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Plenarprotokoll 21/21

08.10.2024 · 166 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (21)GRÜNE (21)SPD (5)CDU (3)fraktionslos (1)

Astrid Wallmann

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich heutige Sitzung eröffne und wir in die Tagesordnung treten, möchten wir der Opfer des Terroranschlags 7. Oktober 2023 in Israel gedenken. Amtliche Mitteilungen An dieser Stelle möchte ich Frau Talya Lador-Fresher, Generalkonsulin des Staates Israel, sehr herzlich begrüßen. (Anhaltender allgemeiner Beifall) Sehr geehrte, liebe Frau Lador-Fresher, wir sind sehr dankbar, dass Sie heute zu uns gekommen sind gemeinsam mit uns das Gedenken vornehmen werden. Ebenfalls möchte ich Herrn Daniel Neumann und Dr. Jacob Gutmark vom Vorstand des Landesverbands Jüdischen Gemeinden in Hessen sowie Herrn Marc baum, Herrn Benjamin Graumann, Herrn Boris Milgram, Frau Jennifer Marställer und Frau Michaela Fuhrmann der Jüdischen Gemeinde Frankfurt auf der Besuchertribüne begrüßen und mich ebenfalls für ihre Anwesenheit ken. (Allgemeiner Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.) Gestern vor einem Jahr verübte die Terrororganisation mas einen Anschlag, bei dem so viele Jüdinnen und ermordet wurden wie seit der Schoa nicht mehr. Die lität, mit der die Terroristen gegen die Zivilbevölkerung darunter zahlreiche Frauen, Kinder und Hochbetagte – gingen, war ungeheuerlich und verbreitete sich durch aufnahmen medial weltweit. Zusätzlich wurden weit als 200 Menschen verschleppt, von denen noch immer ein Jahr nach dem Anschlag – mehr als 100 als in der Hand der Hamas sind. Ihr Schicksal ist gegenwärtig ungewiss. Opfer von Terroranschlägen bleiben mitunter für die fentlichkeit gesichts- und namenlos, insbesondere wenn es sich um eine so große Zahl an Ermordeten delt. Es ist daher notwendig, ihnen ein Gesicht zu und ihre Geschichte zu erzählen, damit sie nicht vergessen werden. Vor wenigen Wochen wurde eines der Opfer hier bei im Hessischen Landtag postum mit dem Hessischen denspreis ausgezeichnet: Vivian Silver. Die Auszeichnung hat sie für ihren jahrzehntelangen Einsatz für Völkerverständigung und Frieden in der Region erhalten. Aber sie wurde am 7. Oktober grausam ermordet; denn Terroristen der Hamas haben ihre Opfer nur aus schrecklichen Grund ausgewählt: weil sie Jüdinnen Juden waren. Dies und den Umstand, dass der 7. Oktober eine Zäsur der Geschichte des Staates Israel darstellt, sollte man vergegenwärtigen, wenn man geneigt ist, aus dem und fernen Europa über die israelischen Reaktionen urteilen. Doch auch bei uns in Deutschland hat der 7. Oktober – der – seine Spuren hinterlassen. Es ist für uns unerträglich, dass Menschen nach dem Terroranschlag auf den in Deutschland jubelten – diese Menschenverachtung, dieser antisemitische Hass in unserem Land sind aber vor allem für unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum zu ertragen. Und wir müssen leider feststellen, dass trotz der großen Solidarität, die die Opfer und Israel in die den Tagen, Wochen und Monaten nach dem Anschlag aus einder Politik und Gesellschaft erfahren haben, doch auch vom eine nicht geringe Zahl an Menschen in unserem Land die Taten der Hamas zu relativieren versuchte und noch immer die versucht. Das ist ein erschreckender und uns alle traurig stimmender Befund – und wir sollten so ehrlich sein, uns einzugestehen, dass wir bislang noch keine ausreichenden Antworten auf die Frage gefunden haben, wie wir die ZuIhnen nahme antisemitischer Einlassungen und Übergriffe effektiv eindämmen können. und Damit dürfen wir uns aber nicht zufriedengeben. MorHerrn gen gedenken wir anlässlich seines 50. Todestages Oskar Schindlers, der durch sein Wirken in der dunkelsten Zeit der Grün- der deutschen Geschichte ein leuchtendes Vorbild war und für Jüdinnen und Juden ein „Gerechter unter den Völkern“. Er erinnert uns Deutsche auch an unsere aus unserer Gevon schichte erwachsene Verantwortung für den Schutz jüdibedan- schen Lebens. Aber es ist mir ein Anliegen, eines an dieser Stelle sehr klar und unmissverständlich zu sagen: nicht allein aufgrund unserer Geschichte, unter die manche Ewiggestrigen nun gerne einen Schlussstrich ziehen wollen und die sie gerne vergessen würden, sind wir solidarisch mit den Jüdinnen und Juden – sondern weil auch ohne diese besondere deutsche Verantwortung zu den unverrückbaren zivilisaHatorischen Errungenschaften der Humanität und der MenJuden schenrechte zählt, dass man gruppenbezogener MenschenBrutafeindlichkeit und dem mit ihr verbundenen Hass keinen – Raum bieten darf. Denn nichts anderes ist Antisemitismus. vorUnd allein schon deshalb verpflichtet uns auch der 7. OkFilmtober, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen mehr diesen grausamen, gegen Jüdinnen und Juden gerichteten – Hass aufzustehen und anzugehen. Geiseln Wir gedenken der Opfer des 7. Oktobers. Und wir hoffen inständig, dass die sich noch immer in der Gewalt der Terroristen befindlichen Geiseln bald befreit werden und Öflebend zu ihren Familien zurückkehren können. In diesem dann, Sinne bitte ich Sie nun, schweigend der Opfer zu gedenhanken. geben (Schweigeminute) Sie haben sich anlässlich des Gedenkens der Opfer des uns Terroranschlags vom 7. Oktober 2023 von Ihren Plätzen Frie- erhoben. Ich danke Ihnen. (Präsidentin Astrid Wallmann und Ministerpräsident Boris Rhein begleiten Generalkonsulin Talya Ladorauch Fresher aus dem Plenarsaal. – Die Anwesenden nehdie men ihre Plätze wieder ein.) einem und Meine sehr geehrten Damen und Herren, hiermit eröffne ich die 21. Plenarsitzung des Hessischen Landtages und stelle die Beschlussfähigkeit fest. in sich Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Sie bitsicheren ten, sich noch einmal von Ihren Plätzen zu erheben. zu (Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.) lei- Wir gedenken heute des ehemaligen Landtagsabgeordneten Wolfgang Müller, der am 6. September 2024 im Alter von Straßen 88 Jahren verstorben ist. Er wurde am 18. Januar 1936 in Weilburg geboren. Nach einer Schriftsetzerlehre legte er im Jahr 1954 die Gehilfenprüfung ab. Anschließend arbeitete er in unterschiedlichen Funktionen bei einem Zeitungsverlag. Von 1959 bis 1985 war er Mitglied des Betriebsrats, davon 16 Jahre als dessen Vorsitzender. 1985 wurde Herr Müller Abgeordneter des Hessischen Landtages, dem er als Mitglied der SPD-Fraktion bis zum Jahr 1995 angehörte. Während der gesamten Zeit war er Mitglied des Kulturpolitischen Ausschusses. Zudem gehörte er von 1987 bis 1995 dem Petitionsausschuss, von 1991 bis 1993 dem Ausschuss für Frauen, Arbeit und Sozialordnung und von 1991 bis 1994 dem Ausschuss für Jugend, Familie und Gesundheit an. Von 1994 bis 1995 war er Mitglied im Rechtsausschuss und im Unterausschuss für Informationsverarbeitung und Datenschutz. Darüber hinaus engagierte sich Herr Müller viele Jahre lang ehrenamtlich in seiner Heimatgemeinde Solms als Stadtverordneter. Jahrzehntelang betätigte er sich überdies als ehrenamtlicher Arbeitsrichter. Wir werden Herrn Müller ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt in dieser schweren Zeit den Angehörigen des Verstorbenen. Wir haben leider einen weiteren Todesfall zu beklagen. Wir gedenken heute auch des am 13. September 2024 verstorbenen ehemaligen Landtagsabgeordneten und Bundespolitikers Dr. Wolfgang Gerhardt. Viele von uns durften mit ihm Anfang des Jahres noch seinen 80. Geburtstag feiern. Die Würdigungen anlässlich dieses Jubiläums zeugen von der großen Anerkennung für seine Lebensleistung, und sie zeugen von dem großen Respekt, den Herr Dr. Gerhardt parteiübergreifend genoss. Geboren wurde Herr Wolfgang Gerhardt am 31. Dezember 1943 in Ulrichstein-Helpershain im Vogelsbergkreis. Nach seinem Abitur im Jahr 1963 folgte an der Universität Marburg sein Studium der Erziehungswissenschaften, Germanistik und Politik, welches er mit Promotion abschloss. Nach Tätigkeiten bei der „Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit“ wurde er 1970 zunächst persönlicher Referent und später Büroleiter der damaligen hessischen Innenminister Bielefeld und Gries. Im Jahr 1978 wurde Wolfgang Gerhardt Abgeordneter des Hessischen Landtages, dem er mit Unterbrechungen von 1978 bis 1994 als Mitglied der FDP-Fraktion angehörte, davon viele Jahre als deren Fraktionsvorsitzender. Von April 1987 bis April 1991 war er Hessischer Minister für Wissenschaft und Kunst und zugleich Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund, zudem stellvertretender im Innenausschuss und im Kulturpolitischen Ausschuss, Wahlperiode von 1994 bis zu seinem Wechsel in den Bundestag Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Im Jahr 1994 wurde Wolfgang Gerhardt in den Deutschen Bundestag gewählt, dem er bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden im Jahr 2013 angehörte. Von 1998 bis 2006 war er Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion. Auch in der Partei hatte er über Jahrzehnte hinweg Führungspositionen inne. So war er von 1982 bis 1995 Landesvorsitzender der FDP Hessen und von 1995 bis 2001 Bundesvorsitzender seiner Partei. Von 2006 bis 2018 war Dr. Wolfgang Gerhardt Vorsitzender der „Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit“. Wie wichtig Wolfgang Gerhardt die Verteidigung und Stärkung der Freiheit waren, zeigt nachdrücklich die unter seinem Vorsitz erfolgte Namensänderung der Friedrich-NaumannStiftung in „Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit“. Die jährliche Rede zur Freiheit am Brandenburger Tor in Berlin sowie der alle zwei Jahre in der Frankfurter Paulskirche vergebene Freiheitspreis gehen ebenfalls auf seine Initiative zurück. Wir verlieren mit Wolfgang Gerhardt eine über alle Parteien geschätzte Persönlichkeit und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere Gedanken sind in tiefer Trauer und Verbundenheit bei seiner Familie und seinen Angehörigen. Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.) Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Tagesordnung darf ich auf Folgendes hinweisen. Die Tagesordnung vom 1. Oktober 2024 sowie der Nachtrag vom heutigen Tag liegen Ihnen vor. Wie Sie dem Nachtrag der Tagesordnung zu den Tagesordnungspunkten 39 bis 43 entnehmen können, sind fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen. Nach § 32 Absatz 6 der Geschäftsordnung beträgt die Aussprache für jeden zulässigen Antrag auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde fünf Minuten je Fraktion. Wie gewohnt, kommen die Aktuellen Stunden am Donnerstag ab 9 Uhr zum Aufruf. Die parlamentarischen Geschäftsführer haben heute Morgen vereinbart, die Aktuellen Stunden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten – Tagesordnungspunkte 40 und 43 – gemeinsam mit einer Redezeit von siebeneinhalb Minuten je Fraktion aufzurufen. Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten für ein Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten sowie der Präsidentin oder des Präsidenten des Hessischen Landeskriminalamts, Drucks. 21/1170. Ebenfalls eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen, Drucks. 21/1171. Außerdem eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der Freien Demokraten betreffend Finanzplatz Frankfurt stärken, Marktwirtschaft erhalten, Drucks. 21/1172. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 44 und kann, wenn niemand widerspricht, zusammen mit Tagesordnungspunkt 19, dem Antrag der Fraktion der AfD, aufgerufen werden. Damit kommen wir zur Feststellung der Tagesordnung für Änderungen und Ergänzungen. Gibt es Einwände? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Tagesordnung so genehmigt. Wir beginnen im Anschluss an die amtlichen Mitteilungen mit Tagesordnungspunkt 1, der Fragestunde, 21/1092. Nach dem vorliegenden Ablaufplan tagen heute voraussichtlich bis ca. 19 Uhr. Begrüßen möchte ich, wie gewohnt, die Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne. Seien Sie willkommen. Schön, dass Sie heute da sind. (Allgemeiner Beifall) Zudem darf ich Sie noch informieren, dass heute und den kommenden zwei Tagen Schülerinnen und Schüler Gymnasiums Eltville den Hessischen Landtag besuchen, um während des Seminars „Im Zentrum der Landespolitik“ die Gelegenheit zu nutzen – neben der Teilnahme an politischen Debatten –, auch einzelne Abgeordnete in Lobby zu interviewen. Ich wünsche Ihnen gute und sante Gespräche. Wir kommen nun zu den Entschuldigungen. Ganztägig fehlen die folgenden Abgeordneten: Lena Arnoldt, Nina Heidt-Sommer, SPD, Maximilian Müger, fraktionslos, Gerhard Schenk, AfD, und Christoph Sippel, NIS 90/DIE GRÜNEN. Ab 17 Uhr fehlen Christian de, AfD-Fraktion, sowie Herr Staatsminister Timon mels. Gibt es weitere Entschuldigungen? – Das ist der Fall. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass im Anschluss an heutige Plenarsitzung der Innenausschuss und der schuss für Wissenschaft und Kunst in einer gemeinsamen Sitzung im Raum 501 A tagen werden. Nach Ende der meinsamen Sitzung findet eine Sitzung des Innenausschusses statt. Ab 20 Uhr findet der parlamentarische Abend des Hessen im Landtagsrestaurant statt. Nun kommen wir zu den Geburtstagen. Es freut mich, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und welt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Herrn Ruhl, nachträglich zu einem runden Geburtstag, zu seinem 40. Geburtstag, gratulieren zu dürfen. Wir schen Ihnen – in Abwesenheit – alles Gute. (Allgemeiner Beifall) Unter uns ist heute auch ein „echtes“ Geburtstagskind. darf ganz herzlich Herrn Abgeordneten Dirk Bamberger von der CDU-Fraktion zu seinem 52. Geburtstag ren. Alles Gute, herzlichen Glückwunsch. (Allgemeiner Beifall) Wie gewohnt, habe ich im Namen der Abgeordneten kleines Präsent übergeben. Dann darf ich noch herzlich Herrn Abgeordneten gratulieren, der am 27. September 2024 geheiratet Wir wünschen ihm und seiner Ehefrau alles Gute für gemeinsame Zukunft. (Beifall) Die amtlichen Mitteilungen möchte ich heute mit ausdrücklichen Dank schließen. Über 10.000 Besucherinnen und Besucher haben während der Tage der Tür den Hessischen Landtag besucht und sind so auch Kontakt mit den Fraktionen gekommen. Ich möchte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kanzlei, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen den Abgeordneten ganz herzlich dafür bedanken, dass das möglich gemacht haben. Ich denke, es waren für uns Drucks. alle zwei wunderbare Tage, und es war ein großer Erfolg. wir Ganz herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung. Wir freuen uns auf die nächsten Tage der offenen Tür, die – um das schon einmal anzukündigen – in zwei Jahren stattfinden werden. herzlich (Allgemeiner Beifall) Damit sind wir am Ende der amtlichen Mitteilungen. Wir kommen, wie gewohnt, zu Tagesordnungspunkt 1: in Fragestunde des – Drucks. 21/1092 – Ich rufe die Frage 73 auf und darf Herrn Abgeordneten Dr. den Grobe das Wort erteilen. der Frage 73 interesDr. Frank Grobe (AfD): Ich frage die Landesregierung: CDU, Aufgrund welcher Grundlage entscheidet sie über die NotBÜND- wendigkeit von Maßnahmen zur Gleichberechtigung aller Roh- Geschlechter, beispielsweise in Form von geschlechtergeGremrechten Toiletten, wenn ihr aufgrund fehlender Erhebung nicht von statistischen Daten keine verwertbaren Daten hierzu vorliegen? die AusPräsidentin Astrid Wallmann: ge- Frau Staatsministerin Hofmann, Sie haben das Wort.

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Heike Hofmann

Herr Abgeordneter Dr. Grobe, wenn Sie nach der Grunddem lage für die Notwendigkeit von Maßnahmen zur GleichbeUmrechtigung aller Geschlechter fragen, gebe ich Ihnen eine Michael klare Antwort: Das Grundgesetz ist die Grundlage. nämlich (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜwünNEN) Die Herstellung der Gleichberechtigung aller Geschlechter ist ein Verfassungsauftrag und damit Grundlage und Ich Leitlinie staatlichen Handelns. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Absatz 1 in Verbindung mit Art. 1 gratulieAbsatz 1 Grundgesetz schützt die geschlechtliche Identität jeder einzelnen Person und auch derjenigen Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. An diesem Auftrag richein ten wir unsere Arbeit und unsere Entscheidungen aus. Müger

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Astrid Wallmann

hat. die Für eine Nachfrage hat sich Herr Dr. Grobe nochmals zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort. einem Dr. Frank Grobe (AfD): Frau Staatsministerin, wie hoch sind bzw. waren die Kosoffenen ten für gendergerechte Toiletten in Hessen? in mich bei

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Astrid Wallmann

und sie Frau Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Heike Hofmann

Die Frage nach den Kosten für solche Toiletten kann ich Ihnen nicht beantworten; denn die Kosten betreffen nicht allein das Land. Es sind die staatlichen Ebenen dafür zuständig, die diese Toiletten eingerichtet haben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass diese Landesregierung allen Bestrebungen, die Interessen von Minderheiten zu marginalisieren oder gar zu eliminieren, strikt entgegentritt. Staatliches Handeln ist, wie ich es Ihnen schon gesagt habe, an die Grundrechte gebunden, übrigens unabhängig von der Frage, wie groß oder klein die Zahl der betroffenen Personen ist.

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Astrid Wallmann

Für eine weitere Nachfrage hat Herr Dr. Grobe das Wort.

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Dr. Frank Grobe AfD

Frau Staatsministerin, finden Sie es den Steuerzahlern gegenüber verantwortbar, dass sie für Dinge zahlen, zu denen Ihnen keinerlei verwertbare Daten über deren Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit vorliegen, obwohl solche Daten den Hochschulen über die Universitätsmatrikel vorliegen könnten?

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Astrid Wallmann

Frau Staatsministerin Hofmann, bitte schön.

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Heike Hofmann

Die Aussage, dass es aufgrund fehlender statistischer Erhebungen keine verwertbaren Daten gebe, ist unzutreffend. Hinsichtlich des Bevölkerungsanteils männlicher und weiblicher, aber auch intergeschlechtlicher, transgeschlechtlicher und nicht binärer Personen liegen hinreichend wissenschaftlich erhobene Daten vor.

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Astrid Wallmann

Für eine weitere Nachfrage darf ich dem Abgeordneten Martin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort geben.

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Felix Martin GRÜNE

Frau Ministerin, teilen Sie meine Einschätzung, dass geschlechtsneutrale Toiletten sogar Kosten sparen können, wie das zum Beispiel in Zügen und Flugzeugen der Fall ist? (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Wallmann

Frau Staatsministerin Hofmann, bitte schön.

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Astrid Wallmann

Für eine weitere Nachfrage – übrigens: die letztmögliche – hat sich Herr Scholz von der AfD-Fraktion gemeldet. Herr Scholz, bitte schön.

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Heiko Scholz AfD

Herzlichen Dank. – Frau Staatsministerin, von wie vielen Geschlechtern gehen Sie in Hessen aus? (Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie müssen ganz doll Angst davor haben! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor was habt ihr Angst? –

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Gegenruf Heiko Scholz AfD

Es gibt unterschiedliche Ansätze!)

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Astrid Wallmann

Frau Staatsministerin Hofmann, bitte schön.

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Heike Hofmann

Es gibt eine bevölkerungsrepräsentative Studie, die bundesweit durchgeführt worden ist. Demnach kann ich Ihnen folgende Angaben machen: 0,13 % der in dieser Studie Befragten haben sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet, sind also nicht binär oder Gender divers. 0,49 % der Befragten identifizieren sich als Frauen bzw. Männer, obgleich ihnen bei Geburt ein anderes – weibliches oder männliches – Geschlecht zugewiesen wurde. Dies bildet den Anteil der transgeschlechtlichen Personen ab. In der Gruppe der transgeschlechtlichen Personen kann zwischen transgeschlechtlichen Frauen und Männern differenziert werden. Der Anteil transgeschlechtlicher Frauen an allen Befragten beträgt 0,31 %. Der Anteil transgeschlechtlicher Männer beträgt 0,8 %. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Tja, das war einmal eine Ansage!)

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Astrid Wallmann

Ich rufe die Frage 75 auf und darf das Wort an den Abgeordneten Meier von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geben. Herr Meier, Sie haben das Wort. Frage 75

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Sascha Meier GRÜNE

Ich frage die Landesregierung: Soll das Modellprojekt „Starke Lehrer – starke Schüler“ zur Schulung von Lehrkräften an beruflichen Schulen im Umgang mit antidemokratischen und extremistischen Positionen im kommenden Jahr fortgeführt werden?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Staatsminister Schwarz, Sie haben das Wort zur Beantwortung. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung Chancen: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr ordneter Meier! Es freut mich, dass Sie sich für interessieren, die zur Demokratiebildung in Hessen gen. Das Modellprojekt „Starke Lehrer – starke startete zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 und wie mit den Kooperationspartnern der Robert Bosch tung, der Bundeszentrale für politische Bildung und Philipps-Universität Marburg vereinbart, am 28. 2025. Das Modellprojekt wird von der Philipps-Universität burg und der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt evaluiert und abschließend von meinem Haus ausgewertet. Welche Maßnahmen aus dem Modellprojekt in Hessen spektivisch angeboten werden, steht in unmittelbarem sammenhang mit der nach Projektende beginnenden wertung. Die Evaluationsergebnisse liegen voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2025 vor. Dieses Vorgehen – Auswertung des Projekts abzuwarten – wurde auch den anderen teilnehmenden Ländern Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen so praktiziert. Zudem möchte ich nochmals auf meine Antwort auf mündliche Frage 67 aus dem letzten Plenum und auf Offensive zur Wertevermittlung verweisen. Mein Haus das ist mir ein ganz besonderes Herzensanliegen – zahlreiche Angebote im Bereich der Extremismusprävention und Wertevermittlung an. Das ist ein Top-Thema für mich und genießt einen sehr hohen Stellenwert. halb werde ich zeitnah eine Koordinierungsstelle vermittlung“ in meinem Haus einrichten.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Es gibt eine Nachfrage von Herrn Bitte, Sie haben das Wort.

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Sascha Meier GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wie ich mitbekommen habe – das haben Sie, Herr Staatsminister, gerade führt –, ist es so, dass die Evaluation erst Ende 2025 geschlossen sein kann. Sie haben aber gerade gleichzeitig angesprochen, dass am 28. Februar die Finanzierung seiten des Landes und die Kofinanzierung durch die Bosch Stiftung quasi auslaufen. Wie wird diese Differenz an der Stelle weiterhin finanziert, ohne dass das gänzlich auf Eis gelegt wird?

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung Chancen: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Meier, jedes Projekt Kooperationspartnern hat einen Anfang und ein Ende. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist eine Frage der Seriosität, dass man selbstverständlich eine Evaluation abwartet; ansonsten würde man ner Pflicht und Schuldigkeit nicht gerecht werden. und entsprechend ist die Verabredung, dass da das Projektende stattfindet. Dann werden wir gemeinsam mit den Kooperationspartnern sehen, welche Teile dieses Modellprojekts Abge– im Übrigen mit sechs beruflichen Schulen, so, wie es Projekte seinerzeit auch mit der Robert Bosch Stiftung vereinbart beitrawurde – vielleicht fortgesetzt werden. Aber dazu bedarf es Schüler“ einer Evaluation. endet, Stifder Präsidentin Astrid Wallmann: Februar Vielen Dank. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. MarDamit rufe ich Frage 76 auf und darf der Fragestellerin, Katy Walther von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort geben. perFrage 76

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ZuAusKaty Walther GRÜNE

die Ich frage die Landesregierung: in Welche verkehrlichen Herausforderungen kommen auf die elf Ausrichterkommunen der Landesgartenschau 2027 mit prognostizierten 500.000 Besucherinnen und Besuchern die zu? die –

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Astrid Wallmann

bietet Herr Staatsminister Mansoori, Sie haben das Wort. Des„WerteKaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Walther! Lassen Sie mich vorwegschicken, dass detaillierte Informationen über die verkehrlichen HerausforMeier. derungen derzeit nicht vorliegen. Gleichwohl will ich das Umfeld von Unterstützungsmöglichkeiten durch die Landesregierung für die Landesgartenschau gerne ausleuchten. Insgesamt elf Kommunen möchten die Landesgartenschau 2027 als interkommunale Landesgartenschau ausrichten. Dabei unterstützt die Landesregierung die Kommunen. Teil angedieser Idee ist, die Gartenschau an Standorten in allen ausabrichtenden Gemeinden stattfinden zu lassen. Daher kommt der Mobilität der Besucherinnen und Besucher nicht nur vonbei der Anreise, sondern in diesem Fall zusätzlich auf den Robert Wegen zwischen den Ausstellungsorten besondere Bedeutung zu. Projekt Die Förderung der Landesgartenschau erfolgt dabei aus dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat direkt an die Landesgartenschaugesellschaft bzw. an die betroffenen Kommunen. Gemäß der Richtlinie des Landes Hessen zur Durchführung sowie zur Förderung von Landesgartenschauen in und Hessen vom 22. April 2020 gehört die Mobilität der Besucherinnen und Besucher nach Teil II, 1.1, zu den Aufgaben der Kommunen. Ich zitiere hieraus: mit „Eine gute Anbindung des Geländes primär an den öffentlichen Personennahverkehr, das öffentliche Verkehrsnetz und eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen in räumlicher Zuordnung inklusisei- ve Shuttledienst zum Landesgartenschaugelände ist Dem- nachzuweisen bzw. zu schaffen.“ Das Land Hessen steht zum Beispiel über Hessen Mobil mit der Gartenschaugesellschaft in engem Austausch hinsichtlich der Förderung möglicher Infrastrukturvorhaben im Zusammenhang mit der Landesgartenschau. Das Land wird dabei im Rahmen der bestehenden Fördermöglichkeiten, zum Beispiel der Nahmobilitätsrichtlinie oder dem Mobilitätsfördergesetz, aktiv, und es müssen dafür entsprechende qualifizierte Anträge vorgelegt werden. In einzelnen Fällen ist die Gartenschaugesellschaft dem bereits nachgekommen. Darüber hinaus haben fünf der elf Ausrichterkommunen der Landesgartenschau das Interesse an einer Förderung über die Nahmobilitätsrichtlinie für Projekte des Fuß- und Radverkehrs angemeldet. Sie werden durch Hessen Mobil intensiv beraten. Vier Projekte haben bereits einen Förderbescheid erhalten. Für ein fünftes Projekt wurde durch mein Haus ein Antrag auf Förderung nach dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestellt. Ich gehe derzeit davon aus, dass Anfang November eine Zusage durch das zuständige Bundesamt für Logistik und Mobilität erfolgt und dann auch ein Förderbescheid erstellt werden kann.

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Astrid Wallmann

Für eine Nachfrage darf ich Frau Walther erneut das Wort geben. Bitte schön.

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Katy Walther GRÜNE

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie das nachhaltige Mobilitätskonzept der Wirtschaftsförderung Wetterau für die Landesgartenschau?

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Frau Abgeordnete Walther, die Landesregierung ist im engen Austausch mit den Kommunen zum Mobilitätskonzept für die Landesgartenschau. Eine detaillierte Bewertung des von Ihnen vorgetragenen Mobilitätskonzepts ist mir nicht möglich.

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Astrid Wallmann

Mir liegen nun keine weiteren Nachfragen vor. Dann rufe ich die Frage 78 auf und darf der Abgeordneten Julia Herz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen. Bitte schön. Frage 78

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Julia Herz GRÜNE

Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zu dem Vorschlag, im ehemaligen Polizeipräsidium in Kassel, welches sich im Eigentum des Landes Hessen befindet, einen Gedenkort für die Verbrechen des Nationalsozialismus einzurichten?

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Astrid Wallmann

In Vertretung des Staatsministers darf ich Herrn Staatssekretär Degen das Wort erteilen. Bitte schön. Christoph Degen, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Herz, im Jahr 1908 war das Gebäude am Königstor für die Polizei errichtet worden und wurde bis in die 1990er-Jahre auch von der Polizei genutzt. Die Gestapo war zwischen 1933 und 1938 in diesem Gebäude untergebracht und zog dann in das Gebäude Wilhelmshöher Allee 32, das später zerstört wurde. Die Landesregierung steht Vorschlägen, die Verbrechen des nationalsozialistischen Terrorregimes sicht- und erfahrbar zu machen, grundsätzlich offen gegenüber. Historischpolitische Bildung zum Nationalsozialismus, die die gesamte Bevölkerung adressiert, braucht authentische Orte, die sichtbar machen, wie neben einer breiten Unterstützung durch die Bevölkerung staatliche Institutionen Terror und Verfolgung organisierten und praktizierten. Staatsminister Gremmels hat sich im April zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Initiative „Gedenkort Polizeipräsidium Königstor“ einen Eindruck vom Gebäude verschaffen können. Mit der Initiative „Gedenkort Polizeipräsidium Königstor“ ist er dabei so verblieben, dass die Landesregierung noch erforderliche wissenschaftliche Recherchen zu diesem Erinnerungsort finanziell unterstützt.

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Astrid Wallmann

Für eine Nachfrage darf ich Frau Herz erneut das Wort geben. Bitte schön.

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Julia Herz GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Sie haben angesprochen, dass die Initiative „Gedenkort Polizeipräsidium Königstor“ sich intensiv dafür einsetzt, dass dieser Gedenkort im Polizeipräsidium eingerichtet wird. Mich würde interessieren: Gibt es einen Zeitplan für die wissenschaftliche Evaluierung, die Sie noch vornehmen wollen, bzw. wann rechnen Sie damit, zu einem Ergebnis zu kommen?

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Astrid Wallmann

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Christoph Degen, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: Derzeit wird das Gebäude noch durch Hessen Kassel Heritage genutzt. Es gibt mehrere Überlegungen für eine Nachnutzung. Unter anderem prüft das Studierendenwerk Kassel Möglichkeiten, das Gebäude für ein Studierendenwohnheim zu nutzen, und ist derzeit im Gespräch mit Experten für eine Umnutzung. Deswegen ist es für einen genauen Zeitplan, wie sich das gestalten kann, noch zu früh.

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Astrid Wallmann

Liebe Frau Herz, Sie haben zum dritten Mal das Bitte schön.

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Julia Herz GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sie haben angesprochen, dass das Studierendenwerk Kassel prüft, dort Wohnraum einzurichten. Schließt es sich aus, dass Gedenkort Wohnraum gleichzeitig in diesem Gebäude untergebracht werden können?

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Astrid Wallmann

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Christoph Degen, Staatssekretär im Ministerium Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: Nein, das schließt sich keineswegs aus. Wie Staatsminister Gremmels bereits in der „HNA“ ausgeführt hat, ist solche Nutzung als Studierendenwohnheim denkbar aufgrund der besonderen Lage zwischen zwei Hochschulstandorten neben der Universität Kassel auch sehr sant. Deswegen wird derzeit ein mögliches Miteinander geprüft. Die Initiative für einen Gedenkort für die der Gestapo könnte in die Nutzung des Studierendenwerks integriert werden.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann rufe ich Frage 79 auf und darf dem Abgeordneten Bocklet von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort len. Sie haben das Wort. Frage 79

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Marcus Bocklet GRÜNE

Ich frage die Landesregierung: Handelt es sich bei dem im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbau des Angebots kostenloser Schwimmkurse für Schülerinnen und Schüler um den Ausbau kostenloser Schwimmkurse außerhalb der Schulzeiten oder im des regulären Sportunterrichts im Schwimmbad?

