Plenarprotokoll 18/73
30.09.2024 · 56 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (9)AfD (5)GRÜNE (4)CDU (4)FDP (3)FREIE WÄHLER (3)fraktionslos (1)
44 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 10483 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss 56 Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2022 Antrag der Landesregierung – Drucksache 18/8362 – Entlastung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 18/8363 – Jahresbericht 2024 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 18/8800 – Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2024 des Rechnungshofs (Drs. 18/8800) sowie Ergänzung des Schlussberichts der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2021 (Drs. 18/8603) – Drucksache 18/9553 – dazu: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Einstimmige Annahme der Nr. I. 1., 2., 3. und 5. der BeschlussEinstimmige Annahme der Nr. I. 4. der Beschlussempfehlung Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Alexander Schweitzer, Ministerpräsident; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Janosch Littig, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin, Dr. Fedor Ruhose, Staatssekretär, Simone Schneider, Staatssekretärin, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Daniel Stich, Staatssekretär, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Matthias Joa, fraktionslos, Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP. 73. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 30. September Beginn der Sitzung: 14.01 Uhr
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie recht herzlich zur 73. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind Kollegin Susanne Müller und Kollege Jens Münster, der auch die Redeliste führen wird. Für die heutige Plenarsitzung haben sich entschuldigt die Abgeordneten Cornelia Willius-Senzer und Matthias Joa. Am 24. September hatte Kollege Dirk Herber seinen 45. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar zunächst die Seniorensport- und Wandergruppe TV 1898 aus Bubenheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Dann dürfen wir die AWO aus Koblenz-Metternich begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir dürfen die Mitglieder des Kirchenchores aus Gebroth begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir kommen zu den Mitteilungen. Abgeordneter Dr. Drumm hat mir soeben ein Schreiben übergeben, in dem er mitteilt, dass er mit sofortiger Wirkung seinen Austritt aus der Fraktion der FREIEN WÄHLER erklärt hat. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Ältestenrat wurde vereinbart, entsprechend der bewährten Praxis gibt es bei der Einbringung des Haushalts keine Aktuelle Debatte. Der vorgeschlagenen Tagesordnung wird offensichtlich nicht widersprochen. Damit gilt sie als festgesetzt, und damit haben Sie zugestimmt, die Frist vor der ersten Beratung des Gesetzentwurfs des Landesgesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes – Drucksache 18/10483 – zu verkürzen. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Landeshaushaltsgesetz 2025/2026 (LHG 2025/2026) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10450 – Erste Beratung dazu: Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2024 bis 2029 – Drucksache 18/10451 – Die Einbringungsrede wird die Ministerin der Finanzen Doris Ahnen halten.
Doris Ahnen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger des Landes Rheinland-Pfalz! Wenn wir über öffentliche Haushalte sprechen, denken wir als Erstes an viele Zahlen, aber ein Haushalt ist viel mehr als ein reines Zahlenwerk. Haushalte sind in Zahlen gegossene Politik. Grundvoraussetzung ist, dass wir diese Politik solide finanzieren. Das tun wir mit dem vorliegenden Entwurf. Was Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns erwarten, ist, dass wir die Aufgaben unserer Zeit in den Blick nehmen und die großen Herausforderungen stemmen; denn Haushalte stellen wichtige Weichen für eine gute Zukunft. Mit dem vorliegenden Haushalt für 2025 und 2026 wollen wir Antworten auf die drängenden Fragen dieser Zeit in konkrete Politik umsetzen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir nehmen mit diesem Haushalt die nächsten Jahre in den Blick und stellen die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt. Wir investieren in Bildung und Forschung, in Klimaschutz und Digitalisierung, in Gesundheit und Innere Sicherheit. Wir gestalten die Transformation hin zu einem modernen, klimaneutralen und digitalen Land. Wir setzen uns mit ganzer Kraft dafür ein, weiter für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und den Erhalt guter Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz zu sorgen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dabei gilt: Ja, die Geschwindigkeit der Veränderungen in unserem Land ist spürbar. Gerade deshalb stehen die Menschen in Rheinland-Pfalz bei uns im Mittelpunkt. Wir wollen, dass sich die Lebensbedingungen überall in Rheinland-Pfalz verbessern und niemand auf dem vor uns liegenden Weg zurückgelassen wird. Mit diesem Doppelhaushalt investieren wir auch in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Der rheinland-pfälzische Landeshaushalt ist solide aufgestellt. Wir haben in den vergangenen Jahren verantwortungsvoll gewirtschaftet, Aufgaben auf der Ausgabenseite des Haushalts gestemmt und die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir den vor uns liegenden Herausforderungen gewachsen sind. In den Jahren seit 2016 konnten im Kernhaushalt des Landes mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 durchweg Schulden des Landes getilgt werden, in den Jahren 2016 bis 2023 im Saldo Schulden am Kreditmarkt von mehr als 2,8 Milliarden Euro. Unser Landeshaushalt hat damit eine erfolgreiche Entwicklung genommen, eine Entwicklung, die sich im Ländervergleich niederschlägt. Ende des Jahres 2023 lag Rheinland-Pfalz auf Platz drei der westlichen Flächenländer bezüglich der Verschuldung pro Kopf. Diese Entwicklung ist das Ergebnis der verantwortungsvollen Haushaltspolitik der vorangegangenen Jahre. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Martin Haller SPD
Da kann man mal klatschen!) – Stimmt, da konnte man schon klatschen. Eigentlich entscheidend ist, die Erfolge beim Schuldenabbau sind kein Selbstzweck. Wir haben damit insbesondere die Voraussetzungen geschaffen, um mit dem Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ Liquiditätskredite hochverschuldeter rheinland-pfälzischer Kommunen im Umfang von 3 Milliarden Euro zu übernehmen. Das ist ein historischer Schuldenschnitt zugunsten der kommunalen Haushalte und ein deutlicher und wichtiger Kraftakt für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, auf den wir lange hingearbeitet haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dabei ist es notwendig, an dieser Stelle erneut daran zu erinnern, das Land hat mit dem PEK-Programm bei der Entschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen vorgelegt. Wir erwarten nach wie vor vom Bund, seinen Teil der Verantwortung zu übernehmen und sich ebenfalls daran zu beteiligen, die Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten zu befreien. Ich füge hinzu, das geht nur, wenn sich auch die CDU im Bund bewegt. Die guten Haushaltsergebnisse der letzten Jahre haben wir zum Aufbau von Rücklagen genutzt. Dies versetzt uns in die Lage, bei großen und aus den Einnahmen des Landes nicht unmittelbar zu bewältigenden Anforderungen an den Landeshaushalt handlungsfähig zu bleiben. Das betrifft das erste Jahr des Doppelhaushalts 2025/2026. Ich werde darauf noch zurückkommen. Ich bin der Regierungskoalition für die solide Finanzpolitik der letzten Jahre dankbar. Wir bleiben verlässlich und das auf Jahre hinaus. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen. Der Haushalt des Landes ist gut aufgestellt. Dies versetzt uns in die Lage, die großen vor uns liegenden Aufgaben zu bewältigen. Mit dem Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurf setzen wir die Politik für eine gute Zukunft in Rheinland-Pfalz in den kommenden beiden Jahren fort. Wir sorgen für Schutz der Menschen in Rheinland-Pfalz und nutzen die Chancen, die sich im Wandel für ein starkes Land wie Rheinland-Pfalz bieten. Die Regierungsvorlage für den Doppelhaushalt 2025/2026 zeigt, die aktuelle Lage stellt hohe Ansprüche an die Finanzpolitik in Rheinland-Pfalz. Die wirtschaftliche Entwicklung befindet sich seit zwei Jahren in einer Schwächephase. Die Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts dürfte sich im laufenden Jahr allenfalls knapp im positiven Bereich bewegen. Das sind die bundesweiten Prognosen, aber sie beruhen zugleich auf der Erwartung, dass es in den nächsten Monaten zu einer schrittweisen Besserung der Lage kommt. Die Inflation sinkt, die Einkommen der privaten Haushalte steigen, und der Arbeitsmarkt ist in Deutschland glücklicherweise weitgehend stabil. Im späteren Jahresverlauf und für das kommende Jahr wird deshalb mit einer allmählichen Erholung vor allem des privaten Konsums und einer wieder aufwärts gerichteten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gerechnet. Vor diesem Hintergrund gehen die vorliegenden Prognosen für das reale Bruttoinlandsprodukt wieder von einer Zunahme von etwa 1 % Prozent im Jahr 2025 aus. Klar ist aber auch, das wird nicht ausreichen, damit die deutsche Wirtschaft nach den Krisen der vergangenen Jahre wieder die konjunkturelle Normallage erreicht. Warum beschreibe ich diese Situation? – Ich mache das, weil es dabei letztlich um die Steuereinnahmen des Landes geht. Einerseits hat die schwächere Konjunktur Belastungen im Bereich der Steuereinnahmen zur Folge. Andererseits normalisieren sich die Steuereinnahmen des Landes nach einigen Sondereffekten aktuell wieder. Positiv wirken sich die neuen Zensusergebnisse auf unsere SteuereinnahmeErwartungen aus. Die Steuereinnahmen wurden im Regierungsentwurf für die Jahre 2025 und 2026 auf insgesamt 19,2 Milliarden bzw. 19,9 Milliarden Euro veranschlagt. In den Steuereinnahmen des Landes schlagen sich weiter die umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der gestiegenen Verbraucherpreise nieder. Lassen Sie mich es an Zahlen illustrieren. Unter der aktuellen Bundesregierung wurden die Steuern in Deutschland aus der Sicht des Jahres 2024 um mehr als 50 Milliarden Euro gesenkt. Das Land Rheinland-Pfalz beteiligt sich in diesem Jahr mit rund einer Milliarde Euro an diesen steuerlichen Entlastungen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die zusätzlichen Entlastungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zur Förderung von Investitionen und Innovationen kommen in den Jahren 2025 und 2026 noch dazu. Dies ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag, um Bürgerinnen und Bürger in dem schwieriger gewordenen ökonomischen Umfeld zu unterstützen und die Unternehmen bei der Bewältigung des Wandels zu fördern und dadurch Vertrauen in eine gute wirtschaftliche Zukunft zu schaffen. An dieser Stelle sind ein paar Worte zu den mittelfristigen Perspektiven für den rheinland-pfälzischen Landeshaushalt und für die öffentlichen Haushalte insgesamt angebracht. Wir werden uns darauf einstellen müssen, über den Tag hinaus ist demografisch bedingt mit einer weniger dynamisch verlaufenden Entwicklung der Steuereinnahmen als in früheren Jahren zu rechnen. Das wird das strukturelle Einnahmeniveau und damit die Ausgabenspielräume in den öffentlichen Haushalten beschränken. Diese Feststellung hat für mich vier Konsequenzen: Erstens: Es wird weiter darum gehen, Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft zu setzen und so den Wachstumspfad zu erhöhen. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund aktuell eine neue Wachstumsinitiative auf den Weg gebracht. Das Vorhaben als solches ist sehr zu begrüßen, und natürlich werden die Länder ihren Teil zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen gerade im steuerlichen Bereich beitragen. Wir werden aber auch in diesem Fall darauf achten, dass die beschlossenen Entlastungen wirksam, zielgerichtet und verkraftbar ausgestaltet werden und werden es, wie schon in der Vergangenheit, nicht zulassen, dass es zu übermäßigen Mindereinnahmen für die kommunalen Haushalte und zu einer nicht tragbaren Belastung der rheinland-pfälzischen Kommunen kommt. Darauf haben wir geachtet und werden wir achten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die vor uns liegenden Aufgaben machen es zweitens erforderlich, vorhandene Mittel weiter besonders sorgsam einzusetzen und durch sinnvolle Prioritäten echte Handlungsspielräume für eine gestaltende und gerechte Finanzpolitik zu schaffen. Sie werden es gleich hören, genau diese Prioritäten haben wir sinnvoll gesetzt. Es werden dauerhafte Anstrengungen erforderlich sein, diesen wichtigen und richtigen Weg weiterzugehen. Es wird ferner darum gehen, Potenziale durch eine beschleunigte Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung weiter konsequent zu nutzen. Damit machen wir ernst. Erst vor wenigen Tagen hat Ministerpräsident Alexander Schweitzer gemeinsam mit Katharina Binz und Daniela Schmitt ein großes Paket zum Bürokratieabbau vorgestellt. Das, was wir selbst tun können – darauf können Sie sich verlassen –, tun wir auch. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens müssen wir uns auch darüber im Klaren sein, nicht alles können wir mit Blick auf die mittelfristige Entwicklung der Finanzen in Rheinland-Pfalz eigenständig beeinflussen. Die künftige Lage der Landeshaushalte wird auch davon abhängen, dass die finanziellen Zusagen vonseiten des Bundes gegenüber Ländern und Kommunen zügig umgesetzt werden. Dies gilt besonders bei der weiteren Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kosten der Fluchtmigration, beim Ausbau und bei der Modernisierung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie bei den Kosten des Deutschlandtickets, der Verbesserung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, dem Gesundheitspakt und bei der Fortsetzung des DigitalPakts Schule. Es wird viertens mittelfristig weiter darum gehen, durch öffentliche Investitionen für mehr private Initiativen, Innovationen und unternehmerische Dynamik zu sorgen und auf diese Weise die Produktivität und das Wachstumspotenzial zu stärken; denn eines ist klar: Länder und Kommunen tragen die Verantwortung für wichtige Zukunftsfelder und für einen großen Teil der öffentlichen Infrastruktur. Die Anforderungen an die staatliche Infrastruktur sind in den letzten Jahren stark gewachsen. Es wird auch in der Zukunft eine wichtige Aufgabe sein, die notwendigen Investitionen des Landes in Straße und Schiene, in den Breitbandausbau, in die Klimaneutralität des Landes, in die Kinderbetreuung sowie in Bildung und Wissenschaft sicherzustellen. Die Landesregierung setzt daher mit dem aktuellen Doppelhaushalt einen Schwerpunkt auf die weitere Stärkung der Investitionsausgaben. In der Regierungsvorlage zum Doppelhaushalt 2025/26 werden zusammen mit den Investitionen der Landesbetriebe Investitionsausgaben von jeweils mehr als 2 Milliarden Euro veranschlagt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Hört, hört!) Das sind im Jahr 2025 etwa 300 Millionen Euro bzw. im Jahr 2026 etwa 250 Millionen Euro mehr als im Ansatz 2024. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Um nur zwei Beispiele zu nennen: Das neue Förderprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig“ mit einem Umfang von 200 Millionen Euro setzt zusätzliche investive Impulse auf der Ebene der Kommunalhaushalte. Die geplanten Zuweisungen an die Gemeinden zum bedarfsgerechten Ausbau der digitalen Infrastruktur – ich spreche hier vom Gigabitausbau – belaufen sich in der Summe der beiden Haushaltsjahre auf 222 Millionen Euro. Das ist eine deutliche Kraftanstrengung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Haushaltspolitik macht, muss Zahlen lieben. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD –
Martin Haller SPD
Ach wie schön!) Deshalb weiß ich, dass Sie sich auf die folgenden Überblickszahlen mit mir gemeinsam ganz besonders freuen. Die bereinigten Gesamteinnahmen liegen für 2025 bei 24,2 Milliarden und für 2026 bei 25,1 Milliarden Euro. Die bereinigten Gesamtausgaben belaufen sich im Jahr 2025 auf 25,2 Milliarden und im Jahr 2026 auf 25,5 Milliarden Euro. Zur Deckung des Gesamtfinanzierungsbedarfs ist für das Jahr 2025 eine Rücklagenentnahme von 1,2 Milliarden Euro vorgesehen, wobei die größten Positionen hierbei die Entschuldungshilfe für die Universitätsmedizin von 400 Millionen und das neue regionale Zukunftsprogramm zugunsten der rheinland-pfälzischen Kommunen mit einem Volumen von 200 Millionen Euro darstellen. Im Jahr 2026 wird der Landeshaushalt aufgrund der positiven Entwicklung der strukturellen Steuereinnahmen und der entfallenden einmaligen Maßnahmen wieder ohne eine Rücklagenentnahme auskommen. In der Gesamtbetrachtung beläuft sich die Nettotilgung am Kreditmarkt im Jahr 2025 auf 247,5 Millionen Euro. Im Jahr 2026 ist eine Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt von 363 Millionen Euro vorgesehen. Die Vorgabe des strukturellen Haushaltsausgleichs halten wir mit der Regierungsvorlage für den Doppelhaushalt in beiden Jahren ein. Die Personalausgaben haben für den Landeshaushalt eine besondere Bedeutung und liegen bei rund 9 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 9,5 Milliarden Euro im Jahr 2026. Sie belaufen sich damit auf etwa 37 % der bereinigten Gesamtausgaben. Es gibt bei den Personalausgaben zwei wesentliche Gesichtspunkte, auf die ich hinweisen will. Wir sprechen, wenn es um unsere Beschäftigten geht, nur zum kleinsten Teil über Personal der Ministerien und vor allem über Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten, Mitarbeitende der Justiz und Finanzverwaltung sowie Personal der Hochschulen. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, diesen und ausdrücklich gleichermaßen allen anderen Bediensteten des Landes für die großartigen und so vielfältigen Leistungen, die sie Tag für Tag für unser Land erbringen, zu danken. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gute Arbeit muss anständig bezahlt werden. Darum sind die Anpassung der Besoldung, der Versorgung und die Tariferhöhung, die sich hier in den Personalausgaben spiegeln, für mich auch eine Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung. Die Gesamtzahl der Stellen erhöht sich per Saldo der Zu- und Abgänge im Jahr 2025 um 1.508 und um weitere 404 im Jahr 2026. Dabei möchte ich hier insbesondere den Zugang von 1.173 Stellen im Schulbereich hervorheben, das heißt für die Entwicklung der Schülerzahlen einschließlich des Zuwachses durch Zuwanderung, für Inklusion, für den Ausbau von Ganztagsschulen und für die Sprachförderung. Für die Innere Sicherheit werden insgesamt 487 neue Stellen geschaffen, insbesondere für die zusätzliche Übernahme neuer Polizistinnen und Polizisten, aber auch für die Justiz und im Zusammenhang mit der Gründung des neuen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sicherung des Fachkräftebedarfs von heute und morgen ist ein entscheidender Schlüssel, um auch für die Zukunft in Rheinland-Pfalz Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern zu können. Deshalb ist und bleibt die Landesverwaltung mit rund 8.300 Ausbildungsstellen einer der maßgeblichen Ausbildungsarbeitgeber in Rheinland-Pfalz. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Wenn ich nun zu den Schwerpunkten im Haushaltsentwurf spreche, möchte ich gleich zu Beginn den Blick auf die Kommunen richten; denn die Landesregierung steht zu ihrer Verantwortung und zu dem Ziel, die Handlungsfähigkeit der kommunalen Haushalte weiterhin sicherzustellen. Ein Meilenstein ist das schon angesprochene Programm PEK Rheinland-Pfalz, mit dem das Land von mehr als 500 Kommunen Liquiditätskredite von insgesamt rund 3 Milliarden Euro übernimmt. Das Programm wird im Jahr 2024 weitgehend abgeschlossen. So wie zugesagt, werden wir ab 2025 jährlich 100 Millionen Euro tilgen. Für den kommenden Doppelhaushalt werden die Zuweisungen an die Kommunen wiederum deutlich erhöht; denn für die Zahlungen an die Kommunen aus dem Landeshaushalt sollen im Doppelhaushalt 8,5 Milliarden im Jahr 2025 bzw. 8,6 Milliarden Euro im Jahr 2026 (Abg. Michael Hüttner, SPD: Hört, hört!) zur Verfügung gestellt werden. Gegenüber dem Haushalt 2024 ist dies ein Anstieg um jeweils rund 900 Millionen Euro. Die Zahlungen des Landes an die Kommunen insgesamt betragen in beiden Jahren mehr als ein Drittel des Landeshaushalts. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Verhältnis zwischen Land und Kommunen ist, was die kommunalen Finanzen betrifft, naturgemäß nicht immer einfach. Unser Doppelhaushalt aber macht deutlich, dass die Landesregierung die Kommunen kraftvoll unterstützt und ihnen erheblich mehr finanzielle Möglichkeiten gibt. Der kommunale Finanzausgleich erfährt im Doppelhaushalt 2025/26 einen erneuten Anstieg und wächst um rund 349 Millionen Euro gegenüber dem aktuellen Jahr 2024. (Abg. Daniel Schäffner, SPD: Sehr gut!) Mit knapp 4 Milliarden Euro für 2025 und erstmals über 4 Milliarden Euro im Jahr 2026 hat sich der kommunale Finanzausgleich in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Martin Haller SPD
