die Menschen wieder arbeiten können. Es geht darum, dass wir über Ladenöffnungsgesetz und Vergabegesetz noch mal in der Tiefe diskutieren. Ich respektiere, dass man über zehn Jahre eingeübte ideologische Argumente hat. Aber in der jetzigen Situation sagen mir Verkäuferinnen und Verkäufer: Wissen Sie, mein umsatzstärkster Tag, weil mein Gehalt auch an Provisionen gebunden ist für den Umsatz, den ich als Verkäufer erwirtschafte, ist der Samstag. Deswegen lasst mich doch bitte auch am Samstag arbeiten, weil ich dort entgangenes Einkommen auch für meine Familie wieder verdienen kann. – Ich finde, das hat nichts mit Ideologie, sondern es hat etwas ganz konkret mit Hilfen für die nicht so ganz gut Ausgestatteten dieser Gesellschaft zu tun. Genau aus dem Grund werben wir als CDU-Fraktion auch weiterhin dafür, dass es dort zu einer vorübergehenden Flexibilisierung kommt, weil die Hilfe für Verkäuferinnen und Verkäufer ein konkreter Bestandteil davon ist. Ladenöffnungsgesetz und Vergabegesetz sind zwei Dinge, die helfen können, die Bürokratisierung in diesem Land zu beenden und die kleinen Einkommen im Freistaat auch zu unterstützen. (Beifall CDU, FDP) Dann gibt es einen dritten Punkt, den ich mir und wir als Fraktion uns auch gewünscht hätten: Uns geht es nicht nur um die Frage, den Status quo zu verwalten, sondern es geht auch darum, die Zukunft für diesen Freistaat zu gestalten. Deswegen mehr Diskussion über Digitalisierung, mehr Diskussion, was wir auch aus den Fehlern, die jetzt gerade offenbar geworden sind, lernen können. Wenn wir in den Bildungsbereich hineinschauen, die Frage: Sind wir gut genug ausgestattet? Die Frage: Was können wir im Wirtschaftsbereich tun, um Entbürokratisierung voranzutreiben und Existenzgründer zu unterstützen? All das sind Debatten, die wir noch zu führen haben. Ich finde das gut, dass Sie sich heute hergestellt und gegen Rassismus protestiert haben – Black Lives Matter, aber Thüringer Lives Matter too. Das bedeutet letztlich auch, dass wir an die Thüringerinnen und Thüringer zu denken haben, dass wir daran zu denken haben, dass sich jetzt jede dritte Firma in Thüringen Sorgen macht, Menschen freistellen zu müssen, weil sie sie nicht mehr bezahlen kann. Das ist die Zukunftsdebatte, die wir zu führen haben. Ich kann Ihnen zusagen, wir werden als CDU-Fraktion auch weiterhin für jeden Job kämpfen. Wir werden als CDU-Fraktion auch weiterhin das Wohl der Familien im Blick haben. Wir werden als CDU-Fraktion auch weiter dafür streiten, dass die kommunale Familie noch in diesem Jahr ordentlich, vernünftig ausgestattet wird für das Geld, was ihr an Steuermindereinnahmen verloren gegangen ist. Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun. Und diese Diskussion um Thüringen beginnt jetzt. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden jetzt in die Hygienepause eintreten – 10 Minuten. Danach ist der Präsidiumswechsel. Auf der Rednerliste stehen dann Frau Astrid Rothe-Beinlich und danach Susanne Hennig-Wellsow. Dann wird entsprechend fortgesetzt. Also 10 Minuten – vielen Dank.

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie sich bitte langsam wieder zu Ihren Plätzen begeben würden, die 10 Minuten sind schon mit Planübererfüllung durch. Wir möchten mit der Beratung fortfahren. Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Rassismus tötet! Ich muss meine Rede etwas anders beginnen, auch und gerade nach einigen Redebeiträgen, die wir hier gehört haben. Black Lives Matter – und unser Ziel ist es, dass in Thüringen alle Menschen diskriminierungsfrei und frei von Angst leben können, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) in Krisenzeiten genauso wie auch im Alltag. Rassismus findet sich leider auch immer wieder im Alltag wieder und es gilt, immer darauf zu achten und überall. Deswegen, glaube ich, war es ein wichtiges Signal, und deshalb auch, lieber Kollege Prof. Dr. Voigt, passen manche Vergleiche, freundlich formuliert, nicht wirklich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will an der Stelle auch gleich auf den einen Punkt eingehen, der hier vom Pult von Herrn Höcke so schön skandalisiert wurde, nämlich auf die 13,35 Millionen Euro, die an die Kommunen für die Verbesserung der Standards bei der Unterbringung von Geflüchteten gehen sollen. Jetzt stellen Sie sich vor – und das hat es auch gegeben, ich erinnere an Suhl, an die Erstaufnahme –, in einer Gemeinschaftsunterbringung breitet sich ein solches Virus aus. Das passiert folgerichtig relativ schnell, weil dort sehr viele Menschen auf sehr engem Raum leben. Alle Menschen verdienen Schutz. (Beifall DIE LINKE) Es ist sicher kein Zufall, dass es gerade sogenannte Gastarbeiterinnen sind, aber eben auch Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, die besonders häufig erkranken. Deshalb ist es wichtig, dass wir bei den Standards ganz genau hinschauen. Das Robert-Koch-Institut hat hier inzwischen auch klare Vorgaben gemacht. An die reichen wir mit unseren Standards für die Unterbringung von Menschen lange nicht heran. Insofern ist es unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass wir diese Menschen auch gut unterbringen. Und ja, unser erklärtes Ziel ist es, möglichst alle Menschen dezentral in Wohnungen oder wenigstens wohnungsähnlich unterzubringen, weil uns alle Befunde zeigen, dass dies auch Integration sehr viel einfacher macht, und zwar für alle Seiten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Jetzt noch zu Herrn Kemmerich, der hier vom zusammengeschusterten Werk fabulierte. Ich habe das letzte Mal damit begonnen, daran zu erinnern, dass sich doch jede und jeder einmal kurz vorstellen möge, was wäre, wenn Herr Kemmerich tatsächlich Ministerpräsident geworden oder geblieben wäre – nennen wir es mal so. Ich glaube, wir sind alle froh, dass wir eine handlungsfähige Regierung haben, die vorgelegt hat. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und – Verzeihung – das, was da von der FDP gekommen ist, auch jetzt, war kein Tempo, sondern nicht viel mehr als heiße Luft. Und wenn dann Herr Höcke auch noch von der „von der Regierung angeordneten Vollbremsung“ spricht, dann frage ich mich, was Sie eigentlich begriffen haben oder in welcher Welt Sie eigentlich leben. (Beifall SPD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wer hat es denn angeordnet?) Kollege Hey hat es ausgeführt. Und da bin ich auch wieder ganz bei Herrn Dr. Voigt. Wir haben in Deutschland großes Glück gehabt, und das kam nicht von ungefähr. Das hatte damit zu tun, dass wir eben sehr klare Regeln getroffen und gefunden haben, und die mussten sehr schnell im Umgang mit einer Situation, die für uns alle neu war, gefunden werden. Das will ich noch einmal betonen. Ich bin sehr froh, dass – auch wenn es schmerzliche Eingriffe in das Leben von jeder und jedem waren, auch hier in Thüringen – wir so gehandelt haben und dass wir keine Bilder wie aus den USA oder aber auch aus Italien sehen mussten, wo niemand mehr wusste, wohin mit den vielen Leichen der Menschen, die gestorben sind, und wo sich besonders viele im medizinischen Bereich Tätige infiziert haben. Deshalb, glaube ich, war es genau richtig, so zu handeln, wie gehandelt wurde, auch wenn wir sicher vieles aus dieser Pandemie lernen können und müssen, sollten wir ein weiteres Mal mit einer solchen Situation konfrontiert werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt zu dem heute hier zu verhandelnden Hilfspaket: Es ist ein Soforthilfepaket. Das sage ich auch ganz deutlich, weil es tatsächlich dazu dienen soll, zielgenau, aber eben auch bedarfsgerecht zu helfen. Ich bin sehr froh – bei allen Unterschieden –, dass sich vier Fraktionen auf den Weg gemacht haben, genau das anzugehen. Das war und ist auch nicht immer nur reibungslos, das ist völlig klar. Da geht es auch nicht darum, wer es erfunden hat, wie die Schweizer so schön sagen, (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das merkt man aber nicht!) sondern es geht darum, dass die Hilfe bei den Menschen ankommt – möglichst schnell, möglichst unkompliziert und ohne größere Umschweife, denn die helfen niemandem, das will ich ganz deutlich sagen. Mit Blick auf die kommenden Jahre und Monate gilt es zudem, verantwortungsbewusst mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen, auch das muss uns klar sein. Wir haben demnächst wieder Haushaltsverhandlungen, auch jenseits möglicher oder gegebenenfalls weiterer Hilfspakete oder Nachtragshaushalte. Es gilt immer, heute auch schon an morgen zu denken, auch und gerade in Krisenzeiten. Das Ziel muss sein und soll es auch sein – auch von unserem heute hier zur Debatte stehenden Paket –, wirtschaftliche Einbrüche bestmöglich aufzufangen, um eben nicht in eine lange Rezession zu steuern. Das hilft auch den Kommunen, das will ich ganz deutlich sagen, wenn dadurch beispielsweise die Gewerbesteuereinnahmen endlich wieder steigen. Wichtig war es uns aber auch – und da sind wir anderer Meinung als die CDU, und das will ich auch gar nicht verhehlen –, dass wir Bestrebungen, wie Regelungen im Vergabegesetz mit Blick auf ökologische und soziale Standards aufzuweichen, genauso wie dem Vorhaben, die Ladenöffnungszeiten auf weitere Samstage auszuweiten, eine klare Absage erteilen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich will das auch kurz begründen, warum: Es ist eben nicht so, dass soziale oder ökologische Standards bürokratische Hürden darstellen. Darum geht es überhaupt nicht, sondern es geht darum, tatsächlich zu definieren, unter welchen Bedingungen beispielsweise produziert oder gearbeitet wird. Es geht darum, zu schauen, welche ökologischen Kriterien beachtet werden. Wir sind einen langen Weg gegangen, um dieses Vergabegesetz genau so auf den Weg zu bringen. Das jetzt mal eben über Bord zu werfen und mit Corona zu begründen, wäre aus unserer Sicht nicht nur fahrlässig, sondern tatsächlich auch nachhaltig falsch gewesen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil es vorhin hieß – auch von Mario Voigt –, doch diejenigen, die das wollen, am Samstag mehr arbeiten zu lassen, da sage ich ganz deutlich: Wir reden hier davon, dass die Kleinsten und dass gerade die Familien nicht zu den Verlierern und Verliererinnen dieser Krise werden sollen. Wer steht denn hinter der Ladentheke, wer sind denn diejenigen, die es trifft? Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Samstag dann auch noch genommen wird. Auch das Ladenöffnungsgesetz ist eines, was wir hier hart verhandelt haben und um das wir hart gerungen haben. Es geht hier ganz maßgeblich um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wir schützen wollen. Es geht auch um Zeit für Familie, es geht darum, dies nicht einfach so – in Anführungszeichen – der Möglichkeit zu opfern, an noch zwei Samstagen im Monat mehr einzukaufen. Dazu stehen wir, dazu haben wir uns verständigt und darüber sind wir als Bündnis 90/Die Grünen auch sehr froh. Natürlich ist uns bewusst, dass es sich jetzt erst mal nur um ein erstes Hilfspaket handeln kann. Herr Voigt sprach von einer anderen Denke, die er sich gewünscht hätte. Auch wir wünschen uns, dass wir künftig, wenn wir Gelder zur Verfügung stellen, beispielsweise für die Stützung der Wirtschaft, dies ganz klar an ökologische und auch an soziale Bedingungen koppeln. Wir arbeiten als Grüne gerade an einem Konzept für ein Thüringer Klimakonjunkturprogramm, und wir meinen, dass man eben auch unterschiedliche Krisen zusammendenken muss, dass wir beispielsweise die Dürre- und Hitzesommer bei den Betrachtungen nicht außen vor lassen können, wenn es um die Landwirtschaft, aber auch um unser Stadtgrün beispielsweise geht. Wir werden alle Entscheidungen, die wir treffen, nicht nur – in Anführungszeichen – krisenfest mit Blick auf die Pandemie machen müssen, sondern auch mit Blick auf das Klima und auf die Umwelt, die uns umgibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt will ich sagen, welcher Punkt uns als Bündnisgrüne tatsächlich besonders froh macht. Es ist der Pflegebonus. Natürlich ist es uns bewusst, dass das in erster Linie symbolisch ist. Es ist eine symbolische Anerkennung gerade derjenigen, die quasi ganz direkt mit den Menschen zu tun haben, mit den Alten, mit den Kranken, die sich damit auch einer erhöhten Gefahr ausgesetzt haben, denen vom Balkon auch fleißig zugeklatscht wurde. Wir haben hier schon das letzte Mal gesagt, das allein kann es nicht sein. Es muss uns perspektivisch um eine bessere Wertschätzung, Anerkennung und auch um eine bessere Bezahlung, und zwar dauerhaft, gerade von allen in der Pflege Tätigen gehen. (Beifall SPD) Aber jetzt ist es so, der Bund hat 1.000 Euro je Vollzeitbeschäftigten zur Verfügung gestellt und es war einfach die Frage: Beteiligt sich das Land? Und wir sagen Ja dazu. Wir sagen, das Land soll sich beteiligen genauso wie die Träger. Es sind dann 1.500 Euro für jede und jeden Vollzeitbeschäftigten in der Pflege. Das ist gut so und das ist auch wichtig. Jetzt zum Familiengeld, darüber ist schon viel gesagt worden: Es war ganz klar vereinbart, dass, wenn Mittel vom Bund kommen, diese natürlich mit den 100 Euro, die wir auf Landesebene vorsorglich eingestellt haben, denn niemand von uns konnte vorgestern wissen, wie heute das Paket tatsächlich aussieht und wie auch der Beschluss auf Bundesebene aussieht, verrechnet werden. Ich will aber auch ganz deutlich sagen, so richtig gerecht und nachhaltig ist der Gedanke des Familiengelds eben nicht. Wichtig ist uns, dass dieses jetzt nicht bei denjenigen angerechnet wird, die sowieso schon ganz wenig haben. Da warte ich noch auf die Bundesregelung, ich habe sie noch nicht gesehen. Wichtig ist, dass dies eben nicht auch noch bei denjenigen, die im Regelleistungsbezug sind, zu Abzügen führt. Das halte ich für entscheidend. Dafür müssen wir alle sorgen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wichtig ist auch, dass wir ganz viele Gelder für die Testkapazitäten bereitstellen. Denn klar ist, wenn wir die Kindergärten – was uns wichtig ist –, wenn wir die Schulen baldmöglichst wieder in den Regelbetrieb bringen, dann müssen die Erzieherinnen und Erzieher, dann müssen die Lehrerinnen und Lehrer selbstverständlich auch getestet werden – das ist ganz entscheidend –, genauso wie in vielen anderen Berufszweigen. Deswegen ist es ein wichtiges Signal, dass hier auch die Kosten entsprechend übernommen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein ganz wichtiger Punkt, der uns auch vom Bund unterscheidet, ist, dass wir 20 Millionen Euro für Soloselbstständige zur Verfügung stellen. Das sind genau die, die bislang überall durch das Raster gefallen sind. Ihre Lebenshaltungskosten nämlich haben bis jetzt überhaupt gar keine Rolle gespielt. Dass wir jetzt im Monat zweimal 1.180 Euro für jede und jeden der Künstlerinnen und Kulturschaffenden zur Verfügung stellen, ist, glaube ich, tatsächlich für viele, die genau in dem Bereich tätig sind, ein überlebensnotwendiges Signal. Deshalb: Danke, dass wir uns darauf verständigen konnten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 16 Millionen Euro gibt es außerdem für Vereine und für die freie Szene. Weil ja von ganz rechts außen Herr Höcke meinte zu fragen, was Soziokultur überhaupt sei, biete ich ihm mal eine Definition vom Erfurter Kulturdezernenten. Er sagt: „Soziokultur ist jene aktive Kultur, die von allen gemacht und gestaltet wird, vor allem in Einrichtungen und Initiativen vor Ort. Sie ist damit ein wichtiger Bestandteil kultureller Bildung.“ Damit hat er recht, der Herr Knoblich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will einen weiteren Punkt benennen, der uns wichtig war, nämlich den Ausgleich bei den Bürgermedien. Insgesamt stellen wir 5 Millionen Euro für die Medien zur Verfügung. Wir erhoffen uns dabei die 2 Millionen tatsächlich für die Bürgermedien und glauben, dass das auch ein ganz wichtiges Signal an Zivilgesellschaft und deren Engagement ist, was sich eben auch dort wiederfindet. Froh sind wir auch, dass wir für die Hochschulen flexiblere Regelungen gefunden haben. Wichtig war uns, dass keine Studiengebühren für dieses Semester anfallen, dass Gremien auch digital tagen können und dass es einen Sonderfonds für digitale Lehre gibt. Wir tagen hier in der Sportarena, deswegen muss ich auch etwas zum Sport sagen. 6 Millionen Euro stellen wir für Profisportvereine ein, aber auch für die Spitzensportlerinnen, die wir teilweise draußen im Rund trainieren sehen. Auch das ist unserer Meinung nach ein ganz wichtiges Signal. Ganz entscheidend aber – und das kommt tatsächlich bei allen Familien an, die Kinder sowohl in der Schule als auch im Hort oder aber auch in Internaten haben – ist das Signal, dass wir uns entschieden haben, von April bis Juni sämtliche Gebühren zu übernehmen – sämtliche Gebühren. Das ist eine echte Entlastung. Das ist ein wichtiges Signal. Das gilt auch für die freien Träger mit 48 Euro je Kind. Wir meinen, dass das gut investiertes Geld ist. Die 14 Millionen Euro für digitale Endgeräte sind ebenso wichtig. Jetzt müssen wir nur dafür sorgen, dass sie auch schnellstmöglich tatsächlich bei den Nutzerinnen und Nutzern ankommen und dass wir auch nicht vergessen, die Lehrerinnen und Lehrer und die entsprechende Ausbildung dieser dabei im wahrsten Sinne des Wortes mit auf dem Schirm zu haben. Die Unterstützung der Kommunen bei den Mehrbedarfen in der Jugendhilfe ist auch ganz entscheidend, ebenso natürlich auch die Kompensation von Einnahmeausfällen in der Erwachsenenbildung. Das gilt sowohl für die Volkshochschulen als auch für die freien Träger. 40 Millionen Euro haben wir für die Mittel im ÖPNV eingestellt. Wir alle wissen, dass dort einer der härtesten Einbrüche stattfindet, den wir allerorten wahrnehmen müssen. Seit dieser Woche fahren die Busse und Straßenbahnen auch alle wieder im sogenannten Regelverkehr. An dieser Stelle sollten wir vielleicht auch denen einmal danken, die die Busse und Straßenbahnen Tag für Tag für uns fahren, die Züge für uns lenken und die diese wichtige Arbeit leisten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte zusammenfassend sagen: Sicherlich konnten wir nicht alles berücksichtigen, was uns wichtig und lieb und teuer gewesen ist, aber es ist ein erstes Nothilfepaket. Es kann sich sehen lassen. Es hat einen Wahnsinnsumfang, das muss man ganz klar sagen. Ich danke allen, die sich daran konstruktiv beteiligt haben. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow.

