Sandra Weegels
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach den vollmundigen Ankündigungen der Landesregierung und vorneweg des Innenministers war der Gesetzentwurf von uns mit einer gewissen Spannung hinsichtlich der Inhalte erwartet worden. Lassen Sie uns diese auch direkt ansehen. In der Einleitung schreiben Sie, dass dieser Gesetzentwurf erforderlich ist, damit man die Bevölkerung „vor geplanten Anschlägen bestmöglich“ schützen und „ihr Sicherheitsgefühl stärken“ kann. Dazu ist eine Reihe von Änderungen vorgesehen. Beispiel Bodycam: Werden Polizeibeamte zu einer häuslichen Gewalttat im Bereich einer Wohnung gerufen, sind die Gefahren in beengten Räumen für die Beamten besonders groß. Daher ist die Dokumentation der gesamten Lage vor Ort durch die Bodycam bei solchen Einsätzen von besonderer Bedeutung. Oftmals richtet sich die Aggression plötzlich und schnell gegen die eigentlich dem Opfer zu Hilfe geeilten Polizisten. Daher ist die angemessene Dokumentation durch die Bodycam nicht nur eminent wichtig, sondern sie kann vor allem im weiteren Verfahrensablauf einen erheblichen Schutz für die Beamten darstellen. (Beifall AfD) Sprechen wir im Kontext der häuslichen Gewalt über die elektronische Fußfessel, so ist diese ein wichtiges Element der Gefahrenabwehr zum Schutz der Opfer. Daher ist es auch wichtig, dass sich hier nun eine gesetzliche Regelung dazu findet. An dieser Stelle erinnere ich im Übrigen daran, dass dazu unter anderem von uns bereits in der vergangenen Sitzungsrunde ein Antrag eingereicht wurde. (Beifall AfD) Wir sind allerdings nicht Ihrer Meinung, dass die maximale Tragezeit vier Monate mit der Option auf Verlängerung um weitere vier Monate betragen soll. Für uns geht Opferschutz klar vor Täterschutz. Daher haben wir im vorliegenden Änderungsantrag die Tragezeit der Fußfessel auf das Maximum von einem Jahr hochgesetzt. Auch beim Präventivgewahrsam gehen unsere Auffassungen auseinander. Ich verdeutliche das am Beispiel der sogenannten Klimaaktivisten, die oftmals nichts anderes im Sinn haben, als größtmögliche Störungen und Zerstörungen anzurichten. Dass bei diesen Leuten nur wenige Tage Präventivhaft angeordnet werden sollen, ist für uns nicht nachvollziehbar und auch nicht zielführend. Andere Bundesländer setzen die Präventivhaft, die ohnehin dem Richtervorbehalt unterliegt, auf bis zu vier Wochen mit der Option auf weitere vier Wochen an. Es stellt die Frage, warum die Regierungskoalition hier so mit den Rahmenbedingungen umgeht. Wir haben die plus vier Wochen jedenfalls in unserem Änderungsantrag implementiert. (Beifall AfD) Weitere Änderungen Ihrerseits im Gesetzentwurf sind fenverbotszonen. Die damit verbundenen anlasslosen trollen waren in der Regel zumeist nur an Kriminalitätsschwerpunkten zulässig. Es deutet sich hier im Gesetzentwurf an, dass die Kommunen zukünftig nach eigenem messen besondere Plätze zur Waffenverbotszone können. Hinzu kommt eine Novellierung zur Videoüberwachung. Ebenfalls sind im Gesetzentwurf DrohnenKameraüberwachung an Religionsstätten enthalten. Die AfD besteht immer wieder darauf, dass nicht nur ptome behandelt werden, sondern dass vor allem die chen endlich beseitigt werden. (Beifall AfD) Bei den vorgenannten Änderungen sehen wir eine größer werdende Einschränkung der Freiheit der Am Ende sind und bleiben die Änderungen eben nur ptompolitik. Ja, meine Damen und Herren, die aktuelle Sicherheitslage führt dazu, dass wir diese Schritte mittragen, um Maßnahmen für die Sicherheit der Bürger zu etablieren. Gleichzeitig mahnen wir aber erneut die Regierung an, wirklichen Ursachen der steigenden Kriminalität hen, Stichworte: die weiterhin stattfindende illegale senmigration. (Beifall AfD) Es gibt immer mehr Freiheitseinschränkungen für die ger durch immer mehr Kontrollzonen, durch Drohnen Videokameras. Aber wo bleibt denn das stringente deln, wenn es darum geht, kriminelle Asylbewerber schieben und der Einwanderung in unsere Sozialsysteme wirksam den Hahn abzudrehen? Meine Damen und Herren der CDU und SPD, wir übrigens sehr überrascht, wieso auch Moscheen einer tigen Gefahr ausgesetzt sein sollen und zukünftig überwachung benötigen. (Alexander Bauer (CDU): Da steht keine Moscheenüberwachung drin!) Wir sind gespannt, welche konkreten Angriffe oder schlagsversuche Sie uns nennen, die diesen Passus in rem Gesetzentwurf begründen. Oder ist diese Moscheenüberwachung vielmehr nur Art Wiedergutmachung, weil man seitens der Landesregierung nach den Vorkommnissen