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Plenarprotokoll 7/70

02.02.2022 · 76 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (9)CDU (8)AfD (7)SPD (6)Die Linke (2)GRÜNE (2)fraktionslos (1)

Keller

Einen schönen guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren Gäste, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, ich begrüße Sie ganz herzlich hier zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ebenfalls die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Zur heutigen Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der AfD. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in Drucksache 7/4740 vor. Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Baum. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Weltzien. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Dr. Lukin und Herr Abgeordneter Worm entschuldigt. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, lassen Sie mich zu Beginn des Plenums aus aktuellem Anlass einen kurzen Moment Ihre Aufmerksamkeit erbitten. Wir alle haben es gehört, in der Nacht zum Montag wurden in Rheinland-Pfalz eine 24 Jahre alte Polizistin und ihr 29-jähriger Kollege bei einer Verkehrskontrolle erschossen. Zwei junge Menschen haben im Dienst für die Gemeinschaft ihr Leben gelassen. Die Tat ist ein Albtraum für die Familien, die Freunde, die Kolleginnen und die Kollegen. Der Doppelmord schockiert uns alle – selbst mit Abstand. Er trifft die Polizei in ganz Deutschland, er trifft das ganze Land. Unser Mitgefühl ist bei den Familien und Angehörigen, den Freunden und Kolleginnen und Kollegen. Ich bitte Sie deshalb, sich für einen Moment der Stille und des Gedenkens zu erheben. Ich bedanke mich bei Ihnen. Sehr geehrte Damen und Herren, zu unserer heutigen Sitzung ein paar allgemeine Hinweise: Angesichts der Schutzwirkung von FFP2-Masken für Sie selbst und auch für andere bitte ich Sie, die Masken bestimmungsgemäß über Mund und Nase konsequent hier im Plenarsaal und auch auf der Tribüne zu tragen. In Abstimmung mit den Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe haben im Hinblick auf die Sitzordnung kleinere Umbaumaßnahmen im Plenarsaal stattgefunden, die sich auf die den Mitgliedern der Fraktionen der CDU und der AfD sowie auf die den fraktionslosen Abgeordneten zugewiesenen Sitzplätze auswirken. Darauf würde ich Sie bitten, auch künftig zu achten, wenn Sie die Plätze einnehmen. Dasselbe gilt für die Rückversicherung hinsichtlich der Abstimmungskarten, wenn namentliche Abstimmungen durchgeführt werden. Der Ältestenrat hat außerdem für Herrn Christian Voigt, Aufnahmeleitung bei MDR Radio und Fernsehen, und Herrn Mert Öztürkmen, Redakteur bei DAILY Nachrichten, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Rico Schäge, Kameraassistent bei Stratos-TV, im Auftrag des MDR Thüringen und für Frau AnnaLena Haas, Aufnahmeleitung beim MDR Thüringen, für diese Plenarsitzungen eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Einige Hinweise nun zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Zu Tagesordnungspunkt 1 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/4827 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 2 wurden eine Neufassung des Antrags, ein Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/4823 und ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/4828 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Sehr geehrte Damen und Herren, so weit zu den Hinweisen im Vorfeld der Tagesordnung. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit stelle ich die Tagesordnung fest. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Frau Präsi- dentin!) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Frau Präsi- dentin?) Herr Braga, Entschuldigung.

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Torben Braga AfD

Entschuldigen Sie, Sie hatten nach der Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte gefragt. Es ist jetzt kein Antrag auf Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte, wir regen aber an, die Aussprache in beiden Tagesordnungspunkten gemeinsam zu führen. Wir beantragen also die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 1 und 2. Danke schön.

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Keller

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Braga. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Ich denke, dann können wir entsprechend so verfahren. Abstimmung: Ich frage Sie, wer dafür ist, dass die Tagesordnungspunkte 1 und 2 gemeinsam beraten werden. Ich verstehe es so: Ich rufe sie gemeinsam auf und die Abstimmung machen wir in der Trennung von 1 und 2. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD, der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP. Wer ist gegen den gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 1 und 2? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen bitte? Bei Stimmenthaltungen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD und der Abgeordneten Bergner ist dem Antrag hier stattgegeben. Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde die Tagesordnungspunkte 1 und 2 aufrufen, möchte aber in dem Fall anregen, dass wir aufgrund der vielen Anträge auch vorher noch einmal in eine Lesepause treten. Das heißt, wir würden jetzt noch mal 15 Minuten in die Lesepause für die Anträge gehen. Danach rufe ich die Tagesordnungspunkte entsprechend auf. Danke. Wir setzen also um 12.25 Uhr fort. Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, wir können nun die Beratung fortsetzen. Ich rufe gemeinsam auf die TagesordnungspunkAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4739 dazu: Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4827 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4723 - Neufassung dazu: Chaotisches Pandemiemanagement der Landesregierung beenden – Maßnahmen müssen notwendig und verhältnismäßig sein Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4823 dazu: Keine Benachteiligung des stationären Vor-Ort-Einzelhandels – Konsequenzen aus 2G-Urteilen ziehen – kluge Schritte hin zur Normalität Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4828 Wird das Wort zur Begründung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 1 gewünscht, Herr Abgeordneter Braga? Es spricht Herr Abgeordneter Höcke. Sie haben das Wort, bitte.

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Björn Höcke AfD

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus und vor den Endgeräten, ich habe grundsätzlich auszuführen: Am Wochenende erschien auf „Welt online“ ein Interview mit dem Virologen Jonas Schmidt-Chanasit. Die Zeitung extrahierte eine Aussage des Virologen als Überschrift, diese lautet, ich zitiere: „Das Ende der Pandemie legen wir selbst fest“. Als ich 2020 meinen provokativen Satz formulierte „Corona ist vorbei.“, habe ich genau das zum Ausdruck bringen wollen, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach echt?) (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nicht ein im Vergleich zum Ebolavirus oder zum Marburg-Virus relativ ungefährlicher Krankheitserreger wie SARS-CoV-2 hat aus sich heraus die Kraft, unser Gesellschaftsleben lahmzulegen. Diese Kraft hat dieses Virus nicht, nein, es ist der politische Wille der Herrschenden, das zu tun. (Beifall AfD) Als das Bundesinnenministerium unter Leitung von Horst Seehofer im Frühling 2020 Wissenschaftler beauftragte, ein Pandemieszenario mit Millionen Toten zu erarbeiten, auf dessen Basis – wörtlich – Maßnahmen repressiver Natur geplant werden können, war offenkundig geworden, dass die Regierung ein politisches Interesse an der Aufrechterhaltung des Ausnahmezustands hat. Die heilige Inzidenz wurde eingeführt mit den Hohepriestern Drosten und Wieler. Mit hunderten Millionen Tests jagte man dem Virus hinterher und erklärte jeden, der positiv getestet war, zum Kranken. Die Herrschaft der Angst wurde aufgebaut – ein Lehrstück der Propaganda – und die etablierten Medien spielten mit. Wetterbericht und Corona-Lage sind seitdem zusammengefallen. Sehr geehrte Kollegen, der israelische Historiker Yuval Noah Harari sprach von der Gefahr einer digitalen Diktatur, in die die Menschen von den Regierenden mithilfe der Corona-Politik hineingezwungen werden könnten. Ist das wirklich so unrealistisch? Frau von der Leyen macht ununterbrochen Werbung für die digitale Identität. Der digitale EUImpfpass ist bereits Wirklichkeit, die digitale Währung ist in Vorbereitung. So smart und so modern das auch alles daherkommt, es ist der Weg in die lückenlose Überwachung, es ist der Weg in die lückenlose Kontrolle. (Beifall AfD) Great Reset, große Transformation, digitale Diktatur – sind das wirklich nur Hirngespinste (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Ja!) oder exekutieren Sie, sehr geehrte Kollegen von den Kartellparteien, wenn auch wahrscheinlich überwiegend unwissend, diese Strategie hier mit? (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Geht es denn wirklich nicht ohne Beleidigungen bei Ihnen, Herr Höcke?) Seit fast zwei Jahren leben wir im Corona-Ausnahmezustand. Wir fragten und fragen die Landesregierung immer wieder und tun das auch heute: Wie erklärt sich die Unlogik, wie erklärt sich die Ungleichbehandlung bei Ihren G-Regelungen? Warum zwingen Sie die Menschen zur Spritze, obwohl die Spritze die Verbreitung des Virus nicht stoppt? Wo ist die Evidenzbasis, wo die intersubjektiv überprüfbare wissenschaftliche Tatsachengrundlage für den Ausnahmezustand? Sehr geehrte Damen und Herren, das Ende der Pandemie legen wir selbst fest. Das mag der Handlungsmodus der Herrschenden sein. Aber am Ende, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, am Ende legen die Bürger fest, welcher Politik sie vertrauen. Es hat auf jeden Fall den Anschein, dass die Massenhypnose, mit der die Menschen seit zwei Jahren gelähmt werden, an Wirkung verliert. Wir sehen in diesen Tagen, wir sehen in diesen Wochen, wir sehen in diesen Monaten die größte Freiheitsbewegung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Und ich sage an der Stelle ein riesengroßes Dankeschön an die friedlichen Spaziergänger im Namen meiner ganzen Fraktion. (Beifall AfD) Und ich appelliere abschließend an Sie, sehr geehrte Kollegen von den Kartellparteien, sehr geehrte Landesregierung: Revidieren Sie, und zwar schnellstmöglich, Ihre inhumane Corona-Politik. Tun Sie das nicht, dann revidiert das Volk diese Politik. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags zu Tagesordnungspunkt 1 gewünscht? Herr Abgeordneter Herrgott, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Christian Herrgott CDU

