Heike Hofmann
Herr Abgeordneter Dr. Grobe, wenn Sie nach der Grunddem lage für die Notwendigkeit von Maßnahmen zur GleichbeUmrechtigung aller Geschlechter fragen, gebe ich Ihnen eine Michael klare Antwort: Das Grundgesetz ist die Grundlage. nämlich (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜwünNEN) Die Herstellung der Gleichberechtigung aller Geschlechter ist ein Verfassungsauftrag und damit Grundlage und Ich Leitlinie staatlichen Handelns. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Absatz 1 in Verbindung mit Art. 1 gratulieAbsatz 1 Grundgesetz schützt die geschlechtliche Identität jeder einzelnen Person und auch derjenigen Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. An diesem Auftrag richein ten wir unsere Arbeit und unsere Entscheidungen aus. Müger