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Susanne Hennig-Wellsow Die Linke

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, auch von mir vielleicht ein paar Worte vorab zum Thema „Rassismus tötet“. Ja, Rassismus tötet überall auf der Welt. Rassismus ist das Gift, was unsere Gesellschaften in den Abgrund treibt. Rassismus nimmt uns unsere Zukunft, unsere Freiheit, den Frieden auf der Welt. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir auch in Thüringen ernst nehmen, was zum Beispiel eine Enquete gegen Rassismus formuliert hat, und dass wir immer und beständig gegen Rassismus agieren. Deswegen unsere Aktion heute und deswegen ein großer Dienst auch für uns alle, wenn wir uns tagtäglich gegen Rassismus in Thüringen einsetzen. Das kann man nicht zu kleinreden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch noch ein weiterer Dank vorab: Ich bedanke mich im Namen – sage ich jetzt mal – der vier Fraktionen, die verhandelt haben am vergangenen Dienstag, bei Markus Steinmeier, Jan Richter, Stefan Schuhmacher und Andreas Schuster, denn ohne die Referenten wären wir heute nicht an dem Punkt, an dem wir sind. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern hat Herr Kemmerich natürlich recht, wir haben mit Andreas Schuster auch geschustert und man sieht vielleicht auch, wie er dieses Gesetz prägt. Es wurde schon viel dazu gesagt, was für ein großes Paket wir heute auf den Weg bringen. Das ist so in einer Zeit, wo ich Ihnen versprechen kann, dass wir weder Hellseherinnen noch Heldinnen sind, wo wir Schritt für Schritt gehen müssen, wo wir Schritt für Schritt erkennen müssen, was sind die wichtigen Lösungen und Maßnahmen. Ich denke, wir haben ein Paket auf den Weg gebracht, das solidarisch ist, das sozialen Zusammenhalt fördert – nicht ersetzen kann, aber fördert –, das wir schnell auf den Weg gebracht haben und das trotzdem nachhaltig wirken kann. Ich würde gern noch mal meinen Vorrednerinnen mit auf den Weg geben: Ich glaube nicht, dass es hier in irgendeiner Form darum geht, wer sich wo durchsetzt. (Beifall DIE LINKE) Ich kann mit Fug und Recht sagen, dass wir uns alle in den Verhandlungen bewegt haben. Es ist eben auch der Auftrag von Politikerinnen und Politikern in einer demokratischen Gesellschaft, wenn man sie tatsächlich leben will, sich aufeinander zuzubewegen und das zu tun, was für die Menschen in unserem Land am wichtigsten ist. Das ist nämlich, ihre Existenz zu sichern, den sozialen Zusammenhalt zu sichern und tatsächlich niemanden alleinzulassen. (Beifall DIE LINKE) Wir bewegen mit diesem Gesetz 1,3 Milliarden Euro. Das hätten wir uns vor acht bis zwölf Wochen auch noch nicht vorstellen können. Wer dann in dieser Zeit sagt, ach, das ging alles viel zu schnell und da konnte man gar nicht richtig mitarbeiten – nein, das hätte man gekonnt. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist jetzt aber frech!) Ich halte das für keine gute Oppositionslogik, so zu verfahren. Ich verstehe durchaus die Kritik, aber aus meiner Sicht ist es auch ein Stück weit Arbeitsverweigerung. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist eine Frechheit!) Insofern gestatten Sie uns, dass wir durchaus heute auf ein Paket gucken können, (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Die Opposi- tion kontrolliert die Regierung!) das wir mit Fug und Recht trotz aller Schnelligkeit doch in der notwendigen Gewissheit und Gewissenhaftigkeit auf den Weg gebracht haben. Wir kümmern uns mit diesem Paket um unsere Kommunen, um das Zuhause von vielen, vielen Menschen und damit die Kommunen handlungsfähig bleiben können. Wir kümmern uns um die Familien – Stichwort: Kita-Gebühren, die wir komplett für ein Vierteljahr erlassen, weil Kita-Betreuung entweder nicht stattgefunden hat oder unter sehr schweren Bedingungen. Wir kümmern uns um die Bildung – digitale Geräte, um endlich auch digitales Lernen nicht mehr nur zur Krisenlernmethode zu machen, sondern das eben auch zukünftig im Alltag aufzubauen. (Beifall DIE LINKE) Wir kümmern uns um die Wirtschaft. Wir haben große Wirtschaftsprogramme, die ausreichend beschrieben worden sind, bis zu 250 Mitarbeiter usw. Wir kümmern uns, damit die Wirtschaft auch in Thüringen keinen zu großen Schaden nimmt. Wir kümmern uns um Vereine, Sport, Theater, (Beifall DIE LINKE) soziale Träger – auch da der Blick von uns. Und in dieser Aufzählung vielleicht zum Schluss: Wir kümmern uns eben auch um den Gesundheitsschutz, weil auch das – die Kritik höre ich wohl, wie schnell man Kindergärten wieder aufmachen muss und Schulen und das normale Leben wiederherstellt – alles sein muss, aber dafür braucht es Gesundheitsschutz und nur dann ist eine verantwortungsvolle Rückkehr in das gesellschaftliche Leben möglich. Mario Voigt hat die Frage gestellt: Wünschten wir uns mehr von dem Paket? Na klar, auch die Linke hätte sich viel mehr vorstellen können. Wir wollten zum Beispiel einen Beitrag leisten für Pflegende von Menschen mit Behinderungen, pflegende Angehörige, die ihre älteren Menschen zu Hause pflegen und nicht auf Arbeit gehen können, weil eben auch die Einrichtungen für ältere Menschen und behinderte Menschen geschlossen werden mussten. Das hätten wir gern in diesem Gesetz gesehen. (Beifall DIE LINKE) Wir haben davon die weiteren Mitverhandelnden nicht überzeugen können, was sehr schade ist, weil auch diese Menschen sehr Großartiges geleistet haben. (Beifall DIE LINKE) Soloselbstständige: Ich höre sehr wohl und mit einiger Freude, dass sich alle freuen, dass wir jetzt auch Soloselbstständige unterstützen. Es ist durchaus ein härterer Weg gewesen, auch die Soloselbstständigen mit in das Gesetz aufzunehmen – all die Kulturschaffenden, all die Kleinstunternehmer, die Soloselbstständigen im Dienstleistungsbereich –, und auch da noch mal ein großes Dankeschön auch an Katinka Mitteldorf und Andreas Schubert aus meiner Fraktion, (Beifall DIE LINKE) die da auch immer den Daumen draufgehalten haben und am Ende zusammen mit uns, die wir verhandelt haben, den Weg gefunden haben, wie wir das gestalten können. Insofern: Auch das, dass die Menschen, die uns täglich Kultur geben, die für unser Leben verantwortlich sind, indem sie uns hinterherräumen, indem sie uns Wasserhähne bauen, indem sie uns mit Kultur ein leichteres Leben verschaffen, ist ein Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und das sollte nicht untergehen. Der zweite größere Punkt, der uns als Linke besonders wichtig ist, sind tatsächlich die Auszubildenden, die Zukunft Thüringens, die Menschen, die zukünftig Thüringen gestalten werden, die Menschen, die in Thüringen zukünftig Familien gründen werden, die Menschen, die auch die Zukunft der Thüringer Wirtschaft bestimmen werden. Deshalb haben wir gesagt, wir legen auf die Azubis ein besonderes Augenmerk. Das bedeutet zum einen 80 Prozent Gehaltsübernahme, wenn das Unternehmen geschlossen ist, und zum anderen ein einmaliger Betrag für Unternehmen, die entlassene Auszubildende aufnehmen. Insofern auch ein Novum hier in der Thüringer Politiklandschaft, dass wir eine solche Maßnahme fahren, aber wir wissen alle: Ohne unsere Auszubildenden hat auch die Thüringer Wirtschaft, das Thüringer Handwerk keine Zukunft, und es ist deswegen ein entscheidender Punkt in diesem Paket. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dann höre ich wohl, was die Anforderungen auch der CDU bedeuten, was sie sich in diesem Paket noch mehr gewünscht hätten. An diesem Punkt sieht man, dass die CDU und die Linke wahrscheinlich in diesen Verhandlungen in ihrer Position die Pole ausgefüllt haben. Die CDU sagt, wir müssen das Ladenöffnungszeitengesetz aussetzen, damit auch Menschen, die samstags arbeiten wollen, tatsächlich auch samstags arbeiten dürfen – in den Läden, in den Geschäften unseres Freistaats –, und begründet das mit der Provision, die die Beschäftigten erhalten und die sie zum Leben brauchen. Das Perfide daran ist ja, dass wir zum einen mit dem Ladenöffnungszeitengesetz Mütter, Väter, Beschäftigte schützen, damit sie wenigstens zwei Samstage im Monat tatsächlich auch zu Hause bei ihrer Familie sein können, sie für sich haben usw. Aber was ich wirklich schade finde, dass die CDU nicht erkennt, dass ihr Argument eigentlich der große Schrei nach einem Flächentarifvertrag, der auch nur allgemein verbindlich gestaltet werden kann, ist, denn abweichende Regelungen kann man nur in einem Tarifvertrag klären, um mögliche Entgrenzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht weiter zu befördern. (Beifall DIE LINKE) Wenn das jetzt die große Koalition für einen Aufruf für einen Flächentarifvertrag im Verkauf ist, dann ist er jetzt hiermit ausgesprochen. Insofern für uns als Linke einer der Knackpunkte in diesen Regelungen zum Gesetz: keine Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes und keine Änderung, kein Antasten des Vergabegesetzes, weil wir dafürstehen, dass Arbeitsrechte gestärkt werden und nicht geschliffen. (Beifall DIE LINKE) Ich habe immer vom ersten Schritt gesprochen, was dieses Gesetz ist. Das ist es und das ist es auch für die Linke. Insofern, wenn ich einen Wunsch gehabt hätte, Herr Voigt, dass wir noch mehr darüber nachgedacht hätten, wie wir weitere nächste Schritte gestalten, um auch heute schon sagen zu können, was bedeutet eigentlich sozialer, nachhaltiger, ökologischer in Thüringen, aber ich gehe davon aus, dass wir das in den nächsten Wochen noch besprechen werden. Insofern, es ist viel gesagt, es ist durchaus ein Kraftakt gewesen, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Wir wollen den Klimakoller zukünftig noch abwenden, wir wollen gute Arbeit, wir wollen einen Strukturwandel, wir wollen ein solidarisches Thüringen. Damit haben wir ein erstes Zeichen gesetzt, mit dem Beschluss, den wir heute fassen werden. Aber, wie gesagt, es ist der erste Schritt und die nächsten werden folgen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow. Als nächster Redner hat Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, mich haben doch noch mal ein, zwei Wortmeldungen eines Kollegen und einer Kollegin hier nach vorn getrieben. Mario Voigt ist leider jetzt gerade nicht hier im Plenum, trotzdem hatte ich bei seiner Rede doch das Gefühl, dass das ein erheblicher Arroganzanfall der CDU war, und zwar wie in den schlechtesten Tagen. Ich verstehe, dass man sich freut, auch konstruktiv mitzugestalten. Dass ihr aber so schnell die Bedarfe einer Opposition vergesst, was es braucht, um gute Oppositionsarbeit zu machen, das hat mich und hat auch unsere Kollegen sehr geärgert. (Beifall AfD) Der Ausbund war die Beratung unter anderem im Haushalts- und Finanzausschuss – das kann ich alles verstehen, dass man sich in der Nacht noch einigt –, aber dass diese Änderungsanträge über Nacht eingestellt werden bis kurz vor Sitzung und wir das kritisieren, dass wir unser Oppositionsrecht, nämlich die Regierung zu kontrollieren, nicht wahrnehmen können, dass wir dafür kritisiert werden, das ist ein starkes Stück. Da hat die ganz große Koalition tatsächlich vergessen, dass es auch eine Pflicht und ein Verfassungsauftrag für die Opposition ist, Regierungshandeln zu kritisieren und zu kontrollieren. (Beifall AfD, FDP) Der zweite Punkt war, den Mario gemacht hat, es seien zielgerichtete Maßnahmen, es sei ein systematischer Ansatz. Da kann ich nur noch mal sagen, da bitte ich doch mal, den Blick in das Gesetz zu richten, was ihr alle selber ausgehandelt habt, nämlich in Artikel 1 § 2 Nr. 1. Welche Mittel stehen denn für wen systematisch zur Verfügung? Für – ich zitiere – „Unternehmen aus allen Bereichen im privaten oder öffentlichen Eigentum“. Das ist eine Generalklausel. Das kann man ja wollen, aber dann darf man sich, bitte schön, hier nicht in Marketingsprech flüchten und das Gegenteil behaupten, dass das ein systematischer und zielgerichteter Ansatz ist. Ich will weitergehen: Kommunen gestärkt aus der Krise führen – 185 Millionen Euro. Genau dieser Punkt ist kritisiert worden von den Spitzenverbänden. Warum? Weil es pauschal nur Gewerbesteuer ersetzen soll und über die Schlüsselzuweisungen geht. Ihr seid es, die mit uns seit Jahren den KFA kritisieren und die Regelungen des KFA – das ist auch richtig so. (Beifall AfD) Aber ihr stimmt hier mit zu, dass die Hälfte des Geldes wiederum über diese unzureichende Art und Weise des KFA ausgereicht wird. Das ist inkonsequent, meine Damen und Herren. (Beifall AfD, FDP) Zweitens – Familiengeld in Höhe von 100 Euro, was auf die Mittel des Bundes angerechnet würde: Das Ganze ist ein Marketinggag. Auch das kann ich politisch verstehen, aber es ist eben nicht lauter, das hier als große Leistung zu verkaufen. Beschaffung eines Antikörperschnelltests: Das kann man alles machen, ich verweise dabei nur auf WHO und RKI, aufgrund dessen, weil es eben noch keine Erkenntnisse über Immunität – das heißt einmal krank gewesen, danach nie wieder krank werden – gibt. Deswegen werden von RKI und WHO Studien empfohlen und nicht die flächendeckende Einsetzung, Stichwort: Pooltestung, das kann man mal nachgoogeln. Sofortprogramm „Digitale Endgeräte“ – 14 Millionen Euro, also die Aufstockung von Bundesmitteln in Höhe von 13 Millionen Euro um 1 Million Euro aus Landesmitteln: Das ist zwar schön, aber das kann doch, bitte schön, nicht der Ansatz sein, um zu sagen, dass das das Zukunftsprogramm für dieses Land ist. Auch das ist deutlich zu wenig und auch daran lassen wir uns die Kritik nicht nehmen. Aber auch – schauen wir in den Bereich der Medienanbieter: Beispielsweise stellt ihr hier 5 Millionen Euro gemeinsam zur Verfügung. Das ist ein löblicher Ansatz, aber auch da darf man mal kritisieren, dass unsere privaten Radios „Antenne Thüringen“ und „Landeswelle“ einen stärkeren strukturellen Problemansatz haben, nämlich den Ausfall von (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das können wir doch nicht kompensieren! Sie können nicht alles in einen Topf werfen!) finanziellen Mitteln zu verbuchen, wenn es einem tatsächlich um Medienvielfalt in diesem Land geht. Darüber diskutieren wir und auch daran lassen wir Kritik durchaus erkennen. Und dass „Radio Teddy“ Geld beantragen kann, die hier zwar eine Thüringer Lizenz haben, die aber Arbeitsplätze in Brandenburg sichern, auch das ist etwas, was erklärungsbedürftig ist. Also insofern lassen wir uns für unseren kritischen Blick auf dieses Paket als Oppositionsarbeit nicht verprügeln, und schon gar nicht von denen, die das ganze Ding mitverhandelt haben. Danke. (Beifall FDP)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Montag. Als Nächster hat das Wort Abgeordneter Bühl für die CDU-Fraktion.

