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Gerhard Bärsch

AfD 08.10.2024 Sitzungen 21/21

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, Frau Staatsministerin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich ausdrücklich würdigen, dass Sie, Frau Staatsministerin Stolz, den Schutz von Kindern zum Thema Ihrer ersten Regierungserklärung gemacht haben. (Beifall AfD) Dies ist insoweit auch konsequent und glaubwürdig, da Sie sich bereits im Jahr 2020 als Vorsitzende der Frauen Union Hessen dafür ausgesprochen haben, Hessen solle einen Landesbeauftragten für Kinderschutz einsetzen. Darüber hinaus seien „weitere Maßnahmen notwendig, damit Kinder wirksam vor Missbrauch geschützt werden“. Der Kinderschutz ist Ihnen ein Herzensanliegen; und wenn Sie jetzt als erste hessische „Kinderschutzministerin“ agieren, unterstützen wir Sie dabei gerne. (Beifall AfD) Kinderschutz ist in der Tat eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Er endet nicht an den Grenzen eines Ministeriums, sondern ist vielmehr Aufgabe aller Ressorts. Für mich als Familienvater ist Kinderschutz ebenfalls eine Herzensangelegenheit. Dies gilt selbstverständlich auch für die gesamte AfD-Fraktion. Für uns ist Kinderschutz keine politische Floskel. Er hat oberste Priorität, und die Politik darf sich hier keinerlei Nachsicht leisten. (Beifall AfD) Das gilt übrigens nicht erst ab der Geburt, sondern bereits davor. (Beifall AfD) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor jeder Form von Gewalt. Im Kinder- und Jugendschutz geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention. Er muss in allen Lebensphasen und Lebenssituationen verlässlich und effektiv gewährleistet sein. Der Begriff „Kinderschutz“ umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern dienen. Sie zielen darauf ab, Kindeswohlgefährdung, Kindeswohlvernachlässigung und Kindesmisshandlung abzuwenden. Langfristig sollen die Maßnahmen auch gesundheitliche Störungen verhindern helfen und Entwicklungschancen sichern. Präventionsmaßnahmen müssen so früh wie möglich ansetzen, da gesundheitliche Störungen und gesundheitsschädigende Verhaltensweisen nicht nur die Entwicklung im Kindesalter beeinträchtigen können, sondern auch nachhaltig die Entwicklungschancen im Erwachsenenalter beeinflussen. Als neue Handlungsfelder sind nun auch die Auswirkungen von Pandemien auf das Kindeswohl, wie zuletzt die Corona-Maßnahmen-Krise, sowie die fortschreitende Digitalisierung zu berücksichtigen. Betrachten wir die Zahl der Kindeswohlgefährdungen; denn diese hat im Jahr 2023 in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Sie haben die hessischen Zahlen nannt, Frau Staatsministerin. Ich werde bewusst auf bundesweiten Zahlen eingehen, damit das Ausmaß Problematik deutlich wird. Wie aus dem Bericht des Statistischen Bundesamts 6. September 2024 hervorgeht, stellten die Jugendämter mindestens 63.700 Kindern und Jugendlichen eine wohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, perliche oder sexuelle Gewalt fest. Das waren rund Fälle bzw. 2 % mehr als im Vorjahr. Da einige Jugendämter für das Jahr 2023 keine Daten den konnten, muss man davon ausgehen, dass der liche Anstieg noch deutlich höher ausfiel: Werden für fehlenden Meldungen im Jahr 2023 die Ergebnisse dem Vorjahr hinzugeschätzt – plus 3.300 Fälle –, liegt Anstieg der Kindeswohlgefährdungen gegenüber dem jahr bei 4.700 Fällen bzw. 7,6 %. Wird zusätzlich der meine Anstieg berücksichtigt, erhöht sich das Plus auf rund 5.000 Fälle oder, anders ausgedrückt, 8 %. dieser Schätzung läge die Gesamtzahl der Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2023 bei 67.300 Fällen. Neben Fehlern bei der Datenerfassung und dem Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister wurde als Grund für fehlenden Meldungen auch die Überlastung des Personals im Jugendamt genannt. Einem Bericht des „Report zufolge sind 80 % der befragten Jugendamtsmitarbeiter überlastet. Jedes vierte Jugendamt gestand ein, dass es her schon zu Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen gekommen sei. (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Die aktuelle Studie „Licht ins Dunkel bringen“ von parency International Deutschland und den SOS-Kinderdörfern bestätigt diese Ergebnisse. Demnach können Drittel der