Steffen Dittes
Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe noch 8 Minuten und ich kann Ihnen versprechen, die nicht ausschöpfen zu wollen. Dennoch sind viele wichtige Themen, die mit dem Sondervermögen und mit einigen Entschließungsanträgen hier berührt werden, nicht Thema der Diskussion und das zeigt, wie vielfältig die Themensetzung heute ist. Einer verdient es in jedem Fall aber trotzdem, noch mal erwähnt zu werden, nämlich der Antrag der FDP zum Themenbereich der Feuerwehr. Die Feuerwehr ist natürlich ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Sicherheit in Thüringen, und die Voraussetzung für die Gewährleistung des gesetzlichen und gemeindlichen Brandschutzes ist die Arbeitsfähigkeit und Einsatzfähigkeit, insbesondere der freiwilligen Feuerwehr. Deswegen, denke ich, ist es richtig, auch über Ihren Antrag noch einmal kurz an dieser Stelle zu reden. Sie schlagen vor, temporäre Anpassungen der Feuerwehrorganisationsverordnung vorzunehmen und schlagen ganz konkret vor, das Erfordernis der 40-stündigen Fortbildung pro Jahr in diesem Jahr zu streichen. Meine Damen und Herren der FDP, wir sind uns sicherlich darin einig, dass den Feuerwehrangehörigen ein besonderer Dank gilt, weil sie natürlich auch in der Zeit der Krise Einsatzfähigkeit garantiert haben. Wir sind uns auch darin einig, dass wir natürlich alle Schutzvorkehrungen vornehmen müssen, damit die Feuerwehr in Thüringen nach wie vor noch einsatzfähig bleibt. Das heißt dann eben auch, dass Infektionsschutz sichergestellt werden muss, dass Infektionen nicht in einzelne Einsatzabteilungen hineingeraten und wir dann im Prinzip keinen flächendeckenden Brandschutz mehr haben. Aber ich glaube, dass es das falsche Signal wäre, durch eine grundsätzliche Änderung der Feuerwehrorganisationsverordnung heute schon zu dokumentieren, dass in diesem Jahr keine Fortbildungen mehr notwendig seien. Ich glaube, das ist nicht der richtige Ansatz und auch nicht die richtige Antwort darauf, jetzt mit Infektionsschutzbestimmungen beispielsweise auch bei Veranstaltungen, Bildungsangeboten und Fortbildungsangeboten zu reagieren. Ich denke, dass wir natürlich erst mal zur Kenntnis nehmen sollten: In der Feuerwehrorganisationsverordnung handelt es sich mit der 40-Stunden-Regelung um eine Sollvorschrift. Das heißt bekanntermaßen, im begründeten Einzelfall kann davon abgewichen werden, und das tun ja – wenn wir ehrlich sind – viele Gemeinden, auch in der Vergangenheit schon. Trotzdem kann es natürlich dabei auch zu Verwerfungen, zu Unstimmigkeiten und zu Schwierigkeiten kommen, was beispielsweise die Anerkennung der Einsatzfähigkeit einzelner Feuerwehrangehöriger anbetrifft. Deswegen würde ich Ihnen vorschlagen – auch in Kenntnis dessen, dass ja Fortbildungsveranstaltungen seit dem 12. Mai wieder möglich sind –, dass wir uns im Innenausschuss mit Ihrem Antrag beschäftigen, uns über die Situation flächendeckend ein Bild machen und dann im Prinzip auch zielgenau darauf reagieren, damit wir in zwei Situationen bei der Feuerwehr in jedem Fall nicht geraten: dass wir durch Missachtung von Infektionsschutzregelungen bei Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren gefährden und auf der anderen Seite praktisch durch Nichtfortbildung und dann im Prinzip das Nichterreichen der notwendigen Qualifikation im nächsten Jahr die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren im nächsten Jahr gefährden. Beide Szenarien sollten wir zu vermeiden versuchen. Dafür sollten wir gemeinsam im Ausschuss das geeignete Mittel finden. Ich denke, da ist Ihr Antrag eine gute Grundlage zur Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, FDP)