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, manchmal ist so ein Platz unter der Tribüne auch ganz hilfreich, da muss man sich nicht alles anschauen. Das Anhören von diesem Geschwurbel von dort oben reicht hier schon. Herr Höcke, bei allem Respekt: Ohne Beleidigungen – wenigstens in einem Satz – wäre es für uns alle erträglicher. (Beifall CDU, SPD) Aber das werden wir wahrscheinlich nicht mehr erleben. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es nützt wahrscheinlich auch nichts. Meine Damen und Herren, der Deutsche Bundestag hat Anfang Dezember mit § 20a des Infektionsschutzgesetzes die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Ziel war es, im Lichte der gerade durchschrittenen Delta-Welle und in Vorbereitung auf die neue Omikron-Variante einen Beitrag zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen zu schaffen. Basis dieser Entscheidung waren damals die vorliegenden Daten, Argumente und Annahmen. Meine Damen und Herren, die Lage hat sich aber seitdem wesentlich verändert. Wir haben zwar nach wie vor eine Corona-Pandemie, aber die Grundlagen und Annahmen, auf deren Basis das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Deutschen Bundestag diskutiert und verabschiedet wurde, haben sich deutlich verändert. Das zentrale Argument war damals der Fremdschutz der Bewohner und Patienten in Einrichtungen und im medizinischen Bereich. Die zentrale Annahme war zudem, dass 98 Prozent der Mitarbeiter sich werden impfen lassen, ähnlich wie man das in Italien erlebt hat. Das zentrale Argument des Fremdschutzes trägt nicht mehr vollständig, da in den ersten drei Monaten nach der Impfung die Übertragung zwar vermindert ist, dennoch aber auch vollständig Geimpfte und sogar Geboosterte wenige Wochen nach der letzten Impfung Corona in der Omikron-Variante bekommen können und auch selbst ansteckend sein können – symptomatisch wie auch asymptomatisch. Lebende Beispiele dafür sitzen sogar heute hier unter unseren Kollegen im Plenum. Der umfangreiche Fremdschutz, wie er beispielsweise mit der sterilen Immunität nach einer Masernimpfung entsteht, also man kann es nicht mehr bekommen und auch nicht übertragen, ist durch einen geimpften Pfleger gegenüber einem Patienten oder Bewohner in einer stationären Einrichtung, in der ambulanten Pflege oder in einer Arztpraxis leider nicht vollständig gegeben. Die Übertragbarkeit des Virus ist zwar vermindert, aber bei Weitem nicht ausgeschlossen. Eine Impfung hat zwar eine signifikante Wirkung im Hinblick auf die Krankheit und den Krankheitsverlauf eines Erkrankten, (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das ist un- wissenschaftlich!) da ist sie nach wie vor auch sinnvoll für den Eigenschutz vor einem schweren Verlauf. Ich bin selbst geimpft und geboostert und werbe auch dafür, sich impfen zu lassen. Das sage ich hier im Thüringer Landtag ausdrücklich. Das Argument des absoluten Fremdschutzes eines Patienten durch einen geimpften oder geboosterten Mitarbeiter, der nur zweimal pro Woche getestet wird, im Vergleich zu einem täglich mit einem hochsensitiven Test getesteten Mitarbeiter erscheint inzwischen aber weit weniger durchschlagend. Meine Damen und Herren, das weitaus schwerwiegendere Problem ist jedoch die konkrete Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in einem Bereich mit bereits jetzt eklatantem Personalmangel. Die zentrale Annahme, 98 Prozent des medizinischen und pflegerischen Personals werden sich intrinsisch motiviert impfen lassen, ist nicht eingetroffen. Die Quoten liegen beim Personal in der Klinik und in der Altenpflege zwar über dem Landesdurchschnitt, dennoch sind je nach Einrichtung zwischen 10 und 25 Prozent nicht oder nicht vollständig geimpft. Hinzu kommen noch die Genesenen, deren Status durch die Entscheidung des RKI in den kommenden Wochen ausläuft. Und das sind nur die bruchstückhaften Zahlen, die in der Öffentlichkeit aus einzelnen Bereichen bekannt sind. Hier und zu diesem Themenkomplex den klaren Standpunkt unserer Fraktion zu formulieren, die Defizite von Landes- und Bundesregierung aufzuzeigen, um den einzig realistisch umsetzbaren Ausweg aus diesem Dilemma zu gehen, ist Ziel unseres Alternativantrags, zu dem ich nachher in der Debatte noch ausführlich sprechen werde. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Wird das Wort zur Begründung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 2 gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu Tagesordnungspunkt 2 gewünscht? Ja, Herr Abgeordneter Kemmerich, Sie haben das Wort, bitte.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer/Zuschauer, an die Möglichkeiten, die wir in diesen Tagen so haben, ja, unsere Überschrift trägt auch das Wort „Chaos“ in sich. Ich will darauf das Augenmerk richten, da ging es mir um die Weihnachtsmärkte, es geht uns aber um die letzten Geschehnisse und das, was um uns herum auf dieser Welt passiert. Frau Ministerin Werner hat noch vor Kurzem erklärt, mit ihr wird es keine Abkehr von 2G geben. Und nun – durchaus auch zu unserer Freude – gab es gestern im Kabinett anscheinend den Beschluss, die 2G-Regelungen insofern abzuändern, dass sie nunmehr nicht mehr in Gastronomie, Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen angewandt werden. Man beugt sich in gewisser Art und Weise – und das ist das falsche Signal – dem Druck, der durch diverse Gerichtsentscheidungen von Oberlandesgerichten in Nachbarbundesländern erzeugt worden ist, aber auch durch das Tätigwerden anderer Bundesländer, die zum Beispiel bei den Regelungen in der Gastronomie – Sachsen-Anhalt nenne ich hier – abweichende Regelungen getroffen haben. Niedersachsen interpretiert die Geschichte des Einzelhandels so, dass es hier auch Waren des täglichen Bedarfs sind und insofern durchgängig mit Masken gearbeitet werden kann, als vor allen Dingen geeignetes Mittel, auch hier weiter Teilhabe am normalen Leben für die betroffenen Kunden zu gewährleisten, aber auch für die betroffenen Unternehmer, sich selbst mehr darum zu kümmern, dass sie ihr Geschäft entwickeln können und nicht darauf angewiesen sind, staatliche Unterstützung zu bekommen. Das Beste ist, seine Existenz aus eigener Kraft zu sichern und nicht davon abhängig zu sein, was der Staat einem denn zubilligt. (Beifall Gruppe der FDP) Ich möchte jetzt nicht noch in langer Art und Weise über die Überbrückungshilfen reden. Das werden wir an anderer Stelle machen. Wir folgen auch dem Beispiel anderer Länder: Dänemark, Norwegen, Schweiz. All die heben in großem Umfang die Zugangsbeschränkungen auf. Man stellt sich darauf ein und folgt den Fakten. Fakt ist, die Zahlen sinken. Thüringen hat – Gott sei Dank – inzwischen die Zahl der meisten freien Intensivbetten. Thüringen hat die Zahl der niedrigsten Inzidenz. Thüringen hat die Zahl, wonach tatsächlich die Entwicklung der Infektionszahlen und die Zahlen der Hospitalisierung auseinanderklaffen. Deshalb ergreifen die übrigen Länder genau die Maßnahmen und senden auch ein Zeichen der Hoffnung, der Zuversicht an die Bürger, die da draußen demonstrieren. Natürlich ist auch ein Haufen Spinner dabei; auch Leute, die sich nicht daran halten, was das Versammlungsrecht ermöglicht. Aber es sind auch viele Leute da, die auch gar nicht draußen auf der Straße sind, die mit Ihnen und uns allen sprechen und sagen: Ich bin skeptisch, skeptisch gegenüber einer Impfpflicht, die normiert, sich bis zu dreimal – man weiß es nicht, vielleicht viermal – impfen zu lassen. Wir ignorieren die Frage der Genesung. Heute früh wurde im Morgenmagazin darüber gesprochen, wie man einen Immunschutz erwerben kann. Ich glaube, es wäre an der Zeit, über Immunschutz zu reden und nicht über den reinen Impfschutz, weil wir wissen, dass der durch dieses Präparat nicht stabil zu erreichen ist. Das macht die Leute skeptisch. Leute, die doppelt geimpft sind, einfach genesen, fragen mich: Warum jetzt die dritte Impfung? Wir haben immer gesagt: Impft die Richtigen und macht das schnell! Die höchsten Todesfallquoten haben wir nach wie vor bei den über 70-Jährigen und nicht bei der kompletten Bevölkerung. Deshalb ist es sehr schwierig, eine Impfpflicht zu begründen – auch einrichtungsbezogen. Deshalb unser Alternativantrag, um jetzt in ein vernunftbasiertes Handeln zu kommen. Wir schlagen anstatt 1-, 2-, 3-, ich weiß nicht, wie viel G einfach mal 2V vor: Vernunft und Vorsicht. Und Vorsicht soll nicht Hasenfüßigkeit vor dem Virus sein, sondern Vorsicht im Umgang mit der Situation. Da trauen wir den Menschen mehr zu, als manch Regierender. Das sollte uns Anspruch sein und auch die Wirklichkeit sollte dem folgen. Noch ein Wort zu der Frage der Genesung: Auch hier sehen wir eine Verteidigungshaltung der Regierenden, insbesondere bei Herrn Lauterbach. Er bastelt sich ja schon fast seinen eigenen Virus für die nächste Saison. Scheinbar hat die Mehrheit der Gesundheitsminister gestern beschlossen, genau diesen Herrn aufzufordern, diesen Genesenenstatus nach alter Prägung wiederherzustellen. Mich würde später interessieren, wie denn unsere Landesregierung darauf regiert hat. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags der Fraktion der CDU zu Tagesordnungspunkt 2 gewünscht? Ja, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Andreas Bühl CDU

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Sehr verehrte Frau Präsidentin, wir haben einen Alternativantrag vorgelegt, weil wir schon seit Herbst zwei Dinge beobachten: Auf der einen Seite sieht man das zunehmend chaotische Handeln, zum einen auf der Bundesebene, wo kurzerhand der Genesenenstatus zurückgekürzt wird, obwohl sich Menschen darauf eingelassen haben, wie die Regeln dazu sind. Auf der anderen Seite sieht man, wie extreme Kräfte versuchen – wir haben es vorhin hier gerade gehört –, das zu nutzen, Menschen gegen die Regeln aufzubringen, die in weiten Teilen ja sinnhaft waren, und diese Inkonsistenzen zu nutzen und in politisches Kapital umzumünzen. Wir sind für einen anderen Weg. Wir sind dafür, dass man sich streng daran orientiert, was anhand der epidemischen Lage, was anhand des Wissens, das wir wissenschaftlich über das neue Virus haben – über die Omikron-Variante –, angemessen ist. Daran sollte man die Regeln ausrichten. Ich denke, es würde uns allen guttun, wenn wir zu dieser Einstellung zurückfinden. Deswegen haben wir in dem Antrag auch niedergeschrieben, wie wir das im Sinne des Handels und im Sinne der Maßnahmen auch für die Gastronomie sehen. Das ist zum einen, dass auch gelten muss, was man versprochen hat. Das heißt, dass der Genesenenstatus wieder zurück auf sechs Monate verlängert werden muss, die es gegeben hat, und dass man das nicht von heute auf morgen mit einem Federstrich wegstreichen darf. (Beifall CDU) Zum anderen hat sich gerade für die Gastronomie bewährt, dass es dort Hygienekonzepte gibt, dass dort die Ansteckungslage übersichtlich ist und dass wir deswegen auch den Gastronomen zutrauen sollten, ihr Geschäft sicher zu führen. Deswegen sind wir dafür, dass man dort mit einer 3G-Regel ermöglicht, dass wieder möglichst viele Menschen sicher essen gehen und unsere Gastronomen überleben können. Wie wir vorhin gehört haben, können hochsensitive Tests jetzt auch mehr Sicherheit schaffen als zum Teil eine Impfung, indem man dort zumindest klarer weiß, wie das Ergebnis ist. (Beifall CDU) Das Gleiche gilt für den Einzelhandel. Jeder von uns, der mal an einem Freitagabend im Kaufland war, weiß, wie voll es dort zugeht. Und dort gibt es überhaupt keine Zugangsbeschränkungen. Wenn man das mal mit einem Modegeschäft vergleicht, wo Abstand herrscht, wo man eindeutig einkaufen kann, ohne dass es eine große Gefährdung gibt, dann kann man keinem erklären, warum dort deutlich strengere Regeln gelten sollen. Deswegen ist für uns klar: Dort muss es die gleichen Regeln geben wie in Lebensmittelgeschäften. (Beifall CDU) Für uns steht außerdem außer Frage, dass wir weitere Schutzmaßnahmen brauchen, dass auch die Eigenverantwortlichkeit der Menschen gestärkt werden muss, aufeinander zu achten. Auch das haben wir in unserem Antrag noch mal deutlich klargemacht. Wir werden uns Ende dieses Monats auch damit beschäftigen müssen, ob wir die epidemische Lage hier fortschreiben, ob wir sehen, dass wir den Regelungsrahmen für die Landesregierung aufrechterhalten, der aktuell gegeben ist. Wir könnten uns durchaus vorstellen, wenn sich die Situation, wie sie jetzt ist, weiterentwickelt, dass man sieht, dass eben die Krankenhäuser nicht mehr so stark belastet sind, dass glücklicherweise auch Intensivstationen nicht so stark belastet sind, auch wenn es relativ hohe Fallzahlen gibt, dass man dann auch diese epidemische Lage auslaufen lassen kann. Aber, ich will ganz klar sagen – darauf setzen wir auch –, dass wir vom Corona-Beirat der Landesregierung, von den Wissenschaftlern eine Empfehlung bekommen, die das dann auch unterstützen würde oder eben auch nicht, aber wir könnten uns durchaus vorstellen, wenn es sich so weiterentwickelt, dass man dann das auch aufhebt. Das alles haben wir in diesem Antrag hier zusammengefasst und wollen wir heute hier einbringen und wir freuen uns gleich auf eine intensive Diskussion. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts zum Antrag der Fraktion der AfD zu Tagesordnungspunkt 2 gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Damit kommen wir zur Aussprache, die ich hiermit eröffne. Was die Redezeiten betrifft, nehmen Sie also einfach die doppelte jetzt, weil wir in Tagesordnungspunkt 1 und 2 sind. Ich werde versuchen, hier nach den Redemeldungen auch ein bisschen zu strukturieren. Sollte ich jemanden übersehen, dann machen Sie sich bitte bemerkbar. Damit ist die Aussprache eröffnet. Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke.