Das muss man sich einmal vorstellen! –
Martin Haller SPD
Ich bin froh, dass jetzt hier eine Decke drin ist! – Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU und bei der AfD) Für die Ungläubigen ein weiterer Beleg. In diesem Zeitraum ist der kommunale Finanzausgleich deutlich stärker gestiegen als die Steuereinnahmen des Landes. Mit den hohen Steigerungsraten des kommunalen Finanzausgleichs auch in den vorangegangenen Jahren lag Rheinland-Pfalz nach unverdächtiger Berechnung des Deutschen Landkreistags im Ländervergleich stets auf den vordersten beiden Plätzen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Um es an einem konkreten Beispiel deutlich zu machen, die Zuweisungen für die Schülerbeförderung werden deutlich, um rund 25 % gesteigert und unterstützen somit die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Ausführung von Mobilitäts- und Klimazielen. Darüber hinaus unterstützen wir die Kommunen auch im Bereich der Investitionen. Schon mit unserem Programm für den Kommunalen Klimaschutz KIPKI haben wir bundesweit – das darf man so sagen – Aufmerksamkeit erfahren. (Heiterkeit des Abg. Gordon Schnieder, CDU) – Ich freue mich, dass Sie sich mit uns freuen, Herr Schnieder. Es war echt ein tolles Programm, das in dieser Dimension bundesweit seinesgleichen gesucht hat. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es kommt jetzt die Passage, in der Sie sich noch einmal freuen dürfen. (Zurufe der Abg. Martin Brandl, CDU, und Benedikt Oster, SPD) Der Doppelhaushalt 2025/2026 enthält nunmehr das bereits angesprochene neue kommunale Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig“, mit dem Kommunen und Regionen im nächsten Jahr mit 200 Millionen Euro gezielt gefördert werden sollen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Erneut sind wir mutiger Vorreiter. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) – Die Passage ist wichtig für Sie. Erneut sind wir mutiger Vorreiter. Wir wenden uns gezielt strukturschwächeren Kommunen zu und unterstützen sie dabei, sich als lebenswerte, zukunftsfeste und nachhaltige Standorte aufzustellen und ihre Potenziale besser nutzen zu können. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist unsere Leitschnur, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) und einfache Förderverfahren sind unser Weg. Das setzen wir mit diesem Programm um. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Beim Thema „Kommunen“ möchte ich auch die Reform des Landesaufnahmegesetzes ansprechen. Die Kommunen nehmen bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter eine Schlüsselposition ein. Daher können sie auch in diesem Bereich mit einem deutlichen Aufwuchs rechnen. Mit Blick auf die angestrebte Reform des Landesaufnahmegesetzes erhöhen wir die Unterstützung der Kommunen im Doppelhaushalt um 86,8 Millionen Euro bzw. 81,9 Millionen Euro auf rund 137 Millionen Euro im Jahr 2025 und 132 Millionen Euro im Jahr 2026. Insgesamt stellen wir für die Bereiche Migration, Integration und Fluchtaufnahme im Doppelhaushalt für 2025 und 2026 jährlich rund 300 Millionen Euro bereit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Darin enthalten sind mit 125 Millionen Euro jährlich die Ansätze für den Betrieb der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende des Landes, was auch deutlich macht, wie sehr sich das Land in diesem Bereich engagiert. Für den Bereich unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter kommen für beide Jahre jeweils rund 80 Millionen Euro hinzu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Kommunen von Rheinland-Pfalz erleben die Bürgerinnen und Bürger Politik, Selbstverantwortung und Ehrenamt hautnah. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die ganz überwiegende Zahl der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer zufrieden mit ihrem Leben in Rheinland-Pfalz ist. Zusammengehörigkeit ist dabei ein entscheidender Baustein, (Abg. Marcus Klein, CDU: Trotz der Landesregierung!) aber auch die Innere Sicherheit ist bedeutsam und trägt zur Zufriedenheit bei. Die Bürgerinnen und Bürger können sich hierbei darauf verlassen, RheinlandPfalz ist und bleibt ein sicheres Bundesland. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Maßgeblich trägt dazu die Polizei bei. Die Stellenzahl für den gesamten Polizeibereich erhöht sich im Jahr 2026 auf rund 14.100. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Im Jahr 2015 lag dieser Wert noch bei 12.500. Das sind gut 1.600 Stellen mehr für die Innere Sicherheit. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Im besonderen Fokus steht natürlich die Zahl der ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Hier werden wir 2024, wie versprochen, die Marke von 10.000 erreichen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich freue mich, heute sagen zu können, ja, das schaffen wir noch in diesem Oktober. Dazu kommt, aus heutiger Sicht können wir auch in den nächsten fünf Jahren mit einem weiteren Aufwuchs von 500 Polizistinnen und Polizisten rechnen. Damit haben wir das Versprechen, das wir mit der Landtagswahl gegeben haben, nicht nur eingelöst, sondern wir werden es übertreffen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Genau!) Wir arbeiten weiter an einer modernen technischen Ausstattung. Allein die Sachausgaben, Zuwendungen und Investitionen erreichen mit jeweils rund 167 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 einen neuen Höchststand, was einem jährlichen Zuwachs von rund 10 Millionen Euro entspricht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Personal und eine bessere Ausstattung: Dieser Haushalt ist ein starkes Statement für die Polizei. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ebenso wie die Polizei ist eine funktionierende und gut ausgestattete Justiz wichtig für unser Zusammenleben. Sicherheit und Gerechtigkeit sind wichtige Eckpfeiler unserer Gesellschaft. Die Justiz ist als dritte Gewalt eine tragende Säule und Garant unseres Rechtsstaats. Mit dem Haushaltsentwurf setzt die Landesregierung auch für die kommenden Jahre einen klaren Fokus auf einen wahrnehmbaren, starken und effektiven Rechtsstaat. Der in den letzten Jahren in der Justiz erfolgreich gestartete Umbruch von der Arbeit mit der Papierakte hin zur vollständig digitalen Aktenführung nähert sich der Zielgeraden. Man darf sagen, im Ländervergleich nimmt RheinlandPfalz bei diesem Transformationsprozess zur digitalen Justiz unverändert in vielen Bereichen eine Spitzenposition ein. Die Digitalisierungsstrategie wollen wir auch im kommenden Doppelhaushalt konsequent fortsetzen. Hierzu wurde durch eine Erhöhung der Ansätze für sämtliche justiziellen IT-Vorhaben von knapp 18 Millionen Euro im laufenden Jahr auf über 25 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 Vorsorge getroffen. Ebenso ist eine personelle Aufstockung um 25 Stellen vorgesehen. Der Haushalt sieht eine erneute deutliche Aufstockung der Zahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der Richterinnen und Richter um insgesamt 36 vor. Dies soll dazu beitragen, politisch motivierte Kriminalität zu bekämpfen, gegen fremdenfeindliche und verfassungsfeindliche Straftaten vorzugehen und ein Signal gegen Hasskriminalität zu setzen. Gerade in angespannten Zeiten müssen die Kernelemente einer jeden Demokratie, die freie Meinungsäußerung und der ungestörte, gewaltfreie politische Diskurs, geschützt werden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der AfD) Nicht nur an diesem Beispiel zeigt sich unsere Entschlossenheit, unsere Werte und die Verfassung aktiv zu schützen. Ihr Augenmerk lenken möchte ich an dieser Stelle auf den neu eingefügten § 10 im Landeshaushaltsgesetz. Er stellt nochmals ausdrücklich klar und verankert gesetzlich, dass Mittel des Landes nicht zur Finanzierung von terroristischen oder verfassungsfeindlichen Aktivitäten eingesetzt werden dürfen. Es ist kein Geheimnis, dass der Bund uns mit seinem Haushaltsgesetz 2024 in diesem Punkt ein gutes Vorbild war. In Fortentwicklung der bundesgesetzlichen Regelung setzen wir damit ein weiteres deutliches Zeichen gegen die Feinde unserer Demokratie. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von uns, viele rheinland-pfälzische Bürgerinnen und Bürger beobachten mit Sorge, wie sich in den vergangenen Jahren politische Debatten verändern. Rechtspopulistische Positionen, fremdenfeindliche Ressentiments und damit eng verknüpft – ich sage auch das – antifeministische Einstellungen halten Einzug in soziale Medien, Talkshows, Parlamente und das private Umfeld. Feindbilder werden konstruiert, Anfeindungen und Hasskommentare richten sich gegen Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen, die als anders wahrgenommen werden, und häufig auch gegen Frauen. Die Landesregierung tritt klar ein gegen jede Form der Diskriminierung und auch jede Form der Frauenfeindlichkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER) Wir legen mit diesem Haushalt – ich bin geneigt zu sagen, wir müssen – einen Fokus auf die Bereiche, in denen leider aus Worten bereits Taten geworden sind. Besonders erwähnen möchte ich hier den ressortübergreifenden Aktionsplan der Landesregierung zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Für die Umsetzung sehen wir mit einem deutlichen Aufwuchs von zusammen 2,5 Millionen Euro allein im Zuständigkeitsbereich des Frauenressorts für 2025 8,5 Millionen Euro und für 2026 rund 9 Millionen Euro im Haushalt vor. Der zeitliche Horizont der Umsetzung des Aktionsplans geht jedoch weiter und soll in den Folgejahren fortgesetzt werden. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen insbesondere die Frauenhäuser und Frauenhausberatungsstellen, die Interventionsstellen und Frauennotrufe gestärkt werden. Ein herzlicher Dank geht an alle dort Engagierten. Sie leisten eine unverzichtbare Arbeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU sowie der Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER, und Peter Stuhlfauth, AfD) Ich freue mich sehr, dass an dieser Stelle große Teile des Hauses geklatscht haben. Vielen Dank. Eine wichtige Stütze einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft ist auch eine lebendige, weltoffene und vielfältige Kulturszene überall im Land. Rheinland-Pfalz kann nicht nur in den größeren Städten, sondern auch in kleineren Gemeinden und Regionen stolz auf ein vielfältiges Angebot von Kinos über Theater und Orchester bis hin zu Kulturprojekten, die durch den Kultursommer gefördert werden, blicken. Mit der Kulturentwicklungsplanung wurden in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren bereits Grundlagen für die Weiterentwicklung der Kulturförderung nach den Bedürfnissen der Kulturschaffenden gelegt. Für die weitere Umsetzung der identifizierten Maßnahmen sollen auch in den nächsten Jahren die erforderlichen Mittel bereitstehen. Vor allem wollen wir die Pilotprogramme „Zukunft durch Kultur“ und „Strukturförderprogramm“ verstetigen. Auch die Zukunft des Chawwerusch-Theaters, der Landesbühne Neuwied und des Freilichtmuseums Bad Sobernheim soll sichergestellt werden. Die musikalische Bildung in unseren Musikschulen werden wir mit 4,6 Millionen Euro pro Jahr weiter stärken. Insgesamt sind im Bereich des Kulturministeriums in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund 120 Millionen Euro veranschlagt. Das darf man an dieser Stelle sagen, es sind 12 bzw. 14 Millionen Euro mehr als im Jahr 2024. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Nach wie vor hat außerdem die Erhaltung und Vermittlung unseres reichen kulturellen Erbes für uns einen hohen Stellenwert. Die Durchführung der großen Landesausstellung „Marc Aurel“ ab Juni 2025 in Trier ist dabei ein besonderes Highlight. Zu den geförderten Projekten im Bereich des kulturellen Erbes gehört übrigens die dauerhafte Einrichtung einer Jugendbauhütte in Rheinland-Pfalz bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Das ist auch ein Dankeschön. Es gilt den zahlreichen jungen Menschen, die jedes Jahr aus anderen Regionen ins Ahrtal kommen, um dort Denkmäler zu retten. Das hat uns bewogen, eine Jugendbauhütte in Rheinland-Pfalz dauerhaft einzurichten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die Unterstützung des Wiederaufbaus in den von der Flut betroffenen Kommunen bleibt auch in den nächsten Jahren ein Regierungsschwerpunkt. Das zentrale Instrument zur Finanzierung des Wiederaufbaus ist das mit großer Unterstützung von Bund und Ländern eingerichtete Sondervermögen Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz. Weitere Bedarfe in den Kommunen fördern wir zielgerichtet, zum Beispiel mit insgesamt 8 Millionen Euro für Personalausgaben im Landkreis Ahrweiler, mit Mitteln für die Tätigkeit der Kommunal-Koordinatoren oder auch der finanziellen Unterstützung des Vereins Zukunftsregion Ahr e. V. Wir fördern den Wiederaufbau, und wir ziehen weitreichende Konsequenzen aus der Flutkatastrophe. Dazu gehört insbesondere die Errichtung eines Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz als zentrale Landesoberbehörde. Eine der Hauptaufgaben des neuen Landesamts wird das Lage- und Krisenmanagement im Bevölkerungsschutz sein, das durch das neu geschaffene Lagezentrum Bevölkerungsschutz koordiniert wird. Für die Errichtung des Landesamts inklusive Lagezentrum und die weitere Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes inklusive digitale Alarmierung und Rettungsleitstellen stellen wir im Doppelhaushalt 2025/2026 jeweils rund 22 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen 38 neue Stellen. Insgesamt stehen für die beschriebenen Zwecke in den beiden Haushaltsjahren jeweils 71 Millionen Euro bereit. Darüber hinaus sieht das Bauprogramm in Einzelplan 12 für die nächsten Jahre erste Schritte für die bauliche Realisierung des neuen Landesamts vor. Darüber hinaus gilt es, weiter vorzusorgen. Unter den für die kommenden Jahre vorgesehenen Maßnahmen möchte ich hier den Hochwasserschutz herausgreifen, für den wir die Mittel zur Verstärkung der Deiche aufstocken und zusätzliche Stellen für den Hochwasserschutz veranschlagen. Insgesamt stehen für den Hochwasserschutz für die Jahre 2025 und 2026 jeweils rund 39 Millionen Euro zur Verfügung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Neben der Vorsorge für die Folgen des Klimawandels behalten wir den Klimaschutz fest im Blick. Mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026 setzen wir den eingeschlagenen Weg zur Klimaneutralität mit hohem Engagement fort. Allein im Einzelplan 14 stehen für den Schwerpunkt Klimaschutz jeweils ca. 1,2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 zur Verfügung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Neben vielen anderen wichtigen Projekten – etwa dem klimaresilienten Umbau unserer Wälder oder der Förderung der kommunalen Wärmeplanung – möchte ich hier den ÖPNV herausgreifen, dem bei der Erreichung der Klimaziele eine Schlüsselrolle zufällt. Die Finanzierung des ÖPNV wird mit zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von rund 192 Millionen Euro im Jahr 2025 bzw. rund 195 Millionen Euro im Jahr 2026 mit dann jeweils rund 1 Milliarde Euro auf eine solide Basis gestellt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Damit fließt so viel Landesgeld in den ÖPNV wie nie zuvor. Mit diesem finanziellen Kraftakt leistet das Land seinen Beitrag dafür, dass ein hohes Niveau des ÖPNV-Angebots auch in Zeiten massiv steigender Kosten erhalten werden kann. Mit den eingeplanten Mitteln können aber nicht nur die Finanzierung der Zuweisungen zur Bestellung des öffentlichen Personennahverkehrs sichergestellt werden, sondern auch Infrastrukturprojekte, wie zum Beispiel die Elektrifzierung der Eifelstrecke und der Ahrtalbahn, weitergeführt sowie der barrierefreie Umbau von Haltestellen des ÖPNV/SPNV und die Förderung von intermodalen Mobilitätsstationen vorgenommen werden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Auch für die Förderung von Reaktivierungsmaßnahmen von Schienenstrecken außerhalb des Rheinland-Pfalz-Takts ist finanzielle Vorsorge getroffen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Verkehrsbereich streben wir in Rheinland-Pfalz einen möglichst klimaneutralen und innovativen Verkehrsmix an. Als Flächenland hat der Verkehrsträger „Straße“ dabei eine maßgebliche Bedeutung. Zudem messen wir dem Radverkehr eine weiter steigende Bedeutung zu. Dafür erhöhen wir die Investitionen in die Landesstraßen und -radwege weiter auf 144,1 Millionen Euro im Jahr 2025 (Abg. Benedikt Oster, SPD: Hört, hört!) und 148,6 Millionen Euro im Jahr 2026. Das sind Aufwüchse von 6,8 bzw. 11,3 Millionen Euro. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das ist nur der eine Teil; denn wir unterstützen auch die Bemühungen der Kommunen im Straßen- und Radwegeausbau maßgeblich. Hierzu stellen wir einschließlich der Großprojekte in Ludwigshafen und Koblenz ebenfalls mehr Fördergelder zur Verfügung. So werden für den kommunalen Straßenbau und den Radverkehr insgesamt rund 88 Millionen Euro im Jahr 2025 und rund 96 Millionen Euro im Jahr 2026 bereitgestellt. Auch hier ein Aufwuchs von 10 bzw. 18 Millionen Euro. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir wollen die Verkehrsträger Schiene und Wasser durch digitale Informationen noch besser aufstellen und zukunftsfähig vernetzen. Allein dafür sieht der Haushaltsplan rund 15,5 Millionen Euro im Jahr 2025 und rund 12 Millionen Euro im Jahr 2026 vor. Man kann also mit Fug und Recht und mit großer Überzeugung sagen: Die Verkehrsinfrastruktur bildet einen bedeutenden Schwerpunkt in diesem Doppelhaushalt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ein leistungsfähiges Verkehrsnetz ist im Übrigen auch wichtig für einen dynamischen Wirtschaftsstandort. Dass unser Wirtschaftsstandort dynamisch ist, spiegelt sich wider in den ansässigen Großunternehmen, in unseren Hidden Champions, und dem breit aufgestellten Mittelstand, aber auch in den erfolgreichen Ansiedlungen internationaler Unternehmen in jüngster Zeit. Der Außenhandel ist ein Erfolgsfaktor für nachhaltiges Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand der Menschen in Rheinland-Pfalz. Sie wissen, bei der Exportquote nimmt Rheinland-Pfalz einen herausragenden Platz ein. Zu diesem Erfolg – das darf man wohl sagen – hat auch eine konsequente Wirtschaftspolitik der Landesregierung beigetragen. Um die Position des Landes im nationalen und internationalen Wettbewerb weiter zu verbessern, werden wir deshalb weiter in den Wirtschaftsstandort investieren. Unter anderem werden wir „Rheinland-Pfalz Gold“ als Wirtschaftsstandortmarke fortführen. Ziel es ist, das Image von Rheinland-Pfalz als innovativen, nachhaltigkeitsorientierten und attraktiven Wirtschaftsstandort zu schärfen und Investoren und Fachkräfte für Rheinland-Pfalz zu gewinnen. Das tun wir, das kann man sehen, mit Erfolg. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung setzen wir auf Investitionsförderungen in den Bereichen „Stärkung strukturschwacher Regionen“, „Implementierung betrieblicher Innovationen“ und „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“. Der Dreiklang der gleichberechtigten Förderstränge soll zur Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere auch der kleinen und mittelständischen Unternehmen beitragen. In die Wirtschaftsförderung in ihren unterschiedlichen Facetten sollen in den nächsten beiden Jahren jeweils deutlich über 70 Millionen Euro an Landesund EU-Mitteln fließen. Zu den bedeutenden Wirtschaftsbranchen gehört der Tourismus, der sich im Land längst zum harten Standortfaktor entwickelt hat. Für die weitere Entwicklung sind in den kommenden beiden Jahren jeweils über 16 Millionen Euro im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums vorgesehen. In Summe kommen hier für beide Jahre 12,5 Millionen Euro hinzu. Die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz ist dabei die gemeinsame Grundlage für alle Akteure. Der Bereich der Landwirtschaft ist wie immer stark von den EU-Förderperioden geprägt. Im Landeshaushalt ist die Kofinanzierung vollumfänglich sichergestellt, und auch außerhalb dieser klassischen Förderungen haben wir die Zukunft unserer Landwirte im Blick. Daher werden wir beispielsweise die zur Verfügung stehenden Fördermittel der erstmaligen Niederlassung von Landwirten verdreifachen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Wirtschaft, Bildung und Arbeitswelt hängen eng zusammen. Ich glaube, wir alle sind uns einig, Bildung ist dabei die wichtigste Ressource. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Vor allem aber ist sie ein Versprechen. Sie ist ein Versprechen an unsere Kinder und Jugendlichen, sie bestmöglich zu fördern und zu unterstützen, damit sie ein selbstbestimmtes, gutes und glückliches Leben führen können. Die Zahlen zeigen: Rheinland-Pfalz ist und bleibt Bildungsland. Im Jahr 2025 sehen wir dafür 6,4 Milliarden Euro und im Jahr 2026 6,5 Milliarden Euro vor. Der Bildungsetat bleibt mit Abstand der größte Einzeletat im Landeshaushalt. Auch in den kommenden zwei Jahren fließt jeder vierte Euro aus dem Landeshaushalt in Rheinland-Pfalz in Bildung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Die Mittel für die frühkindliche Bildung und Betreuung unserer Kleinsten steigen auf über 1 Milliarde Euro jährlich. Im Jahr 2025 ist das gegenüber 2024 eine Steigerung von über 100 Millionen Euro. Dabei setzen wir Schwerpunkte. Erstens: Rheinland-Plalz bleibt beitragsfrei ab zwei, und das überall im Land. Zweitens: Rheinland-Pfalz bleibt sozial gerecht. Die Mittel für das Sozialraumbudget, mit dem wir gezielt dort unterstützen, wo die Herausforderungen besonders groß sind, steigen auf nun rund 57 bzw. 58 Millionen Euro. Drittens: Es braucht ausreichend Plätze und ausreichend Personal, und auch dafür stehen wir weiterhin an der Seite der Kommunen. Das Land beteiligt sich fast zur Hälfte an den förderfähigen Personalkosten und stellt für Investitionen zum Ausbau von Kitaplätzen pro Jahr 15 Millionen Euro im Haushalt bereit. Gleiche Chancen und gleiche Möglichkeiten für die Kleinsten, und gleiche Chancen und gleiche Möglichkeiten für alle, das gilt auch in der Schule. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Zum 1. August 2024 ist das Startchancenprogramm gestartet. Dieses bundesweit größte Chancengleichheitsprogramm hat Rheinland-Pfalz auf Bundesebene nach unseren Erfahrungen mit unserem Landesprogramm S4 geprägt. Das Land erhält vom Bund jährlich maximal rund 49,4 Millionen Euro und stellt Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung. Für eine gute Unterichtungsversorgung sind mittlerweile rund 44.000 Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz tätig. In die Unterrichtsversorgung investieren wir daher in den kommenden beiden Jahren rund 5,6 Milliarden Euro. Im Ergebnis sehen wir 1.173 zusätzliche Stellen für die Unterrichtungsversorgung, für die Bereiche Ganztag, Inklusion und Sprachförderung vor. Für Ganztagsschulen sollen im kommenden Doppelhaushalt über 244 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Mittel für die Sprachförderung wachsen um 20 Millionen Euro auf rund 90 Millionen pro Jahr. Zur Umsetzung inklusiven Unterrichts sollen 2025 68,9 Millionen Euro und 2026 73,6 Millionen Euro bereitgestellt werden; auch hier am Ende 13 Millionen Euro mehr als 2024. Mit der Schule der Zukunft haben wir in Rheinland-Pfalz eine Initiative, die das Lehren und Lernen von morgen schon heute umsetzt und dabei alle beteiligt. Allein für diese Initiative stehen 10 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Natürlich braucht die Schule von morgen auch Schulräume von morgen. Deshalb stellen wir in diesem Doppelhaushalt insgesamt über 138 Millionen Euro und zusätzlich Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 124,2 Millionen Euro für die Schulräume zur Verfügung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Lassen Sie mich das noch sagen: Natürlich ist die Schule von morgen selbst digital. Im Schwerpunkt Digitalisierung und digitale Bildung werden wir daher 2025 rund 36,8 Millionen und 2026 rund 39,7 Millionen Euro als Landesmittel einsetzen. Im Ergebnis sprechen wir im Jahr 2026 über eine Erhöhung von fast 70 % gegenüber 2024. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Eine Maßnahme greift in die andere, ein Paket ergänzt das andere, und das alles mit einem klaren Ziel: die beste Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen. Natürlich geht es dabei auch um eine gute Vorbereitung für die Arbeitswelt. Damit die Transformation unserer Arbeitswelt gelingt, ist weitsichtiges Handeln erforderlich. Mit der Transformationsagentur haben wir bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Wir setzen unsere aktive Arbeitsmarktpolitik fort und stellen dafür einschließlich der ergänzenden EU-Mittel im Jahr 2025 und im Jahr 2026 rund 30 Millionen Euro bereit. Dabei nehmen wir alle Beteiligten in den Blick. Wir wollen unsere erfolgreichen Angebote zur Unterstützung von Beschäftigten und Betrieben verstetigen, weiterentwickeln und ausbauen, um Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern sowie für die Menschen in Rheinland-Pfalz umfassende Teilhabe und Zukunftschancen zu öffnen. Darüber hinaus wollen wir auch weiterhin arbeitslose Menschen im SGB II unterstützen. Die Landesregierung setzt dabei auf differenzierte Ansätze, die die unterschiedlichen Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit berücksichtigen. Hierfür sind in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 5,5 Millionen Euro vorgesehen. Auch im Bereich der Jugendarbeitsmarktpolitik werden bewährte Angebote fortgesetzt und neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Berufsorientierung am Übergang Schule und Beruf erprobt. Die Arbeitsmarktpolitik war in Rheinland-Pfalz durchgängig ein Schwerpunkt, auch in Zeiten, als das kritisiert worden ist. Das hat sich bewährt, und das setzen wir auch in diesem Landeshaushalt fort. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe der Abg. Dr. Katrin Rehak-Nitsche sowie weiterer Abgeordneter von der SPD: Sehr gut! Bravo!) Rheinland-Pfalz braucht gut qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte, und das gilt ganz besonders auch für den gesundheitlichen und pflegerischen Bereich; denn aufgrund der demografischen Entwicklung brauchen wir mehr Pflegekräfte. Für die Förderung der Fachberufe des Gesundheitswesens als wichtige Säule unseres Gesundheitssystems wollen wir im Jahr 2025 7,5 Millionen Euro und im Jahr 2026 7,9 Millionen Euro bereitstellen. Wie bisher, wollen wir die Auszubildenden an den privaten Gesundheitsfachberufeschulen in Rheinland-Pfalz durch Übernahme des Schulgelds fördern. Hierfür sind im Jahr 2025 rund 5,9 Millionen Euro und im Jahr 2026 6,5 Millionen Euro veranschlagt. Ziel ist dabei auch, die Ausbildungszahlen ganz konkret um weitere 10 % zu steigern. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Auch die Medizinerausbildung werden wir ausbauen und schaffen jährlich 50 neue vorklinische Medizinstudienplätze in Mainz und 100 zusätzliche klinische Studienplätze am neuen Medizincampus Koblenz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dies ist Teil der massiven Anstrengungen, die wir in den beiden kommenden Jahren zur Sicherung und Verbesserung der medizinischen Versorgung im ganzen Land unternehmen wollen. Im Gesundheitshaushalt ist die Neuordnung der Krankenhausstruktur mit großen Herausforderungen verbunden. Ab 2026 soll bundesseitig ein Krankenhaustransformationsfonds aufgelegt werden, der die vom Land bereits eingesetzten Investitionsfördermittel für die stationäre Krankenversorgung verstärkt. Die vom Land für diesen Schwerpunkt eingesetzten Mittel steigen aufgrund der Kofinanzierung des Transformationsfonds von 152,8 Millionen Euro auf 226,7 Millionen Euro im Jahr 2026. Zusammen mit den Bundesmitteln stehen dann für Krankenhausinvestitionen in Rheinland-Pfalz 335 Millionen Euro zur Verfügung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der SPD: Sehr gut! Wahnsinn!) Diese Förderhöhe soll für zehn Jahre gesichert werden. Eine besondere Bedeutung für die Gesundheitsversorgung im Land hat die Universitätsmedizin. Über die Teilentschuldung von 400 Millionen Euro habe ich bereits gesprochen, aber ich erwähne es immer wieder gern. Ich möchte an dieser Stelle aber darauf hinweisen, auch die übrigen Mittel für die Universitätsmedizin ohne Teilentschuldung erfahren gegenüber 2024 insgesamt einen durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von 30 %. Das ist ein klares Zeichen für gemeinsame Verantwortung, die wir wahrnehmen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die Finanzierung der Baumasterplanung für die Universitätsmedizin soll in einem neuen Sondervermögen gebündelt werden. In dessen Wirtschaftsplan sind für 2025 und 2026 insgesamt 256,4 Millionen Euro ausgabeseitig und Verpflichtungsermächtigungen von 255 Millionen Euro im Jahr 2025 und 504 Millionen Euro im Jahr 2026 veranschlagt. Die Universitätsmedizin hat mit diesem Bauvorhaben die Zukunft fest im Blick, und wir schaffen heute die finanziellen Voraussetzungen. Das ist Verantwortungsgemeinschaft. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Lassen Sie mich noch kurz auf den Baubereich im Übrigen eingehen. Für die Hochbaumaßnahmen des Landes sind insgesamt Investitionsausgaben von 181 Millionen Euro und 177 Millionen Euro vorgesehen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das sind LBM-Baumaßnahmen!) Hinsichtlich der veranschlagten Gesamtbaukosten haben wir im Wirtschaftsplan des LBB eine Steigerung von derzeit rund 1,2 Milliarden Euro auf rund 1,8 Milliarden Euro vorgenommen. Hierin sind viele wichtige, auch neue Maßnahmen, enthalten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Der LBM!) Der Hochschulbau bildet dabei nach wie vor einen beeindruckenden Schwerpunkt, und wenn ich nur ein Beispiel aus dem Nicht-Hochschulbereich nenne, dann, weil der Innenminister in der vergangenen Woche zur Grundsteinlegung in Ludwigshafen anwesend war. Man darf sagen, eine wahrlich beeindruckende Baustelle. Hier entsteht das modernste Polizeigebäude mit Gesamtbaukosten von 140 Millionen Euro. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Lassen Sie mich noch ein kurzes Wort zur Wohnraumförderung sagen; denn sie ist mir persönlich ein besonderes Anliegen. Wir wollen mit finanziellen Anreizen ermöglichen, dass auch in den kommenden Jahren zusätzlicher Wohnraum neu entsteht und Wohnraum bezahlbar bleibt und nachhaltig modernisiert werden kann. Dafür haben wir erfolgreiche Programme im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, und man darf sagen, diese Programme werden inzwischen sehr stark nachgefragt. Deshalb haben wir uns entschieden, die Fördermittel von rund 177 Millionen Euro auf jeweils 350 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 zu erhöhen. Ich bin der festen Überzeugung, dass bezahlbares Wohnen zu den größten sozialen Fragen unserer Zeit gehört, und bin deswegen sehr froh, dass wir diesen Weg so vorschlagen können. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Zurück zu den Hochschulen. Diese bestehen nicht nur aus der Universitätsmedizin, und auch in den anderen Bereichen können wir wirklich stolze Zahlen verkünden. Im Doppelhaushalt steigen die Ansätze für die Hochschulen von rund 1 Milliarde Euro auf jeweils über 1,25 Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026. Wir ermöglichen dadurch erstens den vollständigen Ausgleich der Tarifsteigerungen und die Verstetigung des Energiepreisausgleichs, also eine gute Grundfinanzierung. Wir sorgen zweitens für gute Lehre und Studienbedingungen durch 8,6 Millionen Euro im Jahr 2025 und 19,2 Millionen Euro im Jahr 2026 und erfüllen unsere landesseitigen Zusagen im Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“. Wir stellen drittens 5,2 Millionen Euro bzw. 5,6 Millionen Euro für das Digitalprogramm der Hochschulen und für die IT-Sicherheit zur Verfügung. Ich glaube, man darf es so zusammenfassen: Während in anderen Bundesländern die Hochschulen gerade in diesen Tagen mit Einsparungen rechnen oder um bereits in Aussicht gestellte Mittel bangen, stellen wir den Hochschulen eine mehr als solide und vor allem verlässliche Finanzierung zur Verfügung. (Zuruf des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer) Wir wissen die Leistungen unserer Hochschulen im Land zu schätzen, und deswegen ermöglichen wir dieses klare Bekenntnis. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf von der SPD: Sehr gut!) Uns ist klar, Bildung endet weder mit Schule oder Hochschule noch mit Berufsausbildung. (Zuruf aus dem Hause: Ich hatte es befürchtet!) Deswegen stellen wir auch für den Bereich der Weiterbildung 13,9 Millionen Euro im Jahr 2025 und 14,3 Millionen Euro im Jahr 2026 zur Verfügung, um ein qualitativ gutes Angebot an Weiterbildung zu machen. Ein Schwerpunkt liegt darauf, die Medienkompetenz weiter auszubauen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe die Digitalisierung bereits mehrfach angesprochen. Sie betrifft uns in allen Lebensbereichen, und sie bewirkt eine tiefgreifende Transformation der Gesellschaft. Gerade unsere Arbeitswelt wird sich massiv verändern, und viele machen sich auch Sorgen. Trotzdem, glaube ich, kann man sagen, es liegt auch eine große Chance darin, nämlich eine Chance auf Fortschritt. Als öffentliche Verwaltung sind unsere Herausforderungen in diesem Bereich auch noch einigermaßen groß. Ich glaube, das darf man gar nicht kleinreden. Deshalb haben wir allein im Einzelplan 06 Mittel zur Bewältigung der vielfältigen Digitalisierungsaufgaben in Höhe von 231,5 Millionen Euro im Jahr 2025 und 256,6 Millionen Euro im Jahr 2026 vorgesehen. Das sind sehr deutliche Steigerungsraten gegenüber dem Jahr 2024. Ressortübergreifend werden 770 Millionen Euro für 2025 und 802 Millionen Euro für 2026 im Bereich der Digitalisierung vorgesehen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die ressortübergreifenden Themen betreffen die Handlungsfelder E-Government, IT-Insfrastruktur, IT-Management und Informationssicherheit. Ein einziges Mal will ich an dieser Stelle meine eigene Verwaltung erwähnen: Allein im Bereich der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung belaufen sich die etatisierten Digitalisierungsausgaben auf 55 bzw. 58 Millionen Euro. Die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes ist für uns alle von kaum zu überschätzender Bedeutung. Durch eine ganzheitliche und medienbruchfreie Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sollen die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung weiter gesteigert und in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Bereich die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen beim Zugang zu Verwaltungsleistungen kontinuierlich verbessert werden. Um dies zu verwirklichen, wendet das Land Mittel in Höhe von rund 24,2 Millionen Euro im Jahr 2025 und rund 26,6 Millionen Euro im Jahr 2026 auf. Man darf also wirklich mit Fug und Recht sagen, diese beiden großen Stellschrauben, die Verwaltungsmodernisierung sowie auch die Digitalisierung, gehen wir kraftvoll an. Das sind Stellschrauben, die wir im Land in der Hand haben, um dieses Land wirklich zukunftsfähig aufzustellen, und das bildet sich in diesem Haushalt 2025/2026 ab. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich fasse also zusammen: Der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf für den Haushalt der Jahre 2025 und 2026 zeigt, wir haben den Willen, und wir haben vor allem auch die Kraft und die Möglichkeiten, auf die drängenden Herausforderungen dieser Zeit gute Antworten zu geben. Wir tun es gemeinsam in der Koalition, in unserer Ampel. Deshalb einen ganz besonders herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Kabinett, die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und die Mitarbeitenden. Die Aufstellung eines Haushalts ist immer auch für die Regierung ein Kraftakt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dieser Haushalt macht deutlich, dass die Finanzpolitik in Rheinland-Pfalz handlungsfähig ist. Wir stellen die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt, und wir haben die nächsten Jahre fest im Blick. Nun beginnt die parlamentarische Arbeit. Ich hoffe auf wohlwollende Aufnahme und gute Beratungen. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Einbringungsrede durch die Finanzministerin ist die erste Beratung des Landeshaushaltsgesetzes unterbrochen und wird in der morgigen 74. Plenarsitzung fortgesetzt. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen: a) Wahl von zwei ordentlichen Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Landes Rheinland-Pfalz für den europäischen Ausschuss der Regionen Wahlvorschlag der Landesregierung – Drucksache 18/10497 – Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/10477 – Wir stimmen über den Ihnen hierzu vorliegenden Wahlvorschlag der Landesregierung – Drucksache 18/10497 – ab. Vorgeschlagen sind als ordentliches Mitglied Staatssekretärin Heike Raab und als stellvertretendes Mitglied Karsten Lucke. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag einstimmig angenommen ist. Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/10477 –. Vorgeschlagen sind als ordentliches Mitglied Abgeordneter Gregory Scholz und als stellvertretendes Mitglied Maria Harutyunyan. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag einstimmig angenommen ist. b) Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ministerpräsidenten – Drucksache 18/10484 – Die Präsidentin oder der Präsident des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz wird nach § 120 Absatz 2 Satz 3 der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 5 Absatz 1 des Landesgesetzes über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz auf Vorschlag des Ministerpräsidenten vom Landtag ohne Aussprache gewählt. Der Ministerpräsident hat mit Schreiben vom 24. September 2024 den Präsidenten des Statistischen Landesamts Marcel Hürter zur Wahl als Präsident des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz vorgeschlagen. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Wahlvorschlag – Drucksache 18/10484 –. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Wahvorschlag einstimmig angenommen ist und Marcel Hürter zum Präsidenten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz gewählt wurde. (Beifall im Hause) Herr Hürter, ich darf Ihnen im Namen des gesamten Landtags zur einstimmigen Wahl gratulieren und Ihnen eine gute, erfolgreiche Amtsführung wünschen. (Beifall im Hause) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will nicht versäumen, mich bei dem heute noch im Amt befindlichen Präsidenten unseres Rechnungshofs Jörg Berres zu bedanken. – Herr Berres, Sie sind nach beruflichen Stationen in der Privatwirtschaft im Jahr 1989 in den Dienst des Landes Rheinland-Pfalz eingetreten. Sie haben zunächst große Konversionsprojekte im Land betreut, waren Geschäftsführer des Flughafens Hahn und haben auch die Verlegung der US-Streitkräfte nach Ramstein und Spangdahlem seitens des Landes betreut. Auch Sie waren Präsident des Statistischen Landesamts in Bad Ems – das scheint eine gute Vorstation zu sein – und wurden zum 1. Juli 2017 Präsident des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz. In dieser Funktion waren Sie – gemeinsam mit dem Kollegium und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs – ein wichtiger Ratgeber des Parlaments bei der zentralen Aufgabe, die es hat: der Kontrolle der Regierung. Unter Ihrer Verantwortung wurden sieben Jahresberichte des Landesrechnungshofs vorgelegt, die in 21 Sitzungen der Rechnungsprüfungskommission intensiv beraten wurden und Grundlage für die Entlastung der Landesregierung durch das Parlament gewesen sind. Gerade heute, an Ihrem letzten Tag im Amt als Rechnungshofpräsident, wird der Jahresbericht 2024 abschließend durch den Landtag beraten Neben diesen Jahresberichten haben Sie mit den ebenfalls jährlichen Kommunalberichten, vielzähligen beratenden Stellungnahmen und Wortbeiträgen insbesondere im Haushalts- und Finanzausschuss, aber auch in anderen Fachausschüssen, die Beratungen des Parlaments unterstützt und mit manchmal für manche Empfänger nicht nur bequemen Aussagen dafür Sorge getragen, dass bei der Haushaltsgesetzgebung und im Haushaltsvollzug die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten nicht aus dem Blick verloren werden. Herr Berres, Sie haben sich auf vielfältige Weise für das Land verdient gemacht. Dafür darf ich Ihnen im Namen des gesamten Hauses vielmals danken. (Anhaltend Beifall im Hause) Werte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zu Punkt 3 der Tagesordnung: Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/9890 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/10432 – Die erste Beratung fand in der 69. Plenarsitzung mit Aussprache statt. Es erfolgte die Ausschussüberweisung an den Rechtsausschuss, der die unveränderte Annahme empfohlen hat. Gemäß dem Übereinkommen der Fraktionen erfolgt die zweite Beratung ohne Aussprache. Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer diesem in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass das Gesetz auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen wurde. Meine Damen und Herren, wir kommen damit zu Punkt 4 der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10337 – Erste Beratung Zur Begründung spricht für die Landesregierung Innenminister Ebling.
