Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Promny. – Das Wort hat der minister, Staatsminister Prof. Poseck. Bitte sehr. wäh- Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für SiEinfluss cherheit und Heimatschutz: Auswahl Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen Hochund Herren! Die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit ist auf einem guten Wege. Sie leistet bereits jetzt hervorragende Arbeit in der Forschung, in der Lehre, und sie ist im Übrigen auch von zentraler ProfesBedeutung, wenn es um Fortbildung und um NachwuchsSegewinnung geht. Der HöMS ist es beispielsweise zu verdanken, dass es gelungen ist – ich habe heute schon an anderer Stelle darauf verhingewiesen –, alle Anwärterstellen im laufenden Jahr für der die Polizei qualifiziert zu besetzen. Das ist Ausdruck der und Leistungsfähigkeit und des Einsatzes unserer Hochschule. Deshalb wollen wir diesen Weg der HöMS weitergehen. Wir wollen die Hochschule nun zukunftsfest machen und von auf ein rechtssicheres, vor allen Dingen auch verfassungsdie festes Fundament stellen. Selbstverständlich sind die Vornehmen gaben des Staatsgerichtshofs deshalb jetzt in die Gesetzgebung einzubeziehen. Dem dient auch der vorgelegte Gesetzentwurf. Qualifimeine (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Ich will an dieser Stelle noch einmal auf die Anhörung und die bisherige Debatte eingehen. In der Anhörung gab es viel Unterstützung für das Gesetzesvorhaben, Rückenuns wind mit dem Hinweis, dass die Vorgaben des Staatsgeposi- richtshofs bereits jetzt bestmöglich umgesetzt worden sind. AnzuhöDaneben, das räume ich ein, gab es auch Kritik. Das war mög- aber teilweise die Fundamentalkritik, der sich die HöMS immer schon ausgesetzt gesehen hat. Das war keine Kritik, die mit den Vorgaben des Staatsgerichtshofs in irgendeiHoch- nen Zusammenhang zu stellen ist. Wir haben uns dazu In- entschlossen, die HöMS nach Maßgabe der Vorgaben des dass Staatsgerichtshofs weiterzuentwickeln. Das ist unser Maßstab, an dem wir dieses Gesetz jetzt orientieren. Studiewün- Die eine oder andere Stimme finde ich schon problematisch – bei Herrn Grobe habe ich das auch herausgehört –, wenn gesagt wird: Eigentlich hätte noch viel mehr verfasDe- sungsgerichtlich überprüft oder aufgehoben werden müssen. da er diesem (Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) der Das ist inzident auch Kritik an der Entscheidung unseres Verfassungsgerichts in Hessen. Das finde ich falsch. Be- (Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) unseWir sollten diese Entscheidung respektieren, und wir sollten diese Entscheidung zum Maßstab der Veränderungen machen. (Beifall CDU – Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) müs- Dann hat es in der Anhörung, auch das räume ich ein, und von einigen Sachverständigen ein „Ja, aber“ gegeben, die durchaus anerkannt haben, dass der Gesetzentwurf auf einem guten Wege ist, die aber noch weitere Anregungen gegeben haben, damit die Vorgaben des Staatsgerichtshofs noch besser umgesetzt werden können. Diese Anregungen haben wir, hat Schwarz-Rot aufgegriffen. Ich finde, das ist auch ein gutes und starkes Zeichen dafür, dass Anhörungen Sinn machen und dass die Äußerungen der Anzuhörenden ernst genommen werden. Innen- (Dr. Frank Grobe (AfD): Dann machen Sie es doch!) Deshalb liegt heute der Gesetzentwurf in einer veränderten Fassung zur Beratung vor. Es gibt eine Veränderung im Hinblick auf die Regelung der Stimmenmehrheit von Professoren bei Entscheidungen zu Forschungszwecken. Dies wurde jetzt, damit es keine Abgrenzungsprobleme gibt, auf Angelegenheiten von Forschung und Lehre erweitert. Darüber hinaus ist das Zweidrittelmehrheitserfordernis bei Abberufungsentscheidungen durch den Senat gestrichen worden. Jetzt reicht bereits die einfache Mehrheit. Das stärkt die Autonomie der Hochschule. Das stärkt die Kompetenz des Senats. Zusammenfassend lässt sich deshalb sagen, dass hier ein Gesetzentwurf vorliegt, der die HöMS in eine gute Zukunft entwickelt, der vor allem aber auch die Wissenschaftsfreiheit stärkt und der den Vorgaben des Staatsgerichtshofs an dieser Stelle 1 : 1 gerecht wird. Ich bin zuversichtlich, dass sich alle Beteiligten an der HöMS einbringen werden, weil nun die Grundlagen geschaffen werden, damit sie sich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit einbringen können. Herr Grobe, während Sie von den „leidtragenden Studenten“ sprechen, ergibt sich für mich, wenn ich vor Ort bin, ein ganz anderes Bild. Ich sehe dort hoch motivierte Studenten, die ihr Studium positiv annehmen. Die Tatsache, dass wir eine ausreichende Anzahl an Anwärtern gewonnen haben, spricht auch für die Attraktivität des Studiums an der HöMS. Deshalb ist das, was Sie hier wiedergegeben haben, wieder einmal ein Zerrbild der Wirklichkeit. (Beifall CDU und SPD) Lassen Sie mich zum Schluss noch zu dem Antrag der GRÜNEN kommen, den ich nicht für weiterführend, nicht für zielführend halte. Entweder sehe ich keine Notwendigkeit für die Regelungen, die Sie vorschlagen, oder ich habe sogar verfassungsrechtliche Bedenken. Ich glaube, dass Sie an der einen oder anderen Stelle sogar das Gesetz in verfassungsrechtlicher Hinsicht schwieriger und unsicherer machen würden, wenn Ihre Anträge zur Geltung kämen. Das gilt beispielsweise für die Ziffer 1, die ich als keine konsequente Umsetzung der Vorgaben des Staatsgerichtshofs ansehe. Das gilt für die Ziffer 5 in Ihrem Gesetzesvorschlag. Der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich bestimmt, dass § 112 verfassungskonform ist. Hier besteht deshalb überhaupt keine Änderungsnotwendigkeit. Für die Ziffern 3 und 4 ist auch keine Notwendigkeit gegeben. Zur Ziffer 2 will ich darauf hinweisen, dass die beratende Teilnahme des Innenministeriums sinnvoll ist, der Hochschule aber nichts an ihrer Autonomie nimmt. Deshalb sollte es bei der Regelung, wie sie im Gesetzentwurf enthalten ist, aus meiner Sicht bleiben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich, dass unsere HöMS nunmehr auf einen weiteren guten Weg gebracht wird. (Beifall CDU und SPD)