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Ralf Plötner Die Linke

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Herzlichen Dank. Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuhörende, ich werde jetzt zu dem Tagesordnungspunkt 1, dem Antrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sprechen. Bei der sehr emotional geführten Debatte über die Impfpflicht, ob als Teilimpfpflicht oder als generelle Impfpflicht, müssen wir uns darauf besinnen, wie diese Pandemie bisher verlief. Wir stellen in Thüringen bis heute über 320.000 nachgewiesene Infektionen mit dem Coronavirus fest und in diesem Zusammenhang leider auch 6.410 Todesfälle. Vor knapp zwei Jahren hatten wir keinerlei pharmakologische Antwort auf das Coronavirus. Das hat sich zum Glück geändert und damit wurden Menschenleben geschützt. Zusammen mit den Eindämmungsmaßnahmen ist es gelungen – was diese zum Ziel hatten und haben –: die Eindämmung der Pandemie, allerdings mit trotzdem immer noch zu vielen Opfern. Daher sind die Grundlagen wie Abstand halten, Händehygiene, Masken tragen, das Lüften und auch die Nutzung der Corona-Warn-App weiterhin ein zentraler Bestandteil bei der Bekämpfung der Pandemie. Ich möchte gern betonen, dass diese Maßnahmen Empfehlungen der sich immer wieder kritisch selbst hinterfragenden Wissenschaft zur Grundlage haben und Maßnahmen auf Konferenzen der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen beschlossen werden, um möglichst bundesweit einen Gleichklang der Maßnahmen zu haben. Aber weil es leider eben noch eine zu große Impflücke gibt, müssen wir diese dringend schließen. Nahezu alle Virologen, Epidemiologien und Pharmakologen, also eben Menschen, die von Pandemien und deren Bekämpfung die meiste Ahnung haben, sind sich einig, dass Schutzimpfungen bei der Bekämpfung des Virus uns allen sehr weiterhelfen. (Beifall DIE LINKE) Dies liegt zum einen daran, dass die Impfungen schwere Verläufe und Krankenhausaufenthalte oder den Tod von Menschen verhindern. Zum anderen infizieren sich geimpfte Menschen seltener und sind im Vergleich zu ungeimpften, aber infizierten Menschen eine kürzere Zeit und zudem weniger ansteckend. Das auch noch mal als Erwiderung zu den Argumenten, die hier im Raum stehen, als wenn es sozusagen keinen Unterschied machen würde. Es macht sehr wohl einen großen Unterschied. (Beifall DIE LINKE, SPD) Die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner in Thüringen folgt diesen Erkenntnissen und hat sich dementsprechend gegen Corona impfen lassen. Herzlichen Dank dafür. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Motivation, sich durch eine Impfung zu schützen, ist auch die berechtigte Sorge vor Long COVID. Wir wissen heute tatsächlich noch nicht im Detail, was da auf uns alle zukommen wird. Deswegen sind Impfungen auch sehr sinnvoll, um auch die folgenden Belastungen für die Menschen und das Gesundheitssystem gering zu halten. Parallel zum Sonderplenum der AfD – wir stehen heute hier und haben es vorhin mitbekommen – wurde aus dem Spektrum der Corona-Leugnerund Querdenkerszene eben vor dem Landtag mobilisiert, insbesondere in der Telegramm Gruppe „Freies Thüringen“, aus der heraus seit Wochen Corona-Leugner, Neonazis und Maßnahmengegner quer durch Thüringen zu rechtswidrigen Versammlungen dirigiert werden, die sämtliche Hygieneregeln missachten. Nahezu wortgleich rufen sie dazu auf mit dem Titel der heutigen Aktuellen Stunde der AfD, und da wird diese Verbindung noch mal sehr deutlich (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) und der Fraktionsvorsitzende hat sie ja selbst noch mal unterstrichen. Und die schon durch Höcke 2020 für beendet erklärte Pandemie (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er hat ja jetzt erklärt, wie er es damals angeblich gemeint hat!) hatte – soll man noch mal ruminterpretieren, aber da bin ich nicht bereit dazu. Dieses rücksichtslose Verhalten trägt eben dazu bei, dass die Maßnahmen, so wie wir sie ergreifen müssen, eben greifen müssen, auch weil die Menschen angeheizt werden, in den großen Gruppen eben auf Hygieneregeln zu pfeifen und es dementsprechend auch zu mehr Infektionen und Gesundheitsgefährdungen in der Bevölkerung in Thüringen kommt. Und eben nicht nur das, Abgeordnete der AfD-Fraktion rufen selbst dazu auf, an diesen Demonstrationen teilzunehmen. (Beifall AfD) Auf offiziellen Webseiten der AfD wird man darüber informiert, wie man sich Maßnahmen der Polizei zu entziehen hat. Und auch die persönliche Beteiligung von AfD-Abgeordneten auf solchen Demonstrationen bleibt nicht aus. (Beifall AfD) Eine engere Verbindung ist eigentlich gar nicht mehr vorstellbar. Sie ist de facto voll existent. Und darüber ist eben auch in Thüringen zu beobachten, dass in der öffentlichen Kommunikation der Corona-Leugner immer wieder von sogenannten Spaziergängen der Pflegekräfte und der Medizin gesprochen wird. Diese machen häufig, aber eben auch einen sehr kleinen prozentualen Teil der Versammlungsteilnehmer aus (Unruhe AfD) und sie dienen als Staffage. Und ich kann nur dazu aufrufen, dass diese Menschen solchen Demonstrationen fernbleiben. Es wird dem Berufsbild der Pflege und Medizin nicht gerecht. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Da die AfD die Maßnahmen pauschal ablehnt, haben wir auch leider noch eine große Lücke bei der Immunität. Es ist doch auch paradox, dass gerade die angesprochenen Pflegekräfte, die einen Beruf ausüben, um anderen zu helfen, sich einer solidarischen Impfung hier zum Teil leider noch verwehren und nicht mitwirken, damit die Impflücke geschlossen wird. Das ist zum Beispiel der Unterschied zu Ländern wie Dänemark, die bessere Impfquoten, auch gerade in den hohen Altersgruppen, aufweisen können, im Gegensatz zu uns. (Beifall DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, große Sorgen bereiten auch einigen Menschen, welche sich bisher nicht haben impfen lassen, mögliche Schäden, die durch eine Impfung auftreten können. Bei den in Thüringen mittlerweile 4 Millionen verabreichten Impfdosen sind bisher zwei solcher Impfschäden anerkannt, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja, genau: anerkannt!) also bei 0,00005 Prozent von den 4 Millionen Impfungen. Und bei 29 Anträgen steht diese Prüfung noch aus. Dies macht deutlich, dass der Nutzen einer Impfung im Vergleich zu möglichen Gefahren durch Schäden sehr, sehr viel größer ist, allein, wenn man auch an die Gefahren von Long COVID denkt. (Beifall DIE LINKE) Und dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich habe das gerade kritisch genannt, es stößt wirklich nicht auf mein Verständnis, wie manche hier, wenige in der Pflege und Medizin reagieren –, dennoch möchte ich hier ausdrücklich allen in der Medizin und Pflege Tätigen danken, dass sie bereits vor der Pandemie Großartiges leisteten und das auch unter einer Pandemie weiterhin tun. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Werte Zuhörende, es hilft auch nicht weiter, wenn der Thüringer Landkreistag behauptet, es gäbe für die einrichtungsbezogene Impfpflicht keine gesetzliche Grundlage. Die gibt es sehr wohl. Wir sind selbstverständlich auch in Thüringen verpflichtet, Bundesgesetze umzusetzen, so auch das der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Aber es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Gesundheitsämter, die schon überall an der Kapazitätsgrenze sind und oftmals leider auch darüber hinaus, diese Pflicht für Beschäftigte kontrollieren müssen. Sie brauchen auch die Kapazitäten, um jeden einzelnen Fall gründlich abzuwägen. Daher bleibt der Weg richtig, weiterhin über die zahlreichen Angebote zum Impfen in Thüringen die Impfquote zu erhöhen. Und es ist wichtig, dass die Menschen auch die Möglichkeit haben, über einen Impfstoff ihrer Wahl selbst zu entscheiden. Daher ist der Landesregierung ausdrücklich zu danken, dass die Beschäftigten in der Pflege vor dem Hintergrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht beim neu zugelassenen und bald zur Verfügung stehenden sogenannten Totimpfstoff Novavax zu Beginn bevorzugt werden. Herzlichen Dank dafür. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Der Landesverband meiner Partei, Die Linke Thüringen, hat Ende November letzten Jahres die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht als Ultima Ratio – also als letztmöglichen Weg – mit einem Beschluss gefordert, ganz im Bewusstsein, dass eine berufsbezogene oder einrichtungsbezogene Impfpflicht Druck auf einzelne Gruppen macht, was nicht hilfreich ist. Besser ist es, die Impflücken in der gesamten Gesellschaft zu schließen und nicht bei einzelnen Berufen. (Beifall DIE LINKE) Dennoch müssen wir auch in Thüringen mit dieser Teilimpfpflicht umgehen und das tut die Landesregierung mit der gebotenen Sachkompetenz. (Unruhe AfD) Davon konnten sich die Abgeordneten in den vergangenen Sitzungen des Gesundheitsausschusses überzeugen. Und Sie glänzen da ja auch nicht gerade mit Anwesenheit oder mit Wortbeiträgen. (Beifall DIE LINKE) Es braucht dringend verlässliche Abstimmungen zwischen Bund und Ländern und vor allem auch mit den kommunalen Gesundheitsämtern, die mit der Ausführung voll gefordert sein werden. Es konnten bereits Verlautbarungen entnommen werden; es wird in einem gestuften Verfahren auch mit der nötigen Sensibilität sachgerecht angegangen. Allein wegen der angespannten Situation in der Pflege ist dies angezeigt. Es hilft aber auch sicher, in der Bevölkerung die Akzeptanz dafür zu erhöhen. Wenn es mit diesem verantwortungsvollen Umgang und dem nötigen Augenmaß so weitergeht, dann wird auch die Etappe beim Kampf gegen das Coronavirus erfolgreich sein. Wir sind dabei auf einem guten Weg. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Herrgott für die CDU-Fraktion.

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Christian Herrgott CDU

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Ausführungen von Kollege Plötner waren ja weniger zum inhaltlichen Gegenstand, sondern mehr zu allgemeinen Themen. Ich hätte mir gewünscht, wenn da ein paar mehr konkretere Dinge gekommen wären, aber vielleicht hören wir das in der folgenden Debatte. Aber kommen wir zurück zum Thema. Sehr geehrte Landesregierung, sehr geehrte Frau Ministerin Werner, wie viele Arbeitnehmer betreffen denn die Regelungen des § 20a Infektionsschutzgesetz in Thüringen? Sie hätten heute zu diesem Tagesordnungspunkt einen Bericht der Landesregierung halten müssen, in dem Sie alle Zahlen auf den Tisch legen, (Beifall CDU) klar analysieren und auf Basis der Zahlen der vergangenen Wochen die Entwicklung der nächsten sechs Wochen prognostizieren (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt doch die Berichterstattung im Ausschuss!) und das Szenario einer signifikanten Gefährdung des Gesundheitssystems ausräumen. (Beifall CDU) Nur, meine Damen und Herren, Frau Werner, das können Sie leider gar nicht. Mir sind die rudimentären Zahlen, die im Ausschuss berichtet wurden, bekannt – keine Sorge –, aber Sie wissen nicht, wie viele Menschen vollständig von den Regelungen betroffen sind. Sie wissen ausschnittsweise einige Zahlen, aber Sie haben kein vollständiges Bild. Heute, eineinhalb Monate nach der Verabschiedung des Gesetzes, haben Sie kein vollständiges Bild. (Beifall CDU) Sie können nur vermuten, schätzen und ein Stück weit hoffen. Aber selbst die vorhandenen Zahlen für die einzelnen Bereiche lassen schon nichts Gutes erahnen. Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel aus meinem Landkreis, wo ich die Zahlen zumindest für die stationäre Pflege ganz gut kenne. Wir haben im Landkreis 640 Patienten in vollstationären Einrichtungen der Pflege, die von ca. 270 Pflegefachund -hilfskräften 24 Stunden am Tag gepflegt werden. Nach der Umfrage unter den Trägern sind je nach Einrichtung 10 bis 25 Prozent nicht geimpft, dazu kommen noch mal 5 bis 10 Prozent Genesene. Gemäß der Befragung werden am 15.03. durchschnittlich 15 Prozent des Personals nicht geimpft sein und sich auch künftig nicht impfen oder boostern lassen. Das heißt, in einem Landkreis werden in sechs Wochen allein in der stationären Pflege 40 Pflegekräfte die Vorgaben des Gesetzes nicht erfüllen und damit perspektivisch fehlen. Diese Stellen wird, sofern das Gesetz Anwendung findet, auch niemand auffüllen, denn aktuell herrscht in der Pflege bereits existenzieller Mangel an Fachkräften. Das wissen alle, die sich mit dem Thema näher beschäftigen. Auf 100 offene Stellen gab es 2017 formal noch 13 Bewerber. Die Lage hat sich nicht verbessert.

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Keller

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Herr Abgeordneter Herrgott, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Christian Herrgott CDU

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Nein.

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Keller

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Nein, Herr Thrum.