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister Schwarz, Sie haben das Wort zur antwortung. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung Chancen: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter, lieber Abgeordneter Bocklet! Bei dem im Koalitionsvertrag gekündigten Ausbau des Angebots kostenloser Schwimmkurse für Schülerinnen und Schüler handelt es sich um Ausbau kostenloser Schwimmkurse außerhalb des unterrichts.

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Astrid Wallmann

Wort. Eine Nachfrage von Herr Bocklet. – Wir waren jetzt beide überrascht, dass die Antwort so kurz war. (Allgemeine Heiterkeit) – Entschuldigung. – Herr Bocklet, Sie haben das Wort. und Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Sie nehmen mir die Worte aus dem Mund. Ich habe mir schon das Popcorn bereitgestellt für die längeren Ausführungen des Kultusstaatsministers und bin tatsächlich erschrocken über die kurze Antwort. – Da drängt sich jetzt noch eine Frage auf: Gibt es Planungen, zu welchem Schuljahr wohl die Ausweitung dieser größeren Kapazitäten für Schwimmkurse in Aussicht zu stellen ist, im Sommer 2025 oder früher oder für später? Haben Sie da schon Planungen oder Ideen, Herr Staatsminister? eine

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Astrid Wallmann

und Herr Staatsminister, bitte schön. interesOpfer Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bocklet, wenn gewünscht, mache ich diese Antwort etwas länger, damit ich Sie nicht wieder überrasche. (Heiterkeit und Zurufe) Aber das halten wir dann so, wie es angemessen ist. – Ergänzend, und so verstehe ich Ihre Frage „Was heißt erteiAngebote?“: Die Angebote auszubauen, das ist hier der Hintergrund. Ergänzend zu den bestehenden Maßnahmen der Landesregierung, die das Schwimmenlernen von Schülerinnen und Schülern fördern, ist in der Legislaturperiode beabsichtigt, Angebote kostenloser Schwimmkurse außerhalb des Unterrichts zu stärken. Wir haben während und nach Corona Verschiedenes ausprobiert und Erfahrungen gesammelt. Wir schauen uns jetzt an, was wie funktioniert hat, und werden die weiteren Maßnahmen vor dem Hintergrund dann gegebenenfalls Rahmen konzeptionell anpassen. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Auswertung können dann neue Konzepte entwickelt werden. Erste Gespräche mit den Kooperationspartnern werden im Übrigen Be- geführt. Erst gestern fand eine Abstimmung mit der DLRG und dem Hessischen Schwimm-Verband statt. Konkret klären wir mit den Kooperationspartnern beispielsweise, ob die Altersspanne der Kinder erweitert werden sollte – derund zeit reden wir von sechs bis 14 Jahren – oder wie das Angebot weiterentwickelt werden kann. Herr anPräsidentin Astrid Wallmann: den Vielen Dank. – Für eine weitere Nachfrage hat der FraktiSchul- onsvorsitzende der Freien Demokraten, Herr Dr. Naas, das Wort. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank für die relativ kurze Antwort vorweg. – Ich frage die Landesregierung: Wie viele Kurse wurden denn bisher gefördert, und wie viele streben Sie insgesamt an? Können Sie das in Zahlen beziffern?

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! In Summe haben wir, und die Zahlen nenne ich Ihnen sehr genau, das kostenfreie Angebot von Schwimmkursen über „Löwenstark“ fortgesetzt. Wir haben folgende Zahlen – da schaue ich gerade in die Unterlagen –: Die DLRG hat bis Ende 2023 233 Kurse durchgeführt. Das betrifft 2.207 Kinder. Der Hessische Schwimm-Verband hat es bis Ende 2023 auf 76 Kurse gebracht. Das sind in Summe 787 Kinder. Ausgehend von einer vollständigen Ausschöpfung der Fördermittel wäre bei den bekannten Kosten von einer Gesamtzahl von rund 4.600 Kindern in mehr als 450 Schwimmkursen bei DLRG-Ortsgruppen und Schwimmvereinen auszugehen.

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Astrid Wallmann

Für eine Nachfrage darf ich noch einmal das Wort an den Fragesteller geben. Herr Bocklet, Sie haben das Wort.

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Marcus Bocklet GRÜNE

Herr Staatsminister, ich habe noch eine Nachfrage. Verstehe ich es richtig, dass das federführend durch Ihr Haus und dann auch entsprechend von den Lehrerinnen und Lehrern außerhalb der Schulzeit mit den Kooperationspartnern durchgeführt wird, aber es ist der Lehrer, der die Schülerinnen und Schüler zum Schwimmkurs geleitet? Ist das richtig?

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Herr Abgeordneter Bocklet, Sie haben richtig verstanden, dass wir mit den Kooperationspartnern entsprechende Kurse vorhalten. Natürlich gibt es Kolleginnen und Kollegen, die auch Mitglied der DLRG sind, aber selbstverständlich sind die DLRG und der Hessische Schwimm-Verband als Kooperationspartner beim Schwimmunterricht in der Verantwortung.

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Astrid Wallmann

Für eine weitere Nachfrage hat sich der fraktionslose Abgeordnete Herr Gaw gemeldet. Sie haben das Wort.

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Dirk Gaw fraktionslos

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatsminister, das Vorhaben der Landesregierung ist ausdrücklich zu loben, und ich denke, wir sind uns alle einig, dass es gut ist, wenn es um die Förderung der Schwimmfähigkeit und des Schwimmens geht. Insbesondere in der Nach-Corona-Zeit hat sich aber doch gezeigt, dass sich die Probleme, die wir mit den Wasserflächen und fehlenden Schwimmmeistern etc. haben, noch weiter verstärkt haben. Deswegen bin ich ein bisschen überrascht und würde wirklich gerne wissen, wie es tatsächlich umgesetzt werden soll. Es ist löblich, dass man das mit Kooperationspartnern wie der DLRG und, und, und versucht, aber diese Kooperationspartner waren auch in den letzten Jahren schon da, und wir haben trotzdem Schwierigkeiten, die Kinder ins Schwimmbecken zu kriegen.

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie stellen die Frage: Wie bekommen wir die Kinder ins Schwimmbecken? – Selbstverständlich ist das Erlernen des Schwimmens ein Teil des Lehrplans und wird auch entsprechend umgesetzt. Die Voraussetzung dafür, dass man schwimmen kann, sind natürlich entsprechende Sportstätten. Ich habe mir einmal sehr genau angeschaut, wie viele zur Verfügung stehen. Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege gibt es im Sportatlas in Hessen derzeit 449 Schwimmstätten, von denen die überwiegende Anzahl auch für den Schwimmunterricht genutzt wird. Ich möchte auf eines hinweisen, Herr Abgeordneter. Das Land Hessen unterstützt die Schulträger – und die sind verantwortlich dafür – auch beim Ausbau und Erhalt von Sportstätten. Ich will unter anderem auf das Investitions- und Modernisierungsprogramm SWIMplus hinweisen, durch das die Kommunen mit 25 Millionen Euro in diesem Jahr, aber auch im nächsten Jahr unterstützt werden. Ich will ebenfalls in Erinnerung rufen, dass die Hessische Landesregierung von 2019 bis 2023 ebenfalls mit 50 Millionen Euro den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder unterstützt hat. Aber unterm Strich sind selbstverständlich die Schulträger für die Sportstätten verantwortlich, und das Land Hessen hilft dabei.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Nachfragen vor. Es wäre auch nicht mehr möglich. Deswegen rufe ich Frage 80 auf und darf erneut Herrn Abgeordneten Bocklet vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen. Bitte schön. Frage 80

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Marcus Bocklet GRÜNE

Ich frage die Landesregierung: Wie viel Geld erhält Hessen von den 100 Millionen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds die die EU Deutschland zur Schaffung von Aufnahmekapazitäten zur Verfügung stellt?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Frau Staatsministerin Hofmann, Sie das Wort. Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, gend und Soziales: Herr Abgeordneter Bocklet, dem Land Hessen wird den 100 Millionen Euro AMIF-EU-Mitteln der Förderperiode 2021 bis 2027 für das Projekt „Initiative zur Schaffung temporärer Unterbringung für Flüchtlinge“ eine vorläufige Zuwendung in Höhe von 8.032.028,10 Euro als betrag bewilligt. Die Bewilligung steht unter dem halt der Ergebnisse des Verwendungsnachweisverfahrens und möglicher weiterer Prüfschritte. Der Verwendungsnachweis für Hessen wurde fristgerecht zum 30.06.2024 eingereicht und befindet sich derzeit in der Prüfung. endgültige Zuwendungshöhe wird erst im Anschluss durch einen Abschlussbescheid festgesetzt. Die Fördermittel werden für die Umsetzung von Maßnahmen in Kommunen und für die Erstaufnahme verwendet.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Bocklet, Sie haben erneut das Bitte schön.

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Marcus Bocklet GRÜNE

Danke schön. – Frau Ministerin, es ist eine Frage Akustik. Haben wir von demselben Fonds gesprochen? Meiner heißt AMIF. Wie haben Sie ihn genannt? Ist der von mir intendierte? (Ministerin Heike Hofmann: Ja!) – Okay.

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Astrid Wallmann

Das wurde kurz und prägnant beantwortet. Dann gibt keine weiteren Nachfragen? – Doch. Herr Dr. Grobe, schön, Sie haben das Wort.

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Dr. Frank Grobe AfD

Vielen Dank. – Wie viel Geld zahlt Hessen über den an die EU? – Danke.

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Astrid Wallmann

Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, gend und Soziales: Wofür? (Heiterkeit) Euro Präsidentin Astrid Wallmann: (AMIF), Also, wir antworten normalerweise nicht mit Gegenfragen. (Unruhe) Die Frage ist nicht – – Ich bewerte jetzt nicht, ob sie berechtigt war, aber ich würde sagen, die Frage kann so haben erst einmal nicht beantwortet werden. Deswegen schaue ich noch einmal. Herr Bocklet, haben Sie noch eine Nachfrage? Nein? – Mir liegen keine weiteren Nachfragen vor. Ju- Dann rufe ich Frage 81 auf und darf Herrn Abgeordneten Schleich von der AfD-Fraktion das Wort erteilen. Frage 81 von

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Pascal Schleich AfD

Ich frage die Landesregierung: HöchstWie erklärt sie sich die massive, für 2023 zu beobachtende VorbeZunahme um 17 gestrichene bzw. verlegte planbar freie Wochenenden beim HPE (Hessisches Präsidium für Einsatz) gegenüber dem Vorjahr, obwohl die Anzahl der planbar freien Wochenenden von 180 im Jahre 2022 auf 178 im Die Jahre 2023 gesunken war? daran den

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister Prof. Poseck, Sie haben das Wort.

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Wort. Prof. Dr. Roman Poseck

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schleich, Ihre Frage hatten Sie bereits wortgleich in der Kleinen Anfrage Drucks. 21/741 gestellt. Zur Verder meidung von Wiederholungen verweise ich Sie daher auf meine Antwort auf diese Kleine Anfrage. Ich habe die das Anfrage im Juli beantwortet. (Beifall CDU und SPD)

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Astrid Wallmann

Dann rufe ich Frage 82 auf und darf das Wort an die Abgeordnete Weegels von der AfD-Fraktion geben. es Frage 82 bitte

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Sandra Weegels AfD

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen sind seitens ihr angedacht, Bund um die im Jahre 2023 massiv angestiegene Zahl von Streichungen bzw. Verlegungen von planbar freien Wochenenden beim HPE (Hessisches Präsidium für Einsatz) wieder zu senken? Ganz kurze Anmerkung dazu: Wir haben diese Fragen noch einmal gestellt, weil sie für uns nicht ausreichend beantwortet waren. JuPräsidentin Astrid Wallmann: Fragen müssen hier nicht erläutert werden. – Das Wort hat jetzt Herr Staatsminister Prof. Poseck.

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Prof. Dr. Roman Poseck

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Weegels, auch diese Frage hatte ich bereits im Rahmen der Kleinen Anfrage beantwortet. Ich nehme insoweit auf die dort gegebene Antwort Bezug.

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Astrid Wallmann

Ich rufe jetzt Frage 83 auf, und das Wort hat erneut die Abgeordnete Weegels von der AfD-Fraktion. Frau Weegels, Sie haben das Wort. Frage 83

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Sandra Weegels AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich kann diese Frage jetzt auch zurückziehen, weil die Antwort des Herrn Staatsministers die gleiche sein wird. Vielen Dank.

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Astrid Wallmann

Dann ist die Frage hiermit zurückgezogen. Ich rufe Frage 84 auf und darf das Wort der Abgeordneten Kinkel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteilen. Bitte schön. Frage 84

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Kaya Kinkel GRÜNE

Ich frage die Landesregierung: Plant sie zukünftig ein Vetorecht von nahe liegenden Kommunen, bevor Windvorranggebiete auf dem Gebiet von Hessen-Forst verpachtet werden?

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister Jung, Sie haben das Wort.

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Ingmar Jung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Abgeordnete Kinkel, wir haben die Thematik schon beim letzten Mal diskutiert, aber Sie konnten die Ursprungsfrage nicht stellen. Jetzt gebe ich Ihnen gerne die mit dem Energieminister schon vorher abgestimmte Antwort: Die Landesregierung plant, Kommunen an der Vergabe landeseigener Grundstücke für die Nutzung von Windenergie zu beteiligen. Hierbei ist auch die Steigerung der Akzeptanz der Bevölkerung in den vom Ausbau der Windkraft betroffenen Kommunen ein wesentliches Ziel. Die Beteiligung der standörtlichen kommunalen Gremien soll dafür im Rahmen der öffentlichen Ausbietung bisher noch unbelegter Windvorranggebiete im Staatswald verbessert werden. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Beteiligung ist noch nicht abschließend entschieden.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Frau Kinkel, Sie haben erneut das Wort. Bitte schön.

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Kaya Kinkel GRÜNE

Vielen Dank für die Beantwortung. – Nur noch einmal zur Klarstellung: Das bedeutet, es wird nach wie vor Windenergieanlagen auf Hessen-Forst-Flächen geben, auch wenn eine der anliegenden Kommunen damit nicht einverstanden ist? Ich habe einen Zeitungsartikel Ihres Staatssekretärs in Erinnerung, der sagte, es gebe ein Vetorecht; daher auch diese Formulierung, die wir da aufgenommen haben.

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben erneut das Wort.

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Ingmar Jung

Frau Abgeordnete, wir sind, wie gesagt, noch in der Abstimmung, auch mit dem Wirtschaftsministerium. Im Moment versucht Hessen-Forst in neuen Ausbietungsverfahren immer Einvernehmen mit den standörtlich betroffenen Kommunen zu erzielen. An vielen Stellen kann das auch gelingen. An den Stellen, an denen es nicht gelingt, diskutieren wir darüber, wie wir das herstellen können. Das Ziel ist immer, die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen und den Windkraftausbau nicht gegen den Willen der Betroffenen, sondern mit ihnen gemeinsam fortzuführen.

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Astrid Wallmann

Als Nächstes gibt es eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Gagel der AfD-Fraktion. Bitte schön.

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Klaus Gagel AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, über welche Beteiligungsformate denkt das Ministerium nach? Sie haben gesagt, es wurde noch keine Entscheidung getroffen. Aber es wird sicherlich diskutiert.

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Ingmar Jung

Herr Abgeordneter, in der Tat wurde noch keine Entscheidung getroffen. Ich habe es gerade erläutert. Es ist im Moment schon so, dass Hessen-Forst vor der Ausbietung auf die Kommunen zugeht, den Dialog mit den Kommunen, mit den kommunalen Gremien sucht und überall versucht, Einvernehmen herzustellen. Über die weiteren Maßnahmen diskutieren wir, wie gesagt, im Moment noch und haben noch nicht abschließend entschieden. Wichtig ist aber, dass wir nicht vor Ort versuchen, gegen den Willen der Betroffenen, sondern mit ihnen gemeinsam den Windkraftausbau fortzusetzen.

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Astrid Wallmann

Für eine weitere Nachfrage darf ich das Wort an Frau – – Jetzt sitzt Frau Gronemann an dem Platz. Möchte Frau Feldmayer die Frage stellen oder Frau Gronemann, jetzt vorne sitzt? – Frau Feldmayer, bitte schön, Sie das Wort.

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Martina Feldmayer GRÜNE

Entschuldigung für die Verwirrung. – Vor dem grund, dass Hessen wahrscheinlich sein Klimaziel, eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 % genüber 1990, nicht erreichen wird, frage ich Sie: wollen Sie den Windkraftausbau in Hessen beschleunigen? Wie wollen Sie dort Fahrt hineinbekommen, wenn Sie sozusagen auf die Kommunen hören wollen? Bremst nicht eher den Ausbau der Windkraft?

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und welt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat: Ich bin der festen Überzeugung, dass wir Energiewende und Windkraftausbau auf Dauer erfolgreicher und tierter hinbekommen, wenn wir versuchen, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einzubeziehen, und wenn wir glauben, es besser zu wissen, und gegen deren Willen durchziehen, ohne vorher mit ihnen zu sprechen. (Vereinzelter Beifall CDU)

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Astrid Wallmann

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich rufe Frage 85 auf und darf das Wort an den Abgeordneten Lichert der AfD-Fraktion geben. Frage 85

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Andreas Lichert AfD

Danke sehr, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie das Vorgehen der Bundesinnenministerin beim Verbot des „Compact“-Magazins vor dem grund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dieser Sache?

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister Prof. Dr. Poseck, Sie haben das Wort. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr ordneter Lichert, die Entscheidung in der Hauptsache noch aus. In seinem Beschluss, in dem es nur um den läufigen Rechtsschutz geht, hat das Bundesverwaltungsgericht in Teilen die aufschiebende Wirkung der Klage „Compact“-Magazins gegen das Verbot wiederhergestellt. Es wurde angeordnet, dass der Rechtsbehelf gegen Verbot die Wirkung des Verbots für die Dauer des lichen Verfahrens aufschiebt. die Ich will darauf hinweisen, dass dies der gesetzliche Rehaben gelfall ist. Die sogenannte sofortige Vollziehung von Maßnahmen, also der Effekt, dass ein Rechtsbehelf keine Auswirkung auf die Wirkung einer behördlichen Maßnahme hat, ist die Ausnahme. Vor dem Hintergrund dieses gesetzlichen Regel-Ausnahme-Verhältnisses hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass für Teile der Maßnahme Hinterderzeit keine hinreichend gewichtigen Gründe des Allgemeinwohls vorlägen, die den Ausnahmefall der sofortigen geVollziehung rechtfertigen. Wie Diese Entscheidung ist Ausdruck unseres Rechtsstaates. jetzt Wir haben diese Entscheidung zu akzeptieren. In der Entdas scheidung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es aber auch – das will ich an dieser Stelle wörtlich zitieren –: „Es spricht Überwiegendes dafür, dass die Vereinigung mit der ihr eigenen Rhetorik in zahlreichen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt. Die gegen die Achtung der Menschenwürde verstoßenden demütigenden Äußerungen und zu Umelementarer Rechtsungleichheit führenden Konzepte werden in den Print- und Online-Publikationen der Vereinigung fortwährend aufgegriffen. … akzepBei einer Gesamtbetrachtung offenbart diese Rhetorik die Tendenz, das Vertrauen zu den Institutionen nicht und Repräsentanten des demokratischen Staates in alles der Bevölkerung von Grund auf zu erschüttern und die für die verfassungsmäßige Ordnung elementare (Rechts-)Gleichheit aller Staatsbürger als eine zu überwindende Fehlentwicklung darzustellen. Die bewusste Radikalisierung der Rezipienten ist auf ein Wirksamwerden der verfassungsfeindlichen Ideologie in der Gesellschaft gerichtet. Dadurch wird die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben.“ Ende des Zitats des Bundesverwaltungsgerichts. – Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stellt also gerade nicht infrage, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus zu Recht einen Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden darstellt. Die konsequente Bekämpfung von Verfassungsfeinden und Antisemiten bleibt daher eine Daueraufgabe. Sie ist auch für mich wesentlicher Antrieb für meine Tätigkeit. HinterDies wird auch deutlich, wenn man sich die aktuellen in Zahlen des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2023 anschaut, den ich mit Herrn Präsidenten Neumann am 2. September vorgestellt habe. Die Zahlen belegen unter anderem, dass der Rechtsextremismus weiterhin die größte Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist. Laut Verfassungsschutzbericht haben wir in Hessen mehr als 900 gewaltorientierte Rechtsextremisten. Die Sicherheitsbehörden in Hessen werden sich auch in ZuSikunft jeder extremistischen Bedrohung mit großem Nachdruck entgegenstellen. AbgeAbschließend appelliere ich an alle Demokratinnen und steht Demokraten, extremistischen Entwicklungen weiterhin vorwirkungsvoll entgegenzutreten. Mehr denn je sind wir dazu aufgerufen, unsere Demokratie gegen vielfältige Bedrodes hungen effektiv zu verteidigen. Ich begrüße es sehr, dass sich vier Fraktionen in diesem Hause in dieser zentralen das Frage einig sind. gericht- (Vereinzelter Beifall CDU und SPD)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Nachfragen vor. – Ja, aber bitte nicht per Handzeichen. Sie haben jetzt gedrückt, dann rufe ich Sie gerne gleich auf. Aber Herr Dr. Grobe war vor Ihnen. Dann hat zunächst für die Nachfrage Herr Dr. Grobe das Wort. Bitte schön.

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Dr. Frank Grobe AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, wie kann ein Presseorgan ein Verein sein, zumal noch Art. 5 Grundgesetz gilt, nach dem die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet werden muss? – Danke.

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, bitte schön.

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Prof. Dr. Roman Poseck

Ich rege an, dass Sie sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelnen anschauen. Dort sind jedenfalls keine Zweifel daran geäußert worden, dass auch ein Presseorgan Gegenstand eines Vereinsverbots sein kann.

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Astrid Wallmann

Nun noch einmal Herr Lichert für eine Nachfrage. Bitte schön.

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Andreas Lichert AfD

Danke sehr, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, ich schließe mich Ihrer Anregung an. Dieses Urteil ist bedeutsam; denn es enthält auch einige Grundsätze für Sicherheitsbehörden und sogar Gerichte. Ich möchte einen Satz zitieren: „Deshalb ist bei mehrdeutigen Äußerungen diejenige Variante zugrunde zu legen, die noch von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist.“ Herr Minister, können Sie sicherstellen, dass alle hessischen Sicherheitsbehörden nach diesem Grundsatz verfahren?

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Roman Poseck

Unsere hessischen Sicherheitsbehörden stehen auf dem Boden des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung. Deshalb habe ich keine Hinweise darauf, dass sie nicht die Prinzipien, die auch in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt sind, berücksichtigen. Aber klar ist auch: Es gibt Äußerungen, die außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung stehen, bei denen es auch keine Spielräume gibt. Dann muss das klar benannt werden und von den Sicherheitsbehörden entsprechend ihren Zuständigkeiten und Kompetenzen aufgegriffen werden. (Beifall CDU und SPD)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Mir liegen nun keine weiteren Nachfragen vor. Ich rufe die Frage 86 auf und darf Herrn Gagel – – (Andreas Lichert (AfD): Verzeihung, ich habe gedrückt!) – Dann ist es mir nicht angezeigt worden. Jetzt sehe ich es auch. Ich habe eben explizit geschaut. Wir schauen einmal, dass wir den Knopf richtig einrichten. – Herr Lichert, Sie haben erneut das Wort für eine Nachfrage. Bitte schön.

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Andreas Lichert AfD

Danke sehr, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, noch eine letzte Nachfrage, die unabhängig von dem „Compact“-Urteil ist. In diesen Grundrechtsfragen gibt es oftmals eine Konkurrenzsituation zwischen unterschiedlichen Grundrechten. Sehen Sie, auch als ehemaliger Präsident des Staatsgerichtshofs, ein mögliches Risiko darin, dass bei einer Überbetonung der Menschenwürde die Konkretisierung dessen, was Art. 1 Grundgesetz eigentlich bedeutet – in den Folgeartikeln –, dazu führen könnte, dass die einzelnen Grundrechte übersteuert werden? – Danke sehr. (Unruhe SPD)

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Roman Poseck

Ich sitze hier als Innenminister und nicht als Präsident des Staatsgerichtshofs, auch nicht als ehemaliger. Die Menschenwürde kann man aus meiner Sicht nicht hoch genug einschätzen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

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Astrid Wallmann

Es gibt eine weitere Nachfrage. Herr Al-Wazir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie haben das Wort. Bitte schön.

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Tarek Al-Wazir GRÜNE

Herr Staatsminister, finden Sie es nicht befremdlich, dass hier ein Gast, der bei Götz Kubitschek im Institut für Staatspolitik als Referent auftritt, solche Fragen stellt? (Dr. Frank Grobe (AfD): Das ist Unterkante!)

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Ich beantworte hier die Fragen der gewählten Abgeordneten, aber ich finde es schon befremdlich, dass in der gestellung eine Nähe und Solidarität zu „Compact“ Ausdruck kommt. So habe ich sie wenigstens verstanden. Aber dazu gibt es nicht den geringsten Anlass; denn Bundesverwaltungsgericht hat sehr klar dargestellt, „Compact“ eine große Gefahr darstellt. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

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Astrid Wallmann

Ich rufe nun Frage 86 auf und darf dem Fragesteller Fraktion der AfD, Herrn Gagel, das Wort erteilen. schön. Frage 86

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Klaus Gagel AfD

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich frage die Landesregierung: Fordert sie gegenüber dem Bundesverkehrsministerium Nachdruck die rasche Umsetzung der Baumaßnahmen Beseitigung des Bahnübergangs in Rüdesheim, um die kehrssituation nachhaltig zu verbessern?

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Astrid Wallmann

Das Wort erhält Herr Staatsminister Mansoori. Bitte Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Gagel! Das Land Hessen hat für die Beseitigung des Bahnübergangs der Bundestraße 42 in Rüdesheim Machbarkeitsstudie erstellt und diese dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Zustimmung und teren Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist, dass das Land Hessen die Herstellung Straßenunterführung zur Beseitigung des Bahnübergangs empfiehlt. Aufgrund der erheblichen Mehrkosten, der Hochwassersituation und der längeren Bauzeit, die die Erstellung Unterführung mit sich bringen würde, gibt es Klärungsbedarf. Deshalb wurde zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Land abgestimmt, dass die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie nochmals im Hinblick auf die Kostenoptimierung unter sonderer Berücksichtigung des UNESCO-Welterbes res Mittelrheintal überprüft werden. Dabei wird das Hessen eng mit den zuständigen Welterbe-Verwaltungsstellen zusammenarbeiten. Die besondere Dringlichkeit der Durchführung des bens sowohl aus verkehrlicher Sicht wie auch als lage für die wirtschaftliche, touristische und kulturelle Entwicklung der Region ist der Landesregierung Deshalb setzt sie sich kontinuierlich gegenüber dem für den Fortschritt des Projektes ein. So gab es beispielsweise im Frühjahr 2024 Schreiben auf Staatssekretärsebene und, daran anschließend, im Juni dieses Jahres Si- Besprechung auf Fachebene zwischen den Beschäftigten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum und denen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Dort wurde das Fragerade erläuterte weitere Verfahren vereinbart. zum das

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Astrid Wallmann

dass Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Gagel, Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön.

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Klaus Gagel AfD

Das Land Hessen hat vier Jahre gebraucht, um im April 2022 dem Ministerium die Machbarkeitsstudie zu übermitder teln. Das Bundesverkehrsministerium hat wiederum zweiBitte einhalb Jahre gebraucht, um zu fragen, ob wir jetzt noch Kosten optimieren können. So sind etliche Jahre ins Land gegangen. Wie bewerten Sie denn persönlich den Kostenoptimierungsspielraum angesichts der Tatsache, dass während der Zeit, die ins Land gegangen ist, die Preise für die Realisierung des Projektes schon erheblich höher liegen dürften? mit zur Präsidentin Astrid Wallmann: VerHerr Staatsminister, Sie haben das Wort. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: schön. Sehr geehrter Herr Abgeordneter, gerade vor dem Hintergrund der Entwicklung der Kosten durch Zeitablauf ist es der Landesregierung ein Anliegen, derartige Projekte zu beschleunigen.

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Astrid Wallmann

eine Herr Gagel, Sie haben erneut das Wort. Bitte schön. weiKlaus Gagel (AfD): einer Frau Präsidentin, vielen Dank. – Herr Minister, man hat im Rheingau berechtigte Sorgen, nachdem man gesehen hat, dass das zur Bundesgartenschau 2029 mit dem Bahnübergang nichts mehr werden wird. Am Ende des Tages einer werden wir bis zum Jahr 2040 damit noch zu tun haben, weiteren bis diese wirklich sehr unrühmliche Situation beseitigt sein wird. Können Sie den Menschen aufgrund Ihres Vorgehens Hessen hinsichtlich des Bundesverkehrsministeriums irgendeine Hausnummer nennen, wann dieser Bahnübergang endlich bebeseitigt sein wird? ObeLand

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. VorhaGrundKaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, bewusst. Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Bund Sehr geehrter Herr Abgeordneter, eine validierbare Aussage ist nicht möglich. Ich kann nur noch einmal bekräftigen, eine dass wir uns da in einem engen Austausch befinden. Soweit das Land Hessen Potenzial zur Beschleunigung hat, wollen wir zur Beschleunigung beitragen.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich rufe Frage 87 auf und darf Herrn Abgeordneten Schleich für die AfD-Fraktion das Wort erteilen. Frage 87

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Pascal Schleich AfD

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich frage die Landesregierung: Durch welche Maßnahmen/Handlungen will Herr Ministerpräsident Rhein seiner Aussage „Deutschland hat ein Terrorproblem bei der Migration, und darauf muss die Ampel reagieren“ Nachdruck verleihen und Taten folgen lassen?

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister Prof. Poseck, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Roman Poseck

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schleich, die Hessische Landesregierung unternimmt alles, um dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen in Hessen bestmöglich gerecht zu werden. Wir werden heute sicherlich noch im weiteren Verlauf eine Sicherheitsdebatte führen. Anlass ist die Reform des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dem will ich im Einzelnen nicht vorgreifen. Ich will aber auch zu Ihrer Frage darauf hinweisen, dass wir in Hessen auf eine personell und sachlich gut ausgestattete Polizei als Herzstück unserer Sicherheitsarchitektur setzen. Darüber hinaus wollen wir das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung weiterentwickeln und die Befugnisse und Möglichkeiten der hessischen Gefahrenabwehrbehörden ausweiten. Darüber werden wir heute Nachmittag hier beraten. Ich will darauf hinweisen, dass es auch die Sache des Bundes ist, auf die aktuelle Sicherheitslage zu reagieren. Ich möchte ein Beispiel nennen. Ich halte es weiterhin für dringend erforderlich, dass der Bund eine gesetzliche Regelung zur Speicherung der IP-Adressen schafft. Hessen war mit seiner Gesetzesinitiative im Bundesrat erfolgreich. Es ist jetzt die Sache des Bundesgesetzgebers, da aktiv zu werden, um endlich für mehr Sicherheit zu sorgen. Darüber hinaus setzen wir uns als Landesregierung auch für eine Trendwende in der Migrationspolitik ein, damit der Staat und die Gesellschaft entlastet werden können. Dazu gehört aus meiner Sicht, dass wir den Zugang von Flüchtlingen wirkungsvoll begrenzen. Des Weiteren ist es ein wichtiger Baustein, Anreizfaktoren, nach Deutschland zu kommen, zu reduzieren. Als Stichwort dazu will ich die Bezahlkarte nennen, die auf einem sehr guten Weg ist. Darüber hinaus setzen wir natürlich auch auf konsequente Abschiebungen. Das gilt ganz besonders für Straftäter und Gefährder. Dass uns das wichtig ist und dass wir da erfolgreich sind, können Sie beispielsweise daran sehen, dass in dem Flugzeug, mit dem schwere Straftäter vom Flughafen Leipzig-Halle nach Kabul geflogen wurden, sechs Personen aus Hessen waren.

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Astrid Wallmann

Für eine weitere Nachfrage hat sich Herr Schleich zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.

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Pascal Schleich AfD

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Zunächst möchte ich anmerken, dass ich es sehr schade finde, dass Herr Ministerpräsident Rhein bei der Beantwortung der Frage nicht da ist. Herr Staatsminister Poseck, vielen Dank, dass Sie die Frage beantworten. Vielleicht können Sie mir sagen, warum der Herr Ministerpräsident seine letztjährige Aussage – ich zitiere –: „Ich würde das Thema Messerattacken und Sexualdelikte nicht mit dem Thema Zuwanderung und Migration vermischen“, noch einmal überdacht hat und erst jetzt diese Aussage getätigt hat? – Vielen Dank.

