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Prof. Dr. Roman Poseck

08.10.2024 Sitzungen 21/21

Unsere hessischen Sicherheitsbehörden stehen auf dem Boden des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung. Deshalb habe ich keine Hinweise darauf, dass sie nicht die Prinzipien, die auch in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt sind, berücksichtigen. Aber klar ist auch: Es gibt Äußerungen, die außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung stehen, bei denen es auch keine Spielräume gibt. Dann muss das klar benannt werden und von den Sicherheitsbehörden entsprechend ihren Zuständigkeiten und Kompetenzen aufgegriffen werden. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