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Volker Emde

CDU 05.06.2020 Sitzungen 7/15

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, allein die lange Vorrede unserer Landtagspräsidentin hat schon gezeigt, es war eine Menge Holz in relativ kurzer Zeit zu bewegen. Ich könnte es mir jetzt einfach machen und den zwölfseitigen Bericht – die zwölfseitige Beschlussempfehlung – aus dem Haushalts- und Finanzausschuss vortragen. Das würde ich mir aber ersparen, weil ich glaube, Sie können das alle auch lesen und haben das gelesen. Ich habe also jetzt zu berichten über die Beratungen zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/686 – Neufassung – zu einem Gesetz zur Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Nun habe ich mich gefragt – als Vorsitzender von diesem Ausschuss musst du hier Bericht erstatten –, berichtest du jetzt für dieses Plenum hier oder berichtest du auch für die Öffentlichkeit und für die Zuhörer und musst du das jetzt trocken berichten – rein sachlich – oder musst du vielleicht auch ein bisschen erlebbar erklären, worum es hier geht? Meine Damen und Herren, ich bin jetzt seit 27 Jahren Mitglied in diesem Landesparlament. (Beifall DIE LINKE) Das muss noch keinen Beifall geben, André. Da erlebt man natürlich so einiges, gerade in den Anfangsjahren, und da haben wir auch viel Geld bewegt. Aber ich muss sagen, es kommt halt immer wieder mal – wenn man denkt, es wird langweilig – etwas Neues. So etwas wie diese Corona-Pandemie haben wir eben auch noch nicht erlebt und sie ist auch mit nichts vergleichbar. Deswegen muss man eben auch mit neuen Mitteln neue Wege gehen, um auf so ein Ereignis und so eine Katastrophe – wenn man so will – zu reagieren. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe heute Morgen auf dem Weg hierher Landeswelle draufgehabt. Das mache ich sonst nicht allzu oft. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagt man doch nicht!) Es gibt ja auch noch andere Sender, die noch informativer sind als Landeswelle. Der Moderator sprach dann davon, dass es doch eine Selbstverständlichkeit wäre, dass die Eltern, die doch in diesen systemrelevanten Berufen wären, ihre Kinder kostenfrei in den Kindergarten schaffen können. Das kann man vielleicht so sehen – ich will an dem Beispiel mal ein bisschen in die Tiefe gehen, was diese Beratung hier im Landtag ausmacht –, aber ganz so einfach ist es dann eben doch nicht. Man kann sagen: Ja, ist doch selbstverständlich, diese Eltern bekommen die Elternbeiträge erstattet oder müssen sie gar nicht erst zahlen. Aber dann stellt sich die Frage: Was ist denn mit den Eltern, die nicht die Möglichkeit hatten, ihr Kind in den Kindergarten in dieser Zeit zu bringen? Was ist mit denen, wie kann man denen auch helfen oder haben die auch einen Anspruch – was ist hier gerecht? Vielleicht hatten manche Eltern, die im Homeoffice waren und ihr Kind nicht abgeben konnten, auch schwere Zeiten. Dann ist die Frage: Empfänden sie das als gerecht, dass andere Eltern ihr Kind in den Kindergarten bringen durften, dort schönes Geld verdient haben, vielleicht noch einen Zuschlag bekommen haben und am Ende die Elternbeiträge, die ja wichtig sind, um den Platz zu finanzieren, nicht ableisten müssen? Oder wie ist es mit den Eltern, die in Kurzarbeit gehen mussten und nicht die Möglichkeit hatten, arbeiten gehen zu dürfen? Das wirft also eine Menge Fragen auf. Es wirft für uns zum Beispiel auch die Frage auf: Nach welchem Modus und mit welchem Schlüssel finanziert man dann sozusagen die den Trägern ausfallenden Elternbeiträge? Ich will das jetzt hier nicht erörtern, aber es ist eine relativ komplizierte Geschichte, denn wir müssen dann auch auf bestehende Tarifverträge eingehen. Und wir wollen ja auch nicht Geld auszahlen, das gar nicht ausgegeben wurde, denn wir haben die Verantwortung, mit Steuergeldern sinnvoll und sparsam umzugehen. Diese Frage muss über allem stehen, denn wir geben hier zunächst einmal ca. 700 Millionen Euro aus Landesmitteln aus. Das heißt, wir haben eine Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler zu rechtfertigen und darzustellen, dass der Weg sinnvoll ist, über den wir diese Mittel ausgeben. Insofern ist es immer eine Frage, ob man hier als Landtagsabgeordneter nur Bericht erstattet oder wie man es auch schafft, nach außen hin den Menschen zu erklären, was wir hier tun. Es geht nicht um 700 Millionen Euro, die einfach da sind und die man nach Gutdünken verteilen kann, sondern es geht um 700 Millionen Euro, die arbeitende und schaffende Menschen in diesem Land erst mal verdient haben und uns zur Verfügung gestellt haben. (Beifall CDU, FDP) Meine Damen und Herren, das Wissen darum und die Verantwortlichkeit darum habe ich bei den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss in allen Fraktionen durchaus gesehen. Bei aller Unterschiedlichkeit, auch wie man Dinge wichtet und wertet, war es doch, denke ich, ein einendes Band, dass man verantwortungsbewusst mit diesen Dingen umgeht. Durch