Bergner
Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)
Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich keine Wortmeldungen mehr. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Taubert zu Wort gemeldet. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, natürlich nehme ich die Entschuldigung von Herrn Höcke an. Das zeigt halt nur, dass er im Plenum eher nach rechts guckt als nach links.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir haben, seitdem wir eine neue Regierung haben, auch eine veränderte Sitzordnung und ich habe mit Herrn Tiefensee getauscht. Das ist der einzige Grund, warum ich jetzt auf der anderen Seite sitze, das heißt ja nicht, dass man eine andere Einstellung hat.
(Heiterkeit SPD)
Ich möchte auch etwas sagen: Also ich fühle mich als Patriotin, ich liebe das Vater- wie das Mutterland, weil das nämlich heißt, die Heimat zu lieben. Wenn die AfD denkt, sie hat den Patriotismus gepachtet: Also ich bitte Sie, ich komme aus derselben Stadt wie Herr Braga und bin zugezogen, genau wie er, also wir lieben beide unsere Heimatstadt Ronneburg – damit man sie einmal wenigstens hier in den Annalen des Landtags findet. Und da gibt es gar keinen Unterschied: Wenn sich jetzt hier einer aufschwingt oder sich sozusagen eine Gruppe aufschwingt, also wir sind die Patrioten, die Heimatlandliebenden – ich sehe hier niemanden bei Rot-Rot-Grün, nicht bei der CDU, nicht bei der FDP, der seine Heimat nicht liebt.
(Beifall im Hause)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ich nicht! Dieser Patriotismus ist die fatale Vorstufe zum Nationalismus!)
(Unruhe AfD, CDU, FDP)
Nein, Frau König-Preuss. Wir haben dazu eine gegensätzliche Meinung – ganz schlicht und ergreifend. Sie sehen das in einer politischen Art und Weise. Ich liebe meine Heimat und ich will das hier so sagen. Ich lasse mir das auch von niemandem wegnehmen.
(Beifall AfD, CDU, SPD, FDP)
Ein Zweites: Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen im Kabinett loben – wir haben hier viel von Dank gesprochen und gehört –, denn wir haben natürlich eine Situation vor uns gehabt – wir haben auch das letzte Mal schon darüber gesprochen –, die hatten wir noch nie, auch im fiskalischen Bereich hatten wir die noch nie. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass wir an der Stelle noch mal herausstellen: Alle haben mitgemacht und deswegen ganz herzlichen Dank an alle. Es ist vorhin ein Stück weit über Familie gestritten worden, auch das will ich nochmals aufgreifen. Wir haben ein Programm für Familien gemacht, das gesamte Programm ist für Familien, wenn Sie es so wollen. Wenn ich die Wirtschaft fördere, wenn ich Ausfälle erstatte, dann rette ich Familien, gebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch der Arbeitgeberschaft, die Möglichkeit weiterzuarbeiten. Wenn ich das Thema „Gesundheit“ nehme – da will ich Heike Werner erwähnen, weil ich sehr gut nachvollziehen kann, wie sie in den letzten Wochen gearbeitet hat und welche Aufwendung das bedeutet hat, hier tatsächlich professionell zu arbeiten. Alles ist Familie, was wir in diesem Programm stehen haben. Deswegen möchte ich auch nicht gelten lassen, dass Rot-Rot-Grün Familie vernachlässigt. Genau das tun wir doch nicht. Wir fördern, wo wir können, und am Ende mit 1,2 Milliarden Euro, mit fast 700 Millionen Euro aus der Rücklage Familien in Thüringen an ganz unterschiedlicher Stelle. Ich möchte ein Drittes nochmals der FDP-Fraktion anbieten: Wir schulen gern auch noch mal im Einzelnen zu Haushalt und allen Dingen, die damit zusammenhängen. Das ist ein ehrliches Angebot, weil ich weiß, dass Haushalt schwierig ist.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich ma-
che es auch ohne Honorar!) Denn Herr Kemmerich hat die Formulierung „Schattenhaushalt“ des Landesrechnungshofs aufgegriffen und hat das noch mal hier dargestellt, als ob das Sondervermögen ein Schattenhaushalt wäre. Es ist nicht so. Schattenhaushalt sind die Sondervermögen genannt worden, die mit einer Kreditaufnahme gelebt haben. Wenn Sie zum Beispiel an Wasser/Abwasser denken, da haben wir eine hohe Kreditaufnahme drin gehabt. Das heißt, wir haben gar nicht hingeguckt – also nicht wir, aber andere vor uns, und jetzt müssen wir das ja auch abtragen –, wie viel Kredit da aufgenommen wird. Man hat es gar nicht gesehen. Das hat man als Schattenhaushalt bezeichnet. Also nicht jedes Sondervermögen ist ein Schattenhaushalt.