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Christian Herrgott CDU

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Und es dauerte schon durchschnittlich 151 Tage, bis eine offene Stelle besetzt wurde. Das steht übrigens alles auch im Zweiten Thüringer Sozialstrukturatlas, herausgegeben vom Sozialministerium. (Zwischenruf aus dem Hause: Oh, da ist ja doch eine Zahl!) Sehr geehrte Damen und Herren, was die Bewohner und Patienten verdient haben, ist mehr als Vermuten, Schätzen und Hoffen der Landesregierung. (Beifall CDU) Denn was sagen uns die Daten von nur einem Bereich der Pflege in nur einem von 22 Landkreisen? Das Vorhaben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist bereits jetzt gescheitert. Würde dieses Gesetz, wie beabsichtigt, umgesetzt, würde im medizinischen Bereich das Chaos ausbrechen. Allein die drohende Umsetzung bewegt aktuell schon eine Reihe von Fachkräften, sich in andere Berufe umzuorientieren, und verschärft die Situation von jedem Einzelnen, der insbesondere in der Pflege und im medizinischen Bereich gebraucht wird. Abgesehen von den gesamten arbeitsrechtlichen Unklarheiten hätten die Gesundheitsämter allein in Thüringen über Tausende Einzelfälle zu entscheiden – mitten auf dem voraussichtlichen Höhepunkt der Omikron-Welle, wenn man den Erkenntnissen des Wissenschaftlichen Beirats der Landesregierung folgt. Kosmetische Korrekturen, wie von Ihnen angekündigt, der Verzicht auf Bußgelder, wenn Ungeimpfte unter Umständen weiterarbeiten müssen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten – und das werden sie in den meisten Einrichtungen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten –, sind nur ein Ausdruck von Konzeptlosigkeit und zum Teil auch von Panik, meine Damen und Herren. Sehr geehrte Landesregierung, Sie schieben sich aktuell mit dem Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Verantwortung für die Umsetzung eines Bundesgesetzes hin und her. Minister Lauterbach sagt: Die Länder sollen liefern. Die Länder zeigen mit dem Finger auf den Bund. Konkret geregelt ist sechs Wochen vor dem Stichtag, 15.03., nach wie vor nichts. Das kostet nicht nur Vertrauen, das offenbart, dass es offensichtlich keinen umsetzbaren Plan gibt, der über vage Hoffnungen mit einem neuen Impfstoff hinausgeht. Die Bewohner bleiben nach dem 15.03. in den stationären Einrichtungen und müssen auch weiter 24 Stunden am Tag gepflegt werden. Wo sollen sie auch anders hin? Würde das ungeimpfte Personal tatsächlich mit Betretungsverboten belegt, wie es das Gesetz ja vorsieht, würden die verbleibenden Kollegen die anfallende Mehrarbeit kaum über mehrere Wochen schultern können. Und ein Aufnahmestopp, beispielsweise in den Pflegeheimen über Monate, um die Belegungszahlen zu senken und an das verminderte Personal anzupassen, wo aktuell jetzt schon Wartelisten für Aufnahmen bestehen, würde dazu führen, dass die Krankenhäuser schnell an ihre Belastungsgrenzen kämen, denn sie könnten pflegebedürftige Patienten nicht mehr abgeben. Meine Damen und Herren, sehr verehrte Landesregierung, Führung besteht nicht aus dem kritiklosen Festhalten an Dogmen oder der Versteinerung einmal eingenommener Positionen. Führung heißt, unter ständiger Prüfung neuer Erkenntnisse eine kontinuierliche Beurteilung der Lage vorzunehmen und daraus resultierend das Treffen einer Entscheidung, Frau Werner. Zumindest habe ich das mal so an der Offiziersschule vor einigen Jahren gelernt. Wenn sich die Situation ändert, muss man auch einmal getroffene Entscheidungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP; Abg. Dr. Ber- gner, fraktionslos) Und die Situation, die Argumente und die Annahmen von Anfang Dezember haben sich nun mal geändert. Wir fordern als CDU-Landtagsfraktion mit unserem Alternativantrag die Landesregierung daher auf, sich auf Bundesebene insbesondere im Bundesrat und in Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung unverzüglich für die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz einzusetzen, denn dieses Gesetz ist in der Praxis so nicht umsetzbar. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss noch eine persönliche Anmerkung. Ich bin selbst Vorsitzender eines sozialen Trägers und wir betreiben als Träger selbst zwei Pflegeheime und einen ambulanten Pflegedienst. Alle unsere Mitarbeiter haben in den vergangenen zwei Jahren in einem schwierigen Umfeld wirklich exzellente Arbeit geleistet – jeder auf seinem Platz in Verantwortung für seine Aufgaben und für die ihm anvertrauten Menschen. Dafür gebührt all diesen Mitarbeitern höchster Respekt für einen Beruf, den viele hier in diesem Rund mental oder körperlich wahrscheinlich keine Woche durchhalten würden – mich eingeschlossen. Keinen Einzigen dieser Frauen und Männer in unserer Pflege möchte ich nach dem 15. März für den Beruf verlieren, egal, ob er aktuell geimpft, genesen oder ungeimpft ist. Vielen Dank. (Beifall CDU; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)

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Keller

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Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen, ich werde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sprechen. Das Thema selbst ist außerordentlich vielschichtig und wird derzeit wie kein anderes Thema überall diskutiert. Wie die AfD-Fraktion zur Impfpflicht steht, ist ausreichend bekannt. Deshalb kann ich den Angehörigen der AfD-Fraktion nicht glauben, dass sie hier an einer wirklichen Debatte, einem Meinungsaustausch interessiert sind. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Wir haben eine Sondersitzung einberufen!) Stattdessen benutzen Sie die Debatte über das Impfen, wie überhaupt jedes Thema, welches halbwegs mit der Corona-Pandemie zu tun hat, um die Gesellschaft zu spalten und Angst zu schüren. Sie sind sich nicht zu schade, auch Verschwörungserzählungen weiterzuverbreiten. Das hat aber nichts mit parlamentarischer Arbeit zu tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Grundlegende Voraussetzung für das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie ist Vertrauen und die Übernahme von Verantwortung. Verantwortung übernehmen heißt auch, sich mit den Maßnahmen, die zur Viruseindämmung auf Bundesebene beschlossen werden, wirklich auseinanderzusetzen. Diese Maßnahmen haben allen Unkenrufen zum Trotz noch immer einen hohen Rückhalt in der Bevölkerung. Ich darf zitieren, Frau Präsidentin: In einer im Rahmen des ZDF-Politbarometers Anfang Januar 2022 durchgeführten Umfrage fanden 49 Prozent der Befragten die Maßnahmen gerade richtig und 25 Prozent der befragten Personen waren sogar der Meinung, dass die derzeit geltenden staatlichen Corona-Maßnahmen härter ausfallen müssten. Drei Viertel der Bundesbürger stimmen also der Notwendigkeit der Maßnahmen, zu denen auch die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gehört, zu. Dem liegt wohl die Überzeugung zugrunde, dass die zur Verfügung stehenden Impfstoffe einen messbaren Beitrag dazu leisten könnten, diese Pandemie wirklich zu überwinden. Darin liegt auch die Erkenntnis, dass wir gegen die hochansteckenden Virusvarianten eine höhere Impfquote brauchen, als wir sie bisher erreichen konnten. Hätten wir mehr Impfwillige, müssten wir überhaupt nicht über eine Impfpflicht nachdenken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen darüber sprechen, wie wir die im Dezember beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht umsetzen können. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Unwissen- schaftlicher Unfug!) Ebenso wichtig ist auch die Diskussion über die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Corona. Aber diese Befassungen müssen pragmatisch, wissenschaftlich basiert und ehrlich geführt werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Austausch über die wichtigen Dinge passiert sicher nicht während der „Spaziergänge“, die Sie, Herr Aust, in einer Pressemitteilung Ihrer Fraktion (Unruhe AfD) neulich – ich darf zitieren – „zivilen Ungehorsam“ nennen. Die Spaziergänge sind keine Orte, wo berechtigte Zweifel der Kritik diskutiert werden, wenn sie zu Grenzüberschreitung und Extremismus aufrufen. Rund um die Corona-Impfungen sind viele Missverständnisse im Umlauf. Auch das sorgt berechtigterweise für Unsicherheit und verhängnisvolle Zurückhaltung beim Impfen. Deshalb sage ich: Die Politik muss viel besser – einheitlich, klar und nachvollziehbar – erklären und nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit handeln – so auch beim Impfen. Die Menschen möchten ihre Entscheidung auf Basis verlässlichen Wissens treffen und sollten sich auch während einer Pandemie über alle Aspekte einer Impfung informieren können. Die Beiträge der AfD zur Impfdiskussion und eine komplette Ablehnung aller staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie dienen dazu nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die meisten Menschen aber wollen den Zugang zu verlässlichen Informationen, um sich eine Meinung zu bilden. So hat sich die Meinung der Bevölkerung zum Thema „Impfpflicht“ im vergangenen Jahr geändert. Ebenfalls im Rahmen der von mir bereits aus dem zitierten ZDF-Politbarometer Mitte Januar 2022 durchgeführten Umfrage sprachen sich nämlich 62 Prozent der befragten Personen für die Einführung einer allgemeinen Pflicht zum Impfen gegen das Coronavirus aus. 36 Prozent waren dagegen. Im Juli vergangenen Jahres war das noch genau andersrum. Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die uns zur Verfügung stehen, um uns vor Krankheiten zu schützen – inzwischen auch ziemlich gut vor dem Coronavirus, welches nicht wieder verschwinden wird. Es wird uns künftig ziemlich sicher verlässlich in den Herbst- und Wintermonaten zur Seite stehen. So wird früher oder später praktisch jeder Mensch damit Kontakt haben. Auch Geimpfte können sich anstecken, aber die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf ist sehr viel kleiner und wir wissen auch, dass Geimpfte kürzere Zeit ansteckend sind als Ungeimpfte. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Unwissen- schaftlich!) Wir müssen damit rechnen, dass neue Mutanten wüten werden. (Unruhe AfD) Die ganze Welt steht mit der COVID-19-Pandemie vor einem globalen Problem. Deshalb brauchen wir schnelle und pragmatische Lösungen. Trotzdem müssen auch die Sorgen und Widerstände gegen eine Impfung gehört werden. Diese Debatten muss es geben. Sowohl die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht als auch die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht müssen gut ausgestattet sein. Wir leisten uns diese Impfdebatte, auch wenn die Zeit knapp ist, weil das Ringen um Demokratie und die Einbeziehung einer möglichst großen Mehrheitsmeinung wichtig sind und auf der Skala unseres bündnis-grünen politischen Selbstverständnisses ganz oben stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den Antrag der AfD werden wir ablehnen. Bei dem Alternativantrag der CDU-Fraktion stimmen wir einer Überweisung zu. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

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Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Höcke das Wort.