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Roman Poseck

Zunächst einmal will ich sagen, dass Sie davon ausgehen können, dass wir uns in der Landesregierung in allen Fragen der inneren Sicherheit absolut einig sind. Im Übrigen sehe ich überhaupt keinen Widerspruch in den unterschiedlichen Aussagen des Ministerpräsidenten, die Sie hier zitieren. Er hat sich in der früheren Aussage zu Messerangriffen und Sexualdelikten geäußert. Die Aussage, die Sie zum Gegenstand Ihrer Fragestellung gemacht haben, betrifft das schreckliche Attentat in Solingen. Auch dazu hat der Herr Ministerpräsident eine sehr klare Position vertreten, die ich im Übrigen vollumfänglich teile. (Vereinzelter Beifall CDU)

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Astrid Wallmann

Für eine weitere Nachfrage hat sich Herr Schenk von der AfD-Fraktion zu Wort gemeldet. Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): Herr Staatsminister, wir hören wohl, dass eine bessere personelle Ausstattung der Landespolizei angedacht wird. Dürfen wir davon ausgehen, dass sich das auch im Rahmen des jetzt schon bevorstehenden Haushalts widerspiegeln wird und wir entsprechende Haushaltspositionen in Ihrem Ressort vorfinden werden?

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schenk, ich glaube, können jetzt keine Haushaltsberatungen oder keine haltsdebatte führen. Selbstverständlich hat die innere cherheit für uns auch weiterhin hohe Priorität. Das sich auch im Haushalt 2025 niederschlagen. Ich will deutlich darauf hinweisen, dass es die schwarz-rote gierung und deren Mehrheit im Parlament waren, die Nachtragshaushalt bereits 50 zusätzliche Stellen für zistinnen und Polizisten geschaffen haben. Sie hat ein klares Zeichen für eine gute personelle Ausstattung Polizei gesetzt. Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass wir in und im nächsten Jahr auf ungefähr jeweils 250 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten in der hessischen Polizei rückgreifen können. Sie werden ihre Ausbildung beenden. Wir haben in diesem und im nächsten Jahr deutlich Abgänge in der Ausbildung, als wir Ruhestände und re Abgänge haben. Die hessische Polizei wird also hin deutlich gestärkt werden. Hinzu kommt des Weiteren, dass wir in diesem Jahr Anwärterstellen qualifiziert besetzen konnten. Da gab aus diesem Haus anderslautende Unkenrufe. Wir damit auf eine weitere gute personelle Ausstattung Polizei hin.

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Astrid Wallmann

Für eine weitere Nachfrage hat sich Herr Dr. Grobe der AfD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön.

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Dr. Frank Grobe AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, sprachen gerade davon, dass sechs Abschiebungen geführt worden sind. Wenn wir wissen, dass sich Zehntausend illegale Migranten in Hessen befinden, denen viele kriminell geworden sind, frage ich mich, sechs ausreichend sind. (Zurufe: Meine Güte!)

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, bitte schön. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Der Anteil der kriminellen Personen mit Migrationshintergrund oder Flüchtlinge, die zu uns gekommen sind, bedeutend geringer, als Sie es annehmen und als Sie in Ihrer Fragestellung unterstellen. Ich will schon hinweisen, dass ich für eine konsequente Abschiebung Straftätern eintrete. Deshalb halte ich es auch für dass dieser Abschiebeflug nach Afghanistan keine fliege ist, sondern dass wir weitere derartige Maßnahmen nach Afghanistan, aber auch in andere Länder, für Straftäter durchführen. Si- Präsidentin Astrid Wallmann: Eine letztmögliche Frage darf ich nun Herrn Schleich erwir öffnen. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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HausSiPascal Schleich AfD

wird aber Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Zunächst möchte ich anRemerken, dass ich es sehr gut finde, dass sich die Landesreim gierung beim Thema innere Sicherheit einig ist. Aber ich Polimöchte noch einmal auf die Aussage von Herrn Rhein zu damit sprechen kommen: „Deutschland hat ein Terrorproblem bei der der Migration, und darauf muss die Ampel reagieren.“ Ist denn der Landesregierung bewusst, dass die Alternative für Deutschland schon seit Jahren auf allen politischen Ebenen diesem genau dieses Thema anspricht und dafür immer wieder ausgegrenzt und kritisiert wurde? zu- (Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): mehr Der Mörder von Walter Lübcke hat für euch Plakate andegeklebt!) weiterPräsidentin Astrid Wallmann: alle es Es gibt bitte keine bilateralen Gespräche. arbeiten unserer (Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch, genau so ist es!) Das Wort hat nun Herr Staatsminister Prof. Poseck. Bitte schön. von

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Prof. Dr. Roman Poseck

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schleich, die Landesregierung braucht von der Alternative für Deutschland an Sie dieser Stelle weder Nachhilfe noch Hinweise – wir haben unsere eigenen Positionen. Sie haben Positionen, die Mendurchschen ausgrenzen und die Menschen unter Generalverdacht mehrere von stellen, und das sind nicht unsere Ansichten. ob (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

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Astrid Wallmann

Ich rufe nun Frage 88 auf und darf das Wort an Herrn Abgeordneten Pürsün von den Freien Demokraten geben. Bitte schön. Frage 88 SiYanki Pürsün (Freie Demokraten): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: ist es Warum kommen die Verhandlungen zwischen dem Land darauf und der Stadt Frankfurt zur Campusmeile in Frankfurt von aktuell nicht voran? wichtig, EintagsPräsidentin Astrid Wallmann: schwere Herr Staatssekretär Degen, Sie haben das Wort. Christoph Degen, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: Danke sehr, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pürsün, bei der Campusmeile handelt es sich um ein Projekt der Stadt Frankfurt am Main. Das Land ist insofern beteiligt, als dass zwei Landeshochschulen – die Goethe-Universität und die Frankfurt University of Applied Sciences – deren Anfangs- bzw. Endpunkt darstellen. Weitere Einrichtungen entlang der Campusmeile sind die private Frankfurt School of Finance & Management und die Deutsche Nationalbibliothek. Das Land hat zur Campusmeile bislang noch keine Verhandlungen geführt, wenngleich das Projekt grundsätzlich begrüßt wird.

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Astrid Wallmann

Für eine Nachfrage hat Herr Pürsün erneut das Wort. Bitte schön. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Die Stadt Frankfurt hat das Ministerium auch noch personell unterstützt. Sind Sie in der Lage, eine Prognose abzugeben, wann man dort zu einem guten Ende des Projekts kommen kann?

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Astrid Wallmann

Herr Staatssekretär, Sie haben erneut das Wort. Bitte schön. Christoph Degen, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: Ich kann nur erneut sagen, dass dies kein Projekt des Landes ist, weswegen ich hierzu auch keine Prognosen abgeben kann. Ich verweise gern auf die Autonomie der Hochschulen, die dazu im Zweifel mit der Stadt im Gespräch sind.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Erneut hat Herr Pürsün das Wort. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Aber ist es so, dass die Landesregierung ihren konstruktiven Beitrag dort leistet, einerseits inhaltlich und andererseits zeitlich?

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Astrid Wallmann

Herr Staatssekretär, bitte schön. Christoph Degen, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: Wie ich bereits sagte, ist das Projekt grundsätzlich begrüßenswert. Da, wo wir die Hochschulen und die Stadt unterstützen können, werden wir das im Rahmen unserer Möglichkeiten sicherlich tun.

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Astrid Wallmann

Wir kommen nun zu Frage 89. Ich darf erneut Herrn Pürsün von den Freien Demokraten das Wort geben. Bitte schön. Frage 89 Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Wie viele Sportunterrichtsstunden fallen an hessischen Schulen aus?

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Astrid Wallmann

Das Wort hat Herr Staatsminister Schwarz. Bitte schön. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Hochverehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Pürsün! Ich verweise auf meine Antwort zur mündlichen Frage 27 aus dem Mai-Plenum, in der es um die Erhebung von Vertretungsanlässen ging.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann rufe ich Frage 90 auf und darf das Wort an Frau Anders von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geben. Frage 90

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Kathrin Anders GRÜNE

Wann startet die Aufklärungskampagne Endometriose, für die im Doppelhaushalt 2023/2024 durch einen Änderungsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittel eingestellt wurden?

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Astrid Wallmann

Das Wort hat Frau Staatsministerin Stolz. Bitte schön. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Frau Anders! Endometriose ist eine Erkrankung, die zweifelsohne öffentliche Aufmerksamkeit gebietet. Etwa zehn Millionen Frauen im gebärfähigen Alter sind von dieser Krankheit betroffen, die oft mit starken Schmerzen und Unfruchtbarkeit einhergeht, aber häufig fehldiagnostiziert wird. Oftmals wird die Krankheit erst nach Jahren diagnostiziert. Das Thema Menstruation und damit auch Endometriose ist tabubehaftet, was zu Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung der betroffenen Frauen führen kann. Der Landesregierung ist die Unterstützung und Entstigmatisierung ein besonderes Anliegen. Im Bereich der Forschung und Versorgung existieren in Hessen bereits qualifizierte te. Es gibt zwei zertifizierte Endometriosezentren an Unikliniken Frankfurt und Gießen, die sowohl klinische Versorgung als auch Forschung anbieten. Besonders vorzuheben ist die interdisziplinäre Arbeit in Gießen, spezialisierte chirurgische Eingriffe durchgeführt Weiterhin ist Endometriose im Medizinstudium an Universitäten in Gießen, Frankfurt und Marburg ein Bestandteil des Lehrplans sowie im Blockpraktikum näkologie und Geburtshilfe. Zudem existieren Fördermöglichkeiten, um die Forschung im Bereich der Endometriose zu unterstützen, unter anderem durch das LOEWE-Programm, das hervorragende Forschungsvorhaben fördert. Die Schulen in Hessen sind bereits mit InformationsFortbildungsmaterial zum Thema Endometriose ausgestattet worden. Dieses Material unterstützt Lehrkräfte das Thema im Unterricht zu behandeln, und bietet ein Magazin für Eltern, um das Gespräch über Endometriose mit betroffenen Töchtern zu erleichtern. Endometriose kann im Rahmen der Lehrplanthemen „Menstruation“ oder „Besuch bei Gynäkologen“ thematisiert werden. Schulen können zudem bei Bedarf mit externen Institutionen wie pro familia oder ansässigen Gynäkologinnen Gynäkologen zusammenarbeiten. Für die Aufklärung der Öffentlichkeit gibt es bereits desweite Onlineangebote, Informationsmaterial und klärungskampagnen. Hier sind beispielhaft die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die vielfältigen Angebote der Endometriose-Vereinigung Deutschland zu nennen. Die Aufklärung zu spezifischen Krankheitsbildern weit zu organisieren ist zielführend und effizient. Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Forschung, Versorgung und Aufklärung zu Endometriose auf ebene auszubauen und eine nationale Strategie hierzu erarbeiten, wurde im letzten Jahr von den Regierungsfraktionen abgelehnt. In Hessen stehen wir mit relevanten Akteuren in Austausch, um passgenaue zusätzliche Angebote zu beiten.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Ich sehe, es gibt noch eine Nachfrage. werden uns die Knöpfe in den Herbstferien einmal anschauen. Ich bitte um Entschuldigung. Frau Anders, Sie haben das Wort.

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Kathrin Anders GRÜNE

Vielen lieben Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Ministerin, für die sehr ausführliche rung des Krankheitsbildes von Endometriose und vielen Dank für die Aufklärung über das, was in bereits in den Kliniken und an den Schulen passiert. Ich möchte meine Frage noch einmal präzisieren. Im halt 2023/24 wurden explizit Mittel für eine hessische klärungskampagne zur Verfügung gestellt. Meine ist jetzt, inwieweit die Planungen dort vorangeschritten sind. Wann können Hessinnen und Hessen mit dieser klärungskampagne rechnen? Sind diese Mittel tatsächlich von Kürzungen ausgeschlossen, die eventuell noch auf Haushalt zukommen? Angebo- Präsidentin Astrid Wallmann: den Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. herwo Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, werden. Gesundheit und Pflege: den fester Wenn Sie diese Frage so stellen, will ich sie gerne beantGyworten. Laut Aktenlage wurde das Thema von meinem Vorgänger als nicht prioritär eingestuft. Die Arbeiten an der Aufklärungskampagne wurden auf seine Anweisung hin zurückgestellt. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Hm!) und Wir haben das Thema jetzt wieder aufgegriffen und sind in dabei, Gesprächen mit Akteuren. auch

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Astrid Wallmann

Die Vielen Dank. – Für eine weitere Nachfrage hat der Abgeordnete Martin das Wort. und

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Felix Martin GRÜNE

bunAuf- Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir erinnern uns an die Herausforderungen, die das Gesundheitsministerium unter Ihrem Vorgänger zu bewältigen hatte, die durchaus andere e. V. waren als gegenwärtig. Nun haben wir aktuell den 8. Oktober, und das Geld ist für den Haushalt 2024 eingestellt. Also, wann startet denn jetzt die Aufklärungskampagne? bundesEin

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Astrid Wallmann

Bundeszu Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, einem Gesundheit und Pflege: erarWie bereits mitgeteilt, sind wir hier mit Akteuren im Gespräch, haben uns aber auch erst einmal ein Bild darüber verschafft, was bereits überhaupt veranlasst wurde, und schauen jetzt, was zielgerichtet Sinn ergibt. Wir genauer

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Astrid Wallmann

Ich schaue jetzt noch einmal. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind jetzt leider auch am Ende der Fragestunde angekommen. Herr Bauer, es tut mir leid, aber damit sind Sie lieben bei der nächsten Fragestunde direkt als Erster dran. Das ist Erläutedoch eine gute Aussicht. auch Hessen (Zustimmung Alexander Bauer (CDU) – Die Fragen 91 bis 94 sollen auf Wunsch der Fragestellerin und der Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantHauswortet werden.) AufFrage Dann rufe ich nun Tagesordnungspunkt 2 auf: Auf- Regierungserklärung Hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Geden sundheit und Pflege Hinsehen und handeln: Kinder in Hessen schützen Die vereinbarte Redezeit beträgt 20 Minuten. Wir haben eine festgelegte Rednerreihenfolge. Zunächst hat die zuständige Ministerin das Wort. Frau Stolz, bitte schön. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Zahl der erfassten Kindeswohlgefährdungen hat im Jahr 2023 einen neuen Höchststand erreicht. Bei mindestens 6.198 Kindern oder Jugendlichen stellten die Jugendämter in Hessen eine Kindeswohlgefährdung fest – durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt. Das waren 583 Fälle mehr als im Jahr zuvor; das war ein Anstieg von mehr als 10 %. Das sind die Zahlen aus der Statistik. Hinter jeder Zahl steckt ein Kind – so viele Einzelschicksale, Kinder, die Schlimmstes erlitten haben, psychisch wie physisch. Über dieses wichtige Thema spreche ich heute zu Ihnen. Vernachlässigung, Misshandlung von Kindern und Gewalt an Kindern kommen in den unterschiedlichsten Gesichtern daher, und sie alle sind eines – hässlich. Mir ist sehr wohl bewusst, dass es sehr schwer ist, dem ins Auge zu blicken, was erwachsene Menschen in der Lage sind Kindern anzutun. Es gibt Babys, die geschüttelt werden. Es gibt Kinder, die aus der eigenen Familie heraus über Jahre geschlagen, gedemütigt oder sexualisiert berührt und/oder vergewaltigt werden. Das Internet hat darüber hinaus neue und furchtbare Straftaten mit sich gebracht. All diese Kinder tragen das Trauma dessen, was ihnen angetan wurde, ein Leben lang mit sich. Deshalb ist es so wichtig, dass wir hinsehen und handeln. Gesellschaft und Staat müssen hinsehen und handeln. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und vereinzelt AfD) Kinder können auch krank werden, wenn die Eltern krank sind und sie deshalb vernachlässigen. Kinder können krank werden, wenn Eltern trinken oder drogenabhängig sind. Hier müssen wir helfen. Und es ist Vernachlässigung, wenn Kinder nichts zu essen bekommen, wenn sie kein Schulbrot mitbekommen. Auch sie brauchen Hilfe. Jedes einzelne Kind, das wir vor schlimmen Erfahrungen bewahren können, ist unser aller Mühen wert. Der Schutz der Kleinsten und Kleinen und jungen Menschen ist immer noch zu sehr unter dem Radar. Deshalb müssen wir das Thema auf dem Radar haben. Und – das ist meine feste Überzeugung – dafür braucht es uns alle. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Hierfür setze nicht nur ich mich ein. Wir als Hessische Landesregierung packen den Schutz von Kindern gemeinsam und entschlossen an. Ich nenne allen voran unseren Hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein. Ich danke ihm persönlich und all meinen Kabinettskollegen, dass wir uns diesem Anliegen verschrieben haben. Jugendämter, das Landeskriminalamt, die Polizei, Internetfahnder und viele mehr sind mit dieser Aufgabe befasst. Ihre Beschäftigten stehen im Dienst, um Kinder zu beschützen oder nach schrecklichen Ereignissen zu ermitteln, was ihnen angetan wird. Hierbei erfahren sie unfassbare Dinge, die schwer zu ertragen sind. Ihre Arbeit ist sehr wichtig und für die Kinder unverzichtbar. Sie haben – auch hierbei bin ich sicher, dass ich für uns alle spreche – meinen tiefsten Respekt. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und Dirk Gaw (fraktionslos)) Wenn beispielsweise vier Jahre nach der Gründung einer hessischen Polizeieinheit zur Ermittlung von Kindesmissbrauch fast 7.200 Beschuldigte ermittelt und mehr als 100 Haftbefehle vollstreckt wurden, zeigt sich, wie wichtig und sinnvoll diese Arbeit ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der Überzeugung, dass die allermeisten Familien dafür sorgen, dass ihre Kinder in Liebe und Verantwortung aufwachsen können. Leider gibt es aber auch Familien, die es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht alleine schaffen. Sie brauchen Hilfe. Worüber wir heute reden, sind die Kinder, die unseren Schutz benötigen und um die wir uns kümmern müssen. Der beste Kinderschutz ist Prävention. Der beste Kinderschutz ist, wenn erst gar nichts passiert. Deshalb setzen wir bei der Prävention an. Diese wollen wir stärken. Wir spannen in Hessen ein stabiles Netz aus Beratungsund Unterstützungsangeboten für Familien. Gemeinsam mit den Kommunen und sozialen Organisationen bieten wir Familienberatungsstellen, Erziehungsberatung und viele weitere Anlaufstellen, die einfach und kostenlos zugänglich sind. Je früher Expertinnen und Experten Familien zur Seite stehen, desto eher können sie Überlastungssituationen erkennen und diese verhindern. Deshalb bieten wir in Hessen die frühen Hilfen. Das sind Angebote von der Schwangerschaft bis zum Alter von drei Jahren, um jungen Familien von Anfang an zur Seite zu stehen. Von der Schwangerschaftsberatung über Eltern-Kind-Treffs bis hin zu Schreiambulanzen gibt es hier passgenaue und kostenfreie Unterstützung für die individuelle Situation. Zu den Angeboten der frühen Hilfen gehören auch Lotsen in Geburts- und Kinderkliniken und Arztpraxen, aufsuchende Familienbegleitung beispielsweise durch Familienhebammen oder Willkommensbesuche bei Neugeborenen. Als Land Hessen fördern wir die frühen Hilfen mit einem Landesprogramm in Höhe von bis zu 2,3 Millionen Euro im Jahr. Mit den Drop-ins haben wir Willkommensorte geschaffen, in denen sich junge Eltern mit Gleichgesinnten austauschen können. Das ist wichtig für Mütter und Väter mit Neugeborenen in der neuen Lebenssituation. In diesem Jahr haben wir die Förderung der Drop-ins um zehn weitere Standorte erhöht, sodass bereits über 100 solcher Treffpunkte gefördert werden. Gefährdungen des Kindeswohls können an nahezu allen Orten auftreten, können sehr unterschiedlich aussehen und sind oft nicht offensichtlich. Entscheidend ist, dass Anzeichen von Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch möglichst früh erkannt werden. Dann können Gefährdungen verhindert oder es kann zumindest schnellstmöglich eingegriffen werden. Hierbei helfen auch unsere hessischen Familienzentren. Das Personal in den Einrichtungen, insbesondere in den Kitas, bei der Betreuung von Kursen für Eltern mit Babys oder in der Hausaufgabenbetreuung sind möglicherweise die Ersten, die denkbare Missstände in der Familie wahrnehmen. In diesem Jahr haben wir die Zahl der geförderten Familienzentren um 16 Zentren auf insgesamt 227 erhöht. Überall, wo sich Kinder aufhalten, sollte ihr Schutz währleistet sein. Das betrifft in erster Linie die Institutionen, in denen mit Kindern gearbeitet wird, zum Kitas und Schulen, Einrichtungen der Kinder- und hilfe, Kinderärzte, Betreuungsangebote oder Vereine. Die Personen, denen Kinder anvertraut sind, sollten auf geschult und auch dafür ausgebildet sein, Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen. den Institutionen sind verpflichtende Kinderschutzkonzepte hierfür ein wichtiges Instrument. Ich möchte hier allen, die mit Kindern arbeiten, Mut machen, Auffälligkeiten nachzugehen. Sportvereine sind Orte, an denen Kinder stark und durch Erfolge selbstbewusst werden. Auch hier eine Kultur des Hinsehens etabliert sein. Grenzüberschreitungen müssen erkannt und offen angesprochen werden. darf nicht aus falscher Rücksichtnahme oder dem der Abhängigkeit geschwiegen werden. In den muss eine Kultur des Hinschauens selbstverständlich Deshalb fördern wir in enger Zusammenarbeit mit Landessportbund Hessen und der Sportjugend Hessen Projekt Kindeswohl im Sport. In diesem Jahr unterstützen wir diesen Bereich mit 195.000 Euro. (Beifall CDU und SPD) Damit verfolgen wir das klare Ziel, dass unsere Verbände und Vereine wirksame Maßnahmen zum Schutz von dern entwickeln können. Unsere Sportorganisationen Vereine engagieren sich mit dem Bündnis Safe Kids das Kindeswohl. Aktuell und innerhalb weniger sind bereits 14 hessische Verbände, 25 Vereine und Sportkreise dem Bündnis beigetreten. Das ist ein Erfolg, der sich bereits heute sehen lassen kann. Wir wollen die jungen Menschen, aber auch das betreuende Personal und Ehrenamtliche dazu ermuntern, hen, den Mund aufzumachen, Fragen zu stellen und Hilfe zu holen. Diese gibt es etwa bei der Sportjugend Hessen. Eine Anlaufstelle berät bei konkreten Vorfällen und Verdachtsfällen. Sie gibt Betroffenen und denen, etwas sehen oder wahrnehmen, Sicherheit. Das geschieht in einem geschützten Rahmen, da auch anonym gestellt werden können. Ich habe gesagt: Das Beste ist, wenn Prävention wirkt erst gar nichts passiert. – Wir müssen aber hier insbesondere auch über die Fälle sprechen, in denen Kindern mes widerfahren ist oder bei denen es Anhaltspunkte dass sie vernachlässigt oder misshandelt werden. Schon seit über zehn Jahren gibt es in Hessen ressortübergreifenden Landesaktionsplan zum Schutz Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. letzten Jahr ist dieser erneut auf der Basis eines breiten teiligungsprozesses weiterentwickelt worden. Es ist tig, ein umfassendes Hilfsangebot für betroffene und Familien anzubieten. Das bieten die 45 Fachberatungsstellen in Hessen. Sie haben sich auf gemeinsame tätsstandards für ihre Arbeit verständigt. In Fällen von körperlicher Gewalt sind die Kinderschutzambulanzen eine wichtige Anlaufstelle. Medizinische richtungen mit speziell ausgebildeten Teams schätzen dachtsfälle von Gewalt und Missbrauch ein, versorgen Kinder medizinisch und betreuen sie psychologisch. werden aber auch mögliche Spuren von Gewalt dokumentiert. Damit werden wichtige Beweise gesichert. Das ge- wichtig. Nur mit einer fundierten Beweislage haben wir eine Chance, die Täter dingfest zu machen und sie ihrer Beispiel Verurteilung zuzuführen. JugendUm Kindern die belastende Erfahrung zu ersparen, ihre traumatischen und schrecklichen Erlebnisse an verschiededar- nen Stellen immer wieder erzählen zu müssen, haben wir diese Ambulanzen weiterentwickelt. Die Hessische LanIn desregierung hat in der letzten Legislaturperiode die Eröffnung des Childhood-Hauses am Uniklinikum in Frankfurt heute mit rund 1,4 Millionen Euro massiv unterstützt, und hier bin ich für die Arbeit der Vorgängerregierung von Herzen dankbar, gemacht (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und muss vereinzelt SPD) weil das eine so große Entlastung für die Kinder bedeutet, Es denen Schlimmes widerfahren ist. Gefühl Vereinen Wenn ich sehe, dass das Childhood-Haus alleine im ersten sein. Halbjahr dieses Jahres rund 400 Kinder betreut hat, dann kann ich nur sagen: Gut, dass es diese Anlaufstelle gibt. dem das (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, Freie Demokraten und Dirk Gaw (fraktionslos)) Die gesamte Gestaltung der Örtlichkeit und des Ablaufs ist vom Kind her gedacht und kindgerecht sowie traumasensibel gestaltet. Medizin, Psychologie, Jugendhilfe, Polizei Kinund Justiz arbeiten eng zusammen, sodass das betroffene und Kind nicht separat mit all diesen Stellen zu tun hat und für die Anzahl der Untersuchungen und Befragungen auf ein Monate notweniges Mindestmaß in diesem geschützten Rahmen acht reduziert werden kann. Das engagierte Team und der protoller fessionsübergreifende Ansatz haben mich sehr beeindruckt. Das Childhood-Haus pflegt zudem ein Netzwerk zu weiteren Akteuren im Kinderschutz und ist Ansprechpartner hinzuse- für Kitas, Schulen, Fachberatungsstellen, Fachkräfte oder sich Vereine. Ich bin von dem Konzept zutiefst überzeugt, und wir fördern das Childhood-Haus im laufenden Betrieb mit bis zu 300.000 Euro jährlich. die Ich hatte eingangs gesagt, dass das Internet hier neue und furchtbare Straftaten mit sich gebracht hat. Wir werFragen den weiterhin Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch konsequent verfolgen, aufklären und bestrafen. Auf der Seite der Täter muss die ganze Härte des Rechtsstaats greiund fen. Schlim- (Beifall CDU, SPD, Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/ gibt, DIE GRÜNEN), Sandra Weegels (AfD) und Dirk Gaw (fraktionslos)) einen Deshalb hat Hessen gleich zu Beginn der Legislaturperiode von einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen in Im den Bundesrat eingebracht. Damit wollen wir die effektive BeStrafverfolgung von schweren Straftaten, vor allem den wichKampf gegen sexuellen Missbrauch und KinderpornograKinder fie, stärken. Für uns gilt: Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Quali- (Beifall CDU, SPD und Dirk Gaw (fraktionslos)) Dieser Antrag wurde vor wenigen Tagen im Bundesrat Ein- mit Mehrheit gebilligt, und der Bundestag wird sich nun Ver- endlich damit befassen. Weil uns Kinderschutz so wichtig die ist, haben wir dieses Jahr zudem vier spezialisierte FachbeHier ratungsstellen für männliche Opfer von Gewalt in Kindheit und Jugend an den Start gebracht. Wir haben eine Landesist so koordinierungsstelle geschaffen, die die Fachberatungsstellen unterstützt, den Informationsaustausch untereinander stärkt und damit die Beratung vor Ort unmittelbar verbessert. Darüber hinaus werden wir noch in diesem Jahr weitere Maßnahmen ergreifen bzw. anstoßen. Das sind vier weitere Schritte in Richtung eines bestmöglichen Kinderschutzes: Zuerst will ich noch einmal auf das Childhood-Haus eingehen. Mich hat das Konzept des Childhood-Hauses in Frankfurt beeindruckt und überzeugt. Die Erfahrungen sind gut. Deswegen freut es mich, heute hier verkünden zu können, dass wir ein weiteres Childhood-Haus fördern werden – und zwar in Nordhessen. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Zu unserem nächsten Punkt: Wir werden einen Landesbetroffenenrat einrichten, damit die Belange von Betroffenen auf Landesebene Gehör finden. An dieser Stelle möchte ich den Mitgliedern des Übergangsrates herzlich danken. Mit der Einrichtung eines Betroffenenrates wollen wir dauerhaft eine strukturierte Beteiligung sichern. Die Belange von Betroffenen sollen in laufende Prozesse zum breiten Themenfeld des Kinderschutzes, insbesondere auch zum sexuellen Kindesmissbrauch, einfließen. Drittens werden wir eine Person für das Thema Kinderschutz beauftragen. Das habe ich bereits seit vielen Jahren gefordert. Nun werden wir es umsetzen. Diese Person wird eine wichtige Ansprechperson für alle Belange des Kinderschutzes sein und dadurch den Kinderschutz in Hessen weiter stärken. Viertens ist mir als Gesundheitsministerin auch im medizinischen Bereich die Prävention wichtig. Deshalb zählt zu den nächsten Schritten ein Aktionsplan Kindermedizin, mit dem wir die körperliche und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken werden. (Beifall CDU und SPD) Das sind vier weitere Maßnahmen, mit denen wir den Kinderschutz verbessern werden. Meine Damen und Herren, mit der Ausgestaltung des Familienministeriums hat die Landesregierung einen klaren Fokus auf das Thema Kinderschutz gelegt. Hierfür werde ich mich ganz persönlich weiterhin mit Herzblut einsetzen. Deshalb habe ich in meiner ersten Regierungserklärung ganz bewusst dieses Thema aufgegriffen. Dass wir heute über den Kinderschutz sprechen, soll den betroffenen Kindern eine Stimme geben. Meine Damen und Herren, jedes einzelne Kind, dem wir helfen können, und jedes einzelne Kind, das wir vor Schlimmem bewahren können, ist es wert. (Beifall CDU, SPD, Wiebke Knell (Freie Demokraten) und Dirk Gaw (fraktionslos)) Lassen Sie mich eines betonen: Jede Hilfe, die wir geben, jede Situation, die wir verbessern können, zählen. Lassen Sie uns gemeinsam hinsehen und handeln, um Kinder in Hessen zu schützen. – Danke. (Anhaltender Beifall CDU und SPD)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Frau Staatsministerin Stolz. – Als Nächster hat der Abgeordnete Bärsch der AfD-Fraktion das Wort.