(Beifall SPD)
Da sind wir auch im guten Dissens mit dem Rechnungshof, zumindest gilt das hier. Denn wenn Sie zum Beispiel den Pensionsfonds nehmen – das ist auch ein Sondervermögen. Das ist genauso ein Sondervermögen wie dieses – positiv. Dort wird Geld angehäuft. Es ist kein Schattenhaushalt.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das
kann man auch anders sehen!) Auch dieses Sondervermögen ist kein Schattenhaushalt, wird aus der Rücklage finanziert mit anderen Mitteln, die dazukommen, ist begrenzt und wird abgearbeitet und ist dann im Haushalt nicht mehr oder wirkt nicht anders haushaltsbelastend. Meine Damen und Herren, es gehört ja nicht zu den vordringlichsten Aufgaben einer Finanzministerin, zusätzliche Ausgaben mitzutragen. Dennoch halte ich in der aktuellen Situation das heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzespaket für geeignet, die Belastungen, die sich aus der CoronaPandemie für weite Teile der Gesellschaft mittelbar und unmittelbar ergeben, abzumildern. Ich möchte auch gar nicht auf die inhaltlichen Details des Pakets eingehen – das haben ja viele Vorrednerinnen und Vorredner vor mir getan –, sondern einen Aspekt in die Diskussion hineinstellen, der aus meiner Sicht in besonderer Weise einer Finanzministerin zukommt. Wir haben – das ist auch heute schon angesprochen worden – in der letzten Legislaturperiode eine sehr erfolgreiche Finanz- und Wirtschaftspolitik gestalten dürfen. Sprudelnde Steuereinnahmen und eine zumindest im Haushaltsvollzug maßvolle Ausgabenpolitik haben dazu geführt, dass wir seit 2014 rund 1,2 Milliarden Euro an Schulden im Kernhaushalt tilgen konnten. Hinzu kamen – und jetzt kommen wir auf das Sondervermögen, Herr Kemmerich – 150 Millionen Euro, die wir in dem Sondervermögen an Schulden zurückgeführt haben. Zusätzlich konnte die Haushaltsausgleichsrücklage – ich will den Begriff noch mal benennen, weil der heute wichtig ist: Haushaltsausgleichsrücklage – des Landes auf einen Bestand von mehr als 1,8 Milliarden Euro ausgebaut werden. Neben dem Schwankungsausgleich bei Steuereinbrüchen wollten wir vor allem Geld für bereits angeschobene Investitionen aus dieser Rücklage zur Verfügung stellen. Auch da sieht man, dass wir eben nicht, wie das auch von der AfD behauptet wurde, nicht sorgsam mit dem Geld umgegangen sind, sondern wir sind ganz sorgsam mit dem Geld umgegangen. Wir haben viele wichtige Bereiche gestärkt, unsere Investitionsausgaben auf hohem Niveau fortgeführt und haben in Bildung, Forschung, Kultur und innere Sicherheit investiert. Auch wenn die Investitionsquote immer wieder bemängelt wurde, weil das, was im Plan stand, sich nicht im Ist realisiert hat, sind wir tatsächlich noch mehrere Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Der Bundesdurchschnitt der Investitionsquote liegt bei 10 Prozent. Wir haben jetzt im Plan 2020 15 Prozent. Das heißt, wir können mit Fug und Recht sagen – auch ohne Corona und ohne andere Dinge –: Wir haben einen Investitionshaushalt. Auch der Haushalt 2020 ist ein purer Investitionshaushalt.