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Björn Höcke AfD

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Herrgott, eine kurze Vorbemerkung: Sie kritisieren hier im Hohen Haus in Thüringen die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die – und daran möchte ich erinnern – von Ihrer Partei im Bund selbst durchgezogen worden ist. (Beifall AfD) Sie haben im Bundestag fast geschlossen für diese einrichtungsbezogene Impfpflicht gestimmt – übrigens auch die FDP, die mittlerweile hier auch auf Revoluzzer macht, was Corona angeht. Das nennt man tatsächlich politische Schizophrenie. (Beifall AfD) Was die Ausführungen des Kollegen Plötner angeht, kann man nur sagen: Gerade wegen Ihrer Ausführungen, wegen solcher Ausführungen ist, glaube ich, jedem Zuschauer heute klar geworden, wie wichtig die Rückkehr zu einer evidenzbasierten Medizin in diesem Lande ist. (Beifall AfD) Ich bin froh, dass wir als AfD diese Debatte, die lebhaft ist, angestoßen haben. Ich bin froh über die friedlichen Freiheitsspaziergänge in Thüringen. Ich bin froh über einen Eilantrag, den wir als Fraktion vor das Thüringer Landesverfassungsgericht gebracht haben, um 2G zu kippen. Ich bin froh – wie gesagt –, dass wir dieses Sonderplenum beantragt haben. Es kommt Bewegung ins Hohe Haus und das ist gut. Immerhin steht 2G zur Disposition, 3G soll kommen. Ich sage hier nur: Die Zivilcourage der Bürger und die AfD wirken! (Beifall AfD) Uns reicht es nicht, dass 2G gekippt wurde. Das ist zu wenig. Sämtliche G-Regelungen müssen fallen, denn das Fundament Ihrer G-Regel-Politik, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete von den Kartellparteien, also Testung, Inzidenzorientierung und Impfung, besteht aus Sand. (Beifall AfD) Mit Kopfschütteln schauen Ausländer auf die deutschen G-Regelungen. Dr. Clare Craig, eine britische Wissenschaftlerin, twitterte dazu, ich zitiere: Ungeimpfte dürfen selbst getestet nicht ins Restaurant, denn Testungen sind unzuverlässig. Zweifach Geimpfte dürfen nur getestet rein, weil Testungen zuverlässig sind, Impfungen aber nicht. Geboosterte dürfen auch ohne Test rein, denn Impfungen sind zuverlässig. Ungeimpfte dürfen, falls getestet, im Restaurant arbeiten, weil Testungen zuverlässig sind, sie dürfen nach ihrer Schicht aber nicht im Restaurant essen, weil Testungen unzuverlässig sind. (Beifall AfD) Das zum Thema „Testungen“. Wir haben als AfDFraktion die Inzidenzorientierung immer wieder kritisiert, weil ein hoher Inzidenzwert herbeigetestet werden kann, was besonders leicht mit der relativ ungefährlichen – Gott sei Dank relativ ungefährlichen –, aber hoch ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus gelingt. Aber selbst die Erhebung der Inzidenzen, sehr geehrte Kollegen, reißt mittlerweile alle Standards. Im Saarland war in den letzten Wochen lediglich nur jeder vierte – ich betone: jeder vierte – vom RKI registrierte Coronapatient wegen Corona im Krankenhaus, die anderen wegen Beinbrüchen und Blinddarmentzündungen. Trotzdem sorgt diese unseriöse Datenerhebung des RKI auch weiterhin dafür, dass in Thüringen Geschäfte und Gaststätten einen Großteil ihrer Kunden nicht mehr bedienen können und sogar ganz schließen müssen. Mit Verlaub: Das ist absurd! (Beifall AfD) Auch die verkündeten neuen 3G-Regeln beinhalten den Impfstatus der Kunden. Den Ungeimpften soll weiterhin das schöne Leben vermiest, sie sollen in die Spritze getrieben werden. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete von den Kartellparteien, schauen Sie sich bitte den Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts an, das Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus, die Pfizer-Studie und andere wissenschaftliche Studien. Wir müssen mittlerweile von Tausenden Menschen ausgehen, die mit mRNA-Impfstoff totgespritzt wurden, erschreckend viele junge Menschen sind darunter. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur geplanten Impfpflicht möchte ich an dieser Stelle Folgendes zusammenfassen: Eine Impfpflicht, sehr geehrte Kollegen, gegen eine Krankheit, die für mehr als 99 Prozent der Bevölkerung keine lebensgefährliche Bedrohung darstellt, mit einem Impfstoff, der weder ausreichend vor der Weitergabe des Virus noch ausreichend vor der Ansteckung schützt, darüber hinaus aber bereits dokumentierte ungewöhnlich viele Nebenwirkungen hat, ist ganz klar verfassungswidrig. Dieser Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist – und das möchte ich betonen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der verbrecherischen Menschenversuche im Dritten Reich ein historischer Tabubruch. (Beifall AfD) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist Holocaustverharmlosung, was Sie hier machen, Herr Höcke!) Fassen wir zusammen, blicken wir noch mal auf das Fundament aus Sand, das Sie gebaut haben, um Ihre Corona-Politik zu begründen: Wir haben da Testungen, die unzuverlässig sind, wir haben Inzidenzen, die keine Aussagekraft haben, wir haben Impfungen, die nicht schützen. Und dafür schreddern Sie die Grundrechte, dafür treiben Sie den Einzelhandel und die Gastronomie in den Ruin. Hoheitliche Aufgaben sollen von Geschäften durchgeführt werden, Zugangsbeschränkungen gelten für Schuhgeschäfte, aber nicht für Baumärkte usw. usf. Ja, nicht nur ich habe das Gefühl, von Verrückten regiert zu werden. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihre grundrechtsschreddernde und wirtschaftsschädigende Politik gehen mittlerweile Tausende, Zehntausende, Hunderttausende Menschen in Thüringen und deutschlandweit auf die Straße. Ich bin bei diesen Freiheitsspaziergängen jeden Montag irgendwo anders in Thüringen dabei, um etwas für meine Gesundheit zu tun. Und die Menschen berichten mir dort von ihren Sorgen und Nöten. Da war eine Soldatin, die man nach 14 Jahren – ich betone: nach 14 Jahren – Dienst für ihr Land, aus der Bundeswehr werfen will, weil sie sich nicht spritzen lassen will. Da war eine Mutter – sie hatte zwei Kinder an der Hand, eines rechts, eines links –, die mir berichtete, dass ihre ältere Tochter jetzt in die 2. Klasse einer Grundschule geht. Dieses Mädchen hat ihre Klassenlehrerin noch nie ohne Maske gesehen. Und da war der Friseurmeister, der seinen ersten Angestellten entlassen musste, weil die G-Regeln dazu geführt haben, dass er mittlerweile einen Umsatzverlust, eine Umsatzeinbuße von 40 Prozent zu beklagen hat. Diese Menschen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werden Ihnen nicht weiter in die CoronaSackgasse folgen. Sie sind fertig mit Ihrer CoronaPolitik. (Beifall AfD) Und noch mal: Ich solidarisiere mich mit diesen Menschen, die jetzt friedlich auf der Straße spazieren gehen, ich solidarisiere mich mit Menschen, die Zivilcourage haben. Und gleichzeitig distanziere ich mich von Spaltern wie beispielsweise unserem Innenminister Maier, der heute gar nicht in der Debatte ist bzw. das Hohe Haus bei diesem wichtigen Tagesordnungspunkt schon wieder verlassen hat. Schade, dass er nicht mehr da ist, ich wollte ihm einfach mal mitteilen, wie er in Spaziergängerkreisen mittlerweile genannt wird. Herr Innenminister Maier, Sie heißen in Spaziergängerkreisen in Thüringen einfach nur noch der „Schlagstock-Maier“ und ich denke, dieser Begriff passt wirklich wie die Faust aufs Auge. (Beifall AfD) Wir fordern als AfD-Fraktion seit 22 Monaten eine evidenzbasierte Corona-Politik – sie wird uns verweigert. Wir fordern auch heute wieder die Rückkehr zu Selbstbestimmung und Freiheit, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. (Beifall AfD) Die Corona-Politik muss beendet werden! Die Freiheit im Land muss wiederhergestellt werden! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Widerwärtige Antisemiten!)

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Keller

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Für die Landesregierung hat Herr Minister Hoff um das Wort gebeten. Bitte.

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Prof. Dr. Hoff

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Art, wie Sie, Herr Höcke, Ihre Reden für die sozialen Netzwerke aufbereiten, ist ja bekannt und Sie haben eine Provokation an die andere gereiht. Wir nehmen es hin. Man hört weg. Aber es gibt Punkte, an denen selbst Sie einen Funken menschlichen Anstand an den Tag legen sollten. (Beifall DIE LINKE, CDU) Und das Thema „Impfung gegen Corona“ in das Verhältnis zu setzen, gleichzusetzen mit der gezielten industriellen Vernichtung der Menschen in den Konzentrationslagern, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat er gemacht, aber holla!) indem er von Menschenversuchen des Nationalsozialismus gesprochen hat, und diejenigen, die hier Impfstoffe gegen die Corona-Pandemie entwickelt haben, mit Mengele gleichzusetzen, ist eine Entgleisung sondergleichen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Herr Abgeordneter Braga, Sie sind doch ein intelligenter Mensch und, wirklich, Ihre nibelungenhafte Treue zu Ihrem Fraktionsvorsitzenden in allen Ehren, aber nur weil er den Begriff „Mengele“ nicht in den Mund nimmt, müssen Sie doch nicht glauben, dass alle diejenigen, die nicht der AfD-Fraktion und der Landesregierung angehören, nicht hören, was er meint. Und an dieser Stelle sage ich: Wenn Sie nur einen Funken menschlichen Anstand haben, Herr Höcke, was in diesem Parlament jenseits Ihrer Fraktion niemand mehr annimmt, seitdem wir Sie in diesem Parlament kennen, wäre es schön, wenn Sie sich wenigstens gegenüber den Opfern derjenigen, die Sie hier zu entehren versucht haben, entschuldigen würden. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Keller

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Ja, ich gebe zu, das fällt einem wirklich nicht leicht, danach von hier vorn zur Tagesordnung überzugehen, das will ich mir hier an der Stelle einfach erlauben. Ich rufe in Fortsetzung der Redeliste Frau Abgeordnete Bergner, fraktionslos, auf. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, uns alle hier eint § 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Würde des Menschen hängt nicht von seinem Gesundheitszustand ab und auch nicht von seinem Impfstatus. (Beifall AfD) Menschen, die sich nicht impfen lassen, sind es nicht weniger wert oder würdig, geachtet und geschützt zu werden als jene, die geimpft sind. (Beifall AfD) Es ist nicht das erste Mal, dass ich das hier ausspreche. Auch wenn Sie jetzt beschlossen haben, dass ab Montag die 3G-Regel gilt, so ist das für mich auch wieder ein Beispiel der Diskriminierung. Die Erfahrungen haben gezeigt – und das ist auch von meinen Vorrednern im Wesentlichen bestätigt worden –, dass sowohl Grundimmunisierte als auch vollständig Geimpfte infektiös sein können. Deshalb wäre es, wenn es wirklich um die Eindämmung der Ausbreitung geht, das einzig Richtige, 1G zu machen – alle zu testen. Ich habe mich gefreut, dass Abgeordneter Mohring unseren Vorschlag aus dem November bereits aufgegriffen hat, nur leider vermisse ich in dem CDU-Antrag die 1G-Regel, alle zu testen. Ja, ich bin der Auffassung, dass staatliche Organe und deren Institutionen handlungsfähig sein müssen, insbesondere dann, wenn es um hochinfektiöse Gefahren im Land geht. Allerdings dürfen die Grundrechtseinschränkungen zur Gefahrenbekämpfung weder willkürlich noch unbegründet diskriminierend sein. Hier setzen wir „Bürger für Thüringen“ an, denn wir sind eine Bürgerrechtspartei. Seit zwei Jahren leben wir in dieser Pandemie und seit zwei Jahren werden Grundrechte seitens der Landes- und Bundesregierung ignoriert, Maßnahmenkritiker werden diffamiert und gesunde Menschen vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und diskriminiert. Deshalb fordern wir, dass die aktuellen Regelungen zum Infektionsschutz allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben diskriminierungsfrei ermöglichen. Wir verfolgen außerdem das Ziel, dass im Sinne des Gesundheitsschutzes einerseits die Gesundheitsämter in die Lage versetzt werden, schnell und angemessen zu reagieren, dass sie andererseits aber auch Handlungsanweisungen in diesen Verordnungen finden, die die Bürger vor Willkür schützen. Hiermit leisten wir einen konstruktiven Beitrag, um die Grund- und Menschenrechte zu schützen, ohne den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Ganzen infrage zu stellen. Dann kommen wir zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung, was auch Thema des heutigen Tages ist. Das kranke Gesundheitswesen ist während der Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt gewesen und auch jetzt noch ausgesetzt. Die Frage ist: Waren und sind die durchgeführten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung die richtigen? Hat sich die Politik nur einseitig informiert und beraten lassen? Es gibt erfahrene Mediziner, die sich ihr Leben lang für die Gesundheit der Menschen engagiert haben und für die sich das Coronavirus nicht von einem Grippevirus unterscheidet. Ich kann das nicht beurteilen, aber mir ist bekannt, dass allein in Thüringen mehr als 300 Ärzte diese Meinung vertreten; ebenso wie die Meinung, dass das Risiko bei einer Impfung höher ist als der Nutzen. (Beifall AfD) Auch das Pflegepersonal hat einen tiefen Einblick in die Impfschäden, die unsere Kliniken füllen, auch wenn es nur einen Myokarditisfall auf 5.000 Impfungen gibt. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Auf 100.000!) Das hängt von der Statistik ab. Es gibt viele andere Nebenwirkungen, die plötzlich auftreten, wie Gürtelrose, Thrombosen, Schlaganfälle, Nesselsucht, Nervenerkrankungen, schnellwachsender Krebs, Hepatitis und mehr. (Beifall AfD) Es erheben Ärzte ihre Stimme, die wohlsituiert sind, (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Des- wegen muss es nicht richtig sein!) die gut laufende Praxen haben. Ich frage Sie: Was soll diese Ärzte bewegen, in dem Wissen, dass sie ihre Existenz riskieren, diese warnende Meinung zu äußern, wenn sie nicht fundiert wäre? (Beifall AfD) Glauben Sie nicht, dass diese erfahrenen Fachleute sich das nicht hundertmal überlegt haben, ob sie zu ihrer Meinung stehen können und ob sie begründbar ist? Sie haben das mit Sicherheit mit ihrem Fachwissen solide geprüft, bevor sie einen solch riskanten Schritt gehen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So wie diese Zahnärztin da oben, ja?) (Heiterkeit SPD) Und andererseits klagen wir auch über Ärztemangel. Deshalb begrüße ich den Alternativantrag der CDU in Drucksache 7/4827, um hier Abhilfe zu schaffen, was die Impfpflicht für das medizinische Personal angeht. Aber sollten wir Politiker nicht auch in das Gespräch mit diesen andersdenkenden Ärzten kommen? (Beifall AfD) Ich bin hier und heute die Stimme dieser Ärzte, Schwestern und Pfleger, die eine Impfpflicht ablehnen. Und ich habe den Auftrag, Ihnen, Frau Werner, ein Gesprächsangebot zu unterbreiten. Es ist wichtig, dieses Thema aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und auch die Kritiker einer Impfpflicht mit einzubeziehen. So wäre ein Runder Tisch, (Beifall AfD) an dem sowohl Sie, Frau Werner, Ihre Berater, Parlamentarier als auch Vertreter der andersdenkenden Ärzte sitzen, ein Mittel der Konfliktlösung. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Vertreter der andersdenkenden Ärzte?“ Was reden Sie denn nur!) Hier sollten im ersten Schritt auf sachlicher Ebene die unterschiedlichen Positionen ausgetauscht werden, um dann zu einem Kompromiss und zu einer guten Lösung zu kommen. Die Impfpflicht für medizinisches Personal ab März hat viele Ärzte, Schwestern und Pfleger auf die Straße gebracht, weil sie anderweitig kein Gehör gefunden haben. (Beifall AfD) Ich möchte mit diesem Schritt eine Brücke bauen und einen Diskurs eröffnen auf der Ebene, wo er hingehört: in das Parlament, in die Exekutive und nicht auf die Straße. Ich glaube, das Format eines Runden Tisches ist von existenzieller Bedeutung, Ärzte, Schwestern und Pfleger zu halten und sie nicht zu vergraulen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

