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Beate Meißner

CDU 05.06.2020 Sitzungen 7/15

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, zu den Helden der Krise gehören für uns als CDU-Fraktion auch die Familien. Die Familien waren es, die am 17. März reagiert und sofort die Betreuung ihrer Kinder zu Hause übernommen haben, als die Kindergärten und Schulen von einem Tag auf den anderen geschlossen haben. Sie wurden von der normalen Elternrolle zum Lehrer, zum Erzieher, und das oftmals unter Doppelbelastung und auch vor dem Hintergrund des sinkenden Familieneinkommens und damit verbundener finanzieller Sorgen. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion in diesem Mantelgesetz einen besonderen Wert auf die Unterstützung der Familien gelegt, auch weil es in der ohnehin schwierigen Situation der vergangenen Wochen Punkte gab, wo unseren Familien durch die Landesregierung zusätzliche Steine in den Weg gelegt worden sind. Ich will in diesem Zusammenhang erwähnen, dass die Regelungen der Notbetreuung nicht praxistauglich waren und oftmals die sogenannte Zwei-Eltern-Regelung in den Familien zu zusätzlichen Konflikten geführt hat. (Beifall CDU) Auch der vorgelegte Stufenplan zur Wiedereröffnung der Kindergärten, Schulen und Horte trägt dazu bei, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gewährleistet werden kann. Das sind Punkte, an denen deutlich wird, wie schwierig die Situation der Familien in Thüringen ist. Neben unserer Forderung der Erstattung aller Elternbeiträge für alle Kinder, ob sie in der Notbetreuung waren oder nicht, haben wir ein besonderes Augenmerk auf unseren Thüringer Familienbonus gelegt. Auf Initiative der CDU konnte dieser in das Mantelgesetz hinein verhandelt werden. Und ja, er soll nun mit dem jetzt durch den Bund auf den Weg zu bringenden Familienbonus verrechnet werden. Fest steht für uns – egal welche Summe –: Kein Geld wird die Leistungen, die Familien erbracht haben, und in der Situation, wie sie gerade sind, kompensieren können. Aber unser Vorschlag soll Familien in Thüringen unterstützen und soll zeigen, dass wir sie nicht vergessen haben. 100 Euro für jedes Kind bis 18 Jahre ist daher unser Vorschlag. Daran wird auch deutlich, dass für uns jedes Kind gleich ist, egal in welcher Familie mit welchem Einkommen, und auch egal, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist. (Beifall CDU) Wir wollen, dass dieses Geld allen Familien in Thüringen direkt zur Verfügung gestellt wird, und das ohne Bedingungen. Das ist vielleicht auch der Unterschied zu den regierungstragenden Fraktionen und auch zum Familienbonus des Bundes, denn wir wollen dieses nicht an Bedingungen knüpfen wie beispielsweise die Einkommensabhängigkeit durch die Anrechnung bei der Steuer oder, Frau RotheBeinlich, auch die Frage der Anrechnung bei Regelleistungen. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie woll- ten es mit den Bundesleistungen verrechnen!) Deswegen werden wir als CDU-Fraktion jetzt auch genau darauf achten, wie der Familienbonus der Bundesebene umgesetzt wird. Wir wollen daran arbeiten, dass Thüringen wieder zum Familienland Nummer 1 wird. Deswegen fordern wir mit der Verabschiedung heute auch, dass der Thüringer Familienbonus schnell ausgezahlt wird, denn der Bund hat in Aussicht gestellt, dass es eine Auszahlung erst ab Herbst geben soll, und das ist für uns zu spät. (Beifall CDU) Thüringen könnte mit dem Thüringer Familienbonus eine Vorreiterrolle innerhalb Deutschlands einnehmen. (Unruhe DIE LINKE) Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir an dieser Stelle auch noch weiterkommen. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber noch etwas zur Familienkarte sagen, die von Rot-RotGrün hier gefordert wurde. Wir können uns mit dieser Idee anfreunden, aber das Mantelgesetz soll ein Gesetz sein, was schnell bei den Familien ankommt. Es ist ein Soforthilfepaket und deswegen muss man feststellen, eine Familienkarte ist jetzt noch nicht reif, dass die Familien tatsächlich davon profitieren.

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