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Andreas Bühl CDU

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst mal will ich Danke sagen für die Vorbereitung heute – ich glaube, das ist heute noch nicht gesagt worden –, es läuft wieder super, dass wir heute hier auch so tagen können. Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Bevor ich auf meinen Vorredner eingehen möchte: Lieber Martin, ich kann ja verstehen, dass ihr so ein bisschen Schmerz habt. Das kann ich gut verstehen, aber wenn die FDP uns Arroganz vorwirft, also das finde ich aus Sicht der FDP schon spannend, mit der Haltung, die die FDP so im Land vertritt. Aber darauf muss man eindeutig eingehen: Es geht hier nicht darum, irgendetwas schnell durchzuprügeln, es geht darum, schnell Hilfe in die Fläche zu bekommen. (Beifall CDU) Und das ist das, was uns gemeinsam hier zu diesem Gesetzentwurf eint. Ich bin hier nach vorn gekommen, um noch mal den Bereich „Wirtschaft“ zu beleuchten. Deswegen ist es schön, dass die FDP vor mir gesprochen hat, aber ich muss sagen, Vertreter für die Wirtschaft in diesem Paket sind eindeutig wir, die CDU-Fraktion, das muss man ganz klar so sagen. Das ist nicht die FDP. Denn wenn die FDP sagt, sie möchte keine flächendeckende Hilfe, wie eben ausgeführt, die sich an alle Bereiche richtet, dann schließt das viele Bereiche aus, die eben Probleme hatten. Das, was jetzt hier vorliegt, zeigt ja eindeutig, es muss ein Umsatzausfall vorliegen, damit man dieses Paket auch nutzen kann. Das heißt, es ist nicht einfach ungesteuert, sondern wer einen Schaden hat, dem soll auch geholfen werden, damit die Thüringer Wirtschaft auch nach dieser Krise bestehen kann. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ein Ausfall ist nicht der Schaden!) Ich will noch mal kurz auf die Maßnahmen eingehen, wir haben die Problemlagen ja heute hier schon gut beschrieben. Aber wenn wir alle wollen, dass dieses Virus schnell Geschichte ist, dann darf danach nicht auch unser Leben, wie wir es kennen, Geschichte sein. Und daran müssen wir arbeiten, dass wir auch nach dieser Krise noch in unseren Lieblingspub gehen können, in unsere Lieblingsgaststätte, dass Schausteller, Veranstaltungsorganisatoren, Busreiseanbieter, Reisebüros und unzählige andere nicht nach diesem Virus auch Geschichte sind. Das ist das, wofür wir arbeiten, wofür wir kämpfen und was wir mit diesem Paket, das heute hier vorliegt, auch gemeinsam angehen wollen. Wir haben in diesem Paket auch verhandelt, dass endlich Firmen zwischen 51 und 249 Mitarbeitern geholfen wird – eine Sache, die sonst vorher eben nicht bestand. Auch das ist ein wichtiger Punkt, den wir mit diesem Paket hier begehen und wo ich froh bin, dass wir diese Dinge parteiübergreifend – und eine solche Krise verlangt das auch – angehen wollen. Ein mir persönlich ganz wichtiger Punkt ist die Einigung für das Dienstleistungsgewerbe – 65 Millionen Euro. Ich will erinnern: Im ersten Entwurf, der hier mal vorlag, standen noch 45 Millionen Euro. Das heißt 20 Millionen Euro mehr für das Dienstleistungsgewerbe. Und das ist uns ein wichtiger Punkt, für den wir auch gestritten haben, (Beifall CDU) und auch vor allen Dingen über die Bundeshilfen hinaus ein Ansatz, der bis zum Dezember dieses Jahres reicht, weil viele eben auch über den August hinaus – was jetzt der Bund macht – Probleme haben werden. Ich will das an einem Beispiel ganz klarmachen: Wir haben im letzten Plenum hier draußen – Knut Korschewsky war auch mit dabei – mit Reiseanbietern, mit Reisebürobetreibern gesprochen. Wenn man in die Augen dieser Menschen schaut, sieht man Angst. Man sieht Angst um die eigene Existenz, um den Traum, den man sich aufgebaut hat, den man lange erarbeitet hat und der jetzt jeden Tag ein Stückchen mehr in die Ferne rückt, weil nämlich das eigene Vermögen jeden Tag ein Stückchen weniger wird, weil die Busse nicht fahren können, weil man keine Reisen verkauft, sondern Provisionen zurückzahlen muss. Das ist etwas, wo ich sagen muss: All das ist ohne Schuld passiert. Diese Menschen haben keine Schuld an ihrer Lage und deswegen müssen wir ihnen jetzt helfen, damit die Stunde nicht näher kommt, in der sie ihr Geschäft zuschließen müssen. Auch wir wollen nach dieser Krise noch Freude haben, wir wollen in den Urlaub fahren, wir wollen Reisebusse nutzen können. Deswegen müssen wir helfen und das tun wir mit diesem Ansatz hier – besser, als es der Bund tut, das muss man klar sagen; ich hätte mir da auch mehr gewünscht. Leider hat die SPD, wie ich gehört habe, dort bei den Gesprächen die Bremse reingehauen. Wir tun es hier, und das ist gut so. (Beifall CDU) Das Gleiche trifft Soloselbstständige, die auch Hilfe bekommen und für die es auch wichtig ist, dass man diese Träume auch weiter erhält, die dort gemacht werden. Ich will noch einen letzten Punkt sagen, der mir ganz besonders wichtig ist, nämlich die Unterstützung für die Kur- und Erholungsorte. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil er gerade auch für den Thüringer Wald, für die Orte des Thüringer Walds besonders wichtig ist, weil wir viele Erholungsorte haben. Tourismus ist nun mal freiwillige Aufgabe, das heißt, dort wird zuerst die Sparschraube angelegt. Das müssen wir verhindern, damit die touristische Infrastruktur über den Tag der Corona-Krise hinaus bestehen kann. Dort will ich vielleicht zum Abschluss sagen: Wenn wir jetzt auch noch hinkriegen, dass Thüringen-Tourismus endlich richtig Werbung für unseren Thüringer Wald, für unsere Gegend macht, dann schaffen wir es vielleicht auch, aus der Krise heraus neue Gäste zu uns zu locken. Da brauchen wir einfach ein bisschen mehr Engagement. Ich hoffe, der neue TTG-Chef legt da ordentlich den Gashebel um und wir können es gemeinsam schaffen, aus der Krise auch noch Chancen zu nutzen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Das Wort für die FDP-Fraktion hat Abgeordnete Dr. Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Werte Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream, das Mantelgesetz ist aus meiner Sicht ein Notverband mit bereits durchsickerndem Blut. (Beifall AfD) Warum? Weil wir schon jetzt wissen, dass uns mindestens eine halbe Million fehlt, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, woher wissen Sie das?) um die Bedürfnisse zu decken. (Unruhe im Hause) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Eine halbe Milliarde!) Was sind das für Konsequenzen? Wer das so sieht und jetzt das Mantelgesetz beschließt, nimmt billigend in Kauf, dass wir unsere Kommunen in die Haushaltskonsolidierung treiben. Dass die Kommunen nicht ausfinanziert sind, ist ja hier schon angesprochen worden und mit guten Worten können die Kommunen sich auch nicht finanzieren. Auch da sind wir nicht die Einzigen, die das so sehen, sondern an der Stelle sieht es auch der DGB so. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was sieht der DGB genauso?) Wenn ich mir die Details im Mantelgesetz mal anschaue, wie die Finanzen da in Paketen aufgeteilt sind, da sind für mich auch viele Ungereimtheiten dabei. Wenn dann zum Beispiel die Kostenerstattung für die TAB mit 20 Millionen Euro angesetzt wird, wo uns im Finanzausschuss auch nicht beantwortet werden konnte, was sich dahinter verbirgt – mal zum Vergleich: Das ist dieselbe Summe, die wir für die Soloselbstständigen zur Verfügung stellen. Also es ist kein Pappenstiel. Wenn irgendwo solche Ungereimtheiten drin sind, werde ich stutzig. Ich muss auch sagen, ich bin enttäuscht, dass die CDU von ihrer Forderung des Nachtragshaushalts abgerückt ist. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist sie doch gar nicht!) Okay, gehen wir davon aus, das Gesetz wird heute bestätigt. (Beifall Abg. Marx, SPD) Deswegen möchte ich aber in die Zukunft schauen, denn Krise ist Katastrophe – wenn wir mal aus dem Chinesischen lernen wollen – und Chance. Im Moment machen wir nur Folgendes: Wir sagen, wir machen Katastrophenbekämpfungsmodus, und wenn wir in die Zukunft schauen und gestalten wollen, ist es ganz wichtig. Wir bei VACOM nennen es „Lessons Learned“, mal eine aktive Manöverkritik zu machen. Fehler sind keine Schande, sondern Fehler sind Quelle von Wissen. Wir brauchen einen Nachtragshaushalt, um uns nicht zu erdrosseln und unser Leben für die Zukunft gut zu gestalten. Schauen wir nach Sachsen, dort redet man über einen Nachtragshaushalt von 6 Milliarden Euro. Und wir brauchen auch Prävention. Wir müssen in Thüringen unser Leben so gestalten, dass so eine Krise nicht wieder vorkommt. Wir haben so viele kluge Leute hier in unserem Land, die viele Prozesse verstanden haben. Genau diese Leute sollten wir mit einbeziehen. Danke. (Beifall FDP)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Das Wort für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen! Frau Dr. Bergner, wir sitzen doch im selben Ausschuss, wir saßen gestern auch lange genug da und wir saßen auch vorher da. Frau Finanzministerin hat mehrfach ausgeführt, wie das Verfahren ist, dass wir erst die außerordentliche Steuerschätzung im September sehen und dann sehen, was wir dann sozusagen ausgleichen und nicht nur bei uns, sondern auch bei den Kommunen etc. pp. Also das Verfahren ist klar benannt, und hier so zu tun, als wäre alles eine Katastrophe – bei einem Gesetz von 1,26 Milliarden Euro, da fällt mir wirklich nicht allzu viel ein. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Oder es müsste Ihnen als Geschäftsführerin hier vorn am Rednerpult ein bisschen mehr einfallen. Sehr geehrte Damen und Herren, ja, Krise ist auf der einen Seite das, was die Menschen sehr wohl empfinden, nämlich Einschränkungen, aber eben auch Chancen. Dieses Gesetz, was wir heute hier vorlegen und beraten, schafft eben genau das, es schafft Chancen bzw. es mindert ab, was Krise ist. Und das ist gut so. Es schafft vor allen Dingen Vertrauen und Verlässlichkeit. Und wenn wir bei dem Thema „Vertrauen und Verlässlichkeit“ sind – und wir nehmen ja sehr wohl wahr, dass der überwiegende Teil der Menschen hier in diesem Land eine hohe Zufriedenheit mit den getroffenen Maßnahmen hat –, dann stelle ich als Erstes fest: Das, was seitens der Landesregierung zugesagt worden ist, wird in diesem Gesetz auch abgebildet. (Beifall DIE LINKE) Minister Holter, die Landesregierung, hat als Erstes gesagt: Wenn Kindergärten, wenn Horte – damit auch Schulen – geschlossen sind und da Gebühren anfallen, dann übernimmt diese das Land, und das machen wir auch. Wir machen das mit 31 Millionen Euro für die Kindergärten für drei Monate – April, Mai, Juni – komplett, und zwar egal, wie die Kindergärten geöffnet haben. Wir machen das für die Horte, und zwar egal, welcher Trägerschaft die Horte sind, auch da noch mal – wenn ich das richtig sehe – 2,8 Millionen Euro. Das ist Verlässlichkeit, so schafft man in der Politik Vertrauen. Die Eltern können sich darauf verlassen: Das, was die Landesregierung zugesagt hat, steht hier auch in diesem Gesetz. (Beifall DIE LINKE) Zweitens – und da bin ich bei einem Punkt, der mich auch als Gewerkschafter sehr bewegt: Wir haben eine intensive Diskussion in den Ausschüssen gehabt. Minister Holter hat als Bildungsminister mit den Kita-Trägern und den Kommunen einen KitaPakt verabredet, der vieles beinhaltet, unter anderem auch Verabredungen zur Kurzarbeit. Diese Verabredungen sind richtig – und das ist jetzt sozusagen die Frontalkritik gegenüber der AfD-Fraktion –, weil die Kita-Beschäftigten, die Erzieherinnen und Erzieher, tatsächlich in der Situation sind, dass sie während der Schließzeit, aber auch im eingeschränkten Regelbetrieb auch andere Aufgaben übernehmen. Sie gehen zum Beispiel in Konzeptarbeit, sie gehen in Weiterbildung etc. – sie sind nur freigestellt von der unmittelbaren Betreuungsleistung am Kind. Wenn jetzt die AfD, was sie mehrfach im Ausschuss gemacht hat, sagt, dass die Angleichung an 100 Prozent in der Kurzarbeit nicht möglich sein soll und das mit anderen Berufsgruppen vergleicht, dann spaltet sie. Anstatt diese rechtspopulistische Fraktion tatsächlich hingeht und sagt, es ist ein Anspruch einer Gesellschaft, dass Menschen in der Krise, die unverschuldet hineingekommen sind, tatsächlich ihre Löhne und Gehälter eins zu eins ersetzt bekommen, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: So ein Blödsinn! Sie haben die Betreiber mit Ihrer Regelung erpresst!) wird hier in spalterischer Absicht ein Keil in die Belegschaft getrieben, zwischen die Beschäftigten getrieben. Das ist AfD pur, das ist arbeitnehmerinnenund arbeitnehmerfeindlich (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das stimmt doch überhaupt nicht, was Sie hier erzählen! Sie spalten, wenn Sie hier Unwahrheiten erzählen!) und es ist ein Skandal, dass so was hier überhaupt noch Platz greift. (Beifall DIE LINKE) Das Dritte, das ich noch sagen will, ist: Wir haben in diesem Gesetz zwei Punkte mit aufgenommen – einmal 25 Millionen Euro für Schnelltests und einmal unter anderem 3 Millionen Euro für Maßnahmen des Hygieneschutzes an den Schulen für die Schulträger, welches insbesondere beinhaltet – auch für die Schnelltests –, dass nicht nur – dort zwar auch schwerpunktmäßig – Menschen im pflegerischen Bereich davon partizipieren können, sondern auch insbesondere Menschen, die als Lehrkräfte, die als Erzieherinnen und Erzieher an den Schulen und Kitas tatsächlich diese Aufgabe wahrnehmen. Warum machen wir das? Weil es nur so geht: Erst eine getestete pädagogische Fachkraft, eine getestete Lehrerin oder ein getesteter Lehrer kann tatsächlich vor den Schülern und Schülerinnen stehen, kann tatsächlich den Unterricht absichern oder eben die Betreuungsleistung. Das ist ein wichtiger Aspekt, den wir dort sehen, und natürlich auch der, mit 3 Millionen Euro die entsprechenden Hygieneschutzvorschriften in den Schulen einzuhalten. Wer Kindertagesbetreuung, wer Kindergärten will – und zwar im Regelbetrieb –, wer Schule im Regelbetrieb will, der muss diesem Gesetz zustimmen, denn hier stehen sozusagen die Mittel dafür drin, was auch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, was die Eltern wollen, was die Lehrerinnen und Lehrer, die Erzieherinnen und Erzieher brauchen. Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz, auch und insbesondere für die Familien und die Kinder hier in diesem Land, damit wir wieder in den Regelzustand kommen. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Herr Kollege. Als Nächste hat Abgeordnete Meißner für die CDU-Fraktion das Wort.