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Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Hartung.

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Thomas Hartung SPD

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bräuchte ungefähr die dreifache Redezeit, die ich habe, um all diese Legenden und Märchen zu widerlegen, die Frau Bergner gerade gebracht hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das lohnt sich aber gar nicht, denn sie kommen ja immer wieder. Also insofern bringt das nichts. Ich möchte trotzdem auf zwei meiner Vorredner eingehen. Ich danke Minister Hoff ausdrücklich für seine Worte – völlig richtig –, aber da ist noch ein anderer Affront völlig untergegangen, denn es stellt sich Herr Höcke da oben hin und sagt, wir erleben die größte Freiheitsbewegung, die in Deutschland jemals stattgefunden hat. Das schlägt jedem, der 1989 auf die Straße gegangen ist, ins Gesicht. Das war eine Freiheitsbewegung! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da waren auch Leute hier aus dem Raum dabei. Fragen Sie die mal, was Freiheitsbewegung ist und was diese Schwurbler dort machen! (Unruhe CDU, Gruppe der FDP) Der zweite Punkt: Herr Herrgott und Herr Kemmerich, Sie haben… (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Du kannst ja noch nicht mal zuhören!) Herr Herrgott und Herr Kemmerich, Sie verstehen das Herabsetzen (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Mas- ke!) der Dauer des Genesenenstatus nicht. Das kann ich Ihnen erklären. Der erste Punkt ist, dass nach einer Delta-Infektion kein langanhaltender Schutz gegen Omikron da ist und umgekehrt Omikron nur ein Drittel der Schutzwirkung einer Booster-Impfung hat. Also auch Omikron hinterlässt keinen Schutz. Das bedeutet, wir müssen uns daran anpassen. Wenn Sie es nachlesen wollen, empfehle ich Ihnen die Studie von Servellita et. al. aus den USA, die dazu intensiv geforscht hat.

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Keller

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Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter Hartung, von Herrn Abgeordneten Kemmerich?

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Thomas Hartung SPD

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Ja, bitte.

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Thomas L. Kemmerich FDP

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Geben Sie mir recht, dass die Herabstufung des Genesenenstatus in diesem Punkt nicht nur eine Frage der Medizin und der Infektiologie ist, sondern auch eine Frage der Freiheitseinschränkung für viele Menschen, die bis zu dem Tag davor davon ausgegangen sind, einen Status zu haben, der sie sechs Monate zu weiteren Zugangsmöglichkeiten in diesem Lande befähigt, das RKI in Umgehung der normalen Rechtsetzungskraft über Nacht eine nicht vorhandene Rechtsetzungskraft scheinbar genutzt hat und damit diesen Status verändert hat und das nicht der Verfassung entspricht und nicht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und den Anforderungen, die wir daran legen, genau diese Einschränkung der Freiheit zu normieren?

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Thomas Hartung SPD

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Nein, ich stimme Ihnen nicht zu. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt kommen wir zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Der erste Punkt, der für diese Impfpflicht spricht, ist der Fremdschutz. Herr Herrgott, Sie sagen: Es sind jetzt andere Bedingungen, weil der Fremdschutz nicht mehr gegeben ist. Herr Herrgott, das ist ein Irrtum. Der Fremdschutz war auch bei Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zu 100 Prozent gegeben. Es gab damals bereits die Möglichkeit, zwischen 10 und 20 Prozent nach Impfung die Delta-Variante weiterzugeben und nach den Erkenntnissen von heute – ja also britische Untersuchungen bei Weitergabe in der Familie, aber auch im Gesundheitswesen – ist jetzt der Schutz vor Weitergabe bei 70 Prozent. Das ist kein signifikanter Unterschied. Diese 70 Prozent gelten vier Wochen nach Booster. Wenn wir jetzt noch überlegen, wann die Omikron-Variante aufgetreten ist, liegt nahe, warum wir keine längerfristigen Betrachtungen vorlegen können. Auch jetzt ist ein Fremdschutz zu 70 Prozent, statt zu 80 bis 90 Prozent bei Delta, gegeben. Das ist keine signifikante Änderung. Das können Sie übrigens gern nachlesen in der Studie von Shamier et. al. sowie bei Chia et. al. Ich liefere Ihnen das gern nach. Im Übrigen gilt das für alle Studien, die ich hier nenne. Sie können die gern dann als Link von mir bekommen. Nächster Punkt, der für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht spricht, ist die Tatsache, dass wir mit einer deutlich niedrigeren Erkrankungsrate rechnen müssen. Zwei Impfungen helfen nach Angabe der CTC – von vorgestern, glaube ich –, die Rate der symptomatischen Erkrankungen auf ein Siebzehntel zu senken, drei Impfungen auf ein Vierundvierzigstel. Das bedeutet, wenn wir die Menschen im Gesundheitswesen impfen, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, weil eben dort besonders viele Infizierte, die eine Behandlung brauchen, ankommen, dann ist es so, dass sie einen erheblichen Schutz haben. Wenn Sie das nachlesen wollen, verweise ich auf die Studie von Kuhlmann et. al. Dritter Punkt – Long COVID: 50 Prozent der Infizierten, nicht der Erkrankten, kann Long COVID ausbilden. Das wird uns im Gesundheitswesen, wenn es denn um sich greift, tatsächlich belasten. Denn, wenn sich eine signifikante Anzahl von Krankenschwestern, von Altenpflegern, von Ärzten infiziert, dann werden sie durch Long COVID ausfallen. Wer es nachlesen will, kann das in einer Studie der Technischen Universität Dresden von Rößler et. al. nachlesen oder einer der Pennsylvania State University von Groff et. al. Da ist das sehr gut untersucht. Die Frage, die wir uns hier stellen müssen – das hat Herr Herrgott auch gesagt –, ist: Fliehen die Arbeitskräfte aus der Pflege? In Italien haben etwa zwischen 10 und 15 Prozent gekündigt. Von denen ist die absolute Mehrheit wieder zurück. Mittlerweile haben wir nur noch einen Abgang – das haben Sie gesagt – von 2 Prozent. Diese haben nicht den Beruf gewechselt, sondern sind überwiegend früher in den Ruhestand gegangen. (Unruhe AfD) Ähnliches kann man für Frankreich feststellen und wir werden etwas Ähnliches auch hier in Deutschland feststellen. Und, Herr Herrgott, kommt der Ausbruch im Pflegeheim – das habe ich nun mehrfach erlebt –, gehen alle Ungeimpften erst mal länger in Quarantäne, während die Geimpften weiterarbeiten müssen. Das macht die Belastung auch nicht geringer. Genau deswegen ist es eine Frage der Solidarität und des Zusammenhalts, sich in den Einrichtungen impfen zu lassen. Deswegen ist das gut. (Beifall DIE LINKE) Herr Höcke hat hier gesagt, wir schützen mit einer Impfpflicht Menschen, die nur ein Risiko von 1 Prozent haben. Herr Höcke, die Masernsterblichkeit liegt bei 1 auf 1.000 und trotzdem haben wir eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das war das wesentliche Argument von Ihnen, was wir auch bei Corona brauchen, eigentlich eine allgemeine Impfpflicht, aber die einrichtungsbezogene Impfpflicht brauchen wir in jedem Fall. Sehr geehrte Damen und Herren, was ich wahrscheinlich den Allermeisten hier im Hohen Haus voraushabe, ich habe zur Frage von Impfpflicht, Effizienz von Impfpflicht, Auswirkung von Impfpflicht, Verweigerung von Impfpflicht tatsächlich wissenschaftlich geforscht. Klar ist es eine Ex-post-Forschung, weil meine Doktorarbeit schon ein bisschen her ist, aber ich habe dazu gearbeitet. Das Interessante ist – die Situation war ganz ähnlich, als man mit dem Reichsimpfgesetz die Impfpflicht einführte –, der Impfstoff war in der Kritik, weil er in der Wirkung nachließ. Es gab viele Nebenwirkungen. So wurde eine signifikante Zahl von Syphilisinfektionen nach Impfung festgestellt. Man stellte plötzlich fest, es gibt keinen lebenslangen Impfschutz, man muss sich noch mal impfen lassen. Es gab eine ganz erhebliche Gegenbewegung gegen diese Reichsimpfpflicht übrigens mit Schwerpunkt – das ist auch spannend – in Sachsen, in Ostund in Südthüringen. Das war damals der absolute Schwerpunkt im Kampf gegen die Impfpflicht. Die Argumente waren ganz ähnlich. Die Karikaturen, die damals kursierten, würde man fast wiedererkennen. Die Argumente waren sehr ähnlich. Herr Höcke spricht hier wahrheitswidrig vom plötzlichen Herztod als neue Volkskrankheit, die schrieben damals – ich habe es gestern extra noch mal nachgelesen – vom plötzlichen Kindstod als neue Volkskrankheit – wörtliches Zitat. Die Argumente ähnelten sich. Es gab fingierte Zeitungsannoncen. Kommt das jemandem bekannt vor? Es gab fingierte Opferzahlen – auch das haben wir heute schon gehört. 32 Anträge in Thüringen bislang auf eine Entschädigung. Anträge: nicht beschieden oder bewilligt, 32 Anträge. Es gab gefälschte Impfzertifikate und gefälschte Atteste, die die Impfunfähigkeit bescheinigen sollten. All das ist 150 Jahre her, gab es wie damals. Und wenn wir diese Ex-post-Betrachtung fortsetzen: Die Kritiker der Impfpflicht hatten alle unrecht. Wir wissen heute: Es war eine Erfolgsgeschichte. Und wir werden – rückblickend betrachtend – auch diese Impfung als Erfolgsgeschichte sehen. Das ist eine Sternstunde der Medizin, dass ein Jahr nach Auftreten einer Krankheit ein Impfstoff da war, der zwar nicht die Infektion verhindert, aber das Risiko, schwer an Corona zu erkranken, signifikant absenkt. (Beifall DIE LINKE)

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Keller

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Herr Abgeordneter Hartung, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Abgeordnetem Thrum?

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Thomas Hartung SPD

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Nein. (Beifall DIE LINKE)

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Keller

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Nein, Herr Thrum.

