landtag-rlp.de ↗

Christof Reichert

CDU 30.09.2024 Sitzungen 18/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Befassung des Landtags findet das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2022 seinen formellen Abschluss. Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Entlastungsverfahrens dafür zu verantworten, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß vollzogen sowie mit den bereitgestellten Mitteln wirtschaftlich und sparsam umgegangen wurde. Insoweit stellt die Entlastung als „Kernstück demokratischer Staatskontrolle“ das Korrelat des parlamentarischen Budgetbewilligungsrechts dar. Mit der Vorlage der Haushaltsrechnung 2022, der Vermögensübersicht und dem Antrag der Ministerin der Finanzen auf Entlastung der Landesregierung wurde das Verfahren eingeleitet. Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft und in seinem Jahresbericht Feststellungen zu den Prüfungsgegenständen getroffen und Maßnahmen für die Zukunft empfohlen. Auf dieser Basis sowie auf Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht hat die Rechnungsprüfungskommission zusammen mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Der Bericht und die Beschlussempfehlung liegen Ihnen als Drucksache 18/10344 vor. Die insgesamt fünf Punkte umfassende Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses inklusive der Entlastung der Landesregierung wurde in dessen Sitzung am 5. September 2024 einstimmig bei Enthaltung der AfD gefasst. Verehrte Damen und Herren, Schwerpunkt der Beratungen war traditionell die Grundsatzaussprache zum Haushalt und hierbei insbesondere zu dem Beitrag „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“. Im Haushaltsjahr 2022 verringerten sich die bereinigten Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 5,5 %, die bereinigten Ausgaben um 0,8 %. Es konnte dadurch ein Finanzierungsüberschuss von 1,2 Milliarden Euro erzielt werden, von dem unter anderem Schulden in Höhe von 200 Millionen Euro netto getilgt werden konnten. Der Höchstwert der Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2021 wurde mit 3,3 Milliarden Euro nochmals wesentlich übertroffen. Dies waren 497 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Der Rechnungshof weist in seinem Bericht ausdrücklich auf die damit verbundenen Risiken im künftigen Haushaltsvollzug hin. Hohe Restebestände stellen ein Verschuldensrisiko dar, gefährden die Transparenz des Haushalts und schwächen die Einflussmöglichkeiten des Parlaments. Damit die Abgeordneten ihr Budgetrecht vollständig informiert ausüben können, sollte das Verfahren zur Bildung von Ausgaberesten so beschleunigt werden, dass die Ausgabereste des Vorjahrs zu Beginn der Haushaltsberatungen nach der Sommerpause vorliegen. Dies auch im Sinne des Grundsatzes der Haushaltsklarheit und -wahrheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, betrachten wir uns einige Haushaltskennziffern näher. Der konsumtive Teil des Haushalts, die sogenannte laufende Rechnung, schloss 2022 mit einem Überschuss von 2,3 Milliarden Euro ab. Die Personalausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 220 Millionen Euro auf 7,3 Milliarden Euro. Die Personalausgabenquote stieg somit auf 37 %. Unter Berücksichtigung der ausgelagerten Einheiten, der Landesbetriebe und Hochschulen mit Globalhaushalt, erhöhte sich die Personalausgabenquote auf 41 %, die Steuerbelastungsquote stieg auf 51 %, das heißt, mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen waren für Personalkosten gebunden. Die Investitionsausgaben lagen bei rund 1 Milliarde Euro, was einer Investitionsquote von 5,1 % entspricht. Damit liegt Rheinland-Pfalz auch 2022 deutlich unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer von 11,3 %. Rheinland-Pfalz belegte 2022 den letzten Platz unter den Flächenländern. Auch unter Berücksichtigung der Landesbetriebe liegt die Investitionsquote mit dann 6,5 % immer noch deutlich unter dem Durchschnitt. Mit dem damit einhergehenden anwachsenden Investitionsstau warnt der Rechnungshof erneut eindringlich vor einem Vermögensverzehr und mahnt an, die Investitionstätigkeit zu erhöhen. Die Zinsausgaben haben sich nach dem Rückgang der Vorjahre erstmals wieder erhöht, gegenüber dem Vorjahr um 38 Millionen Euro auf nun 370 Millionen Euro. Im Vergleich der Flächenländer lagen wir je Einwohner um 6,6 % über dem Durchschnittswert. Der Gesamtschuldenstand des Landes verringerte sich geringfügig auf 31 Milliarden Euro. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von 6.709 Euro, die den Durchschnitt der anderen Flächenländer um 14 % übersteigt. Im dritten Jahr in Folge wurden Schulden getilgt. Allerdings plant das Land für das Haushaltsjahr 2024 eine konjunkturbedingte Nettokreditaufnahme. Gleichzeitig sollen 148 Millionen Euro der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt werden. Die kreditfinanzierte Rücklagenzuführung sieht der Rechnungshof weiterhin kritisch. Schon aufgrund des hohen Rücklagenbestands sollte darauf verzichtet werden. Verehrte Damen und Herren, für die kommenden Jahre sind weitere finanzielle Belastungen absehbar. Aus Sicht des Rechnungshofs müssen neue finanzielle Handlungsspielräume durch mehr Effizienz und Effektivität im Verwaltungshandeln erarbeitet werden. Die Konsolidierung des Haushalts sollte verstärkt in den Vordergrund gerückt werden. Aus Sicht des Rechnungshofs sollten Haushaltsüberschüsse und Rücklagen konsequent zur Schuldentilgung bzw. Reduzierung von Nettokreditaufnahmen genutzt werden. Konsumtive Ausgaben sollten einer kritischen Bewertung unterzogen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne möchte ich nun auf einige Einzelfeststellungen eingehen, die in der Rechnungsprüfungskommission detailliert erörtert wurden. Im Detail hat sich der Rechnungshof unter anderem mit der RheinlandPfälzischen Technischen Universität, dem Campus Kaiserslautern, beschäftigt. Am Beispiel des Campus in Kaiserslautern moniert der Rechnungshof den erheblichen Sanierungsstau an den Hochschulstandorten in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2022 hat der Wissenschaftsrat im Positionspapier „Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030“ auf den erheblichen Sanierungsstau hingewiesen und gefordert, den Sanierungsstau mit einer langfristigen, stabilen Finanzierung planvoll und sukzessive abzuarbeiten und dazu ein Hochschulbauprogramm zu etablieren. Die zuständigen Ministerien haben zugesagt, ein mit bestmöglichen Personal- und Finanzmitteln ausgestattetes mittel- bis langfristiges Bauprogramm für die Hochschulen etablieren zu wollen. Daneben hat sich der Rechnungshof auch mit der Anwendung des Tarifrechts beim Landesbetrieb Mobilität beschäftigt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Stufenzuordnungen in einigen Fällen Mängel aufwiesen. Auch lagen in mehreren Fällen die Voraussetzungen für die Gewährung von Zulagen für qualifizierte Fachkräfte nicht vor. In mehreren Fällen gruppierte der Landesbetrieb Beschäftigte unzutreffend als staatlich geprüfte Techniker ein, obwohl sie nicht über den hierfür erforderlichen Abschluss verfügten. Das Halten und Gewinnen von Fachkräften ist gerade bei den technischen Berufen wegen der Konkurrenzsituation sehr schwierig. Insoweit wurde in der Rechnungsprüfungskommission auch diskutiert, inwieweit die tarifrechtlichen Bestimmungen einer Anpassung bedürfen, um von Vornherein bessere Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung zu schaffen. Verehrte Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt war der Zustand der Landkreisbrücken und deren Erhaltung durch den LBM. Der Erhaltungsstau bei den Kreisbrücken ist weiter gestiegen. Schon 2017 betrug dieser 883 Millionen Euro. Dabei wird auch moniert, dass der LBM nach wie vor keine wirksame Strategie zum Abbau des Erhaltungsstaus verfolge. Die ausgewählten Maßnahmen führen nicht zielgerecht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Straßensubstanz. Es wurde auch deutlich, dass die bisher zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht ausreichen, um dem Sanierungsstau zu begegnen. Erneut hatte sich die Prüfungskommission mit einem Beitrag aus Vorjahren beschäftigt, dem Thema „Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei Zuwendungsmaßnahmen im Hochbau“. Dabei hatte der Rechnungshof festgestellt, dass es an einheitlichen und konkreten ressortübergreifenden Förderstandards sowie an einer Gesamtstrategie bezüglich Klimaschutz und Nachhaltigkeit mangelte. Deshalb hatte der Landtag im Rahmen des vorherigen Entlastungsbeschlusses auch die Landesregierung aufgefordert, einheitliche Standards zu definieren. Die Rechnungsprüfungskommission musste nun allerdings zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung der Aufforderung des Parlaments nicht nachkommen will. Verehrte Damen und Herren, im Übrigen verweise ich gerne auf den umfassenden Jahresbericht des Rechnungshofs und die Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Zum Abschluss möchte ich auch in diesem Jahr darauf hinweisen, dass die aus vorherigen Prüfungen noch vorhandenen Restanten durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung zeitnah abgearbeitet werden sollten, wobei wir gegenüber den Vorjahren mit dem jetzigen Verfahren schon erfolgreich waren und einige Restanten abarbeiten konnten. Verehrte Damen und Herren, lassen Sie mich mit einigen Worten des Dankes schließen. Ihnen, Herr Präsident Berres, Ihrem Kollegium sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs gilt mein besonderer Dank. Ihre Arbeit und Empfehlungen sowie die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksame Budgetkontrolle durch den Landtag. Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, insbesondere Herrn Dr. Mayer, der in gewohnter hervorragender Manier die Arbeit der Kommission unterstützte. Danke selbstverständlich auch den Vertretern der Ressorts der Landesregierung, stellvertretend Herrn Staatssekretär Dr. Weinberg und Herrn Ministerialdirektor Dr. Stahl vom Finanzministerium, die uns während der Prüftage in Speyer und hier in Mainz begleitet haben. Außerdem gilt mein besonderer Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses für das konstruktive fraktionsübergreifende gute Miteinander. Die Beratungen wurden stets sachlich, ernsthaft und sehr kollegial geführt. Verehrte Frau Präsidentin, lassen Sie mich zum Schluss heute außerhalb des Protokolls noch ein paar persönliche Worte in Richtung des Präsidenten des Rechnungshofs richten. Verehrter Herr Berres, dass der heutige Tag, an dem wir die Jahresrechnung 2022 behandeln, genau auf Ihren letzten Arbeitstag fällt – ob Zufall oder nicht –, ist mit Sicherheit etwas Besonderes. Im Arbeitsleben ist es oftmals üblich, dass man zum Schluss in den letzten Wochen kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand normalerweise Resturlaub nimmt, dann schon zu Hause ist und sich bequem auf den Ruhestand vorbereitet. Dass Sie heute an Ihrem letzten Arbeitstag kurz vor 17.00 Uhr noch aufmerksam den Reden hier im Landtag lauschen, macht deutlich, wie wichtig Ihnen Ihr Amt des Rechnungshofspräsidenten war und bis heute Abend 24.00 Uhr auch noch ist. Ich möchte als Vorsitzender der Rechnungsprüfungskommission und auch als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses die Gelegenheit nutzen, Ihnen herzlich für Ihr Engagement in Ihrer achtjährigen Amtszeit zu danken. Ihre Anregungen, Bedenken, Prüfungsmitteilungen zu dem Handeln der Landesregierung und ihrer Beteiligungen waren und sind für uns Parlamentarier unverzichtbar, dienen sie doch dazu, unser Kontrollrecht richtig auszuüben. Ihre Arbeit war dabei auch immer von großer Kollegialität geprägt. Es war ein gutes Miteinander bei der Beratung der verschiedensten Themen, bei der Sie nicht nur einseitig die Sicht des Rechnungshofs vertraten, sondern auch stets ein offenes Ohr für die Sichtweise der Parlamentarier hatten. Sie waren stets ansprechbar, auch wenn es nur um einfache Beratung ging. Wichtig und auch prägend in Ihrer Amtszeit war, dass Sie trotz aller rechtlichen Rahmenbedingungen auch den gesunden Menschenverstand bei Ihren Entscheidungen mit berücksichtigt haben. In diesem Sinne können Sie heute auf eine erfolgreiche Amtszeit als Präsident des Rechnungshofs zurückblicken. Herr Berres, herzlichen Dank für Ihr Wirken. Für den jetzt beginnenden Ruhestand wünsche ich Ihnen vor allem Gesundheit, damit Sie alles, was Sie sich vorgenommen haben, in aller Ruhe genießen können. (Beifall im Hause) Gleichzeitig möchte ich aber auch die Gelegenheit nutzen, um den neuen Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Marcel Hürter, zu begrüßen. Irgendwie scheinen die Menschen, die sich mit Zahlen beschäftigen, Herr Ministerpräsident, prädestiniert für dieses Amt zu sein, ist es doch jetzt schon zum zweiten Mal in Folge, dass der Präsident des Statischen Landesamts zum Rechnungshof wechselt. Herr Hürter, ich wünsche Ihnen auch im Namen der RPK für Ihr neues Amt alles Gute und viel Erfolg und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Herr Berres, zum Schluss habe ich noch ein kleines Dankeschön mitgebracht. Wir wissen, dass Sie ein Genussmensch sind, und ich weiß auch, dass Sie des Öfteren in der Pfalz bei mir im Nachbarort Urlaub machen. Daher möchte ich Ihnen einen kleinen Gruß aus der Pfalz überreichen. Genießen Sie es! Herzlichen Dank für Ihr Wirken. (Abg. Christof Reichert überreicht ein Präsent an Rechnungshofpräsident Jörg Berres – Beifall im Hause)

Alle Reden von Christof Reichert Protokoll ↗