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Michael Hüttner

SPD 30.09.2024 Sitzungen 18/73

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Rheinland-Pfalz wurde das Landesverfassungsschutzgesetz zuletzt 2020 geändert, insbesondere die parlamentarische Kontrolle gestärkt, ohne dass dabei die Eingriffsrechte überzogen wurden. Es wurde ein guter Kompromiss zwischen allen Bedürfnissen gefunden. Dennoch ist es nach vier Jahren an der Zeit, das Gesetz anzupassen. Zum einen gibt es drei Urteile des Bundesverfassungsgerichts, welche entweder Korrekturen am bayerischen oder jetzt zuletzt, also vor 14 Tagen, am hessischen Gesetz und am meisten am Bundesverfassungsschutzgesetz notwendig machen. Wann immer ein solches Urteil ansteht, schaut man in sein eigenes Gesetz und passt es im Bedarfsfall an. Zum anderen leben wir in einer sehr spannungsvollen Zeit, bei der der Verfassungsschutz vehement gefragt ist. Daher will ich dem Verfassungsschutz an dieser Stelle ausdrücklich Danke sagen für die hervorragende Arbeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Der Krieg im Gazastreifen bzw. zuletzt immer mehr im gesamten Nahen Osten oder in der Ukraine haben Auswirkungen auf Deutschland. Rechtsextreme Anschläge, Reichsbürger, die einen Putsch planen oder die Gefährdungslage des Islamismus fordern die Sicherheitsbehörden verstärkt. Wir stärken mit diesem Gesetz, mit diesem Gesetzentwurf den Rechtsstaat mit effektiven, verhältnismäßigen und verfassungskonformen Regelungen und damit gegenüber dem Rechtsextremismus oder anderen extremistischen Bestrebungen. Daher beschränken wir uns in der Darstellung auf die wesentlichen Punkte, die sich aus den Urteilen ergeben. Zu nennen sind zum Beispiel weitergehende Regelungen zum Kernbereichsschutz bei Betroffenen, zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern, Schaffung von Kategorien der Beobachtungsbedürftigkeit. Das ergibt sich insbesondere aus diesen Urteilen. Darüber hinaus ist die Schaffung abschließender Regelungen bei der Befugnis zur Anwendung nachrichtendienstlicher Dienste zu nennen. Neu geregelt wird die Observation, die Anpassung der Eingriffsschwellen zur Inanspruchnahme von Befugnissen an die jeweilige Beobachtungsbedürftigkeit. Das war beim hessischen Gesetz der Fall. Die Anpassung der Regelung zur Wohnraumüberwachung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – das ist eine Selbstverständlichkeit – oder die Schaffung einer unabhängigen Vorabkontrolle bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen sind weitere Punkte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist der wichtigste Punkt in der Gesamtsituation; denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz bedürfen eingriffsintensive Überwachungsmaßnahmen, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie höchst private Informationen erfassen und die gegenüber den Betroffenen heimlich durchgeführt werden, grundsätzlich einer vorherigen Kontrolle durch eine unabhängige Stelle. Das Gericht hat nicht ausgeführt, bei wem oder an welcher Stelle diese angesiedelt werden soll. Wir beabsichtigen mit diesem Entwurf, dieses Gesetz der G 10-Kommission zuzuordnen. Die G 10- Kommission wird von jemandem geleitet, der die Befähigung zum Richteramt hat. (Zuruf von der CDU) – Guter Mann. Das ist Kollege Klein von der CDU, der diese Befähigung besitzt. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Wir arbeiten sehr vertrauensvoll in diesem Gremium, das muss man auch ausdrücklich sagen. Ein weiterer Jurist in diesem Gremium ist Herr von Heusinger. Insoweit haben wir dort zwei von drei Personen, die diese berufliche Ausbildung haben. In der Geschäftsführung ist ebenfalls ein Jurist. Also erfüllt diese Kommission die Voraussetzungen. Die Zuordnung zur G 10-Kommission schafft darüber hinaus die besondere Situation, dass es mit diesen drei Leuten sehr schnell eine Beschlussfassung geben kann; denn bereits in der heutigen Zeit gibt es immer wieder die Situation, dass man von Tag zu Tag reagieren muss. Wir sind in einer besonders guten Situation. Ich will Ihnen zwei bis drei Beispiele nennen, wann das der Fall ist. Es geht zum Beispiel um den Einsatz von verdeckten Ermittlern. Es geht um langfristige Observation, Vertrauenspersonen, den Einsatz von virtuellen Agenten und noch einiges mehr. Sie sehen, das sind ganz große Eingriffsrechte, die betroffen sind. Daher muss man sehen, dass diese Vorabkontrolle stattfindet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu nennen ist, dieser Teil der Regelung wird erst mit der neuen Legislaturperiode Wirkung haben, während die anderen Regelungen bereits jetzt mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mir sicher, wir haben einen guten und rechtssicheren Gesetzentwurf. Wir sollten diesen im parlamentarischen Verfahren zügig in die Umsetzung bringen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER)

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