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Thomas Hartung SPD

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Soweit zum Thema „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Es wird eine Erfolgsgeschichte sein, wenn wir dabeibleiben und nicht wanken und nicht einknicken. Jetzt noch zwei, drei Worte zu 2G und 3G; die Zeit rennt mir davon. Es wäre gelogen zu behaupten, dass ich 2G oder 3G mag. Es wäre gelogen zu behaupten, dass ich mich nicht danach sehne, mein normales Leben fortzuführen, dass man wieder reisen kann, dass man sich wieder ungestört mit anderen im Restaurant treffen kann und so weiter und so fort. Aber Anträge, wie die der AfD, nach dem Motto „Jetzt ist aber mal gut.“ führen uns doch nicht weiter. Wir müssen diese Pandemie überwinden und die kann man nicht politisch für beendet erklären. Man muss sie dadurch für beendet erklären, dass es keine Pandemie mehr ist. Ja, natürlich stellen wir irgendwann fest, dass wir durch Impfen, durch Maßnahmen etc. diese grassierende Seuche eingedämmt haben. Und was die AfD natürlich nicht interessiert, ist die Situation der Mitarbeiter. Es geht hier nur um die Frage, schnell auf der Straße ein paar Punkte zu sammeln, sich an die Spitze einer Bewegung von Leugnern zu setzen – egal, was die fordern, Hauptsache man ist dabei. In diesem Zusammenhang haben Sie auch gar kein Interesse, einfach darauf hinzuweisen, dass wir unserer Verantwortung nachkommen. Den Leuten, denen wir im Moment ihr Geschäft nicht ermöglichen, zahlen wir einen Ausgleich. Ja, das sind Steuermittel. Aber es ist ein Ausgleich, den wir den Menschen schulden. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Sie zahlen gar nichts!) Wir haben seit Pandemiebeginn den Unternehmern im Gastgewerbe 313 Millionen Euro ausgezahlt. Wir haben den Handel mit 136 Millionen Euro unterstützt. Damit nehmen wir Verantwortung wahr. Wir werden in der Überbrückungshilfe IV weiterhin Unternehmer, Soloselbstständige und Freiberufler unterstützen. Jetzt wird immer wieder die Frage gestellt: Warum haben sich unsere Maßnahmen deutlich von den Maßnahmen anderer Bundesländer unterschieden, als wir das im November/Dezember eingeführt haben? Es lag an der Inzidenz, es lag an den vollen Krankenhäusern, den vollen Intensivstationen. Wir hatten Inzidenzen von zum Beispiel 777 am 24. November 2021, während die bundesweite durchschnittliche Inzidenz bei 450 lag. Und es ist nicht nur eine herbeigetestete Inzidenz. Auch die Intensivstationen lagen voll, wir mussten Patienten in andere Bundesländer verlegen, weil wir es nicht mehr geschafft haben. (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Weil Sie die Krankenhäuser kaputtgespielt haben!) Genau das ist der Grund, warum wir damals vernünftige Entscheidungen getroffen haben. Und wenn wir jetzt auf andere Bundesländer schauen, zum Beispiel Bremen oder auf andere Länder wie Dänemark und Großbritannien: Da gibt es einen erheblichen Unterschied, das ist die Impfquote. Wir sind teilweise 20 Prozent hinter der Impfquote dieser Länder zurück. Und natürlich haben wir ein anderes Risiko für die Menschen, die nicht geimpft sind, als die Länder, die eine hohe Impfquote haben. Der Weg aus dieser Pandemie ist eine Erhöhung der Impfquote. Das sehen wir in anderen Ländern, das sehen wir in Israel, das sehen wir in Großbritannien, das sehen wir in Dänemark, das sehen wir in anderen skandinavischen Ländern. Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie, die Impfung ist der Weg, Maßnahmen aufheben zu können. Wenn wir das verfechten, wenn wir uns da einig sind, dann werden wir das auch gemeinsam schaffen. Aber dabei können wir uns nicht auf die Leute verlassen, die lieber mit Schwurblern spazieren gehen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

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Das Wort hat Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP, bitte.

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Thomas L. Kemmerich FDP

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, sehr verehrte Vertreter der Regierung und natürlich auch alle Zuschauer und Zuhörer an den diversen Endgeräten, wir lehnen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ab, auch eine allgemeine Impfpflicht unter den Voraussetzungen, die wir jetzt antreffen, die jetzt herrschen, die jetzt zu der Variante festzustellen sind, und den Möglichkeiten, die wir haben. Ich will das auch im Einzelnen begründen. Seit März 2020 hat die Pandemie uns im Griff. Gerade für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen ist es eine große Belastung, eine große Anstrengung, eine große Leistung. Deshalb noch mal von dieser Stelle herzlichen Dank an all diejenigen, die sich seit fast zwei Jahren da in großem Einsatz um unsere ganze Gesellschaft verdient gemacht haben. (Beifall Gruppe der FDP) Natürlich ist ein schnelles Ende der Pandemie wünschenswert, erstrebenswert. Und ich gebe Ihnen ganz recht: Das werden wir nicht herbeireden können, das werden wir auch nicht politisch festlegen können – nein, das wird das Geschehen an sich irgendwann zulassen. Omikron ist die Möglichkeit, tatsächlich ein Ende der Pandemie nicht nur herbeizusehnen, sondern es erscheint auch möglich. Allerdings bleibt es dabei, dass das Infektionsgeschehen zwar steigt, aber die Betroffenheit …

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Keller

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Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kemmerich …

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Thomas L. Kemmerich FDP

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

– Am Ende meiner Rede bitte, am Ende meiner Rede gern, Herr Hartung, dann können wir das gern weiterdiskutieren und über Fakten reden wie 20 Prozent mehr oder weniger. Insbesondere bleibt aber zu konstatieren, dass innerhalb der vulnerablen Gruppen die Hospitalisierung zurückgeht. Omikron ist infektiös, aber bei Weitem nicht so gefährlich und ansteckend wie die Varianten davor. Insofern ist es genau jetzt an der Zeit, die Lage anders zu beurteilen. Wir brauchen, genau damit wir auch weite Teile der Bevölkerung eben nicht verlieren, Fingerspitzengefühl, Weitsicht, und das gehört nicht zu den Leitmotiven der Pandemiepolitik – weder in der Bundesrepublik noch hier in Thüringen. 68 Prozent der Thüringer sind zweifach geimpft, 46 Prozent dreifach. In den großen Städten Erfurt, Weimar, Jena sind die Impfquoten noch deutlich höher. Viele der Thüringer sind und waren bereit, sich impfen zu lassen. Das zeigen die letzten Monate. Wir befürworten eine Impfung ausdrücklich. Insbesondere – und das haben wir immer wieder angeführt –: Impft schnell die Richtigen. Aber es wird mehr und mehr auch zu einer individuellen Entscheidung, ob zwei, drei Impfungen, auch in der Kombination mit dem Genesenenstatus, es muss auch Sinn machen. Sie werden auch nachgelesen haben, dass es durchaus beachtliche wissenschaftliche Meinungen gibt, die sagen, spätestens bei der vierten Impfung müssen wir auch Vorsicht walten lassen, denn wir überfrachten das System. Deshalb haben wir große Zweifel an einer Impfpflicht im Allgemeinen, aber auch in den Gesundheitsfachberufen. Denn Freiheitsgrundrechte und Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen sind systemrelevant für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Beifall Gruppe der FDP) Ich komme erst mal zu der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und auch zu den Dingen, die sich geändert haben. Als sie beschlossen wurde – und das sage nicht nur ich, sondern der Deutsche Ethikrat –, waren die Voraussetzungen andere. Es galt die Beurteilung nach Delta. Und jetzt haben wir die Variante nach Omikron mit allem, was dazu gehört. Ich habe nicht so viel Redezeit, das auszuweiten, aber deshalb muss man die Sache auch jetzt beurteilen. Und eins ist ja sicher: Wir werden irgendwann wieder in die Situation kommen, damit konfrontiert zu werden, dass eine neue Pandemie – ob mit diesem Virus oder einem ganz neuen Virus – vor der Tür steht. Davor müssen wir gewappnet sein, besser gewappnet sein als vor zwei Jahren, besser gewappnet sein als jetzt vor diesem Winter, als wir Delta im Endeffekt auch unterschätzt haben, zu spät reagiert haben, zu spät geboostert haben, zu spät auf die Hospitalisierung geschaut haben und zu spät die vulnerablen Gruppen wirklich geschützt haben. All das sollte uns nicht passieren, damit genau das auf der anderen Seite nicht passieren muss, nämlich die massive Einschränkung von Grundrechten, von Freiheiten. Deshalb muss die Debatte um die Beschränkung von Grundrechten, den Eingriff in die persönliche Unversehrtheit versus die Belastung des Gesundheitswesens in der Verhältnismäßigkeit geführt werden. Deshalb müssen wir schauen: Ist es das geeignete Mittel? Und – wenn wir verschiedene geeignete Mittel haben –: Was ist das mildeste? Und das ist die Impfpflicht nicht mehr; nicht mehr in der Situation, die wir heute haben. Und das müssen wir zur Kenntnis nehmen. (Beifall Gruppe der FDP) Es bleibt deshalb die Entscheidung eines jeden, und da geht es nicht um die Erstimpfung. Ich kenne viele, die haben sich zweimal impfen lassen, die haben die Artikel gelesen von Fleischhauer oder von anderen, ich bin dann mal raus nach der zweiten Impfung und einer Genesung und der unsicheren Datenlage. Wir können die Datenlage nicht herstellen. Das geht seit zwei Jahren so. Das ist auch nicht die Schuld des einen oder des anderen, es ist einfach die Situation. Ich habe hier an der Stelle häufiger gesagt, ich wiederhole das: Es geht nicht um Schuld, es geht jetzt um eine vernünftige Regelung, wie wir mit der Sache klarkommen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich bin eben bei Twitter schon wieder angegriffen worden ob meiner Aussprache 2V: vernünftig und vorsichtig. Ich wiederhole das: Vernunft ist nicht nur, sich impfen zu lassen. Das ist falsch. Es ist auch keine Frage der Mehrheit, die wir hier diskutieren. Das Grundgesetz stellt Minderheiten unter einen großen Schutz. Deshalb haben wir die Grundrechtsabwägung, dass sich keiner von einer Mehrheit diktieren lassen muss, was seine Minderheitsmeinung denn wert ist. Sie sind alle gleich viel wert. Das sollten wir sehr ernstnehmen. Ich möchte wirklich nicht in die Gefahr geraten, mit der Einstellung innerhalb einer Minderheit von einer Mehrheit regiert zu werden, die meine Grundrechte nur, weil die Mehrheit dafür ist, einschränkt. Das Grundgesetz legt fest, und das sollten wir wirklich achten. Impfung bedeutet Selbstschutz. Impfung liefert keine sterile Immunität – das wissen wir inzwischen alle – und dient zunächst dem Selbstschutz. Deswegen tun wir alle gut, eine Impfung in diesen Diskussionen nicht durch eine moralische Aufladung zu einer Solidaritätspflicht zu machen. Das wird der Sache nicht gerecht, das polarisiert und führt zu den Diskussionen, die wir teilweise erleben und die wir nicht erleben wollen. Deshalb ganz kurz zu dem Antrag der AfD: Der Thüringer Landtag ist zu diesem Thema nicht der passende Ort. Sie beziehen sich unter anderem auf die Beschlüsse des Europarats, das machen sie immer ganz gern, weil nicht jeder sich die Mühe macht, das dann tatsächlich auch zu lesen. Da geht es ganz allgemein um die Fragen der Impfpflicht und es ist keine verbindliche Empfehlung für die deutsche Rechtsetzung, insofern untauglich an der Stelle, hier in Anspruch genommen zu werden. Ich komme noch mal zum Pandemiemanagement. Hier geht es genau um die Fragen, wie wir jetzt mit der Situation umgehen, die wir heute haben. Ich habe das eben schon gesagt: Wir haben einerseits die Fragen der Zugangsbeschränkungen, wir haben die Fragen der Ausgangsbeschränkungen. Es tut sich jetzt was in der Verordnung, dass man sagt, die Ausgangsbeschränkungen gibt es nur noch weniger. Wir sagen nach wie vor, die sind in jedem Fall ein untaugliches Mittel, weil das Virus 24 Stunden dasselbe ist. Und es ist nicht einzusehen, warum irgendjemand sich jetzt – auch nach Mitternacht – nicht frei in unserem Freistaat bewegen sollte. Zugangsbeschränkungen: Wenn wir sehen, dass sich – ich glaube, Kollege Herrgott oder Kollege Bühl hat es ausgeführt – die Leute im Supermarkt tummeln und in leider oft viel zu leeren Einzelhandelsgeschäften gerade in kleineren Städten sehr überschaubar bis überhaupt keine Bewegung ist, dann muss uns das doch Mahnung sein. Keiner der Einzelhändler negiert zu sagen, Maskenpflicht, keiner negiert, wir brauchen eine gewisse Beschränkung der Anzahl der Kunden, all das ist doch nachvollziehbar. Aber ich sage es noch mal: Wir müssen diesen Leuten mehr ermöglichen, sich aus eigener Kraft mit den Folgen der Pandemie auch wirtschaftlich auseinanderzusetzen und nicht weiter mit diesen Maßnahmen – das tickt alles dahinter mit – Druck auszuüben auf die Mitarbeiter, auf die Kunden, auf welche Leute auch immer, die ihre Skepsis äußern, am Ende sich mit der Impfung wieder ein Stück Freiheit zu erkaufen. Das darf nicht sein! Wir haben keinen Erziehungsauftrag und die Freiheit ist nicht in Relation zu einer Impfung oder deren Wirkung zu sehen. Die Freiheit ist ein absoluter Wert, den wir abwägen müssen, keine Frage, aber den wir nicht in dieser – in meinen Augen unzulässigen – Art und Weise einschränken dürfen. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Es gibt auch ein Schutzinteresse!) Ich habe das eben ausgeführt, ich sage es Ihnen gern noch mal: Das Schutzinteresse, wie es so normiert wird, nämlich Vermeidung der Überlastung des Gesundheitswesens, das erleben wir gerade. Die Inzidenzzahlen gehen steil nach oben, die Hospitalisierungsraten gehen gleich steil nach unten. Wir sollten gerade – und das sagen wir seit anderthalb Jahren – das Augenmerk auch mit den zeitlichen Verzögerungen genau auf den Weg der Hospitalisierung legen. Auch das kann man exponieren, das kann man in Modellrechnungen abbilden. Wenn dieser Wert steigt, dann stehen auch die Freien Demokraten dort und sind auch vernünftig, weil wir das nicht den Patienten, den Menschen, unserer Bevölkerung zumuten wollen, nein, das muss dann mit Vorsicht gesehen werden. Aber jetzt mit der Variante Omikron sollen wir doch froh sein, dass andere Länder in ganz Europa weit vor uns in diesen Wellen waren. Dort können wir doch ablesen, mit den Einschränkungen, Impfstatus als auch in der Bevölkerung, im Gesundheitswesen, aber wir können modellieren, wie die Wellen sich entwickeln. Deshalb sollten wir jetzt der Freiheit wieder mehr Geltung verschaffen und die Vorsicht auch in die Hände der einzelnen Menschen legen, sich in eigener Verantwortung der Vorsicht zu stellen und auch dieser Pandemie zu stellen. Der Virus wird nicht gehen, wir müssen mit dem Virus umgehen, er wird Teil unseres Lebens bleiben. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Keller

