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Dirk Bergner

FDP 05.06.2020 Sitzungen 7/15

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen der Fraktion der Freien Demokraten möchte ich Ihnen den Entschließungsantrag „Gesundheitsschutz von Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren in der Ausbildung gewährleisten“ zur Diskussion vorstellen. Die Corona-Pandemie, die uns jetzt schon seit Monaten beschäftigt, traf natürlich auch unsere Feuerwehren unvorbereitet und wirkt sich direkt auf die Arbeit der Kameradinnen und Kameraden aus. Zahlreiche Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren im Freistaat wie auch Angehörige der Berufsfeuerwehren haben sich in den letzten Wochen neben ihrem alltäglichen Engagement zur Gefahrenabwehr um die Bewältigung der Herausforderungen durch COVID-19 verdient gemacht. Ich will mal sagen: Trotz der komplizierten Situation wurde die Einsatzbereitschaft aufrechterhalten. Die Kameraden sind ausgerückt, ohne zu wissen, wer in dem jeweiligen Fall gerade vor ihnen ist, ob er vielleicht infiziert sein könnte, und haben ihren Dienst geleistet. Allein das möchte ich schon nutzen, um einen Dank an die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren im ganzen Land zu richten. (Beifall AfD, CDU, FDP) Der überwiegende Teil der alltäglichen Arbeit bei der Gefahrenabwehr wird dabei von ehrenamtlichen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren geleistet – Menschen, die sich neben Beruf und Familie in ihrer Freizeit dem Gemeinwohl verpflichten. An dieser Stelle entsteht durch die gegenwärtige Lage, durch die geltenden Verordnungen und Hygienemaßnahmen ein Problem, welchem wir mit unserem Antrag nachgehen und was wir lösen möchten. Laut § 11 Abs. 1 der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung in Verbindung mit Punkt 1.10 des ersten Teils der Feuerwehrdienstvorschrift 2 wird als eine Mindestforderung festgelegt, dass jeder Feuerwehrangehörige nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen soll. Die nun aber geltenden Einschränkungen – namentlich durch die Thüringer Eindämmungsmaßnahmenverordnungen und ihre Folgeverordnungen – führen dazu, dass seit Monaten die üblichen Fortbildungen an den Feuerwehrstandorten nicht durchgeführt werden können. Auch jetzt sind aufgrund der noch nicht überstandenen Gefährdungen durch das Virus durch verschiedene Aufgabenträger Fortbildungsmaßnahmen ausgesetzt und aufgrund der zulässigen Kapazitäten der Stadt finden Lehrgänge auch teilweise nur auf 50 Prozent reduziert statt. Ein Nachholen der verpassten Schulungen durch ein Aufstocken der dafür eingeplanten Wochenstunden in der Zeit nach Corona kann dabei nicht die Lösung sein. Weder wissen wir derzeit, wann eine Rückkehr zu einem Normalzustand möglich ist, noch wann es das geben kann. So dürfen der reguläre Feuerwehrdienst und die Einsatzbereitschaft der Kameradinnen und Kameraden unter einer verstärkten Bindung durch Fortbildungen eben nicht leiden. Zuletzt muss auch bedacht werden, meine Damen und Herren, dass vor allem den Ehrenämtlern nicht noch weitere Konflikte mit dem Berufsleben, mit dem privaten Familienleben, mit der normalen Freizeitgestaltung aufgebürdet werden sollten. Daher fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung auf, die geltenden Mindestanforderungen für das Jahr 2020 auszusetzen. Gern können wir – falls gewünscht – die Diskussion natürlich auch im Ausschuss für Inneres und Kommunales fortführen, aber ich werbe an dieser Stelle, meine Damen und Herren, um Ihre Zustimmung, weil es unseren Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren zu mehr Pragmatismus hilft. Danke schön. (Beifall CDU, FDP)

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