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Beate Meißner CDU

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, zu den Helden der Krise gehören für uns als CDU-Fraktion auch die Familien. Die Familien waren es, die am 17. März reagiert und sofort die Betreuung ihrer Kinder zu Hause übernommen haben, als die Kindergärten und Schulen von einem Tag auf den anderen geschlossen haben. Sie wurden von der normalen Elternrolle zum Lehrer, zum Erzieher, und das oftmals unter Doppelbelastung und auch vor dem Hintergrund des sinkenden Familieneinkommens und damit verbundener finanzieller Sorgen. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion in diesem Mantelgesetz einen besonderen Wert auf die Unterstützung der Familien gelegt, auch weil es in der ohnehin schwierigen Situation der vergangenen Wochen Punkte gab, wo unseren Familien durch die Landesregierung zusätzliche Steine in den Weg gelegt worden sind. Ich will in diesem Zusammenhang erwähnen, dass die Regelungen der Notbetreuung nicht praxistauglich waren und oftmals die sogenannte Zwei-Eltern-Regelung in den Familien zu zusätzlichen Konflikten geführt hat. (Beifall CDU) Auch der vorgelegte Stufenplan zur Wiedereröffnung der Kindergärten, Schulen und Horte trägt dazu bei, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gewährleistet werden kann. Das sind Punkte, an denen deutlich wird, wie schwierig die Situation der Familien in Thüringen ist. Neben unserer Forderung der Erstattung aller Elternbeiträge für alle Kinder, ob sie in der Notbetreuung waren oder nicht, haben wir ein besonderes Augenmerk auf unseren Thüringer Familienbonus gelegt. Auf Initiative der CDU konnte dieser in das Mantelgesetz hinein verhandelt werden. Und ja, er soll nun mit dem jetzt durch den Bund auf den Weg zu bringenden Familienbonus verrechnet werden. Fest steht für uns – egal welche Summe –: Kein Geld wird die Leistungen, die Familien erbracht haben, und in der Situation, wie sie gerade sind, kompensieren können. Aber unser Vorschlag soll Familien in Thüringen unterstützen und soll zeigen, dass wir sie nicht vergessen haben. 100 Euro für jedes Kind bis 18 Jahre ist daher unser Vorschlag. Daran wird auch deutlich, dass für uns jedes Kind gleich ist, egal in welcher Familie mit welchem Einkommen, und auch egal, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist. (Beifall CDU) Wir wollen, dass dieses Geld allen Familien in Thüringen direkt zur Verfügung gestellt wird, und das ohne Bedingungen. Das ist vielleicht auch der Unterschied zu den regierungstragenden Fraktionen und auch zum Familienbonus des Bundes, denn wir wollen dieses nicht an Bedingungen knüpfen wie beispielsweise die Einkommensabhängigkeit durch die Anrechnung bei der Steuer oder, Frau RotheBeinlich, auch die Frage der Anrechnung bei Regelleistungen. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie woll- ten es mit den Bundesleistungen verrechnen!) Deswegen werden wir als CDU-Fraktion jetzt auch genau darauf achten, wie der Familienbonus der Bundesebene umgesetzt wird. Wir wollen daran arbeiten, dass Thüringen wieder zum Familienland Nummer 1 wird. Deswegen fordern wir mit der Verabschiedung heute auch, dass der Thüringer Familienbonus schnell ausgezahlt wird, denn der Bund hat in Aussicht gestellt, dass es eine Auszahlung erst ab Herbst geben soll, und das ist für uns zu spät. (Beifall CDU) Thüringen könnte mit dem Thüringer Familienbonus eine Vorreiterrolle innerhalb Deutschlands einnehmen. (Unruhe DIE LINKE) Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir an dieser Stelle auch noch weiterkommen. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber noch etwas zur Familienkarte sagen, die von Rot-RotGrün hier gefordert wurde. Wir können uns mit dieser Idee anfreunden, aber das Mantelgesetz soll ein Gesetz sein, was schnell bei den Familien ankommt. Es ist ein Soforthilfepaket und deswegen muss man feststellen, eine Familienkarte ist jetzt noch nicht reif, dass die Familien tatsächlich davon profitieren.

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit endet.

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Beate Meißner CDU

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Wir setzen da auf die Beratung des nächsten Haushalts, werden daran mithelfen und in dem Zusammenhang auch über eine Familien-App reden. Danke. (Beifall CDU)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Frau Kollegin Meißner. Für die AfDFraktion hat sich Abgeordneter Höcke zu Wort gemeldet.

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Björn Höcke AfD

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, zunächst einmal muss ich eine Entschuldigung aussprechen: Frau Finanzministerin Taubert, ich hatte in meiner Rede ausgeführt, dass Sie nicht zugegen sind. Sie sind zugegen, ich habe Sie tatsächlich übersehen, dafür möchte ich mich entschuldigen. Ordnung muss sein, da gibt es keine faulen und falschen Angriffe von unserer Seite. Frau Meißner, familienpolitische Sprecherin der CDU, was Sie hier vorgetragen haben – das ist übler Populismus, würden Sie jetzt sagen, wenn ich das getan hätte –, ist zumindest als substanzlos darzustellen. Ich sage Ihnen eines, ich sage Ihnen das als vierfacher Familienvater: Was die Familien brauchen, das ist kein Kleckerwerk, das sind keine Einmalzahlungen, sondern das ist eine Beendigung der systematischen Diskriminierung im Sozialversicherungs- und im Steuersystem. Das ist Familienpolitik. (Beifall AfD) Und die haben Sie in der Hand. Sie regieren dieses Land bzw. Ihre Freundin Angela Merkel regiert dieses Land und hat auf Bundesebene die Möglichkeit, entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen. Sie tun es nicht. Was Sie hier machen, ist, politische Nebelkerzen zu werfen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. (Beifall AfD)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Herr Abgeordneter Höcke, erlauben Sie …

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Björn Höcke AfD

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Ich habe keine Zeit. Herr Bühl von der CDU, Sie haben auch ausgeführt und als CDU, als Scheinopposition, versucht, den Kopf aus der Schlinge zu nehmen. Das ist Ihnen natürlich nicht gelungen, die Wähler draußen durchschauen Ihr Spiel mittlerweile recht gut, das zeigt ja auch Ihre Beliebtheit im Land, die weiter sinkend ist, also nicht Ihre persönliche, sondern die Ihrer Partei. Die CDU ist ja immer gut, Themen vom politischen Gegner zu kapern oder abzuschreiben. Ich könnte Ihnen da eine lange Liste an Beispielen geben. In der letzten Legislatur waren es die Themen „Direkte Demokratie“ oder „Straßenausbaubeiträge“, die wir als AfD in die Diskussion eingespeist haben. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Hör auf, ich bekomme einen Anfall!) Die CDU hat sich draufgesetzt – ja, ihr habt euch auch draufgesetzt, Herr Blechschmidt. (Unruhe im Hause) Ohne uns wären diese Dinge so nicht verabschiedet worden. (Beifall AfD) Aber, sehr geehrter Herr Bühl, dass Sie sich vorn hinstellen und sagen, Sie hätten die Lücke aufgeklärt in den Corona-Hilfsregelungen bezüglich der Unternehmen mit einer Größe von 51 bis 250 Mitarbeitern – das ist eine glatte Lüge und das wissen Sie auch. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das können Sie in irgendwelchen Briefen machen!) (Unruhe CDU) Eine glatte Lüge – das waren nämlich wir, das war die AfD, unser Antrag, der genau diesen Sachverhalt transportiert und der diese Fehlsteuerung der Corona-Hilfen abstellt. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie spammen irgendwelche Briefkästen zu!) Diesen Antrag haben wir am 21. April dieses Jahres gestellt. (Beifall AfD) Sehr geehrter Herr Kollege Voigt, Sie haben mich ja in Ihrer Rede ganz schön in die Mangel genommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt muss ich natürlich auch ein bisschen was zurückgeben. Sie haben mir vorgeworfen, dass ich eine Rede für die digitale Echokammer halten würde. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie lügen sich durch den Freistaat!) Ja, leider muss ich meine Reden auch für die digitale Echokammer halten. Leider. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der arme Herr Höcke!) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Leider. Ja, das tut Ihnen wirklich leid!) Ich möchte daran erinnern, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, dass das Thüringer Parlament, dass die 16 deutschen Landesparlamente, dass der Bundestag mittlerweile von einer Blockadehaltung der etablierten Parteien gegenüber der AfD deutlich charakterisiert ist, man kann sogar sagen, dass das Parlament in Deutschland als Transmissionsriemen des Volkswillens blockiert ist. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie blockie- ren sich selbst!) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie werden von den eigenen Leuten in Ihrer Partei blockiert, das ist doch die Wahrheit!) Man kann das an wunderbaren Beispielen belegen: In den letzten fünf Jahren, in der letzten Legislatur ist kein einziger Antrag meiner Fraktion als demokratisch legitimierte Oppositionsfraktion aus dem Hohen Haus in die Ausschüsse überwiesen worden. Ich will Sie daran erinnern, was für ein Gezerre es war, endlich einen Vizepräsidenten zu bekommen. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Na und?) Ich will Sie an das als dämlich zu bezeichnende Gezerre um unsere Mitglieder in der PKK erinnern, das immer noch nicht zu einem Ende gekommen ist usw. usf. Unsere Anträge in den Ausschüssen werden grundweg abgebügelt. Man gibt uns oft gar nicht die Möglichkeit, ausgiebig dazu Stellung zu nehmen. Wir werden von der parlamentarischen Mitarbeit mehr oder weniger ausgeschlossen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Lächerlich!) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: In den Aus- schüssen hat keiner von Ihnen dazu gesprochen!) Die CDU hat natürlich gut reden. Sie sind ja als informeller Koalitionspartner von Rot-Rot-Grün mit einem Informationsvorsprung ausgestattet. (Beifall AfD) Sie kriegen Informationen in Ihren Mauschelrunden, in Ihren Hinterzimmerrunden, von denen wir als AfD, aber, ich glaube, auch die FDP nur träumen können. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Diese Mit- leidstour ist absolut erbärmlich!) Aber da muss man zumindest sagen, das ist RotRot-Grün taktisch ja durchaus gut gelungen. Sie hat die Opposition gespalten. Es gibt in diesem Hohen Hause faktisch nur zwei Oppositionsparteien, das sind die FDP und die AfD. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine suhlt sich in Selbstmitleid und die steht vorn!) Das in Artikel 59 verbriefte Recht auf Chancengleichheit der Opposition ist im Thüringer Landtag nicht mehr gewahrt. Das ist ein Faktum. Zusätzlich kann ich hier noch erwähnen, durch die Corona-Lage und die Einschränkungen unserer Grundrechte können wir keine Bürgerdialoge veranstalten. Wir können keine Demonstrationen machen. Alles das blockiert uns ja zusätzlich. Das heißt, wir sind angewiesen, lieber Herr Kollege Voigt, die von Ihnen diskreditierte digitale Echokammer auch zu befüllen, sonst werden wir nämlich als Opposition vollständig mundtot gemacht, und das lassen wir uns nicht gefallen. (Beifall AfD) Dann haben Sie, Herr Kollege Voigt, den Begriff „Patriotismus“ in den Mund genommen. Da habe ich fast unter dem Tisch gelegen. Da dachte ich, ich bin in einer Büttenrede zugegen. Patriotismus – CDU und Patriotismus! Sie und Patriotismus – Sie, der sich deutlich als Freund von Angela Merkel bezeichnet! Ich sage Ihnen: Ein Freund von Angela Merkel in politischer Hinsicht zu sein und Patriot zu sein, das schließt sich aus. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: So ein Schwachsinn!) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Eine Frech- heit!) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie sind ein schamloser, billiger Nationalist!) Diese Bundeskanzlerin hat im Rahmen der EuroRettungspolitik mit ihrem derzeitigen Versuch, eine europäische Haftungsunion aufzubauen, mit ihrer Energiewendepolitik, mit ihrer Multikulturalisierungspolitik dem deutschen Volk, dem sie eigentlich dienen sollte, einen Billionenschaden verursacht. Diese Frau macht eine zutiefst unpatriotische Politik. Wer sie zur Freundin hat, kann kein Patriot sein. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Spalter! Pfui!) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Provokateur!) Lieber Kollege Voigt, Sie sind ja Wissenschaftler. Über Schweden sollten Sie sich vielleicht noch mal informieren. Sie sollten sich vielleicht auch mal darüber informieren, was wir überhaupt an valider Datengrundlage haben, um wirklich konstatieren zu können, wie die Opferzahlen oder die Infektionszahlen in einzelnen Ländern sind. Was wir aber haben – und das sind neueste Querschnittsuntersuchungen, die gemacht worden sind –, (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Insti- tut für Staatspolitik von Ihnen, oder was?) das ist der idealtypische Verlauf von Corona-Epidemien in den verschiedenen Ländern. Diese Ergebnisse sind eindeutig. Sechs Wochen gibt es eine sehr starke Zunahme der Krankheiten, in der achten Woche verflacht sich dann die Kurve und fällt steil ab. Das ist idealtypisch überall, egal welches Regierungshandeln in den einzelnen Ländern betrieben worden ist. (Beifall AfD) Also informieren Sie sich noch mal über Schweden, das würde ich Ihnen raten. Ansonsten wäre noch viel zu sagen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben es immer gewusst, was?) Ach, Frau Rothe-Beinlich, jetzt habe ich Sie fast vergessen, tut mir leid! (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schade eigentlich!) Frau Rothe-Beinlich, Sie haben da in meiner Rede auch etwas falsch verstanden, aber das passiert ja bei Ihnen relativ oft. Entweder können Sie nicht oder wollen Sie nicht verstehen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir lesen zwischen den Zeilen, Herr Höcke! Das ist der Unterschied!) Ich nehme an, es liegt eher am ersten Bereich meiner Mutmaßung. Ich habe danach gefragt bzw. von meinen Kollegen aus der Ausschussberatung mit auf den Weg bekommen, dass die Landesregierung nicht in der Lage war, den ominösen sozial- oder soziokulturellen Komplex aufzuklären. Ich wollte von Ihnen keine Definition über diese soziokulturellen Komplexe hören, sondern (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Solange Sie nicht sagen, ob sie Landolf Ladig sind, brauchen Sie uns gar nichts zu sagen!) (Beifall SPD) ich wollte einfach nur hören, wie viel Thüringer Steuergeld in welche sozialen und kulturellen Projekte investiert wird, die unter diesem Begriff von Ihnen subsumiert werden. Das haben Sie nicht verstanden, aber vielleicht können Sie das auch einfach nicht. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Plötner.

