Lars Rieger
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute, beginnend mit der ersten Lesung zur Änderung des Ehrensoldgesetzes, die große Chance, unseren hehren Worten zur Wertschätzung des Ehrenamts und zur Wertschätzung unserer ehrenamtlichen Ortsvorsteher, Orts- und Stadtbürgermeister endlich Taten folgen zu lassen. Als Vorsitzender des Arbeitskreises Ortsgemeinden und ehrenamtlich geführte Städte, früher des Arbeitskreises Ortsbürgermeister, habe ich mich mit vielen ehrenamtlichen Bürgermeistern, unter anderem den Kollegen Kropfreiter bzw. Schwab, lange dafür eingesetzt, dass die größte Ungerechtigkeit beim Ehrensold beseitigt wird, nämlich die, dass bei hauptberuflich im öffentlichen Dienst Beschäftigten derzeit ein Ruhen des Anspruchs auf Ehrensold geregelt ist – das hat Kollege Hüttner auch schon ausgeführt – und die Zahlung erst nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst aufgenommen wird, während Ortsbürgermeister, die in der Privatwirtschaft tätig waren und mindestens zehn Jahre ihr Amt in ein und derselben Ortsgemeinde ausgeübt haben, bereits ab 55 Jahren den Ehrensold beziehen können, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Herr Innenminister, Ihnen gilt deshalb mein besonderer Dank, dass Sie dieses offensichtlich heiße Eisen angepackt haben, an das Ihr Vorgänger nie heran wollte. Den gleichen Mut, Herr Ebling, wünsche ich mir zusammen mit dem GStB und den vielen ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterkolleginnen und -kollegen aber auch bei der Definition der Zeitangabe, um wie viele Monate eine Amtszeit unterschritten sein kann, damit der Anspruch auf Ehrensold als erworben gilt. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Der Gemeinde- und Städtebund hat vorgeschlagen, in § 1 Abs. 1 des Ehrensoldgesetzes statt der vorgesehenen sechs Monate eine Fristunterschreitung von einem Jahr als unschädlich anzusehen. Dem ist die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf unverständlicherweise nicht gefolgt. Verehrter Herr Ebling, bitte prüfen Sie im weiteren Verfahren, ob Sie nicht doch bereit sind, statt der von Ihnen vorgeschlagenen Fristunterschreitung von sechs Monaten doch maximal zwölf Monate im Gesetz vorzusehen. Wir haben nach der Kommunalwahl in einigen Gemeinden die Situation, dass der Ortsbürgermeister nicht erneut zur Wahl angetreten ist und sich auch kein anderer Kandidat gefunden hat und der Ortsbürgermeister nun lediglich noch geschäftsführend im Amt ist. In einigen dieser Ortsgemeinden gibt es mittlerweile zwar Aspiranten auf das Amt des Ortsbürgermeisters. Vielfach, beispielsweise bei unserem Kollegen Dennis Junk in Salmtal, wollen diese Aspiranten aber zunächst als Beigeordnete in das Amt hineinschnuppern, um dann später möglicherweise vom Gemeinderat als Bürgermeister gewählt zu werden. Die Entscheidung, sich zum ehrenamtlichen Bürgermeister wählen zu lassen oder nicht, wird nicht bereits nach maximal sechs Monaten getroffen, und dieses Mehr an Zeit sollte man den möglichen Kandidaten auch lassen. Hier sollte man im Sinne des Ehrenamts und der viel beschworenen Attraktivierung des Amts des Ortsbürgermeisters die vom GStB vorgeschlagene Frist von zwölf Monaten aufgreifen, zumal die Ortsgemeinden, die dafür Rücklagen bilden, den Ehrensold zahlen und nicht das Land. Einen weiteren Punkt, wenn auch nicht im Ehrensoldgesetz, bitte ich ebenfalls dringend zu modifizieren. Bisher ist die pauschalierte Freistellung nur nach entsprechendem Ratsbeschluss möglich. Die Ortsbürgermeister sind also Spielball der Machtverhältnisse im Rat. Das kann so nicht sein. Hier bedarf es ebenfalls dringend einer gesetzlichen Regelung. Wenn es nach der Ankündigung von Innenminister Ebling am 5. Mai des letzten Jahres, die Ehrensoldregelung attraktiver zu gestalten, bis heute fast anderthalb Jahre gedauert hat, so stärkt die vorgelegte geplante Gesetzesänderung aber unsere ehrenamtlichen Ortsbürgermeister, weswegen die CDU als stärkste kommunale Kraft und ihre Landtagsfraktion deshalb das weitere Verfahren konstruktiv und positiv nach dem Motto „Was lange währt, wird hoffentlich gut“ begleiten wird. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
