Marcus Klein
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke dem Kollegen sehr herzlich für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich habe mir aufgeschrieben, herausfordernde Sicherheitslage. Er hat gesagt, spannungsgeladene Zeit. Ich würde sagen, das ist ein Euphemismus, wenn man sich vor Augen führt, welchen Lagen sich der Verfassungsschutz in diesem Land und die Sicherheitsbehörden insgesamt ausgesetzt sehen, Extremisten von links und rechts, religiöse Extremisten, insbesondere gewaltbereite Islamisten, Speech-Spionage, hybride Bedrohungen, gezielte Desinformationen, Reichsbürger, Selbstverwalter usw. Es geht nicht darum, ein düsteres Lagebild zu zeichnen. Die Aufzählung finden Sie genauso im jährlichen Bericht der Verfassungsschutzbehörden. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Sie zeigt, welchen großen Herausforderungen sich unser Staat, insbesondere unsere Sicherheitsbehörden, gegenübersehen und welche sie zu bewältigen haben. Wir als CDU-Fraktion sind daher all denjenigen zutiefst dankbar, die sich für unsere Sicherheit einsetzen, für sie arbeiten, unseren Rechtsstaat, unsere Freiheit an vorderster Front – das kann man so sagen, es ist eine Front – verteidigen. Das will ich voranstellen. (Beifall der CDU) Alleine mit Dankbarkeit ist es nicht getan. Es braucht unsere Unterstützung, es braucht die Rückendeckung und das Rüstzeug für den täglichen Einsatz. Dazu gehört für die Verfassungsschutzbehörde eine gute, solide, stabile und sichere rechtliche Grundlage. Für uns gehört dazu, dass wir den Behörden im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen wirklich alle Instrumente an die Hand geben, die es braucht, um unseren Staat und unsere Verfassung – wahrscheinlich eine der besten und menschenfreundlichsten Ideen überhaupt in der Geschichte – gegen Bedrohungen von innen und außen zu verteidigen. Den Instrumentenkasten, was es braucht, den haben wir vorliegen und werden darüber in den nächsten Wochen beraten. Zu den einzelnen Regelungen, zu den Hindernissen, dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz und der Verfassungsgerichtsrechtsprechung zum hessischen Gesetz hat der Kollege Ausführungen gemacht. Das alles ist in den nächsten Wochen aufzuarbeiten, aber im Gesetzentwurf schon enthalten. Ich will mich daher auf wenige Punkte beschränken. Im Bereich der unabhängigen Vorabkontrolle halten wir eine Übertragung auf die G 10-Kommission für den richtigen Weg. Es sind andere Wege denkbar. Die G 10-Kommission ist bereits im Bereich ihres Auftrags bei der Post- und Telekommunikationsüberwachung eingebunden. Sie arbeitet gut mit allen Argumenten, die eben genannt wurden. Sie ist mit unabhängigen Mitgliedern besetzt. Sie hat bereits jetzt eine unabhängige Geschäftsstelle, und diese ist fachlich geeignet. Der Vorsitzende – das sage ich nicht, weil ich es bin, sondern mit Blick auf die Voraussetzungen, die im Gesetz stehen –, der Geschäftsführer muss die Befähigung zum Richteramt besitzen. Das Erfordernis und die Voraussetzungen sind gegeben, die Übertragung so vorzunehmen, wie sie im Gesetz steht. Aus unserer Sicht ist es deswegen gut dort aufgehoben, weil die Prozesse eingeübt und sehr gut auf die neue Rechtslage anzupassen sind. Wir können das so machen. Ein weiterer Punkt ist, wir wollen und müssen den Datenaustausch zwischen den Behörden rechtlich einwandfrei regeln. Die CDU-Fraktion ist dafür, dass die Verfassungsschutzbehörde beispielsweise zur Gefahrenabwehr für besonders wichtige Rechtsgüter – im Gesetz heißt es auch für den präventiven Rechtsgüterschutz – Erkenntnisse an die Behörden weitergeben darf, die diese dann im täglichen Geschäft verwenden können. Ich will sagen, wir würden uns einen Datenaustausch an der Stelle wünschen, an der er dazu dienen kann, beispielsweise wenn es um Einbürgerungen von Verfassungsfeinden geht, diese zu verhindern. Es ist nicht zu erklären, dass Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit, damit den Schutz und die Solidarität dieses Staates erhalten sollen, wenn sie diesen offensichtlich ablehnen, und bekannt ist, wenn sie diesen bekämpfen wollen. Das gehört, das passt nicht zusammen. Deswegen könnten wir uns noch mehr vorstellen, als jetzt hier geregelt ist. (Beifall der CDU) Zusammenfassend sage ich den Sicherheitsbehörden, dem Verfassungsschutz noch einmal einen herzlichen Dank für ihre Arbeit. Wir wollen, dass sie alle Instrumente haben, um unsere Freiheit, unsere Sicherheit zu gewährleisten. Wir wollen leistungsfähige Sicherheitsbehörden, auf die wir vertrauen können. Wir wollen diese natürlich effizient kontrollieren. Das ist in diesem Gesetz vorgesehen. Wir werden in die weiteren Beratungen auch mit dem hineingehen, was wir im Moment in anderen Ländern sehen. Die Lage ist dynamisch, das haben wir eben schon gehört, hatte ich auch schon vorgetragen. Beispielsweise hat in Nordrhein-Westfalen die dortige schwarz-grüne Landesregierung ein umfassendes Sicherheitspaket auf den Weg gebracht. Vielleicht kommt uns noch einiges entgegen, was wir in der parlamentarischen Beratung noch für gut empfinden auf diesem Weg zur zweiten Beratung, zur zweiten Lesung. Wir werden das Gesetz konstruktiv begleiten, so wie wir es auch gemeinsam mit Ihnen eingebracht haben. Vielen Dank. (Beifall der CDU, vereinzelt bei der SPD und bei den FREIEN WÄHLERN)