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Ralf Plötner Die Linke

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine werten Kolleginnen und Kollegen, werte Interessierte! Ich denke, Frau Ministerin Taubert hätte gut und gerne auf die Entschuldigung von Herrn Höcke verzichten können. Viel besser wäre es gewesen, Sie entschuldigen sich für Ihren ständigen offenen Rassismus, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) und noch besser, Sie stellen ihn einfach ein – egal, ob in digitalen Echokammern oder sonst wo. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Blödsinn!) Frau Dr. Bergner, zu Ihrem Notverband, der im Prinzip jetzt beginnen soll, eben die Not zu lindern und vielleicht auch, wenn mal etwas Blut durchdringt, aber dafür sind Notverbände doch da – sie sichern Existenzen, sie helfen in der Notphase – und das genau tut dieses Gesetz eben hier in diesem ersten Schritt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wenn wir uns den vorliegenden Gesetzentwurf im Bereich des Sozialen anschauen, können wir als Linke zufrieden darauf blicken, dass wir bei aller Kompromissbereitschaft klar und deutlich eine linke Handschrift sehen und dem Sozialen eine hohe Bedeutung zugemessen wird. Für Arbeitnehmer/-innen sind vor allem drei wichtige Beschlüsse durchgesetzt worden. Erstens: Die Linke hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass Auszubildende angesichts der Umsatzeinbrüche von Unternehmen ihren Ausbildungsplatz behalten bzw. diesen antreten können. Dazu wurde eine Prämie für Unternehmen beschlossen, die Azubis und Lehrlinge aus insolventen Firmen oder eben bei aufgehobenen Ausbildungsverträgen übernehmen. Für die berufliche Biografie der Betroffenen ist dies eine wichtige Unterstützung und auch angesichts des bleibenden Fachkräftebedarfs in Thüringen eine gute Prioritätensetzung. Zweitens: Thüringen wird sich an der Initiative des Bundes für eine einmalige Prämie für Arbeitnehmer/-innen in der Altenpflege beteiligen. Diese Prämie ist eine sehr wichtige materielle Anerkennung für Kolleginnen, die seit Jahren unter teils skandalösen Bedingungen eine grundlegende gesellschaftliche Aufgabe erfüllen (Beifall DIE LINKE) und nun durch die Einschränkungen der CoronaPandemie noch stärkeren Belastungen ausgesetzt waren und sind. An dieser Stelle möchte ich auch gern zum Ausdruck bringen, dass auch pflegende Angehörige, die durch das massive Zurückfahren von tagesklinischen Versorgungsangeboten und weiteren Versorgungsmöglichkeiten im höchsten Maße gefordert waren, einen Bonus verdient hätten. (Beifall DIE LINKE) Die Pflege, welche durch Angehörige – auch neben den beruflich Tätigen – erbracht wird, dürfen wir nicht unterschätzen und auch da müssen die Bedingungen zwingend verbessert werden. Diese dürfen wir auf keinen Fall aus den Augen verlieren. Drittens: Es bleibt dabei, dass R2G die Rechte von Arbeitnehmer/-innen auch in der Krise schützt. Es wird keine Lockerungen am Ladenöffnungszeitengesetz geben. Die wiederholten Versuche, insbesondere auch der FDP, unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie die Arbeitszeiten von Menschen noch weiter zu verlängern, die jetzt schon teilweise bis in die Abendstunden an den Kassen sitzen oder die Regale einräumen, sind schlicht unredlich. (Beifall DIE LINKE) Noch einen weiteren positiven Punkt möchte ich gern herausgreifen: Die Unterstützung für die sozialen Dienstleister, die mit dem heutigen Beschluss dann bis zu 100 Prozent von ihren Trägern bekommen können – das sichert die Existenz der Leistungsträger, gerade im sozialen Bereich, und es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass wir dort diese Stabilität schaffen. Noch ein Punkt: In Thüringen braucht es auch – und das wurde heute ja schon mehrmals benannt – eine Familienkarte. Wir sind sehr gern offen, darüber zu diskutieren, wie wir diese am sinnvollsten ausgestalten. Ich freue mich sehr, dass hier klare Signale der demokratischen Parteien aus dem Haus gekommen sind, dass sie zukünftig gern daran arbeiten wollen und wir so eine Familienkarte hier in Thüringen etablieren können. Was den Bereich der Testung auf Corona angeht, sind wir in einer hoch dynamischen und sich ständig weiterentwickelnden Zeit, da ständig geforscht wird und eben neue Erkenntnisse gewonnen werden und sich auch die Testungen immer weiterentwickeln. Mit dem heutigen Vorschlag gelingt es uns aber auch, die bestmögliche Kontrolle der Corona-Pandemie aufzubauen. Es ist ein qualitativer Fortschritt, dass alle Menschen, die Symptome von Atemwegserkrankungen zeigen oder den Geruchs- bzw. Geschmackssinn verloren haben, auch getestet werden. Auch in den hochsensiblen Bereichen – wir haben es heute schon mehrfach gehört und angesprochen –, wie in unseren Krankenhäusern, in Pflegeheimen, in Kindergärten und Schulen, sind zukünftig Testungen auf freiwilliger Basis möglich und sicherlich auch nötig, um dort frühzeitig auf etwaige Infektionsgeschehen reagieren zu können. Dennoch wird es eine Mammutaufgabe sein, und ich wünsche dem Gesundheitsministerium und vor allen Dingen auch den Gesundheitsämtern vor Ort viel Erfolg, dass diese Testungen dort zum Gesundheitsschutz der Thüringerinnen und Thüringer beitragen. (Beifall DIE LINKE) Also lassen Sie uns gemeinsam das Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschließen, damit Not gelindert und gezielt geholfen wird, denn das ist sozial. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Plötner. Für die FDP-Fraktion hat sich Abgeordnete Baum zu Wort gemeldet.

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Franziska Baum FDP

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht auch ganz schnell. Herr Wolf, natürlich haben Sie die Kita-Gebühren erlassen und erstatten diese. Es hat ja keine Betreuungsleistung stattgefunden und die wird auch ab Juli noch nicht normal wieder stattfinden. Da bin ich noch mal gespannt, was da in dem Zusammenhang passiert. Herr Voigt, Sie haben vorhin gefragt, ob die Schulen digital angemessen ausgestattet sind, dass wir uns das anschauen müssen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das habe ich nicht gefragt!) Ich sage nur, das brauchen wir uns nicht anschauen, wir wissen, die Schulen sind nicht entsprechend ausgestattet. Und der Offensichtlichkeitsantrag, den Sie hier gestellt haben, in dem Sie die Bundesmittel als Eigenleistungen verkaufen, wird uns da auch nicht helfen. Für die Schule der Zukunft, in der digitales Arbeiten eine Rolle spielt, brauchen wir einen kompletten, ganzheitlichen Ansatz. (Beifall FDP) Da steht die Frage nach Geld hinter den konzeptionellen Ideen und die fehlen aktuell. Danke. (Beifall FDP)

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Bergner

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Vielen Dank, Frau Abgeordnete, das war eine Punktlandung. Wo war noch eine Wortmeldung? Herr Kollege Dittes.

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Steffen Dittes Die Linke

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe noch 8 Minuten und ich kann Ihnen versprechen, die nicht ausschöpfen zu wollen. Dennoch sind viele wichtige Themen, die mit dem Sondervermögen und mit einigen Entschließungsanträgen hier berührt werden, nicht Thema der Diskussion und das zeigt, wie vielfältig die Themensetzung heute ist. Einer verdient es in jedem Fall aber trotzdem, noch mal erwähnt zu werden, nämlich der Antrag der FDP zum Themenbereich der Feuerwehr. Die Feuerwehr ist natürlich ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Sicherheit in Thüringen, und die Voraussetzung für die Gewährleistung des gesetzlichen und gemeindlichen Brandschutzes ist die Arbeitsfähigkeit und Einsatzfähigkeit, insbesondere der freiwilligen Feuerwehr. Deswegen, denke ich, ist es richtig, auch über Ihren Antrag noch einmal kurz an dieser Stelle zu reden. Sie schlagen vor, temporäre Anpassungen der Feuerwehrorganisationsverordnung vorzunehmen und schlagen ganz konkret vor, das Erfordernis der 40-stündigen Fortbildung pro Jahr in diesem Jahr zu streichen. Meine Damen und Herren der FDP, wir sind uns sicherlich darin einig, dass den Feuerwehrangehörigen ein besonderer Dank gilt, weil sie natürlich auch in der Zeit der Krise Einsatzfähigkeit garantiert haben. Wir sind uns auch darin einig, dass wir natürlich alle Schutzvorkehrungen vornehmen müssen, damit die Feuerwehr in Thüringen nach wie vor noch einsatzfähig bleibt. Das heißt dann eben auch, dass Infektionsschutz sichergestellt werden muss, dass Infektionen nicht in einzelne Einsatzabteilungen hineingeraten und wir dann im Prinzip keinen flächendeckenden Brandschutz mehr haben. Aber ich glaube, dass es das falsche Signal wäre, durch eine grundsätzliche Änderung der Feuerwehrorganisationsverordnung heute schon zu dokumentieren, dass in diesem Jahr keine Fortbildungen mehr notwendig seien. Ich glaube, das ist nicht der richtige Ansatz und auch nicht die richtige Antwort darauf, jetzt mit Infektionsschutzbestimmungen beispielsweise auch bei Veranstaltungen, Bildungsangeboten und Fortbildungsangeboten zu reagieren. Ich denke, dass wir natürlich erst mal zur Kenntnis nehmen sollten: In der Feuerwehrorganisationsverordnung handelt es sich mit der 40-Stunden-Regelung um eine Sollvorschrift. Das heißt bekanntermaßen, im begründeten Einzelfall kann davon abgewichen werden, und das tun ja – wenn wir ehrlich sind – viele Gemeinden, auch in der Vergangenheit schon. Trotzdem kann es natürlich dabei auch zu Verwerfungen, zu Unstimmigkeiten und zu Schwierigkeiten kommen, was beispielsweise die Anerkennung der Einsatzfähigkeit einzelner Feuerwehrangehöriger anbetrifft. Deswegen würde ich Ihnen vorschlagen – auch in Kenntnis dessen, dass ja Fortbildungsveranstaltungen seit dem 12. Mai wieder möglich sind –, dass wir uns im Innenausschuss mit Ihrem Antrag beschäftigen, uns über die Situation flächendeckend ein Bild machen und dann im Prinzip auch zielgenau darauf reagieren, damit wir in zwei Situationen bei der Feuerwehr in jedem Fall nicht geraten: dass wir durch Missachtung von Infektionsschutzregelungen bei Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren gefährden und auf der anderen Seite praktisch durch Nichtfortbildung und dann im Prinzip das Nichterreichen der notwendigen Qualifikation im nächsten Jahr die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren im nächsten Jahr gefährden. Beide Szenarien sollten wir zu vermeiden versuchen. Dafür sollten wir gemeinsam im Ausschuss das geeignete Mittel finden. Ich denke, da ist Ihr Antrag eine gute Grundlage zur Diskussion. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, FDP)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich keine Wortmeldungen mehr. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Taubert zu Wort gemeldet. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, natürlich nehme ich die Entschuldigung von Herrn Höcke an. Das zeigt halt nur, dass er im Plenum eher nach rechts guckt als nach links. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben, seitdem wir eine neue Regierung haben, auch eine veränderte Sitzordnung und ich habe mit Herrn Tiefensee getauscht. Das ist der einzige Grund, warum ich jetzt auf der anderen Seite sitze, das heißt ja nicht, dass man eine andere Einstellung hat. (Heiterkeit SPD) Ich möchte auch etwas sagen: Also ich fühle mich als Patriotin, ich liebe das Vater- wie das Mutterland, weil das nämlich heißt, die Heimat zu lieben. Wenn die AfD denkt, sie hat den Patriotismus gepachtet: Also ich bitte Sie, ich komme aus derselben Stadt wie Herr Braga und bin zugezogen, genau wie er, also wir lieben beide unsere Heimatstadt Ronneburg – damit man sie einmal wenigstens hier in den Annalen des Landtags findet. Und da gibt es gar keinen Unterschied: Wenn sich jetzt hier einer aufschwingt oder sich sozusagen eine Gruppe aufschwingt, also wir sind die Patrioten, die Heimatlandliebenden – ich sehe hier niemanden bei Rot-Rot-Grün, nicht bei der CDU, nicht bei der FDP, der seine Heimat nicht liebt. (Beifall im Hause) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ich nicht! Dieser Patriotismus ist die fatale Vorstufe zum Nationalismus!) (Unruhe AfD, CDU, FDP) Nein, Frau König-Preuss. Wir haben dazu eine gegensätzliche Meinung – ganz schlicht und ergreifend. Sie sehen das in einer politischen Art und Weise. Ich liebe meine Heimat und ich will das hier so sagen. Ich lasse mir das auch von niemandem wegnehmen. (Beifall AfD, CDU, SPD, FDP) Ein Zweites: Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen im Kabinett loben – wir haben hier viel von Dank gesprochen und gehört –, denn wir haben natürlich eine Situation vor uns gehabt – wir haben auch das letzte Mal schon darüber gesprochen –, die hatten wir noch nie, auch im fiskalischen Bereich hatten wir die noch nie. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass wir an der Stelle noch mal herausstellen: Alle haben mitgemacht und deswegen ganz herzlichen Dank an alle. Es ist vorhin ein Stück weit über Familie gestritten worden, auch das will ich nochmals aufgreifen. Wir haben ein Programm für Familien gemacht, das gesamte Programm ist für Familien, wenn Sie es so wollen. Wenn ich die Wirtschaft fördere, wenn ich Ausfälle erstatte, dann rette ich Familien, gebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch der Arbeitgeberschaft, die Möglichkeit weiterzuarbeiten. Wenn ich das Thema „Gesundheit“ nehme – da will ich Heike Werner erwähnen, weil ich sehr gut nachvollziehen kann, wie sie in den letzten Wochen gearbeitet hat und welche Aufwendung das bedeutet hat, hier tatsächlich professionell zu arbeiten. Alles ist Familie, was wir in diesem Programm stehen haben. Deswegen möchte ich auch nicht gelten lassen, dass Rot-Rot-Grün Familie vernachlässigt. Genau das tun wir doch nicht. Wir fördern, wo wir können, und am Ende mit 1,2 Milliarden Euro, mit fast 700 Millionen Euro aus der Rücklage Familien in Thüringen an ganz unterschiedlicher Stelle. Ich möchte ein Drittes nochmals der FDP-Fraktion anbieten: Wir schulen gern auch noch mal im Einzelnen zu Haushalt und allen Dingen, die damit zusammenhängen. Das ist ein ehrliches Angebot, weil ich weiß, dass Haushalt schwierig ist. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich ma- che es auch ohne Honorar!) Denn Herr Kemmerich hat die Formulierung „Schattenhaushalt“ des Landesrechnungshofs aufgegriffen und hat das noch mal hier dargestellt, als ob das Sondervermögen ein Schattenhaushalt wäre. Es ist nicht so. Schattenhaushalt sind die Sondervermögen genannt worden, die mit einer Kreditaufnahme gelebt haben. Wenn Sie zum Beispiel an Wasser/Abwasser denken, da haben wir eine hohe Kreditaufnahme drin gehabt. Das heißt, wir haben gar nicht hingeguckt – also nicht wir, aber andere vor uns, und jetzt müssen wir das ja auch abtragen –, wie viel Kredit da aufgenommen wird. Man hat es gar nicht gesehen. Das hat man als Schattenhaushalt bezeichnet. Also nicht jedes Sondervermögen ist ein Schattenhaushalt. (Beifall SPD) Da sind wir auch im guten Dissens mit dem Rechnungshof, zumindest gilt das hier. Denn wenn Sie zum Beispiel den Pensionsfonds nehmen – das ist auch ein Sondervermögen. Das ist genauso ein Sondervermögen wie dieses – positiv. Dort wird Geld angehäuft. Es ist kein Schattenhaushalt. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das kann man auch anders sehen!) Auch dieses Sondervermögen ist kein Schattenhaushalt, wird aus der Rücklage finanziert mit anderen Mitteln, die dazukommen, ist begrenzt und wird abgearbeitet und ist dann im Haushalt nicht mehr oder wirkt nicht anders haushaltsbelastend. Meine Damen und Herren, es gehört ja nicht zu den vordringlichsten Aufgaben einer Finanzministerin, zusätzliche Ausgaben mitzutragen. Dennoch halte ich in der aktuellen Situation das heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzespaket für geeignet, die Belastungen, die sich aus der CoronaPandemie für weite Teile der Gesellschaft mittelbar und unmittelbar ergeben, abzumildern. Ich möchte auch gar nicht auf die inhaltlichen Details des Pakets eingehen – das haben ja viele Vorrednerinnen und Vorredner vor mir getan –, sondern einen Aspekt in die Diskussion hineinstellen, der aus meiner Sicht in besonderer Weise einer Finanzministerin zukommt. Wir haben – das ist auch heute schon angesprochen worden – in der letzten Legislaturperiode eine sehr erfolgreiche Finanz- und Wirtschaftspolitik gestalten dürfen. Sprudelnde Steuereinnahmen und eine zumindest im Haushaltsvollzug maßvolle Ausgabenpolitik haben dazu geführt, dass wir seit 2014 rund 1,2 Milliarden Euro an Schulden im Kernhaushalt tilgen konnten. Hinzu kamen – und jetzt kommen wir auf das Sondervermögen, Herr Kemmerich – 150 Millionen Euro, die wir in dem Sondervermögen an Schulden zurückgeführt haben. Zusätzlich konnte die Haushaltsausgleichsrücklage – ich will den Begriff noch mal benennen, weil der heute wichtig ist: Haushaltsausgleichsrücklage – des Landes auf einen Bestand von mehr als 1,8 Milliarden Euro ausgebaut werden. Neben dem Schwankungsausgleich bei Steuereinbrüchen wollten wir vor allem Geld für bereits angeschobene Investitionen aus dieser Rücklage zur Verfügung stellen. Auch da sieht man, dass wir eben nicht, wie das auch von der AfD behauptet wurde, nicht sorgsam mit dem Geld umgegangen sind, sondern wir sind ganz sorgsam mit dem Geld umgegangen. Wir haben viele wichtige Bereiche gestärkt, unsere Investitionsausgaben auf hohem Niveau fortgeführt und haben in Bildung, Forschung, Kultur und innere Sicherheit investiert. Auch wenn die Investitionsquote immer wieder bemängelt wurde, weil das, was im Plan stand, sich nicht im Ist realisiert hat, sind wir tatsächlich noch mehrere Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Der Bundesdurchschnitt der Investitionsquote liegt bei 10 Prozent. Wir haben jetzt im Plan 2020 15 Prozent. Das heißt, wir können mit Fug und Recht sagen – auch ohne Corona und ohne andere Dinge –: Wir haben einen Investitionshaushalt. Auch der Haushalt 2020 ist ein purer Investitionshaushalt. (Beifall SPD) Meine Damen und Herren, wir haben mit unserem Dreiklang aus Schuldentilgung, Vorsorge und Investitionen in die Zukunft einen guten und soliden Weg beschritten. Allein unser bisheriges Vorgehen hat uns in die Lage versetzt, aktuell auch aus finanzieller Sicht so auf die Krisensituation durch Corona reagieren zu können. Dieser immer den Gedanken an die Zukunft im Blick habende Dreiklang hat uns ermöglicht, einen im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern soliden, anderen Weg in Thüringen zu beschreiten. Ich halte diesen Weg für richtig. In Zeiten erheblicher Unsicherheit, sowohl was die Entwicklung der Einnahmen angeht als auch hinsichtlich der Frage, in welchen Bereichen das Land mit finanzieller Unterstützung über das bereits Getane hinaus helfen muss, ist es ein entscheidender Vorteil, getroffene Entscheidungen und darauf fußende Maßnahmen immer wieder auf ihre Richtigkeit und Notwendigkeit hin zu überprüfen und bei Bedarf – und das wollen wir auch – nachzusteuern. Das bedeutet momentan, auf Sicht zu fahren, ohne die Zukunft aus dem Blick zu verlieren, so viel Sicherheit und Planbarkeit wie nötig zu geben und gleichzeitig die Flexibilität zu behalten, auf Veränderungen reagieren zu können. Das ist wichtig. Ich will ein Beispiel nennen: Unsere jetzigen Überlegungen fußen einnahmeseitig auf der Steuerschätzung Mai 2020. Ich denke, sagen zu können, dass die Ergebnisse einer Steuerschätzung – und das ist keine Kritik an den Experten, die die Steuern schätzen – in den letzten Jahren noch nie mit so viel Unsicherheit behaftet waren wie dieses Mal, denn keiner kann derzeit einschätzen, wie sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland, in Europa und weltweit in den kommenden Monaten entwickelt und welche Auswirkungen sich daraus für die Steuereinnahmen ergeben. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es unverzichtbar, dass es – entsprechend meiner Forderung – Anfang September 2020 eine zusätzliche Steuerschätzung für belastbarere Grundlagen der Planung für das laufende Jahr, aber auch für 2021 geben wird. Auch andere Faktoren beeinflussen natürlich die Thüringer Finanzen. Sie haben das Paket der Bundesregierung gesehen und haben sicherlich auch schon mal hineingeschaut. Wir haben bei den Einnahmeverlusten natürlich auch den Bereich „Steuern“ im Blick. Hier geht es zum Beispiel um die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten, die geboten werden. Wenn wir bei der Mehrwertsteuer schauen – da hatte ich auch schon einen Schreck bekommen –, aber da hat der Bund – ich habe gestern noch mal mit dem Bundesfinanzminister gesprochen – erklärt, die 20 Milliarden Euro zu übernehmen. Das heißt, wir werden davon nicht belastet werden. Das ist natürlich eine große Erleichterung. Aber ich will auch sagen – ich schmunzele immer als Finanzministerin, aber es ist jetzt kein Schmunzeln, das Zufriedenheit ausdrückt, sondern ich bin immer wieder erstaunt darüber, das gilt für ein paar Fraktionen hier in dem Raum –, auf der einen Seite möchte man die Steuern so weit wie möglich senken, es geht gar nicht tief genug, auf der anderen Seite möchte man aber viel Geld für die Wirtschaft, aber auch für Privatpersonen haben. Irgendwann beißt sich das. Wir werden das schmerzlich, glaube ich, auch im nächsten Haushalt erleben, wo da die Grenze ist. Deswegen: Beides zusammen geht nicht, man muss es austarieren. Ich bin natürlich eine Befürworterin, die sagt, wenn die Leute alle ehrlich Steuern zahlen – und das unterstelle ich der überwiegenden Anzahl von Personen und von Wirtschaftsbetrieben und Unternehmen –, dann haben wir genügend, um tatsächlich das zu tun, was wir zum Beispiel in einer Krise tun müssen. Wenn wir aber Schnäppchenjäger sind, da sehen wir andere Länder Europas, wo das offensichtlich gang und gäbe ist, dann haben wir eben nichts mehr, um in so einem Notfall auch allen etwas zukommen zu lassen. Meine Damen und Herren, wir blicken natürlich auch auf die EU-Ebene, was da noch kommen wird. Deswegen sage ich nicht zuletzt: Diese gesamten Einflüsse bringen mich zu der Erkenntnis, dass es noch viel zu früh ist, um im Haushaltsvollzug des Jahres 2020 belastbare Potenziale für Minderausgaben und damit für Kompensationsmöglichkeiten für Mindereinnahmen erkennen zu können. Ich bleibe daher dabei, dass es gut und richtig ist, dass wir im III. Quartal dieses Jahres die dann aktuelle Lage betrachten und notwendige Schlüsse ziehen und auch ziehen müssen. Dann wird auch zu entscheiden sein, wie ein Nachtragshaushalt 2020 aussehen kann oder muss und welche Spielräume wir für den Haushalt 2021 haben. Hier gibt es im Übrigen durchaus eine Wirkung zwischen diesem Nachtragshaushalt 2020 und dem Haushalt 2021. Das müssen wir alles bedenken. Deshalb noch mal: Ich halte es für sinnvoll, dass im Ergebnis der Steuerschätzung im September 2020 zu erwartende Steuermindereinnahmen unter Nutzung der Regel des § 18 Abs. 2 Nr. 1 der Landeshaushaltsordnung soweit als möglich durch Kreditaufnahme im Rahmen eines Nachtragshaushalts auszugleichen sind. Dabei können auch tatsächlich anfallende Minderausgaben zu berücksichtigen sein, um die gleichwohl notwendige Rücklagenentnahme zu begrenzen. Auch für das Jahr 2021 gehe ich davon aus, dass unter Anwendung der Regelung in der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Mindereinnahmen teilweise durch Kreditaufnahmen geschlossen werden müssen. Welche gestalterischen Möglichkeiten sich dann noch – beispielsweise aus einer verbliebenen Rücklage – ergeben, muss abgewartet werden. (Beifall Abg. Mohring, CDU) Allerdings ist heute schon klar, meine Damen und Herren: Wir müssen uns bei der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr in Summe viel stärker an den Ist-Ausgaben des Jahres 2019 orientieren als an den Sollansätzen 2020. Die letzten Jahre haben stetig gezeigt, dass zwischen Planung und Vollzug Unterschiede bestehen, was am Ende nichts anderes bedeutet, als dass die Haushaltsaufstellung nicht hinreichend am Bedarf orientiert erfolgt ist. (Beifall Abg. Mohring, CDU) Das ist etwas, was ich mit meinen Kollegen schon immer diskutiere, und ich sage aber auch offen, frank und frei – das war auch vorher schon so –: Es ist nicht so, dass Rot-Rot-Grün diese Dinge erfunden hat, sondern das ist in allen Regierungen so. Man möchte natürlich als Ministerium möglichst viele finanzielle Mittel haben, um freie Spielräume zu haben, und die Finanzministerin ist immer dagegen. Das ist nichts Neues und Außergewöhnliches für Rot-Rot-Grün, das haben andere Regierungen auch schon gehabt. (Beifall SPD) Deshalb: Wir haben noch ein Stück Arbeit vor uns, was den Haushalt und die Haushaltsaufstellung 2021 betrifft, und wir wollen in diesem Jahr gemeinsam mit Ihnen schauen – ich finde, wir haben ein sehr transparentes Verfahren jetzt mit dem Sondervermögen, dann mit einem möglichen Nachtragshaushalt. In der Gemeinsamkeit wie das hier passiert ist, muss ich sagen, kann es uns auch gelingen, eben diese beiden Hürden zu nehmen. Eines ist doch sicher und eines eint uns alle gemeinsam hier im Landtag: Wir wollen für Thüringen ab dem Jahr 2021 wieder eine positive Entwicklung haben, wenn möglich, vielleicht schon in diesem Jahr. Wir wollen Stabilität haben, denn die Haushalte 2022, 2023, 2024 kommen noch und die müssen wir auch bestreiten. Deswegen, wenn wir Balance halten – und ich sehe sehr viele in diesem Hause, die das machen wollen –, dann können wir auch für unsere Thüringerinnen und Thüringer erfolgreich sein. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Damit kommen wir zu den Abstimmungen, und zwar zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/686 – Neufassung –; erstens über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/873. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Wer ist dagegen? Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP und der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. (Beifall DIE LINKE, CDU) Herr Braga?