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Gerhard Bärsch AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, Frau Staatsministerin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich ausdrücklich würdigen, dass Sie, Frau Staatsministerin Stolz, den Schutz von Kindern zum Thema Ihrer ersten Regierungserklärung gemacht haben. (Beifall AfD) Dies ist insoweit auch konsequent und glaubwürdig, da Sie sich bereits im Jahr 2020 als Vorsitzende der Frauen Union Hessen dafür ausgesprochen haben, Hessen solle einen Landesbeauftragten für Kinderschutz einsetzen. Darüber hinaus seien „weitere Maßnahmen notwendig, damit Kinder wirksam vor Missbrauch geschützt werden“. Der Kinderschutz ist Ihnen ein Herzensanliegen; und wenn Sie jetzt als erste hessische „Kinderschutzministerin“ agieren, unterstützen wir Sie dabei gerne. (Beifall AfD) Kinderschutz ist in der Tat eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Er endet nicht an den Grenzen eines Ministeriums, sondern ist vielmehr Aufgabe aller Ressorts. Für mich als Familienvater ist Kinderschutz ebenfalls eine Herzensangelegenheit. Dies gilt selbstverständlich auch für die gesamte AfD-Fraktion. Für uns ist Kinderschutz keine politische Floskel. Er hat oberste Priorität, und die Politik darf sich hier keinerlei Nachsicht leisten. (Beifall AfD) Das gilt übrigens nicht erst ab der Geburt, sondern bereits davor. (Beifall AfD) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor jeder Form von Gewalt. Im Kinder- und Jugendschutz geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention. Er muss in allen Lebensphasen und Lebenssituationen verlässlich und effektiv gewährleistet sein. Der Begriff „Kinderschutz“ umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern dienen. Sie zielen darauf ab, Kindeswohlgefährdung, Kindeswohlvernachlässigung und Kindesmisshandlung abzuwenden. Langfristig sollen die Maßnahmen auch gesundheitliche Störungen verhindern helfen und Entwicklungschancen sichern. Präventionsmaßnahmen müssen so früh wie möglich ansetzen, da gesundheitliche Störungen und gesundheitsschädigende Verhaltensweisen nicht nur die Entwicklung im Kindesalter beeinträchtigen können, sondern auch nachhaltig die Entwicklungschancen im Erwachsenenalter beeinflussen. Als neue Handlungsfelder sind nun auch die Auswirkungen von Pandemien auf das Kindeswohl, wie zuletzt die Corona-Maßnahmen-Krise, sowie die fortschreitende Digitalisierung zu berücksichtigen. Betrachten wir die Zahl der Kindeswohlgefährdungen; denn diese hat im Jahr 2023 in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Sie haben die hessischen Zahlen nannt, Frau Staatsministerin. Ich werde bewusst auf bundesweiten Zahlen eingehen, damit das Ausmaß Problematik deutlich wird. Wie aus dem Bericht des Statistischen Bundesamts 6. September 2024 hervorgeht, stellten die Jugendämter mindestens 63.700 Kindern und Jugendlichen eine wohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, perliche oder sexuelle Gewalt fest. Das waren rund Fälle bzw. 2 % mehr als im Vorjahr. Da einige Jugendämter für das Jahr 2023 keine Daten den konnten, muss man davon ausgehen, dass der liche Anstieg noch deutlich höher ausfiel: Werden für fehlenden Meldungen im Jahr 2023 die Ergebnisse dem Vorjahr hinzugeschätzt – plus 3.300 Fälle –, liegt Anstieg der Kindeswohlgefährdungen gegenüber dem jahr bei 4.700 Fällen bzw. 7,6 %. Wird zusätzlich der meine Anstieg berücksichtigt, erhöht sich das Plus auf rund 5.000 Fälle oder, anders ausgedrückt, 8 %. dieser Schätzung läge die Gesamtzahl der Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2023 bei 67.300 Fällen. Neben Fehlern bei der Datenerfassung und dem Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister wurde als Grund für fehlenden Meldungen auch die Überlastung des Personals im Jugendamt genannt. Einem Bericht des „Report zufolge sind 80 % der befragten Jugendamtsmitarbeiter überlastet. Jedes vierte Jugendamt gestand ein, dass es her schon zu Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen gekommen sei. (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Die aktuelle Studie „Licht ins Dunkel bringen“ von parency International Deutschland und den SOS-Kinderdörfern bestätigt diese Ergebnisse. Demnach können Drittel der Jugendämter Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nicht angemessen nachgehen. Wir finden, dies ist schockierender Befund – auf den ich später noch eingehen werde. Den rund 63.700 Meldungen zufolge waren die betroffenen Kinder im Jahr 2023 bei der Feststellung der Kindeswohlgefährdung im Schnitt 8,2 Jahre alt. Während bis Alter von zwölf Jahren Jungen etwas häufiger von Kindeswohlgefährdung betroffen waren, galt dies ab 13. Lebensjahr für Mädchen. In knapp jedem dritten 31 %, waren ein oder beide Elternteile ausländischer kunft. In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt, 58 %. Bei 36 % gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 27 % der Fälle wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in 6 % für sexuelle Gewalt gefunden. Den Jugendämtern zufolge hatte ein Teil der Kinder rere dieser Gefährdungsarten gleichzeitig erlebt: 2023 das auf knapp jeden vierten Fall von Kindeswohlgefährdung zu. In 73 % der Fälle ging die Gefährdung nach Angaben des Statistischen Bundesamts ausschließlich oder sächlich von den eigenen Eltern aus, wenngleich – und darf man auch nicht verschweigen – die große Mehrheit der Eltern sich natürlich fürsorglich und aufopferungsvoll um ihre Kinder kümmert. Dennoch sind diese Zahlen insgesamt erschreckend, jede Kindeswohlgefährdung – darüber dürfte hier im ge- hen Haus Konsens bestehen – ist eine Kindeswohlgefährdie dung zu viel. der (Beifall AfD) Was ich hier auch ansprechen möchte und was wir als vom bei Politik und Gesellschaft dringend ernst nehmen müssen, ist die Tatsache, dass nicht wenige Kinder ihre eigenen Eltern Kindespflegen und betreuen. Man nennt diese Kinder „Young kör1.400 Carer“, und diese leisten diese emotional und körperlich schwere Arbeit zumeist im Verborgenen. Oft fallen diese Kinder nur auf, weil sie im Schulalltag unkonzentriert, mümelde und zurückgezogen wirken. Hier müssen alle Beteiligtatsächten sensibel mit diesen Kindern umgehen, und es müssen die unterstützende Angebote geschaffen werden, um „Young aus Carer“ bestmöglich zu betreuen. Denn auch in dieser Leder benssituation eines Kindes ist das Kindeswohl in Gefahr. Vorallge- Wir müssen feststellen: Unsere Kinder sind auf dem Weg sogar des Erwachsenwerdens mit zahlreichen Gefahren konfronNach tiert. Auf einige weitere möchte ich noch kurz eingehen. Aufrichtiger Kinderschutz beginnt bereits vor der Geburt – und da sind wir beim Thema Schwangerschaftsabbrüche. Die hohen Abtreibungszahlen in Deutschland stehen einer die Willkommenskultur für Kinder entgegen und sind das Ergebnis kinderfeindlicher Politik in den letzten Jahrzehnten. Mainz“ (Beifall AfD) daLediglich 3 bis 4 % der Schwangerschaftsabbrüche erfolgen aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation. Das Menschenrecht auf Leben des ungeborenen Kindes steht in diesen Fällen dem Wunsch der Mutter auf Abtreibung entgegen. TransVor dem Hintergrund vermehrter Abtreibungen muss aus zwei Sicht der AfD-Fraktion das Rechtsinstitut der Adoption durch rechtliche Vereinfachungen und Entbürokratisierung ein zu einem wirksamen Instrument der Willkommenskultur einmal für Kinder ausgebaut werden. (Beifall AfD) Die Aufhebung des § 219a StGB ist in diesem Kontext eizum ne weitere folgenschwere politische Fehlentscheidung. Ich zitiere an dieser Stelle von der Webseite des Bayerischen einer Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: dem Fall, „Das Recht auf Leben steht nach dem Grundgesetz Herauch einem ungeborenen Kind zu.“ (Beifall AfD) hatten „Der Staat hat die Pflicht, dieses zu schützen. Ein Schwangerschaftsabbruch zerstört werdendes Leben und gilt deshalb grundsätzlich als Unrecht.“ meh- In den bereits genannten medizinischen oder kriminologitraf schen Ausnahmefällen muss ein Abbruch jedoch weiterhin möglich bleiben; das steht völlig außer Frage. Hier ist auch die Hessische Landesregierung gefordert, sich im Bundesrat f ü r das Leben ungeborener Kinder haupteinzusetzen und sich gegen die familienfeindliche Politik das zumeist kinderloser Politiker zu stellen. (Beifall AfD) Eine weitere Gefahr für unsere Kinder ist – auch wenn und Sie das hier nicht gerne hören und vielfach negieren – die Ho- skandalöse Frühsexualisierung unserer Kinder. Unter dem Vorwand von Prävention vor sexuellem Missbrauch wird von der WHO Sexualpädagogik ab frühestem Kindesalter propagiert. Die Sexualität wird von der WHO als eine Lust- und Energiequelle verstanden, die von Geburt an gefördert und stimuliert werden soll – wobei die kindliche und die erwachsene Sexualität als ein Kontinuum angesehen werden. So werden Kinder bereits ab Geburt zu „sexuellen Wesen“ erklärt – wie Staatsministerin Hofmann für die Landesregierung in ihrer Antwort auf unseren Dringlichen Berichtsantrag am 24.04. bekräftigte –, welche mit einer Sexualerziehung „befähigt“ werden sollen, ihre „sexuellen Rechte“ selbstbestimmt wahrzunehmen. Wir finden das – um es ganz deutlich zu sagen – absolut verwerflich. (Beifall AfD) Bei dieser Ideologie wird die „Prävention“ mit der Initiation vermischt, was jeder echten Präventionsarbeit zuwiderläuft, Kinder traumatisiert und sie zu leichten Opfern pädophiler Übergriffe macht. Dieser schädlichen Entwicklung muss dringend ein Riegel vorgeschoben werden, wenn Sie es mit dem Kinderschutz ernst meinen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Wir vertreten die Auffassung, dass eine verantwortungsvolle Sexualaufklärung in angemessener Form und im angemessenen Alter erfolgen sollte. Eine Sexualpädagogik in Krippen, Kindergärten und an Schulen, die weit über eine angemessene Erklärung natürlicher Unterschiede zwischen Mann und Frau hinausgeht, sorgt bei Kindern im Hinblick auf ihre sexuelle Identität für Verunsicherung, läuft dem Kinderschutz zuwider und muss deshalb konsequent unterbunden werden. Der sexuelle oder psychische Missbrauch, Cybergrooming oder Mobbing sind weitere schwerwiegende Gefahren für unsere Kinder und Jugendlichen, denen wir entschieden entgegentreten müssen. Im Zuge dessen begrüßen wir ausdrücklich die Razzien der BAO FOKUS des Landeskriminalamts im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, bei denen kontinuierlich hessenweite Durchsuchungen stattfanden und zahlreiche Datenträger sichergestellt wurden. (Beifall AfD) Es ist aber nicht ausreichend, die Konsumenten dieser widerwärtigen Taten zu stellen. Es ist vielmehr essenziell, die wirklichen Täter ausfindig zu machen und ihnen das Handwerk zu legen. Diese sind in der Regel jedoch im Darknet unterwegs, weshalb IP-Adressdatenspeicherungen hier nicht zum Ziel führen. Auch beim Cybergrooming, also der gezielten Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet, muss noch viel mehr getan werden. Hier könnte beispielsweise auch vermehrt KI zum Einsatz kommen. Sexueller Kindesmissbrauch, Kinderpornografie, Kinderprostitution und Kinderhandel sind auf allen Ebenen entschieden zu verfolgen. Die Opfer leiden oft ihr Leben lang aufgrund der schrecklichen Taten. Verurteilte Sexualstraftäter, die eine nicht kalkulierbare Gefahr darstellen, sind über eine Haftstrafe hinaus konsequent in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Auch die effektive Bekämpfung von importierten Kinderehen gehört zu einem konsequenten Kinderschutz. (Beifall AfD) Wir haben dazu aktuell eine Große Anfrage gestellt. Ein weiterer wichtiger Punkt des Kinderschutzes ist eine ehrliche Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen. Die Corona-Maßnahmen in den Jahren 2020 bis 2022 haben insbesondere bei Kindern und Jugendlichen schwere Schäden angerichtet. (Beifall AfD) Der quasi staatlich verordnete Bewegungsmangel erhöhte das Übergewicht über alle Altersgruppen hinweg signifikant. Der Mangel an sozialen Kontakten führte zu einer vermehrten Häufung von psychischen Erkrankungen. Laut Präventionsradar der DAK vom August dieses Jahres sind mehr als die Hälfte aller Schulkinder erschöpft und fast ein Drittel von erhöhter Einsamkeit betroffen. Wir fordern deshalb die Bekämpfung dieser Corona-bedingten Schäden bei Kindern und Jugendlichen, unter anderem durch ein Landessportprogramm „Kondition und Koordination“. (Beifall AfD) Was können – oder besser gesagt: was müssen – wir also tun, um unsere Kinder und Jugendlichen vor den aufgezeigten Gefahren zu schützen und sie resilient zu machen? Wir begrüßen das Projekt der „Mental Health Coaches“, die es in Hessen an sieben Standorten gibt. Mit diesem Programm sollen Angebote zur Stärkung der Resilienz und der mentalen Gesundheit an die Schulen gebracht werden. Das ist aus unserer Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ein weiterer wichtiger Baustein im Kinderschutz ist das Childhood-Haus. Sie haben es bereits zu Recht angesprochen und hervorgehoben, Frau Staatsministerin. Das Childhood-Haus ist eine behördenübergreifende ambulante Anlaufstelle für junge Opfer oder Zeugen von sexueller oder körperlicher Gewalt und bietet Kindern Zugang zu medizinischen Dienstleistungen, psychologischer Beratung, Sozialarbeit und Unterstützung durch das Jugendamt. Sogar polizeiliche Vernehmungen finden schonend in den kindgerecht ausgelegten Räumlichkeiten statt. Das Land Hessen hat 1,4 Millionen Euro in den Umbau des Hauses investiert und ist auch weiterhin an der Finanzierung beteiligt. Dass Sie nun ein zweites Childhood-Haus in Nordhessen ankündigen, begrüßen wir ausdrücklich. Kinder, die Opfer von Missbrauch wurden, haben Schreckliches erlebt und verdienen besondere Fürsorge und Schutz. Es muss uns als Gesellschaft eine Verpflichtung sein, diesen Kindern eine sichere und liebevolle Umgebung zu bieten, die dazu beiträgt, dass ihre seelischen und auch körperlichen Wunden heilen können. (Beifall AfD) Auch die hessischen Jugendämter müssen wieder so aufgestellt werden, dass sie handlungsfähig sind. Die Zahl der Inobhutnahmen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Doch anstelle Kinder aus ihren Familien und ihrem gewohnten Umfeld zu reißen, wäre es in vielen Fällen viel angebrachter und vor allem viel menschlicher, den Familien vor Ort eine adäquate Hilfe anzubieten. Dem Wohl des Kindes wäre damit jedenfalls mehr gedient. Wenn es wirklich nicht mehr geht in der eigenen Familie, wenn Gefahr in Verzug ist, dann – und nur dann – sollte eine Inobhutnahme erfolgen. Die Überlastung von Jugendämtern gefährdet zunehmend die Sicherheit von Kindern. Zu diesem Thema mich ein Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen vom 10. August 2023 besonders betroffen, in dem Rede davon war, dass Frankfurter Sozialarbeiter zu Hause aufnehmen sollten, weil keine Plätze in den gendhilfeeinrichtungen frei waren. Dieses Beispiel deutlich, in welch prekärer Situation sich die Jugendämter und damit natürlich auch die schutzbedürftigen befinden. Dem entgegenzuwirken, das ist vor allem Aufgabe, Frau Staatsministerin Hofmann. Kinderschutz bedeutet auch, unsere Kinder und Jugendlichen vor Beeinflussung und politischer Indoktrination schützen. (Beifall AfD) Der Beutelsbacher Konsens von 1976, der jede Indoktrination verbietet, jedoch vorsieht, Themen stets kontrovers zu diskutieren und dadurch die freie Meinungsbildung ermöglichen, darf nicht aufgeweicht werden. Weder Staat noch einzelne Trägerorganisationen haben das gegen den Willen der Eltern Kindern oder Jugendlichen – wie auch immer geartetes – Meinungsbild aufzudrängen. Vielmehr sollten ihnen die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vermittelt werden. (Beifall AfD) Um noch einmal kurz zum Anfang meiner Rede zurückzukommen: Frau Staatsministerin Stolz setzte sich seinerzeit für eine Landesbeauftragte bzw. einen Landesbeauftragten für Kinderschutz ein. Heute haben Sie angekündigt, Forderung umsetzen zu wollen. Wir unterstützen Sie hoffen jedoch, dass dieses Amt nicht parteipolitisch, dern tatsächlich fachkompetent besetzt wird. (Beifall AfD) Ich komme zum Schluss. Die Kinder von heute sind Zukunft von morgen. So abgedroschen dieser Satz nen mag, so wahr und so ernst ist er aber. Haben die derseelen erst einmal Schaden genommen durch Mobbing, Missbrauch, Frühsexualisierung oder Cybergrooming, ist nicht nur die Zukunft dieser Kinder, sondern auch Zukunft der ganzen Gesellschaft bedroht. Daher hat oberste Priorität, diese schlimmen Dinge von unseren dern fernzuhalten und sie davor zu beschützen. Hier es auch nicht am Geld scheitern. Es ist unser aller gabe, jedes einzelne Kind, jeden einzelnen Jugendlichen zu schützen und zu unterstützen auf dem Weg hin Erwachsenwerden. Wir werden uns daher effektiven nahmen in Sachen Kinderschutz niemals verschließen. Gemäß dem Titel der Regierungserklärung „Hinsehen handeln“ reichen bloße Ankündigungen allerdings aus. Die Politik muss hinsehen, auch dort, wo es nehm ist. Außerdem muss sie konsequent handeln. dann können wir unsere Kinder tatsächlich besser zen. Dies muss doch unser aller gemeinsames Ziel Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall AfD)

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René Rock

Danke, Herr Abgeordneter Bärsch. – Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Gersberg das Wort.

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Nadine Gersberg SPD

machte Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen Zeitung“ und Herren! Vor fast einem Jahr war ich nebenan im die Wiesbadener Rathaus und habe an einer AusstellungseröffKinder nung teilgenommen. Diese hieß „No Go Gallery – Für Juein gewaltfreies Leben“ und wurde organisiert vom Frauzeigt enreferat Wiesbaden und der Hochschule RheinMain. Es waren verschiedene Stationen aufgebaut. An eine Station Kinder muss ich immer wieder denken. Da war ein Kinderzimmer Ihre dargestellt. Wir haben dort einen Kinderteppich, ein Bett, einen Schreibtisch, Kuscheltiere und Spielzeug gesehen. Sehr groß stand an der Wand geschrieben – in Kinderhandschrift –: „Ist das normal? Was, wenn mir keiner glaubt?“ zu Es gibt viele Kinder und Jugendliche in Hessen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Viele von ihnen, insbesondere die ganz Kleinen, sind sich manchmal nicht bewusst, dass sie betroffen sind, oder sie haben Angst, dass ihnen niemand glaubt, wenn sie davon berichten. zu Die Zahl sexualisierter Gewalttaten gegen Kinder und Juder gendliche steigt und steigt. Zwar werden mehr Fälle aufgeRecht, klärt, aber noch immer muss man davon ausgehen, dass die ein Dunkelziffer hoch ist. Gefährdungen des Kindeswohls äußern sich auch in Vernachlässigung und körperlichen oder psychischen Misshandlungen. In etwa jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung erleben die betroffenen Minderjährigen mehrere Formen von Vernachlässigung oder Gewalt gleichzeitig. In den letzten Jahren sind die Inobhutnahmen durch die Jugendämter stark gestiegen, auch in Hessen. Die Arbeit der Jugendämter ist besonders sensibel und bedarf politischer diese dabei, Unterstützung. Der Fachkräftemangel kann hier desaströs enden. Ich bin sehr froh, dass wir diesen als Koalition sonangehen. (Beifall SPD und CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns fragen: die Warum steigen die Fallzahlen unaufhörlich? Welche polierscheitischen Maßnahmen müssen wir treffen, damit Kinder in Kinihrem Leid schneller gesehen werden, dass ihnen geglaubt wird und sie aus ihrer Situation befreit werden können? so Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierdie ter sowie physischer und psychischer Gewalt hat gemäß es Art. 4 der Verfassung des Landes Hessen und Art. 2 des KinGrundgesetzes Verfassungsrang. darf AufDie Koalition aus CDU und SPD hat das Thema Kinderschutz als eines der drängendsten Probleme dieses Bundeszum landes erkannt. Das Thema Kinderschutz nimmt deshalb Maßeinen sehr großen Raum im Koalitionsvertrag ein und betrifft mit den geplanten Maßnahmen gleich mehrere Ministerien – eigentlich alle Ministerien. Es ist heute mehr als und nur ein Zeichen, dass das Thema der ersten Regierungsernicht klärung der Ministerin dem Kinderschutz gewidmet ist. unangeDafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken, Frau Stolz. Nur schüt- (Beifall SPD und CDU) sein. – Der Aktionsplan gegen sexualisierte Gewalt wurde unmittelbar nach Ihrem Amtsantritt unter Mitwirkung verschiedener Expertinnen und Experten weiterentwickelt. Der Aktionsplan ist bei dieser Koalition keine bloße Absichtserklärung mehr. Der Aktionsplan ist nicht in der Schublade verschwunden, sondern wird endlich umgesetzt. Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen, erfordert Erfahrung, Wissen, Entschiedenheit und Ausdauer. Die Expertinnen und Experten, die den Landesaktionsplan gemeinsam weitergeführt haben, verfügen über Erfahrung, Wissen, Entschiedenheit und Ausdauer. Sie haben eine Grundlage geschaffen, auf der wir Missbrauchsfälle möglichst eindämmen, auf jeden Fall aber schneller erkennen können. Es waren nicht nur Organisationen beteiligt, die schon lange auf diesem Feld arbeiten; es gab auch eine interministerielle Arbeitsgruppe, die das Ganze begleitet hat. Es ist eben wichtig, dass es eine regelmäßige und enge Kooperation zwischen Fachleuten und Entscheiderinnen und Entscheidern gibt. Im Rahmen der Erstellung des Landesaktionsplans fand auch eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen statt. Sie haben einen wertvollen Beitrag geleistet und sehr konkrete Anregungen vorgebracht. Diese und weitere Aspekte werden bei der Umsetzung des Landesaktionsplans berücksichtigt; denn auch das ist uns wichtig: Wir wollen Kinder und Jugendliche empowern, ihre Rechte einzufordern, und wir wollen ihnen eine Stimme geben. (Beifall SPD und CDU) Was es auch braucht, ist die Perspektive von Betroffenen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben. Der Aktionsplan enthält den Auftrag, einen Landesbetroffenenrat zu berufen. Wir haben von Ministerin Stolz gerade gehört, dass diese Einberufung nun erfolgt und direkt bevorsteht. Durch eine strukturierte Beteiligung sollen die Belange von Betroffenen auf der Landesebene Gehör finden und in laufende Prozesse zum breiten Themenfeld des Kinderschutzes, insbesondere auch zum sexuellen Kindesmissbrauch, einfließen. Wir haben schon gehört: Es gab einen Interimsbetroffenenrat, der an dem Konzept des Landesbetroffenenrats mitgearbeitet hat. Auch von meiner Seite einen großen Dank für diese wichtige Arbeit. (Beifall SPD und CDU) Damit die Vernetzung aller Beteiligten gut funktioniert – besonders der Fachberatungsstellen –, ist die Weiterführung einer Landeskoordinierungsstelle wichtig. Die Einrichtung dieser Stelle konnten wir bereits vor wenigen Wochen miteinander feiern. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch einmal auf die Fachberatungsstellen eingehen, weil ich sie für extrem wichtig halte. Sie bieten nämlich ein sehr niedrigschwelliges Angebot. Betroffene können sich an sie wenden, aber auch Menschen, die einen Verdacht hegen, die aber nicht genau wissen, was da vor sich geht. Viele Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte und auch Eltern, Nachbarinnen und Nachbarn haben vielleicht etwas beobachtet und denken: „Wenn ich jetzt zum Jugendamt gehe, dann weiß ich gar nicht, was ich da in Bewegung setze, ob das alles so richtig ist.“ Diese Beratungsstellen sind eben schnell und direkt ansprechbar, sie sind unabhängig, sie sind nicht an den Jugendämtern angesiedelt und können beraten. Auch Kinder und Jugendliche können sich auf sehr einfache Weise an sie wenden. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, sich per WhatsApp anonym an eine Beratungsstelle zu wenden, und man bekommt sehr schnell eine Antwort. Wichtig ist auch, dass viele dieser Fachberatungsstellen Workshops an Schulen anbieten. Sie gehen dorthin und erklären den Kindern und Jugendlichen, wo die Grenzen sind, wann sie einer Sache nachgehen sollten, wenn sie ein schlechtes Bauchgefühl haben, wenn sie meinen, dass etwas nicht ganz in Ordnung ist. Mir wurde von mehreren Beraterinnen und Beratern berichtet, dass sich pro Workshop an einer Schule mindestens ein Kind bei ihnen meldet, das sagt: „Ich bin eines der Kinder, das betroffen ist, mir ist das auch passiert, mir war gar nicht klar, dass das ein Problem ist; denn ich habe versprochen, ich behalte das als Geheimnis bei mir.“ Wir wissen, die Fachberatungsstellen sind sehr unterschiedlich ausgestattet, je nachdem, in welcher Kommune sie sind. Das Land fördert alle Stellen gleichmäßig, aber nicht jede Kommune kann noch aufstocken. Könnten wir es hinbekommen, dass am Ende der Legislaturperiode diese Fachberatungsstellen so ausgestattet sind, dass sie noch sehr viel mehr Workshops anbieten können – denn diese Workshops sind stark nachgefragt, und die Beratungsstellen können dieser Nachfrage gar nicht nachkommen –, dann könnten wir noch sehr viel mehr Kindern und Jugendlichen helfen, sich aus ihrer Lage zu befreien. (Beifall SPD und CDU) Sehr gut finde ich auch, das wurde hier schon angesprochen, dass wir das Konzept des Childhood-Hauses fortführen und in die Fläche bringen. Auch ich möchte die Vorgängerregierung loben; sie hat das damals mitgetragen. Es ist wirklich ein sehr gutes Konzept. Es bietet kinderfreundliche, multidisziplinäre und ambulante Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Opfer und Zeugen von sexualisierter und körperlicher Gewalt wurden, und diese bieten auch räumliche Möglichkeiten für eine gut abgestimmte, koordinierte und kinderfreundliche Versorgung im Verfahren. (Beifall SPD und CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, für den Kinderschutz wird es einen weiteren Meilenstein geben. Für mich ist das wirklich ein Meilenstein. Es wird eine Landesbeauftragte bzw. einen Landesbeauftragten für Kinderschutz geben. Diese Person wird wirklich sehr viel zu tun bekommen und hat bestimmt einen oft sehr belastenden Job. Aber auch hier werden wir durch die gute Vernetzung der Fachberatung und der Ministerien gut vorankommen. Da bin ich mir sicher. Diese Person wird auf allen Ebenen arbeiten müssen; denn die Gewalt findet meist in den Familien statt – das haben wir schon gehört –, oder sie geht von Personen aus, die bereits Kontakt zu diesen Familien haben. An dieser Stelle möchte ich noch etwas in Richtung der AfD sagen. Ich frage mich nämlich manchmal, wie es eigentlich Kindern und Jugendlichen in rechtsextremen Familien geht. Was ist eigentlich mit der politischen Indoktrinierung dieser Kinder? Ist es okay, wenn sie zum Beispiel die SPD wählen wollen? Was passiert mit den Kindern und Jugendlichen, wenn sie non-binär oder homosexuell sind? Wie geht es diesen Kindern und Jugendlichen in rechtsextremen Familien? Ich glaube, da müssen wir näher hinsehen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Hinzugekommen ist aber auch ein weiteres mächtiges und schwer zu kontrollierendes Medium, nämlich das Internet. Ich verweise auf Fälle von Mobbing, das Senden von Fotos meist männlicher Geschlechtsorgane und durch KI gefälschter pornografischer Bilder, auf Upskirting – hier wird unter die Röcke von Mädchen und Frauen fotografiert, und diese Bilder werden im Internet angeboten – und Cybergrooming. Hier nehmen erwachsene Männer zu sehr jungen Frauen oder Mädchen auf, machen sie sich emotional abhängig und verleiten sie dazu, anschaffen zu gehen. Auch für diese Formen sexualisierter brauchen wir Antworten. Wie können wir Eltern ihre Kinder besser zu schützen? Wie warnen wir und Jugendliche vor den Gefahren im Netz? Wie wir Straftäter und Pädophilenringe besser aufspüren? Und ja, auch Belästigungen auf der Straße, das sogenannte Catcalling, gehören dazu. Wir hatten in der letzten woche eine kurze Debatte über Catcalling. Da hat sich AfD darüber lustig gemacht, dass sich Parteien wie SPD oder die GRÜNEN (Sandra Weegels (AfD): Die CDU aber auch!) dafür einsetzen, dass man gegen Belästigungen auf Straße vorgeht. Da ging es um solche Beispiele wie, jemand einem hinterherpfeift. Ich will es noch einmal stellen: Es geht nicht um das Hinterherpfeifen bei senen, gestandenen Frauen. Das ist schlechter Stil, Aber da hat vielleicht jeder seinen eigenen Geschmack. Man muss es sich aber einmal anschauen: Es gibt ven wie „Catcalls of Offenbach“, „Catcalls of Frankfurt“ oder „Catcalls of Wiesbaden“; überall gibt es sie. Sie meln die Erfahrungen von Leuten, denen so etwas ist, und schreiben das dann auf die Straße. Sehr häufig es sehr junge Mädchen, denen das passiert: Zehnjährige, die auf dem Weg von der Schule nach Hause sind. Eigentlich wollte ich einmal Zitate bringen. Gestern ich bestimmt eineinhalb Stunden geschaut, welches ich bringen könnte. Aber die sind so derb und so dass ich sie hier eigentlich nicht wiedergeben möchte. kann sie nur, wenn Sie das interessiert, auffordern, auf diese Seiten zu schauen. Da steht auch immer wie alt das Kind war, dem das passiert ist. Aus meiner Sicht ist das Gewalt. Ich frage mich was das eigentlich für eine Wertevermittlung ist, wenn sagt: Es ist albern, sich dagegen einzusetzen. – Liebe ich finde, das ist Frühsexualisierung. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Kolleginnen und Kollegen, Kinderschutz muss auch hochgehalten werden, wo sich Kinder und Jugendliche häufig aufhalten. Dazu gehören Kitas, Schulen und ne. In den Kitas müssen wir alle Fachberaterinnen Fachberater so stärken und ausbilden, dass sie auch Leitungen und Mitarbeitende zum Thema Kinderschutz fektiv beraten und gemeinsam mit ihnen Kinderschutzkonzepte erarbeiten können. Hier ist auch zu erwähnen: Ein größeres Problem ist sächlich der Personalmangel in den Kitas. Die Belastung ist sehr hoch. Manchmal sind 25 Kinder da, und es zu wenig Personal. Es gibt Erkrankungen usw. Wir wie hoch der Druck da manchmal ist. Dann kommt schon einmal zu verbaler Gewalt. Mehrere Fälle sind journalistische Berichte aufgedeckt worden, und auch tern bestätigen das. Es ist einfach sehr wichtig, dass da genau hinschauen, eine gute Fachberatung haben das Personalproblem angehen. Daran arbeiten wir auch Sozialministerium. Auch die Schulen in Hessen sind seit 2022 verpflichtet, auf Gewaltschutzkonzepte zu erarbeiten. Man muss es schon Kontakt sagen, wenn man viel mit Jugendlichen spricht: Wir wisvon sen, dass auch die Gewalt auf den Schulhöfen zunimmt. Daran gibt es nichts zu beschönigen; das muss man auch Gewalt einmal benennen. Mir ist es wichtig, dass es da Gremien beraten, gibt, an die sich Schülerinnen und Schüler tatsächlich wenKinder den können, wenn ihnen so etwas passiert. Viele Schulen können haben Vertrauenslehrerinnen und -lehrer, aber das sind manchmal nicht unbedingt die Personen, an die sich die Schülerinnen und Schüler wirklich wenden wollen. So wurde es mir jedenfalls berichtet. Wir müssen uns noch Plenareinmal genauer anschauen, wie wir da ein Gremium schafdie fen können, mit dem es wirklich gut funktioniert. die Außerdem bin ich ein großer Fan von Projekten, bei denen man von außerhalb der Schulen in die Schulen geht. Ich muss hier einmal die „HeRoes-Offenbach“ und das „People’s Theater“, ebenfalls in Offenbach, nennen. Die erwähne der ich jetzt nicht, weil sie aus meinem Wahlkreis kommen dass – obwohl ich sehr stolz auf sie bin –, sondern weil sie klarjüngst den ersten und den dritten Platz beim Hessischen erwachSozialpreis belegt haben. Ich war aber nicht in der Jury; okay. das möchte ich dazusagen. (Beifall SPD) InitiatiBei den „HeRoes“ ist es so: Das sind Jugendliche, die sich sam- mit Ehrgewalt auseinandergesetzt haben. Sie kommen zum passiert Teil selbst aus Familien, in denen Ehrgewalt ein Problem sind war. Sie setzen sich über einen langen Zeitraum damit auseinander, entwickeln eine feministische Perspektive und gehen dann damit in Schulen, wo sie selbst Workshops mit Kindern und Jugendlichen durchführen. Das ist super habe erfolgreich. Immer mehr Kinder und Jugendliche werden Zitat davon überzeugt, ein gewaltfreies Leben zu führen. krass, Beim „People’s Theater“ ist es so: Da werden TheaterproIch einmal jekte gemacht, auch schon mit sehr jungen Schülerinnen dabei, und Schülern ab der 3. Klasse. Auch da wird das Thema Gewalt behandelt. Wichtig ist bei diesen Projekten immer, dass ihre Finanzierung gesichert ist. Aber sie wollen mit auch, ihrer Arbeit auch in die Fläche gehen. Wir können uns man einmal anschauen, wie wir diese Projekte auch woanders, AfD, etwa in Nordhessen oder in Mittelhessen, auflegen können. Zum Sport haben wir von Frau Stolz gerade etwas gehört. Natürlich ist es auch da wichtig, dass Schutzkonzepte greifen können und dass Beratung stattfindet. Aber es ist auch so, dass das Präventions- und Beratungsangebot für die dort hessischen Sportvereine, Sportkreise und Sportverbände sehr gut ausgebaut ist. Deutschlandweit gilt es als führend. Vereiund Liebe Kolleginnen und Kollegen, wichtig wäre natürlich, Kitadass Auszubildende und Studierende, die später mit Kinef- dern und Jugendlichen arbeiten, auch im Kinderschutz ausgebildet werden und dass das Thema Kinderschutz auch prüfungsrelevant ist. Wir haben gehört, dass es die Hochschulautonomie gibt – zu der wir natürlich stehen. Aber tatich wünsche mir manchmal, dass sich mehr Hochschulen dieses Themas annehmen. gibt wissen, Wir haben einen großen Leuchtturm auf diesem Gebiet: es die Frankfurt University of Applied Sciences. Sie möchte durch ich hier einmal lobend hervorheben; denn bei ihr ist das El- Thema prüfungsrelevant. Es gibt ein Onlineprojekt, auf das wir auch andere Hochschulen zugreifen können. Aber diejeniund gen, die dort Sozialarbeit studieren, müssen ein bestimmtes im Programm durchlaufen, damit sie bestehen. Außerdem gibt es an der Frankfurt University of Applied Sciences einen Kinderschutzfachtag. Da befassen sich die Studierenden mit einem Kinderschutzverein. Das ist verpflichtend. (Beifall SPD und CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Ende meiner Rede möchte ich auch über die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen sprechen. Dieser Koalition ist die körperliche wie auch die psychische Gesundheit der hessischen Kinder und Jugendlichen wichtig. Deshalb werden wir einen Aktionsplan Kindermedizin erstellen. Wir haben viele Eltern im Plenum sitzen. Sie kennen das bestimmt auch: Überall fehlen Plätze, zum Beispiel bei Fachärztinnen und Fachärzten. Wie lange braucht man, um einen Termin bei Fachärzten, etwa bei einem Lungenfacharzt oder einem Augenarzt, zu bekommen, die auch Kinder behandeln können? Es gibt in dem Bereich Spezialisierungen. Das trifft auch auf HNO-Ärzte zu. Manchmal findet man nicht einmal einen Kinderarzt. Manchmal ist es sogar schwierig, Medikamente zu bekommen. Manchmal fehlt ein bestimmtes Antibiotikum, oder man bekommt kein Asthmamittel mehr. Ich habe das auch schon durchgemacht und ganze Sonntage damit verbracht, um Asthmamittel zu betteln. Das ist natürlich nicht in Ordnung. Ich bin deswegen froh, dass wir uns dieses Themas annehmen und dass es auch Frau Stolz sehr wichtig ist. An dieser Stelle will ich auch noch einmal die Plätze bei Psychologinnen und Psychologen, Psychiaterinnen und Psychiatern sowie in stationären Psychiatrien erwähnen. Es ist nämlich so, dass wir die Behandlung von Kindern und Jugendlichen nur ermöglichen können, wenn Diagnosen gestellt werden. Erst dann kann Hilfe anlaufen. Wenn es Kindern sehr schlecht geht und sie einen Platz in der Psychiatrie brauchen, den aber nur bekommen, wenn sie eigentlich schon selbstmordgefährdet sind, wissen wir, dass wir ein großes Problem haben. Dieses Problem gehen wir jetzt an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Koalition aus CDU und SPD spricht also nicht nur darüber, den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern, sondern sie handelt konsequent und zielstrebig. Für die SPD sind Kinderschutz und Kinderrechte systemrelevant. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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René Rock

Danke, Frau Abgeordnete Gersberg. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Anders das Wort.

