Dorothea Marx
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Walk, Sie haben ja schon gesagt, dass der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion heute Vorschläge beinhaltet, die nach Inhalt und Wortlaut auch schon einmal im Innen- und Kommunalausschuss beraten und angehört worden sind. Im Ergebnis dieser Anhörungen waren die Regierungsfraktionen übereingekommen, dass wir uns für die Beratung der im Gesetzentwurf aufgegriffenen Vorschläge mehr Zeit lassen wollen und müssen und diese Änderungen gesondert beraten wollen. Das war auch eine der Anregungen des Gemeinde- und Städtebunds. Grundsätzlich ist natürlich auch meine Fraktion offen dafür, die Thüringer Kommunalordnung zu modernisieren. Dazu gehören sicher auch Überlegungen, wie wir zumindest für den Ausnahmefall den Gemeinderäten und Kreistagen ermöglichen, digital zu tagen. Wir meinen jedoch auch, dass der direkte Austausch und die politische Debatte im Ratssaal prägende Bestandteile der demokratischen Kultur sind und deshalb möglichst der Regelfall bleiben sollen. Der direkte Austausch ist wichtig. Wenn wir jetzt digitale Formen für die kommunale Ebene vorsehen oder diskutieren wollen, haben wir, wenn wir mal ehrlich sind, jetzt auch bei uns Berufspolitikern erlebt, wie schwierig es war, den einen oder die andere unter uns dazu zu kriegen, sich überhaupt nur mal in eine Videokonferenz einzuloggen. Wir dürfen da auch nicht Hürden aufbauen, die für viele doch immer noch anscheinend recht schwierig zu überschreiten sind, obwohl es doch eigentlich sehr anwenderfreundliche Formate gibt. Mit dem Blick auf Ihren Entwurf ergeben sich jetzt noch einige Fragen, die wir im Ausschuss diskutieren müssen. Die einzelnen Probleme hat Herr Walk auch schon selbst angesprochen. Ein großes Problem ist aus unserer Sicht die Kompetenzübertragung auf den Hauptausschuss, der laut Gesetzentwurf im Ausnahmefall ermöglicht werden soll. Unklar bleibt nach dem Entwurf, wer über das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls entscheiden muss und auch die weiterführende Klarstellung, dass damit insbesondere Katastrophen und Pandemien gemeint sind. Auch da, Herr Walk, haben Sie selber schon eingeräumt, dass da noch Klärungsbedarf besteht, wie dieser Begriff definiert werden soll. Wir sehen aber bei der Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf den Hauptausschuss auch noch ein weiteres, sehr konkretes Problem, denn einen solchen Hauptausschuss gibt es verpflichtend nur in Gemeinden mit mindestens 1.000 Einwohnern. Wir haben aber noch sehr viele kleinere. Der Hauptausschuss ist zudem auf maximal sechs Mitglieder begrenzt. Es kann also sein, dass in sehr kleinen Gemeinden gar kein Hauptausschuss existiert oder dass in sehr großen Gemeinden der Hauptausschuss die Mehrheitsverhältnisse des Gemeinderats nur unzureichend abbildet. Es ist jetzt schon so, dass in vielen Hauptausschüssen, die existieren, auch gar nicht alle Fraktionen der jeweiligen Parlamente vertreten sind. Es wäre dann aus unserer Sicht auch schwierig mit der demokratischen Legitimation, wenn man Beschlussfassungen quasi auf einen kleineren politischen Kreis, was die Farbenlehre angeht, überträgt. Sie möchten den kommunalen Gremien ermöglichen, künftig auch zum Beispiel über Videokonferenzen zu tagen. Im Prinzip: ja, gute Sache. Der Gemeinde- und Städtebund hat diesen Vorschlag im Grunde begrüßt, aber auch Klärungsbedarf angemeldet. Insbesondere hat er in seiner Stellungnahme angemahnt, dass mit Blick auf den Datenschutz rechtssicher geklärt werden muss, welche Anforderungen an die technische Umsetzung digitaler Sitzungsformate gestellt werden müssen. Auch dieser Frage müssten wir uns also im Ausschuss noch mal speziell widmen. Drittens müssen wir auch die Gesamtsystematik der Thüringer Kommunalordnung und das Verhältnis der neuen Instrumente, die wir hier vorgeschlagen bekommen haben, untereinander in den Blick nehmen und austarieren. Wenn wir zum Beispiel sagen, wir wollen Videokonferenzen haben, dann ist ja die Frage: Wenn der Gemeinderat jederzeit die Möglichkeit hat, digital zu tagen und Beschlüsse zu fassen, warum brauche ich dann noch eine Kompetenzübertragung in den Hauptausschuss? Wäre dann nicht wieder die Videokonferenz im großen Gremium die richtigere Adresse? Insgesamt betrachten wir aber Ihren Gesetzentwurf und die darin gemachten Vorschläge als Diskussionsgrundlage, mit der wir uns im Ausschuss gern näher befassen wollen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
