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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 05.06.2020 Sitzungen 7/15

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sascha Bilay hat es eben gesagt, Dorothea Marx hatte schon darauf verwiesen, es gab auch in den Arbeitskreisen schon lange Diskussionen zu diesem Thema, die sind also tatsächlich nicht ganz neu. Auch zum Mantelgesetz sind ja schon Teile mit angehört worden, die durchaus kommunalrelevant sind. Sascha Bilay ist eben schon auf ein paar Stellungnahmen eingegangen. Ich möchte auch noch mal zwei Punkte aus den Stellungnahmen vom Gemeinde- und Städtebund zitieren. Zum einen hat der Gemeindeund Städtebund darauf hingewiesen, dass es zahlreiche Fragestellungen zum Thema „Regelung Hauptausschuss“ gibt. Er schließt auch mit der Feststellung ab, dass nach dem Vorschlag der Hauptausschuss in nahezu sämtlichen Fragen mit Ausnahme des § 26 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 und 9 bis 15 ThürKO an die Stelle des Gemeinderats rücken würde. De facto könnte dadurch gegebenenfalls eine sogenannte Allzuständigkeit des Hauptausschusses an die Stelle der Allzuständigkeit des Gemeinderats im Sinne des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung begründet werden. Das Fazit des Gemeinde- und Städtebunds war – ich zitiere –: „Wir möchten betonen, dass wir einer Flexibilisierung und Erweiterung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten positiv und offen gegenüberstehen. Allerdings muss der Landesgesetzgeber sicherstellen können, dass diverse Handlungsmöglichkeiten (kommunal-)verfassungsrechtlich abgesichert sind. Dies ist aufgrund der vorgenannten Argumente auf dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens jedoch noch nicht der Fall, sodass wir diesen Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung sowie die ergänzenden Änderungsanträge für noch nicht entscheidungsreif halten.“ Jetzt haben wir einen Gesetzentwurf von der CDU vorliegen. Ich denke, dass wir da all diese Themen sicherlich auch im Ausschuss noch einmal mit aufgreifen können und das Thema auch umfänglich diskutieren. Ich gestehe allerdings bei all dem, was ja auch schon mal als Vorhaben benannt wurde, dass ich mir noch nicht so sicher bin, wie schnell das tatsächlich zu bewerkstelligen ist, weil wir denken, dass man sich das durchaus sehr genau anschauen muss. Das sieht man ja auch an den umfangreichen und differenzierten Stellungnahmen. Ich bin ganz bei Dorothea Marx, wenn es um die Problematik der Übertragung sämtlicher Zuständigkeiten auf den Hauptausschuss geht. Auch das lehnen wir ab, auch weil das vieles ausschließt. Ich bin selbst Stadträtin in Erfurt. Wir sehen immer wieder das Problem, wenn dort noch mehr Fraktionen als mal ursprünglich mitgedacht in einem kommunalen Parlament vertreten sind, dann bleiben gerade auch kleine Fraktionen schnell außen vor. Das kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein. Da war der FDP-Vorschlag zugegebenermaßen etwas besser, auch wenn er andere Probleme geschaffen hat. Wir müssen also andere Lösungen finden. In manchen Bundesländern wird zum Beispiel diskutiert, eine Mischform zu nutzen, sprich dass ein Teil der Mitglieder quasi in Präsenz tagt und ein anderer Teil digital zugeschaltet wird, ob jetzt aus einem anderen Raum oder auch von zu Hause, da ist vieles denkbar und das klingt zumindest für uns durchaus nach einer Lösungsmöglichkeit. Auch die Frage der Herstellung der Öffentlichkeit müssen wir noch gründlicher diskutieren. Ich sagte es aber eben schon, uns geht es auch um eine sehr grundsätzliche Debatte zur Thüringer Kommunalordnung. Wir gedenken, dazu durchaus auch einen Antrag einzubringen, weil uns beispielsweise wichtig ist, grundsätzlich über die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen nachzudenken, übrigens auch auf Landesebene – ist nicht neu –, aber eben auch im Bereich des Kommunalen. Es geht um die Problematik der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, sprich auch Demokratisierung für die Kleinsten. Es geht um die Frage der besseren Ausstattung von Fraktionen. In manchen Kommunen geht es uns da ja ganz gut, also in Erfurt ist das so. In anderen Kommunen gibt es nahezu keine Unterstützung für Fraktionen, was es für Ehrenamtliche bekanntermaßen sehr, sehr schwierig macht zu arbeiten. Es geht auch um die Diskussion eines Vorschlags, der vom Oberbürgermeister aus Erfurt gekommen ist, der nämlich erbeten hatte, Folgendes in § 59 Abs. 5 zu ändern: Verpflichtungen im Sinne des Abs. 1 dürfen überplanmäßig oder außerplanmäßig auch eingegangen werden, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und der Betrag der zulässigen Kreditaufnahmen nicht überschrieben wird, § 58 der Thüringer Kommunalordnung sollte entsprechend gelten. Auch das ist etwas, was, glaube ich, in dem Zusammenhang durchaus diskussionswürdig ist. Also, es gibt viel zu tun, überweisen wir es an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Danke schön. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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