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Kathrin Anders GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt, der Schutz vor Missbrauch und Verwahrlosung ist die Aufgabe des Staates und aller staatlichen Institutionen. Aber in vielen Fällen können wir als Staat diesen Schutz nicht gewährleisten. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir immer wieder alle notwendigen Mechanismen beleuchten, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessern. Wegschauen, Tabuisieren oder Kleinreden verschärfen die Situation von Betroffenen und nehmen den Staat aus der Verantwortung. Die heutige Regierungserklärung ist daher ein wichtiges Signal; denn wir schauen hin und wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen stetig verbessern. Der Landtag stellt sich den Herausforderungen und seiner besonderen Verantwortung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die aktuellen Zahlen sind erschreckend, und sie sprechen für sich. Laut WHO sind in Deutschland 1 Million Kinder von sexueller Gewalt betroffen. Das sind etwa ein bis zwei Kinder pro Schulklasse. Nur ein Bruchteil dieser Fälle ist im Hellfeld und wird überhaupt strafrechtlich verfolgt. Die Zahl der Inobhutnahmen in Hessen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Es gibt Städte, in denen sich die Fallzahlen innerhalb eines Jahres verdoppelt haben. Die Zahlen sind alarmierend und machen deutlich, dass in allen Feldern Handlungsbedarf besteht. Die Zahlen mögen anonym sein, aber die Kinder und Jugendlichen, die Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch erleben, sind es nicht. Sie sind in unseren Kitas, Schulen und Vereinen, oder sie sind unsere Nachbarskinder. Sie werden die Folgen der Traumata ein Leben lang mit sich tragen. Deswegen bin ich froh, dass wir in Hessen schon seit Langem einen Weg der Aufarbeitung, der Aufklärung, der Prävention, der Intervention und der Restriktion verfolgen. Wir lassen Betroffene nicht alleine. Das zeigen die vielen Unterstützungsangebote, die wir in den letzten Jahren geschaffen haben. Aber vor allem zeigen die Maßnahmen, dass wir in Hessen eine Kultur des Hinsehens etablieren wollen. Wir machen deutlich, dass wir unseren Schutzauftrag überall ernst nehmen. Wir schauen hin und sind überall wachsam; denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Hessen darf sich kein Täter sicher fühlen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Eine Kultur des Hinsehens zu etablieren muss unser gemeinsames Ziel sein, wenn wir wissen, dass in jeder Schulklasse und in jeder Kita-Gruppe betroffene Kinder sitzen. Deswegen wird Kinderschutz eine Daueraufgabe bleiben und wird sich auch stetig weiterentwickeln müssen. Dafür brauchen wir überall da, wo Kinder lernen, spielen und leben, bestausgebildete Kräfte, die Anzeichen erkennen können und wissen, was zu tun ist. Überall, wo Kinder lernen, spielen und leben, brauchen wir Schutzkonzepte, damit Institutionen nicht zum Tatort werden. Diese Schutzkonzepte haben wir schon früh etabliert, und wir müssen stetig dafür sorgen, dass sie auch umgesetzt werden. Hierzu braucht es oft nicht nur finanzielle Ressourcen, sondern auch Personal, das dieser Aufgabe gewissenhaft nachgehen kann. Deswegen müssen wir in diesem Bereich Aus- und Weiterbildung sicherstellen. Verpflichtende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst sind erst der Anfang. Wir brauchen diese Fortbildungen für alle, im Haupt- oder im Ehrenamt, die dort sind, wo Kinder lernen, spielen und leben, egal ob in der Kita, in der Schule oder im Verein. Kinder in Hessen brauchen überall kompetente Erwachsene, die hinsehen und wissen, wo es Hilfe gibt. Kinder in Hessen sollen sich überall sicher fühlen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU SPD) Wir wissen, dass das noch ein langer Weg ist und Realität anders aussieht. Umso wichtiger sind deshalb terventionsstellen wie das Childhood-Haus in Frankfurt oder auch die Kinderschutzambulanzen. Für schnelle, erreichbare und interdisziplinäre Hilfe zu sorgen, die am Kind orientiert, ist ein wichtiger Schritt. Mit Childhood-Haus haben wir in der letzten Legislaturperiode einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Dort steht Kind im Mittelpunkt; Ärzte, Therapeuten, Sozialarbeiter, Polizisten und Juristinnen stehen mit ihrer Expertise sammen. Die Fallzahlen vor Ort zeigen den Bedarf und deutlich, dass es in ganz Hessen erreichbare Anlaufstellen braucht. Kinderschutz ist eben nicht nur im Rhein-MainGebiet wichtig, Kinderschutz muss in ganz Hessen tät haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Wir brauchen Expertinnen und Experten im Kinderschutz, und deshalb braucht es auch einen Masterstudiengang derschutz. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Jugendämtern und in vielen Einrichtungen müssen und kompetent reagieren können; denn eine Inobhutnahme betrifft immer ein komplexes System und ist eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten. Wir brauchen Spezialisierung in diesem Bereich, weil Gewalt und brauch viele Gesichter haben und Leidenswege für und Jugendliche endlich verkürzt werden müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser auftrag gilt in der realen Welt, aber genauso auch in digitalen Welt. Kindheit und Jugend finden immer mehr digitalen und teilweise auch anonymen Räumen statt. Deswegen dürfen digitale Räume keine Tatorte Wir müssen die Täterstrategien des Cybergroomings stehen und durchbrechen. Kinder und Eltern müssen Präventionsprogramme wissen, wie sie sich vor Übergriffen im Netz schützen können. Oft sind Lehrerinnen Lehrer und Eltern hilflos. Mit mehr Aufklärungsarbeit, sich in den letzten Jahren schon deutlich verbessert treten wir der Ohnmacht entgegen. Es muss unser Ziel sein, das Bewusstsein für diese ten zu weiten. Die Scham muss die Seite wechseln. gilt nicht nur für den Missbrauchsfall einer französischen Rentnerin, das muss Ziel aller Aufklärungsarbeit werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Zur Aufklärungsarbeit gehört auch die Strafverfolgung. Hier gilt mein persönlicher Dank den Beamtinnen Beamten, die in Hessen unermüdlich den systematischen sexuellen Missbrauch von Kindern vom Babyalter ins junge Erwachsenenalter nachverfolgen und aufdecken. Danke für Ihren Einsatz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU SPD) Die massenhafte gezielte Weitergabe von Bild- und material im Internet macht sichtbar, was immer im genen stattfindet, was in den allermeisten Fällen dort findet, wo Kinder besonderen Schutz suchen, nämlich ihrem familiären Umfeld. Hier braucht es die volle des Gesetzes. Polizei und Justiz brauchen Instrumente, die Täterinnen und Täter zu ermitteln. Die Bilder und und deos mögen im Netz anonym sein, die Taten sind es nicht. Die Taten und die Täter sind Realität, und diese dürfen sich in Hessen nicht sicher fühlen. die In- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Wenn wir über Persönlichkeitsrechte sprechen, dann müsgut sen wir vor allem über die Persönlichkeitsrechte der Besich troffenen sprechen. Sie erfahren Gewalt, Trauma und leidem den lebenslang unter Folgeerscheinungen. das Deswegen bin ich froh, dass der Bundesrat einer längeren Speicherfrist von IP-Adressen zugestimmt hat. Die Tätezurinnen und Täter haben kein Recht auf Anonymität, weder im Netz noch im realen Leben. machen (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Sehr verehrte Damen und Herren, eine Kultur des HinsePriorihens kommt nicht von heute auf morgen. Eine Kultur des Hinsehens etabliert sich durch viele verschiedene Maßnahmen. Die Beratungsstellen und die neuen Anlaufstellen für männliche Opfer sexualisierter Gewalt, die bereits seit einem Jahr intensiv arbeiten, aber auch die neue KoordiKinnierungsstelle verbessern das Hilfesystem in Hessen stetig. den schnell Wir sind in Hessen schon einen weiten Weg gegangen. Der Aktionsplan gegen sexualisierte Gewalt gibt klare Handlungsanweisungen, und dieser muss konsequent umgesetzt mehr werden. Lassen Sie uns gemeinsam damit bitte nicht aufMisshören. Es ist unsere Verantwortung, Kinder und JugendKinder liche vor jeglichen Formen von Gewalt zu schützen, zu Hause, in den Institutionen und in der digitalen Welt. SchutzWir müssen dabei die Gesellschaft mitnehmen; denn nichts der schadet den Betroffenen mehr als Wegschauen, Kleinreden in oder Tabuisieren. Eine Debatte im Landtag ist wichtig, es ist aber nun unser aller Aufgabe, diese Debatte mit den Menschen draußen in den Institutionen und vor Ort zu werden. führen. – Vielen Dank. verdurch (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) und die hat, Vizepräsident René Rock: Vielen Dank, Frau Abgeordnete Anders. – Für die Fraktion Straftader Freien Demokraten erteile ich der FraktionsvorsitzenDas den Knell das Wort. Wiebke Knell (Freie Demokraten): Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! und „Es ist ein wunderbares Gefühl, wenn man ein Kind sieht, das spielt und lacht. Kinder sollten lachen dürfen.“ bis Diese Worte von Astrid Lindgren berühren das Herz und erinnern uns auch daran, wie wichtig es ist, Kindern eine und unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen. Doch leider ist das nicht für alle Kinder in Hessen eine Selbstverständlichkeit. Viele Kinder leiden im Stillen oft unter Bedingungen, die Videofür uns Erwachsene nur schwer vorstellbar und für mich Verborals Mutter auch schwer ertragbar sind. stattin Deshalb begrüße ich es, dass wir heute über die HerausforHärte derungen sprechen, vor denen Kinder in Hessen stehen, um um gemeinsam Lösungen zu finden, die es jedem Kind Vi- ermöglichen, in Sicherheit und Freude aufzuwachsen. Bei dem Thema der heutigen Regierungserklärung „Hinsehen und handeln“ kommt einem zwangsläufig in den Sinn, dass diese Eigenschaften in der heutigen Gesellschaft leider nicht mehr allzu oft anzutreffen sind. Erschreckend oft sind wir mit einem Wegsehen konfrontiert, vielleicht auch, weil es einfacher erscheint, sich abzuwenden. (Beifall Freie Demokraten) „Hinsehen und handeln“ sind zentrale Aspekte von Zivilcourage und gesellschaftlichem Engagement. Das bedeutet eben, nicht wegzuschauen, wenn man Ungerechtigkeiten oder Notsituationen wahrnimmt, sondern aktiv zu werden und einzugreifen, wo es nötig ist. Hinsehen ist der erste Schritt. Es erfordert Mut und Sensibilität, um Missstände zu erkennen. Handeln kann vielfältig aussehen, das können kleine Gesten sein, ein unterstützendes Wort, bis hin zu größeren Interventionen, wenn man in eine Gewaltsituation eingreift. Aber viele Menschen zögern, aktiv zu werden, aus Angst vor negativen Konsequenzen oder der Sorge, dass ihr Eingreifen die Situation verschlimmern könnte. Um dem entgegenzuwirken, ist es wichtig, ein Bewusstsein für Zivilcourage in der Gesellschaft zu schaffen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man sicher und effektiv handeln kann. Hinsehen und handeln ist also nicht nur ein Appell an das individuelle Gewissen, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, bei der heutigen Regierungserklärung liegt der Fokus auf den Schwächsten unserer Gesellschaft, auf den Kindern. Hier tut sich, wenn wir hinsehen und handeln, ein weiteres Problem auf; denn Kinder leiden oftmals still. Viele Kinder erleben Schmerzen, sei es durch Misshandlung, Vernachlässigung, psychische Belastung oder andere traumatische Erfahrungen. Oft sind sie eben nicht in der Lage, ihre Gefühle und Bedürfnisse auszudrücken oder sich Gehör zu verschaffen. Die Gründe dafür sind verschieden. Kinder haben oft nicht die Worte oder das Verständnis, um ihre Emotionen zu kommunizieren. Viele Kinder fürchten sich auch davor, dass ihre Probleme nicht ernst genommen werden oder dass sie für das, was ihnen widerfährt, selbst verantwortlich gemacht werden. Kinder, die leiden, fühlen sich häufig isoliert und alleine. Sie glauben vielleicht auch, dass niemand ihre Situation nachvollziehen kann. Aber das stille Leiden kann langfristige Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit der Kinder haben. Es kann zu Problemen wie Depressionen, Angststörungen oder zu sozialem Rückzug führen. Natürlich kann es auch die schulischen Leistungen beeinträchtigen. Deswegen ist es auch entscheidend, dass wir Erwachsene – Eltern, Erzieher, Lehrer, Ärzte, Betreuer in Vereinen und andere Bezugspersonen – aufmerksam sind und die Anzeichen von leidenden Kindern ernst nehmen. (Beifall Freie Demokraten und Nadine Gersberg (SPD)) Offene Gespräche und auch eine sichere Umgebung können es Kindern erleichtern, über Erfahrungen zu sprechen. Frühes Eingreifen und Unterstützung sind wichtig, um die Folgen des Leidens zu mildern und den Kindern die Möglichkeit zu geben, sich dann auch zu erholen. Aber das stille Leiden von Kindern erfordert in allererster Linie unsere Aufmerksamkeit und Empathie. Indem wir ein Umfeld schaffen, in dem sich Kinder sicher fühlen, indem wir ihre Sorgen teilen und indem sie Unterstützung erhalten, können wir einen Unterschied in ihrem Leben machen. Deswegen ist es wichtig, das Thema sichtbar zu machen und für die Bedürfnisse dieser verletzlichen Gruppe einzutreten. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eines müssen wir uns stets vergegenwärtigen – das ist eben schon genannt worden –: Gewalt an Kindern kann in ganz verschiedenen Formen auftreten. Sie geht auch nicht immer nur von Erwachsenen aus. Diesen Aspekt habe ich in der Regierungserklärung vermisst. Es gehört zur Wahrheit, dass viele Kinder eben auch Gewalt durch Gleichaltrige erfahren, sei es in der Schule oder in sozialen Medien, in WhatsApp-Gruppen usw. Mobbing ist ein ernst zu nehmendes Problem. Es kann psychischer, verbaler oder emotionaler Natur sein und hat oft schwerwiegende psychische Folgen für die Betroffenen. Kinder und Jugendliche können unter Druck geraten, sich aggressiv oder gewalttätig zu verhalten, um dazuzugehören. Das kann zu einem Teufelskreis von Gewalt führen, in dem Opfer selbst zu Tätern werden. Auch hier gilt es, hinzusehen und zu handeln. (Beifall Freie Demokraten und Nadine Gersberg (SPD)) Leider ist auch die Familie nicht immer ein sicherer Ort, der sie eigentlich sein müsste. Gewalt kann auch innerhalb der Familie, nicht nur von Eltern, sondern auch zwischen Geschwistern, auftreten. Diese Konflikte können sich in körperlicher Aggression oder eben in emotionaler Manipulation äußern. Kinder, die in gewalttätigen Umfeldern aufwachsen, können dieses gelernte Verhalten internalisieren und es dann selbst an gleichaltrige oder jüngere Kinder weitergeben. Aber auch die Darstellung von Gewalt in Medien, Spielen und Filmen kann das Verhalten von Kindern beeinflussen und zu einer Gewöhnung an Gewalt durch die gesehenen Bilder führen. Deswegen ist es auch immens wichtig, Gewalt in all ihren Formen ernst zu nehmen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Da ist die Politik natürlich gefragt und gefordert; denn Politik kann eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Gewalt an Kindern spielen. Politik kann zur Stärkung des Kinderschutzes Gesetze erlassen und die Kinder vor Gewalt schützen, zum Beispiel durch ein Verbot von körperlicher Bestrafung. Politik kann Strafen für Gewalt gegen Kinder erhöhen, um potenzielle Täter abzuschrecken. Im Bereich der Prävention können Initiativen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die verschiedenen Formen von Gewalt gegen Kinder und ihren Folgen ergriffen werden. Oder es können Schulungen für Lehrer, Sozialarbeiter und Eltern angeboten werden, um Gewalt besser zu erkennen und zu verhindern. Wir können Mittel für Beratungsstellen, Therapien und Unterstützungsdienste für betroffene Kinder und deren Familien bereitstellen oder auch in die Ausbildung von Fachleuten investieren, die mit Kindern arbeiten, um eine frühzeitige Intervention zu gewährleisten. All das muss gemacht werden. Wichtig ist aus unserer Sicht auch die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendämtern, Gesundheitsdiensten und der Polizei, ein umfassendes Schutzsystem für Kinder zu etablieren. (Beifall Freie Demokraten) Denn ich glaube – das ist ganz wichtig –, dass eine serung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Institutionen dabei helfen kann, Fälle von Gewalt besser identifizieren und bestmöglich darauf zu reagieren. Mangelhaft ist in Hessen in diesem Zusammenhang ändert auch die Situation im Bereich der Schulpsychologie. Die Psychologen und Psychologinnen haben nach wie eine enorme Arbeitsbelastung und können den Bedarf Weitem nicht abdecken. Auch in einem weiteren den Sie in der Regierungserklärung erwähnen, Theorie und Praxis deutlich auseinander. Das sind die milien- und Erziehungsberatungsstellen. Diese Beratungsstellen sind komplett überlaufen. Hilfesuchende viele Wochen und teilweise sogar Monate auf einen warten, und das ist ja eine Notfallsituation. Wenn es schlecht läuft, wird dieser Termin wegen Personalmangels auch noch abgesagt. Die Konsequenz für die Landesregierung muss ganz klar sein: Die Beratungsstellen ausgeweitet und vor allem auch personell verstärkt Darum müssen Sie sich als Ministerin kümmern. (Beifall Freie Demokraten) Ich glaube, die Kombination aus Prävention, Aufklärung, Gesetzgebung und interdisziplinärer Zusammenarbeit entscheidend, um langfristige Veränderungen zu chen. In diesem Sinne kann die von Ihnen, Frau rin, erwähnte Landeskoordinierungsstelle in Hessen durchaus wichtige Rolle im Bereich des Kinderschutzes und der Gewaltprävention spielen, wenn denn genügend Beratungsangebote überhaupt zur Verfügung stehen. Wie Sie meinen bisherigen Ausführungen bereits men konnten, ist Gewalt an Kindern sehr vielfältig. lisierte Gewalt an Kindern – das ist der Schwerpunkt Landeskoordinierungsstelle – ist ohne jeden Zweifel sehr ernstes Problem. Aber wir dürfen uns nicht darauf konzentrieren, sondern müssen eben auch alle ren Formen von Gewalt in den Fokus nehmen und Lösungen und Hilfe anbieten. Ein weiteres von der Landesregierung gefördertes jekt ist das Childhood-Haus an der Medizinischen derschutzambulanz der Uni Frankfurt – das haben jetzt schon mehrfach gehört. In dieser ambulanten derschutzeinrichtung sollen die Bedürfnisse von und Jugendlichen, die von Gewalt, Vernachlässigung auch von sexualisierter Gewalt betroffen sind, zentral den Blick genommen und Retraumatisierung vermieden werden. Dass nun ein weiteres Childhood-Haus auch Nordhessen geplant ist, ist sicherlich ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung, aber auf einem Weg, noch nicht zu Ende ist. (Beifall Freie Demokraten) Denn eines müssen wir uns auch außerhalb der schutzambulanz vergegenwärtigen: Ein riesiges ist der Ärztemangel. Der Ärztemangel ist gerade im reich der Kindermedizin drastisch. Eltern müssen kämpfen, in einer Praxis überhaupt noch aufgenommen zu werden, wo ihr Kind behandelt wird. Das führt dazu, dass sogar die U-Untersuchungen nicht mehr lich erfolgen und nachgewiesen werden können, die um Hauptpunkt sind, um Missbrauch oder Gewalt erkennen zu können. Beim Thema Ärztemangel muss die Landesregierung daher ganz dringend tätig werden. Diesen Missstand haben Verbeswir schon oft thematisiert, beispielsweise bei der Dauer von Zulassungsverfahren, ohne dass bisher eine wirkliche zu Besserung eingetreten wäre. Deswegen: Bei wirksamen Konzepten gegen den Kinderärztemangel ist die Landesregierung bisher blank. Dazu hätten wir heute sehr gerne unveretwas mehr von Ihnen gehört. Aber ich hoffe, dass Sie das auf jeden Fall mitnehmen und angehen. vor bei (Beifall Freie Demokraten) Bereich, klaffen Noch kurz zum Landesaktionsplan zum Schutz von KinFa- dern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Der hat seinem Namen nach die sexualisierte Gewalt schon im Fomüssen kus – wobei ich mir vielleicht noch einen Aspekt in diesem Termin Landesaktionsplan gewünscht hätte, der keine Erwähnung ganz findet, nämlich die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen, in erster Linie der katholischen Kirche. Ohne jeden Zweifel ist diese Aufarbeitung müssen sexualisierter Gewalt in den letzten Jahren verstärkt in den werden. Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Das ist ein sehr sensibles und komplexes Thema. Aber es war letztendlich die öffentliche Diskussion über die sexualisierte Gewalt in der Kirche, die zu einem größeren Druck auf kirchliche Institutionen geführt hat und dazu, dass man dort endlich Verantwortung übernommen hat und die Bereitschaft gezeigt hat, ist Reformen durchzuführen. erreiMiniste- (Beifall Freie Demokraten) eine Kirchen haben endlich begonnen, Anlaufstellen und Beratungsangebote auch für Opfer einzurichten, um ihnen rechtliche und psychologische Unterstützung zu bieten. Auch in diesem Bereich muss sich Politik durchaus einentnehmischen. Genau so, wie sich die Kirche oft in Politik Sexuaeinmischt, worüber wir uns ärgern, soll das jetzt auch ander dersherum sein. ein alleine (Beifall Freie Demokraten) andeDer Wunsch ist wirklich da, dass man das Feld der Aufhierfür arbeitung dieser Form von Gewalt nicht alleine den Kirchen überlässt. Sie sehen also, wir haben eine ganze Reihe Pro- von unterschiedlichen Ausprägungen von Gewalt unter die Kin- Überschrift „Hinsehen und handeln“ subsumieren können. wir Es gibt überall noch viel zu tun. KinIch habe noch einen weiteren Punkt, den ich ansprechen Kindern möchte und der uns Sorgen bereitet. Das sind die psyoder chischen Auffälligkeiten und Störungen bei Kindern und in Jugendlichen, die seit der Zeit der Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine deutlich zugenommen haben. Es in sind Verhaltensauffälligkeiten und ‑störungen, die verhindern, dass sich die jungen Menschen ihren Möglichkeiten der entsprechend entwickeln können. In vielen Fällen lösen Verhaltensstörungen erhebliche soziale Konflikte aus. Die Nachfrage nach Beratungsangeboten für Kinder und Kinder- Jugendliche bei Psychologen, Psychotherapeuten und psyProblem chotherapeutischen Kliniken ist deutlich angestiegen. Aber Be- der Zugang zu den Therapien ist schwierig. Das ist wie darum bei den Kinderärzten: oftmals Fehlanzeige. In vielen Regionen gibt es nicht genügend Psychotherapeuten, die sich auch auch auf die Behandlung von Jugendlichen und Kindern pünkt- spezialisiert haben. Das führt zu extrem langen Wartezeiten ein für Termine. Die Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen für Jugendliche übersteigt bei Weitem die verfügbaren Angebote. Besonders betroffen sind zudem Kinder und Jugendliche aus ohnehin schon belasteten Verhältnissen, die oft einen höheren Unterstützungsbedarf haben. Aber auch die Eltern fühlen sich häufig alleingelassen und hilflos. Frau Ministerin, hier haben Sie die nächste Aufgabe: Bekämpfen Sie bitte den Mangel an Therapeuten und damit an Therapieplätzen. Sie könnten zum Beispiel Ausbildungsplätze fördern und die Arbeitsbedingungen für Psychotherapeuten verbessern. (Beifall Freie Demokraten und Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Wir müssen auch verstärkt in Präventionsprogramme investieren, um psychischen Erkrankungen frühzeitig entgegenwirken zu können. Deshalb fordern wir auch eine landesweite Kommunikationsstrategie, die bei auftretenden psychischen Notsituationen schnelle Orientierung bietet und schnelle Hilfsangebote aufzeigt. (Beifall Freie Demokraten) Denn gerade in Notsituationen muss klar sein, wo Kinder und Jugendliche Hilfe bekommen: Gibt es also Ansprechpartner in der Schule? Oder ist dafür ein externes Unterstützungs- oder Beratungsangebot das Richtige? Fortbildungsangebote für Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Erzieher und auch anderes an Schulen eingesetztes pädagogisches Personal sind einzurichten. Wenn ich von Verständlichkeit spreche, dann meine ich damit besonders die Hilfe für Familien mit Migrationshintergrund. Denn neben sprachlichen Problemen finden wir dort oftmals Traumata durch Kriegserlebnisse oder die Flucht vor. Für diese Betroffenen ist der Zugang zu Hilfe nach wie vor schwierig, oder er scheitert viel zu häufig. Deswegen muss man ganz klar festhalten: Es ist leider noch nicht alles gut. Es gibt viel zu tun, und eigentlich sind die Aufgaben auch bekannt. Ob die Beauftragung einer Person für das Thema Kinderschutz zielführend und gewinnbringend ist, darf man zumindest infrage stellen. Denn nicht alles kann ein von der Landesregierung ins Schaufenster gestellter Beauftragter lösen, auch wenn das gerade ein schwarz-roter Trend zu sein scheint. (Beifall Freie Demokraten) Eigentlich sollte es genug Ansprechpartner für die Belange des Kinderschutzes geben, und das Geld wäre bei den existenten und chronisch überlasteten Beratungsstellen meiner Meinung nach besser aufgehoben. (Beifall Freie Demokraten) Meine Damen und Herren, die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind enorm, aber sie sind nicht unüberwindbar. Wir müssen bereit sein, zusammenzuarbeiten: Eltern, Lehrer, Fachleute und wir als Politiker. Jeder von uns kann einen Unterschied machen. Es liegt an uns, eine Kultur des Hinsehens und Handelns zu fördern, in der jedes Kind die Unterstützung und den Schutz erhält, den es benötigt. Es ist an der Zeit, dass wir nicht nur reden, sondern auch handeln, damit kein Kind in Hessen im Stillen leidet. Das ist Ihre Aufgabe als Landesregierung, für die Sie aber die Unterstützung der Freien Demokraten haben; denn unser Ziel ist eine Gesellschaft, die sich für die Schwächsten einsetzt und in der Kinder, wie Astrid Lindgren sagte, spielen und lachen dürfen, und das ohne Angst und Schmerz. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten)

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René Rock

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Knell. – Für die CDUFraktion erteile ich der Fraktionsvorsitzenden Claus das Wort.

