Prof. Dr. Roman Poseck 08.10.2024 · Sitzungen 21/21 Ich rege an, dass Sie sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelnen anschauen. Dort sind jedenfalls keine Zweifel daran geäußert worden, dass auch ein Presseorgan Gegenstand eines Vereinsverbots sein kann. Protokoll ↗ Teilen