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Dr. Jan Bollinger

AfD 30.09.2024 Sitzungen 18/73

Tierschutzpartei!) Herr Bollinger, was Sie hier dann regelmäßig versuchen, nämlich all die Institutionen zu diskreditieren, die in unserem demokratischen Rechtsstaat eine wesentliche Rolle spielen, (Heiterkeit bei der AfD) auch um Bestrebungen, eben diesen demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen, entgegenzutreten, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) das sagt viel über Sie und wenig über andere. Deswegen spricht das für sich selbst. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: 2 %) Wenn Sie hier mit Wahlergebnissen kommen, kann ich Ihnen einen Satz dazu sagen. Sie haben bei diesem Wahlergebnis bei der besagten Wahl in Thüringen erfreulicherweise keine Mehrheit errungen. (Heiterkeit des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Deswegen müssen Sie damit leben, dass andere Mehrheiten Entscheidungen treffen, die Ihnen nicht gefallen. Dass Sie damit ein Problem haben, zeigt genau, warum Sie ganz maßgeblich das Problem der Demokratie in diesem Land sind. (Beifall der FDP, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Im Übrigen, in der Sache ist natürlich das Gegenteil von dem richtig, Herr Bollinger, was Sie hier gesagt haben, weil das Gesetz gerade den Auftrag des Verfassungsschutzes schärft und präziser fasst. Es ist im Übrigen auch richtig so; denn wenn eine Behörde wie der Verfassungsschutz, der sich natürlich in einem permanenten Spannungsfeld bewegt, weil er eine Behörde ist, die, um ihren Auftrag zu erfüllen, außerhalb der Öffentlichkeit arbeitet, die ohne Kontrolle durch Gerichte, dafür durch Kontrolle durch das Parlament, durch die zuständigen Kommissionen zu ganz erheblichen Grundrechtseingriffen befugt ist, (Abg. Martin Haller, SPD: Genau!) sind Notwendigkeiten dieser Arbeit, eben auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln verfassungsfeindliche Bestrebungen aufzuklären. Wenn eine solche Behörde aber außerhalb der Öffentlichkeit mit erheblichen Grundrechtseingriffen agiert, dann ist es eine Notwendigkeit, dass die gesetzlichen Grundlagen sehr, sehr klar gefasst sind. Diese gesetzlichen Grundlagen werden nunmehr, auch zurückgehend auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, im Verfassungsschutzgesetz, das in seiner jetzigen Form nicht besonders alt ist – es ist aus dem Jahr 2020 –, noch einmal nachgeschärft, und das ist gut. Es ist auch gut, dass die gesetzlichen Aufgaben – das sage ich ausdrücklich – und der Informationsauftrag des Verfassungsschutzes von diesem Parlament mit der breiten Mehrheit der demokratischen Kräfte dem Verfassungsschutz noch einmal mit auf den Weg gegeben werden. Ich will auf eine Änderung hinweisen – im Übrigen kann ich mich den Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen anschließen –, die mir aber auch sehr wichtig ist. Das ist die Anpassung, die Veränderung in § 13, weil wir uns in der Tat leider auch verstärkt mit der Frage der Finanzierung verfassungsfeindlicher Bestrebungen auseinandersetzen müssen; denn wenn man sieht und sich einmal im digitalen Raum anschaut, mit welcher Qualität mitunter Desinformationen, Falschinformationen und Agitation verbreitet werden, dann muss man schon einmal der Frage nachgehen, wer alle möglichen Dinge, die den äußeren Anschein von Neutralität erwecken, mit welchen Mitteln und welcher Interessenlage finanziert. Es ist gut so, dass der Verfassungsschutz hier einen klaren Auftrag und einen Handlungsrahmen bekommt, diesen Fragen intensiver nachzugehen. Ich will das ganz offen sagen, es ist für einen Liberalen nicht ganz einfach, damit umzugehen und anzuerkennen, dass der Staat solche Grundrechtseingriffsbefugnisse gerade auch im Verdeckten braucht. Ich wünschte mir einen Zustand in der Demokratie, in der ich hier stehen könnte und sagen, der Auftrag ist bis auf Weiteres erledigt, wir brauchen diese Befugnisse nicht mehr. Leider erleben wir im Moment, dass das Gegenteil der Fall ist. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Deswegen unterstützen auch die Freien Demokraten die angestrebten Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU)

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