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Astrid Wallmann

08.10.2024 Sitzungen 21/21

bietet Herr Staatsminister Mansoori, Sie haben das Wort. Des„WerteKaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Walther! Lassen Sie mich vorwegschicken, dass detaillierte Informationen über die verkehrlichen HerausforMeier. derungen derzeit nicht vorliegen. Gleichwohl will ich das Umfeld von Unterstützungsmöglichkeiten durch die Landesregierung für die Landesgartenschau gerne ausleuchten. Insgesamt elf Kommunen möchten die Landesgartenschau 2027 als interkommunale Landesgartenschau ausrichten. Dabei unterstützt die Landesregierung die Kommunen. Teil angedieser Idee ist, die Gartenschau an Standorten in allen ausabrichtenden Gemeinden stattfinden zu lassen. Daher kommt der Mobilität der Besucherinnen und Besucher nicht nur vonbei der Anreise, sondern in diesem Fall zusätzlich auf den Robert Wegen zwischen den Ausstellungsorten besondere Bedeutung zu. Projekt Die Förderung der Landesgartenschau erfolgt dabei aus dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat direkt an die Landesgartenschaugesellschaft bzw. an die betroffenen Kommunen. Gemäß der Richtlinie des Landes Hessen zur Durchführung sowie zur Förderung von Landesgartenschauen in und Hessen vom 22. April 2020 gehört die Mobilität der Besucherinnen und Besucher nach Teil II, 1.1, zu den Aufgaben der Kommunen. Ich zitiere hieraus: mit „Eine gute Anbindung des Geländes primär an den öffentlichen Personennahverkehr, das öffentliche Verkehrsnetz und eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen in räumlicher Zuordnung inklusisei- ve Shuttledienst zum Landesgartenschaugelände ist Dem- nachzuweisen bzw. zu schaffen.“ Das Land Hessen steht zum Beispiel über Hessen Mobil mit der Gartenschaugesellschaft in engem Austausch hinsichtlich der Förderung möglicher Infrastrukturvorhaben im Zusammenhang mit der Landesgartenschau. Das Land wird dabei im Rahmen der bestehenden Fördermöglichkeiten, zum Beispiel der Nahmobilitätsrichtlinie oder dem Mobilitätsfördergesetz, aktiv, und es müssen dafür entsprechende qualifizierte Anträge vorgelegt werden. In einzelnen Fällen ist die Gartenschaugesellschaft dem bereits nachgekommen. Darüber hinaus haben fünf der elf Ausrichterkommunen der Landesgartenschau das Interesse an einer Förderung über die Nahmobilitätsrichtlinie für Projekte des Fuß- und Radverkehrs angemeldet. Sie werden durch Hessen Mobil intensiv beraten. Vier Projekte haben bereits einen Förderbescheid erhalten. Für ein fünftes Projekt wurde durch mein Haus ein Antrag auf Förderung nach dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestellt. Ich gehe derzeit davon aus, dass Anfang November eine Zusage durch das zuständige Bundesamt für Logistik und Mobilität erfolgt und dann auch ein Förderbescheid erstellt werden kann.

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