Michael Ebling
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz, unser schönes Bundesland, ist zum Glück auch das Land des Ehrenamts. Das wissen wir. Nirgendwo sonst sind so viele Menschen aktiv, gestalten mit, bestimmen mit, mischen sich ein. Das gilt natürlich in besonderer Weise auch für die kommunale Ebene. Wir haben gerade in diesem Jahr wieder Kommunalwahlen erlebt. Insgesamt 30.000 Mandate sind bei einer solchen Wahl in unserem Bundesland zu vergeben und natürlich auch viele herausfordernde Mandate, wenn es um die Leitung, um die Führungsaufgaben geht, aber auch auf ehrenamtlicher Ebene. Über 2.260 Ortsgemeinden brauchen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister. Das macht deutlich, wie breit und vor allen Dingen wie stark das Rückgrat für die kommunale Selbstverwaltung sein muss. Deshalb muss es unser Anspruch sein, dass wir immer auch schauen, dass wir diese ehrenamtlichen Rahmenbedingungen stärken und Antworten auf Veränderungen finden, die es in gesellschaftlicher Hinsicht, aber auch im Verhältnis zum Beispiel zu Änderungen der Arbeitswelt gibt, die am Ende auch darüber bestimmen, ob Menschen bereit sind, sich weiterhin oder neu im kommunalen Ehrenamt zu engagieren. Deshalb ist es mir eine Freude, dass wir heute das Ehrensoldgesetz zur Änderung vorschlagen können. Es ist wiederum ein Stück Anpassung für diejenigen, die sich in besonderer Weise engagiert über viele Jahre eingebracht haben. Nicht in jedem Bundesland gibt es eine solche Ehrensoldregelung, aber ich finde, es gereicht auch uns als Parlament und als Entscheidungsträger für die Gesetze mit zur Ehre, dass wir denjenigen, die über viele Jahre aktiv waren, Mandate wahrgenommen haben, vieles zurückgesteckt haben für ihre Arbeit als Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister, grundsätzlich einen Anspruch erwerben können, sodass ihnen über diese Amtszeit hinaus noch einmal eine finanzielle Unterstützung zuteil wird. Das ist ein Teil für das wichtige Stärken des Rückgrats bei der kommunalen Ehrenamtsebene. Deshalb ist es gut, dass wir das heute miteinander anpassen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen, meine Herren, diese Änderung des Ehrensoldgesetzes steht an dieser Stelle natürlich für sich. Sie steht aber nicht allein, sondern wir haben auch die Gemeinde- und die Landkreisordnung bereits im vergangenen Jahr angepasst. Hier ging es darum, unter anderem hybride Ratssitzungen zu ermöglichen bzw. den Belangen der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Mandatsausübung mehr Raum einzuräumen. Wir haben die Aufwandsentschädigung für die kommunalen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten signifikant angehoben und ermöglicht, dass sie zweimal hintereinander um jeweils 6 % steigen können. Jetzt haben wir noch einmal deutlich gemacht, auch im Verhältnis der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, dass sie mehr Unterstützung durch die hauptamtliche Ebene der Verbandsgemeinden erfahren sollen, nämlich auch hier mit einer entsprechenden Anpassung einer Verwaltungsvorschrift. Mit einer weiteren Maßnahme können wir nun diesen Gesetzentwurf in Angriff nehmen. Er sorgt einerseits dafür, dass mit den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten und den früheren Vorsitzenden des Bezirkstags ein größerer Personenkreis in den Genuss eines Anspruchs auf Ehrensold kommen kann. Durch die Abschaffung des Ruhentatbestands für im öffentlichen Dienst Beschäftigte wird andererseits eine erhebliche Anzahl von Personen früher einen Ehrensold beziehen können. Künftig sollen alle Ehrensoldberechtigten ab dem 55. Lebensjahr den Ehrensold tatsächlich erhalten. Damit gibt es eine Gleichbehandlung von in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Das ist wichtig. Das war, wenn man so will, eine Unwucht vergangener Jahre. Darüber hinaus führen wir eine Frist hinsichtlich einer unschädlichen Unterschreitung der erforderlichen Amtszeit ein, um schwierigen Abgrenzungsfragen in der Praxis künftig aus dem Weg zu gehen, diese künftig zu vermeiden. Meine Damen und Herren Abgeordnete, gerade in der heutigen Zeit halte ich ein solches mit den beabsichtigten Änderungen des Ehrensoldgesetzes verbundenes Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders wichtig. Die Übernahme eines so verantwortungsvollen Ehrenamts wie das der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters, also der Macherinnen und Macher vor Ort, aber auch anderer im Ehrenbeamtenverhältnis ausgeübter Ämter ist keine Selbstverständlichkeit. Wir sehen mit großer Dankbarkeit auf alle, die sich dazu bereit erklären. Wir haben es in der Hand, sie dabei auch weiterhin nach Kräften zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Hüttner.
Michael Hüttner SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderungen des von der Landesregierung hier eingebrachten Gesetzentwurfs zum Ehrensoldgesetz sind nicht so vielfältig, dass Sie nicht in der nächsten Zeit noch öfters Wiederholungen hören werden. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Die SPD – da schließe ich mich dem Minister an –, ist bei den Anpassungen uneingeschränkt der gleichen Auffassung, dass hier im ganz großen Maß auch die Wertschätzung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen oder auch derjenigen, die als Beigeordnete mit einem Geschäftsbereich tätig waren, hier dargestellt wird; denn sie opfern in der Summe viel, viel Zeit für die Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir das in diesem Rahmen dann so darstellen. Deswegen ist es gut, dass wir jetzt hier diese Unwuchten, wie der Minister gesagt hat, ausgleichen. Eine dieser Unwuchten: Man muss in der Tat sehen, dass wir die Situation haben, dass derjenige, der in der Privatwirtschaft beschäftigt war, nach seiner entsprechenden Zeit den Anspruch hatte, während derjenige, der im öffentlichen Dienst beschäftigt war, entweder als Beamter, Angestellter oder zum Beispiel bei der Sparkasse, diesen Anspruch nicht hat. Ich will Ihnen ein Stück weit die Schizophrenie oder diese Unwucht einmal darstellen; letztendlich an mir selbst. (Beifall und Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Ich habe den Anspruch bekommen, weil ich Landtagsabgeordneter war. Ich habe den Anspruch mit meinem 55. Lebensjahr bekommen, weil ich Landtagsabgeordneter war. Wäre ich weiterhin Polizeibeamter gewesen, hätte ich diesen nicht gehabt. Das ist, denke ich, in der Konsequenz letztendlich nicht gut. Es hat mich insoweit nicht betroffen, aber ich glaube, das Beispiel ist an der Stelle schon richtig. Herr Minister sprach davon, dass in Zukunft auch die Vorsitzenden des Bezirkstags betroffen sein werden. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Könntest Du mal einen ausgeben für, Michael!) Der dritte Änderungspunkt ist, dass bei den hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten künftig kein Ausschluss mehr besteht, sondern das Ruhen in der Phase, letztendlich der aktiven Zeit, in der die Konsequenz dessen, dass sie – jetzt habe ich den Faden verloren – nicht mehr aktiv waren, nicht mehr da ist. Hoffentlich haben Sie es verstanden. (Heiterkeit im Hause – Zuruf aus dem Hause) Der Vollständigkeit halber, aber auch meinerseits noch der vierte Punkt, den ich in der Tat als ungemein wichtig sehe, nämlich dass wir auch bei den Beigeordneten mit einem eigenen Geschäftsbereich noch einmal diesen Zeitrahmen in eine Veränderung bekommen, den Zeitrahmen dergestalt, dass wir manchmal Wahlen haben, die nicht exakt diese fünf oder 15 Jahre abbilden, sondern dass man aus den verschiedenen Gründen, wie auch immer das geschieht, vielleicht schon einige Monate vorher eine Neuwahl durchführen würde. Hier wird jetzt geregelt, dass wir darin eine halbjährige Karenzsituation haben, dass diese halbjährige Karenzsituation dann auch schon den Anspruch erfüllen wird, soweit nicht – diese Einschränkung muss dargestellt werden – aus persönlichen Gründen niedergelegt wird. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode in der kommunalen Situation einen Bürgermeister, der ganz knapp vor der Wahl niedergelegt hat. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Selbst schuld!) Das wäre ein persönlicher Grund. Das zählt natürlich dann nicht. Damit trifft das in dieser Situation nicht zu. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten natürlich gerne weiter im parlamentarischen Verfahren, aber die SPD-Fraktion könnte dem Gesetz bereits heute zustimmen. Insoweit herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Rieger.
Lars Rieger CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute, beginnend mit der ersten Lesung zur Änderung des Ehrensoldgesetzes, die große Chance, unseren hehren Worten zur Wertschätzung des Ehrenamts und zur Wertschätzung unserer ehrenamtlichen Ortsvorsteher, Orts- und Stadtbürgermeister endlich Taten folgen zu lassen. Als Vorsitzender des Arbeitskreises Ortsgemeinden und ehrenamtlich geführte Städte, früher des Arbeitskreises Ortsbürgermeister, habe ich mich mit vielen ehrenamtlichen Bürgermeistern, unter anderem den Kollegen Kropfreiter bzw. Schwab, lange dafür eingesetzt, dass die größte Ungerechtigkeit beim Ehrensold beseitigt wird, nämlich die, dass bei hauptberuflich im öffentlichen Dienst Beschäftigten derzeit ein Ruhen des Anspruchs auf Ehrensold geregelt ist – das hat Kollege Hüttner auch schon ausgeführt – und die Zahlung erst nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst aufgenommen wird, während Ortsbürgermeister, die in der Privatwirtschaft tätig waren und mindestens zehn Jahre ihr Amt in ein und derselben Ortsgemeinde ausgeübt haben, bereits ab 55 Jahren den Ehrensold beziehen können, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Herr Innenminister, Ihnen gilt deshalb mein besonderer Dank, dass Sie dieses offensichtlich heiße Eisen angepackt haben, an das Ihr Vorgänger nie heran wollte. Den gleichen Mut, Herr Ebling, wünsche ich mir zusammen mit dem GStB und den vielen ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterkolleginnen und -kollegen aber auch bei der Definition der Zeitangabe, um wie viele Monate eine Amtszeit unterschritten sein kann, damit der Anspruch auf Ehrensold als erworben gilt. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Der Gemeinde- und Städtebund hat vorgeschlagen, in § 1 Abs. 1 des Ehrensoldgesetzes statt der vorgesehenen sechs Monate eine Fristunterschreitung von einem Jahr als unschädlich anzusehen. Dem ist die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf unverständlicherweise nicht gefolgt. Verehrter Herr Ebling, bitte prüfen Sie im weiteren Verfahren, ob Sie nicht doch bereit sind, statt der von Ihnen vorgeschlagenen Fristunterschreitung von sechs Monaten doch maximal zwölf Monate im Gesetz vorzusehen. Wir haben nach der Kommunalwahl in einigen Gemeinden die Situation, dass der Ortsbürgermeister nicht erneut zur Wahl angetreten ist und sich auch kein anderer Kandidat gefunden hat und der Ortsbürgermeister nun lediglich noch geschäftsführend im Amt ist. In einigen dieser Ortsgemeinden gibt es mittlerweile zwar Aspiranten auf das Amt des Ortsbürgermeisters. Vielfach, beispielsweise bei unserem Kollegen Dennis Junk in Salmtal, wollen diese Aspiranten aber zunächst als Beigeordnete in das Amt hineinschnuppern, um dann später möglicherweise vom Gemeinderat als Bürgermeister gewählt zu werden. Die Entscheidung, sich zum ehrenamtlichen Bürgermeister wählen zu lassen oder nicht, wird nicht bereits nach maximal sechs Monaten getroffen, und dieses Mehr an Zeit sollte man den möglichen Kandidaten auch lassen. Hier sollte man im Sinne des Ehrenamts und der viel beschworenen Attraktivierung des Amts des Ortsbürgermeisters die vom GStB vorgeschlagene Frist von zwölf Monaten aufgreifen, zumal die Ortsgemeinden, die dafür Rücklagen bilden, den Ehrensold zahlen und nicht das Land. Einen weiteren Punkt, wenn auch nicht im Ehrensoldgesetz, bitte ich ebenfalls dringend zu modifizieren. Bisher ist die pauschalierte Freistellung nur nach entsprechendem Ratsbeschluss möglich. Die Ortsbürgermeister sind also Spielball der Machtverhältnisse im Rat. Das kann so nicht sein. Hier bedarf es ebenfalls dringend einer gesetzlichen Regelung. Wenn es nach der Ankündigung von Innenminister Ebling am 5. Mai des letzten Jahres, die Ehrensoldregelung attraktiver zu gestalten, bis heute fast anderthalb Jahre gedauert hat, so stärkt die vorgelegte geplante Gesetzesänderung aber unsere ehrenamtlichen Ortsbürgermeister, weswegen die CDU als stärkste kommunale Kraft und ihre Landtagsfraktion deshalb das weitere Verfahren konstruktiv und positiv nach dem Motto „Was lange währt, wird hoffentlich gut“ begleiten wird. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Keimzelle unserer Demokratie ist das kommunale Ehrenamt. Über 90 % der Politik wird von Ehrenamtlichen geleistet. Sie sind aus der Gestaltung unseres demokratischen, pluralistischen Gemeinwesens überhaupt nicht mehr wegzudenken. Wenn jetzt Vorschläge kommen, dieses Ehrensoldgesetz ein wenig attraktiver zu machen, mehr für Gleichstellung zu sorgen, ob jemand nach seinem Ehrenamt – – – Kollege Hüttner, ich bin auch ehrenamtlicher Wahlbeamter. Ich hoffe, mir geht es nicht umgekehrt wie Ihnen. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Dass vielleicht irgendwann einmal ansteht, dass es eine Gleichbehandlung in der Frage gibt, ob man in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst tätig ist, ist, denke ich, ein wichtiger und richtiger Schritt. Ich glaube auch, dass es gut ist, Rechtsklarheit zu schaffen, was die Frage der Anspruchszeit nach zehn Jahren angeht, nämlich mit dem halben Jahr, ob das noch einen Tick länger sein könnte. – Herr Kollege Rieger, ich finde das ist eine Frage, über die man durchaus diskutieren kann. Es ist aber auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung; denn – wir haben es schon gehört – gerade auch in ländlichen Gebieten wird es immer schwieriger, Ehrenamtliche zu finden, die kandidieren, und übrigens auch immer schwieriger, jüngere Leute zu finden, die kandidieren. Da ist mit Sicherheit die Frage des Ehrensolds nicht das, was am Ende das Überzeugende ist, aber schon auch die Frage, welche Karenzzeiten ich habe, die ich brauche, um entsprechende Ansprüche aufzubauen, oder die Frage, was möglicherweise am Ende der Amtszeit ein Grund ist auszuscheiden, ohne dass es schädlich ist und man Ansprüche verliert. Da geht der Gesetzentwurf in die absolut richtige Richtung. Deswegen blicken wir Grünen der Ausschussberatung positiv entgegen, aber sehen in dem vorgelegten Gesetzentwurf das richtige Signal an unsere ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Beigeordnete und Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Grundsätzlich halten wir es für sehr begrüßenswert, das Ehrenamt attraktiver zu gestalten. Dazu gehören Anreize. Der wichtigste Anreiz, um ein Ehrenamt auszuüben, ist der innere Antrieb und der Wunsch, etwas zu bewegen und zu gestalten. Ehrenämtler sind nicht in erster Linie auf finanzielle Anreize aus, aber die gesellschaftliche Anerkennung spielt eine Rolle. Dies hat in den letzten Jahren vor allem bei ehrenamtlichen Bürgermeistern und Gemeinderäten gelitten. Ausgerechnet diese politische Ebene bekommt die Politikverdrossenheit und Verzweiflung ab, die am wenigsten dafür kann. Nicht in den Kommunen wird Politik gegen die Bürgerinteressen gemacht. Nein, es sind die Ampeln in Berlin und natürlich hier in Mainz, die unser Land zum Absturz brachten. (Zurufe von der SPD: Oh!) Steigende Energiepreise, immer höhere Steuern und Abgaben, immer mehr Zuwanderung und mehr Gewalt (Abg. Martin Haller, SPD: Zur Sache!) und eine furchtbare Wirtschaftskrise, die ausschließlich auf die Ampelpolitik zurückzuführen ist. (Beifall bei der AfD –
Joachim Paul AfD
Ganz genau!) Daran trägt kein Ortsbürgermeister und kein Gemeinderat Schuld. (Zuruf von der SPD) In diesem Umfeld liegt es nicht am Ehrensold, dass Bürgermeister keine Lust mehr haben. Es liegt nur insofern am Geld, als dass ihnen aus finanziellen Gründen jede Gestaltungsmöglichkeit vor Ort fehlt. Ich ziehe meinen Hut vor allen, die ein politisches Ehrenamt anstreben, ob es die vielen Hundert frisch gewählten kommunalen Mandatsträger meiner Partei oder die der anderen Parteien sind. (Zuruf von der SPD) In der polarisierten Gesellschaft gehört einiges dazu, sich diesem Ehrenamt zu stellen. Ortsbürgermeister zu sein, ist praktisch eine Vollzeittätigkeit. Diese Tätigkeit zu würdigen, ist richtig und wichtig – auch finanziell. Anreize für mehr Engagierte setzen geht aber nicht rückwirkend. Eine rückwirkende Alimentierung setzt keine Anreize. Wir sind sehr dafür, die Regelung für die Zukunft umzusetzen, aber nicht rückwirkend. Ab wann? – Ab 1949. Hier entsteht der Eindruck, dass altgediente Parteigenossen nachträglich noch ein Sahnehäubchen bekommen sollen. Wie viel Bürokratie in den Verwaltungen entsteht durch eine rund 75-jährige Rückwirkung? Die Verbandsgemeinden müssen für jeden einzelnen Ort prüfen, ob ein früherer Ortsbürgermeister nun doch einen Ehrensold erhält. Sind wir uns nicht darin einig, Verwaltungsaufwand – vorhin wurde es angesprochen – und Bürokratie abzubauen? Zudem will uns die Landesregierung die Katze im Sack verkaufen. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Wie viel die geplanten Änderungen kosten, steht in der Gesetzesbegründung nicht. Die Kosten sind aber doch gerade heutzutage wichtig, wo jeder Privatmann auf das Geld achtet, Stichworte „hohe Steuern“, „Inflation“ und „Kosten“. Der Ehrensold wird vom Steuerzahler bezahlt. Die Bürger haben ein Recht auf ein ehrliches Preisschild. Hingegen nennt die Landesregierung keinen Preis. Die Grundsteuer droht ohnehin schon zu steigen, und die Kommunen sind ohnehin schon finanziell überlastet. Unterm Strich fänden wir den Gesetzentwurf absolut tragbar, wenn er seine Wirkung nicht rückwirkend, sondern auf die Zukunft entfalten würde. Viele Fragen sind offen. Wir erwarten Antworten im Ausschuss, um eine für Ehrenamtliche und Steuerzahler angemessene Lösung zu finden. Danke. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP spricht Abgeordneter Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute nicht nur technisch, sondern auch über die Wertschätzung von ehrenamtlichem Engagement. Wir wissen, das Ehrenamt ist die Stütze unserer Gesellschaft und hat eine sehr lange Tradition. In Rheinland-Pfalz sind rund 40 % der Menschen in dieser Tradition tätig. Somit liegt Rheinland-Pfalz über dem Bundesdurchschnitt. Ohne dieses Engagement wären unsere Städte und Dörfer um einiges ärmer. Gleiches gilt, wenn wir ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher oder Gemeinderäte wünschen. Mit dem Ehrensold schaffen wir nicht nur eine finanzielle Leistung, wir liefern Anerkennung und Wertschätzung für die geleistete ehrenamtliche Arbeit. Dies kann auch rückwirkend sein. Die vergangenen Jahre zeigen, dass die gesetzliche Grundlage in der Praxis zu Problemen führte, nicht exakt formulierte Anforderungen, der Berechtigtenkreis etc. Der Minister hat es ausgeführt. Zum einen war es dieses Jahr zum Beispiel der Fall zwischen den Wahlprozessen, politische Einigungen und den daran hängenden Wahlen, also die exakte Amtszeit endete früher oder später. Wenn sie früher endete, fehlte der Berechtigungszeitraum. Die Anpassung der Zeitenregelung ist hierbei essenziell. Ebenso werden Vorsitzende des Bezirkstages in den berechtigten Kreis aufgenommen. Wir haben die Streichung des Ausschusstatbestande vorgesehen. Einige Vorredner haben das ausgeführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für das Ehrenamt wollen wir weiter Menschen gewinnen. Kandidaten und Kandidatinnen, die sich politisch vor Ort engagieren wollen, sind an manchen Orten teilweise schwer zu finden. Die Änderung des Ehrensoldgesetzes ist dabei ein richtiger Schritt, den Ehrenamtlichen eben diese Wertschätzung entgegenzubringen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft in Zeiten, in welchen es politisch aktive Menschen nicht immer einfach haben, in welcher Art und Weise auch immer. Daher stimmen wir als Freie Demokraten diesem zu. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Alscher.
Dr. Bernhard Alscher FREIE WÄHLER
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz. Ich meine, es wurde alles positiv in die richtige Richtung gesagt. Das unterstützen wir als FREIE WÄHLER. Ich möchte an der Stelle einen Blick in die Zukunft werfen. Wir reden über alles, was im politischen Bereich ist. Ich sehe ganz große Probleme. Das können wir nicht alles auf dieser Ebene klären. Wir sollten dazu beitragen, das Rettungswesen, die Ehrenamtlichen im Feuerwehrwesen, beim Deutschen Roten Kreuz etc., beim Katastrophenschutz einzubeziehen. Wir sollten uns überlegen, ob wir über die Rentenversicherung, über Rentenpunkte einen Weg finden; denn ich sehe die Notwendigkeit bzw. das Zurückgehen der Ehrenamtlichkeit. Ich halte es für gerecht, dass wir diese Menschen unterstützen, die für die Allgemeinheit den Kopf hinhalten, also nicht nur im politischen Bereich, sondern auch im Rettungswesen. Insofern wiederhole ich mich. Wir werden das natürlich alles positiv begleiten. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der AfD)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10337 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Erstes Landesgesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER Erste Beratung – Drucksache 18/10483 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Hüttner.