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Torben Braga AfD

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Herr Präsident, herzlichen Dank. Für meine Fraktion beantrage ich die Teilung der Frage in der Abstimmung der einzelnen Artikel des Gesetzes nach § 42 Abs. 3 Geschäftsordnung.

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Herr Braga. Erhebt sich dazu Widerspruch? Ja, es erhebt sich dazu Widerspruch, deswegen müssen wir abstimmen. Wer also dem Antrag der AfD-Fraktion auf getrennte Abstimmung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aller übrigen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag also nicht durchgekommen. Somit stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/686 – Neufassung – unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das sind die Stimmen der FDPFraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer ist dafür? Danke schön. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/729 – Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/874. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/730. Abgestimmt wird direkt über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/730, da die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/875 die Annahme des Entschließungsantrags empfiehlt. Wer ist dafür? Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einigen Enthaltungen in der AfDFraktion ist der Entschließungsantrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/731 – Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/876. Dafür? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Gegenstimmen? Enthaltungen? Enthaltungen in der Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/732 – Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/877. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der FDPFraktion und aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Sehe ich keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/733, Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/878. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU und 1 Stimme aus der FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? Die übrigen Stimmen der FDP-Fraktion. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/734, Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/879. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/735, Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/880. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Gegenstimmen? Enthaltungen? In der AfDFraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/737, Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/881. Wer ist dafür? Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/861. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ja, es wird Ausschussüberweisung beantragt. (Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Innen und Kommunales!) Danke schön, Herr Blechschmidt. Es ist also Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer stimmt der Ausschussüberweisung zu? Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/863. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ja. Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Wir beantragen die Überweisung an die Ausschüsse Kultur, Bildung, Inneres.

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Federführung? (Zuruf Abg. Montag, FDP: Inneres!) Beantragt ist die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen übrigen Fraktionen. Damit ist diese Überweisung abgelehnt. Wir stimmen über die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss ab. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen, also der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist also auch die Ausschussüberweisung abgelehnt. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport fehlt uns noch. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus den Fraktionen der FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind, soweit ich sehe, alle übrigen Fraktionen. Damit also keine Ausschussüberweisung für diesen Entschließungsantrag. Somit ist über den Antrag selbst abzustimmen. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/863 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Gegenstimmen? Alle anderen Fraktionen. Damit hat dieser Antrag keine Mehrheit. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/865. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung selber. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Keine. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/866. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir direkt ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung ist der Antrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/867. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir direkt ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Dann machen wir weiter mit der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/882. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Wir beantragen die Überweisung an den Familienausschuss und an den Wirtschaftsausschuss.

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Beantragt ist die Überweisung an den Familienausschuss und an den Wirtschaftsausschuss. Ich lasse abstimmen über die Überweisung an den Familienausschuss. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie meinen den Sozialausschuss oder welchen?) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Den Aus- schuss für Familie, Soziales, Gesundheit usw.!) Wer der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung – ich glaube, das Kürzel ist allen geläufiger – zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion und aus der AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die übrigen Fraktionen. Es war die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Wer stimmt der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu? Das sind wiederum die Stimmen aus den Fraktionen der AfD und der FDP. Gegenstimmen? Alle übrigen Fraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung nicht befürwortet. Wir kommen damit direkt zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/882 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDPFraktion. Gegenstimmen? Alle anderen Fraktionen. Wir sind bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/894. Wird Ausschussüberweisung beantragt?

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Ich beantrage die Überweisung an den Innenausschuss und an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss.

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Beantragt ist die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und an den HuFA. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und aus der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? Alle übrigen Fraktionen. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus der FDP-Fraktion und aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? Nein. Und dann steht noch der HuFA an: Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, aus der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? Aus allen übrigen Fraktionen. Damit ist also die Ausschussüberweisung nicht angenommen. Wir stimmen direkt ab. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/894 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU in Teilen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Enthaltungen in der AfD-Fraktion; bei der CDU-Fraktion hat ein Teil nicht teilgenommen. In Ordnung, damit ist also dieser Antrag nicht angenommen. (Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Wir ha- ben teilgenommen, haben nur zu schnell den Arm runtergenommen!) Okay, dann korrigiere ich mich: Es ist nur der Arm zu schnell runtergenommen worden, sodass ich es nicht entdeckt habe. (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Du bist zu langsam!) Das räume ich möglicherweise ein. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/895. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung: Wer dem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer gegen diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, der FDP, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Damit ist der Antrag abgelehnt. Damit sind wir tatsächlich jetzt hier durch. Ich bitte mal die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir. Meine Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführer sind nach einer etwas schwierigeren Abstimmung übereingekommen, dass wir jetzt in eine zehnminütige Lüftungspause eintreten und damit die lange Pause einsparen. Also 10 Minuten Lüftungspause, danach machen wir mit dem Tagesordnungspunkt 2 weiter. Danke schön.

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir würden dann mit der Sitzung fortfahren und steigen ein in den Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/869 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? (Zuruf Abg. Walk, CDU: Zur Begründung nicht!) Begründung nicht, okay. Dann eröffne ich die Aussprache zum Gesetzentwurf. Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion, bitte schön.

