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Astrid Wallmann

08.10.2024 Sitzungen 21/21

Herr Staatsminister Prof. Dr. Poseck, Sie haben das Wort. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr ordneter Lichert, die Entscheidung in der Hauptsache noch aus. In seinem Beschluss, in dem es nur um den läufigen Rechtsschutz geht, hat das Bundesverwaltungsgericht in Teilen die aufschiebende Wirkung der Klage „Compact“-Magazins gegen das Verbot wiederhergestellt. Es wurde angeordnet, dass der Rechtsbehelf gegen Verbot die Wirkung des Verbots für die Dauer des lichen Verfahrens aufschiebt. die Ich will darauf hinweisen, dass dies der gesetzliche Rehaben gelfall ist. Die sogenannte sofortige Vollziehung von Maßnahmen, also der Effekt, dass ein Rechtsbehelf keine Auswirkung auf die Wirkung einer behördlichen Maßnahme hat, ist die Ausnahme. Vor dem Hintergrund dieses gesetzlichen Regel-Ausnahme-Verhältnisses hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass für Teile der Maßnahme Hinterderzeit keine hinreichend gewichtigen Gründe des Allgemeinwohls vorlägen, die den Ausnahmefall der sofortigen geVollziehung rechtfertigen. Wie Diese Entscheidung ist Ausdruck unseres Rechtsstaates. jetzt Wir haben diese Entscheidung zu akzeptieren. In der Entdas scheidung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es aber auch – das will ich an dieser Stelle wörtlich zitieren –: „Es spricht Überwiegendes dafür, dass die Vereinigung mit der ihr eigenen Rhetorik in zahlreichen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt. Die gegen die Achtung der Menschenwürde verstoßenden demütigenden Äußerungen und zu Umelementarer Rechtsungleichheit führenden Konzepte werden in den Print- und Online-Publikationen der Vereinigung fortwährend aufgegriffen. … akzepBei einer Gesamtbetrachtung offenbart diese Rhetorik die Tendenz, das Vertrauen zu den Institutionen nicht und Repräsentanten des demokratischen Staates in alles der Bevölkerung von Grund auf zu erschüttern und die für die verfassungsmäßige Ordnung elementare (Rechts-)Gleichheit aller Staatsbürger als eine zu überwindende Fehlentwicklung darzustellen. Die bewusste Radikalisierung der Rezipienten ist auf ein Wirksamwerden der verfassungsfeindlichen Ideologie in der Gesellschaft gerichtet. Dadurch wird die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben.“ Ende des Zitats des Bundesverwaltungsgerichts. – Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stellt also gerade nicht infrage, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus zu Recht einen Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden darstellt. Die konsequente Bekämpfung von Verfassungsfeinden und Antisemiten bleibt daher eine Daueraufgabe. Sie ist auch für mich wesentlicher Antrieb für meine Tätigkeit. HinterDies wird auch deutlich, wenn man sich die aktuellen in Zahlen des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2023 anschaut, den ich mit Herrn Präsidenten Neumann am 2. September vorgestellt habe. Die Zahlen belegen unter anderem, dass der Rechtsextremismus weiterhin die größte Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist. Laut Verfassungsschutzbericht haben wir in Hessen mehr als 900 gewaltorientierte Rechtsextremisten. Die Sicherheitsbehörden in Hessen werden sich auch in ZuSikunft jeder extremistischen Bedrohung mit großem Nachdruck entgegenstellen. AbgeAbschließend appelliere ich an alle Demokratinnen und steht Demokraten, extremistischen Entwicklungen weiterhin vorwirkungsvoll entgegenzutreten. Mehr denn je sind wir dazu aufgerufen, unsere Demokratie gegen vielfältige Bedrodes hungen effektiv zu verteidigen. Ich begrüße es sehr, dass sich vier Fraktionen in diesem Hause in dieser zentralen das Frage einig sind. gericht- (Vereinzelter Beifall CDU und SPD)

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