Michael Hüttner SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Rheinland-Pfalz wurde das Landesverfassungsschutzgesetz zuletzt 2020 geändert, insbesondere die parlamentarische Kontrolle gestärkt, ohne dass dabei die Eingriffsrechte überzogen wurden. Es wurde ein guter Kompromiss zwischen allen Bedürfnissen gefunden. Dennoch ist es nach vier Jahren an der Zeit, das Gesetz anzupassen. Zum einen gibt es drei Urteile des Bundesverfassungsgerichts, welche entweder Korrekturen am bayerischen oder jetzt zuletzt, also vor 14 Tagen, am hessischen Gesetz und am meisten am Bundesverfassungsschutzgesetz notwendig machen. Wann immer ein solches Urteil ansteht, schaut man in sein eigenes Gesetz und passt es im Bedarfsfall an. Zum anderen leben wir in einer sehr spannungsvollen Zeit, bei der der Verfassungsschutz vehement gefragt ist. Daher will ich dem Verfassungsschutz an dieser Stelle ausdrücklich Danke sagen für die hervorragende Arbeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Der Krieg im Gazastreifen bzw. zuletzt immer mehr im gesamten Nahen Osten oder in der Ukraine haben Auswirkungen auf Deutschland. Rechtsextreme Anschläge, Reichsbürger, die einen Putsch planen oder die Gefährdungslage des Islamismus fordern die Sicherheitsbehörden verstärkt. Wir stärken mit diesem Gesetz, mit diesem Gesetzentwurf den Rechtsstaat mit effektiven, verhältnismäßigen und verfassungskonformen Regelungen und damit gegenüber dem Rechtsextremismus oder anderen extremistischen Bestrebungen. Daher beschränken wir uns in der Darstellung auf die wesentlichen Punkte, die sich aus den Urteilen ergeben. Zu nennen sind zum Beispiel weitergehende Regelungen zum Kernbereichsschutz bei Betroffenen, zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern, Schaffung von Kategorien der Beobachtungsbedürftigkeit. Das ergibt sich insbesondere aus diesen Urteilen. Darüber hinaus ist die Schaffung abschließender Regelungen bei der Befugnis zur Anwendung nachrichtendienstlicher Dienste zu nennen. Neu geregelt wird die Observation, die Anpassung der Eingriffsschwellen zur Inanspruchnahme von Befugnissen an die jeweilige Beobachtungsbedürftigkeit. Das war beim hessischen Gesetz der Fall. Die Anpassung der Regelung zur Wohnraumüberwachung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – das ist eine Selbstverständlichkeit – oder die Schaffung einer unabhängigen Vorabkontrolle bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen sind weitere Punkte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist der wichtigste Punkt in der Gesamtsituation; denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz bedürfen eingriffsintensive Überwachungsmaßnahmen, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie höchst private Informationen erfassen und die gegenüber den Betroffenen heimlich durchgeführt werden, grundsätzlich einer vorherigen Kontrolle durch eine unabhängige Stelle. Das Gericht hat nicht ausgeführt, bei wem oder an welcher Stelle diese angesiedelt werden soll. Wir beabsichtigen mit diesem Entwurf, dieses Gesetz der G 10-Kommission zuzuordnen. Die G 10- Kommission wird von jemandem geleitet, der die Befähigung zum Richteramt hat. (Zuruf von der CDU) – Guter Mann. Das ist Kollege Klein von der CDU, der diese Befähigung besitzt. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Wir arbeiten sehr vertrauensvoll in diesem Gremium, das muss man auch ausdrücklich sagen. Ein weiterer Jurist in diesem Gremium ist Herr von Heusinger. Insoweit haben wir dort zwei von drei Personen, die diese berufliche Ausbildung haben. In der Geschäftsführung ist ebenfalls ein Jurist. Also erfüllt diese Kommission die Voraussetzungen. Die Zuordnung zur G 10-Kommission schafft darüber hinaus die besondere Situation, dass es mit diesen drei Leuten sehr schnell eine Beschlussfassung geben kann; denn bereits in der heutigen Zeit gibt es immer wieder die Situation, dass man von Tag zu Tag reagieren muss. Wir sind in einer besonders guten Situation. Ich will Ihnen zwei bis drei Beispiele nennen, wann das der Fall ist. Es geht zum Beispiel um den Einsatz von verdeckten Ermittlern. Es geht um langfristige Observation, Vertrauenspersonen, den Einsatz von virtuellen Agenten und noch einiges mehr. Sie sehen, das sind ganz große Eingriffsrechte, die betroffen sind. Daher muss man sehen, dass diese Vorabkontrolle stattfindet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu nennen ist, dieser Teil der Regelung wird erst mit der neuen Legislaturperiode Wirkung haben, während die anderen Regelungen bereits jetzt mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mir sicher, wir haben einen guten und rechtssicheren Gesetzentwurf. Wir sollten diesen im parlamentarischen Verfahren zügig in die Umsetzung bringen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Klein.
Marcus Klein CDU
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke dem Kollegen sehr herzlich für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich habe mir aufgeschrieben, herausfordernde Sicherheitslage. Er hat gesagt, spannungsgeladene Zeit. Ich würde sagen, das ist ein Euphemismus, wenn man sich vor Augen führt, welchen Lagen sich der Verfassungsschutz in diesem Land und die Sicherheitsbehörden insgesamt ausgesetzt sehen, Extremisten von links und rechts, religiöse Extremisten, insbesondere gewaltbereite Islamisten, Speech-Spionage, hybride Bedrohungen, gezielte Desinformationen, Reichsbürger, Selbstverwalter usw. Es geht nicht darum, ein düsteres Lagebild zu zeichnen. Die Aufzählung finden Sie genauso im jährlichen Bericht der Verfassungsschutzbehörden. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Sie zeigt, welchen großen Herausforderungen sich unser Staat, insbesondere unsere Sicherheitsbehörden, gegenübersehen und welche sie zu bewältigen haben. Wir als CDU-Fraktion sind daher all denjenigen zutiefst dankbar, die sich für unsere Sicherheit einsetzen, für sie arbeiten, unseren Rechtsstaat, unsere Freiheit an vorderster Front – das kann man so sagen, es ist eine Front – verteidigen. Das will ich voranstellen. (Beifall der CDU) Alleine mit Dankbarkeit ist es nicht getan. Es braucht unsere Unterstützung, es braucht die Rückendeckung und das Rüstzeug für den täglichen Einsatz. Dazu gehört für die Verfassungsschutzbehörde eine gute, solide, stabile und sichere rechtliche Grundlage. Für uns gehört dazu, dass wir den Behörden im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen wirklich alle Instrumente an die Hand geben, die es braucht, um unseren Staat und unsere Verfassung – wahrscheinlich eine der besten und menschenfreundlichsten Ideen überhaupt in der Geschichte – gegen Bedrohungen von innen und außen zu verteidigen. Den Instrumentenkasten, was es braucht, den haben wir vorliegen und werden darüber in den nächsten Wochen beraten. Zu den einzelnen Regelungen, zu den Hindernissen, dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz und der Verfassungsgerichtsrechtsprechung zum hessischen Gesetz hat der Kollege Ausführungen gemacht. Das alles ist in den nächsten Wochen aufzuarbeiten, aber im Gesetzentwurf schon enthalten. Ich will mich daher auf wenige Punkte beschränken. Im Bereich der unabhängigen Vorabkontrolle halten wir eine Übertragung auf die G 10-Kommission für den richtigen Weg. Es sind andere Wege denkbar. Die G 10-Kommission ist bereits im Bereich ihres Auftrags bei der Post- und Telekommunikationsüberwachung eingebunden. Sie arbeitet gut mit allen Argumenten, die eben genannt wurden. Sie ist mit unabhängigen Mitgliedern besetzt. Sie hat bereits jetzt eine unabhängige Geschäftsstelle, und diese ist fachlich geeignet. Der Vorsitzende – das sage ich nicht, weil ich es bin, sondern mit Blick auf die Voraussetzungen, die im Gesetz stehen –, der Geschäftsführer muss die Befähigung zum Richteramt besitzen. Das Erfordernis und die Voraussetzungen sind gegeben, die Übertragung so vorzunehmen, wie sie im Gesetz steht. Aus unserer Sicht ist es deswegen gut dort aufgehoben, weil die Prozesse eingeübt und sehr gut auf die neue Rechtslage anzupassen sind. Wir können das so machen. Ein weiterer Punkt ist, wir wollen und müssen den Datenaustausch zwischen den Behörden rechtlich einwandfrei regeln. Die CDU-Fraktion ist dafür, dass die Verfassungsschutzbehörde beispielsweise zur Gefahrenabwehr für besonders wichtige Rechtsgüter – im Gesetz heißt es auch für den präventiven Rechtsgüterschutz – Erkenntnisse an die Behörden weitergeben darf, die diese dann im täglichen Geschäft verwenden können. Ich will sagen, wir würden uns einen Datenaustausch an der Stelle wünschen, an der er dazu dienen kann, beispielsweise wenn es um Einbürgerungen von Verfassungsfeinden geht, diese zu verhindern. Es ist nicht zu erklären, dass Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit, damit den Schutz und die Solidarität dieses Staates erhalten sollen, wenn sie diesen offensichtlich ablehnen, und bekannt ist, wenn sie diesen bekämpfen wollen. Das gehört, das passt nicht zusammen. Deswegen könnten wir uns noch mehr vorstellen, als jetzt hier geregelt ist. (Beifall der CDU) Zusammenfassend sage ich den Sicherheitsbehörden, dem Verfassungsschutz noch einmal einen herzlichen Dank für ihre Arbeit. Wir wollen, dass sie alle Instrumente haben, um unsere Freiheit, unsere Sicherheit zu gewährleisten. Wir wollen leistungsfähige Sicherheitsbehörden, auf die wir vertrauen können. Wir wollen diese natürlich effizient kontrollieren. Das ist in diesem Gesetz vorgesehen. Wir werden in die weiteren Beratungen auch mit dem hineingehen, was wir im Moment in anderen Ländern sehen. Die Lage ist dynamisch, das haben wir eben schon gehört, hatte ich auch schon vorgetragen. Beispielsweise hat in Nordrhein-Westfalen die dortige schwarz-grüne Landesregierung ein umfassendes Sicherheitspaket auf den Weg gebracht. Vielleicht kommt uns noch einiges entgegen, was wir in der parlamentarischen Beratung noch für gut empfinden auf diesem Weg zur zweiten Beratung, zur zweiten Lesung. Wir werden das Gesetz konstruktiv begleiten, so wie wir es auch gemeinsam mit Ihnen eingebracht haben. Vielen Dank. (Beifall der CDU, vereinzelt bei der SPD und bei den FREIEN WÄHLERN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in Rheinland-Pfalz gut aufgestellte Sicherheitsbehörden. Polizei und Verfassungsschutzbehörden arbeiten tagtäglich erfolgreich daran, uns zu beschützen. Dafür auch von meiner Seite vielen, vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der SPD, bei der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Das ist auch erforderlich. Wir haben es gehört: Terror, Islamismus, Desinformationskampagnen durch andere Staaten und Unterwanderung unserer Demokratie durch Rechtsextremisten. Unsere Werte von Freiheit, Gleichheit und Toleranz werden angegriffen, angegriffen von Menschen, die von ihrem Weltbild fanatisch überzeugt sind und es nicht aushalten können, wenn andere Menschen ein anderes Leben führen. Welche Mittel dagegen haben wir als Staat? – Wir leben in einer wehrhaften Demokratie. Diese Worte hören wir immer wieder als Antwort auf die Bedrohung und die Angriffe. Was aber bedeutet das eigentlich? – Für mich bedeutet eine wehrhafte Demokratie nicht, dass wir Menschen pauschal ausgrenzen, stigmatisieren oder unter Generalverdacht stellen. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere freiheitliche Demokratie lebt von der Vielfalt, der Toleranz und einem guten Miteinander. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Wehrhaft wird unsere Demokratie dadurch, dass unsere Sicherheitsbehörden optimal mit den notwendigen personellen Ressourcen und Befugnissen ausgestattet werden, die sie brauchen, und dies selbstverständlich im Rahmen dessen, was unser Rechtsstaat und unser geeintes Europa erlauben. In diesem Zusammenhang ändern wir jetzt das Landesverfassungsschutzgesetz. Der Verfassungsschutz ist unser Frühwarnsystem. Wir haben bereits 2019 das Verfassungsschutzgesetz umfassend reformiert. Damals erhielt der Verfassungsschutz beispielsweise neue nachrichtendienstliche Mittel, aber auch die Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission, der PKKo, die Kollege Michael Hüttner sehr souverän führt – vielen Dank dafür, lieber Michael –, wurden ausgeweitet. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) So erhielt beispielsweise die PKKo eine Geschäftsstelle, um ihrer Arbeit besser nachgehen zu können. Damit haben wir eines der modernsten Verfassungsschutzgesetze in Deutschland bekommen. Der vorliegende Entwurf bezweckt daher – es wurde schon gesagt – nur eine Anpassung, die aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden ist. Unter anderem setzen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen, aber eben auch zum hessischen Verfassungsschutzgesetz um. Ich möchte für die grüne Fraktion auf drei zentrale Änderungen im Verfassungsschutzgesetz eingehen. Erstens muss die G 10-Kommission, die Du, lieber Marcus, sehr souverän leitest – vielen Dank, auch dafür kann man applaudieren –, (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU, bei der SPD, bei der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) bei allen grundrechtsintensiven nachrichtendienstlichen Mitteln vorab um Zustimmung vom Verfassungsschutz gebeten werden; denn das Bundesverfassungsgericht erachtet es als notwendig, dass eine unabhängige Institution wie die G 10 über Maßnahmen wie den Einsatz von V-Leuten oder verdeckten Ermittlern entscheidet. Lieber Marcus, du hast es gesagt, man kann erwägen, ob auch eine andere Institution möglich ist. In anderen Bundesländern wird das gemacht. Wir halten diese Vorgehensweise, die G 10-Kommission hier in Rheinland-Pfalz für genau die richtige Stelle, an der dies auch im Vertrauen der dort mitarbeitenden Parlamentarier gut gemeistert werden kann. Zweitens erleichtern wir es dem Verfassungsschutz, durch Normen und klare Regelungen Finanzermittlungen durchzuführen, um Extremisten den Geldhahn zuzudrehen. Diese Befugnis ist wichtig, um Finanzströme zu ermitteln und extremistische Organisationen finanziell auszutrocknen. Es handelt sich wohlgemerkt um keine neue Befugnis, aber wir regeln die Eingriffsschwelle so, dass sie in der Praxis besser zu handhaben sein wird. Drittens verankern wir den Verfassungsschutzbericht nun fest im Gesetz. Wie in der Begründung zu lesen ist, soll der Bericht wie bisher auch jährlich erfolgen. Dazu committen wir uns jetzt auch im Gesetz. Das ist notwendig, damit unabhängig von der Couleur der Landesregierung der Verfassungsschutzbericht ein fester Bestandteil der Sicherheitspolitik ist und bleibt. Wir als Koalition haben viele weitere Anpassungen im Gesetz vorgenommen, immer eng orientiert an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben zum Beispiel länderübergreifend Stufen der Beobachtungsbedürftigkeit eingeführt. So ist eine Wohnraumüberwachung nur erlaubt, wenn eine erhebliche Beobachtungsbedürftigkeit vorliegt. Dadurch, dass alle anderen Bundesländer und auch der Bund diese Stufen in Zukunft verwenden werden, erfolgt ein Schritt in Richtung Harmonisierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der heutigen Welt ist es nicht einfach, zu seinen Werten zu stehen. Bekanntlich zeigt sich erst in der Not das wahre Gesicht. Ich stehe und wir stehen zu unserer Demokratie. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes trägt seinen Teil dazu bei. Davon bin ich überzeugt und freue mich auf die Diskussionen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU sowie der Abg. Philipp Fernis, FDP, und Helge Schwab, FREIE WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
Der nächste Redner in der Debatte ist Abgeordneter Dr. Bollinger von der AfD-Fraktion.
