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Dr. Frank Grobe

AfD 08.10.2024 Sitzungen 21/21

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, wie kann ein Presseorgan ein Verein sein, zumal noch Art. 5 Grundgesetz gilt, nach dem die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet werden muss? – Danke.

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