der letzten Monate muslimischen Freunde etwas tätscheln muss? (Beifall AfD – Zurufe SPD und BÜNDNIS GRÜNEN) Wenn Sie Kameras anbringen, die die Moscheen chen sollen, sollten Sie unbedingt solche nutzen, die in das Innere des Gebäudes schwenken können, um weiter die Augen vor extremistischen Bestrebungen zu schließen, die – Mannheim hat es wieder gezeigt – von hessischen Moscheen ausgehen. sich Jedenfalls ist es in diesem Zusammenhang geradezu läzaghaft cherlich, Moscheen in einem Atemzug mit Synagogen zu vier nennen. (Beifall AfD) Jüdische Einrichtungen sind wirklich gefährdet, und zwar gerade durch das, was in mancher Moschee so gepredigt Waf- wird. Kon- (Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) – Frau Klaes, seien Sie mal still; denn Sie gehören zu Erdenjenigen, die letztes Mal einen Antrag gegen Islamismus erheben eingebracht haben. und (Beifall AfD) Die steigende Kriminalität führt dazu, dass Maßnahmen, die die Freiheit der Bürger einschränken, jetzt notwendig Symsind. Für die Zukunft muss jedoch ganz klar sein, dass Ihre Ursaverfehlte Migrations- und Integrationspolitik abgestellt und nun endlich an die Ursachen gegangen wird. Als Fazit zu dem vorgelegten Entwurf kann ich für meine immer Fraktion sagen: Für uns geht der Gesetzentwurf gegenüber Bürger. Terroristen und Gefährdern teilweise nicht weit genug, Sym- gleichzeitig muss der Bürger aber immer mehr Freiheitsrechte dauerhaft abtreten. Wir werden Sie immer wieder daran erinnern, dass dies nur akute hinnehmbar ist, solange mit gleichem Elan die Ursachen der erodierten inneren Sicherheit bekämpft werden. – Viedie len Dank. anzuge- (Beifall AfD) MasVizepräsidentin Angela Dorn: Bür- Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Vaund nessa Gronemann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Han- GRÜNEN das Wort. abzuVanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, waren liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es auch jetzt steschon wieder gemerkt: Der AfD ist kein Thema zu schade, Videodamit sie es als Bühne für ihren Rassismus nutzen kann. Ich werde mich aber an dieser Stelle mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. CDU und SPD bringen einen Gesetzentwurf zur Änderung des HSOG ein, und sie beAn- gründen das in ihrem Entwurf mit einem beeinträchtigten Ih- Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch islamistische und rechtsextremistische Terrorakte und Gewaltdelikte sowie den Anstieg von häuslicher Gewalt und Femiziden. eine Ich möchte ausdrücklich an dieser Stelle sagen: Dass Sie die hier Lösungsvorschläge machen, ist ausdrücklich zu begrüßen, meine Damen und Herren. 90/DIE (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Freie Demokraten – Zurufe AfD) überwa- Ich habe es im Rahmen der Regierungserklärung des Inauch nenministers gesagt: Für uns GRÜNE ist klar, eine gute nicht Sicherheitspolitik hat immer auch zum Ziel, dass sich alle ver- Menschen in Hessen sicher fühlen. Bei allen Maßnahmen, auch die dazu beitragen, können Sie unsere Unterstützung erwarten. Natürlich – das ist, glaube ich, selbsterklärend – kommt es immer auf die Ausgestaltung an. Und ja, zugegeben, das ist immer auch ein schmaler Grat; denn es ist unsere Aufgabe, zwischen Freiheit und Sicherheit ausgewogen und verhältnismäßig abzuwägen und dafür zu sorgen, dass das bei allen Maßnahmen auch passiert. Lassen Sie mich daher auch vorbehaltlich der Anhörung und der weiteren Beratungen eine erste Einschätzung zu Ihren Vorschlägen geben: Der erste Punkt, der Schutz der Berufsgeheimnisträger, ist die logische Konsequenz aus der Ausweitung des Einsatzes von Bodycams und ist daher auch richtig. Beim zweiten Punkt, der Ausweitung der Videoüberwachung, weiten Sie die Einsatzmöglichkeiten aus, vor allem im Bereich der unmittelbaren Nähe zu Flughäfen und für besonders gefährdete Religionsstätten. Auch das, insbesondere Letzteres, begrüßen wir ausdrücklich. Auch schaffen Sie die Möglichkeit zur Überwachung an besonders gefährdeten Orten. Sie benennen hier die entsprechenden Voraussetzungen und legen fest, dass es zur tatsächlichen Feststellung, ob diese gegeben sind, einen ortsbezogenen Lagebericht bzw. eine Lagebeurteilung geben soll. Das soll auch der Maßgabe der Überprüfbarkeit einigermaßen Rechnung tragen. Auch hierin sehen wir einen richtigen Ansatz. Ich möchte dennoch eine Anmerkung hierzu machen. Sie begründen die Ausweitung unter anderem mit dem Sicherheitsgefühl in Bezug auf sogenannte Angsträume. Es ist nach