Robert Sesselmann
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die eingangs von der CDU gewählte Formulierung, die ich hier kurz zitieren darf, ist eigentlich das Entscheidende: „Die Corona-Pandemie zeigt, dass es in der ThürKO für besondere Ausnahmesituationen wie einer Pandemie an hinreichend klaren Regeln fehlt, um die demokratische Beteiligung der Gemeinde- und Stadträte und der Kreistage sicherzustellen.“ Das ist die Zielsetzung der CDU. Leider ist der Gesetzentwurf aus unserer Sicht hier nicht zielführend, weil zum einen nicht genau definiert wird: Wir haben den Begriff „Pandemie“, den Begriff „Krisensituation“, der verwendet wird, und den Begriff „Katastrophenfall“ vorliegen. Nicht jede Pandemie, meine Damen und Herren, führt letztlich zu einer Krise und nicht jede Krise führt zu einem Katastrophenfall. Also hier müssen wir entsprechend nachbessern, hier bedarf es einer entsprechenden Begriffserklärung und konkretisie‑ rung. Dann ist auch nicht einzusehen, dass finanzpolitische Fragestellungen letzten Endes durch einen Ausschuss entschieden werden. Frau Marx hat hier schon eingehend andiskutiert, dass im Ausschuss eben erstens die Öffentlichkeit nicht hergestellt ist – Punkt 1 – und – Punkt 2 – dass in einem Ausschuss auch nicht der gesamte Stadtrat oder Gemeinderat oder Kreistag abgebildet ist. Das halten wir auch für ein erhebliches Problem, hier besteht entsprechender Nachbesserungsbedarf. Und wichtig ist aus unserer Sicht, dass das Königsrecht der Stadträte und der Kreistage, nämlich über die Haushaltssatzungen und entsprechenden haushalterischen Punkte zu entscheiden, auch in den Händen der jeweiligen Stadträte oder der Kreistagsmitglieder verbleibt, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Die weitergehenden Regelungen, die getroffen sind, verletzen aus unserer Sicht auch den Öffentlichkeitsgrundsatz. Ausschüsse tagen nun mal nicht öffentlich, während die Kreistags- und entsprechenden Stadtratssitzungen öffentlich sind.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wenn
sie beschließende Ausschüsse sind, tagen sie öffentlich!) Deshalb haben wir hier ein Problem und sind der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz vorliegt. Ich glaube, da besteht ebenfalls Nachbesserungsbedarf. Das größte Problem ist die Digitalisierung. Sie sprechen davon, dass Bild- und Tonaufnahmen übertragen werden sollen. Dann haben wir aber auch ein Problem im ländlichen Raum: Wir haben weiße Flecken, wir haben keinen ordnungsgemäßen bzw. noch nicht erfolgten Breitbandausbau, da gibt es erhebliche Probleme. Ich sehe da auch Schwierigkeiten, gerade was den Öffentlichkeitsgrundsatz angeht, dass wir den entsprechenden Stadträten in den kleineren Gemeinden, die überhaupt noch nicht digitalisiert sind, überhaupt die Möglichkeit einräumen können, an einer solchen digitalen Veranstaltung teilzunehmen. Das wird schwierig. Ich glaube, da hat es eben die vergangene Regierung verpasst, den Breitbandausbau, insbesondere die Glasfaserkabelnetze, schnellstmöglich auszubauen, um das auch zu realisieren. Das ist auch eines der wesentlichen Probleme. Die AfD, meine Damen und Herren, wird sich selbstredend nicht dagegen verwehren, der Modernisierung von Gesetzen bzw. hier einer Ausschussüberweisung zuzustimmen und es in dem Ausschuss mit den entsprechenden fraglichen Punkten anzusprechen, zu klären und zu diskutieren. Wie Herr Bergner das richtig formuliert hat, es geht um unsere Kommunen und um eine Handlungsfähigkeit der kommunalen Familie. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