Jugendämter Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nicht angemessen nachgehen. Wir finden, dies ist schockierender Befund – auf den ich später noch eingehen werde. Den rund 63.700 Meldungen zufolge waren die betroffenen Kinder im Jahr 2023 bei der Feststellung der Kindeswohlgefährdung im Schnitt 8,2 Jahre alt. Während bis Alter von zwölf Jahren Jungen etwas häufiger von Kindeswohlgefährdung betroffen waren, galt dies ab 13. Lebensjahr für Mädchen. In knapp jedem dritten 31 %, waren ein oder beide Elternteile ausländischer kunft. In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt, 58 %. Bei 36 % gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 27 % der Fälle wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in 6 % für sexuelle Gewalt gefunden. Den Jugendämtern zufolge hatte ein Teil der Kinder rere dieser Gefährdungsarten gleichzeitig erlebt: 2023 das auf knapp jeden vierten Fall von Kindeswohlgefährdung zu. In 73 % der Fälle ging die Gefährdung nach Angaben des Statistischen Bundesamts ausschließlich oder sächlich von den eigenen Eltern aus, wenngleich – und darf man auch nicht verschweigen – die große Mehrheit der Eltern sich natürlich fürsorglich und aufopferungsvoll um ihre Kinder kümmert. Dennoch sind diese Zahlen insgesamt erschreckend, jede Kindeswohlgefährdung – darüber dürfte hier im ge- hen Haus Konsens bestehen – ist eine Kindeswohlgefährdie dung zu viel. der (Beifall AfD) Was ich hier auch ansprechen möchte und was wir als vom bei Politik und Gesellschaft dringend ernst nehmen müssen, ist die Tatsache, dass nicht wenige Kinder ihre eigenen Eltern Kindespflegen und betreuen. Man nennt diese Kinder „Young kör1.400 Carer“, und diese leisten diese emotional und körperlich schwere Arbeit zumeist im Verborgenen. Oft fallen diese Kinder nur auf, weil sie im Schulalltag unkonzentriert, mümelde und zurückgezogen wirken. Hier müssen alle Beteiligtatsächten sensibel mit diesen Kindern umgehen, und es müssen die unterstützende Angebote geschaffen werden, um „Young aus Carer“ bestmöglich zu betreuen. Denn auch in dieser Leder benssituation eines Kindes ist das Kindeswohl in Gefahr. Vorallge- Wir müssen feststellen: Unsere Kinder sind auf dem Weg sogar des Erwachsenwerdens mit zahlreichen Gefahren konfronNach tiert. Auf einige weitere möchte ich noch kurz eingehen. Aufrichtiger Kinderschutz beginnt bereits vor der Geburt – und da sind wir beim Thema Schwangerschaftsabbrüche. Die hohen Abtreibungszahlen in Deutschland stehen einer die Willkommenskultur für Kinder entgegen und sind das Ergebnis kinderfeindlicher Politik in den letzten Jahrzehnten. Mainz“ (Beifall AfD) daLediglich 3 bis 4 % der Schwangerschaftsabbrüche erfolgen aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation. Das Menschenrecht auf Leben des ungeborenen Kindes steht in diesen Fällen dem Wunsch der Mutter auf Abtreibung entgegen. TransVor dem Hintergrund vermehrter Abtreibungen muss aus zwei Sicht der AfD-Fraktion das Rechtsinstitut der Adoption durch rechtliche Vereinfachungen und Entbürokratisierung ein zu einem wirksamen Instrument der Willkommenskultur einmal für Kinder ausgebaut werden. (Beifall AfD) Die Aufhebung des § 219a StGB ist in diesem Kontext eizum ne weitere folgenschwere politische Fehlentscheidung. Ich zitiere an dieser Stelle von der Webseite des Bayerischen einer Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: dem Fall, „Das Recht auf Leben steht nach dem Grundgesetz Herauch einem ungeborenen Kind zu.“ (Beifall AfD) hatten „Der Staat hat die Pflicht, dieses zu schützen. Ein Schwangerschaftsabbruch zerstört werdendes Leben und gilt deshalb grundsätzlich als Unrecht.“ meh- In den bereits genannten medizinischen oder kriminologitraf schen Ausnahmefällen muss ein Abbruch jedoch weiterhin möglich bleiben; das steht völlig außer Frage. Hier ist auch die Hessische Landesregierung gefordert, sich im Bundesrat f ü r das Leben ungeborener Kinder haupteinzusetzen und sich gegen die familienfeindliche Politik das zumeist kinderloser Politiker zu stellen. (Beifall AfD) Eine weitere Gefahr für unsere Kinder ist – auch wenn und Sie das hier nicht gerne hören und vielfach negieren – die Ho- skandalöse Frühsexualisierung unserer Kinder. Unter dem Vorwand von Prävention vor sexuellem Missbrauch wird von der WHO Sexualpädagogik ab