Michael Frisch
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Verfassungsschutz steht vor erheblichen Herausforderungen: wachsende Gefahren durch ausländische Spionage und Cyberangriffe, anhaltende Bedrohungen durch Links- und Rechtsextremismus, nicht zuletzt massiv ansteigender islamistischer Terrorismus als Folge der gescheiterten Migrationspolitik. Auch der überwunden geglaubte Antisemitismus erhebt insbesondere in linken und muslimischen Kreisen wieder sein hässliches Haupt. All das erfordert einen Dienst, der strukturell, personell, technisch und rechtlich auf der Höhe ist. Der hier vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, jüngere wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts im rheinlandpfälzischen Verfassungsschutzgesetz abzubilden. Zudem fasst er eine bessere parlamentarische Überwachung des VS ins Auge. Grundsätzlich ist dies zu begrüßen, aber die damit verbundenen Eingriffe in Bürgerrechte und persönliche Freiheiten erfordern auch einen besonders kritischen Blick auf die geplante Novelle. Dreh- und Angelpunkt ist der neu formulierte § 5, der der Präzisierung der erlaubten Eingriffstiefe gemäß neuer Einstufungskategorien dienen soll. Er wird im Gesetz oft zitiert. Leider finden sich neben den schon bekannten, sehr breit gefassten Formulierungen des § 5 auch in diesen Kategorien juristisch nicht normenklar definierte Begriffe wie „zum Hass aufstacheln“, „Mobilisierungsund Aktionsfähigkeit“ oder „gesellschaftlichen Einfluss besitzen“, die aufgrund ihrer Interpretationsfähigkeit missbraucht werden können. Je nach Auslegung lassen sich damit weitreichende Überwachungsmaßnahmen begründen, ohne dass eindeutig definierte verfassungswidrige Bestrebungen vorliegen. Das sehen wir außerordentlich kritisch. Weitere Bedenken kommen hinzu. § 10 Abs. 2 stellt es ins Ermessen der VS-Leitung, ob Straftaten, die von verdeckten Mitarbeitern begangen wurden, an die Verfolgungsbehörden gemeldet werden oder nicht. Selbst schwerste Straftaten sind davon nicht ausgeschlossen. Kontrollinstanzen gibt es keine. § 22, „Amtshilfe bei Tarnmaßnahmen“, führt zu einer Verquickung von geheimdienstlichen und zivilen Dienststellen, die andere freiheitliche Demokratien bewusst vermeiden. Darüber hinaus bestehen die parlamentarischen Kontrollinstanzen, die G 10- Kommission und die Parlamentarische Kontrollkommission, in RheinlandPfalz aus den gleichen drei Personen, die zu zwei Dritteln auch noch den Regierungsfraktionen angehören. Als unabhängiges Überwachungsmitglied des VS bleibt damit nur der Datenschutzbeauftragte, der aber keinen Einblick in alle relevanten Prozesse dieser Behörde bekommt. Meine Damen und Herren, trotz zahlreicher sinnvoller Änderungen sehen wir dringenden Korrekturbedarf. Wenn Sie aus diesem Gesetzentwurf einen guten Entwurf machen wollen, dann sollten Sie erstens den § 5 normenklar formulieren, zweitens einen parlamentarischen Ombudsmann einsetzen, der die Einstufungen gemäß § 5 vor Beginn von eingriffsintensiven Überwachungsmaßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft, drittens die Personalunion zwischen G 10-Kommission und Parlamentarischer Kontrollkommission beenden und Letztere auf mindestens fünf Personen vergrößern, viertens § 10 Abs. 2 derart ändern, dass Gewaltverbrechen zwingend an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden müssen, fünftens zum Schutz der Mitarbeiter in Stadt- und Kreisverwaltungen die Amtshilfe von zivilen Behörden auf absolute Ausnahmen begrenzen und schließlich sechstens den VS aus dem Innenministerium ausgliedern und in die Rechtsform einer eigenständigen Landesbehörde unter der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums überführen. Unabhängig davon sehen wir die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Verfassungsschutzes. Wir wollen keine von der Politik instrumentalisierte Behörde, die kritische Bürger bespitzelt und unbequeme Oppositionsparteien bekämpft, sondern einen modernen Inlandsgeheimdienst, der seine Schwerpunkte in der Abwehr von Cyberkriminalität, ausländischer Spionage und destruktiver Einflussnahme auf die kritische Infrastruktur sowie beim Kampf gegen jedwede Form des Extremismus sieht. Meine Damen und Herren, Guido Westerwelle, der letzte echte Liberale in der FDP, (Zurufe aus dem Hause: Oh!) hat in seiner viel beachteten Abschiedsrede 2011 gewarnt – ich zitiere –: Die Bedrohung der Freiheit kommt leise und mit allerlei gut gemeinten Begründungen daher. Freiheit stirbt immer zentimeterweise. – Eigentlich hätten die von uns vorgetragenen Bedenken deshalb von Ihnen kommen müssen, liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, aber Sie haben das Freiheitsthema längst aufgegeben, ein wesentlicher Grund für Ihren politischen Niedergang. Es wird Zeit, dass andere die Freiheit als existenzielle Bedingung unseres demokratischen Staats wieder in den Vordergrund rücken. (Glocke der Präsidentin) Wir als „Drei Farben“ stehen dafür bereit. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos – Zurufe von der SPD)
