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Dirk Bergner

FDP 05.06.2020 Sitzungen 7/15

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen kam ich mir vor wie im falschen Film, wenn ich mich daran erinnere, was alles im Zusammenhang mit unserem Entwurf zur Kommunalordnung gesagt worden ist. Frau Kollegin Henfling hat in der Sitzung am 13. Mai festgestellt, dass die kommunalen Spitzenverbände gerade bestimmt Besseres zu tun haben, zum Beispiel Stellungnahmen zum Mantelgesetz, die dann trotzdem nur spärlich einfließen. Seitens Bündnis 90/Die Grünen wurde dafür geworben, dass wir doch erst mal die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherstellen und später, wenn die Zeit dafür da ist, über die ThürKO diskutieren. Auch die Linke hat argumentiert, das sei doch jetzt alles gar nicht mehr so notwendig, die Pandemie sei so gut wie vorbei und deswegen müssen wir das jetzt eigentlich alles gar nicht so in dieser Eile machen. Ist jetzt, also nach dem Beschluss des Mantelgesetzes mit den Stimmen der CDU, demzufolge der richtige Zeitpunkt? Wurde das am Mittwoch mit ganz anderen Dingen abgestimmt? Egal. Wie auch in den Anhörungen zu Ihrem Vorschlag, sehr geehrte Damen und Herren, angemerkt wurde, haben wir uns Gedanken über alle Auswirkungen einer solchen Verschiebung gemacht und natürlich folgerichtig auch die Eilentscheidungskompetenz mit einbezogen, denn diese – so auch der Gemeindeund Städtebund in seiner Stellungnahme – steht ja Ihrer Regelung diametral gegenüber. Die CDU hat nach Hinweis der kommunalen Spitzenverbände dann besondere Ausnahmefälle wie insbesondere Katastrophenfälle und Pandemien ergänzt, das hätte man dann auch gleich komplett abschreiben können, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Aber nun zu dem, was Frau Kollegin Marx gerade zum Thema „Hauptausschuss“ aufgeworfen hat: Wie das mit dem Hauptausschuss in größeren Kommunen sein kann, dazu haben wir einen Vorschlag unterbreitet, den würden wir in diese Diskussion dann gern mit einbringen wollen, denn wir halten ihn für vernünftig. Was Gemeinden unter 1.000 Einwohnern anbelangt, gehen wir mal in die Größenordnung von Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern, da hat der Gemeinderat sechs Mitglieder, also genauso viele, wie ein Hauptausschuss Mitglieder hat. Insofern ist das dann dort wirklich von der Debatte her unerheblich. Auch bei den Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern ist das, glaube ich, so weit überschaubar, dass der Gemeinderat in der Gemeindegrößenordnung sich auch sehr schnell ohne einen Hauptausschuss verständigen kann. Meine Damen und Herren, eine grundsätzliche digitale Öffentlichkeit über die Hauptsatzung zu regeln, begegnet erheblichen juristischen Bedenken. Die Hinweise aus den Anhörungen hätten Sie vielleicht in Ihrem Entwurf mal ernst nehmen sollen. Zwei Wochen nach unserem Vorschlag zu digitalen Sitzungen und zwei Wochen nach Eingang der Stellungnahmen hat die CDU-Fraktion immer noch nicht so richtig begriffen, dass eine Mehrheit des Gemeinderats nicht über das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Mitglieds bestimmen kann. Sie werden verstehen, dass wir in diesem Entwurf also durchaus noch Luft nach oben sehen, aber er ist eine gute Gelegenheit, wieder in die Debatte einzusteigen, in die wir schon vor zwei Wochen einsteigen wollten. Insofern freue ich mich darauf, wenn, so wie das hier in den Reden zu hören war, eine ordentliche fachliche Debatte im Innenausschuss stattfinden wird, der wir uns selbstverständlich nicht verweigern werden, weil es ja um unsere Kommunen geht. Danke schön. (Beifall FDP)

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