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Martin Haller

SPD 30.09.2024 Sitzungen 18/73

Sehr gut!) Vom Extremisten, Herr Kollege, über den politischen Wettbewerber bis hin zum Regierungskritiker werden hier verschiedene Personengruppen in einen Topf geworfen und für die Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes als Begründung herangezogen. Linksextremismus wird mit keinem Wort erwähnt. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wahnsinn!) Von der linken Seite des Hauses erwarte ich nichts anderes, CDU und FREIE WÄHLER enttäuschen dagegen wieder einmal. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ach je, ach je!) Soll das die Marschrichtung sein? Auffällig ist auch, dass die Verfasser dieses Gesetzentwurfs immer häufiger und nicht nur in diesem Gesetzentwurf auf unbestimmte Rechtsbegriffe und andere inhaltlich nicht klar definierte und deshalb jederzeit interpretationsfähige Formulierungen und Wortschöpfungen zurückgreifen, zum Beispiel den „Rechtsfrieden“, § 4, oder „zum Hass aufstacheln“ in § 5. Solche vagen, definierbaren Begriffe in einem solch wichtigen Gesetz wie dem Verfassungsschutzgesetz zu verankern, das schafft die Möglichkeit zu Willkür und Unsicherheit beim Bürger und bei der Gesetzesanwendung, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?) Weiteren Anlass zur Kritik bietet die Neugestaltung eben jenes § 5. Grundsätzlich ist die Einführung eines dreistufigen Systems zur Einordnung der Beobachtungsbedürftigkeit nach Maßgabe der einschlägigen Bundesverfassungsgerichtsentscheidung durchaus zu befürworten. Problematisch ist jedoch, dass im Urteil von Kann-Entscheidungen gesprochen wird, die im vorliegenden Gesetzentwurf aber direkt zu Ist- bzw. Sind-Einstufungen festgeschrieben werden. Aus der Möglichkeit zu einer höheren Einstufung wird also eine grundsätzliche Höherstufung, also eine Verschärfung, die so nicht vom Urteil gefördert wird und die Einzelfallbewertung vorab einschränkt. Kritisch sehen wir auch den geplanten Ausbau des Verfassungsschutzes zu einer Art Informationsstelle, § 7. Vor dem Hintergrund unserer bisherigen Erfahrungen auf verschiedenen Ebenen und wie wir auch von Ihnen gehört haben, haben wir erhebliche Zweifel an der politischen Neutralität dieser der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“ (Heiterkeit des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Er kann es aber versuchen, offensichtlich. Es gibt noch zahlreiche andere Punkte in diesem Gesetzentwurf anzusprechen, aber dafür, meine Damen und Herren, fehlt leider die Redezeit. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gott sei Dank!) Dieser Gesetzentwurf schärft den Verfassungsschutz in einer Art, die vor dem Hintergrund unserer bisherigen Erfahrungen mit Ihnen eine missbräuchliche Anwendung gegen Opposition und Regierungskritiker befürchten lässt, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verfassungsfeinde, nicht Regierungskritiker! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) während linke Extremisten in der Praxisanwendung wohl weitestgehend unberührt bleiben werden. – Da sind Sie wohl getroffen, Herr von Heusinger. Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Wir fordern daher eine Expertenanhörung, um sicherzustellen, dass dieses Gesetz auf verfassungsrechtliche Vereinbarkeit geprüft wird und mögliche Missbrauchsrisiken beseitigt werden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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