Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in Rheinland-Pfalz gut aufgestellte Sicherheitsbehörden. Polizei und Verfassungsschutzbehörden arbeiten tagtäglich erfolgreich daran, uns zu beschützen. Dafür auch von meiner Seite vielen, vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der SPD, bei der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Das ist auch erforderlich. Wir haben es gehört: Terror, Islamismus, Desinformationskampagnen durch andere Staaten und Unterwanderung unserer Demokratie durch Rechtsextremisten. Unsere Werte von Freiheit, Gleichheit und Toleranz werden angegriffen, angegriffen von Menschen, die von ihrem Weltbild fanatisch überzeugt sind und es nicht aushalten können, wenn andere Menschen ein anderes Leben führen. Welche Mittel dagegen haben wir als Staat? – Wir leben in einer wehrhaften Demokratie. Diese Worte hören wir immer wieder als Antwort auf die Bedrohung und die Angriffe. Was aber bedeutet das eigentlich? – Für mich bedeutet eine wehrhafte Demokratie nicht, dass wir Menschen pauschal ausgrenzen, stigmatisieren oder unter Generalverdacht stellen. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere freiheitliche Demokratie lebt von der Vielfalt, der Toleranz und einem guten Miteinander. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Wehrhaft wird unsere Demokratie dadurch, dass unsere Sicherheitsbehörden optimal mit den notwendigen personellen Ressourcen und Befugnissen ausgestattet werden, die sie brauchen, und dies selbstverständlich im Rahmen dessen, was unser Rechtsstaat und unser geeintes Europa erlauben. In diesem Zusammenhang ändern wir jetzt das Landesverfassungsschutzgesetz. Der Verfassungsschutz ist unser Frühwarnsystem. Wir haben bereits 2019 das Verfassungsschutzgesetz umfassend reformiert. Damals erhielt der Verfassungsschutz beispielsweise neue nachrichtendienstliche Mittel, aber auch die Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission, der PKKo, die Kollege Michael Hüttner sehr souverän führt – vielen Dank dafür, lieber Michael –, wurden ausgeweitet. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) So erhielt beispielsweise die PKKo eine Geschäftsstelle, um ihrer Arbeit besser nachgehen zu können. Damit haben wir eines der modernsten Verfassungsschutzgesetze in Deutschland bekommen. Der vorliegende Entwurf bezweckt daher – es wurde schon gesagt – nur eine Anpassung, die aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden ist. Unter anderem setzen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen, aber eben auch zum hessischen Verfassungsschutzgesetz um. Ich möchte für die grüne Fraktion auf drei zentrale Änderungen im Verfassungsschutzgesetz eingehen. Erstens muss die G 10-Kommission, die Du, lieber Marcus, sehr souverän leitest – vielen Dank, auch dafür kann man applaudieren –, (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU, bei der SPD, bei der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) bei allen grundrechtsintensiven nachrichtendienstlichen Mitteln vorab um Zustimmung vom Verfassungsschutz gebeten werden; denn das Bundesverfassungsgericht erachtet es als notwendig, dass eine unabhängige Institution wie die G 10 über Maßnahmen wie den Einsatz von V-Leuten oder verdeckten Ermittlern entscheidet. Lieber Marcus, du hast es gesagt, man kann erwägen, ob auch eine andere Institution möglich ist. In anderen Bundesländern wird das gemacht. Wir halten diese Vorgehensweise, die G 10-Kommission hier in Rheinland-Pfalz für genau die richtige Stelle, an der dies auch im Vertrauen der dort mitarbeitenden Parlamentarier gut gemeistert werden kann. Zweitens erleichtern wir es dem Verfassungsschutz, durch Normen und klare Regelungen Finanzermittlungen durchzuführen, um Extremisten den Geldhahn zuzudrehen. Diese Befugnis ist wichtig, um Finanzströme zu ermitteln und extremistische Organisationen finanziell auszutrocknen. Es handelt sich wohlgemerkt um keine neue Befugnis, aber wir regeln die Eingriffsschwelle so, dass sie in der Praxis besser zu handhaben sein wird. Drittens verankern wir den Verfassungsschutzbericht nun fest im Gesetz. Wie in der Begründung zu lesen ist, soll der Bericht wie bisher auch jährlich erfolgen. Dazu committen wir uns jetzt auch im Gesetz. Das ist notwendig, damit unabhängig von der Couleur der Landesregierung der Verfassungsschutzbericht ein fester Bestandteil der Sicherheitspolitik ist und bleibt. Wir als Koalition haben viele weitere Anpassungen im Gesetz vorgenommen, immer eng orientiert an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben zum Beispiel länderübergreifend Stufen der Beobachtungsbedürftigkeit eingeführt. So ist eine Wohnraumüberwachung nur erlaubt, wenn eine erhebliche Beobachtungsbedürftigkeit vorliegt. Dadurch, dass alle anderen Bundesländer und auch der Bund diese Stufen in Zukunft verwenden werden, erfolgt ein Schritt in Richtung Harmonisierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der heutigen Welt ist es nicht einfach, zu seinen Werten zu stehen. Bekanntlich zeigt sich erst in der Not das wahre Gesicht. Ich stehe und wir stehen zu unserer Demokratie. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes trägt seinen Teil dazu bei. Davon bin ich überzeugt und freue mich auf die Diskussionen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU sowie der Abg. Philipp Fernis, FDP, und Helge Schwab, FREIE WÄHLER)