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Raymond Walk CDU

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! „Auch Kreistage und Stadträte auf der Suche nach Ausweichquartieren“ – so titelte das „Freie Wort“ am 18. Mai –, also nicht nur wir hier sind in dieser besonderen Ausnahmesituation besonders gefordert, sondern auch die Stadträte und Kreistage. Die haben unter den Kreisen und den Städten in Thüringen eine Umfrage gemacht und die Sprecherin der Stadtverwaltung Eisenach hat beispielsweise erklärt: Damit wir die Abstandsregeln einhalten können, tagt der Stadtrat in der Werner-Aßmann-Halle. – Sie wissen vielleicht, dass normalerweise die Handballer dort sportlich unterwegs sind. Nächsten Dienstag haben wir dort die zweite Sitzung in der Pandemiekrise. Wir haben wieder wichtige Punkte auf der Tagesordnung, also anders geht es auch nicht und deswegen reden wir heute über diesen Punkt. Das „Freie Wort“ resümiert dann: Weite Wege bedeuten hohe Kosten und insgesamt ist es für die Verwaltungen schwierig, neue Orte zu finden. – Das Ganze ist auch mit finanziellen Dingen verbunden. In SchmalkaldenMeiningen rechnet man mit 1.000 bis 2.000 Euro Mehrkosten pro Sitzung. Keine Frage, die CoronaPandemie zeigt, dass es in der Thüringer Kommunalordnung in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie an hinreichend klaren Regelungen fehlt. Wichtig ist, dass die demokratische Beteiligung der Gemeinde- und Stadträte und der Kreistage eben außerhalb des bereits manifestierten Entscheidungsrechts des Bürgermeisters nach § 30 ThürKO sichergestellt werden kann. Wir haben deshalb bereits zum Sonderplenum am 8. Mai dringend notwendige Änderungen auf den Weg gebracht und wollen damit in einer Pandemie die Regelungslücke schließen – und die auf Dauer –, damit wir wieder Rechtssicherheit herstellen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, warum behandeln wir den heutigen Tagesordnungspunkt mit unserem Gesetzentwurf überhaupt? Wir hatten bereits im Änderungsantrag in der Vorlage 7/347 zum Mantelgesetz Vorschläge zur Anpassung der ThürKO eingereicht, aber Rot-Rot-Grün und die CDU kamen dann schnell überein, dass man das entkoppeln und mit einem eigenen Gesetzentwurf einbringen sollte, um auch die notwendige Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in der notwendigen Zeit durchführen zu können. Eigentlich wären wir auch schon einen Schritt weiter, aber in der Kürze der Zeit ist es uns nicht gelungen, mit Rot-Rot-Grün dann einen gemeinsamen Gesetzentwurf, der im Entwurf schon vorhanden war, letzten Endes auf den Weg zu bringen – deswegen unser eigener Antrag. Das Thema ist uns wichtig, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir haben in den letzten Wochen viel mit den kommunalen Mandatsträgern gesprochen, der kommunalen Familie, aber auch intern gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man einen Ausweg finden kann. Ich will nur drei, vier vorstellen: Telefon- und Videokonferenzen, Pairing-Vereinbarungen, die Durchführung von Sitzungen so wie wir heute mit entsprechenden Abstandsregelungen oder auch Umlaufbeschlüsse im einfachen schriftlichen Verfahren. Aber für uns ist klar – und das sind die Prämissen –, in jedem Fall muss sichergestellt werden, dass auch unter der Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen die Durchführung von Sitzungen auf kommunaler Ebene möglich ist und auch die gewählten Räte und Gemeinden rechtssicher in Entscheidungsprozesse einbezogen werden können. Die Kommunalvertretungen – das brauche ich Ihnen nicht zu erläutern – verwalten die kommunale Gebietskörperschaft mit Bürgermeister oder Landrat. Gemeinderäte und Kreistage haben das Recht, vom Bürgermeister oder vom Landrat in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises Auskunft zu fordern – das regelt die ThürKO –, und dieses Recht muss auch während der Dauer von strengen Infektionsschutzmaßnahmen, wenn ordentliche Organsitzungen eben nicht stattfinden können, gewährleistet werden. (Beifall CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach eingehender Prüfung haben wir uns darauf verständigt, die Kommunalordnung an folgenden Stellen anzupassen. Im Kern – das ist vielleicht die Zusammenfassung – verfolgen wir zwei Zielrichtungen: Zum einen setzen wir uns für die Möglichkeit der Stärkung der Hauptausschüsse ein und zum anderen wollen wir eine Option zur Durchführung von digitalen Ratssitzungen schaffen; beides – und das will ich betonen – ausschließlich unter Vorbehalt einer ganz besonderen Ausnahmesituation. Zur Definition komme ich später noch. Deshalb haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf folgende Änderungsvorschläge konkret auf den Weg gebracht. Erster Punkt: Durch eine Ergänzung in § 26 ThürKO sollen die zentralen Entscheidungen, die nach § 26 Abs. 2 Nr. 7 und 8 dem Gemeinderat vorbehalten sind und im Wesentlichen das Budgetrecht betreffen, in Ausnahmesituationen, insbesondere in Katastrophenfällen und Pandemien, auf den Hauptausschuss übertragen werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation, deren Ende auch trotz oder gerade wegen der Lockerungen eben nicht absehbar ist, greift die Erweiterung der Beschlusskompetenzen des Hauptausschusses gegenüber der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters dann wesentlich weniger in die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte des Gemeinderats ein, oder anders formuliert: Der Gemeinderat wird gestärkt. Zweiter Punkt: Mit einer weiteren Gesetzesänderung wollen wir in Thüringen absolutes Neuland betreten. Den Gemeinden und Landkreisen wollen wir zukünftig die Möglichkeit eröffnen, in absoluten Ausnahmesituationen – auch hier wieder: insbesondere Katastrophenfälle und Pandemien – notwendige Sitzungen des Gemeinderats und Kreistags, die andernfalls eben nicht stattfinden könnten, in Form von digitalen Sitzungen durchzuführen. Wir wissen jedoch: Diese Form der Durchführung von Sitzungen ist auf Ausnahmefälle zu beschränken und kann keinesfalls die herkömmliche Arbeit des Gemeinderats und des Kreistags in Form von Präsenzsitzungen ersetzen. Mit unserem Vorschlag soll dem Gemeinderat die Möglichkeit eröffnet werden, durch eine entsprechende Regelung in der dortigen Hauptsatzung zu bestimmen, Beschlüsse eben in diesen digitalen Sitzungen festzustellen. Das heißt aber, dass der Gemeinderat komplett selbst entscheidet, ob er dieses Angebot, das wir in der ThürKO eröffnen wollen, auch tatsächlich wahrnehmen will. Letzter Punkt: Klar ist, der Öffentlichkeitsgrundsatz – § 40 Abs. 1 – muss dabei gewahrt bleiben, was durch eine durchgängige Übertragung der Videokonferenz in einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum gewährleistet werden kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben die dringend notwendigen Änderungen der Thüringer Kommunalordnung bereits bei den Erörterungen zum Mantelgesetz hier auch vorgestellt und die kommunalen Spitzenverbände aufgefordert, sich zu positionieren. Diese Anregungen und Hinweise nehmen wir gern auf. Ich kann mich noch an die Erörterungen hier im Haus anlässlich des Vorschlags der FDP und die Äußerungen von den Kollegen erinnern, die ja wahrscheinlich auch gleich noch hier zu hören sein werden. Uns ist schon bewusst, dass der Gesetzgeber – also wir – an der einen oder anderen Stelle noch nachjustieren muss. Wir sind auch weiterhin für die Änderungsvorschläge offen, insofern das alte Struck‘sche Gesetz: Kein Gesetz geht so rein, wie es dann wieder rausgeht. Deswegen begrüßen wir die eingegangenen Hinweise, insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden. Insgesamt ist festzuhalten, was die kommunalen Spitzenverbände sagen, dass sie die Flexibilisierung und Erweiterung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten ausdrücklich begrüßen und diesen offen gegenüberstehen. Aber wir haben hier als Gesetzgeber auch die Verpflichtung, dass die Handlungsmöglichkeiten, die wir hier diskutieren und dann beschließen wollen, kommunalverfassungsrechtlich abgesichert sind, und sie sollen eben gerade nicht zu Rechtsunsicherheit führen und sollen zudem praktikabel und anwendungsfreundlich sein. Schon jetzt lässt sich feststellen – da bin ich wieder bei den Zuschriften der Spitzenverbände –, dass die berechtigten Erörterungs- und Klärungsbedarf angemeldet haben. Ich will nur einige Punkte aufgreifen. Die sagen: Wir müssen doch bestimmen, nach welchen Kriterien das Vorliegen eines Ausnahmefalls oder die Unmöglichkeit eines Zusammentreffens des Gemeinderats geregelt wird – also zwei unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen –, oder in welchem Verhältnis steht ...

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Madeleine Henfling

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Herr Walk, Ihre Redezeit ist schon um.

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Raymond Walk CDU

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Es wäre schön, wenn Sie mich vorher daran erinnern. Aber dann will ich es kurz mit einem letzten Satz zusammenfassen: Keiner kann sagen, wann uns die nächste Pandemie trifft, aber wir wissen, dass wir uns vorbereiten können. Mit unserem Vorschlag wollen wir uns zumindest auf Ebene der Kommunalgesetzgebung vorbereiten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vielen herzlichen Dank, Herr Walk. Hier vorn ist ein großer Bildschirm, auf dem alle ihre Redezeit sehen können. Ich will nur noch mal daran erinnern, wir beraten in halbierter Redezeit. Dementsprechend passen Sie Ihre Redebeiträge eventuell an! Als Nächste hat sich Abgeordnete Marx von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Dorothea Marx SPD

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Walk, Sie haben ja schon gesagt, dass der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion heute Vorschläge beinhaltet, die nach Inhalt und Wortlaut auch schon einmal im Innen- und Kommunalausschuss beraten und angehört worden sind. Im Ergebnis dieser Anhörungen waren die Regierungsfraktionen übereingekommen, dass wir uns für die Beratung der im Gesetzentwurf aufgegriffenen Vorschläge mehr Zeit lassen wollen und müssen und diese Änderungen gesondert beraten wollen. Das war auch eine der Anregungen des Gemeinde- und Städtebunds. Grundsätzlich ist natürlich auch meine Fraktion offen dafür, die Thüringer Kommunalordnung zu modernisieren. Dazu gehören sicher auch Überlegungen, wie wir zumindest für den Ausnahmefall den Gemeinderäten und Kreistagen ermöglichen, digital zu tagen. Wir meinen jedoch auch, dass der direkte Austausch und die politische Debatte im Ratssaal prägende Bestandteile der demokratischen Kultur sind und deshalb möglichst der Regelfall bleiben sollen. Der direkte Austausch ist wichtig. Wenn wir jetzt digitale Formen für die kommunale Ebene vorsehen oder diskutieren wollen, haben wir, wenn wir mal ehrlich sind, jetzt auch bei uns Berufspolitikern erlebt, wie schwierig es war, den einen oder die andere unter uns dazu zu kriegen, sich überhaupt nur mal in eine Videokonferenz einzuloggen. Wir dürfen da auch nicht Hürden aufbauen, die für viele doch immer noch anscheinend recht schwierig zu überschreiten sind, obwohl es doch eigentlich sehr anwenderfreundliche Formate gibt. Mit dem Blick auf Ihren Entwurf ergeben sich jetzt noch einige Fragen, die wir im Ausschuss diskutieren müssen. Die einzelnen Probleme hat Herr Walk auch schon selbst angesprochen. Ein großes Problem ist aus unserer Sicht die Kompetenzübertragung auf den Hauptausschuss, der laut Gesetzentwurf im Ausnahmefall ermöglicht werden soll. Unklar bleibt nach dem Entwurf, wer über das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls entscheiden muss und auch die weiterführende Klarstellung, dass damit insbesondere Katastrophen und Pandemien gemeint sind. Auch da, Herr Walk, haben Sie selber schon eingeräumt, dass da noch Klärungsbedarf besteht, wie dieser Begriff definiert werden soll. Wir sehen aber bei der Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf den Hauptausschuss auch noch ein weiteres, sehr konkretes Problem, denn einen solchen Hauptausschuss gibt es verpflichtend nur in Gemeinden mit mindestens 1.000 Einwohnern. Wir haben aber noch sehr viele kleinere. Der Hauptausschuss ist zudem auf maximal sechs Mitglieder begrenzt. Es kann also sein, dass in sehr kleinen Gemeinden gar kein Hauptausschuss existiert oder dass in sehr großen Gemeinden der Hauptausschuss die Mehrheitsverhältnisse des Gemeinderats nur unzureichend abbildet. Es ist jetzt schon so, dass in vielen Hauptausschüssen, die existieren, auch gar nicht alle Fraktionen der jeweiligen Parlamente vertreten sind. Es wäre dann aus unserer Sicht auch schwierig mit der demokratischen Legitimation, wenn man Beschlussfassungen quasi auf einen kleineren politischen Kreis, was die Farbenlehre angeht, überträgt. Sie möchten den kommunalen Gremien ermöglichen, künftig auch zum Beispiel über Videokonferenzen zu tagen. Im Prinzip: ja, gute Sache. Der Gemeinde- und Städtebund hat diesen Vorschlag im Grunde begrüßt, aber auch Klärungsbedarf angemeldet. Insbesondere hat er in seiner Stellungnahme angemahnt, dass mit Blick auf den Datenschutz rechtssicher geklärt werden muss, welche Anforderungen an die technische Umsetzung digitaler Sitzungsformate gestellt werden müssen. Auch dieser Frage müssten wir uns also im Ausschuss noch mal speziell widmen. Drittens müssen wir auch die Gesamtsystematik der Thüringer Kommunalordnung und das Verhältnis der neuen Instrumente, die wir hier vorgeschlagen bekommen haben, untereinander in den Blick nehmen und austarieren. Wenn wir zum Beispiel sagen, wir wollen Videokonferenzen haben, dann ist ja die Frage: Wenn der Gemeinderat jederzeit die Möglichkeit hat, digital zu tagen und Beschlüsse zu fassen, warum brauche ich dann noch eine Kompetenzübertragung in den Hauptausschuss? Wäre dann nicht wieder die Videokonferenz im großen Gremium die richtigere Adresse? Insgesamt betrachten wir aber Ihren Gesetzentwurf und die darin gemachten Vorschläge als Diskussionsgrundlage, mit der wir uns im Ausschuss gern näher befassen wollen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Madeleine Henfling

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vielen Dank, Frau Marx. Jetzt hat sich Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Dirk Bergner FDP

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen kam ich mir vor wie im falschen Film, wenn ich mich daran erinnere, was alles im Zusammenhang mit unserem Entwurf zur Kommunalordnung gesagt worden ist. Frau Kollegin Henfling hat in der Sitzung am 13. Mai festgestellt, dass die kommunalen Spitzenverbände gerade bestimmt Besseres zu tun haben, zum Beispiel Stellungnahmen zum Mantelgesetz, die dann trotzdem nur spärlich einfließen. Seitens Bündnis 90/Die Grünen wurde dafür geworben, dass wir doch erst mal die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherstellen und später, wenn die Zeit dafür da ist, über die ThürKO diskutieren. Auch die Linke hat argumentiert, das sei doch jetzt alles gar nicht mehr so notwendig, die Pandemie sei so gut wie vorbei und deswegen müssen wir das jetzt eigentlich alles gar nicht so in dieser Eile machen. Ist jetzt, also nach dem Beschluss des Mantelgesetzes mit den Stimmen der CDU, demzufolge der richtige Zeitpunkt? Wurde das am Mittwoch mit ganz anderen Dingen abgestimmt? Egal. Wie auch in den Anhörungen zu Ihrem Vorschlag, sehr geehrte Damen und Herren, angemerkt wurde, haben wir uns Gedanken über alle Auswirkungen einer solchen Verschiebung gemacht und natürlich folgerichtig auch die Eilentscheidungskompetenz mit einbezogen, denn diese – so auch der Gemeindeund Städtebund in seiner Stellungnahme – steht ja Ihrer Regelung diametral gegenüber. Die CDU hat nach Hinweis der kommunalen Spitzenverbände dann besondere Ausnahmefälle wie insbesondere Katastrophenfälle und Pandemien ergänzt, das hätte man dann auch gleich komplett abschreiben können, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Aber nun zu dem, was Frau Kollegin Marx gerade zum Thema „Hauptausschuss“ aufgeworfen hat: Wie das mit dem Hauptausschuss in größeren Kommunen sein kann, dazu haben wir einen Vorschlag unterbreitet, den würden wir in diese Diskussion dann gern mit einbringen wollen, denn wir halten ihn für vernünftig. Was Gemeinden unter 1.000 Einwohnern anbelangt, gehen wir mal in die Größenordnung von Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern, da hat der Gemeinderat sechs Mitglieder, also genauso viele, wie ein Hauptausschuss Mitglieder hat. Insofern ist das dann dort wirklich von der Debatte her unerheblich. Auch bei den Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern ist das, glaube ich, so weit überschaubar, dass der Gemeinderat in der Gemeindegrößenordnung sich auch sehr schnell ohne einen Hauptausschuss verständigen kann. Meine Damen und Herren, eine grundsätzliche digitale Öffentlichkeit über die Hauptsatzung zu regeln, begegnet erheblichen juristischen Bedenken. Die Hinweise aus den Anhörungen hätten Sie vielleicht in Ihrem Entwurf mal ernst nehmen sollen. Zwei Wochen nach unserem Vorschlag zu digitalen Sitzungen und zwei Wochen nach Eingang der Stellungnahmen hat die CDU-Fraktion immer noch nicht so richtig begriffen, dass eine Mehrheit des Gemeinderats nicht über das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Mitglieds bestimmen kann. Sie werden verstehen, dass wir in diesem Entwurf also durchaus noch Luft nach oben sehen, aber er ist eine gute Gelegenheit, wieder in die Debatte einzusteigen, in die wir schon vor zwei Wochen einsteigen wollten. Insofern freue ich mich darauf, wenn, so wie das hier in den Reden zu hören war, eine ordentliche fachliche Debatte im Innenausschuss stattfinden wird, der wir uns selbstverständlich nicht verweigern werden, weil es ja um unsere Kommunen geht. Danke schön. (Beifall FDP)

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Madeleine Henfling

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vielen Dank, Herr Bergner. Wünscht noch jemand das Wort? Sascha Bilay und Herr Sesselmann haben sich gemeldet. Dann würde ich Herrn Sesselmann zuerst das Wort erteilen.

