Lisa Gnadl
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Promny, ehrlich gesagt, fand ich Ihre Rede eben gerade sehr reflexartig. (Beifall SPD und CDU) Das war schlicht und ergreifend ein sicherheitspolitischer liberaler Zickzackkurs, den Sie hier vollbracht haben. So erleben wir das im Bereich der inneren Sicherheit von der FDP zu sämtlichen Themen hier im Hessischen Landtag. (Beifall SPD und CDU) Wenn Sie sich den Gesetzentwurf noch einmal anschauen, dann sehen Sie, wie sorgfältig hier abgewogen wurde, dass beispielsweise an vielen Punkten gerade auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachtet wurde. Es geht bei diesem Gesetzentwurf sehr wohl auch darum, an welchen Stellen wir selbstverständlich einen Richtervorbehalt für bestimmte Maßnahmen brauchen und dieser nach wie vor im Gesetz verankert ist. Ich will an dieser Stelle aber auch noch einmal deutlich sagen: Diese Koalition handelt mit Bedacht, aber unverzüglich. Wir sehen, dass sich die Sicherheitslage verschärft hat. Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik und dem jüngsten Verfassungsschutzbericht haben wir die großen Herausforderungen in der Sicherheitspolitik gesehen: die steigende Anzahl rechtsextremer Straftaten, die auf einem Höchststand ist, die Zahl der islamistischen Straftaten, die stark zugenommen hat, oder auch die Zahl der häuslichen Gewalttaten, die auf einem besorgniserregenden Niveau ist. Genau deswegen haben wir uns in der Koalition schnell auf den Weg gemacht, als Fraktionen von CDU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag einzubringen. (Beifall SPD und CDU) Denn wir wollen, dass die Polizei die Mittel zur Verfügung gestellt bekommt, um zielgerichtet und konsequent gegen Straftaten und Gefährdungslagen vorzugehen. Wir tun das heute mit diesem eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung der inneren Sicherheit in Hessen und stützen uns dabei auf drei Punkte: Erstens. Wir wollen die Kompetenzen für unsere Sicherheitsbehörden dort ausweiten, wo es notwendig und geboten ist. Zweitens. Wir wollen die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung, und das heißt, aller Menschen, die in Hessen leben. Drittens – auch das liegt diesem Gesetzentwurf zugrunde – ist es ein Abwägungsprozess zwischen den Grundrechten und anderen wesentlichen Rechtsgütern. Genau diese drei Punkte hat der Gesetzentwurf beachtet. Er ist ausgewogen, und er ist verhältnismäßig. Deswegen an dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön an Frau Gronemann, die sich heute sehr differenziert mit diesem Gesetzentwurf und den Vorschlägen auseinandergesetzt hat. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte noch einmal auf einige Punkte eingehen, zunächst die Videoüberwachung an besonders gefährlichen Orten. Der Gesetzentwurf sieht eben keine grenzenlose Videoüberwachung an allen Orten vor, sondern an besonderen Orten, die aufgrund ihrer Lage Straftaten begünstigen. Genau das ist doch auch bei dem Thema „Jägertunnel in Marburg“ der Punkt gewesen: Es mussten erst Straftaten vorliegen, damit es zu einer Videoüberwachung in diesem Tunnel kommt. Genau darum geht es: dass wir an solchen Orten, an denen besondere Gefährdungslagen vorliegen, Videoüberwachung installieren können, bevor eine Straftat passiert. (Beifall SPD, CDU und Dirk Gaw (fraktionslos)) Denn es ist doch zynisch, dass Menschen bestimmte Orte meiden müssen, weil sie sogenannte Angsträume sind und als solche empfunden werden, und dass öffentliche entstehen, in die man sich nicht mehr reintraut. Das insbesondere Frauen an vielen Orten so. Dafür wir jetzt die Videoüberwachung an diesen besonderen ten, und das ist eine gute und wichtige Maßnahme Prävention von Straftaten. Es hat auch niemand gesagt, dass das die einzige Maßnahme sei, die wir hier ergreifen. Natürlich muss es auch zistinnen und Polizisten auf der Straße geben; das tet doch niemand. Aber die Videoüberwachung an Orten ist eine wichtige Möglichkeit. (Beifall SPD und CDU) Ich will auch noch etwas zum Thema Waffenverbotszonen sagen. Auch das ist ein wichtiger Punkt, den wir in sem Gesetzentwurf aufgreifen. Uns geht es darum, die Waffenverbotszonen keine zahnlosen Tiger sind, man in diesen Waffenverbotszonen auch anlasslose titätsfeststellungen und, wenn konkrete Lageerkenntnisse vorliegen, Kontrollen durchführen kann. Damit orientieren wir uns an der Gesetzgebung anderer Bundesländer haben das in diesem Gesetzentwurf mit aufgegriffen. Drittens zu den Bodycams. Auch darüber wurde schon gesprochen. Zum einen geht es darum, dass cams bei der Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum den Ordnungshütern genutzt werden können, um sich Angriffen zu schützen. Das ist ein Punkt, der seitens Kommunen als Forderung an uns herangetragen wurde den wir jetzt im Gesetz regeln wollen. Zum anderen es um den Einsatz von Bodycams in Wohnungen. Wohnungen sind besonders sensible Bereiche; genau deshalb dieser Gesetzentwurf so formuliert, wie er formuliert Er beachtet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Hinsicht, dass Bodycams in Wohnungen gen werden können. Dabei geht es natürlich um den der Beamtinnen und Beamten, am Ende aber eben darum – gerade dann, wenn ein Fall häuslicher Gewalt liegt –, durch die Aufzeichnung in einer Wohnung zu Deeskalation der Situation beizutragen und die Gefährdung der Einsatzkräfte und der von Gewalt Betroffenen zu mieren. An dieser Stelle ist auch wichtig, zu erwähnen, dass verständlich der Richtervorbehalt gilt, was die Verwertung der Aufzeichnungen angeht, sodass die Grundrechte jeden und eines jeden gewahrt bleiben.
