Michael Ebling
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz, unser schönes Bundesland, ist zum Glück auch das Land des Ehrenamts. Das wissen wir. Nirgendwo sonst sind so viele Menschen aktiv, gestalten mit, bestimmen mit, mischen sich ein. Das gilt natürlich in besonderer Weise auch für die kommunale Ebene. Wir haben gerade in diesem Jahr wieder Kommunalwahlen erlebt. Insgesamt 30.000 Mandate sind bei einer solchen Wahl in unserem Bundesland zu vergeben und natürlich auch viele herausfordernde Mandate, wenn es um die Leitung, um die Führungsaufgaben geht, aber auch auf ehrenamtlicher Ebene. Über 2.260 Ortsgemeinden brauchen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister. Das macht deutlich, wie breit und vor allen Dingen wie stark das Rückgrat für die kommunale Selbstverwaltung sein muss. Deshalb muss es unser Anspruch sein, dass wir immer auch schauen, dass wir diese ehrenamtlichen Rahmenbedingungen stärken und Antworten auf Veränderungen finden, die es in gesellschaftlicher Hinsicht, aber auch im Verhältnis zum Beispiel zu Änderungen der Arbeitswelt gibt, die am Ende auch darüber bestimmen, ob Menschen bereit sind, sich weiterhin oder neu im kommunalen Ehrenamt zu engagieren. Deshalb ist es mir eine Freude, dass wir heute das Ehrensoldgesetz zur Änderung vorschlagen können. Es ist wiederum ein Stück Anpassung für diejenigen, die sich in besonderer Weise engagiert über viele Jahre eingebracht haben. Nicht in jedem Bundesland gibt es eine solche Ehrensoldregelung, aber ich finde, es gereicht auch uns als Parlament und als Entscheidungsträger für die Gesetze mit zur Ehre, dass wir denjenigen, die über viele Jahre aktiv waren, Mandate wahrgenommen haben, vieles zurückgesteckt haben für ihre Arbeit als Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister, grundsätzlich einen Anspruch erwerben können, sodass ihnen über diese Amtszeit hinaus noch einmal eine finanzielle Unterstützung zuteil wird. Das ist ein Teil für das wichtige Stärken des Rückgrats bei der kommunalen Ehrenamtsebene. Deshalb ist es gut, dass wir das heute miteinander anpassen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen, meine Herren, diese Änderung des Ehrensoldgesetzes steht an dieser Stelle natürlich für sich. Sie steht aber nicht allein, sondern wir haben auch die Gemeinde- und die Landkreisordnung bereits im vergangenen Jahr angepasst. Hier ging es darum, unter anderem hybride Ratssitzungen zu ermöglichen bzw. den Belangen der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Mandatsausübung mehr Raum einzuräumen. Wir haben die Aufwandsentschädigung für die kommunalen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten signifikant angehoben und ermöglicht, dass sie zweimal hintereinander um jeweils 6 % steigen können. Jetzt haben wir noch einmal deutlich gemacht, auch im Verhältnis der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, dass sie mehr Unterstützung durch die hauptamtliche Ebene der Verbandsgemeinden erfahren sollen, nämlich auch hier mit einer entsprechenden Anpassung einer Verwaltungsvorschrift. Mit einer weiteren Maßnahme können wir nun diesen Gesetzentwurf in Angriff nehmen. Er sorgt einerseits dafür, dass mit den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten und den früheren Vorsitzenden des Bezirkstags ein größerer Personenkreis in den Genuss eines Anspruchs auf Ehrensold kommen kann. Durch die Abschaffung des Ruhentatbestands für im öffentlichen Dienst Beschäftigte wird andererseits eine erhebliche Anzahl von Personen früher einen Ehrensold beziehen können. Künftig sollen alle Ehrensoldberechtigten ab dem 55. Lebensjahr den Ehrensold tatsächlich erhalten. Damit gibt es eine Gleichbehandlung von in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Das ist wichtig. Das war, wenn man so will, eine Unwucht vergangener Jahre. Darüber hinaus führen wir eine Frist hinsichtlich einer unschädlichen Unterschreitung der erforderlichen Amtszeit ein, um schwierigen Abgrenzungsfragen in der Praxis künftig aus dem Weg zu gehen, diese künftig zu vermeiden. Meine Damen und Herren Abgeordnete, gerade in der heutigen Zeit halte ich ein solches mit den beabsichtigten Änderungen des Ehrensoldgesetzes verbundenes Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders wichtig. Die Übernahme eines so verantwortungsvollen Ehrenamts wie das der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters, also der Macherinnen und Macher vor Ort, aber auch anderer im Ehrenbeamtenverhältnis ausgeübter Ämter ist keine Selbstverständlichkeit. Wir sehen mit großer Dankbarkeit auf alle, die sich dazu bereit erklären. Wir haben es in der Hand, sie dabei auch weiterhin nach Kräften zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