Beschluss des Landtags vom 8. Mai 2020 wurde der Gesetzentwurf federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Es waren aber auch noch sieben mitberatende Ausschüsse beteiligt. Der Haushaltsausschuss hat diesen Gesetzentwurf gleich am 8. Mai nach der Beratung hier im Plenum kurz beraten, eine schriftliche Anhörung beschlossen und wir haben dort 150 Anzuhörende gebeten, uns ihre Stellungnahme abzuliefern. Wir haben dazu dann insgesamt mehr als 100 Zuschriften erhalten. Was jetzt Gegenstand der schriftlichen Anhörung und auch der Änderungsanträge war, will ich nicht noch mal im Detail vorlesen, das hat Frau Präsidentin schon getan. Aber wie wir gehört haben, war es eine Vielzahl von Änderungsanträgen und Entschließungsanträgen, die zusätzlich zum Gesetz beraten und angehört wurden. Allen Angehörten, namentlich aber auch den beiden kommunalen Spitzenverbänden, ist für die Kooperationsbereitschaft auch in diesem Zusammenhang und für die substantiierten Stellungnahmen in dieser relativ kurzen Zeit zu danken. Der Haushaltsausschuss hat sodann in seiner 5. Sitzung am 28. Mai beschlossen, angesichts des besonderen Charakters dieses Mantelgesetzes ausnahmsweise in einer Abweichung von unserer sonstigen Verfahrensweise zu beraten. Wir haben die mitberatenden Ausschüsse gebeten, sich damit zu befassen und uns ihre Meinung mitzuteilen, ohne dass wir als Haushaltsausschuss schon eine Beschlussempfehlung vorab gegeben haben. Das hat am Ende auch alles gut geklappt. Die Mitberatungen in den sieben mitberatenden Ausschüssen haben in der Zeit vom 29. Mai bis 3. Juni stattgefunden. Bei uns im federführenden Haushaltsausschuss lag selbst ein Schwerpunkt auf der Beratung von Artikel 1 des Mantelgesetzes, nämlich der Einrichtung dieses Sondervermögens und wie dieses im Gesamtspiel der Finanzen dieses Landes, auch im Licht der heutigen Finanzsituation und der künftigen finanziellen Situation des Freistaats, einzuordnen ist. Hier wurde durchaus thematisiert, dass es die Möglichkeit des Nachjustierens geben kann und wahrscheinlich auch wird, weil weiterhin ausbleibende Einnahmen zu erwarten sind oder weil eben auch weitere Notwendigkeiten für Folgeausgaben infolge der Corona-Krise entstehen können und auch absehbar sind. Ich erinnere nur mal daran, dass die kommunale Familie, der wir jetzt in einem ersten Schritt helfen, von sich aus schon sagt und uns erwarten lässt, dass die kommunale Ebene mit deutlich höheren Ausfällen zu rechnen hat und wir gehalten sind, dort auch ein Stück weit zu helfen. Thematisiert und kritisch betrachtet wurde natürlich auch die Frage der Einbringung eines Nachtragshaushalts und die Frage: Wie ist denn dieses Sondervermögen in den Haushalt einzubetten? Müsste es dazu schon einen Nachtragshaushalt geben? Ich denke, dieses Thema wird uns weiterhin beschäftigen und wir werden in jedem Fall einen Nachtragshaushalt in dem Sinne beraten müssen, dass die Steuerschätzung September uns auch noch mal neue Erkenntnisse geben wird. Trotzdem bleibt die Frage: Wie schaffen wir es, das gesetzlich, juristisch vernünftig zu verankern und auf der anderen Seite aber eben auch alle die Möglichkeiten auszuschöpfen, die wir haben? Denn die Möglichkeiten dürfen nicht allein darin liegen, neue Kredite auf dem Markt aufzunehmen. Das würde ja am Ende bedeuten, dass für die Folgejahre die Aufstellung von Haushalten und der Umgang mit Steuermitteln noch mal erschwert wird, denn letzten Endes kosten neue Kredite neue Tilgungen und das verhindert letztlich Ausgaben an Stellen, wo wir sie gern hätten. In diesem Zusammenhang danke ich auch dem Thüringer Landesrechnungshof für seine dezidierte Stellungnahme und seine Beteiligung an der Diskussion dazu. Meine Damen und Herren, in seiner 6. Sitzung am 4. Juni schließlich hat der Haushalts- und Finanzausschuss unter Berücksichtigung aller Änderungsanträge eine umfangreiche Beschlussempfehlung beschlossen. Ich danke meinen Kollegen für die zügige und sehr konzentrierte Abarbeitung. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen in zwölf Seiten in Drucksache 7/873 vor. Es gibt weitere Beschlussempfehlungen zu den Entschließungsanträgen, wie sie Frau Landtagspräsidentin schon aufgerufen hat. Die CDU-Fraktion hat ihren Entschließungsantrag in Drucksache 7/736 zurückgezogen. Mit Ausnahme des Entschließungsantrags in Drucksache 7/730, dessen unveränderte Annahme empfohlen wird, empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss die Annahme der Entschließungsanträge jeweils in einer neuen, geänderten Fassung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Schluss in unser aller Namen den Anzuhörenden, die sich das in so kurzer Zeit angetan haben, für die umfassenden Stellungnahmen danken. Ich möchte Sie insbesondere auch bitten, mit einem kleinen Applaus den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, insbesondere Herrn Bieler und Herrn Apel, ein kleines Dankeschön zu übermitteln. Vielen Dank. (Beifall im Hause)

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