Markus Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir heute von Frau Finanzministerin Doris Ahnen mit dem offiziell eingebrachten Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 bereits gehört haben, wie wir, die rheinland-pfälzische Ampel mit ihrem Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer, die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen unseres Landes anpacken werden, gibt es bei den jetzt auszusprechenden Tagesordnungspunkten auch den Blick in die Vergangenheit. Im Fokus steht das Verfahren zur Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022. Die Feststellungen des Rechnungshofs mit Blick auf die Landeshaushaltsrechnung 2022 möchte ich kurz vorwegnehmen. Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung keine wesentlichen Abweichungen zwischen Haushaltsrechnung und -büchern und anderen Nachweisen festgestellt und auch keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren. Die Haushaltsrechnung 2022 schloss mit einem Finanzierungsüberschuss von rund 1,19 Milliarden Euro ab, ein Jahr also, das – so kann man es sicher festhalten – eine gute Grundlage dafür bildet, die Herausforderungen der darauffolgenden Jahre bewältigen zu können. So wurde der Überschuss von rund 1,19 Milliarden Euro nämlich einerseits genutzt, 200 Millionen Euro Schulden am Kreditmarkt zu tilgen, andererseits wurde ein Betrag in Höhe von 988 Millionen Euro der Rücklage zugeführt. Die Steigerung der Rücklage im Jahr 2022 bildete damit auch das Fundament für wichtige Entscheidungen in Rheinland-Pfalz. Als Beispiel möchte ich die Teilentschuldung der Kommunen anführen, die wir auch parteiübergreifend beschlossen haben und die unseren Gemeinden in Rheinland-Pfalz wichtige Spielräume in deren kommunaler Haushaltswirtschaft gibt. Natürlich, meine Damen und Herren, ist die Rücklagenzuführung im Jahr 2022 auch eine wichtige Grundlage für die Handlungsfähigkeit mit Blick auf den Doppelhaushalt 2025 und 2026. Die geplante Rücklagenentnahme im Jahr 2025 in Höhe von 1,182 Milliarden Euro, mit der wir zum Beispiel die Universitätsmedizin teilentschulden oder das neue regionale Zukunftsprogramm darstellen möchten, bedingt nämlich auch, dass man überhaupt Mittel in der Rücklage hat. Man kann also sagen, dass es natürlich der vorausschauenden Haushaltswirtschaft unserer Landesregierung auch im Jahr 2022 zu verdanken ist, dass wir uns in den nächsten Wochen mit einem so kraft- und wirkungsvollen Doppelhaushalt auseinandersetzen dürfen. Unsere Fraktionsvorsitzende wird dies morgen noch näher ausführen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da es immer wieder auch Debatten um die Nutzung von Ausgaberesten gibt, möchte ich an dieser Stelle noch einmal verdeutlichen, dass es sich bei der Bildung solcher Ausgabereste um ein gesetzlich normiertes und in der Haushaltssystematik fest etabliertes Instrument handelt. Ausgabereste dürfen auch nicht willkürlich gebildet werden, sondern unterliegen den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Haushaltsrechtlich ist die Nutzung dieses Instruments legitimiert und eine Transparenz über die Abbildung in der Haushaltsrechnung jederzeit gegeben. Es gibt auch haushaltssystematische Vorteile der Nutzung dieses Instruments. Würden Ausgabeermächtigungen im Haushaltsvollzug des Haushaltsjahres voll ausgeschöpft, wären die Mittel unwiederbringlich verausgabt worden. Das Instrument der Ausgabereste hingegen beinhaltet im Gegensatz dazu noch die Option, dass eine Verausgabung letztlich unterbleibt. Sie sind auch ein probates Mittel, um zum Beispiel das sogenannte Dezemberfieber zu vermeiden, also den Drang, im Haushaltsvollzug kurz vor Ablauf der Ausgabeermächtigung die vorhandenen Budgets noch schnell zu verausgaben, was zu Unwirtschaftlichkeiten führen kann. Meine Damen und Herren, ich kann es zusammenfassen und sagen, man erntet immer, was man sät. Wer in der Vergangenheit in guten Jahren vorsorgt, klug und besonnen handelt, (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) der kann in der Zukunft kraftvoll zupacken und damit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern unseres Landes zeigen, dass man die anstehenden Herausforderungen angeht und das Land nach vorne bringt. Das alles bestätigt die Haushaltsführung unserer Landesregierung insbesondere um unsere Finanzministerin Doris Ahnen, nicht nur, aber auch im Jahr 2022. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Dank gilt zunächst einmal dem Kollegium der Rechnungsprüfungskommission um ihren Vorsitzenden Christof Reichert, dem Team des Landesrechnungshofs, der Landesregierung, welche in den gesamten Beratungen immer alle Fragen sachgemäß und kompetent beantworteten, und nicht zuletzt der Landtagsverwaltung, die wie immer – das ist soeben schon einmal angeklungen – die Aufgabe der Vor- und Nachbereitung, aber auch der Begleitung des gesamten Verfahrens innehatte. Auch ich möchte für unsere Fraktion Herrn Dr. Mayer stellvertretend für alle Beteiligten besonders danken. Es waren intensive Beratungen, die aber, wie in jedem Jahr, von einem parteiübergreifend angenehmen und respektvollen Klima geprägt waren. Herr Präsident Berres, alles Gute für den Ruhestand darf ich Ihnen auch ganz persönlich im Namen unserer Fraktion für die Zukunft sagen. Es war immer ein respektvolles Miteinander. Ich schließe mich vollumfänglich den Worten meines Vorredners an. Auch dem neuen Präsidenten – er ist noch da – wünsche ich für die gemeinsame Zusammenarbeit alles Gute. Viel Freude und Erfolg bei Ihrem Wirken! Vielen Dank, meine Damen und Herren, für die guten Beratungen. Ich komme zum Schluss. Unsere SPD-Fraktion stimmt der Entlastung von Landesregierung und Landesrechnungshof für das Jahr 2022 selbstverständlich zu. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
