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Keller

05.06.2020 Sitzungen 7/15

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie bitten, in Anlehnung an unsere Geschäftsordnung die nonverbalen Äußerungen zu beenden. Wir sind uns sicher alle darüber einig, dass George Floyd und sein Tod, so wie gestern die Bundeskanzlerin es auch sagte, eindeutig Rassismus ist. Ich kann das Bekenntnis gut verstehen, aber Sie wissen, dass wir hier im Landtag einen verbalen Austausch pflegen und nonverbale Äußerungen die Geschäftsordnung nicht vorsieht. Ich möchte Sie jetzt bitten, diese nonverbalen Äußerungen zu entfernen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in Drucksache 7/840 vor. Bevor ich in der Sitzung fortfahre, möchte ich gern die Gelegenheit nutzen, mich bei Frau Heike Taubert ganz herzlich für ihren langjährigen Einsatz als Abgeordnete dieses Hauses zu bedanken. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ihnen ist sicherlich bekannt, dass Frau Ministerin Taubert, die dem Landtag seit 2004 angehörte, mit Ablauf des 31. Mai 2020 auf ihr Mandat verzichtet. Neu in unseren Reihen darf ich dafür Frau Abgeordnete Janine Merz von der Fraktion der SPD begrüßen. Ich heiße Sie noch einmal ganz herzlich willkommen, Frau Merz, und ich wünsche Ihnen eine gute, konstruktive Arbeit. (Beifall im Hause) Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführerin neben mir Frau Abgeordnete Hoffmann Platz genommen. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Dr. Klisch. Für die Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Henkel und Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt. Gestatten Sie mir ein paar allgemeine Hinweise auch für diese Sitzung. Zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich – wie in den vorangegangenen Sitzungen auch – daran erinnern, dass wir uns nach wie vor in pandemischen Zeiten befinden, auch wenn die tägliche Nachrichtenlage durchaus Optimismus zulässt. Die Verfahrensregelungen, wie sie zu Beginn unserer ersten Sitzung hier im Parksaal der Arena Erfurt am 8. Mai 2020 festgestellt wurden, haben weiterhin Bestand. In unser aller Interesse möchte ich jedoch gern darauf verzichten, all die dort gemachten Ausführungen noch einmal zu wiederholen. Wichtig ist und bleibt trotzdem, dass wir alle die Abstands- und Hygieneregeln auch weiterhin mit größter Disziplin einhalten und wir uns alle selbstkritisch prüfen, ob wir Krankheitszeichen verspüren, Kontakte zu Erkrankten hatten oder uns unter Außerachtlassung der erforderlichen Schutzmaßnahmen möglichen Gefahren bewusst ausgesetzt haben. All dies würde einer Teilnahme an den Sitzungen des Landtags und seiner Gremien widersprechen. Gestatten Sie mir den persönlichen Hinweis, dass es Menschen gibt – auch unter uns –, die besonders Rücksicht nehmen müssen aufgrund familiärer und persönlicher Kontakte zu Risikomenschen. Deshalb bitte ich Sie, nach wie vor von der Empfehlung Gebrauch zu machen, wie ich sie eben noch einmal benannt habe. Sehr geehrte Damen und Herren, zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich Sie auf den Ältestenrat verweisen: Der Ältestenrat hat in seiner 12. Sitzung am 2. Juni 2020 gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung festgelegt, dass die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/686 – Neufassung – in verlängerter Redezeit erfolgt. Damit steht den Fraktionen und der Landesregierung jeweils die eineinhalbfache Redezeit zur Verfügung. Die Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/686 – Neufassung – hat die Drucksachennummer 7/873. Die Beschlussempfehlungen zu den Entschließungsanträgen der Fraktion der CDU in den Drucksachen 7/729 bis 7/735 und 7/737 haben die Drucksachennummern 7/874 bis 7/881. Der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/736 wurde von der Antragstellerin zurückgezogen. Da der federführende Haushalts- und Finanzausschuss erst gestern abschließend zu dem Gesetzentwurf und zu den Entschließungsanträgen beraten hat, konnten die Beschlussempfehlungen auch erst gestern bereitgestellt werden. Ein Aufruf der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs gemeinsam mit den Entschließungsanträgen setzt daher eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraus. Die Fristverkürzung ist mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Wer für die Fristverkürzung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Ich sehe niemanden. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurden Entschließungsanträge der Fraktion der FDP in den Drucksachen 7/861, 7/863, 7/882 und 7/894, Entschließungsanträge der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Drucksachen 7/865, 7/866 und 7/867 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/895 verteilt. Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/894 und der Entschließungsantrag der Fraktion der AfD wurden zusätzlich auf den Tischen links und rechts von Ihnen wie beim letzten Mal verteilt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt? Herr Bühl, Fraktion der CDU, bitte.

Protokoll ↗