Dr. Jan Bollinger AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bereits 2020 haben wir in der Debatte zur Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes betont, dass der Verfassungsschutz eine scharfe Klinge des Rechtsstaats ist, (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist jetzt die Betroffenenperspektive!) die mit Präzision und Bedacht geführt werden muss. Der nun vorliegende Gesetzentwurf schärft diese Klinge nach. Doch bleibt sie weiterhin präzise? – Erste Antworten finden wir bereits im Abschnitt „Problem und Regelungsbedürfnis“ des Entwurfs. Es wird ein Überarbeitungsbedarf festgestellt, der formal auf zwei Gerichtsentscheidungen basiert, die zwar keine direkte Wirkung auf Rheinland-Pfalz haben, aber inhaltlich berücksichtigt werden sollten. Inhaltlich wird das Überarbeitungsbedürfnis des Verfassungsschutzgesetzes zunächst mit der gestiegenen Bedrohung für Verfassungsschutzgüter durch fremde Mächte und religiösen Terror begründet, Desinformation aus Russland, Bedrohung durch islamistische Extremisten. Zumindest Letzteres bekommen die Menschen hier in Deutschland dank Ihrer verfehlten Migrationsund Integrationspolitik regelmäßig zu spüren. Im zweiten Absatz kommt man dann zu Rechtsextremisten, Rechtspopulisten, Reichsbürgern und Delegitimierern. (Abg. Martin Haller, SPD, und Philipp Fernis, FDP: Also zu Ihnen!) Beim Kampf gegen echten Extremismus, von welcher Seite auch immer, sehen wir Ihre inflationäre und missbräuchliche Verwendung der Begrifflichkeit des Rechtsextremismus, die Sie eben wieder unter Beweis gestellt haben, (Abg. Martin Haller, SPD: Die Betroffenenperspektive!) allerdings kritisch, und Ihre Erwähnung der Rechtspopulisten, also eben keine Extremisten, in einem Gesetzentwurf zum Verfassungsschutzgesetz bestätigt uns in unserer Skepsis und zeigt, worum es Ihnen geht und was Ihre törichten Zwischenrufe eben wieder offenbart haben, (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist gut so!) Sie wollen den Verfassungsschutz zur Stigmatisierung politischer Gegner missbrauchen. (Beifall der AfD) Das zeigt sich auch, meine Damen und Herren, in der Erfindung des Phänomenbereichs der Delegitimation, der letztlich Regierungskritiker zu Staatsfeinden erklärt. (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) Die Möglichkeit zur Kritik an der Regierung, auch überspitzter und polemischer Kritik, (Abg. Martin Haller, SPD: Das macht Ihr schon selbst!) ist aber konstitutives Merkmal einer Demokratie und Unterscheidungsmerkmal von anderen Regierungssystemen, auch wenn es Ihnen nicht gefällt, Herr Kollege Haller. (Abg. Marcus Klein, CDU: Das machen wir auch! –
Martin Haller SPD
Sehr gut!) Vom Extremisten, Herr Kollege, über den politischen Wettbewerber bis hin zum Regierungskritiker werden hier verschiedene Personengruppen in einen Topf geworfen und für die Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes als Begründung herangezogen. Linksextremismus wird mit keinem Wort erwähnt. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wahnsinn!) Von der linken Seite des Hauses erwarte ich nichts anderes, CDU und FREIE WÄHLER enttäuschen dagegen wieder einmal. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ach je, ach je!) Soll das die Marschrichtung sein? Auffällig ist auch, dass die Verfasser dieses Gesetzentwurfs immer häufiger und nicht nur in diesem Gesetzentwurf auf unbestimmte Rechtsbegriffe und andere inhaltlich nicht klar definierte und deshalb jederzeit interpretationsfähige Formulierungen und Wortschöpfungen zurückgreifen, zum Beispiel den „Rechtsfrieden“, § 4, oder „zum Hass aufstacheln“ in § 5. Solche vagen, definierbaren Begriffe in einem solch wichtigen Gesetz wie dem Verfassungsschutzgesetz zu verankern, das schafft die Möglichkeit zu Willkür und Unsicherheit beim Bürger und bei der Gesetzesanwendung, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?) Weiteren Anlass zur Kritik bietet die Neugestaltung eben jenes § 5. Grundsätzlich ist die Einführung eines dreistufigen Systems zur Einordnung der Beobachtungsbedürftigkeit nach Maßgabe der einschlägigen Bundesverfassungsgerichtsentscheidung durchaus zu befürworten. Problematisch ist jedoch, dass im Urteil von Kann-Entscheidungen gesprochen wird, die im vorliegenden Gesetzentwurf aber direkt zu Ist- bzw. Sind-Einstufungen festgeschrieben werden. Aus der Möglichkeit zu einer höheren Einstufung wird also eine grundsätzliche Höherstufung, also eine Verschärfung, die so nicht vom Urteil gefördert wird und die Einzelfallbewertung vorab einschränkt. Kritisch sehen wir auch den geplanten Ausbau des Verfassungsschutzes zu einer Art Informationsstelle, § 7. Vor dem Hintergrund unserer bisherigen Erfahrungen auf verschiedenen Ebenen und wie wir auch von Ihnen gehört haben, haben wir erhebliche Zweifel an der politischen Neutralität dieser der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“ (Heiterkeit des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Er kann es aber versuchen, offensichtlich. Es gibt noch zahlreiche andere Punkte in diesem Gesetzentwurf anzusprechen, aber dafür, meine Damen und Herren, fehlt leider die Redezeit. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gott sei Dank!) Dieser Gesetzentwurf schärft den Verfassungsschutz in einer Art, die vor dem Hintergrund unserer bisherigen Erfahrungen mit Ihnen eine missbräuchliche Anwendung gegen Opposition und Regierungskritiker befürchten lässt, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verfassungsfeinde, nicht Regierungskritiker! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) während linke Extremisten in der Praxisanwendung wohl weitestgehend unberührt bleiben werden. – Da sind Sie wohl getroffen, Herr von Heusinger. Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Wir fordern daher eine Expertenanhörung, um sicherzustellen, dass dieses Gesetz auf verfassungsrechtliche Vereinbarkeit geprüft wird und mögliche Missbrauchsrisiken beseitigt werden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Philipp Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn nach den Erlebnissen in Thüringen und dem, was wir dort in der letzten Woche mit anschauen mussten, (Zuruf von der AfD) ein Verfassungsschutzgesetz von der AfD deutlich und als einzige Fraktion kritisiert wird, dann spricht das stark dafür, dass es als Verfassungsschutzgesetz auf dem richtigen Weg ist. (Beifall der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN –
Dr. Jan Bollinger AfD
Tierschutzpartei!) Herr Bollinger, was Sie hier dann regelmäßig versuchen, nämlich all die Institutionen zu diskreditieren, die in unserem demokratischen Rechtsstaat eine wesentliche Rolle spielen, (Heiterkeit bei der AfD) auch um Bestrebungen, eben diesen demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen, entgegenzutreten, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) das sagt viel über Sie und wenig über andere. Deswegen spricht das für sich selbst. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: 2 %) Wenn Sie hier mit Wahlergebnissen kommen, kann ich Ihnen einen Satz dazu sagen. Sie haben bei diesem Wahlergebnis bei der besagten Wahl in Thüringen erfreulicherweise keine Mehrheit errungen. (Heiterkeit des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Deswegen müssen Sie damit leben, dass andere Mehrheiten Entscheidungen treffen, die Ihnen nicht gefallen. Dass Sie damit ein Problem haben, zeigt genau, warum Sie ganz maßgeblich das Problem der Demokratie in diesem Land sind. (Beifall der FDP, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Im Übrigen, in der Sache ist natürlich das Gegenteil von dem richtig, Herr Bollinger, was Sie hier gesagt haben, weil das Gesetz gerade den Auftrag des Verfassungsschutzes schärft und präziser fasst. Es ist im Übrigen auch richtig so; denn wenn eine Behörde wie der Verfassungsschutz, der sich natürlich in einem permanenten Spannungsfeld bewegt, weil er eine Behörde ist, die, um ihren Auftrag zu erfüllen, außerhalb der Öffentlichkeit arbeitet, die ohne Kontrolle durch Gerichte, dafür durch Kontrolle durch das Parlament, durch die zuständigen Kommissionen zu ganz erheblichen Grundrechtseingriffen befugt ist, (Abg. Martin Haller, SPD: Genau!) sind Notwendigkeiten dieser Arbeit, eben auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln verfassungsfeindliche Bestrebungen aufzuklären. Wenn eine solche Behörde aber außerhalb der Öffentlichkeit mit erheblichen Grundrechtseingriffen agiert, dann ist es eine Notwendigkeit, dass die gesetzlichen Grundlagen sehr, sehr klar gefasst sind. Diese gesetzlichen Grundlagen werden nunmehr, auch zurückgehend auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, im Verfassungsschutzgesetz, das in seiner jetzigen Form nicht besonders alt ist – es ist aus dem Jahr 2020 –, noch einmal nachgeschärft, und das ist gut. Es ist auch gut, dass die gesetzlichen Aufgaben – das sage ich ausdrücklich – und der Informationsauftrag des Verfassungsschutzes von diesem Parlament mit der breiten Mehrheit der demokratischen Kräfte dem Verfassungsschutz noch einmal mit auf den Weg gegeben werden. Ich will auf eine Änderung hinweisen – im Übrigen kann ich mich den Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen anschließen –, die mir aber auch sehr wichtig ist. Das ist die Anpassung, die Veränderung in § 13, weil wir uns in der Tat leider auch verstärkt mit der Frage der Finanzierung verfassungsfeindlicher Bestrebungen auseinandersetzen müssen; denn wenn man sieht und sich einmal im digitalen Raum anschaut, mit welcher Qualität mitunter Desinformationen, Falschinformationen und Agitation verbreitet werden, dann muss man schon einmal der Frage nachgehen, wer alle möglichen Dinge, die den äußeren Anschein von Neutralität erwecken, mit welchen Mitteln und welcher Interessenlage finanziert. Es ist gut so, dass der Verfassungsschutz hier einen klaren Auftrag und einen Handlungsrahmen bekommt, diesen Fragen intensiver nachzugehen. Ich will das ganz offen sagen, es ist für einen Liberalen nicht ganz einfach, damit umzugehen und anzuerkennen, dass der Staat solche Grundrechtseingriffsbefugnisse gerade auch im Verdeckten braucht. Ich wünschte mir einen Zustand in der Demokratie, in der ich hier stehen könnte und sagen, der Auftrag ist bis auf Weiteres erledigt, wir brauchen diese Befugnisse nicht mehr. Leider erleben wir im Moment, dass das Gegenteil der Fall ist. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Deswegen unterstützen auch die Freien Demokraten die angestrebten Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Alscher.
Dr. Bernhard Alscher FREIE WÄHLER
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie machen es mir wirklich einfach. Als letzter Redner in der Liste kann ich in meiner Rede immer alles so zusammenstreichen, weil alles schon gesagt worden ist. Ich will Sie eigentlich damit auch nicht belästigen. Vielleicht zwei, drei Anmerkungen von meiner Seite, ergänzend zu den sogenannten – – – Was auch immer demokratisch bedeutet, darüber kann man auch streiten. Es ist eine Anpassung an die Rechtsprechung. Das ist uns wohl klar. Es wird auch Zeit, weil doch schon ein paar Jahre ins Land gegangen sind und das Gesetz in der ursprünglichen Form seit 1998 existiert. Ich freue mich übrigens auch, dass die kommunalen Spitzenverbände das Ganze unterstützen. Das ist nicht bei jedem Gesetz so gegeben. Insofern scheinen wir dort auf dem richtigen Weg zu sein. Ich möchte nur ganz klar sagen, ohne vermehrtes Personal wird es nicht gehen, weil einfach mehr Aufgaben da sind. Es wird einfach komplizierter. Vielleicht – damit bin ich eigentlich auch schon fertig – sollten wir uns aber auch Gedanken um die Ursachen machen und versuchen dort anzugreifen, wo es in unserer Gesellschaft aus welchen Gründen auch immer zu dieser Verrohung und zu diesem Problem kommt. Danke schön. Auf Wiederhören. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner in der Debatte ist der fraktionslose Abgeordnete Frisch.
Michael Frisch fraktionslos
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Verfassungsschutz steht vor erheblichen Herausforderungen: wachsende Gefahren durch ausländische Spionage und Cyberangriffe, anhaltende Bedrohungen durch Links- und Rechtsextremismus, nicht zuletzt massiv ansteigender islamistischer Terrorismus als Folge der gescheiterten Migrationspolitik. Auch der überwunden geglaubte Antisemitismus erhebt insbesondere in linken und muslimischen Kreisen wieder sein hässliches Haupt. All das erfordert einen Dienst, der strukturell, personell, technisch und rechtlich auf der Höhe ist. Der hier vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, jüngere wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts im rheinlandpfälzischen Verfassungsschutzgesetz abzubilden. Zudem fasst er eine bessere parlamentarische Überwachung des VS ins Auge. Grundsätzlich ist dies zu begrüßen, aber die damit verbundenen Eingriffe in Bürgerrechte und persönliche Freiheiten erfordern auch einen besonders kritischen Blick auf die geplante Novelle. Dreh- und Angelpunkt ist der neu formulierte § 5, der der Präzisierung der erlaubten Eingriffstiefe gemäß neuer Einstufungskategorien dienen soll. Er wird im Gesetz oft zitiert. Leider finden sich neben den schon bekannten, sehr breit gefassten Formulierungen des § 5 auch in diesen Kategorien juristisch nicht normenklar definierte Begriffe wie „zum Hass aufstacheln“, „Mobilisierungsund Aktionsfähigkeit“ oder „gesellschaftlichen Einfluss besitzen“, die aufgrund ihrer Interpretationsfähigkeit missbraucht werden können. Je nach Auslegung lassen sich damit weitreichende Überwachungsmaßnahmen begründen, ohne dass eindeutig definierte verfassungswidrige Bestrebungen vorliegen. Das sehen wir außerordentlich kritisch. Weitere Bedenken kommen hinzu. § 10 Abs. 2 stellt es ins Ermessen der VS-Leitung, ob Straftaten, die von verdeckten Mitarbeitern begangen wurden, an die Verfolgungsbehörden gemeldet werden oder nicht. Selbst schwerste Straftaten sind davon nicht ausgeschlossen. Kontrollinstanzen gibt es keine. § 22, „Amtshilfe bei Tarnmaßnahmen“, führt zu einer Verquickung von geheimdienstlichen und zivilen Dienststellen, die andere freiheitliche Demokratien bewusst vermeiden. Darüber hinaus bestehen die parlamentarischen Kontrollinstanzen, die G 10- Kommission und die Parlamentarische Kontrollkommission, in RheinlandPfalz aus den gleichen drei Personen, die zu zwei Dritteln auch noch den Regierungsfraktionen angehören. Als unabhängiges Überwachungsmitglied des VS bleibt damit nur der Datenschutzbeauftragte, der aber keinen Einblick in alle relevanten Prozesse dieser Behörde bekommt. Meine Damen und Herren, trotz zahlreicher sinnvoller Änderungen sehen wir dringenden Korrekturbedarf. Wenn Sie aus diesem Gesetzentwurf einen guten Entwurf machen wollen, dann sollten Sie erstens den § 5 normenklar formulieren, zweitens einen parlamentarischen Ombudsmann einsetzen, der die Einstufungen gemäß § 5 vor Beginn von eingriffsintensiven Überwachungsmaßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft, drittens die Personalunion zwischen G 10-Kommission und Parlamentarischer Kontrollkommission beenden und Letztere auf mindestens fünf Personen vergrößern, viertens § 10 Abs. 2 derart ändern, dass Gewaltverbrechen zwingend an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden müssen, fünftens zum Schutz der Mitarbeiter in Stadt- und Kreisverwaltungen die Amtshilfe von zivilen Behörden auf absolute Ausnahmen begrenzen und schließlich sechstens den VS aus dem Innenministerium ausgliedern und in die Rechtsform einer eigenständigen Landesbehörde unter der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums überführen. Unabhängig davon sehen wir die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Verfassungsschutzes. Wir wollen keine von der Politik instrumentalisierte Behörde, die kritische Bürger bespitzelt und unbequeme Oppositionsparteien bekämpft, sondern einen modernen Inlandsgeheimdienst, der seine Schwerpunkte in der Abwehr von Cyberkriminalität, ausländischer Spionage und destruktiver Einflussnahme auf die kritische Infrastruktur sowie beim Kampf gegen jedwede Form des Extremismus sieht. Meine Damen und Herren, Guido Westerwelle, der letzte echte Liberale in der FDP, (Zurufe aus dem Hause: Oh!) hat in seiner viel beachteten Abschiedsrede 2011 gewarnt – ich zitiere –: Die Bedrohung der Freiheit kommt leise und mit allerlei gut gemeinten Begründungen daher. Freiheit stirbt immer zentimeterweise. – Eigentlich hätten die von uns vorgetragenen Bedenken deshalb von Ihnen kommen müssen, liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, aber Sie haben das Freiheitsthema längst aufgegeben, ein wesentlicher Grund für Ihren politischen Niedergang. Es wird Zeit, dass andere die Freiheit als existenzielle Bedingung unseres demokratischen Staats wieder in den Vordergrund rücken. (Glocke der Präsidentin) Wir als „Drei Farben“ stehen dafür bereit. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos – Zurufe von der SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Landesregierung spricht Innenminister Ebling.
Michael Ebling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! 2024 haben wir immer noch, und es ist das Geburtstagsjahr des Grundgesetzes, wenn wir auf 75 Jahre zurückschauen. Eigentlich viel zu leise und viel zu still gefeiert, ist dieses stolze Dokument in unserem Land die wichtigste Grundlage, die wir haben, um die Freiheit und die Demokratie zu bestimmen, um den Menschen jeden Tag ein bisschen zu helfen, damit das Leben besser wird. Es ist das gleiche Versprechen, das sich die Väter und Mütter dieses Grundgesetzes gegeben haben, dass es ein „Nie wieder“ braucht und sich niemals mehr die schrecklichen Erfahrungen der Nazidiktatur wiederholen mögen. Mit den gleichen Gedanken des „Nie wieder“ ist auch verbunden, dass wir für diese Demokratie und für diese freiheitlich-demokratische Grundordnung klare Schutzmechanismen und wehrhafte Institutionen haben. Deshalb ist es gut, dass es diesen Verfassungsschutz gibt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Im gleichen Atemzug ist es auch scheinheilig, wenn alle jetzt hier ihre Bedenken vortragen, die wahrscheinlich am ehesten Sorge davor haben müssen, dass sie schon entweder knapp davor oder schon jenseits dieser freiheitlichdemokratischen Grundordnung stehen. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER – Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Sonst wäre es nicht zu erklären, dass man auf Gesetzen und Institutionen herumhackt, die eine wichtige Aufgabe erfüllen. Sie erfüllen sie auch in Rheinland-Pfalz, wenn ich nur gerade in der jüngsten Vergangenheit daran erinnern darf, dass es mit zu den Ermittlungserfolgen auch des Verfassungsschutzes in Rheinland-Pfalz gehört, die umstürzlerischen Bestrebungen wirklich zu enttarnen und am Ende zu Maßnahmen und jetzt auch zu einem Gerichtsverfahren, das in Koblenz anhängig ist, zu führen. Ich erinnere daran, dass es auch wichtig ist, genau hinzuschauen, wo sich diejenigen hier in diesem Parlament bei der AfD mit denen treffen, die schon erwiesenermaßen rechtsextremistischem Gedankengut angehören. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Da ist es gut, dass wir solche Informationen bekommen, sie transparent machen können und sie bewerten können. (Zurufe von der AfD) In der Bewertung der Demokratie ist es jetzt nicht an mir, weiter zu bewerten, sondern es ist an Ihnen klar zu machen, ob der Kurs weiterhin gegen die Menschen und gegen die Demokratie geht oder ob man sich wieder zurückbewegt. Das haben Sie in der Hand, und am Ende ist es nicht verbunden mit der Kritik am Verfassungsschutz. Ich bin dankbar, dass wir diese Informationen den Menschen zeigen können und darüber diskutieren können. Das ist Freiheit, und das ist demokratische Politik in diesem Land. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Deshalb bin ich dem Haus dankbar, dass wir den Verfassungsschutz in der Vergangenheit deutlich stärken konnten. In den letzten Jahren haben wir 25 % mehr an Personal für die wichtige Aufgabe des Verfassungsschutzes in Rheinland-Pfalz. Ich bin deshalb auch dankbar, dass das Parlament mit dieser breiten Mehrheit einen Gesetzentwurf auf den Weg bringt, der letztendlich Anpassungen vornimmt, die sich aus der immer wieder erfolgten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genauso ergeben wie aus der Schwerpunktsetzung, die wir im Kampf gegen den Extremismus mit den klaren Schwerpunkten „Kampf gegen den Islamismus“ und „Kampf gegen den Rechtsextremismus“ haben. Deshalb ist es auch gut – ich betone das an der Stelle noch einmal, wenn man so will, mit Unterstreichen und mit Ausrufezeichen –, dass wir die Eingriffsschwellen an die konkreten Beobachtungsaufgaben anpassen wollen, insbesondere wenn es darum geht, Finanzströme offenzulegen. Das ist wichtig bei der Bekämpfung von Extremismus aller Art. Meine Damen, meine Herren, deshalb ein Dankeschön an die breite Mehrheit in diesem Hause und auch an das Selbstverständnis, dass dieser parlamentarisch kontrollierte Verfassungsschutz seine Rahmenbedingungen nicht nur durch ein Landesgesetz bekommt, sondern auch durch den entsprechenden Gesetzentwurf in diesem Hause. Ein Dankeschön – das ist mir genauso wichtig – aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Verfassungsschutzes, die auch heute durch die Debatte erfahren haben, dass die demokratischen Fraktionen hinter ihnen stehen. Auch das ist wichtiges Rüstzeug, um wehrhaft zu bleiben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Kathrin Anklam-Trapp
Meine Damen und Herren Abgeordnete, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 18/10483 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ergibt sich da ein Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich Ihnen eine Mitteilung machen. Mit dem heutigen Schreiben an den Landtagspräsidenten ist ein Austritt aus der Fraktion der FREIEN WÄHLER bekannt gegeben worden. (Abg. Sven Teuber, SPD: Schon wieder?) Abgeordneter Dr. Bernhard Alscher erklärt hiermit den Austritt aus der Fraktion der FREIEN WÄHLER mit Ablauf des 6. Oktober 2024. Sein Mandat wird er behalten. Dies zur Information. (Abg. Martin Haller, SPD: Dicker Hund! – Zuruf von der SPD: Ich komme gar nicht mehr nach! – Unruhe im Hause) Die Punkte 6 bis 9 der Tagesordnung werden gemeinsam aufgerufen und beraten: Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2022 Antrag der Landesregierung – Drucksache 18/8362 – Entlastung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 18/8363 – Jahresbericht 2024 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 18/8800 – Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2024 des Rechnungshofs (Drs. 18/8800) sowie Ergänzung des Schlussberichts der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2021 (Drs. 18/8603) – Drucksache 18/9553 – dazu: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/10344 – Meine Damen und Herren, zunächst wird zur Berichterstattung der Vorsitzende der Rechnungsprüfungskommission, Herr Abgeordneter Christof Reichert, zu uns sprechen. Es wurde für die Fraktionen eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die Fraktion FREIE WÄHLER hat eine Erweiterung der Redezeit um 1 Minute beantragt. Sehr geehrter Herr Reichert, Sie haben das Wort.