(Beifall SPD)
Meine Damen und Herren, wir haben mit unserem Dreiklang aus Schuldentilgung, Vorsorge und Investitionen in die Zukunft einen guten und soliden Weg beschritten. Allein unser bisheriges Vorgehen hat uns in die Lage versetzt, aktuell auch aus finanzieller Sicht so auf die Krisensituation durch Corona reagieren zu können. Dieser immer den Gedanken an die Zukunft im Blick habende Dreiklang hat uns ermöglicht, einen im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern soliden, anderen Weg in Thüringen zu beschreiten. Ich halte diesen Weg für richtig. In Zeiten erheblicher Unsicherheit, sowohl was die Entwicklung der Einnahmen angeht als auch hinsichtlich der Frage, in welchen Bereichen das Land mit finanzieller Unterstützung über das bereits Getane hinaus helfen muss, ist es ein entscheidender Vorteil, getroffene Entscheidungen und darauf fußende Maßnahmen immer wieder auf ihre Richtigkeit und Notwendigkeit hin zu überprüfen und bei Bedarf – und das wollen wir auch – nachzusteuern. Das bedeutet momentan, auf Sicht zu fahren, ohne die Zukunft aus dem Blick zu verlieren, so viel Sicherheit und Planbarkeit wie nötig zu geben und gleichzeitig die Flexibilität zu behalten, auf Veränderungen reagieren zu können. Das ist wichtig. Ich will ein Beispiel nennen: Unsere jetzigen Überlegungen fußen einnahmeseitig auf der Steuerschätzung Mai 2020. Ich denke, sagen zu können, dass die Ergebnisse einer Steuerschätzung – und das ist keine Kritik an den Experten, die die Steuern schätzen – in den letzten Jahren noch nie mit so viel Unsicherheit behaftet waren wie dieses Mal, denn keiner kann derzeit einschätzen, wie sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland, in Europa und weltweit in den kommenden Monaten entwickelt und welche Auswirkungen sich daraus für die Steuereinnahmen ergeben. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es unverzichtbar, dass es – entsprechend meiner Forderung – Anfang September 2020 eine zusätzliche Steuerschätzung für belastbarere Grundlagen der Planung für das laufende Jahr, aber auch für 2021 geben wird. Auch andere Faktoren beeinflussen natürlich die Thüringer Finanzen. Sie haben das Paket der Bundesregierung gesehen und haben sicherlich auch schon mal hineingeschaut. Wir haben bei den Einnahmeverlusten natürlich auch den Bereich „Steuern“ im Blick. Hier geht es zum Beispiel um die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten, die geboten werden. Wenn wir bei der Mehrwertsteuer schauen – da hatte ich auch schon einen Schreck bekommen –, aber da hat der Bund – ich habe gestern noch mal mit dem Bundesfinanzminister gesprochen – erklärt, die 20 Milliarden Euro zu übernehmen. Das heißt, wir werden davon nicht belastet werden. Das ist natürlich eine große Erleichterung. Aber ich will auch sagen – ich schmunzele immer als Finanzministerin, aber es ist jetzt kein Schmunzeln, das Zufriedenheit ausdrückt, sondern ich bin immer wieder erstaunt darüber, das gilt für ein paar Fraktionen hier in dem Raum –, auf der einen Seite möchte man die Steuern so weit wie möglich senken, es geht gar nicht tief genug, auf der anderen Seite möchte man aber viel Geld für die Wirtschaft, aber auch für Privatpersonen haben. Irgendwann beißt sich das. Wir werden das schmerzlich, glaube ich, auch im nächsten Haushalt erleben, wo da die Grenze ist. Deswegen: Beides zusammen geht nicht, man muss es austarieren. Ich bin natürlich eine Befürworterin, die sagt, wenn die Leute alle ehrlich Steuern zahlen – und das unterstelle ich der überwiegenden Anzahl von Personen und von Wirtschaftsbetrieben und Unternehmen –, dann haben wir genügend, um tatsächlich das zu tun, was wir zum Beispiel in einer Krise tun müssen. Wenn wir aber Schnäppchenjäger sind, da sehen wir andere Länder Europas, wo