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Ines Claus CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jedes Kind hat das Recht auf eine unbeschwerte Kindheit. Jedes Kind hat das Recht auf eine geschützte Kindheit. Deswegen sage ich es in aller Klarheit: Der Schutz des Kindes hat immer oberste Priorität, und wir müssen alles dafür unternehmen, dass die Kinder nicht zu Opfern werden. (Lebhafter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Doch die Realität zeigt uns, dass dieses Recht viel zu oft verletzt wird. Es ist also unsere gemeinsame Verantwortung als Gesellschaft und als Staat, dafür Sorge zu tragen, dass jedes Kind den Schutz erhält, den es braucht und den es auch verdient. Der Schutz unserer Kinder ist also unsere kollektive Verantwortung. Er ist die Aufgabe von Eltern, Lehrern, Nachbarn, Freunden, Paten, Großeltern, ja, von sozialen Einrichtungen und auch von Behörden. Kurz gesagt: Es ist die Verantwortung von uns allen, dass Kinder in einer sicheren Umgebung aufwachsen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Täglich werden in Hessen 45 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt. Kinder, die diese Gewalt erleben, erleben den Schmerz nicht nur am Tag der Tat, sondern meist ein ganzes Leben lang. Wir sagen deswegen schon die ganze Zeit und aus fester Überzeugung: Was der Staat leisten kann, das muss er leisten. – Ich sage es in aller Deutlichkeit: Kinder zu schützen ist unser aller Auftrag und Verpflichtung. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Wir müssen als Gesellschaft aufmerksam sein und die wichtigen Stellen sensibilisieren. Es ist unerlässlich, dass Ärzte, Lehrer und so viele Menschen wie möglich die Zeichen von Missbrauch oder Gewalt richtig erkennen. Ich darf sagen: Seit Jahren setzt sich die CDU in Hessen dafür ein, Kinder vor Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung zu schützen und Strukturen aufzubauen, um sie besser zu beschützen. Dafür haben wir bereits im Jahr 2008 das hessische Kindergesundheitsschutz-Gesetz erlassen – als bundesweit erstes Land –, das Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend gemacht hat. Das heißt, wir haben uns von der U1 bis zur U9 darum gekümmert, dass Kinder zu Vorsorgeuntersuchungen müssen, um festzustellen, ob es Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung gibt. Wir waren die Ersten, die sich ebenso darum gekümmert haben, dass das Kindervorsorgezentrum die persönlichen Vorsorgeuntersuchungen auch einfordert, damit die wirklich erscheinen, um ein Auge drauf zu haben, um Schutz gewährleisten zu können. Wenn es allerdings zu Misshandlungen, Missbrauch Vernachlässigung gekommen ist, müssen wir diese bestmöglich unterstützen. Die sogenannten Kinderschutzambulanzen arbeiten sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich und beraten andere Kliniken Ärztinnen und Ärzte. Mit ihrer Arbeit stellt die schutzambulanz die interdisziplinäre Diagnostik und handlung von misshandelten, vernachlässigten und missbrauchten Kindern und Jugendlichen sicher. Sie zentrale Anlaufstellen für Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung in Hessen. Bei uns in Hessen gibt es drei Kinderschutzambulanzen: die Medizinische Kinderschutzambulanz an der Uniklinik in Frankfurt, die ärztliche Kinderschutzambulanz an Kinderklinik in Kassel und die Kinderschutzmedizinische Institutsambulanz an der Darmstädter Kinderklinik zessin Margaret. Ein ganz wichtiger weiterer Baustein, wenn Kinder Opfer von Gewalt geworden sind, ist das Childhood-Haus. Dazu haben wir heute schon viel gehört, und ich es ist richtig so, dass wir schon viel darüber gesprochen ben. Denn dieses Childhood-Haus in Frankfurt leistet so wichtige Arbeit, dass die Kinder, die schon Gewalt Missbrauch erfahren haben, die Opfer einer Tat nicht mehrfach Vernehmungen ausgesetzt werden, dass sie an der Stelle eine Anlaufstelle haben, wo sie sen, dass sie sicher sind. Das ist ebenso ein Punkt, der uns ganz wesentlich ist. Denn es ist mir wichtig, herauszustellen, dass gerade eine solche Vernehmungssituation einer Tat schlimme Auswirkungen haben kann, sodass zumindest den Teil abmildern kann. Insoweit ist es dass wir dieses Childhood-Haus haben und die Kinder einmal befragt werden müssen. (Lebhafter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS GRÜNEN und Freie Demokraten) Kinderschutz bedeutet auch, dass wir die Kinder machen. Das bedeutet, dass wir sie über ihre Rechte klären. Kinder müssen wissen, dass ihr Körper ihnen hört und dass niemand das Recht hat, gewisse zu überschreiten. Kinder müssen wissen, dass sie sich ren dürfen, dass sie laut sein dürfen und dass sie sagen dürfen. Kinder müssen wissen, dass es Erwachsene gibt, denen sie vertrauen können. Deswegen ist Childhood-Haus so wichtig. Sehr geehrte Frau Staatsministerin Stolz, es ist eine ausragend wichtige Nachricht, die Sie heute mit Ihrer gierungserklärung gesendet haben. Es wird ein Childhood-Haus in Nordhessen geben. Damit wird das erfolgen, was hier auch gefordert wird. Wir werden flächendeckendes System in Hessen haben. Vielen chen Dank für diese Aussage. (Beifall CDU und SPD) Wenn man sich die Zahlen anschaut – diese Zahlen gen die Notwendigkeit –, dann sehen wir, dass in ersten sechs Monaten in dem Childhood-Haus in Frankfurt bereits 400 Kinder behandelt wurden. Das ist eine wirklich beeindruckende Zahl. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder Kinder darf nicht ungestraft bleiben, vor allem nicht wegen den Strafverfolgungslücken, weil wir nicht in der Lage oder nicht willens sind, den Straftätern im Internet mit den entsprechenden Instrumenten zu begegnen. Bei Straftaten, die oder im Internet verübt werden, ist die IP-Adresse der effektivsKinder te und einzige Weg, die Täter zu identifizieren. im (Beifall CDU und SPD) sowie Hinter den Bildern und den Videos von diesen MissbräuKinderchen steht tatsächlich immer ein Kind. Bei jedem Bild geht Bees um ein Kind, das wir schützen müssen. Jede Verbreitung sexuell ist erneut eine Straftat, die wir ahnden müssen. sind Unser Justizminister Christan Heinz hat es Anfang des Jahres gesagt, ich wiederhole das hier: Wir müssen die Kinder endlich wirksam vor Missbrauch schützen. Eine Verpflichtung zur flächendeckenden Speicherung der IP-Adressen ist daher im digitalen Zeitalter unerlässlich. der (Beifall CDU und vereinzelt SPD) PrinEs ist ein großer Erfolg der christlich-sozialen Koalition in Hessen, dass der Bundesrat vor zwei Wochen unserem hesbereits sischen Gesetzentwurf zur Speicherung der IP-Adressen zugestimmt hat. Damit können wir die verfassungsrechtlifinde, chen Spielräume endlich nutzen, die der Europäische Geharichtshof in seinen Urteilen im Oktober des Jahres 2022 eine und im April 2024 aufgezeigt hat. Das war vor ein paar und Monaten in Hessen noch nicht möglich. Das ist aber gut wurden, für Hessen und gut für die Kinder in Hessen. sondern wis- (Beifall CDU und vereinzelt SPD) für Denn ohne die IP-Adressenspeicherung ist eine Strafverfolgung bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie im nach Internet fast nicht möglich. Ich will einmal eine Zahl nenman nen. In den vergangenen zwei Jahren wurden mehr als gut, 38.000 Verfahren eingestellt, weil es ohne die IP-Adressen nur keinen adäquaten Ermittlungsansatz gab. Das sind 38.000 Verfahren. Wenn man sich diese Zahl 90/DIE einmal genauer anschaut, die unfassbar groß ist, kann man nur einen Vergleich ziehen: Das entspricht ungefähr den Strafverfahren wegen Tötungsdelikten in Deutschland in stark 20 Jahren. Das sind 38.000 Verfahren, bei denen nicht aufgeahndet wurde. Da hinter jeder Tat ein Kind steckt, ist gedas eine Zahl, die tief traurig macht und gleichzeitig die Grenzen Verpflichtung aufzeigt, dass wir uns weiter einsetzen. wehNein (Beifall CDU und vereinzelt SPD) dieses Das ist für mich als Politikerin und insbesondere für mich als Mutter einfach unerträglich. Kinderpornografie und Kindesmissbrauch zählen zu den schlimmsten, ekelerherregendsten und abstoßendsten Delikten überhaupt. DesweRegen muss da ausnahmslos verfolgt werden. weiteres genau Jetzt ist der Deutsche Bundestag gefragt. Nach den Beein kenntnissen, die es heute in diesem Haus gegeben hat, hoffe ich – nein: erwarte ich –, dass wir im Deutschen herzliBundestag eine Zustimmung dafür bekommen, dass die IP-Adressenspeicherung endlich erfolgt. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) beleden Wie wichtig dieser Schritt ist, verdeutlicht die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Ihr wurden im sogenannten NCMEC-Verfahren – dank der amerikanischen NGO NCMEC – Daten übermittelt. Allerdings gab es da das Problem, dass wir sie nicht nachvollziehen konnten. Das heißt, wir hatten Hinweise auf schwerwiegende Taten und haben starke Ermittler darangesetzt. Aber es endete eben so, dass wir die IP-Daten nicht zuordnen konnten. Deswegen müssen wir feststellen, dass wir jetzt endlich handlungsfähig werden müssen. Denn ansonsten bleibt das unerträglich und darf einfach nicht sein. (Beifall CDU) Wir müssen den Ermittlungsbehörden ausreichend Handwerkszeug an die Hand geben. Denn wir haben jetzt schon Zahlen gehört, die einen wirklich fassungslos werden lassen und die einem den Atem gefrieren lassen. Wir sehen die Erfolge, die die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität erzielt hat. Die kinderpornografischen Plattformen Boystown und Elysium wurden ausgehoben. Wir können feststellen, dass auf diesen Foren 400.000 Nutzer waren. Es waren 400.000 Nutzer. Ein Nutzer stellte 3.500 Beiträge. Das sind Fakten und Zahlen, die fassungslos machen. Wir sollten wirklich jetzt dafür sorgen, dass wir da handlungsfähig sind. Wir haben in Hessen bereits im Jahr 2020 die BAO FOKUS gegründet. Die Zahlen sind eindrucksvoll. Die hessische Polizei verfolgt mit rund 300 Beamtinnen und Beamten Sexualverbrechen. Seit ihrer Gründung wurden hessenweit mehr als 6.800 Durchsuchungen durchgeführt. Es wurden mehr als 100 Haftbefehle vollstreckt. Rund 90.000 Datenträger wurden sichergestellt. Diese Zahlen sprechen für sich. An dieser Stelle möchte ich mich ganz ausdrücklich bei den Ermittlerinnen und Ermittlern der BAO FOKUS bedanken. Das haben auch schon andere getan. Aber man kann es nicht häufig genug tun. Sie kümmern sich wirklich darum, dass schon jetzt diese Taten angeschaut und einer Strafverfolgung zugeführt werden. Wir können uns nur schwer vorstellen, welches Leid sich diese Ermittlerinnen und Ermittler jeden Tag anschauen müssen. Ich schließe mich diesem Dank an die Ermittlerinnen und Ermittler sehr deutlich an. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben im vergangenen Jahr die Zulage auf monatlich 300 Euro erhöht, um ein Zeichen zu setzen. Natürlich entschädigt das Geld nicht den Graus, den sich diese Ermittlerinnen und Ermittler anschauen müssen. Aber das ist ein Zeichen, das uns wichtig ist. Wir werden in Hessen die Beschäftigung mit diesem Thema immer weiter vorantreiben. Wir werden da nicht lockerlassen und kein Stück nachgeben. Wir haben gehört, welche Aktionen geplant sind, um in Hessen einen aktiven Kinderschutz zu betreiben. Ich will ganz kurz noch auf die Punkte eingehen, die im Rahmen dieser Diskussion deutlich wurden. Wir haben gehört, dass nichts stattfindet, um sich um Themen wie die Wahrnehmung der Kinderarzttermine etc. zu kümmern. Das ist ein unheimlich herausforderndes Thema. Denn es gibt natürlich viele Eltern, die mit ihren Kindern die Termine wahrnehmen. Ich will aber auch der Koalition aus der letzten Wahlperiode Danke sagen. Denn wir haben im Rahmen eines hessischen Weges bei der Landarztquote auch die Kinderärzte mit hineingenommen. Denn wir haben dieses Thema schon gesehen. Bis diese Ärztinnen und Ärzte und Medizinerinnen und Mediziner zu Ende studiert haben, wird es eine Zeit lang dauern. Ich will damit nur sagen: Wir sehen das Thema. Wir haben uns auf den Weg gemacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das konsequent in Gesetzesform gegossen. (Beifall CDU, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich zitiere aus dem aktuellen Koalitionsvertrag. Damit können wir nachweisen, wie wichtig uns das Thema ist: „Alle Institutionen und Vereine, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, unterstützen wir bei der Entwicklung und Umsetzung von Kinderschutzkonzepten. Wir werden die Pflicht zur Meldung von Verdachtsfällen der Kindesmisshandlung oder Kindesvernachlässigung auf alle Institutionen ausweiten, in denen mit Kindern gearbeitet wird. Die erfolgreiche Arbeit der hessischen Kinderschutzambulanzen wollen wir weiter finanziell unterstützen und ausbauen.“ Das ist ein kräftiges Bekenntnis, dass wir in den Bereichen eben weitergehen und diesen erfolgreichen Weg nicht verlassen wollen. Dabei geht es natürlich insgesamt um die Gesundheit von unseren Kindern. Deswegen bin ich der Staatsministerin dankbar, dass sie das Thema „Medizin und Kinder – Kindermedizin“ zusammenfasst, um dort ein umfassendes Konzept aufzutun. Da gibt es viel, was jetzt zu diskutieren ist. Insoweit ist auch das ein äußerst wichtiger Baustein, den wir heute in der Regierungserklärung gehört haben. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, all das, von dem wir heute reden – IP-Adressdatenspeicherung, die Ermittlungsbehörden, namentlich BAO FOKUS und ZIT, die Prävention durch U-Untersuchungen, Aufklärung in Schule und Kindertagesstätten sowie die Landeskoordinierungsstelle –, all das tun wir ausnahmslos aus einem Grund, und da bin ich wieder am Anfang: Wir wollen nicht, dass aus unseren Kindern Opfer werden. Es geht einzig und allein um das Wohl des Kindes, und da möchte ich meinen Dank an alle richten, die sich täglich genau dafür einsetzen. Mein ganz besonderer Dank – das sei mir zum Schluss erlaubt – gilt hier insbesondere den Pflegeeltern. Sie sind es nämlich, die ihr Familienleben, ihr Herz, ihr Haus für die Kinder öffnen, die das Schlimmste erfahren haben. Ihnen gilt mein ausdrücklicher Dank für diese Leistung, die sie für uns wahrnehmen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Es ist kein Lippenbekenntnis, es ist die Wahrheit: Kinder sind das größte Geschenk, das man haben kann, und die Zukunft unserer Gesellschaft – und so sollten wir sie auch behandeln. Jedes Kind hat eine unbeschwerte Kindheit ohne Missbrauch, Gewalt und Zwang verdient. Das ist und bleibt unser Ziel. Daran arbeiten wir heute und auch in Zukunft. Wir werden nicht davon abweichen, Kinder zu schützen; denn das ist die oberste Priorität. – Vielen chen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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Angela Dorn

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Damit ist die Regierungserklärung abgehalten. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen – Drucks. 21/1151 – Dazu wird aufgerufen: Änderungsantrag Fraktion der AfD – Drucks. 21/1171 – Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich Herr ordneter Bauer von der Fraktion der CDU zu Wort det. Bitte schön.

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Alexander Bauer CDU

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Heute ist ein guter Tag für Hessen, und heute ist ein Tag für die Menschen in Hessen; denn heute bringen und SPD einen Gesetzentwurf für die Stärkung der Sicherheit in Hessen ein. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, der brutale Anschlag von gen hat unser Land bis ins Mark getroffen. Das war Akt des Terrors gegen die Sicherheit und Freiheit Landes. Die durch den Anschlag von Solingen angegriffenen Werte gilt es nun zu verteidigen. Um den Schutz Bevölkerung bestmöglich zu gewährleisten, brauchen starke und effiziente Sicherheitsbehörden. Gerade in Zeiten großer Herausforderungen und Unsicherheiten nimmt das Bedürfnis der Menschen nach heit merklich zu. Sicherheit ist eben ein menschliches Grundbedürfnis. Ich bin davon überzeugt: Wir müssen Menschen in viel größerem Maße das Vertrauen in innere Sicherheit zurückgeben. Die Menschen in Land müssen wieder überzeugt werden, dass der Staat schützt, dass die Regeln gelten, und zwar für alle. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) In den vergangenen 25 Jahren wurde die hessische zu einer starken und bundesweit anerkannten Sicherheitsbehörde weiterentwickelt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zuerst natürlich haben wir tüchtige Mitarbeiterinnen Mitarbeiter. Es wurden aber auch wichtige Maßnahmen beschlossen, um die Sicherheit zu stärken, und wir auch die richtigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei geschaffen. Wir haben in den vergangenen Jahren massiv in die re Sicherheit investiert. Mehr Personal, beste Ausstattung, passgenaue Prävention und moderne Sicherheitsgesetze herzli- sind für uns Christdemokraten seit Jahrzehnten Chefsache und Markenkern unserer Politik. (Beifall CDU) Wir haben viel erreicht, aber es bleibt immer noch eine ganze Menge zu tun; denn der Blick auf die Wirklichkeit zeigt ja: Wir brauchen Maßnahmen, die unsere Sicherheitskräfte bei der Bekämpfung des Islamismus – einer realen Bedrohung unserer offenen Gesellschaft – unterstützen. Wir wollen eine wehrhafte Demokratie sein, und deshalb brauchen wir auch Entscheidungen, die fanatischen und extremistischen Gegnern unmissverständlich signalisieren, dass unsere Gesellschaft jedem Versuch eines Angriffs auf ihre Werte wirksam und entschieden entgegentreten kann. Weil wir dafür Sorge tragen wollen, dass die Menschen in unserem Land sicher und frei – ich kann auch sagen: frei und sicher – leben können, deshalb müssen wir immer und immer wieder in die innere Sicherheit unseres Landes investieren, und das machen wir auch mit diesem Gesetz. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Eines ist doch klar: Wer ständig in Furcht vor Angriffen oder gar Gewalttaten lebt, der wird nicht die individuelle Abgegemel- Freiheit leben können, die er erstrebt. Bedeutet frei sein nicht auch frei zu sein von Angst und Furcht? Wer nachts auf seinem Heimweg bestimmte Straßen und Plätze oder gar die Fahrt mit der U-Bahn meidet, weil er Angst hat, überfallen zu werden, lebt der wirklich frei? Und umgekehrt, wenn wir in dem stetigen Bemühen, jedes Restrisiko Herren! zu minimieren, Freiheitsrechte immer weiter einschränken, guter verlieren wir dann nicht genau das, was wir eigentlich CDU erhalten wollen: ein Leben mit einem Höchstmaß an indiinneren vidueller Freiheit? Es ist uns allen klar: Absolute Freiheit und absolute Sicherheit sind weder erstrebenswert noch möglich. Aber wir können dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen, um Solinbeides zu erreichen, immer besser werden – und das maein chen CDU und SPD mit dem hier eingebrachten Gesetzunseres entwurf. Deswegen bin ich sehr froh, sehr stolz und auch sehr dankbar. der wir (Beifall CDU und SPD) Natürlich – das zeigt auch dieses Gesetz – bedingen Freiheit und Sicherheit einander und müssen immer wieder Sicherin einen Ausgleich gebracht werden. Der hier vorgelegte Entwurf für eine Änderung des Hessisches Gesetzes über den die öffentliche Sicherheit und Ordnung steht in diesem die Spannungsverhältnis. Wir haben aber versprochen, in dieunserem sem Spannungsverhältnis Lösungswege aufzuzeigen. Wir sie wollen liefern. Wir wollen nicht nur Probleme beschreiben, sondern ganz konkret an Lösungen arbeiten, und heute legen wir einen Lösungsweg vor, nämlich diese Änderungen im Gesetz, die richtig und wichtig sind. Deswegen darf ich an die Wahl vor einem Jahr erinnern, vor der wir Polizei dies versprochen hatten. Heute haben wir es eingelöst und gehalten. Darauf können Christdemokraten und Sozialdemokraten beide gleichermaßen stolz sein. und (Beifall CDU und SPD) haben Um den Schutz der Bevölkerung vor geplanten Anschlägen bestmöglich zu gewährleisten und ihr Sicherheitsgefühl zu inne- stärken, werden verschiedene Maßnahmen in dem Gesetz geändert. Ich darf sie kurz stichpunktartig aufzählen und dann intensiver auf das eine oder andere eingehen. Wir nehmen eine Erweiterung der Videoüberwachung an besonders gefährdeten Orten vor. Wir erlauben und ermöglichen den Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme. Wir erweitern den Einsatz der Bodycams, und wir schaffen auch die Möglichkeit einer anlasslosen Identitätsfeststellung in Waffenverbotszonen. Wir erweitern die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Fällen der Gefahrenabwehr, und wir schaffen Ausweitungen der Möglichkeiten des Gewahrsams. Alles in allem sind das sinnvolle, maßvolle und richtige Maßnahmen für mehr Sicherheit in Hessen. Meine Damen und Herren, ich will es Ihnen an einem Beispiel verdeutlichen. Schon immer haben wir davon gesprochen, dass Videosicherheitstechnik – so nennen wir das – sinnvoll ist und dass wir sie verbessern und ausweiten müssen. 2018 haben wir die Fördermittel des Landes Hessen auf jährlich 1,3 Millionen Euro erhöht. 2021 wird dieser Ausbau von Videosicherheitstechnik vor Ort in den Städten und Gemeinden mit 2,8 Millionen Euro unterstützt. Das sind richtige und wichtige Maßnahmen; denn Videosicherheitstechnik investiert in das Sicherheitsempfinden der Menschen. Sie sorgt aber auch dafür, dass Straftaten am Ende vielleicht aufgeklärt werden können, weil sich die Täterstrukturen entsprechend besser nachvollziehen lassen. Dabei sind wir auch weit von Londoner Verhältnissen entfernt. Wenn wir nach draußen schauen, sehen wir, da ist nicht an jedem Laternenpfosten eine Kamera. Wir haben in 21 Städten mit 43 Videoschutzzonen insgesamt 357 Kameras in Hessen. In Hessen gilt nicht „Big Brother is watching you“, in Hessen gibt es sinnvolle Sicherheitstechnik. Das haben CDU und SPD gemacht, und darauf können sich die Menschen auch verlassen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Zuruf Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Wenn wir jetzt nicht nur dafür sorgen, die modernsten Kameras zu haben, sondern diese möglicherweise auch mit der modernsten Technik ausstatten, indem wir vielleicht auch Bewegungsprofile verfolgen können, dann ist das eine wichtige Maßnahme, aus der die Menschen ein erhöhtes Sicherheitsempfinden ableiten können. Das ist ein richtiger Schritt. Die Möglichkeit, Drohnen einzusetzen, ist heute zeitgemäß und sinnvoll, weswegen es im Gesetz verankert wird. Wir wollen auch dafür sorgen, dass die Aufnahmen der Bodycams die Polizisten schützen. Sie wissen, es ist eine Maßnahme, die in Hessen entstanden ist; die Bodycam ist in Hessen erfunden worden. Wir wollen sie aber auch dort einsetzen, wo sie gebraucht wird, nämlich in Wohnungen im Bereich häuslicher Gewalt. Deswegen ist es wichtig, dass die Bodycam in diesem Bereich ihren Einsatzort findet. Wir schaffen die Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Fälle der Gefahrenabwehr; da haben wir das Stichwort Femizide auf der Tagesordnung. Wir wollen nämlich, dass Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung durchaus auch stärker mit diesen präventiven Mitteln geahndet werden können, und wir schaffen auch eine Ausweitungsmöglichkeit für den Gewahrsam, meine Damen und Herren. Alles in allem darf ich feststellen, dass all diese Maßnahmen sehr sinnvoll und maßvoll sind. Sie werden sich nämlich in den Kanon unserer bisherigen Politik einordnen: Für Hessen hat die Sicherheit höchste Priorität. Wir schaffen dafür das Gegenmodell zur Ampel. (Lachen Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)) Wir schaffen nämlich wirksame Befugnisse. Wir liefern und wir handeln für mehr Sicherheit in Hessen. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

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Angela Dorn

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Weegels, AfD, das Wort.

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Sandra Weegels AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach den vollmundigen Ankündigungen der Landesregierung und vorneweg des Innenministers war der Gesetzentwurf von uns mit einer gewissen Spannung hinsichtlich der Inhalte erwartet worden. Lassen Sie uns diese auch direkt ansehen. In der Einleitung schreiben Sie, dass dieser Gesetzentwurf erforderlich ist, damit man die Bevölkerung „vor geplanten Anschlägen bestmöglich“ schützen und „ihr Sicherheitsgefühl stärken“ kann. Dazu ist eine Reihe von Änderungen vorgesehen. Beispiel Bodycam: Werden Polizeibeamte zu einer häuslichen Gewalttat im Bereich einer Wohnung gerufen, sind die Gefahren in beengten Räumen für die Beamten besonders groß. Daher ist die Dokumentation der gesamten Lage vor Ort durch die Bodycam bei solchen Einsätzen von besonderer Bedeutung. Oftmals richtet sich die Aggression plötzlich und schnell gegen die eigentlich dem Opfer zu Hilfe geeilten Polizisten. Daher ist die angemessene Dokumentation durch die Bodycam nicht nur eminent wichtig, sondern sie kann vor allem im weiteren Verfahrensablauf einen erheblichen Schutz für die Beamten darstellen. (Beifall AfD) Sprechen wir im Kontext der häuslichen Gewalt über die elektronische Fußfessel, so ist diese ein wichtiges Element der Gefahrenabwehr zum Schutz der Opfer. Daher ist es auch wichtig, dass sich hier nun eine gesetzliche Regelung dazu findet. An dieser Stelle erinnere ich im Übrigen daran, dass dazu unter anderem von uns bereits in der vergangenen Sitzungsrunde ein Antrag eingereicht wurde. (Beifall AfD) Wir sind allerdings nicht Ihrer Meinung, dass die maximale Tragezeit vier Monate mit der Option auf Verlängerung um weitere vier Monate betragen soll. Für uns geht Opferschutz klar vor Täterschutz. Daher haben wir im vorliegenden Änderungsantrag die Tragezeit der Fußfessel auf das Maximum von einem Jahr hochgesetzt. Auch beim Präventivgewahrsam gehen unsere Auffassungen auseinander. Ich verdeutliche das am Beispiel der sogenannten Klimaaktivisten, die oftmals nichts anderes im Sinn haben, als größtmögliche Störungen und Zerstörungen anzurichten. Dass bei diesen Leuten nur wenige Tage Präventivhaft angeordnet werden sollen, ist für uns nicht nachvollziehbar und auch nicht zielführend. Andere Bundesländer setzen die Präventivhaft, die ohnehin dem Richtervorbehalt unterliegt, auf bis zu vier Wochen mit der Option auf weitere vier Wochen an. Es stellt die Frage, warum die Regierungskoalition hier so mit den Rahmenbedingungen umgeht. Wir haben die plus vier Wochen jedenfalls in unserem Änderungsantrag implementiert. (Beifall AfD) Weitere Änderungen Ihrerseits im Gesetzentwurf sind fenverbotszonen. Die damit verbundenen anlasslosen trollen waren in der Regel zumeist nur an Kriminalitätsschwerpunkten zulässig. Es deutet sich hier im Gesetzentwurf an, dass die Kommunen zukünftig nach eigenem messen besondere Plätze zur Waffenverbotszone können. Hinzu kommt eine Novellierung zur Videoüberwachung. Ebenfalls sind im Gesetzentwurf DrohnenKameraüberwachung an Religionsstätten enthalten. Die AfD besteht immer wieder darauf, dass nicht nur ptome behandelt werden, sondern dass vor allem die chen endlich beseitigt werden. (Beifall AfD) Bei den vorgenannten Änderungen sehen wir eine größer werdende Einschränkung der Freiheit der Am Ende sind und bleiben die Änderungen eben nur ptompolitik. Ja, meine Damen und Herren, die aktuelle Sicherheitslage führt dazu, dass wir diese Schritte mittragen, um Maßnahmen für die Sicherheit der Bürger zu etablieren. Gleichzeitig mahnen wir aber erneut die Regierung an, wirklichen Ursachen der steigenden Kriminalität hen, Stichworte: die weiterhin stattfindende illegale senmigration. (Beifall AfD) Es gibt immer mehr Freiheitseinschränkungen für die ger durch immer mehr Kontrollzonen, durch Drohnen Videokameras. Aber wo bleibt denn das stringente deln, wenn es darum geht, kriminelle Asylbewerber schieben und der Einwanderung in unsere Sozialsysteme wirksam den Hahn abzudrehen? Meine Damen und Herren der CDU und SPD, wir übrigens sehr überrascht, wieso auch Moscheen einer tigen Gefahr ausgesetzt sein sollen und zukünftig überwachung benötigen. (Alexander Bauer (CDU): Da steht keine Moscheenüberwachung drin!) Wir sind gespannt, welche konkreten Angriffe oder schlagsversuche Sie uns nennen, die diesen Passus in rem Gesetzentwurf begründen. Oder ist diese Moscheenüberwachung vielmehr nur Art Wiedergutmachung, weil man seitens der Landesregierung nach den Vorkommnissen der letzten Monate muslimischen Freunde etwas tätscheln muss? (Beifall AfD – Zurufe SPD und BÜNDNIS GRÜNEN) Wenn Sie Kameras anbringen, die die Moscheen chen sollen, sollten Sie unbedingt solche nutzen, die in das Innere des Gebäudes schwenken können, um weiter die Augen vor extremistischen Bestrebungen zu schließen, die – Mannheim hat es wieder gezeigt – von hessischen Moscheen ausgehen. sich Jedenfalls ist es in diesem Zusammenhang geradezu läzaghaft cherlich, Moscheen in einem Atemzug mit Synagogen zu vier nennen. (Beifall AfD) Jüdische Einrichtungen sind wirklich gefährdet, und zwar gerade durch das, was in mancher Moschee so gepredigt Waf- wird. Kon- (Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) – Frau Klaes, seien Sie mal still; denn Sie gehören zu Erdenjenigen, die letztes Mal einen Antrag gegen Islamismus erheben eingebracht haben. und (Beifall AfD) Die steigende Kriminalität führt dazu, dass Maßnahmen, die die Freiheit der Bürger einschränken, jetzt notwendig Symsind. Für die Zukunft muss jedoch ganz klar sein, dass Ihre Ursaverfehlte Migrations- und Integrationspolitik abgestellt und nun endlich an die Ursachen gegangen wird. Als Fazit zu dem vorgelegten Entwurf kann ich für meine immer Fraktion sagen: Für uns geht der Gesetzentwurf gegenüber Bürger. Terroristen und Gefährdern teilweise nicht weit genug, Sym- gleichzeitig muss der Bürger aber immer mehr Freiheitsrechte dauerhaft abtreten. Wir werden Sie immer wieder daran erinnern, dass dies nur akute hinnehmbar ist, solange mit gleichem Elan die Ursachen der erodierten inneren Sicherheit bekämpft werden. – Viedie len Dank. anzuge- (Beifall AfD) MasVizepräsidentin Angela Dorn: Bür- Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Vaund nessa Gronemann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Han- GRÜNEN das Wort. abzuVanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, waren liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es auch jetzt steschon wieder gemerkt: Der AfD ist kein Thema zu schade, Videodamit sie es als Bühne für ihren Rassismus nutzen kann. Ich werde mich aber an dieser Stelle mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. CDU und SPD bringen einen Gesetzentwurf zur Änderung des HSOG ein, und sie beAn- gründen das in ihrem Entwurf mit einem beeinträchtigten Ih- Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch islamistische und rechtsextremistische Terrorakte und Gewaltdelikte sowie den Anstieg von häuslicher Gewalt und Femiziden. eine Ich möchte ausdrücklich an dieser Stelle sagen: Dass Sie die hier Lösungsvorschläge machen, ist ausdrücklich zu begrüßen, meine Damen und Herren. 90/DIE (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Freie Demokraten – Zurufe AfD) überwa- Ich habe es im Rahmen der Regierungserklärung des Inauch nenministers gesagt: Für uns GRÜNE ist klar, eine gute nicht Sicherheitspolitik hat immer auch zum Ziel, dass sich alle ver- Menschen in Hessen sicher fühlen. Bei allen Maßnahmen, auch die dazu beitragen, können Sie unsere Unterstützung erwarten. Natürlich – das ist, glaube ich, selbsterklärend – kommt es immer auf die Ausgestaltung an. Und ja, zugegeben, das ist immer auch ein schmaler Grat; denn es ist unsere Aufgabe, zwischen Freiheit und Sicherheit ausgewogen und verhältnismäßig abzuwägen und dafür zu sorgen, dass das bei allen Maßnahmen auch passiert. Lassen Sie mich daher auch vorbehaltlich der Anhörung und der weiteren Beratungen eine erste Einschätzung zu Ihren Vorschlägen geben: Der erste Punkt, der Schutz der Berufsgeheimnisträger, ist die logische Konsequenz aus der Ausweitung des Einsatzes von Bodycams und ist daher auch richtig. Beim zweiten Punkt, der Ausweitung der Videoüberwachung, weiten Sie die Einsatzmöglichkeiten aus, vor allem im Bereich der unmittelbaren Nähe zu Flughäfen und für besonders gefährdete Religionsstätten. Auch das, insbesondere Letzteres, begrüßen wir ausdrücklich. Auch schaffen Sie die Möglichkeit zur Überwachung an besonders gefährdeten Orten. Sie benennen hier die entsprechenden Voraussetzungen und legen fest, dass es zur tatsächlichen Feststellung, ob diese gegeben sind, einen ortsbezogenen Lagebericht bzw. eine Lagebeurteilung geben soll. Das soll auch der Maßgabe der Überprüfbarkeit einigermaßen Rechnung tragen. Auch hierin sehen wir einen richtigen Ansatz. Ich möchte dennoch eine Anmerkung hierzu machen. Sie begründen die Ausweitung unter anderem mit dem Sicherheitsgefühl in Bezug auf sogenannte Angsträume. Es ist nach wie vor so, dass durch die Wissenschaft kein positiver Bezug zwischen Videoüberwachung und dem Sicherheitsgefühl von Menschen hergestellt worden ist. Deshalb brauchen wir für diese Angsträume, für diese bestimmten Orte gesamtheitliche Strategien. Videoüberwachung kann ein Teil davon sein, insbesondere um Straftaten aufzuklären. Wir müssen aber gemeinsam mit den Kommunen schauen, wie diese Orte aufgewertet und die Angsträume beseitigt werden können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Nadine Gersberg (SPD)) Der dritte Punkt: die Ausweitung des Einsatzes von Bodycams. Sie schaffen die Möglichkeit, dass die Gefahrenabwehrbehörden Bodycams einsetzen dürfen. Das ist aufgrund der perfiden Angriffe auf die Einsatzkräfte auch folgerichtig. Sie schaffen auch die Rechtsgrundlage dafür, dass Bodycams in Wohnungen eingesetzt werden dürfen. Das ist – dem versuchen Sie auch im Entwurf Rechnung zu tragen – ein besonders empfindlicher Bereich, weil er auch durch Art. 13 Absatz 1 Grundgesetz geschützt ist. Ich glaube, dass die von Ihnen gewählte Formulierung die richtige Abwägung ist. Explizit finde ich auch, dass die Hinweispflicht ein guter Punkt an dieser Stelle ist, der auch zu begrüßen ist. Der vierte Punkt: der Einsatz von Drohnen. Dass dieser rechtlich geregelt wird, ist auch vollkommen richtig. Für die offene Beobachtung und Aufzeichnung sowie für die Observation ist es auch nachvollziehbar. Wie Drohnen zum Beispiel bei der Wohnraumüberwachung oder bei Onlinedurchsuchungen eingesetzt werden sollen, dazu habe ich, ehrlich gesagt, noch große Fragezeichen. Darauf sollten wir bei der Anhörung noch einmal eingehen. Punkt fünf: Kontrollen, Waffenverbotszonen. Es ist richtig, auch gesetzlich festzulegen, was für Befugnisse sich tatsächlich aus diesen Waffenverbotszonen ergeben und wie diese Kontrollen ausgestaltet werden können. Es ist klar, Verbotszonen ohne entsprechende Kontrollen ergeben keinen Sinn. Punkt sechs: Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und insbesondere die Ausweitung im Anwendungsbereich der häuslichen Gewalt. Das halten wir für sinnvoll. Das wissen Sie auch. Wir haben diverse Debatten darüber geführt, dass auf der einen Seite die Aufenthaltsüberwachung, also die elektronische Fußfessel, ein Instrument sein kann. Sie wissen aber auch, dass das nicht reicht, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Auch darüber haben wir geredet. Aber sie ist eine Möglichkeit, um Femizide im besten Fall zu verhindern. Es ist wichtig und richtig, dass diese Möglichkeit hier ausgeweitet wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nadine Gersberg und Tanja Hartdegen (SPD)) Punkt sieben: Gewahrsam. Der Freiheitsentzug darf immer nur die Ultima Ratio sein und nur angewandt werden, wenn durch alle anderen Mittel das Ziel – in diesem Fall geht es um den Schutz vor einer konkreten Gefahr – nicht erreicht werden kann. Die Ausweitung der Präventivhaft in Bezug auf die sexuelle Selbstbestimmung ist auch nachvollziehbar. Es gibt allerdings auch Rechtsgüter, zum Beispiel bei der kritischen Infrastruktur und den Kulturgütern von mindestens überregionaler Bedeutung. Bei der Anhörung sollten wir darauf schauen, ob es nicht eine Form von Definition oder zumindest einen Bezug braucht. Das wäre angesichts der Schwere dieses Grundrechtseingriffs sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig. Wie gesagt, das können wir uns im Detail noch anschauen. Die Erhöhung der höchstzulässigen Dauer des Freiheitsentzugs begründen Sie damit, dass eine längere Präventivhaft durch die richterliche Einzelfallentscheidung möglich sein soll. Warum Sie die bisherigen Zeiträume verdoppeln wollen, begründen Sie nicht. Es erschließt sich mir auch nicht; vielleicht wird es das in der weiteren Debatte. Meine Frage dazu ist schon: Was ist der Grund, warum diese längere Präventivhaft notwendig sein soll? Warum verdoppeln Sie einfach den bisherigen Zeitraum? – Ich glaube, das sollten wir uns anschauen. Es geht um eine massive Einschränkung der Grundrechte; deshalb muss das auch vollumfänglich begründet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Ich fasse zusammen: Insgesamt beinhaltet der Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Änderung des HSOG einige Punkte, die wir sehr wahrscheinlich mittragen können. Bei anderen Punkten haben wir aber noch Fragen, die wir dann hoffentlich in der Anhörung und in den weiteren Beratungen klären können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Angela Dorn