Christof Reichert CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Befassung des Landtags findet das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2022 seinen formellen Abschluss. Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Entlastungsverfahrens dafür zu verantworten, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß vollzogen sowie mit den bereitgestellten Mitteln wirtschaftlich und sparsam umgegangen wurde. Insoweit stellt die Entlastung als „Kernstück demokratischer Staatskontrolle“ das Korrelat des parlamentarischen Budgetbewilligungsrechts dar. Mit der Vorlage der Haushaltsrechnung 2022, der Vermögensübersicht und dem Antrag der Ministerin der Finanzen auf Entlastung der Landesregierung wurde das Verfahren eingeleitet. Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft und in seinem Jahresbericht Feststellungen zu den Prüfungsgegenständen getroffen und Maßnahmen für die Zukunft empfohlen. Auf dieser Basis sowie auf Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht hat die Rechnungsprüfungskommission zusammen mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Der Bericht und die Beschlussempfehlung liegen Ihnen als Drucksache 18/10344 vor. Die insgesamt fünf Punkte umfassende Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses inklusive der Entlastung der Landesregierung wurde in dessen Sitzung am 5. September 2024 einstimmig bei Enthaltung der AfD gefasst. Verehrte Damen und Herren, Schwerpunkt der Beratungen war traditionell die Grundsatzaussprache zum Haushalt und hierbei insbesondere zu dem Beitrag „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“. Im Haushaltsjahr 2022 verringerten sich die bereinigten Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 5,5 %, die bereinigten Ausgaben um 0,8 %. Es konnte dadurch ein Finanzierungsüberschuss von 1,2 Milliarden Euro erzielt werden, von dem unter anderem Schulden in Höhe von 200 Millionen Euro netto getilgt werden konnten. Der Höchstwert der Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2021 wurde mit 3,3 Milliarden Euro nochmals wesentlich übertroffen. Dies waren 497 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Der Rechnungshof weist in seinem Bericht ausdrücklich auf die damit verbundenen Risiken im künftigen Haushaltsvollzug hin. Hohe Restebestände stellen ein Verschuldensrisiko dar, gefährden die Transparenz des Haushalts und schwächen die Einflussmöglichkeiten des Parlaments. Damit die Abgeordneten ihr Budgetrecht vollständig informiert ausüben können, sollte das Verfahren zur Bildung von Ausgaberesten so beschleunigt werden, dass die Ausgabereste des Vorjahrs zu Beginn der Haushaltsberatungen nach der Sommerpause vorliegen. Dies auch im Sinne des Grundsatzes der Haushaltsklarheit und -wahrheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, betrachten wir uns einige Haushaltskennziffern näher. Der konsumtive Teil des Haushalts, die sogenannte laufende Rechnung, schloss 2022 mit einem Überschuss von 2,3 Milliarden Euro ab. Die Personalausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 220 Millionen Euro auf 7,3 Milliarden Euro. Die Personalausgabenquote stieg somit auf 37 %. Unter Berücksichtigung der ausgelagerten Einheiten, der Landesbetriebe und Hochschulen mit Globalhaushalt, erhöhte sich die Personalausgabenquote auf 41 %, die Steuerbelastungsquote stieg auf 51 %, das heißt, mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen waren für Personalkosten gebunden. Die Investitionsausgaben lagen bei rund 1 Milliarde Euro, was einer Investitionsquote von 5,1 % entspricht. Damit liegt Rheinland-Pfalz auch 2022 deutlich unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer von 11,3 %. Rheinland-Pfalz belegte 2022 den letzten Platz unter den Flächenländern. Auch unter Berücksichtigung der Landesbetriebe liegt die Investitionsquote mit dann 6,5 % immer noch deutlich unter dem Durchschnitt. Mit dem damit einhergehenden anwachsenden Investitionsstau warnt der Rechnungshof erneut eindringlich vor einem Vermögensverzehr und mahnt an, die Investitionstätigkeit zu erhöhen. Die Zinsausgaben haben sich nach dem Rückgang der Vorjahre erstmals wieder erhöht, gegenüber dem Vorjahr um 38 Millionen Euro auf nun 370 Millionen Euro. Im Vergleich der Flächenländer lagen wir je Einwohner um 6,6 % über dem Durchschnittswert. Der Gesamtschuldenstand des Landes verringerte sich geringfügig auf 31 Milliarden Euro. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von 6.709 Euro, die den Durchschnitt der anderen Flächenländer um 14 % übersteigt. Im dritten Jahr in Folge wurden Schulden getilgt. Allerdings plant das Land für das Haushaltsjahr 2024 eine konjunkturbedingte Nettokreditaufnahme. Gleichzeitig sollen 148 Millionen Euro der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt werden. Die kreditfinanzierte Rücklagenzuführung sieht der Rechnungshof weiterhin kritisch. Schon aufgrund des hohen Rücklagenbestands sollte darauf verzichtet werden. Verehrte Damen und Herren, für die kommenden Jahre sind weitere finanzielle Belastungen absehbar. Aus Sicht des Rechnungshofs müssen neue finanzielle Handlungsspielräume durch mehr Effizienz und Effektivität im Verwaltungshandeln erarbeitet werden. Die Konsolidierung des Haushalts sollte verstärkt in den Vordergrund gerückt werden. Aus Sicht des Rechnungshofs sollten Haushaltsüberschüsse und Rücklagen konsequent zur Schuldentilgung bzw. Reduzierung von Nettokreditaufnahmen genutzt werden. Konsumtive Ausgaben sollten einer kritischen Bewertung unterzogen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne möchte ich nun auf einige Einzelfeststellungen eingehen, die in der Rechnungsprüfungskommission detailliert erörtert wurden. Im Detail hat sich der Rechnungshof unter anderem mit der RheinlandPfälzischen Technischen Universität, dem Campus Kaiserslautern, beschäftigt. Am Beispiel des Campus in Kaiserslautern moniert der Rechnungshof den erheblichen Sanierungsstau an den Hochschulstandorten in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2022 hat der Wissenschaftsrat im Positionspapier „Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030“ auf den erheblichen Sanierungsstau hingewiesen und gefordert, den Sanierungsstau mit einer langfristigen, stabilen Finanzierung planvoll und sukzessive abzuarbeiten und dazu ein Hochschulbauprogramm zu etablieren. Die zuständigen Ministerien haben zugesagt, ein mit bestmöglichen Personal- und Finanzmitteln ausgestattetes mittel- bis langfristiges Bauprogramm für die Hochschulen etablieren zu wollen. Daneben hat sich der Rechnungshof auch mit der Anwendung des Tarifrechts beim Landesbetrieb Mobilität beschäftigt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Stufenzuordnungen in einigen Fällen Mängel aufwiesen. Auch lagen in mehreren Fällen die Voraussetzungen für die Gewährung von Zulagen für qualifizierte Fachkräfte nicht vor. In mehreren Fällen gruppierte der Landesbetrieb Beschäftigte unzutreffend als staatlich geprüfte Techniker ein, obwohl sie nicht über den hierfür erforderlichen Abschluss verfügten. Das Halten und Gewinnen von Fachkräften ist gerade bei den technischen Berufen wegen der Konkurrenzsituation sehr schwierig. Insoweit wurde in der Rechnungsprüfungskommission auch diskutiert, inwieweit die tarifrechtlichen Bestimmungen einer Anpassung bedürfen, um von Vornherein bessere Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung zu schaffen. Verehrte Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt war der Zustand der Landkreisbrücken und deren Erhaltung durch den LBM. Der Erhaltungsstau bei den Kreisbrücken ist weiter gestiegen. Schon 2017 betrug dieser 883 Millionen Euro. Dabei wird auch moniert, dass der LBM nach wie vor keine wirksame Strategie zum Abbau des Erhaltungsstaus verfolge. Die ausgewählten Maßnahmen führen nicht zielgerecht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Straßensubstanz. Es wurde auch deutlich, dass die bisher zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht ausreichen, um dem Sanierungsstau zu begegnen. Erneut hatte sich die Prüfungskommission mit einem Beitrag aus Vorjahren beschäftigt, dem Thema „Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei Zuwendungsmaßnahmen im Hochbau“. Dabei hatte der Rechnungshof festgestellt, dass es an einheitlichen und konkreten ressortübergreifenden Förderstandards sowie an einer Gesamtstrategie bezüglich Klimaschutz und Nachhaltigkeit mangelte. Deshalb hatte der Landtag im Rahmen des vorherigen Entlastungsbeschlusses auch die Landesregierung aufgefordert, einheitliche Standards zu definieren. Die Rechnungsprüfungskommission musste nun allerdings zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung der Aufforderung des Parlaments nicht nachkommen will. Verehrte Damen und Herren, im Übrigen verweise ich gerne auf den umfassenden Jahresbericht des Rechnungshofs und die Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Zum Abschluss möchte ich auch in diesem Jahr darauf hinweisen, dass die aus vorherigen Prüfungen noch vorhandenen Restanten durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung zeitnah abgearbeitet werden sollten, wobei wir gegenüber den Vorjahren mit dem jetzigen Verfahren schon erfolgreich waren und einige Restanten abarbeiten konnten. Verehrte Damen und Herren, lassen Sie mich mit einigen Worten des Dankes schließen. Ihnen, Herr Präsident Berres, Ihrem Kollegium sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs gilt mein besonderer Dank. Ihre Arbeit und Empfehlungen sowie die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksame Budgetkontrolle durch den Landtag. Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, insbesondere Herrn Dr. Mayer, der in gewohnter hervorragender Manier die Arbeit der Kommission unterstützte. Danke selbstverständlich auch den Vertretern der Ressorts der Landesregierung, stellvertretend Herrn Staatssekretär Dr. Weinberg und Herrn Ministerialdirektor Dr. Stahl vom Finanzministerium, die uns während der Prüftage in Speyer und hier in Mainz begleitet haben. Außerdem gilt mein besonderer Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses für das konstruktive fraktionsübergreifende gute Miteinander. Die Beratungen wurden stets sachlich, ernsthaft und sehr kollegial geführt. Verehrte Frau Präsidentin, lassen Sie mich zum Schluss heute außerhalb des Protokolls noch ein paar persönliche Worte in Richtung des Präsidenten des Rechnungshofs richten. Verehrter Herr Berres, dass der heutige Tag, an dem wir die Jahresrechnung 2022 behandeln, genau auf Ihren letzten Arbeitstag fällt – ob Zufall oder nicht –, ist mit Sicherheit etwas Besonderes. Im Arbeitsleben ist es oftmals üblich, dass man zum Schluss in den letzten Wochen kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand normalerweise Resturlaub nimmt, dann schon zu Hause ist und sich bequem auf den Ruhestand vorbereitet. Dass Sie heute an Ihrem letzten Arbeitstag kurz vor 17.00 Uhr noch aufmerksam den Reden hier im Landtag lauschen, macht deutlich, wie wichtig Ihnen Ihr Amt des Rechnungshofspräsidenten war und bis heute Abend 24.00 Uhr auch noch ist. Ich möchte als Vorsitzender der Rechnungsprüfungskommission und auch als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses die Gelegenheit nutzen, Ihnen herzlich für Ihr Engagement in Ihrer achtjährigen Amtszeit zu danken. Ihre Anregungen, Bedenken, Prüfungsmitteilungen zu dem Handeln der Landesregierung und ihrer Beteiligungen waren und sind für uns Parlamentarier unverzichtbar, dienen sie doch dazu, unser Kontrollrecht richtig auszuüben. Ihre Arbeit war dabei auch immer von großer Kollegialität geprägt. Es war ein gutes Miteinander bei der Beratung der verschiedensten Themen, bei der Sie nicht nur einseitig die Sicht des Rechnungshofs vertraten, sondern auch stets ein offenes Ohr für die Sichtweise der Parlamentarier hatten. Sie waren stets ansprechbar, auch wenn es nur um einfache Beratung ging. Wichtig und auch prägend in Ihrer Amtszeit war, dass Sie trotz aller rechtlichen Rahmenbedingungen auch den gesunden Menschenverstand bei Ihren Entscheidungen mit berücksichtigt haben. In diesem Sinne können Sie heute auf eine erfolgreiche Amtszeit als Präsident des Rechnungshofs zurückblicken. Herr Berres, herzlichen Dank für Ihr Wirken. Für den jetzt beginnenden Ruhestand wünsche ich Ihnen vor allem Gesundheit, damit Sie alles, was Sie sich vorgenommen haben, in aller Ruhe genießen können. (Beifall im Hause) Gleichzeitig möchte ich aber auch die Gelegenheit nutzen, um den neuen Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Marcel Hürter, zu begrüßen. Irgendwie scheinen die Menschen, die sich mit Zahlen beschäftigen, Herr Ministerpräsident, prädestiniert für dieses Amt zu sein, ist es doch jetzt schon zum zweiten Mal in Folge, dass der Präsident des Statischen Landesamts zum Rechnungshof wechselt. Herr Hürter, ich wünsche Ihnen auch im Namen der RPK für Ihr neues Amt alles Gute und viel Erfolg und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Herr Berres, zum Schluss habe ich noch ein kleines Dankeschön mitgebracht. Wir wissen, dass Sie ein Genussmensch sind, und ich weiß auch, dass Sie des Öfteren in der Pfalz bei mir im Nachbarort Urlaub machen. Daher möchte ich Ihnen einen kleinen Gruß aus der Pfalz überreichen. Genießen Sie es! Herzlichen Dank für Ihr Wirken. (Abg. Christof Reichert überreicht ein Präsent an Rechnungshofpräsident Jörg Berres – Beifall im Hause)
Kathrin Anklam-Trapp
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir treten in die Debatte ein. Der erste Redner ist für die SPD-Fraktion Kollege Markus Stein.
Markus Stein SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir heute von Frau Finanzministerin Doris Ahnen mit dem offiziell eingebrachten Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 bereits gehört haben, wie wir, die rheinland-pfälzische Ampel mit ihrem Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer, die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen unseres Landes anpacken werden, gibt es bei den jetzt auszusprechenden Tagesordnungspunkten auch den Blick in die Vergangenheit. Im Fokus steht das Verfahren zur Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022. Die Feststellungen des Rechnungshofs mit Blick auf die Landeshaushaltsrechnung 2022 möchte ich kurz vorwegnehmen. Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung keine wesentlichen Abweichungen zwischen Haushaltsrechnung und -büchern und anderen Nachweisen festgestellt und auch keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren. Die Haushaltsrechnung 2022 schloss mit einem Finanzierungsüberschuss von rund 1,19 Milliarden Euro ab, ein Jahr also, das – so kann man es sicher festhalten – eine gute Grundlage dafür bildet, die Herausforderungen der darauffolgenden Jahre bewältigen zu können. So wurde der Überschuss von rund 1,19 Milliarden Euro nämlich einerseits genutzt, 200 Millionen Euro Schulden am Kreditmarkt zu tilgen, andererseits wurde ein Betrag in Höhe von 988 Millionen Euro der Rücklage zugeführt. Die Steigerung der Rücklage im Jahr 2022 bildete damit auch das Fundament für wichtige Entscheidungen in Rheinland-Pfalz. Als Beispiel möchte ich die Teilentschuldung der Kommunen anführen, die wir auch parteiübergreifend beschlossen haben und die unseren Gemeinden in Rheinland-Pfalz wichtige Spielräume in deren kommunaler Haushaltswirtschaft gibt. Natürlich, meine Damen und Herren, ist die Rücklagenzuführung im Jahr 2022 auch eine wichtige Grundlage für die Handlungsfähigkeit mit Blick auf den Doppelhaushalt 2025 und 2026. Die geplante Rücklagenentnahme im Jahr 2025 in Höhe von 1,182 Milliarden Euro, mit der wir zum Beispiel die Universitätsmedizin teilentschulden oder das neue regionale Zukunftsprogramm darstellen möchten, bedingt nämlich auch, dass man überhaupt Mittel in der Rücklage hat. Man kann also sagen, dass es natürlich der vorausschauenden Haushaltswirtschaft unserer Landesregierung auch im Jahr 2022 zu verdanken ist, dass wir uns in den nächsten Wochen mit einem so kraft- und wirkungsvollen Doppelhaushalt auseinandersetzen dürfen. Unsere Fraktionsvorsitzende wird dies morgen noch näher ausführen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da es immer wieder auch Debatten um die Nutzung von Ausgaberesten gibt, möchte ich an dieser Stelle noch einmal verdeutlichen, dass es sich bei der Bildung solcher Ausgabereste um ein gesetzlich normiertes und in der Haushaltssystematik fest etabliertes Instrument handelt. Ausgabereste dürfen auch nicht willkürlich gebildet werden, sondern unterliegen den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Haushaltsrechtlich ist die Nutzung dieses Instruments legitimiert und eine Transparenz über die Abbildung in der Haushaltsrechnung jederzeit gegeben. Es gibt auch haushaltssystematische Vorteile der Nutzung dieses Instruments. Würden Ausgabeermächtigungen im Haushaltsvollzug des Haushaltsjahres voll ausgeschöpft, wären die Mittel unwiederbringlich verausgabt worden. Das Instrument der Ausgabereste hingegen beinhaltet im Gegensatz dazu noch die Option, dass eine Verausgabung letztlich unterbleibt. Sie sind auch ein probates Mittel, um zum Beispiel das sogenannte Dezemberfieber zu vermeiden, also den Drang, im Haushaltsvollzug kurz vor Ablauf der Ausgabeermächtigung die vorhandenen Budgets noch schnell zu verausgaben, was zu Unwirtschaftlichkeiten führen kann. Meine Damen und Herren, ich kann es zusammenfassen und sagen, man erntet immer, was man sät. Wer in der Vergangenheit in guten Jahren vorsorgt, klug und besonnen handelt, (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) der kann in der Zukunft kraftvoll zupacken und damit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern unseres Landes zeigen, dass man die anstehenden Herausforderungen angeht und das Land nach vorne bringt. Das alles bestätigt die Haushaltsführung unserer Landesregierung insbesondere um unsere Finanzministerin Doris Ahnen, nicht nur, aber auch im Jahr 2022. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Dank gilt zunächst einmal dem Kollegium der Rechnungsprüfungskommission um ihren Vorsitzenden Christof Reichert, dem Team des Landesrechnungshofs, der Landesregierung, welche in den gesamten Beratungen immer alle Fragen sachgemäß und kompetent beantworteten, und nicht zuletzt der Landtagsverwaltung, die wie immer – das ist soeben schon einmal angeklungen – die Aufgabe der Vor- und Nachbereitung, aber auch der Begleitung des gesamten Verfahrens innehatte. Auch ich möchte für unsere Fraktion Herrn Dr. Mayer stellvertretend für alle Beteiligten besonders danken. Es waren intensive Beratungen, die aber, wie in jedem Jahr, von einem parteiübergreifend angenehmen und respektvollen Klima geprägt waren. Herr Präsident Berres, alles Gute für den Ruhestand darf ich Ihnen auch ganz persönlich im Namen unserer Fraktion für die Zukunft sagen. Es war immer ein respektvolles Miteinander. Ich schließe mich vollumfänglich den Worten meines Vorredners an. Auch dem neuen Präsidenten – er ist noch da – wünsche ich für die gemeinsame Zusammenarbeit alles Gute. Viel Freude und Erfolg bei Ihrem Wirken! Vielen Dank, meine Damen und Herren, für die guten Beratungen. Ich komme zum Schluss. Unsere SPD-Fraktion stimmt der Entlastung von Landesregierung und Landesrechnungshof für das Jahr 2022 selbstverständlich zu. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Karina Wächter.
Karina Wächter CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute sprechen wir über die Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs für das Jahr 2022. Der Rechnungshof hat die Jahresrechnung stichprobenartig geprüft, und die Rechnungsprüfungskommission hat sich dazu intensiv ausgetauscht. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um allen Beteiligten, insbesondere Dir, lieber Christof, für die konstruktive Arbeit zu danken. Danken möchte ich aber auch aus gegebenem Anlass ganz besonders dem Präsidenten des Rechnungshofs Jörg Berres, der, wie es soeben schon angesprochen wurde, in diesem Jahr das letzte Mal die Arbeit der RPK begleitet hat. Herzlichen Dank für Ihr Engagement und alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg auch im Namen der CDU-Fraktion. (Beifall der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, spätestens bei der Rechnungsprüfung ist es an der Zeit, das vergangene Jahr ehrlich zu reflektieren. Sie werden es mir daher nachsehen, dass ich an die Ausführungen meines Vorredners einige Fragezeichen machen werde; (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ja, gut so!) denn eine ehrliche Überschrift dieses Jahresabschlusses hätte geheißen: Weitermachen wie bisher – das „Weiter-so“ der Landesregierung. (Zuruf von der CDU: Bravo!) Weiter große Pläne, weiter wohlklingende Programme, weiter viel wollen, aber zu wenig umsetzen. In Zahlen bedeutet das Folgendes: ein Anstieg der schon angesprochenen Haushaltsausgabereste auf 3,3 Milliarden Euro, eine Rekordsumme. Seit Jahren warnt der Landesrechnungshof vor dem wachsenden Verschuldungsrisiko und mangelnder Transparenz, doch die Landesregierung bleibt an dieser Stelle ihrem Kurs treu. Ich erinnere an die Überschrift, einfach so weitermachen. Einfach so weitermachen, das galt auch für die Investitionsausgaben. Auch hier ist kein Fortschritt erkennbar. Rheinland-Pfalz liegt mit einer Investitionsquote von 5,1 % deutlich unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer. Ja, Sie haben vom Betrag her mehr investiert als in den vorangegangenen Jahren, aber Sie wissen doch selbst, dass faktisch noch weniger investiert wurde als zuletzt, weil durch Preissteigerungen und Inflation dieser Betrag längst aufgefressen wurde. Die Folgen sind schon jetzt unübersehbar: Ein Drittel der Brücken sind in einem ausreichenden bis ungenügenden Zustand. 38 % der Landesstraßen sind stark sanierungsbedürftig. Wie lange will die Landesregierung diesen Zustand noch hinnehmen? Der aktuell vorliegende Haushalt erweckt zumindest nicht den Anschein, dass Sie verstanden haben, dass Straßen und Brücken gerade in unserem Flächenland die Lebensadern darstellen. Handeln Sie endlich! (Beifall der CDU) Auch in der Verwaltung stagniert es. Abläufe wurden nicht ausreichend verbessert, die wiederholt geforderten Effizienz- und Effektivitätssteigerungen lassen zu wünschen übrig. Gestatten Sie mir ein konkretes Beispiel. Im letzten Jahr hatte das Parlament die Landesregierung aufgefordert, einheitliche Standards bei Zuwendungsmaßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit festzulegen. Die Feststellung des letzten Jahres – salopp gesagt –: Jedes Ministerium kocht sein eigenes Süppchen. – Also, eine echte Chance zur Effizienzsteigerung und zum Bürokratieabbau. Aber wie sollte es anders sein? Die Vorgaben des Parlaments wurden missachtet. Einheitliche Standards wurden nicht festgelegt, Bürokratie nicht abgebaut. Stattdessen, hoch lebe das „Weiter-so“ der Landesregierung! Es überrascht daher nicht, dass die Personalausgaben gestiegen sind, die Personalausgabequote nunmehr 41 % beträgt. Mehr Verwaltungsaufgaben, mehr Bürokratie, längere Prozesse, das ist das Ergebnis. Wen wundert es da, dass auch die Beförderungs- und Einstellungspraxis wie auch in den Vorjahren wieder zum Thema werden musste? Der Rechnungshof kritisiert, die Opposition kritisiert. Kritik hin oder her, die Landesregierung macht munter genauso weiter. Liebe Landesregierung, es ist höchste Zeit, das Weitermachen zu beenden. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Lassen Sie Plänen Taten folgen; denn Rheinland-Pfalz hat kein Einnahmeproblem, sondern Rheinland-Pfalz hat mit dieser Landesregierung ein klares Ausgaben- und ein Vollziehungsproblem. (Beifall der CDU) Liebe Landesregierung, es geht darum, Prioritäten richtig zu setzen, um mit einem klaren Fokus und verantwortungsvoller Ausgabenpolitik in die Zukunft zu investieren. Dabei geben wir Ihnen gern Anregungen und stimmen unter dieser Prämisse der Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Dr. Bernhard Braun.
