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Michael Hüttner

SPD 30.09.2024 Sitzungen 18/73

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderungen des von der Landesregierung hier eingebrachten Gesetzentwurfs zum Ehrensoldgesetz sind nicht so vielfältig, dass Sie nicht in der nächsten Zeit noch öfters Wiederholungen hören werden. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Die SPD – da schließe ich mich dem Minister an –, ist bei den Anpassungen uneingeschränkt der gleichen Auffassung, dass hier im ganz großen Maß auch die Wertschätzung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen oder auch derjenigen, die als Beigeordnete mit einem Geschäftsbereich tätig waren, hier dargestellt wird; denn sie opfern in der Summe viel, viel Zeit für die Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir das in diesem Rahmen dann so darstellen. Deswegen ist es gut, dass wir jetzt hier diese Unwuchten, wie der Minister gesagt hat, ausgleichen. Eine dieser Unwuchten: Man muss in der Tat sehen, dass wir die Situation haben, dass derjenige, der in der Privatwirtschaft beschäftigt war, nach seiner entsprechenden Zeit den Anspruch hatte, während derjenige, der im öffentlichen Dienst beschäftigt war, entweder als Beamter, Angestellter oder zum Beispiel bei der Sparkasse, diesen Anspruch nicht hat. Ich will Ihnen ein Stück weit die Schizophrenie oder diese Unwucht einmal darstellen; letztendlich an mir selbst. (Beifall und Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Ich habe den Anspruch bekommen, weil ich Landtagsabgeordneter war. Ich habe den Anspruch mit meinem 55. Lebensjahr bekommen, weil ich Landtagsabgeordneter war. Wäre ich weiterhin Polizeibeamter gewesen, hätte ich diesen nicht gehabt. Das ist, denke ich, in der Konsequenz letztendlich nicht gut. Es hat mich insoweit nicht betroffen, aber ich glaube, das Beispiel ist an der Stelle schon richtig. Herr Minister sprach davon, dass in Zukunft auch die Vorsitzenden des Bezirkstags betroffen sein werden. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Könntest Du mal einen ausgeben für, Michael!) Der dritte Änderungspunkt ist, dass bei den hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten künftig kein Ausschluss mehr besteht, sondern das Ruhen in der Phase, letztendlich der aktiven Zeit, in der die Konsequenz dessen, dass sie – jetzt habe ich den Faden verloren – nicht mehr aktiv waren, nicht mehr da ist. Hoffentlich haben Sie es verstanden. (Heiterkeit im Hause – Zuruf aus dem Hause) Der Vollständigkeit halber, aber auch meinerseits noch der vierte Punkt, den ich in der Tat als ungemein wichtig sehe, nämlich dass wir auch bei den Beigeordneten mit einem eigenen Geschäftsbereich noch einmal diesen Zeitrahmen in eine Veränderung bekommen, den Zeitrahmen dergestalt, dass wir manchmal Wahlen haben, die nicht exakt diese fünf oder 15 Jahre abbilden, sondern dass man aus den verschiedenen Gründen, wie auch immer das geschieht, vielleicht schon einige Monate vorher eine Neuwahl durchführen würde. Hier wird jetzt geregelt, dass wir darin eine halbjährige Karenzsituation haben, dass diese halbjährige Karenzsituation dann auch schon den Anspruch erfüllen wird, soweit nicht – diese Einschränkung muss dargestellt werden – aus persönlichen Gründen niedergelegt wird. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode in der kommunalen Situation einen Bürgermeister, der ganz knapp vor der Wahl niedergelegt hat. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Selbst schuld!) Das wäre ein persönlicher Grund. Das zählt natürlich dann nicht. Damit trifft das in dieser Situation nicht zu. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten natürlich gerne weiter im parlamentarischen Verfahren, aber die SPD-Fraktion könnte dem Gesetz bereits heute zustimmen. Insoweit herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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