wie vor so, dass durch die Wissenschaft kein positiver Bezug zwischen Videoüberwachung und dem Sicherheitsgefühl von Menschen hergestellt worden ist. Deshalb brauchen wir für diese Angsträume, für diese bestimmten Orte gesamtheitliche Strategien. Videoüberwachung kann ein Teil davon sein, insbesondere um Straftaten aufzuklären. Wir müssen aber gemeinsam mit den Kommunen schauen, wie diese Orte aufgewertet und die Angsträume beseitigt werden können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Nadine Gersberg (SPD)) Der dritte Punkt: die Ausweitung des Einsatzes von Bodycams. Sie schaffen die Möglichkeit, dass die Gefahrenabwehrbehörden Bodycams einsetzen dürfen. Das ist aufgrund der perfiden Angriffe auf die Einsatzkräfte auch folgerichtig. Sie schaffen auch die Rechtsgrundlage dafür, dass Bodycams in Wohnungen eingesetzt werden dürfen. Das ist – dem versuchen Sie auch im Entwurf Rechnung zu tragen – ein besonders empfindlicher Bereich, weil er auch durch Art. 13 Absatz 1 Grundgesetz geschützt ist. Ich glaube, dass die von Ihnen gewählte Formulierung die richtige Abwägung ist. Explizit finde ich auch, dass die Hinweispflicht ein guter Punkt an dieser Stelle ist, der auch zu begrüßen ist. Der vierte Punkt: der Einsatz von Drohnen. Dass dieser rechtlich geregelt wird, ist auch vollkommen richtig. Für die offene Beobachtung und Aufzeichnung sowie für die Observation ist es auch nachvollziehbar. Wie Drohnen zum Beispiel bei der Wohnraumüberwachung oder bei Onlinedurchsuchungen eingesetzt werden sollen, dazu habe ich, ehrlich gesagt, noch große Fragezeichen. Darauf sollten wir bei der Anhörung noch einmal eingehen. Punkt fünf: Kontrollen, Waffenverbotszonen. Es ist richtig, auch gesetzlich festzulegen, was für Befugnisse sich tatsächlich aus diesen Waffenverbotszonen ergeben und wie diese Kontrollen ausgestaltet werden können. Es ist klar, Verbotszonen ohne entsprechende Kontrollen ergeben keinen Sinn. Punkt sechs: Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und insbesondere die Ausweitung im Anwendungsbereich der häuslichen Gewalt. Das halten wir für sinnvoll. Das wissen Sie auch. Wir haben diverse Debatten darüber geführt, dass auf der einen Seite die Aufenthaltsüberwachung, also die elektronische Fußfessel, ein Instrument sein kann. Sie wissen aber auch, dass das nicht reicht, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Auch darüber haben wir geredet. Aber sie ist eine Möglichkeit, um Femizide im besten Fall zu verhindern. Es ist wichtig und richtig, dass diese Möglichkeit hier ausgeweitet wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nadine Gersberg und Tanja Hartdegen (SPD)) Punkt sieben: Gewahrsam. Der Freiheitsentzug darf immer nur die Ultima Ratio sein und nur angewandt werden, wenn durch alle anderen Mittel das Ziel – in diesem Fall geht es um den Schutz vor einer konkreten Gefahr – nicht erreicht werden kann. Die Ausweitung der Präventivhaft in Bezug auf die sexuelle Selbstbestimmung ist auch nachvollziehbar. Es gibt allerdings auch Rechtsgüter, zum Beispiel bei der kritischen Infrastruktur und den Kulturgütern von mindestens überregionaler Bedeutung. Bei der Anhörung sollten wir darauf schauen, ob es nicht eine Form von Definition oder zumindest einen Bezug braucht. Das wäre angesichts der Schwere dieses Grundrechtseingriffs sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig. Wie gesagt, das können wir uns im Detail noch anschauen. Die Erhöhung der höchstzulässigen Dauer des Freiheitsentzugs begründen Sie damit, dass eine längere Präventivhaft durch die richterliche Einzelfallentscheidung möglich sein soll. Warum Sie die bisherigen Zeiträume verdoppeln wollen, begründen Sie nicht. Es erschließt sich mir auch nicht; vielleicht wird es das in der weiteren Debatte. Meine Frage dazu ist schon: Was ist der Grund, warum diese längere Präventivhaft notwendig sein soll? Warum verdoppeln Sie einfach den bisherigen Zeitraum? – Ich glaube, das sollten wir uns anschauen. Es geht um eine massive Einschränkung der Grundrechte; deshalb muss das auch vollumfänglich begründet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Ich fasse zusammen: Insgesamt beinhaltet der Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Änderung des HSOG einige Punkte, die wir sehr wahrscheinlich mittragen können. Bei anderen Punkten haben wir aber noch Fragen, die wir dann hoffentlich in der Anhörung und in den weiteren Beratungen klären können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