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich möchte zuerst danken. Wir haben viele Sitzungen gemeinsam und, ich glaube, auch sehr konstruktiv vorangebracht. Herr Berres, es ist schön, dass Sie uns in der ganzen Zeit so gut begleitet haben. Natürlich ist es für Sie auch schön, dass Sie in den Ruhestand gehen können, und für uns ist es schön, dass wir einen Nachfolger haben. Ich möchte auch gleich dem Nachfolger gratulieren. Der Weg scheint direkt von Bad Ems nach Speyer zu führen. Meine Damen und Herren, auch Dir, Christof Reichert, vielen Dank, und auch der Landesverwaltung vielen Dank dafür. Wir haben immer ein riesiges Konvolut an Möglichkeiten zu diskutieren; denn in einer Landesregierung, in der so viel getan wird, wird auch manches getan, das man hinterfragen kann. Das ist die Aufgabe des Rechnungshofs, und das haben Sie auch immer konsequent und gut gemacht. Daher glaube ich, dass wir gut in die Zukunft gehen können, dass wir richtig dafür aufgestellt sind, dass wir in der Landesregierung auch den Respekt des Landesrechnungshofs haben und im Parlament ohnehin, sodass wir immer wieder kontrollieren können – das ist schließlich auch die Aufgabe des Parlaments –, ob die Gelder, die wir verabschieden – wir sind die Haushaltsgesetzgeber –, auch richtig verwendet werden. Meine Damen und Herren, es gab natürlich die eine oder andere Diskussion. Ich will nicht alles wiederholen, deswegen gehe ich einmal in die großen Linien. Wir haben in Rheinland-Pfalz – das ist uns ganz wichtig – stabile Finanzen. Das ist nicht in jedem Bundesland so. Wir haben das geschafft. Ich bin der Einzige, der es immer wieder sagt, aber ich sage es trotzdem noch einmal. Das ist so, seit die Grünen mit in der Landesregierung sind. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe aus dem Hause: Oh je, oh!) Das können Sie genau an den Zahlen verfolgen. Vorher hat die Verschuldung immer zugenommen, inzwischen nimmt die Verschuldung ab, und selbst wenn die Verschuldung gleich bleibt, nimmt sie in dem Sinne ab, (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ei, ei, ei!) dass wir natürlich nicht mehr Schulden anhäufen, sondern prozentual weniger haben. Meine Damen und Herren, das ist eine Sache, die verstehen Sie vielleicht noch nicht; aber Sie kommen noch dazu. Selbst in Inflationszeiten haben wir also keine Verschuldung angehäuft. Um es noch einmal deutlich zu machen, wir haben jetzt einen höheren Schuldenstand, weil wir diesen von den Kommunen übernommen haben. Das ist eine sehr sinnvolle Maßnahme, die auch die CDU positiv fand, zumindest als wir es abgestimmt haben. Ich glaube, deswegen sind wir sehr gut aufgestellt. Dass wir im Land keine höheren Schulden haben, den Kommunen sogar eine Entlastung bieten und auch für die Zukunft wissen, dass wir, weil es Rücklagen gab, gut ausgestattet sind, ist schon eine Besonderheit. Dafür danke ich der Landesregierung, aber natürlich auch dem Parlament, das das beschließt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Die Frage nach Ausgaberesten wurde gestellt. Die Ausgabereste sind sehr hoch, und wir haben das in der Kommission auch diskutiert. Wir haben natürlich auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung einen Fachkräftemangel. Wir können nicht alles zu dem Zeitpunkt verausgaben, zu dem es geplant ist. Wir haben nicht überall die Möglichkeiten. Wir haben auch insofern, als wir in der öffentlichen Planung sind und Bürgerinnen und Bürger an Planungen beteiligt sind, nicht immer die Möglichkeit, alles direkt umzusetzen. Wir haben einen Bereich, in dem wir relativ viele Reste haben. Das ist der Hochwasserschutz. Trotzdem brauchen wir dafür das Geld, sodass wir, wenn wir in den Genehmigungen so weit sind, die Planungen umsetzen können, meine Damen und Herren. Es ist typisch, dass die CDU immer nur kaputte Straßen erwähnt, aber die Infrastruktur ist ein bisschen mehr als Straßen, meine Damen und Herren. Wir haben dafür zu sorgen, dass die Infrastruktur insgesamt in diesem Land so ist, dass sich das Land weiter gut entwickeln kann. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das heißt, gut entwickeln für die Wirtschaft, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Die Investitionsquote könnte höher sein, das wissen wir. Ein Teil liegt daran, dass auch die Umsetzung schwierig ist. Wir haben aber eine Besonderheit in Rheinland-Pfalz. Wir haben ein Programm, das sich KIPKI nennt. Damit wird direkt über die Kommunen investiert. Die Kommunen können dieses Geld ohne jeglichen Zuschuss, den sie selbst leisten müssen, ausgeben. Das ist wahrscheinlich einmalig in der Bundesrepublik Deutschland, und es ist gut angenommen worden. Ich glaube, es ist auch gut, wenn wir das in Zukunft weiterführen. Das werden wir in ein bisschen anderer Form tun. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Alles in allem können Sie sich jetzt ausmalen, dass wir dem Ganzen, nämlich der Entlastung, zustimmen, dass wir dem Rechnungshof danken und froh sind, dass Rheinland-Pfalz in so guten Händen ist. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordnete Nieland.
Iris Nieland AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Zunächst möchte auch ich – auch im Namen meiner Fraktion, der AfD – danken. Der Dank gilt den Mitarbeitern des Rechnungshofs, dem Kollegium, der Vizepräsidentin und dem Präsidenten. – Sehr geehrter Herr Berres, für Sie ist dies das letzte Entlastungsverfahren. Ich möchte für die Zusammenarbeit in all den Jahren, die Sie kompetent und überparteilich wahrgenommen haben, herzlich Danke sagen. (Beifall der AfD) Ihrer aller Arbeit beim Rechnungshof kann dazu beitragen, Strukturen im Land zu verbessern und Steuergeld zu retten. Sehr geehrter Herr Hürter, Sie übernehmen mit dem Rechnungshof eine kleine, aber sehr wichtige Landesbehörde. Ich bin sicher, auch unter Ihrer Führung bleibt der Rechnungshof eine mahnende Stimme für Effizienz und Sparsamkeit. (Beifall der AfD) Dazu wünsche ich Ihnen viel Erfolg; denn der kommt dem ganzen Land zugute. Sehr geehrte Kollegen, auch in seinem diesjährigen Jahresbericht hat der Rechnungshof wieder so einiges aufgezeigt. Wir haben schon viel gehört, aber ich will auch noch auf einige Punkte eingehen. Erstens: Stets erschreckend finde ich immer wieder den immens hohen Investitionsstau, ob bei Brücken, Straßen oder Gebäuden. Der Investitionsstau zieht sich seit Jahren durch den Rechnungshofbericht. Dieses Mal ging es um den Sanierungsstau bei der Technischen Universität Kaiserslautern und wieder einmal um Landesstraßen und Landesbrücken. Der Sanierungsstau allein bei den Landesstraßen liegt bereits bei mehr als 1 Milliarde Euro. 38 % der Landesstraßen sind in einem sehr schlechten Zustand. Das hat der Rechnungshof festgestellt. Ich zitiere mit Erlaubnis: „Die aufgestellten Bauprogramme sahen [einerseits] nicht genügend Mittel vor, um den Zustand der Straßen zu erhalten“. Andererseits: „Die darin festgelegten Maßnahmen“ – über 28 % – „konnten zum Teil nicht verwirklicht werden.“ Weiter: „Eine umsetzbare Strategie zum Erhalt und zur Verbesserung des Straßenzustands war weiterhin nicht erkennbar.“ Damit stehen wir in Rheinland-Pfalz im Ranking der geringen Investitionsquoten weiterhin weit abgeschlagen auf den letzten Plätzen beim Vergleich der Bundesländer. Wie zu erwarten war, ändert sich daran im neuen Doppelhaushalt 2025/2026 nichts. So viel hat meine erste Analyse ergeben. Zweitens – auch dieser Punkt tauchte in den vergangenen Berichten immer wieder auf – geht es um die Stellenbesetzung. Vor vier Jahren trat die damalige Umweltministerin zurück, weil die Beförderungen in ihrem Ministerium unrechtmäßig waren. Das Oberverwaltungsgericht sprach von Willkür. Dieses Mal prüfte der Rechnungshof unter anderem das Innenministerium und wurde auch hier fündig. Ich frage Sie: Warum schafft es unsere Landesregierung eigentlich nicht, dass Stellenbesetzungen und Beförderungen reibungslos ablaufen? (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Öffentliche Ämter sind nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu besetzen. Ich zitiere aus dem Bericht: Ob bei Einstellungs- und Beförderungsverfahren des Innenministeriums das Prinzip der Bestenauslese beachtet wurde, ließ sich nicht immer hinreichend nachvollziehen. – Sehr geehrte Damen und Herren, ich behaupte, solche Sachen müssen laufen, andernfalls ist die Hausspitze unfähig. Drittens – mein letzter Punkt –: Im Jahr 2022 wäre es möglich gewesen, über 1 Milliarde Euro an Schulden zu tilgen. Eine möglichst hohe Schuldentilgung wäre das Gebot der Stunde gewesen. Dass man sich dazu nicht entschließen konnte, ist heute und in Zukunft eine schwere Hypothek. Meine Damen und Herren, der Rechnungshofbericht ist für uns alle, ob Opposition oder Regierung, eine ganz wichtige Lektüre, vor allem aber für die Landesregierung; denn die Kritik geht gegen ihre Haushaltsführung, und die Verbesserungsvorschläge betreffen ihre Regierung, damit wir nicht alljährlich eine Wiederkehr des Immergleichen erleben. Es liegt an Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, hier endlich neue Wege zu beschreiten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Marco Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Berres, auch vonseiten der FDP-Fraktion möchte ich Ihnen zuallererst einen großen Dank aussprechen. Uns als FDP-Fraktion war schon lange klar, dass Sie ein guter Mann vor Ort sind. In den letzten Jahren haben Sie mit Ihren Mitarbeitern dazu beigetragen, dass der Rechnungshof eine gute Arbeit geleistet hat. Auch wir wünschen Ihnen über diesen Tag hinaus eine gute Zukunft im Kreise der Familie, der Angehörigen und gute Gesundheit. Wir bedanken uns recht herzlich für die Arbeit, die Sie im Auftrag des Landes geleistet haben. (Beifall der FDP, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf auch dem Vorsitzenden der Rechnungsprüfungskommission Kollegen Reichert, dessen Stellvertreter Kollegen Wansch sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Kolleginnen und Kollegen des Rechnungshofs recht herzlich danken, die über das Haushaltsjahr 2022 eine Diskussion und einen Bericht verfasst haben, die zur heutigen Entlastung beitragen. Auch wir als FDP-Fraktion werden dieser Entlastung zustimmen. Gedanklich nehme ich einen kleinen Rückblick auf das Jahr 2022 vor. Der eine oder andere kann sich noch erinnern: Wir kamen aus der Corona-Pandemie und wurden seit Februar 2022 mit einem Krieg und dessen Auswirkungen konfrontiert. Wenn man zurückschaut, was das Jahr 2022 für Unwägbarkeiten mit sich gebracht hat – auch in der Haushaltsführung und in den betroffenen Ministerien –, dann, glaube ich, war das Jahr 2022 ein besonderes Jahr, das nicht so einfach zu handeln war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man sich vergegenwärtigt, dass es trotzdem gelungen ist, in der Haushaltspolitik ganz solide unterwegs gewesen zu sein, dann muss man auch erwähnen, dass es gelungen ist, einen Finanzierungsüberschuss von mehr als 1 Milliarde Euro hinzubekommen, die zur Tilgung von Schulden und zum Aufbau einer Rücklage verwendet wird. Ich bin Kollegen Braun sehr dankbar, dass er immer wieder erwähnt, dass die Grünen mit dazu beitragen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass seit dem Jahr 2016 die FDP der maßgebliche Faktor in der Koalition ist, (Heiterkeit bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei den FREIEN WÄHLERN) der der Finanzministerin und der Regierung Finanzstabilität gewährleistet, um den Haushalt solider und besser zu machen. Daher ist es mir immer eine Freude, gerade Bernhard Braun noch einmal an dieser Stelle zu erklären, dass es die FDP ist, die rechnen kann, (Beifall bei der FDP) das nicht nur im Wahlkampf erzählt hat und in den Wahlflyern stehen hatte, sondern Garant für solide Finanzen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann verstehen, dass sich die eine oder andere in Opposition einzelne Handlungsfelder herausnimmt. Zu einem Großen und Ganzen, für eine solide Haushaltsführung, schaut man sich nicht nur einzelne Handlungsfelder an, sondern tut das, was die Finanzministerin heute auch getan hat: Man schaut sich den ganzen Landeshaushalt an. Der besteht eben nicht nur aus Kreisstraßen, Landesstraßen und Brücken, sondern auch aus anderen wichtigen Themen, ob es die Bildungspolitik, die Umweltpolitik, der Justizbereich oder andere Felder sind. Wir sind schon stolz darauf, dass wir es auch in dieser Legislaturperiode immer wieder schaffen, unter den Umständen, die herrschen, bei den Landesstraßen immer gute Dinge, gute Projekte auf den Weg zu bringen und wir auch immer Mittelaufwüchse bei den Landesstraßenausbauten haben. Wir sind aber auch zum Beispiel beim Radwegethema, das in der Vergangenheit nie sehr im Fokus stand, stolz darauf, dass wir Dinge umsetzen konnten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend muss ich Ihnen sagen, ich glaube, dass ich bei allem, was heute passiert ist, nachher während der zwei Stunden, die ich nach Hause fahren werde, verinnerlichen muss, dass dieser Tag für Rheinland-Pfalz bzw. für mich ein Tag wird, den ich so schnell nicht vergessen werde, was Demokratie und Fraktionsarbeit anbelangt, auch wenn ich seit dem Jahr 2016 im Landtag bin. Ich habe in den letzten acht Jahren schon viel hier erlebt. Ich kann noch nicht bewerten, ob es gut oder schlecht ist, aber das, was ich heute erlebt habe, habe ich in den letzten acht Jahren nicht erlebt, meine Damen und Herren. Ich glaube, es ist kein guter Tag. Vielen Dank. (Beifall der FDP und bei der SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner in der Debatte ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Helge Schwab.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses Thomas Wansch hat zwar in der letzten HuFA-Sitzung bereits die richtigen Worte gefunden – dafür meinen herzlichen Dank, Thomas –, aber dennoch möchte ich heute die Gelegenheit nutzen, um dem langjährigen Präsidenten des rheinland-pfälzischen Rechnungshofs Jörg Berres, der sich ab morgen in den verdienten Ruhestand verabschiedet, meinen und den herzlichen Dank der FREIEN WÄHLERLandtagsfraktion auszusprechen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Herr Berres, ich bedaure es sehr, dass Ihre letzte Sitzung im HuFA auf meine erste fiel. Jedoch bin ich mir sicher, dass Ihr Feld gut bestellt ist und der Rechnungshof auch künftig gut aufgestellt sein wird. „Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen.“ – Ob Martin Luther diesen Satz wirklich sagte, spielt an dieser Stelle keine Rolle. Dieser Satz lässt mich trotz der Vorkommnisse am heutigen Tag intrinsisch motiviert für die FREIEN WÄHLER und unsere Mitarbeiter weiterarbeiten. Meine Damen und Herren, die Jahresberichte des Rechnungshofs legen üblicherweise den Finger in die Wunde der Finanzpolitik unserer Landesregierung. Ich bin sehr gespannt, ob der finale Landeshaushalt 2025/2026 diesen Defiziten Rechnung trägt. Da wäre beispielsweise das immer wiederkehrende Problem der zu geringen Investitionen. Lediglich 5,1 % der Ausgaben des Kernhaushalts fließen in den investiven Bereich. Damit liegen wir um ganze sechs Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer. Zum Vergleich: Mecklenburg-Vorpommern 17,9 %, Thüringen 13,2 %, Sachsen 13,1 % und Bayern 13 %. Bei den Investitionen verhält es sich wie beim Schuldenabbau. Das sind Fragen der Generationengerechtigkeit. Um Rheinland-Pfalz zukunftsfähig aufzustellen, muss hier dringend nachgesteuert werden. Das gilt auch für das Thema „Infrastruktur“. Der aktuelle Prüfbericht bestätigt, was die Vielfahrer unter uns aus dem Alltag kennen. Unsere Landesstraßen haben schon bessere Zeiten gesehen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Na ja!) Knapp 40 % befanden sich in einem sehr schlechten Zustand, und der Investitionsbedarf, der bereits im Jahr 2019 bei 1 Milliarde Euro lag, konnte nicht abgebaut werden. Das verheerendste Urteil jedoch lautet: Keine Strategie zur Lösung der Probleme erkennbar. Insofern bin ich gespannt, wie weit die Landesregierung mit den angekündigten 500 Millionen Euro kommen wird. Meine Damen und Herren, der Teileinsturz der Carolabrücke in Dresden am Morgen des 11. September hat uns vor Augen geführt, dass auch die Bundesrepublik Deutschland nicht vor dramatischen Unglücken wie dem Einsturz der Morandi-Brücke in Genua im Jahr 2018 mit 43 Todesopfern gefeit ist. Umso beunruhigender ist der diesbezügliche Befund im Jahresbericht des Rechnungshofs. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Bericht Seite 113: „Der Zustand der Brücken im Zuge von Kreisstraßen verschlechtert sich seit 2009. Der Anteil der guten bis sehr guten Brücken verringerte sich teten] Brücken stieg hingegen von 27 % auf 33 %. Die Durchschnittsnote erhöhte sich von 2,15 auf 2,31.“ Erschwerend hinzu kommt die beschriebene Überschreitung der Prüfintervalle, teilweise sogar um mehr als ein Jahr. Diese Mängel sind aus meiner Sicht sicherheitsrelevant und müssen dringend beseitigt werden. Ohne Sanierungskonzepte und entsprechende Investitionen drohen langwierige Sperrungen, die unsere Bürgerinnen und Bürger unnötig belasten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir im Hinblick auf die finale Haushaltsdebatte im Dezember außerdem folgende Bemerkung: Solange die Landesregierung die Finanzierungsüberschüsse der Rücklage zuführt, dürfen wir uns der Rücklage als Gegenfinanzierung für Änderungsanträge bedienen, aber auch hier erwarte ich in der Plenardebatte im Dezember das altbekannte Lied: Die Opposition macht es sich einfach. Mal sehen, vielleicht werden wir Sie dieses Mal dennoch überraschen. Abschließend möchte ich mich im Namen der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion herzlich für den Jahresbericht beim Rechnungshof bedanken. Mögen die sachliche Kritik und die konstruktiven Verbesserungsvorschläge bei der Landesregierung auf offene Ohren stoßen. Auch ich darf an dieser Stelle, last but not least, Christof Reichert für seine Arbeit danken. Herzlichen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wurde um Einzelabstimmung zu Absatz 4 der Beschlussempfehlung gebeten, und dem folgen wir jetzt. Wir kommen zur Abstimmung über die in Nummer I. 1., 2., 3. und 5. auf Seite 1 der Drucksache 18/10344 enthaltenen Beschlussempfehlungen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig. Ich bedanke mich. Dann kommen wir zur Abstimmung über Nummer I. 4. auf Seite 1 der Drucksache 18/10344. Wer auch dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist auch einstimmig. Bei der Annahme der Nummern I. 4. und I. 5. ist festzustellen, dass damit der Landesregierung und dem Rechnungshof jeweils Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt wurde. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen noch einmal einladen. Im Anschluss an diese Plenarsitzung findet der Parlamentarische Abend des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes Rheinland-Pfalz statt. Wir treffen uns dazu im Esszimmer des Landtags. Ich darf Sie zudem zur morgigen Plenarsitzung um 9.30 Uhr einladen, in der wir die Haushaltsberatungen fortführen. Ich bedanke mich und wünsche allen einen guten Abend. Ende der Sitzung: 17.21 Uhr