das offensichtlich gang und gäbe ist, dann haben wir eben nichts mehr, um in so einem Notfall auch allen etwas zukommen zu lassen. Meine Damen und Herren, wir blicken natürlich auch auf die EU-Ebene, was da noch kommen wird. Deswegen sage ich nicht zuletzt: Diese gesamten Einflüsse bringen mich zu der Erkenntnis, dass es noch viel zu früh ist, um im Haushaltsvollzug des Jahres 2020 belastbare Potenziale für Minderausgaben und damit für Kompensationsmöglichkeiten für Mindereinnahmen erkennen zu können. Ich bleibe daher dabei, dass es gut und richtig ist, dass wir im III. Quartal dieses Jahres die dann aktuelle Lage betrachten und notwendige Schlüsse ziehen und auch ziehen müssen. Dann wird auch zu entscheiden sein, wie ein Nachtragshaushalt 2020 aussehen kann oder muss und welche Spielräume wir für den Haushalt 2021 haben. Hier gibt es im Übrigen durchaus eine Wirkung zwischen diesem Nachtragshaushalt 2020 und dem Haushalt 2021. Das müssen wir alles bedenken. Deshalb noch mal: Ich halte es für sinnvoll, dass im Ergebnis der Steuerschätzung im September 2020 zu erwartende Steuermindereinnahmen unter Nutzung der Regel des § 18 Abs. 2 Nr. 1 der Landeshaushaltsordnung soweit als möglich durch Kreditaufnahme im Rahmen eines Nachtragshaushalts auszugleichen sind. Dabei können auch tatsächlich anfallende Minderausgaben zu berücksichtigen sein, um die gleichwohl notwendige Rücklagenentnahme zu begrenzen. Auch für das Jahr 2021 gehe ich davon aus, dass unter Anwendung der Regelung in der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Mindereinnahmen teilweise durch Kreditaufnahmen geschlossen werden müssen. Welche gestalterischen Möglichkeiten sich dann noch – beispielsweise aus einer verbliebenen Rücklage – ergeben, muss abgewartet werden.
(Beifall Abg. Mohring, CDU)
Allerdings ist heute schon klar, meine Damen und Herren: Wir müssen uns bei der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr in Summe viel stärker an den Ist-Ausgaben des Jahres 2019 orientieren als an den Sollansätzen 2020. Die letzten Jahre haben stetig gezeigt, dass zwischen Planung und Vollzug Unterschiede bestehen, was am Ende nichts anderes bedeutet, als dass die Haushaltsaufstellung nicht hinreichend am Bedarf orientiert erfolgt ist.
(Beifall Abg. Mohring, CDU)
Das ist etwas, was ich mit meinen Kollegen schon immer diskutiere, und ich sage aber auch offen, frank und frei – das war auch vorher schon so –: Es ist nicht so, dass Rot-Rot-Grün diese Dinge erfunden hat, sondern das ist in allen Regierungen so. Man möchte natürlich als Ministerium möglichst viele finanzielle Mittel haben, um freie Spielräume zu haben, und die Finanzministerin ist immer dagegen. Das ist nichts Neues und Außergewöhnliches für Rot-Rot-Grün, das haben andere Regierungen auch schon gehabt.
(Beifall SPD)
Deshalb: Wir haben noch ein Stück Arbeit vor uns, was den Haushalt und die Haushaltsaufstellung 2021 betrifft, und wir wollen in diesem Jahr gemeinsam mit Ihnen schauen – ich finde, wir haben ein sehr transparentes Verfahren jetzt mit dem Sondervermögen, dann mit einem möglichen Nachtragshaushalt. In der Gemeinsamkeit wie das hier passiert ist, muss ich sagen, kann es uns auch gelingen, eben diese beiden Hürden zu nehmen. Eines ist doch sicher und eines eint uns alle gemeinsam hier im Landtag: Wir wollen für Thüringen ab dem Jahr 2021 wieder eine positive Entwicklung haben, wenn möglich, vielleicht schon in diesem Jahr. Wir wollen Stabilität haben, denn die Haushalte 2022, 2023, 2024 kommen noch und die müssen wir auch bestreiten. Deswegen, wenn wir Balance halten – und ich sehe sehr viele in diesem Hause, die das machen wollen –, dann können wir auch für unsere Thüringerinnen und Thüringer erfolgreich sein. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