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Promny das Wort, Fraktion der Freien Demokraten. Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach schweren Straftaten will die CDU einmal wieder reflexartig die Befugnisse der Sicherheitsbehörden weiter ausbauen. Doch irgendwann nehmen immer mehr nisse – vor allem, wenn es um Überwachungsmaßnahmen geht – ein Ausmaß an, das mit einer freiheitlichen kratie unvereinbar ist. (Beifall Freie Demokraten) Das hat auch kürzlich die Niederlage vor dem verfassungsgericht im Hinblick auf das hessische sungsschutzgesetz ausdrücklich gezeigt. Die Hessische Landesregierung wäre klug beraten, wenn sie den rechten – hier ganz konkret dem Recht auf informelle Selbstbestimmung – mehr Beachtung schenken würde. nes ist klar: Absolute Sicherheit kann es in einer lichen demokratischen Gesellschaft nicht geben. und Sicherheit dürfen niemals in einem blinden Automatismus gegeneinander ausgespielt werden, meine Damen Herren. (Beifall Freie Demokraten) Zentrale Frage an der Stelle ist doch: Wie viel chung und Kontrolle braucht es, um unsere Sicherheit gewährleisten, ohne dabei die Freiheitsrechte über zu beschneiden? (Robert Lambrou (AfD): Eine ganze Menge!) Im heute vorliegenden Entwurf soll die Videoüberwachung in § 14 HSOG erweitert werden, wenn Orte „aufgrund ihrer konkreten Lage, Einsehbarkeit und Frequentierung günstige Tatgelegenheiten für Straftaten bieten und anzunehmen ist, dass sie gemieden werden“. Das tet im Umkehrschluss, dass Videoüberwachung auch möglich sein soll, ohne dass tatsächliche Anhaltspunkte Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen. Meine Damen und Herren, das reicht aus unserer nicht aus, dass man ausschließlich auf die Lage, Einsehbarkeit und Frequentierung abstellt. (Beifall Freie Demokraten) Das ist reine Symbolpolitik. Das ist kein Mehr an heit für unser Land. Sie schreiben im Gesetzentwurf, diese Orte „günstige Tatgelegenheiten“ für Kriminelle ten. Doch reicht das aus, um eine umfassende chung zu rechtfertigen? Wenn es jetzt um die Angsträume geht – als Beispiel haben Sie den Jägertunnel, eine unterführung in Marburg, genannt, in dem bereits Straftaten stattgefunden haben –, sind natürlich auch Freie Demokraten für eine Videoüberwachung, wie im dieses Tunnels. (Beifall Freie Demokraten) Das wird schon so gemacht; denn nach § 14 Absatz Satz 1 HSOG können die Gefahrenabwehr- und behörden „zur Abwehr einer Gefahr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass taten drohen, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen“. Das ist richtig so. Das ist auch ausreichend, meine Damen Herren. Mehr bedarf es nicht. (Beifall Freie Demokraten) Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der wir Freie Demokraten sehen in der Regelung im auch die Gefahr der ausufernden Videoüberwachung. Videoüberwachung als Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung muss immer in einem Verhältnis Befug- angestrebten Erfolg stehen. Ja, es ist richtig: Für das Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionierende GefahrenDemo- abwehr ist auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung entscheidend. Machen wir uns aber doch nichts vor: Das wird nur mit einer Videoüberwachung nicht geschehen, sondern es geht vor allem darum, dass auch Polizeikräfte vor Ort sind, die dann einschreiten können, wenn StraftaBundesVerfas- ten begangen werden, meine Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten) GrundLassen Sie mich noch einmal klarstellen: Wir Freie DeEi- mokraten sind nicht pauschal gegen Videoüberwachung. freiheit- An neuralgischen Punkten ist sie sehr sinnvoll, wenn es Freiheit konkrete Anhaltspunkte für Gefahren gibt. Aber die Überwachung ohne konkrete, ohne objektive Anhaltspunkte für und eine Gefahr lehnen wir entschieden ab. (Beifall Freie Demokraten) Was mich besonders überrascht, ist die Kehrtwende der Überwa- SPD, meine Damen und Herren. zu (Lisa Gnadl (SPD): Ach?) Gebühr Noch vor zwei Jahren hörten wir die klaren Worte von der SPD, dass sie sich gegen eine grenzenlose Videoüberwachung aussprach. (Stephan Grüger (SPD): Das ist ja auch so! – Lisa

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Gnadl SPD

Die gibt es auch nicht! Das ist auch nach wie vor so!) deshalb bedeu- – Ja, doch, das ist schon grenzenlos, was Sie hier vornehdann men. die (Weitere Zurufe SPD – Hartmut Honka (CDU): Die Rede ist auch sehr reflexartig!) Sicht – Ganz bestimmt nicht, ganz bestimmt nicht. Erinnern Sie sich noch gut an den September 2022? Da haben Sie nämlich eine Aktuelle Stunde eingebracht mit dem Titel „Keine grenzenlose Videoüberwachung in Hessen durch Innenminister Beuth“. Sicherdass (Zuruf Freie Demokraten: Hört, hört!) bieÜberwa- Heute scheint Ihnen das Thema doch nicht mehr so wichtig zu sein, wenn Sie jetzt bereit sind, den Ausbau der ÜberGleis- wachung mitzutragen. viele (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das ist der wir Punkt!) Fall Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten sind weiterhin der Auffassung, Überwachung ersetzt keine polizeiliche Präsenz. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall Freie Demokraten) PolizeiWas nützt es denn, wenn Kameras alles aufzeichnen, aber Straf- am Ende des Tages niemand da ist, der dann einschreiten kann, wenn es einen Ernstfall gibt? auch (Holger Bellino (CDU): Am Thema vorbei!) und Meine Damen und Herren, kommen wir zur Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung um Fälle der Gefahrenabwehr – ein weiteres Beispiel, wo sich zeigt, SPD, dass die Freien Demokraten wirken. Denn wir haben im Entwurf letzten Plenum mit unserem Antrag klargemacht, dass Eine der Einsatz der Fußfessel verbessert werden muss, um den Schutz gefährdeter Personen zu gewährleisten. Genau zum dieser Forderung, den Einsatz von Fußfesseln auch bei polizeilichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ermöglichen, kommen die regierungstragenden Fraktionen heute mit ihrem Gesetzentwurf nach. Da zeigt sich doch erneut: Die kritisch-konstruktive Opposition der Freien Demokraten wirkt in diesem Haus. (Beifall Freie Demokraten – Ministerpräsident Boris Rhein: Da müssen Sie selbst lachen!) Es gibt eine Vielzahl weiterer Punkte, Stichwort: Präventivgewahrsam. Ich sage hier ganz klar: Präventivgewahrsam muss die absolute Ausnahme bleiben. Wir werden im Rahmen der Anhörung natürlich schauen, welche Voraussetzungen für den Präventivgewahrsam geschaffen werden. Ich denke, hier ist es auf jeden Fall klug, dass das nach wie vor von einem Richter überprüft und bestätigt werden muss, unabhängig davon, ob eine Obergrenze besteht oder nicht. Problematisch könnte jedoch die Frage der Prognosesicherheit sein – ein Punkt, den wir uns im Rahmen der Anhörung sehr genau anschauen werden. Stichwort: Bodycams. Auch deren Einsatz ist durchaus sinnvoll. Interessant wird allerdings sein, inwieweit beispielsweise die Kompatibilität zwischen Bodycam und Taser funktioniert. Hier läuft es in NRW etwas besser. Wir fordern jedenfalls für zukünftige Beschaffungen, dass eine Kompatibilität zwischen Tasern und Bodycams gewährleistet ist. Auch bei dem Stichwort Drohneneinsatz ist es gut und wichtig – längst überfällig, könnte man sagen –, dass es hierfür eine Rechtsgrundlage geben soll. Das ist sinnvoll, und auch das werden wir uns im Rahmen der Anhörung genau anschauen. Last, but not least: erleichterte Identitätskontrollen in den Waffenverbotszonen nach dem Waffengesetz sowie Befragung der jeweiligen Personen und Durchsuchungen. Auch hier sollten wir ganz genau hinschauen, welche tatbestandlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Das Stichwort war: konkrete Lageerkenntnisse. Hier sollen wir schauen, dass wir im Rahmen des Rechtsstaatlichen bleiben. Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Uhr: Wir Freie Demokraten werden diesen Gesetzentwurf kritischkonstruktiv begleiten und dementsprechend schauen, welche Ergebnisse die Anhörung hervorbringt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten)

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Angela Dorn

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Gnadl das Wort, Fraktion der Sozialdemokraten.

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Lisa Gnadl SPD

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Promny, ehrlich gesagt, fand ich Ihre Rede eben gerade sehr reflexartig. (Beifall SPD und CDU) Das war schlicht und ergreifend ein sicherheitspolitischer liberaler Zickzackkurs, den Sie hier vollbracht haben. So erleben wir das im Bereich der inneren Sicherheit von der FDP zu sämtlichen Themen hier im Hessischen Landtag. (Beifall SPD und CDU) Wenn Sie sich den Gesetzentwurf noch einmal anschauen, dann sehen Sie, wie sorgfältig hier abgewogen wurde, dass beispielsweise an vielen Punkten gerade auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachtet wurde. Es geht bei diesem Gesetzentwurf sehr wohl auch darum, an welchen Stellen wir selbstverständlich einen Richtervorbehalt für bestimmte Maßnahmen brauchen und dieser nach wie vor im Gesetz verankert ist. Ich will an dieser Stelle aber auch noch einmal deutlich sagen: Diese Koalition handelt mit Bedacht, aber unverzüglich. Wir sehen, dass sich die Sicherheitslage verschärft hat. Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik und dem jüngsten Verfassungsschutzbericht haben wir die großen Herausforderungen in der Sicherheitspolitik gesehen: die steigende Anzahl rechtsextremer Straftaten, die auf einem Höchststand ist, die Zahl der islamistischen Straftaten, die stark zugenommen hat, oder auch die Zahl der häuslichen Gewalttaten, die auf einem besorgniserregenden Niveau ist. Genau deswegen haben wir uns in der Koalition schnell auf den Weg gemacht, als Fraktionen von CDU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag einzubringen. (Beifall SPD und CDU) Denn wir wollen, dass die Polizei die Mittel zur Verfügung gestellt bekommt, um zielgerichtet und konsequent gegen Straftaten und Gefährdungslagen vorzugehen. Wir tun das heute mit diesem eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung der inneren Sicherheit in Hessen und stützen uns dabei auf drei Punkte: Erstens. Wir wollen die Kompetenzen für unsere Sicherheitsbehörden dort ausweiten, wo es notwendig und geboten ist. Zweitens. Wir wollen die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung, und das heißt, aller Menschen, die in Hessen leben. Drittens – auch das liegt diesem Gesetzentwurf zugrunde – ist es ein Abwägungsprozess zwischen den Grundrechten und anderen wesentlichen Rechtsgütern. Genau diese drei Punkte hat der Gesetzentwurf beachtet. Er ist ausgewogen, und er ist verhältnismäßig. Deswegen an dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön an Frau Gronemann, die sich heute sehr differenziert mit diesem Gesetzentwurf und den Vorschlägen auseinandergesetzt hat. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte noch einmal auf einige Punkte eingehen, zunächst die Videoüberwachung an besonders gefährlichen Orten. Der Gesetzentwurf sieht eben keine grenzenlose Videoüberwachung an allen Orten vor, sondern an besonderen Orten, die aufgrund ihrer Lage Straftaten begünstigen. Genau das ist doch auch bei dem Thema „Jägertunnel in Marburg“ der Punkt gewesen: Es mussten erst Straftaten vorliegen, damit es zu einer Videoüberwachung in diesem Tunnel kommt. Genau darum geht es: dass wir an solchen Orten, an denen besondere Gefährdungslagen vorliegen, Videoüberwachung installieren können, bevor eine Straftat passiert. (Beifall SPD, CDU und Dirk Gaw (fraktionslos)) Denn es ist doch zynisch, dass Menschen bestimmte Orte meiden müssen, weil sie sogenannte Angsträume sind und als solche empfunden werden, und dass öffentliche entstehen, in die man sich nicht mehr reintraut. Das insbesondere Frauen an vielen Orten so. Dafür wir jetzt die Videoüberwachung an diesen besonderen ten, und das ist eine gute und wichtige Maßnahme Prävention von Straftaten. Es hat auch niemand gesagt, dass das die einzige Maßnahme sei, die wir hier ergreifen. Natürlich muss es auch zistinnen und Polizisten auf der Straße geben; das tet doch niemand. Aber die Videoüberwachung an Orten ist eine wichtige Möglichkeit. (Beifall SPD und CDU) Ich will auch noch etwas zum Thema Waffenverbotszonen sagen. Auch das ist ein wichtiger Punkt, den wir in sem Gesetzentwurf aufgreifen. Uns geht es darum, die Waffenverbotszonen keine zahnlosen Tiger sind, man in diesen Waffenverbotszonen auch anlasslose titätsfeststellungen und, wenn konkrete Lageerkenntnisse vorliegen, Kontrollen durchführen kann. Damit orientieren wir uns an der Gesetzgebung anderer Bundesländer haben das in diesem Gesetzentwurf mit aufgegriffen. Drittens zu den Bodycams. Auch darüber wurde schon gesprochen. Zum einen geht es darum, dass cams bei der Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum den Ordnungshütern genutzt werden können, um sich Angriffen zu schützen. Das ist ein Punkt, der seitens Kommunen als Forderung an uns herangetragen wurde den wir jetzt im Gesetz regeln wollen. Zum anderen es um den Einsatz von Bodycams in Wohnungen. Wohnungen sind besonders sensible Bereiche; genau deshalb dieser Gesetzentwurf so formuliert, wie er formuliert Er beachtet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Hinsicht, dass Bodycams in Wohnungen gen werden können. Dabei geht es natürlich um den der Beamtinnen und Beamten, am Ende aber eben darum – gerade dann, wenn ein Fall häuslicher Gewalt liegt –, durch die Aufzeichnung in einer Wohnung zu Deeskalation der Situation beizutragen und die Gefährdung der Einsatzkräfte und der von Gewalt Betroffenen zu mieren. An dieser Stelle ist auch wichtig, zu erwähnen, dass verständlich der Richtervorbehalt gilt, was die Verwertung der Aufzeichnungen angeht, sodass die Grundrechte jeden und eines jeden gewahrt bleiben.

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Angela Dorn

Frau Abgeordnete Gnadl, Sie müssen zum Schluss men.

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Lisa Gnadl SPD

Ich komme zum Schluss. – Über Fußfesseln ist schon viel gesagt worden. Sie sind ein weiterer Teil res Frauensicherheitspakets, dass wir auf den Weg bringen. Mir geht es darum, zum Schluss noch einmal deutlich machen, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine Abwägung zwischen den Grundrechten auf der einen dem Schutzbedürfnis vor Kriminalität, Gewalt und hung auf der anderen Seite leistet. Ich freue mich auf Beratungen im Innenausschuss. (Beifall SPD und CDU) Räume Vizepräsidentin Angela Dorn: geht Als Nächstes spricht die Landesregierung. Ich gebe Herrn schaffen Staatsminister Poseck das Wort. Orzur

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Prof. Dr. Roman Poseck

PoliSehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Dabestreimen und Herren! Die innere Sicherheit hat für Schwarzdiesen Rot Priorität. Das zeigt auch der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf. Die innere Sicherheit ist gerade in der heutigen Zeit von zentraler Bedeutung für die Menschen. Wir wollen, dass die Menschen in Hessen so sicher wie möglich leben können, und wir wollen auch, diedass sie sich dabei sicher fühlen können. Diesem Ziel dient dass der vorgelegte Gesetzentwurf. Er wird Hessen sicherer madass chen. Iden- (Beifall CDU und SPD) Es war in der Debatte schon die Rede davon, dass wir und in herausfordernden Zeiten leben und dass wir, insgesamt gesehen, eine angespannte Sicherheitslage haben. Das sagen alle Innenministerinnen und Innenminister in Deutschheute Body- land unisono. Neue Herausforderungen brauchen aber eben auch neue Antworten. Diese Antworten liefern wir, auch von durch eine Verschärfung des hessischen Polizeirechts. vor vieler Lieber Herr Promny, Sie scheinen in dieser Zeit nicht anund gekommen zu sein. Ihre Rede hat deutlich gemacht, dass geht eine solche Sicherheitspolitik jedenfalls mit der hessischen FDP nicht zu machen ist. Ich will es deutlicher sagen: ist Indem Sie die Sicherheitsbedürfnisse der Menschen nicht ist. ernst nehmen, beeinträchtigen Sie auch ihre Freiheit. getra- (Beifall CDU und SPD) Schutz Da Sie auf Freiheit so viel Wert legen, sollten Sie auch auch bei der Sicherheit ansetzen; denn Sicherheit und Freiheit vorstehen in einem untrennbaren Zusammenhang. Sicherheit einer gewährleistet Freiheit. Mit unserer Politik wollen wir dafür Sorge tragen, dass sich die Menschen frei entfalten können, minidass sie das machen können, was ihnen wichtig ist, und sich eben nicht zurückziehen, weil sie Angst haben, weil selbst- sie Sorgen vor Kriminalität haben. Von daher sind Sicherheit und Freiheit bei Schwarz-Rot bestens aufgehoben. einer (Beifall CDU und SPD) Nach Ihrer Rede habe ich in der Tat erhebliche Zweifel, ob Sie diese Zusammenhänge sehen. Vielleicht sollten Sie sich von der FDP in Rheinland-Pfalz beraten lassen. Der dortige Justizminister hat sich heute für die Speicherung komvon IP-Adressen ausgesprochen. Das wäre vielleicht ein Ansatz für Sie, damit auch Sie in der Gegenwart der Sicherheitspolitik ankommen. (Beifall CDU und SPD) heute Unser Sicherheitsgebäude steht auf zwei starken Säulen: unseauf der einen Seite eine starke und leistungsfähige Polizei und starke und leistungsfähige Sicherheitsbehörden, auf zu der anderen Seite ein rechtlicher Rahmen, der die Sicherkluge heitsbehörden in den Stand setzt, ihren Aufgaben bestmögund lich gerecht zu werden. BedroLassen Sie mich zunächst noch ein paar Sätze zur ersten die Säule, zu einer starken und leistungsfähigen Polizei, sagen. Wir haben so viele Einsatzkräfte bei unserer Polizei, wie es sie noch nie gegeben hat. Wir werden unsere Polizei in diesem und im nächsten Jahr personell weiter deutlich verstärken können. 250 zusätzliche Kräfte – unter Abzug derjenigen, die in den Ruhestand gehen – werden die Polizei verstärken. Damit sind mehr Polizisten auf den Straßen, als es sie in Hessen je gegeben hat. Wir setzen auch weiterhin auf eine gut ausgestattete Polizei. Es ist gut, dass es gelungen ist, alle der 650 Anwärterstellen zu besetzen, damit wir auch in Zukunft auf leistungsfähige Polizistinnen und Polizisten in Hessen bauen können. (Beifall CDU und SPD) Wir haben ganz konkrete Maßnahmen ergriffen. Ich will an dieser Stelle auf die Innenstadtoffensive hinweisen: mehr Kontrollmaßnahmen, ein erhöhter Kontrolldruck in unseren Innenstädten, um Kriminalitätsschwerpunkten zu begegnen. Ich kann es auch hier öffentlich sagen: Aktuell findet die elfte Razzia im Frankfurter Bahnhofsviertel binnen eines sehr kurzen Zeitraumes statt. So tragen wir zu mehr Sicherheit auch in Brennpunkten bei. (Beifall CDU und SPD) Wir haben darüber hinaus auf den schrecklichen Anschlag von Solingen gezielt mit einer Erhöhung der Polizeipräsenz reagiert. Die Polizeipräsenz ist stärker sichtbar geworden, und diese Maßnahme haben wir gestern bis auf Weiteres verlängert. Wir wollen nämlich für ein Höchstmaß an Sicherheit auf unseren Weihnachtsmärkten sorgen, damit sich die Menschen dort freuen und sich vor allem frei bewegen können. Daneben setzen wir auch auf die notwendigen rechtlichen Befugnisse. Dafür ist dieser Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen wahrlich ein Meilenstein. Wir setzen auf eine Ausweitung des Fußfesseleinsatzes, und zwar in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht. Die Voraussetzungen werden geändert. Es geht nicht mehr nur um Taten mit terroristischem Bezug, sondern auch um Taten, die gegen bedeutende Rechtsgüter gerichtet sind. Damit schaffen wir mehr Sicherheit vor Kriminalität, und wir schaffen vor allem einen deutlichen Sicherheitsgewinn für die Opfer häuslicher Gewalt. An dieser Stelle will ich wieder auf den Freiheitsbegriff eingehen. Das ist ein Gewinn an Freiheit für die Opfer häuslicher Gewalt, insbesondere für Frauen. Deshalb ist das ein ganz wichtiger Schritt. (Beifall CDU und SPD) Darüber hinaus schaffen wir Regelungen für den Einsatz von Drohnen. Das ist vor allem ein Gewinn an Rechtssicherheit; denn bislang werden Drohnen auf der Grundlage einer Generalklausel eingesetzt. Jetzt schaffen wir ganz konkrete Regeln, und das ist auch ganz im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, die immer wieder verlangt, dass die Voraussetzungen rechtssicher gefasst sein müssen. Auch das tun wir an dieser Stelle. Drohnen sind in der polizeilichen Arbeit unverzichtbar. Selbstverständlich wollen wir die neuen und modernen Möglichkeiten im Interesse der Sicherheit effektiv einsetzen. Darüber hinaus weiten wir die Videoüberwachung aus, und zwar insbesondere im Blick auf Angsträume. Dieses Thema ist mir auch in Gesprächen in den Kommunen immer wieder begegnet. Mir wurde gesagt: Wir würden ja gerne eine Videoschutzanlage einrichten, aber noch ist hier kein Kriminalitätsschwerpunkt. – Das ist eine zutiefst unbefriedigende Situation. Wollen wir wirklich abwarten, bis es Kriminalitätsschwerpunkte sind? Das kann doch nicht die Antwort sein. Hier müssen wir proaktiv und präventiv handeln, um das Entstehen von Angsträumen zu vermeiden. (Beifall CDU und SPD) Auch an der Stelle ist unser Gesetzentwurf wieder ein Gewinn an Freiheit, weil Menschen diese Räume dann nicht mehr meiden, da sie sich frei bewegen können. Schließlich eröffnen wir auch neue Möglichkeiten für das Installieren von Videoschutzanlagen in der Nähe der Gebäude von Religionsgemeinschaften. Natürlich haben wir dabei auch Synagogen im Blick, die im Moment besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind. Wir wollen alles dafür tun, jüdisches Leben wirkungsvoll zu schützen. Ich glaube, darin sind wir uns in diesem Haus einig. Mich haben durchaus schon Personen angesprochen, die hoffen, dass diese Regelung alsbald in Kraft gesetzt werden kann, auch weil sie aktuell so wichtig ist. Sehr geehrte Frau Weegels, selbstverständlich schützen wir auch Moscheen und Menschen islamischen Glaubens. Ich verstehe Ihren Ansatz an dieser Stelle nicht. Das zeigt wieder einmal, dass Sie einen völlig verfehlten Ansatz haben, wenn es um die Freiheit der Religionsausübung und die Vielfalt in unserer Gesellschaft geht. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Schließlich wollen wir den Einsatz der Bodycam auf Wohnungen erweitern. Das ist zum Schutz der Beamten in diesen konfliktträchtigen Situationen wichtig, aber auch für die Stadtpolizei. Es ist ein von den Kommunen immer wieder vorgetragener Wunsch, der in diesen Gesetzentwurf Eingang gefunden hat. Das ist auch ein Sicherheitsgewinn für die Stadtpolizei, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit leistet. Darüber hinaus wollen wir den Unterbindungsgewahrsam ausweiten. Frau Gronemann, am Ende wird der Richter entscheiden, welche Länge des Unterbindungsgewahrsams angemessen ist; aber wir schaffen jedenfalls mehr Möglichkeiten für mehr Sicherheit. Wenn Sie sich die Polizeigesetze anderer Länder anschauen, stellen Sie fest, dass das immer noch sehr maßvoll bleibt. Aber wir gehen hier weiter, damit in Fällen, in denen das notwendig ist, mehr Sicherheit ermöglicht wird. Schließlich erweitern wir in Waffenverbotszonen die Befugnisse im Hinblick auf die Kontrollmöglichkeiten der Polizei bei Identitätsfeststellungen und auch bei Durchsuchungsmaßnahmen. Auch das sind wichtige Schritte für mehr Sicherheit, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind. Unter dem Strich sehen Sie hier die Entschlossenheit und die Handlungsfähigkeit von Schwarz-Rot in Fragen der inneren Sicherheit. Das ist auch ein Kontrastprogramm zur Ampel in Berlin; denn das Sicherheitspaket der Ampel, das vollmundig verkündet wurde, droht schon jetzt zu scheitern oder in der Schublade zu verschwinden. Die Koalitionsparteien lassen, nach allen Informationen, die ich habe, die Innenministerin im Regen stehen. Davon unterscheiden wir uns hier, indem wir einig und entschlossen an unserer Sicherheit arbeiten und immer wieder punktgenau auf neue Herausforderungen reagieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall CDU und SPD)

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Frank Lortz

Herr Minister, herzlichen Dank. – Es gibt keine Wortmeldungen. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung zweiten Lesung an den Innenausschuss. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken – Drucks. 21/1093 zu Drucks. 21/646 – Berichterstatter ist der Kollege Moritz Promny. Bitte Moritz Promny, Berichterstatter: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Der federführende Innenausschuss hat in seiner darüber beraten und beschlossen, den Gesetzentwurf Berücksichtigung des Änderungsantrags, Drucks. in zweiter Lesung anzunehmen, mit den Stimmen CDU und SPD gegen AfD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freien Demokraten. – Vielen

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Frank Lortz

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Mit aufgerufen ist der Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 21/1154 – Die Aussprache eröffnet der Kollege Frederik Bouffier, CDU-Fraktion. Bitte sehr.