frühestem Kindesalter propagiert. Die Sexualität wird von der WHO als eine Lust- und Energiequelle verstanden, die von Geburt an gefördert und stimuliert werden soll – wobei die kindliche und die erwachsene Sexualität als ein Kontinuum angesehen werden. So werden Kinder bereits ab Geburt zu „sexuellen Wesen“ erklärt – wie Staatsministerin Hofmann für die Landesregierung in ihrer Antwort auf unseren Dringlichen Berichtsantrag am 24.04. bekräftigte –, welche mit einer Sexualerziehung „befähigt“ werden sollen, ihre „sexuellen Rechte“ selbstbestimmt wahrzunehmen. Wir finden das – um es ganz deutlich zu sagen – absolut verwerflich. (Beifall AfD) Bei dieser Ideologie wird die „Prävention“ mit der Initiation vermischt, was jeder echten Präventionsarbeit zuwiderläuft, Kinder traumatisiert und sie zu leichten Opfern pädophiler Übergriffe macht. Dieser schädlichen Entwicklung muss dringend ein Riegel vorgeschoben werden, wenn Sie es mit dem Kinderschutz ernst meinen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Wir vertreten die Auffassung, dass eine verantwortungsvolle Sexualaufklärung in angemessener Form und im angemessenen Alter erfolgen sollte. Eine Sexualpädagogik in Krippen, Kindergärten und an Schulen, die weit über eine angemessene Erklärung natürlicher Unterschiede zwischen Mann und Frau hinausgeht, sorgt bei Kindern im Hinblick auf ihre sexuelle Identität für Verunsicherung, läuft dem Kinderschutz zuwider und muss deshalb konsequent unterbunden werden. Der sexuelle oder psychische Missbrauch, Cybergrooming oder Mobbing sind weitere schwerwiegende Gefahren für unsere Kinder und Jugendlichen, denen wir entschieden entgegentreten müssen. Im Zuge dessen begrüßen wir ausdrücklich die Razzien der BAO FOKUS des Landeskriminalamts im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, bei denen kontinuierlich hessenweite Durchsuchungen stattfanden und zahlreiche Datenträger sichergestellt wurden. (Beifall AfD) Es ist aber nicht ausreichend, die Konsumenten dieser widerwärtigen Taten zu stellen. Es ist vielmehr essenziell, die wirklichen Täter ausfindig zu machen und ihnen das Handwerk zu legen. Diese sind in der Regel jedoch im Darknet unterwegs, weshalb IP-Adressdatenspeicherungen hier nicht zum Ziel führen. Auch beim Cybergrooming, also der gezielten Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet, muss noch viel mehr getan werden. Hier könnte beispielsweise auch vermehrt KI zum Einsatz kommen. Sexueller Kindesmissbrauch, Kinderpornografie, Kinderprostitution und Kinderhandel sind auf allen Ebenen entschieden zu verfolgen. Die Opfer leiden oft ihr Leben lang aufgrund der schrecklichen Taten. Verurteilte Sexualstraftäter, die eine nicht kalkulierbare Gefahr darstellen, sind über eine Haftstrafe hinaus konsequent in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Auch die effektive Bekämpfung von importierten Kinderehen gehört zu einem konsequenten Kinderschutz. (Beifall AfD) Wir haben dazu aktuell eine Große Anfrage gestellt. Ein weiterer wichtiger Punkt des Kinderschutzes ist eine ehrliche Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen. Die Corona-Maßnahmen in den Jahren 2020 bis 2022 haben insbesondere bei Kindern und Jugendlichen schwere Schäden angerichtet. (Beifall AfD) Der quasi staatlich verordnete Bewegungsmangel erhöhte das Übergewicht über alle Altersgruppen hinweg signifikant. Der Mangel an sozialen Kontakten führte zu einer vermehrten Häufung von psychischen Erkrankungen. Laut Präventionsradar der DAK vom August dieses Jahres sind mehr als die Hälfte aller Schulkinder erschöpft und fast ein Drittel von erhöhter Einsamkeit betroffen. Wir fordern deshalb die Bekämpfung dieser Corona-bedingten Schäden bei Kindern und Jugendlichen, unter anderem durch ein Landessportprogramm „Kondition und Koordination“. (Beifall AfD) Was können – oder besser gesagt: was müssen – wir also tun, um unsere Kinder und Jugendlichen vor den aufgezeigten Gefahren zu schützen und sie resilient zu machen? Wir begrüßen das Projekt der „Mental Health Coaches“, die es in Hessen an sieben Standorten gibt. Mit diesem Programm sollen Angebote zur Stärkung der Resilienz und der mentalen Gesundheit an die Schulen gebracht werden. Das ist aus unserer Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ein weiterer wichtiger Baustein im