Dr. Frank Grobe
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Leider gilt dieses Sprichwort nicht für die HöMS; denn sie ist und bleibt – das hat die mündliche Anhörung deutlich gezeigt – ein unsauber konstruierter Fremdkörper unter den hessischen Hochschulen. (Beifall AfD) Ausdauer und Beharrlichkeit zahlen sich eben nicht immer aus, vor allem dann nicht, wenn ein Vorhaben von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Genau das haben wir von Anbeginn an gesehen. All die verzweifelten Bemühungen, vor allem seitens des damaligen Innenministers Beuth, sich mit der HöMS ein Denkmal zu errichten, sind gescheitert; denn die HöMS konnte weder in eine funktionale noch in eine verfassungskonforme Hochschule verwandelt werden. So wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch nach der Annahme Ihres Änderungsantrages unter Experten ein erheblicher Zweifel ob der Verfassungskonformität der HöMS bestehen bleiben. So vertreten einige Professoren die Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf nicht vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen würde. (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Daran wird auch Ihr Änderungsantrag nichts ändern. Das sollte Ihnen, die Sie das Wort „Demokratie“ immer wie eine Monstranz vor sich hertragen, eigentlich zu denken geben. Aber reflektiertes Denken scheint für die heutige, selbst ernannte Elite bereits eine Herausforderung zu sein. (Beifall AfD) So haben die schriftlichen und mündlichen Anhörungen deutlich gemacht, dass die HöMS in der Praxis in höchstem Maße dysfunktional ist. So steht nun fest, dass es an der HöMS bis heute kaum Synergieeffekte zwischen den akademischen und praktischen Gesichtspunkten der Polizeiausbildung gegeben hat. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern; denn das eigentliche Problem mit der HöMS ist die HöMS selbst. So ist das Gesamtkonstrukt der HöMS als Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und zugleich Polizeiakademie sowie Fortbildungseinrichtung für Angehörige der Landesverwaltung Hessens eben von Natur aus zerbrechlich. Wenn man dies im Hinterkopf behält, dann ahnt man für die Zukunft nichts Gutes. Denn wir müssen auch bedenken, dass bisher nur über einen Ausschnitt der rechtlichen Regelungen am Staatsgerichtshof entschieden wurde. Da kommt also noch einiges auf uns zu. Ausbaden müssen diese Misere nun die über 3.640 Studenten der sogenannten Hochschule, darunter 2.460 angehende Polizisten. Hätten Sie doch nur auf die warnenden Stimmen gehört; es waren ja bekanntermaßen nicht gerade wenige. Lassen Sie mich daher die Ausführungen des Deutschen Hochschulverbandes, die auch von der HöMS und vom Hochschullehrerbund geteilt werden, kurz anreißen. So sahen diese vor allem die Abberufungsmöglichkeit und die doppelte Stimmgewichtung als kritisch an. Auch wenn die regierungstragenden Fraktionen diese nun eingebaut haben, sind Forschung und Lehre weiterhin nicht frei. Die Anzuhörenden bewerteten dies als verfassungswidrig. Ein vernichtendes Urteil für die Hessische Landesregierung, meine Damen und Herren. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN werden wir zustimmen, da er in Teilen diesen Mangel behebt. Dennoch wird die HöMS, wie bereits gesagt, weiterhin keine wissenschaftliche Hochschule im herkömmlichen Sinne sein, das heißt neutral und unabhängig. Sie hat nichts im Hochschulgesetz zu suchen, da sie eine Fachschule bleibt. Wir beantragen daher eine dritte Lesung. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
