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Dr. Jan Bollinger

AfD 30.09.2024 Sitzungen 18/73

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bereits 2020 haben wir in der Debatte zur Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes betont, dass der Verfassungsschutz eine scharfe Klinge des Rechtsstaats ist, (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist jetzt die Betroffenenperspektive!) die mit Präzision und Bedacht geführt werden muss. Der nun vorliegende Gesetzentwurf schärft diese Klinge nach. Doch bleibt sie weiterhin präzise? – Erste Antworten finden wir bereits im Abschnitt „Problem und Regelungsbedürfnis“ des Entwurfs. Es wird ein Überarbeitungsbedarf festgestellt, der formal auf zwei Gerichtsentscheidungen basiert, die zwar keine direkte Wirkung auf Rheinland-Pfalz haben, aber inhaltlich berücksichtigt werden sollten. Inhaltlich wird das Überarbeitungsbedürfnis des Verfassungsschutzgesetzes zunächst mit der gestiegenen Bedrohung für Verfassungsschutzgüter durch fremde Mächte und religiösen Terror begründet, Desinformation aus Russland, Bedrohung durch islamistische Extremisten. Zumindest Letzteres bekommen die Menschen hier in Deutschland dank Ihrer verfehlten Migrationsund Integrationspolitik regelmäßig zu spüren. Im zweiten Absatz kommt man dann zu Rechtsextremisten, Rechtspopulisten, Reichsbürgern und Delegitimierern. (Abg. Martin Haller, SPD, und Philipp Fernis, FDP: Also zu Ihnen!) Beim Kampf gegen echten Extremismus, von welcher Seite auch immer, sehen wir Ihre inflationäre und missbräuchliche Verwendung der Begrifflichkeit des Rechtsextremismus, die Sie eben wieder unter Beweis gestellt haben, (Abg. Martin Haller, SPD: Die Betroffenenperspektive!) allerdings kritisch, und Ihre Erwähnung der Rechtspopulisten, also eben keine Extremisten, in einem Gesetzentwurf zum Verfassungsschutzgesetz bestätigt uns in unserer Skepsis und zeigt, worum es Ihnen geht und was Ihre törichten Zwischenrufe eben wieder offenbart haben, (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist gut so!) Sie wollen den Verfassungsschutz zur Stigmatisierung politischer Gegner missbrauchen. (Beifall der AfD) Das zeigt sich auch, meine Damen und Herren, in der Erfindung des Phänomenbereichs der Delegitimation, der letztlich Regierungskritiker zu Staatsfeinden erklärt. (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) Die Möglichkeit zur Kritik an der Regierung, auch überspitzter und polemischer Kritik, (Abg. Martin Haller, SPD: Das macht Ihr schon selbst!) ist aber konstitutives Merkmal einer Demokratie und Unterscheidungsmerkmal von anderen Regierungssystemen, auch wenn es Ihnen nicht gefällt, Herr Kollege Haller. (Abg. Marcus Klein, CDU: Das machen wir auch! –

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