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Dirk Bergner

FDP 05.06.2020 Sitzungen 7/15

Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Corona-Pandemie hat die Thüringer Kommunen in einer beispiellosen Art und Weise in die Krise gestürzt und wird auch die nächsten Jahre massive Auswirkungen auf die Finanzsituation der Landkreise, Gemeinden und kreisfreien Städte haben. Neben einer grundlegenden Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs und Soforthilfen zur Kompensation der erheblichen Einnahmeausfälle sind umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch langfristig ermöglichen und sicherstellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Einnahmeausfälle aus Gewerbesteuern, aber eben auch aus Gebühren, Entgelten, Mieten und Pachten sind derzeit noch nicht zu beziffern. Klar ist hingegen, dass die Ausfälle jede Kommune in Thüringen treffen und die Hilfen vom Land nicht zur Kompensation ausreichen werden. Schätzungen zufolge kann von einem Einnahmeausfall von mindestens 500 Euro je Einwohner ausgegangen werden. Die Kompensation zu Gewerbesteuermindereinnahmen soll bei einem Betrag von maximal 100 Euro pro Einwohner liegen. Bereits hier zeigt sich das enorme Defizit, das die kommunalen Haushalte nun zusätzlich belasten wird. Eine Flut an Herabsetzungsoder Stundungsanträgen von Gewerbetreibenden der Kommunen, aber auch Anträge auf Miet- oder Pachtaussetzung lassen die kommunalen Haushalte, meine Damen und Herren, bereits jetzt in eine finanzielle Schieflage geraten, die sich in den kommenden Monaten und Jahren nur dann nicht festigen wird, wenn nicht langfristige Maßnahmen ergriffen werden. Aufgrund der zu erwartenden Rezession müssen Steuer- und Abgabenerleichterungen für die Bevölkerung, die Unternehmen und die Kommunen geschaffen werden. Maßnahmen wie diese führen zur Verstetigung des Konjunkturzyklus und damit langfristig zu einem Weg raus aus der Krise. Ein solcher Weg ist jedoch in der Selbstkonsolidierung allein nicht möglich. Der Zwang für Kommunen zur Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuern, wenn diese wegen COVID-19-Auswirkungen haushaltsrechtlich gezwungen sind, Bedarfszuweisungen in 2020 zu beantragen, kann allein nicht die Lösung sein, meine Damen und Herren. Wichtig ist deshalb über die oben genannten Maßnahmen hinaus, dass in absehbarer Zeit der Kommunale Finanzausgleich so vom Kopf auf die Füße gestellt wird, dass die Kommunen auskömmlich ausgestattet werden, ihren Aufgaben nachkommen zu können und dass sowohl der Investitionsstau abgebaut werden kann, als auch ein angemessener Beitrag für freiwillige Aufgaben wie Kultur und Sport bleibt, meine Damen und Herren. Handlungsfähige Kommunen, die keine Bittsteller mehr sein müssen, sind das langfristige Ziel. Der Grundsatz muss dabei sein, die Einnahmeausfälle der Kommunen abzufedern und die Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise so zu unterstützen, dass sie auch in und nach der Krise ihren Aufgaben gerecht werden können – als Auftraggeber für eine selbsttragende regionale Wirtschaft – und damit eine herausragende Rolle spielen können, wo wir sie auch brauchen. Dafür bedarf es auch nach einer Vereinfachung und Reduzierung von Vorschriften, Regeln und Gesetzen einer Liberalisierung des Vergaberechts, Bürokratieabbau bei Fördermittelprogrammen und einer höheren Flexibilität bei Kassenkrediten, um auch dann schon handlungsfähig zu sein, wenn noch nicht alle Details geklärt sind, meine Damen und Herren. Den enormen Herausforderungen, denen Land und Kommunen in den nächsten Jahren gegenüberstehen, ist mit Weitblick entgegenzutreten. Mit den vorgeschlagenen fünf Maßnahmen wird ein erster Schritt in Richtung wirkliche Stabilisierung der Kommunen und ihrer Haushalte gemacht und nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein gegossen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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