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Frederik Bouffier CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Wir beraten heute, wie es eben angeklungen ist, in ter Lesung den Entwurf für das Gesetz zur Änderung Hessischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes für hessischen Universitätskliniken. Ich will mich auf konzentrieren, da hinsichtlich der Änderung des für die hessischen Universitätskliniken nach meiner teilung Konsens herrscht. Die grundsätzlichen Ziele und Linien des Gesetzentwurfs sind schon in der ersten Lesung von Staatsminister dem Kollegen Bauer und auch der Kollegin Kunz-Strueder beleuchtet worden, sodass ich mich im Wesentlichen das beziehen kann, was diese gesagt haben. Im Kern es darum, verschiedene Einrichtungen der Ausbildung der Fortbildung zusammenzuführen und mit einer schule für öffentliches Management und Sicherheit gien zu erzielen und eine qualitativ hochwertige dung zu gewährleisten. Im Wesentlichen waren es zwei Punkte, bei denen Staatsgerichtshof aus verfassungsrechtlichen Gründen Änderung verlangt hat. Mit dem Gesetzentwurf der tionsfraktionen nehmen wir dies nun auf und berücksichtigen mit unserem Änderungsantrag zudem das Ergebnis der Anhörung. weiteren Zum einen ging es um die verfassungsrechtliche Absicherung der Stimmenmehrheit der Professorengruppe und zum der anderen um das Berufungsverfahren sowie um die Bestellung und Abberufung des Präsidenten bzw. der Präsidentin. Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir dafür, dass die Stimmenmehrheit bzw. die doppelte Stimmgewichtung der Professorengruppe für Entscheidungen des Senats und des Fachbereichs in allen wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten gilt. Durch diese Anpassung wird die Gremienarbeit an der Hochschule in der Praxis erheblich erleichtert, da Auslegungsschwierigkeiten in Bezug darauf, wann das doppelte Stimmgewicht anzuwenden ist – welche auch durch einen sehr. Katalog oder Verfahrensregelungen nicht vollständig beseitigt werden könnten –, von vornherein vermieden werden. Die im Anhörungsverfahren aufgeworfenen Fragen, ob das Prinzip der Stimmenmehrheit zum Beispiel auch bei der Abberufung der Präsidentin oder des Präsidenten, der EntHerren! sendung der Mitglieder in die Findungskommission und Sitzung dem Erlass der Berufungsordnung nach § 111 Absatz 5 des unter Entwurfs anzuwenden ist, werden mit der Anpassung ob21/1082, solet. Ich komme gleich auch noch zum Änderungsantrag von der GRÜNEN. Dank. Mit der Anpassung des § 107 Absatz 4 Satz 3 des Hochschulgesetzes wird die Mitwirkungsmöglichkeit der Professorengruppe der HöMS weiter gestärkt, und mit Anpassungen des § 111 wird klargestellt, dass das für die Einstellung und die Ruferteilung zuständige Ministerium an die Reihenfolge des Einstellungsvorschlags gebunden ist. Meine Damen und Herren, mit unserem Gesetz und der Änderung werden Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie an der HöMS weiter gestärkt. (Beifall CDU und SPD) Auf den Änderungsantrag will ich in gebotener Kürze eingehen. Wir werden ihm, was Sie jetzt nicht überraschen wird, nicht zustimmen. Ich will das vor allen Dingen an einem Beispiel deutlich machen, nämlich sozusagen an dem Kernstück Ihres Änderungsantrags, bei dem es um die Herren! Thematik der Stimmenmehrheit geht. Ich habe eben schon zwei- ein bisschen anklingen lassen, dass ein abschließender Kades talog, wie Sie ihn vorgeschlagen haben, sicherlich wenig die förderlich ist. Sie sagen, in einem abschließenden Katalog Ersteres soll das doppelte Stimmgewicht gelten. Gesetzes Allerdings – das ist das Problematische dabei – werden Beurschon Angelegenheiten, die die Forschung unmittelbar betreffen, von diesem Katalog nicht vollständig erfasst. So wird beispielsweise die Beschlussfassung über die GrundPoseck, ordnung, die Berufungsordnung, Studierendensatzungen oder über Grundsätze für die Kriterien der Gewährung von auf Leistungsbezügen und für die Ermittlung von Leistungen, ging für welche der Staatsgerichtshof die Professorenmehrheit und ausdrücklich gefordert hat, in dem Katalog nicht erwähnt. Hoch- Entgegen Ihrer Begründung würde durch Ihren Vorschlag Syner- gerade nicht sichergestellt, dass der Professorengruppe Ausbil- die verfassungsrechtlich notwendige Stimmenmehrheit bei Angelegenheiten zukommt, die Lehre und Forschung unmittelbar betreffen. der eine Abschließende Kataloge haben daneben immer auch das Koali- Problem, dass gegebenenfalls neu auftretende oder artverwandte Sachverhalte nicht erfasst werden und damit weiterer Streit vorprogrammiert wird. Wir halten es deshalb für die bessere Lösung, sozusagen durch eine Generalregelung für alle wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten diese Professorenmehrheit verfassungsrechtlich abzusichern. Der Gesetzentwurf samt Änderungsantrag der Regierungskoalition ist ausgewogen, berücksichtigt die Vorgaben des Staatsgerichtshofs und geht ferner auf die unterschiedlichen Aspekte der Anhörung ein. Im Ergebnis bitte ich deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und unserem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Frank Lortz

Vielen Dank, Kollege Bouffier. – Bevor wir in der Debatte weitermachen, begrüße ich auf der Tribüne Frau Natascha Hiltrop, zweifache Goldmedaillengewinnerin bei den Paralympics in Paris. (Allgemeiner Beifall) Herzlich willkommen. Ich hoffe, Sie fühlen sich hier wohl. Sie haben am 5. September in Paris Ihre zweite Goldmedaille im Dreistellungskampf gewonnen – wenn das richtig ist. Das passiert manchmal auch im Landtag, so ein Dreistellungskampf. (Heiterkeit) Alles Gute für Sie. Schön, dass Sie heute hier zu Gast sind. So, jetzt gehts weiter. Herr Dr. Grobe, AfD-Fraktion.

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Dr. Frank Grobe AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Leider gilt dieses Sprichwort nicht für die HöMS; denn sie ist und bleibt – das hat die mündliche Anhörung deutlich gezeigt – ein unsauber konstruierter Fremdkörper unter den hessischen Hochschulen. (Beifall AfD) Ausdauer und Beharrlichkeit zahlen sich eben nicht immer aus, vor allem dann nicht, wenn ein Vorhaben von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Genau das haben wir von Anbeginn an gesehen. All die verzweifelten Bemühungen, vor allem seitens des damaligen Innenministers Beuth, sich mit der HöMS ein Denkmal zu errichten, sind gescheitert; denn die HöMS konnte weder in eine funktionale noch in eine verfassungskonforme Hochschule verwandelt werden. So wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch nach der Annahme Ihres Änderungsantrages unter Experten ein erheblicher Zweifel ob der Verfassungskonformität der HöMS bestehen bleiben. So vertreten einige Professoren die Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf nicht vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen würde. (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Daran wird auch Ihr Änderungsantrag nichts ändern. Das sollte Ihnen, die Sie das Wort „Demokratie“ immer wie eine Monstranz vor sich hertragen, eigentlich zu denken geben. Aber reflektiertes Denken scheint für die heutige, selbst ernannte Elite bereits eine Herausforderung zu sein. (Beifall AfD) So haben die schriftlichen und mündlichen Anhörungen deutlich gemacht, dass die HöMS in der Praxis in höchstem Maße dysfunktional ist. So steht nun fest, dass es an der HöMS bis heute kaum Synergieeffekte zwischen den akademischen und praktischen Gesichtspunkten der Polizeiausbildung gegeben hat. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern; denn das eigentliche Problem mit der HöMS ist die HöMS selbst. So ist das Gesamtkonstrukt der HöMS als Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und zugleich Polizeiakademie sowie Fortbildungseinrichtung für Angehörige der Landesverwaltung Hessens eben von Natur aus zerbrechlich. Wenn man dies im Hinterkopf behält, dann ahnt man für die Zukunft nichts Gutes. Denn wir müssen auch bedenken, dass bisher nur über einen Ausschnitt der rechtlichen Regelungen am Staatsgerichtshof entschieden wurde. Da kommt also noch einiges auf uns zu. Ausbaden müssen diese Misere nun die über 3.640 Studenten der sogenannten Hochschule, darunter 2.460 angehende Polizisten. Hätten Sie doch nur auf die warnenden Stimmen gehört; es waren ja bekanntermaßen nicht gerade wenige. Lassen Sie mich daher die Ausführungen des Deutschen Hochschulverbandes, die auch von der HöMS und vom Hochschullehrerbund geteilt werden, kurz anreißen. So sahen diese vor allem die Abberufungsmöglichkeit und die doppelte Stimmgewichtung als kritisch an. Auch wenn die regierungstragenden Fraktionen diese nun eingebaut haben, sind Forschung und Lehre weiterhin nicht frei. Die Anzuhörenden bewerteten dies als verfassungswidrig. Ein vernichtendes Urteil für die Hessische Landesregierung, meine Damen und Herren. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN werden wir zustimmen, da er in Teilen diesen Mangel behebt. Dennoch wird die HöMS, wie bereits gesagt, weiterhin keine wissenschaftliche Hochschule im herkömmlichen Sinne sein, das heißt neutral und unabhängig. Sie hat nichts im Hochschulgesetz zu suchen, da sie eine Fachschule bleibt. Wir beantragen daher eine dritte Lesung. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Frank Lortz

Vielen Dank, Kollege Dr. Grobe. – Die dritte Lesung ist beantragt. Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Kunz-Strueder, SPD-Fraktion. Cirsten, bitte.

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Cirsten Kunz-Strueder SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir erneut über den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken. Zur Erinnerung: Die Gesetzesänderung hatte insbesondere zum Ziel, die durchaus außergewöhnliche Parallelkonstruktion der HöMS, die in Teilen eine Hochschule nach dem Hochschulgesetz und in anderen Teilen eine dem Innenministerium unterstellte Polizeibehörde ist, auf ein rechtlich stabiles Fundament zu stellen. Dabei haben wir die Hochschule in den Blick genommen. Dazu hat uns der Staatsgerichtshof mit seinem Urteil aufgrund einer von SPD und FDP verpflichtet. Mit der Bildung der HöMS wurde die Hessische schule für Polizei und Verwaltung mit der Polizeiakademie Hessen und der Zentralen Fortbildung Hessen zusammengeführt. Ziel war es, Synergien zu nutzen und so Geld, Personal und Ressourcen sparsam und effektiv zusetzen. Die SPD-Fraktion hatte im Hinblick auf die ursprüngliche Aufstellung der HöMS verfassungsrechtliche Bedenken. So freuen wir uns, jetzt dazu beizutragen, die Rahmenbedingungen für die HöMS zu verändern und dafür zu gen, dass die HöMS als Hochschule auf einer sicheren Grundlage steht. Einen entsprechenden hatten wir vorgelegt. Nun stoße ich ins gleiche Horn wie Kollege Bouffier: erfolgter Anhörung – ich bedanke mich an dieser Stelle neut für die zahlreichen und ausführlichen Rückmeldungen – greifen wir nun einige sachdienliche Hinweise auf, unser Vorhaben, die Hochschule rechtssicher aufzustellen, weiter voranzutreiben. (Beifall SPD und CDU) Dies tun wir, indem wir zum Beispiel die in der Anhörung kritisierte Formulierung „zu Angelegenheiten, welche Forschung unmittelbar betreffen,“ streichen; denn in Anhörung war Streichung oder zumindest Klarstellung fordert worden: Klarstellung, wie diese Angelegenheiten zu definieren seien oder eben nicht, um zu verhindern, dass zunächst darüber gestritten und abgestimmt könnte und müsste, welche Angelegenheiten die Forschung unmittelbar betreffen. Die aufgegriffene Formulierung stammt aus dem Urteil Staatsgerichtshofes; dort wird sie aber mit beispielhaften Aufzählungen ergänzt, die nicht unbedingt zur Klarstellung beitragen. Auch das ließ sich einigen Eingaben entnehmen. Deswegen streichen wir den Satz. Die Klarstellung aber durch die enumerativ aufgezählten Aufgaben des nats, nach § 42 Absatz 2 Hessisches Hochschulgesetz, des Fachbereichsrats, nach § 50 Absatz 1 desselben, durch die Regelungen bei anderen Angelegenheiten, Beispiel das Bestellungs- und Abberufungsverfahren Präsidentin oder des Präsidenten, die Wahl und der Vizepräsidentinnen und der Vizepräsidenten und Senat und Fachbereich zu erlassende Satzungen, so die Berufungsordnung. Nun liegt ein Antrag der GRÜNEN vor, der fordert, Stimmgewichtung nicht in allen von mir benannten gen zu stärken, um der Besonderheit Rechnung zu dass die Hochschule eben nicht nur eine Hochschule sondern auch eine Behörde. Genau wegen dieser Konstruktion gab es bei Gründung der HöMS diese kritischen men, von denen ich eben sprach. Blicken wir zurück, und zwar nicht nur auf das, was SPD damals sagte, sondern auch auf das, was bei Eröffnung gesagt wurde. Ich möchte dazu die damalige Staatssekretärin im Wissenschaftsministerium Asar Klammern: GRÜNE – zitieren. „Die Neuordnung der Hochschule bietet eine tige Perspektive auf dem Weg zu Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit, von der die renden profitieren können. Die Konstruktion Hochschule mit einer Polizeibehörde quasi unter Klage nem Dach ist nicht trivial; wir wünschen der HöMS viel Mut und Erfolg dabei, das Ziel einer Annäherung an das Wissenschaftssystem schrittweise zu Hocherreichen. Neben der Aus- und Fortbildung im Bereich Verwaltungsmanagement sowie der polizeilichen Aus- und Fortbildung wird die HöMS künftig Zeit, auch in den wichtigen Themenfeldern Demokratie, einMenschenrechte und Vielfalt forschen und Konzepte zur Stärkung demokratischer Einstellungen entwickeln. Ich wünsche allen Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten viel Freude an der HöMS und für die Zukunft alles Gute.“ sor- (Beifall SPD und CDU) rechtlich Antrag Man hat es an der Art, wie ich es gelesen habe, gemerkt: Betont wird ganz klar die Hochschule, die Wissenschaft, Nach die Forschung. Das ist die Ausrichtung. Das ist der Weg, er- den die HöMS gehen soll – so die ehemalige Staatssekretärin, in Klammern: GRÜNE. um Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen den Weg jetzt auch konsequent gehen, und wir freuen uns, wenn Sie mitkommen. Ich möchte schließen mit: Ich wünsche allen Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten viel Freude an der HöMS und für die Zukunft alles Gute. die (Beifall SPD und CDU) der geVizepräsident Frank Lortz: werden Vielen Dank. – Das Wort hat die Kollegin Nina Eisenhardt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr. des

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Nina Eisenhardt GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Verabschiedung des Gesetzes zur erfolgt Schaffung der HöMS hat der geschätzte ehemalige Kollege SeGrumbach von der SPD den Gesetzentwurf hier am Redund nerpult noch in den Papierkorb befördert. Jetzt begrüßen sowie Sie, Frau Kollegin Kunz-Strueder, bei der Einbringung der zum Änderung ausdrücklich eine Hochschule – ich zitiere –, der „die sich mit dem Fachgebiet Polizeibehörde in der Praxis Abwahl verbindet, die Synergien nutzt, um attraktiv für engagierte vom Nachwuchskräfte zu sein oder auch etablierte Expertinnen auch und Experten anzulocken“. Das begrüße i c h ausdrücklich. die (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Belantragen, Es ist gut, dass wir jetzt hier gemeinsam darüber sprechen, ist, wie die HöMS ein Erfolg werden kann. Natürlich ist die HöMS eine Hochschule im Hessischen Hochschulgesetz. StimIch habe die Einwände gerade nicht ganz verstanden. Aber, ich glaube, was uns jetzt einen muss, ist ein gemeinsames Ziel. Die HöMS braucht ein Gesetz, das verfassungskondie form ist. Die Hochschule muss sich darauf konzentrieren der können, junge Menschen bestmöglich auszubilden und Forschung für unsere Gesellschaft und für das Funktionie– in ren unseres Rechtsstaates auf- und auszubauen. wich- Die Frage zur Verfasstheit der Gremien muss dafür abgeschlossen werden. Deshalb ist es gut, dass nach der AnhöStudie- rung, in der erneut große Zweifel an der Verfassungskoneiner formität geweckt wurden, die regierungstragenden Fraktioei- nen mit einem Änderungsantrag nachgelegt haben. Die Gremien an der HöMS sind anders besetzt als an unseren anderen Hochschulen; denn hier spielen die Hochschuldozierenden neben Professorinnen und Professoren eine wichtige Rolle. Sie sind die Praktikerinnen und Praktiker, die Angehörigen der Polizei, und sie tragen einen Großteil der Lehre. Dadurch, dass sie mehr Stimmrecht haben, hätten die professoralen Mitglieder weniger. Klar wurde in der Anhörung, dass die Regelung für die Sicherstellung der professoralen Mehrheit im Senat bisher verfassungsrechtlich ungenügend war. Hier war vorgesehen, dass die professoralen Mitglieder bei Fragen der Forschung ein doppeltes Stimmrecht haben. Allerdings war die Frage, für welche Abstimmungen das gilt, eben nicht klar geregelt. Es gibt jetzt zwei logische Wege, das zu lösen. Entweder es gibt mehr professorale Mitglieder, sodass die Professorinnen und Professoren immer die Stimmenmehrheit haben, so wie an allen anderen hessischen Hochschulen, oder man spezifiziert, was „Fragen der Forschung“ sind. So ist das in NRW geregelt. Dort gibt es diesen Katalog. Die Koalition hat sich jetzt für einen dritten Weg entschieden – aus meiner Sicht einen unlogischen. Die professoralen Mitglieder haben einfach immer zwei Stimmen, bei allen Entscheidungen. Das gibt es noch nirgends. So wird der Bedeutung der Hochschuldozierenden – was man aber eigentlich wollte – keine Rechnung getragen. Jetzt gibt es dauerhafte Supersenatsmitglieder, die statt einer Stimme eben zwei haben. Ich habe Zweifel, ob das einem Gremium zuträglich ist. Die Regel mag verfassungskonform sein – das kann ich aufgrund fehlender Vergleichbarkeit nur schwer beurteilen –, aber gut ist sie in jedem Fall nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe in der Anhörung die Vertreterinnen und Vertreter der HöMS gefragt, was sie sich wünschen. Die Antwort war klar: eine Ausdifferenzierung, wann das doppelte Stimmrecht angewendet werden muss, um der Rolle der Hochschuldozierenden Rechnung zu tragen. In NRW gibt es das schon – ich habe es erwähnt –, es ist nicht von uns erfunden, und es funktioniert. Deshalb legen wir genau das in unserem Änderungsantrag vor. Falls es also bis zur nächsten Novelle weitere Debatten in der HöMS gibt, können Sie sich unseren Vorschlag genauer anschauen. Unser Änderungsantrag geht noch auf drei weitere Punkte aus der Anhörung ein, die von den regierungstragenden Fraktionen nicht aufgegriffen wurden. Erstens geht es um die Frage, ob in der Berufungskommission eine Person aus dem Ministerium beratend dabei ist. Die akademische Selbstverwaltung und die Unabhängigkeit von Politik bei der Berufung von Professuren, die auf Lebenszeit berufen werden, sind einige der wichtigsten Errungenschaften der Wissenschaftsfreiheit. Per Gesetz festzuschreiben, dass das Ministerium hieran zu beteiligen ist, halte ich für keinen guten Weg. Wenn die Hochschule die Beteiligung des Ministeriums für gewinnbringend hält, dann soll sie die beratende Mitgliedschaft selbst regeln. Wir greifen deshalb den Vorschlag des Deutschen Hochschulverbands auf, dieses Recht an die Hochschule zu geben und eben nicht per Gesetz zu regeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Zweiten geht es um die Frage, ob die Studierendenschaft ihre Entscheidung zur Schaffung oder Nichtschaffung einer verfassten Studierendenschaft revidieren kann. Hier wurde in der Anhörung überzeugend vorgetragen, dass dies eine Lücke im Gesetz ist. Dass sich die Studierendenschaft nur einmal bei Gründung der Hochschule entscheiden kann, ob es sie gibt oder nicht, und dann die Entscheidung nicht wieder ändern kann, ist in der Tat unlogisch. Auch hier wollen wir nachbessern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als letzten Punkt schlagen wir vor, dass die Professorengruppe nicht gänzlich von Berufungsverfahren für Hochschuldozierende ausgeschlossen werden kann. Auch hier geht es um die professorale Mehrheit. Hier wurden in der Anhörung ernst zu nehmende Zweifel geäußert, ob die Regelung, wie sie jetzt ist, verfassungskonform wäre. Deshalb wollen wir auch hier nachbessern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz ist mit dem Änderungsantrag der Koalition zwar auf dem richtigen Weg, aber es fehlen noch einige nicht unwesentliche rechtliche und politische Schritte, damit dem Erfolg der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit für ihre Zukunft nichts mehr im Wege steht. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung für unseren Änderungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Kollegin Eisenhardt. – Das Wort hat der Abgeordnete Moritz Promny, FDP-Fraktion. Moritz, bitte. Moritz Promny (Freie Demokraten): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Integration der HöMS in das allgemeine Hochschulsystem ist ein wichtiger Schritt, den wir Freie Demokraten ausdrücklich begrüßen. (Beifall Freie Demokraten) Diese Maßnahme stärkt die Verbindung zwischen akademischer Forschung und der praxisorientierten Ausbildung im Sicherheitsbereich. Dennoch wurde in der Anhörung Nachbesserungsbedarf in mehreren Bereichen deutlich. Ich komme zum ursprünglichen Gesetzentwurf von CDU und SPD. Besonders kritisch sahen die Anzuhörenden die unklare Abgrenzung zwischen forschungsrelevanten und anderen Entscheidungen. Der Gesetzentwurf versuchte, das durch eine doppelte Gewichtung der Professorenstimmen bei forschungsrelevanten Angelegenheiten zu kompensieren. Doch diese Regelung war verfassungsrechtlich bedenklich, da keine klare Definition dessen vorliegt, was forschungsrelevant ist. Es blieb unklar, wer entscheidet, ob eine Angelegenheit unmittelbar die Forschung betrifft. Diese Unklarheit könnte zu ständigen Konflikten in den Gremien führen. Ein weiterer schwerwiegender Punkt ist die Rolle des Ministeriums bei der Besetzung der Hochschulleitung. Der Gesetzentwurf sah vor, dass das Ministerium weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Bestellung der Präsidentin oder des Präsidenten spielt, basierend auf einer Vorschlagsliste, die von einer paritätischen Findungskommission erstellt wird. Dies beeinträchtigt die Unabhängigkeit der Hochschule und schwächt die wissenschaftliche Selbstverwaltung. Wissenschaftler, die Träger der Wissenschaftsfreiheit, sind in dieser Kommission unterrepräsentiert, rend das staatsnahe Kuratorium einen starken ausübt. Diese politische Einflussnahme auf die der Hochschulleitung gefährdet die Autonomie der schule. Auch der Deutsche Hochschulverband und der Hochschullehrerbund haben ihre Kritik an der Trennung der sorengruppe und den Regelungen zur Sitzverteilung im nat geäußert. Die vorgeschlagenen Regelungen schränken die Mitwirkung der Wissenschaft erheblich ein, insbesondere bei der Wahl und Abberufung der Hochschulleitung. Diese Einschränkungen stehen im Widerspruch zu den fassungsrechtlichen Anforderungen an die Mitwirkung Professorenschaft bei den Angelegenheiten, die Lehre Forschung betreffen. Ein weiterer kritischer Punkt ist die Entsendung Ministeriumsvertretern in die Berufungskommission, Einfluss auf die wissenschaftliche Entscheidung könnte. Auch dies birgt die Gefahr, dass die Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigt wird. Die Besetzung von Berufungskommissionen sollte ausschließlich auf fachlicher kation und nicht auf politischem Einfluss basieren, Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten) Zum Änderungsantrag von CDU und SPD haben wir enthalten. Diese Ergänzungen sind aus unserer Sicht tiv, doch bleiben leider zentrale Kritikpunkte der renden unberücksichtigt, zum Beispiel die Kritik am lichen Ausschluss der Professoren aus den Berufungskommissionen für Hochschuldozenten oder die Revidierbarkeit von Studierendenentscheidungen, § 112 Hessisches schulgesetz. Durch die hohe Fluktuation studentischer teressenvertretung braucht es auch die Möglichkeit, die einmalige Zustimmung zur Satzung auch widerrufen werden könnte. Der Vorschlag zur Befugnis der renden zur Aufhebung von Satzungen wäre insofern schenswert. Meine Damen und Herren, deshalb werden wir Freie mokraten dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, noch wichtige Klarstellungen und Anpassungen in Zusammenhang vornimmt, Stichworte: die Autonomie Berufungskommission, das Stimmgewicht der Professorengruppe, die Bindung des Ministeriums an die Einstellungsvorschläge, die Beteiligung der Professoren an den rufungsverfahren und die Revidierbarkeit von Studierendenentscheidungen. Diese Änderungen tragen nach rer Einschätzung zu einer faireren und verfassungskonformeren Stärkung der Hochschulautonomie bei. Deswegen stimmen wir hier zu. Im Ergebnis kann man festhalten: Die Wissenschaftsfreiheit und die Unabhängigkeit der Hochschulgremien sen weiter gestärkt werden, um eine leistungsfähige autonome Hochschule zu gewährleisten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten)

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Frank Lortz

Vielen Dank, Kollege Promny. – Das Wort hat der minister, Staatsminister Prof. Poseck. Bitte sehr. wäh- Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für SiEinfluss cherheit und Heimatschutz: Auswahl Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen Hochund Herren! Die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit ist auf einem guten Wege. Sie leistet bereits jetzt hervorragende Arbeit in der Forschung, in der Lehre, und sie ist im Übrigen auch von zentraler ProfesBedeutung, wenn es um Fortbildung und um NachwuchsSegewinnung geht. Der HöMS ist es beispielsweise zu verdanken, dass es gelungen ist – ich habe heute schon an anderer Stelle darauf verhingewiesen –, alle Anwärterstellen im laufenden Jahr für der die Polizei qualifiziert zu besetzen. Das ist Ausdruck der und Leistungsfähigkeit und des Einsatzes unserer Hochschule. Deshalb wollen wir diesen Weg der HöMS weitergehen. Wir wollen die Hochschule nun zukunftsfest machen und von auf ein rechtssicheres, vor allen Dingen auch verfassungsdie festes Fundament stellen. Selbstverständlich sind die Vornehmen gaben des Staatsgerichtshofs deshalb jetzt in die Gesetzgebung einzubeziehen. Dem dient auch der vorgelegte Gesetzentwurf. Qualifimeine (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Ich will an dieser Stelle noch einmal auf die Anhörung und die bisherige Debatte eingehen. In der Anhörung gab es viel Unterstützung für das Gesetzesvorhaben, Rückenuns wind mit dem Hinweis, dass die Vorgaben des Staatsgeposi- richtshofs bereits jetzt bestmöglich umgesetzt worden sind. AnzuhöDaneben, das räume ich ein, gab es auch Kritik. Das war mög- aber teilweise die Fundamentalkritik, der sich die HöMS immer schon ausgesetzt gesehen hat. Das war keine Kritik, die mit den Vorgaben des Staatsgerichtshofs in irgendeiHoch- nen Zusammenhang zu stellen ist. Wir haben uns dazu In- entschlossen, die HöMS nach Maßgabe der Vorgaben des dass Staatsgerichtshofs weiterzuentwickeln. Das ist unser Maßstab, an dem wir dieses Gesetz jetzt orientieren. Studiewün- Die eine oder andere Stimme finde ich schon problematisch – bei Herrn Grobe habe ich das auch herausgehört –, wenn gesagt wird: Eigentlich hätte noch viel mehr verfasDe- sungsgerichtlich überprüft oder aufgehoben werden müssen. da er diesem (Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) der Das ist inzident auch Kritik an der Entscheidung unseres Verfassungsgerichts in Hessen. Das finde ich falsch. Be- (Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) unseWir sollten diese Entscheidung respektieren, und wir sollten diese Entscheidung zum Maßstab der Veränderungen machen. (Beifall CDU – Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) müs- Dann hat es in der Anhörung, auch das räume ich ein, und von einigen Sachverständigen ein „Ja, aber“ gegeben, die durchaus anerkannt haben, dass der Gesetzentwurf auf einem guten Wege ist, die aber noch weitere Anregungen gegeben haben, damit die Vorgaben des Staatsgerichtshofs noch besser umgesetzt werden können. Diese Anregungen haben wir, hat Schwarz-Rot aufgegriffen. Ich finde, das ist auch ein gutes und starkes Zeichen dafür, dass Anhörungen Sinn machen und dass die Äußerungen der Anzuhörenden ernst genommen werden. Innen- (Dr. Frank Grobe (AfD): Dann machen Sie es doch!) Deshalb liegt heute der Gesetzentwurf in einer veränderten Fassung zur Beratung vor. Es gibt eine Veränderung im Hinblick auf die Regelung der Stimmenmehrheit von Professoren bei Entscheidungen zu Forschungszwecken. Dies wurde jetzt, damit es keine Abgrenzungsprobleme gibt, auf Angelegenheiten von Forschung und Lehre erweitert. Darüber hinaus ist das Zweidrittelmehrheitserfordernis bei Abberufungsentscheidungen durch den Senat gestrichen worden. Jetzt reicht bereits die einfache Mehrheit. Das stärkt die Autonomie der Hochschule. Das stärkt die Kompetenz des Senats. Zusammenfassend lässt sich deshalb sagen, dass hier ein Gesetzentwurf vorliegt, der die HöMS in eine gute Zukunft entwickelt, der vor allem aber auch die Wissenschaftsfreiheit stärkt und der den Vorgaben des Staatsgerichtshofs an dieser Stelle 1 : 1 gerecht wird. Ich bin zuversichtlich, dass sich alle Beteiligten an der HöMS einbringen werden, weil nun die Grundlagen geschaffen werden, damit sie sich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit einbringen können. Herr Grobe, während Sie von den „leidtragenden Studenten“ sprechen, ergibt sich für mich, wenn ich vor Ort bin, ein ganz anderes Bild. Ich sehe dort hoch motivierte Studenten, die ihr Studium positiv annehmen. Die Tatsache, dass wir eine ausreichende Anzahl an Anwärtern gewonnen haben, spricht auch für die Attraktivität des Studiums an der HöMS. Deshalb ist das, was Sie hier wiedergegeben haben, wieder einmal ein Zerrbild der Wirklichkeit. (Beifall CDU und SPD) Lassen Sie mich zum Schluss noch zu dem Antrag der GRÜNEN kommen, den ich nicht für weiterführend, nicht für zielführend halte. Entweder sehe ich keine Notwendigkeit für die Regelungen, die Sie vorschlagen, oder ich habe sogar verfassungsrechtliche Bedenken. Ich glaube, dass Sie an der einen oder anderen Stelle sogar das Gesetz in verfassungsrechtlicher Hinsicht schwieriger und unsicherer machen würden, wenn Ihre Anträge zur Geltung kämen. Das gilt beispielsweise für die Ziffer 1, die ich als keine konsequente Umsetzung der Vorgaben des Staatsgerichtshofs ansehe. Das gilt für die Ziffer 5 in Ihrem Gesetzesvorschlag. Der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich bestimmt, dass § 112 verfassungskonform ist. Hier besteht deshalb überhaupt keine Änderungsnotwendigkeit. Für die Ziffern 3 und 4 ist auch keine Notwendigkeit gegeben. Zur Ziffer 2 will ich darauf hinweisen, dass die beratende Teilnahme des Innenministeriums sinnvoll ist, der Hochschule aber nichts an ihrer Autonomie nimmt. Deshalb sollte es bei der Regelung, wie sie im Gesetzentwurf enthalten ist, aus meiner Sicht bleiben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich, dass unsere HöMS nunmehr auf einen weiteren guten Weg gebracht wird. (Beifall CDU und SPD)

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Frank Lortz

Herr Minister, herzlichen Dank. – Die dritte Lesung ist beantragt worden. Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag werden an den Innenausschuss und den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur weiteren Beratung und zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen. So, dann weise ich noch einmal darauf hin, dass im Anschluss an die heutige Plenarsitzung der Innenausschuss und der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in einer gemeinsamen Sitzung in Sitzungssaal 501 A tagen. Nach Ende dieser gemeinsamen Sitzung tagt der Innenausschuss weiter. Ab 20 Uhr findet der parlamentarische Abend des BUND Hessen im Landtagsrestaurant statt. Wenn Sie Erbauung und Kraft für die nächsten beiden Plenartage benötigen, dann darf ich Sie auch im Namen unseres Kollegen und Freundes Tobias Utter sehr herzlich zur Andacht morgen früh einladen. Zu Gast ist die Bischöfin Prof. Dr. Hofmann von der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Sie ist weit angereist morgen früh. Es wird sicherlich interessant sein, sie zu hören, meine Damen und Herren. Sie wissen, in Froschhausen sagt man: Beten schadet nicht. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Kommen Sie morgen wieder, es wird schön. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 18:40 Uhr)

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