Kinderschutz ist das Childhood-Haus. Sie haben es bereits zu Recht angesprochen und hervorgehoben, Frau Staatsministerin. Das Childhood-Haus ist eine behördenübergreifende ambulante Anlaufstelle für junge Opfer oder Zeugen von sexueller oder körperlicher Gewalt und bietet Kindern Zugang zu medizinischen Dienstleistungen, psychologischer Beratung, Sozialarbeit und Unterstützung durch das Jugendamt. Sogar polizeiliche Vernehmungen finden schonend in den kindgerecht ausgelegten Räumlichkeiten statt. Das Land Hessen hat 1,4 Millionen Euro in den Umbau des Hauses investiert und ist auch weiterhin an der Finanzierung beteiligt. Dass Sie nun ein zweites Childhood-Haus in Nordhessen ankündigen, begrüßen wir ausdrücklich. Kinder, die Opfer von Missbrauch wurden, haben Schreckliches erlebt und verdienen besondere Fürsorge und Schutz. Es muss uns als Gesellschaft eine Verpflichtung sein, diesen Kindern eine sichere und liebevolle Umgebung zu bieten, die dazu beiträgt, dass ihre seelischen und auch körperlichen Wunden heilen können. (Beifall AfD) Auch die hessischen Jugendämter müssen wieder so aufgestellt werden, dass sie handlungsfähig sind. Die Zahl der Inobhutnahmen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Doch anstelle Kinder aus ihren Familien und ihrem gewohnten Umfeld zu reißen, wäre es in vielen Fällen viel angebrachter und vor allem viel menschlicher, den Familien vor Ort eine adäquate Hilfe anzubieten. Dem Wohl des Kindes wäre damit jedenfalls mehr gedient. Wenn es wirklich nicht mehr geht in der eigenen Familie, wenn Gefahr in Verzug ist, dann – und nur dann – sollte eine Inobhutnahme erfolgen. Die Überlastung von Jugendämtern gefährdet zunehmend die Sicherheit von Kindern. Zu diesem Thema mich ein Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen vom 10. August 2023 besonders betroffen, in dem Rede davon war, dass Frankfurter Sozialarbeiter zu Hause aufnehmen sollten, weil keine Plätze in den gendhilfeeinrichtungen frei waren. Dieses Beispiel deutlich, in welch prekärer Situation sich die Jugendämter und damit natürlich auch die schutzbedürftigen befinden. Dem entgegenzuwirken, das ist vor allem Aufgabe, Frau Staatsministerin Hofmann. Kinderschutz bedeutet auch, unsere Kinder und Jugendlichen vor Beeinflussung und politischer Indoktrination schützen. (Beifall AfD) Der Beutelsbacher Konsens von 1976, der jede Indoktrination verbietet, jedoch vorsieht, Themen stets kontrovers zu diskutieren und dadurch die freie Meinungsbildung ermöglichen, darf nicht aufgeweicht werden. Weder Staat noch einzelne Trägerorganisationen haben das gegen den Willen der Eltern Kindern oder Jugendlichen – wie auch immer geartetes – Meinungsbild aufzudrängen. Vielmehr sollten ihnen die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vermittelt werden. (Beifall AfD) Um noch einmal kurz zum Anfang meiner Rede zurückzukommen: Frau Staatsministerin Stolz setzte sich seinerzeit für eine Landesbeauftragte bzw. einen Landesbeauftragten für Kinderschutz ein. Heute haben Sie angekündigt, Forderung umsetzen zu wollen. Wir unterstützen Sie hoffen jedoch, dass dieses Amt nicht parteipolitisch, dern tatsächlich fachkompetent besetzt wird. (Beifall AfD) Ich komme zum Schluss. Die Kinder von heute sind Zukunft von morgen. So abgedroschen dieser Satz nen mag, so wahr und so ernst ist er aber. Haben die derseelen erst einmal Schaden genommen durch Mobbing, Missbrauch, Frühsexualisierung oder Cybergrooming, ist nicht nur die Zukunft dieser Kinder, sondern auch Zukunft der ganzen Gesellschaft bedroht. Daher hat oberste Priorität, diese schlimmen Dinge von unseren dern fernzuhalten und sie davor zu beschützen. Hier es auch nicht am Geld scheitern. Es ist unser aller gabe, jedes einzelne Kind, jeden einzelnen Jugendlichen zu schützen und zu unterstützen auf dem Weg hin Erwachsenwerden. Wir werden uns daher effektiven nahmen in Sachen Kinderschutz niemals verschließen. Gemäß dem Titel der Regierungserklärung „Hinsehen handeln“ reichen bloße Ankündigungen allerdings aus. Die Politik muss hinsehen, auch dort, wo es nehm ist. Außerdem muss sie konsequent handeln. dann können wir unsere Kinder tatsächlich besser zen. Dies muss doch unser aller gemeinsames Ziel Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall AfD)

Alle Reden von Gerhard Bärsch Protokoll ↗