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Robert Sesselmann AfD

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die eingangs von der CDU gewählte Formulierung, die ich hier kurz zitieren darf, ist eigentlich das Entscheidende: „Die Corona-Pandemie zeigt, dass es in der ThürKO für besondere Ausnahmesituationen wie einer Pandemie an hinreichend klaren Regeln fehlt, um die demokratische Beteiligung der Gemeinde- und Stadträte und der Kreistage sicherzustellen.“ Das ist die Zielsetzung der CDU. Leider ist der Gesetzentwurf aus unserer Sicht hier nicht zielführend, weil zum einen nicht genau definiert wird: Wir haben den Begriff „Pandemie“, den Begriff „Krisensituation“, der verwendet wird, und den Begriff „Katastrophenfall“ vorliegen. Nicht jede Pandemie, meine Damen und Herren, führt letztlich zu einer Krise und nicht jede Krise führt zu einem Katastrophenfall. Also hier müssen wir entsprechend nachbessern, hier bedarf es einer entsprechenden Begriffserklärung und konkretisie‑ rung. Dann ist auch nicht einzusehen, dass finanzpolitische Fragestellungen letzten Endes durch einen Ausschuss entschieden werden. Frau Marx hat hier schon eingehend andiskutiert, dass im Ausschuss eben erstens die Öffentlichkeit nicht hergestellt ist – Punkt 1 – und – Punkt 2 – dass in einem Ausschuss auch nicht der gesamte Stadtrat oder Gemeinderat oder Kreistag abgebildet ist. Das halten wir auch für ein erhebliches Problem, hier besteht entsprechender Nachbesserungsbedarf. Und wichtig ist aus unserer Sicht, dass das Königsrecht der Stadträte und der Kreistage, nämlich über die Haushaltssatzungen und entsprechenden haushalterischen Punkte zu entscheiden, auch in den Händen der jeweiligen Stadträte oder der Kreistagsmitglieder verbleibt, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Die weitergehenden Regelungen, die getroffen sind, verletzen aus unserer Sicht auch den Öffentlichkeitsgrundsatz. Ausschüsse tagen nun mal nicht öffentlich, während die Kreistags- und entsprechenden Stadtratssitzungen öffentlich sind. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wenn sie beschließende Ausschüsse sind, tagen sie öffentlich!) Deshalb haben wir hier ein Problem und sind der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz vorliegt. Ich glaube, da besteht ebenfalls Nachbesserungsbedarf. Das größte Problem ist die Digitalisierung. Sie sprechen davon, dass Bild- und Tonaufnahmen übertragen werden sollen. Dann haben wir aber auch ein Problem im ländlichen Raum: Wir haben weiße Flecken, wir haben keinen ordnungsgemäßen bzw. noch nicht erfolgten Breitbandausbau, da gibt es erhebliche Probleme. Ich sehe da auch Schwierigkeiten, gerade was den Öffentlichkeitsgrundsatz angeht, dass wir den entsprechenden Stadträten in den kleineren Gemeinden, die überhaupt noch nicht digitalisiert sind, überhaupt die Möglichkeit einräumen können, an einer solchen digitalen Veranstaltung teilzunehmen. Das wird schwierig. Ich glaube, da hat es eben die vergangene Regierung verpasst, den Breitbandausbau, insbesondere die Glasfaserkabelnetze, schnellstmöglich auszubauen, um das auch zu realisieren. Das ist auch eines der wesentlichen Probleme. Die AfD, meine Damen und Herren, wird sich selbstredend nicht dagegen verwehren, der Modernisierung von Gesetzen bzw. hier einer Ausschussüberweisung zuzustimmen und es in dem Ausschuss mit den entsprechenden fraglichen Punkten anzusprechen, zu klären und zu diskutieren. Wie Herr Bergner das richtig formuliert hat, es geht um unsere Kommunen und um eine Handlungsfähigkeit der kommunalen Familie. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Als nächster Redner hat sich Abgeordneter Bilay von der Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

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Sascha Bilay Die Linke

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir begrüßen den Gedankenanstoß der CDU mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, aber ich will auch deutlich machen, das, was Sie jetzt zur Diskussion gestellt haben, ist ja nur ein Ausschnitt dessen, was auch die anderen Fraktionen im Landtag ohnehin in den letzten Wochen und Monaten schon diskutiert haben. Im Übrigen sind da auch Punkte dabei, wo Sie Debatten von Rot-Rot-Grün auch aus den letzten fünf Jahren mit aufgreifen. Das gehört zur Vollständigkeit mit dazu. Insofern betrachten wir den vorliegenden Gesetzentwurf als einen Startpunkt der Debatte, die Kommunalordnung auch umfassend in anderen Bereichen zu ändern. Insofern wäre es jetzt falsch, wenn man glaubt, die CDU könnte mit ihren Vorschlägen den Innovationspreis einheimsen. Wir haben uns als Koalition Rot-Rot-Grün darauf verständigt, dass wir im Zusammenhang mit dem Mantelgesetz, was wir heute beschlossen haben, erst einmal nur die akuten Probleme in Thüringen lösen wollen und uns für diese Punkte, die darüber hinausreichen, auch im Bereich der Kommunalordnung, ausreichend Zeit nehmen wollen, diese Fragestellungen zu diskutieren. Ein Teil dessen, was die CDU jetzt vorgeschlagen hat, ist auch gar kein Akutfall mehr, denn Gremiensitzungen finden ja statt, Stadträte tagen, Ausschüsse tagen, Kreistagssitzungen tagen, Beschlüsse werden gefasst. Es ist also alles wieder ins Laufen gekommen. Aber vom Grundsatz her ist natürlich der Diskussionsansatz hilfreich. Und, Herr Bergner, Sie haben auf Ihren Gesetzentwurf angespielt und haben mich vielleicht gemeint. Ich habe damals nicht gesagt, dass die Pandemie vorbei ist. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das war je- mand anderes aus der Koalition!) Ganz im Gegenteil, sonst würden wir nicht hier in diesem Raum sitzen, sonst würden wir auch nicht die Hygienemaßnahmen und Schutzmaßnahmen weiterhin aufrechterhalten. Dieses Bedrohungsszenario ist nach wie vor so. Ich habe nur damals gesagt, dass wir für diese Punkte, die Sie auch vorgeschlagen haben, die wir innerhalb der Koalition diskutiert haben, dass man diese Punkte sehr wohl mit Argumenten und mit den beteiligten Partnern – wir reden über Datenschutz beispielsweise – diskutieren muss und dass man da nicht aus der Hüfte irgendwelche Schnellschüsse fabriziert. Genau das sage ich auch heute wieder. Wir müssen diese Fragestellung sehr umfangreich diskutieren, deswegen freue ich mich auf die Debatte im Innen- und Kommunalausschuss. Das müssen wir auch deshalb diskutieren, weil hier ein Teil der Vorschläge, die jetzt die CDU vorgelegt hat, unter anderem vom Gemeinde- und Städtebund auch abgelehnt wurde: Was ist zum Beispiel der Eintritt eines Katastrophenfalls? Ist es ein Katastrophenfall, wenn in Erfurt drei Zentimeter Schnee liegen? Wenn wir das oben auf dem Rennsteig diskutieren würden, würden die sagen, das ist für uns Normalzustand. Das muss man schon mal sehr genau miteinander diskutieren, wie man da die Grenzen setzt. Deswegen hatten wir uns, wie gesagt, dazu entschlossen, erst einmal darüber zu diskutieren und kein eigenes Gesetz vorzulegen. Aber wir nehmen das als Diskussionsangebot – Ihren Vorschlag von der CDU –, um weitere Aspekte zu ergänzen. Wir möchten mit Ihnen gern über eine umfassende Novellierung und Modernisierung der Kommunalordnung reden. Dazu haben wir auch schon Vorschläge erarbeitet und werden sie zur Diskussion stellen. Wir werden diese Debatte insbesondere mit solchen Fragestellungen wie „Mehr Demokratie in den Kommunen“, „Mehr Transparenz und auch mehr Öffentlichkeit in den Rathäusern und Landratsämtern“ bereichern. (Beifall DIE LINKE) Auf diese Debatte freuen wir uns. Wir werden in Kürze schriftlich einen entsprechenden Diskussionsansatz vorlegen und dann können wir uns dieser Debatte im Innen- und Kommunalausschuss mit allen Möglichkeiten der Anhörung und der Beteiligung von Öffentlichkeit widmen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Gibt es noch Wortmeldungen? Frau Astrid Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sascha Bilay hat es eben gesagt, Dorothea Marx hatte schon darauf verwiesen, es gab auch in den Arbeitskreisen schon lange Diskussionen zu diesem Thema, die sind also tatsächlich nicht ganz neu. Auch zum Mantelgesetz sind ja schon Teile mit angehört worden, die durchaus kommunalrelevant sind. Sascha Bilay ist eben schon auf ein paar Stellungnahmen eingegangen. Ich möchte auch noch mal zwei Punkte aus den Stellungnahmen vom Gemeinde- und Städtebund zitieren. Zum einen hat der Gemeindeund Städtebund darauf hingewiesen, dass es zahlreiche Fragestellungen zum Thema „Regelung Hauptausschuss“ gibt. Er schließt auch mit der Feststellung ab, dass nach dem Vorschlag der Hauptausschuss in nahezu sämtlichen Fragen mit Ausnahme des § 26 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 und 9 bis 15 ThürKO an die Stelle des Gemeinderats rücken würde. De facto könnte dadurch gegebenenfalls eine sogenannte Allzuständigkeit des Hauptausschusses an die Stelle der Allzuständigkeit des Gemeinderats im Sinne des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung begründet werden. Das Fazit des Gemeinde- und Städtebunds war – ich zitiere –: „Wir möchten betonen, dass wir einer Flexibilisierung und Erweiterung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten positiv und offen gegenüberstehen. Allerdings muss der Landesgesetzgeber sicherstellen können, dass diverse Handlungsmöglichkeiten (kommunal-)verfassungsrechtlich abgesichert sind. Dies ist aufgrund der vorgenannten Argumente auf dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens jedoch noch nicht der Fall, sodass wir diesen Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung sowie die ergänzenden Änderungsanträge für noch nicht entscheidungsreif halten.“ Jetzt haben wir einen Gesetzentwurf von der CDU vorliegen. Ich denke, dass wir da all diese Themen sicherlich auch im Ausschuss noch einmal mit aufgreifen können und das Thema auch umfänglich diskutieren. Ich gestehe allerdings bei all dem, was ja auch schon mal als Vorhaben benannt wurde, dass ich mir noch nicht so sicher bin, wie schnell das tatsächlich zu bewerkstelligen ist, weil wir denken, dass man sich das durchaus sehr genau anschauen muss. Das sieht man ja auch an den umfangreichen und differenzierten Stellungnahmen. Ich bin ganz bei Dorothea Marx, wenn es um die Problematik der Übertragung sämtlicher Zuständigkeiten auf den Hauptausschuss geht. Auch das lehnen wir ab, auch weil das vieles ausschließt. Ich bin selbst Stadträtin in Erfurt. Wir sehen immer wieder das Problem, wenn dort noch mehr Fraktionen als mal ursprünglich mitgedacht in einem kommunalen Parlament vertreten sind, dann bleiben gerade auch kleine Fraktionen schnell außen vor. Das kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein. Da war der FDP-Vorschlag zugegebenermaßen etwas besser, auch wenn er andere Probleme geschaffen hat. Wir müssen also andere Lösungen finden. In manchen Bundesländern wird zum Beispiel diskutiert, eine Mischform zu nutzen, sprich dass ein Teil der Mitglieder quasi in Präsenz tagt und ein anderer Teil digital zugeschaltet wird, ob jetzt aus einem anderen Raum oder auch von zu Hause, da ist vieles denkbar und das klingt zumindest für uns durchaus nach einer Lösungsmöglichkeit. Auch die Frage der Herstellung der Öffentlichkeit müssen wir noch gründlicher diskutieren. Ich sagte es aber eben schon, uns geht es auch um eine sehr grundsätzliche Debatte zur Thüringer Kommunalordnung. Wir gedenken, dazu durchaus auch einen Antrag einzubringen, weil uns beispielsweise wichtig ist, grundsätzlich über die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen nachzudenken, übrigens auch auf Landesebene – ist nicht neu –, aber eben auch im Bereich des Kommunalen. Es geht um die Problematik der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, sprich auch Demokratisierung für die Kleinsten. Es geht um die Frage der besseren Ausstattung von Fraktionen. In manchen Kommunen geht es uns da ja ganz gut, also in Erfurt ist das so. In anderen Kommunen gibt es nahezu keine Unterstützung für Fraktionen, was es für Ehrenamtliche bekanntermaßen sehr, sehr schwierig macht zu arbeiten. Es geht auch um die Diskussion eines Vorschlags, der vom Oberbürgermeister aus Erfurt gekommen ist, der nämlich erbeten hatte, Folgendes in § 59 Abs. 5 zu ändern: Verpflichtungen im Sinne des Abs. 1 dürfen überplanmäßig oder außerplanmäßig auch eingegangen werden, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und der Betrag der zulässigen Kreditaufnahmen nicht überschrieben wird, § 58 der Thüringer Kommunalordnung sollte entsprechend gelten. Auch das ist etwas, was, glaube ich, in dem Zusammenhang durchaus diskussionswürdig ist. Also, es gibt viel zu tun, überweisen wir es an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Danke schön. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat sich jetzt für die Landesregierung Staatssekretärin Schenk zu Wort gemeldet.

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Schenk

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Gemeinde- und Städtebund hat in einer sehr ausführlichen Stellungnahme – wir haben schon mehrere Verweise darauf gehört – darauf hingewiesen, dass einige der Punkte durchaus noch klärungs- und klarstellungsbedürftig sind. Das wurde hier von diversen Personen bereits dargestellt. Allein – und das ist ja vielleicht auch eine gute Botschaft – teilen wir das Ziel, nämlich gemeinsam aus dieser Pandemie, aus dieser Krisensituation etwas zu lernen, was sich vielleicht auch in die Zukunft transportieren lässt. Auch aus Sicht der Landesregierung sind einige Punkte, die hier schon mehrfach genannt wurden, klarstellungs- und ergänzungsbedürftig, aber es ist auch das Ziel, was wir durchaus weiterhin teilen. Ich will auf einige der Punkte, die klarstellungsbedürftig sind, kurz eingehen, was vielleicht bereits ein Fingerzeig auf eine intensive Ausschussdebatte sein kann. So ist zum Beispiel klarzustellen, ob die im Gesetzentwurf genannten „besonderen Ausnahmesituationen“ auch während Epidemien oder in sonstigen Fällen höherer Gewalt bestehen. Offen bleibt zudem, wer eigentlich darüber entscheidet, wann eine solche besondere Ausnahmesituation jeweils vorliegt. Auch das Verhältnis der Beschlussfassung der Haupt- und Kreisausschüsse über die in § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8 Thüringer Kommunalordnung genannten Angelegenheiten zum Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters oder Landrats ist noch nicht hinreichend geklärt. Bei der in dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Beratung und Beschlussfassung mithilfe einer zeitgleichen Übertragung von Bild und Ton muss zudem klargestellt werden, welche der gegenwärtig für die Präsenzsitzungen geltenden Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung für die Beratung und Beschlussfassung mithilfe einer zeitgleichen Übertragung gelten sollen. Hier gibt es also noch Differenzierungsbedarf. Klärungsbedürftig ist auch, wie entschieden wird, wann das jeweils gilt, also ob zum Beispiel Kreistage oder Gemeinderäte hier jeweils einen Grundsatzbeschluss treffen müssen oder ob das der Bürgermeister oder Landrat an bestimmten Stellen tut und dann jeweils zu einer solchen veränderten Sitzungsform einlädt. Auch das Verhältnis zur Beschlussfassung des Haupt- und Kreisausschusses über die schon angesprochenen in § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8 Thüringer Kommunalordnung genannten Angelegenheiten zum Eilentscheidungsrecht – was bereits sehr intensiv diskutiert wurde – des Bürgermeisters und Landrats ist nicht geklärt. Diejenigen, die die Vergangenheit auch genutzt haben, um mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern ins Gespräch zu kommen, haben gemerkt, wie zweischneidig dieses Eilentscheidungsrecht und dessen Einschränkung oder Stärkung jeweils gesehen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann abschließend festhalten, dass die Vorschläge des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion eine Reihe von Regelungen aufweisen, die durchaus das richtige Ziel verfolgen, aber in der schon mehrfach dargestellten Weise nicht ausgereift sind. Aus Sicht der Landesregierung bietet sich daher eine Ausschussüberweisung an. Dort kann eine vertiefte Diskussion stattfinden, die ganz besonders die kommunalen Spitzenverbände mit einbeziehen muss, um bei gut gemeinten Lösungen immer auch das Praktikable in den Fokus zu rücken und vielleicht die Corona-Krise – das wurde heute schon angesprochen – nicht nur als eine Katastrophe zu betrachten, sondern auch als etwas, was man innovativ für die Zukunft nutzen kann. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vielen Dank. Wenn es jetzt keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann würde ich zur Abstimmung kommen. Es wurde Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Gibt es weitere Überweisungsanträge? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir darüber abstimmen. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Vielen Dank. Kurz die Gegenprobe: Enthaltungen? Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Vielen herzlichen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in Drucksache 7/869 an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Damit beende ich diesen Tagesordnungspunkt und auch die heutige Sitzung des Landtags. Wir sehen uns wieder vom 17. bis 19. Juni, diesmal wieder regulär im Thüringer Landtag, im Plenarsaal. Dann müssen wir hoffentlich auch nicht mehr schnipsen, weil wir dann einen besseren Überblick haben. Noch der Hinweis: Im Anschluss finden noch zwei Ausschusssitzungen statt, soweit ich das weiß, einmal der Europa- und Kulturausschuss und der Bildungsausschuss, 30 Minuten nach Ende der Sitzung, im Thüringer Landtag. (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Und der Verfas- sungsausschuss!) Und der Verfassungsausschuss auch noch, auch 30 Minuten nach Ende der Sitzung, auch im Landtag. Ich wünsche Ihnen trotzdem schon mal ein schönes Wochenende.

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