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Herr Abgeordneter Hartung, bitte schön, Sie haben das Wort, wenn Herr Kemmerich das zulässt.

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Thomas Hartung SPD

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Herr Kemmerich, können Sie mir folgende Sache erklären? Sie sagten, Omikron ist der Weg aus der Pandemie. Wie kann das sein, wenn wir feststellen müssen, dass drei Impfungen bei Weitem nicht vollständig vor einer Infektion schützen, Omikron aber nach Infektion nur einen Bruchteil dieses Schutzes bietet? Wie kann dieses Virus dann der Weg aus der Pandemie sein? Omikron schützt nicht vor weiteren Varianten.

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Thomas L. Kemmerich FDP

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Ich habe nicht gesagt, dass Omikron der Weg aus der Pandemie ist. Ich habe gesagt, Omikron kann das Ende der Pandemie einläuten, denn wir brauchen für große Teile der Bevölkerung einen Immunschutz. Sie wissen, Sie diskutieren jetzt mit einem Juristen, ich kann Ihnen gern die Plausibilitätsfaktoren sagen, nicht medizinisch untermauern. Aber wir Politiker sind gehalten, eben nicht nur der Medizin zu folgen, sondern eine politische Abwägung zwischen den verschiedenen Rechten zu treffen, insbesondere den Grundrechten. Also ich komme noch mal zurück: Wir brauchen für die gesamte Bevölkerung einen gewissen Immunschutz und dieser stellt sich auf verschiedene Art und Weise her. Ein großer Schritt und ein großer Weg dorthin ist sicherlich die Impfung, aber sicherlich auch der Mehrfachkontakt mit dem Virus, der sich auch aus einem anderen Weg ergeben kann. Genau diese Gesamtabwägung müssen wir machen. Wenn wir große Teile der Bevölkerung geschützt haben, dann geht es doch darum, genau die vulnerablen Gruppen vor Erkrankung zu schützen. Wir können nicht auf Dauer eine Bevölkerung vor Infektion schützen, die sich zusehends als harmloser erweist, als wir das in den letzten zwei Jahren bei den Vorvarianten erlebt haben. Der Schutz des Gesundheitswesens muss irgendwann zurückstehen gegen die Freiheitsrechte, die jeder hat, weil die Überlastung zurzeit, zumindest mit dieser Variante und mit dem, was ich weiß, nicht droht. Nochmals untersage ich Herrn Lauterbach in seiner Verantwortung als Gesundheitsminister, Virusvarianten zu kreuzen, nur um weitere Einschränkungen oder in meinen Augen eine unverhältnismäßige allgemeine Impfpflicht zu rechtfertigen. Danke schön. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie untersagen Herrn Lauterbach, Virusvarianten zu kreuzen? Was ist denn heute hier los?)

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Keller

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Das Wort hat Herr Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke. Es stehen noch 10 Minuten und 10 Sekunden Redezeit zur Verfügung. Ich werde das jetzt für die Abgeordneten immer dazusagen, wenn ich aufrufe, wie viel Redezeit da ist. Ich darf das Parlament darüber informieren, dass ich die Frage der Darstellung des Abgeordneten Höcke überprüfen lasse, was die Frage von Ordnungsruf oder anderer Maßnahmen im Parlament betrifft. Ich lasse das dokumentieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielen Dank. Herr Schubert, Sie haben das Wort.

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Andreas Schubert Die Linke

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren und werte Zuseherinnen und Zuseher am Livestream, mit den Empörungsanträgen der AfD zeigt diese Fraktion erneut auf, dass sie weder über wissenschaftliche noch über wirtschaftliche Kompetenz verfügt. Die bundesweite Einführung von 2G und zeitweise 2G Plus in Gastronomie sowie im Einzelhandel war begründet. Verschiedenste Vertreter des demokratischen Parteienspektrums aus der bundesrepublikanischen Parlamentsbeteiligung waren damit bei diesen Entscheidungen, die dafür getroffen wurden, eingebunden, und zwar zu den konkreten Zeitpunkten, als sie getroffen wurden. Andere Länder hatten in der jüngsten Vergangenheit und auch aktuell noch viel schärfere Maßnahmen mit all den Auswirkungen, auch auf die Wirtschaft. Wir denken zum Beispiel an Einreiseverbote, die zum Beispiel in die USA bis Oktober/November gar keine Einreisen ermöglicht haben. Die gelten aktuell auch noch in China mit wenigen Ausnahmen. Sie haben in Neuseeland monatelang gegolten, da konnten nicht mal Familienangehörige, die zu diesem Zeitpunkt in anderen Ländern unterwegs waren, in ihr Heimatland zurückkehren. Mit jeder neuen Verordnung wurden und werden auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen die Regelungen auf Verhältnismäßigkeit geprüft. Auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, Frau Dr. Bergner, aber das ist so. Oberstes Ziel dabei ist, Risikogruppen zu schützen, die Grundund Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten und die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Und die wichtigste Maßnahme zur Überwindung der Pandemie – das haben viele Vorredner hier auch schon gesagt, ich möchte es trotzdem noch mal unterstreichen, weil man es gar nicht oft genug wiederholen kann – ist neben dem Einhalten der AHA-Regeln das Impfen. Selbst die OECD hat vergangenes Jahr die flächendeckende Impfung als bestes Mittel zur Wirtschaftsförderung beworben. Als bestes Mittel zur Wirtschaftsförderung! Aber das sind für die AfD viel zu viele Fakten, wie auch die festgestellte Übersterblichkeit: 5 Prozent im Vergleich der Jahre 2019 und 2020, 8 Prozent im Vergleich der Jahre 2019 und 2021. Da verbreiten Sie mit eigenen unqualifizierten Feststellungen lieber blauen Dunst: Wir erinnern uns an das MDR-Sommerinterview von August 2020. War es da nicht der Vorsitzende der AfD-Fraktion, der behauptet hat, die Pandemie ist vorbei und sie kehrt auch nicht zurück? Danach gab es Zehntausende Tote in diesem Land, Millionen weitere Infizierte – übrigens nicht nur in Deutschland, weil hier wieder die Erzählung verbreitet wurde, es wäre alles eine Verschwörung. Diese große Verschwörung ist wahrscheinlich im Gange von Japan bis nach Neuseeland, von Russland bis an die Staaten im Golf, von China bis Amerika. Das ist doch alles hanebüchener Unsinn, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ohne Frage sind die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die in der Folge ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen für jeden Betroffenen, auch Unternehmen, enorm. Bund und Länder haben sich in den zurückliegenden beiden Jahren auf umfangreiche Corona-Wirtschaftshilfen verständigt: Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Neustarthilfe, außerordentliche Wirtschaftshilfen. All das gab und gibt es auch in Thüringen. Das Thüringer Gastgewerbe und der Thüringer Einzelhandel konnten diese Unterstützung gezielt in Anspruch nehmen und haben das auch getan, wie ein Blick in die Statistiken zum Beispiel der Thüringer Aufbaubank belegt. Hunderte Millionen Euro an Unterstützungsleistung sind hier mobilisiert worden und fließen aktuell auch in Betriebe, die zum Beispiel wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen, von Corona-Schutzmaßnahmen geschlossen haben. Wirtschaftsschädlich sind also nicht die Corona-Schutzmaßnahmen, sondern die Pandemie – und zwar weltweit. Ursache und Wirkung werden hier – wie so oft von der AfD – bewusst vertauscht. Wirtschaftsschädlich ist aber, was die AfD sonst noch so an politischen Forderungen hier vorträgt, wie zum Beispiel die Forderung nach einem Austritt aus der Europäischen Union. Sie wollen britische Verhältnisse auch in Thüringen und das ist unverantwortlich und wirtschaftsschädlich, das sage ich Ihnen an dieser Stelle ganz deutlich. (Beifall DIE LINKE) Die heutige Debatte hat erneut gezeigt: Es gibt bei der AfD keinen diskussionswürdigen Ansatz zur Pandemiebewältigung. Man möchte nur allgemein eine Erklärung abgeben, die Pandemie wäre beendet, das hat ihr Fraktionsführer hier wieder vorgetragen. Aber: Phrasen statt Fakten sind keine Alternative und deshalb werden die Anträge auch heute im Plenum abzulehnen sein. Soziale und wirtschaftliche Schäden, die aus der Corona-Pandemie entstanden sind, können wir nur gemeinsam und solidarisch bewältigen. Solidarität, das ist meine feste Überzeugung, ist der Weg aus der Pandemie. Dafür kann jede und jeder auch ganz persönlich, zum Beispiel durch die Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen, einen Beitrag leisten. Ich glaube, das machen hier auch ganz viele, weil sie davon überzeugt sind, dass wir so schneller aus der Pandemie herauskommen. Jetzt möchte ich noch kurz auf die Anträge von FDP und CDU eingehen. Bei dem FDP-Antrag – der Redner, der hier mehrfach vorgetragen hat, ist gar nicht mehr anwesend – ist nicht nur zu konstatieren, dass er inhaltlich zu ganzen Teilen aus der Zeit gefallen ist, sondern offensichtlich auch die Verantwortungsebenen hier vermischt werden. Was kann eigentlich die Landesregierung hier in Thüringen dafür, dass das RKI Entscheidungen zur Verkürzung von Geltungszeiträumen von Genesenenzertifikaten festgelegt hat? Da ist doch bitte schön der Weg über die Regierungsbeteiligung auch der FDP in der aktuellen Ampelkonstellation auf Bundesebene viel wirkungsvoller, Herr Kemmerich. Nutzen Sie doch mal diese Chance, Ihre Proteste dort anzutragen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Dann wurde vorhin hier am Pult gesagt, es wäre zu spät geboostert worden. Thüringen, wenn ich erinnern darf, war das erste Bundesland, das die 5-Monats-Regelung eingeführt hat, als im gesamten Bundesgebiet noch sechs Monate als Zeitraum zwischen der zweiten und der Booster-Impfung galten. Dann immer wieder diese unsäglichen Vergleiche zwischen diesen verschiedenen Einzelhandelsgeschäften. Ja, wir kommen aus einer Geschichte in der Pandemie. Selbstverständlich gab und gibt es Unterschiede zwischen Einzelhandelsläden, die den täglichen Bedarf, also das Überleben für die Bevölkerung absichern, und solchen, die andere Waren verkaufen. Das haben wir doch bei all den anderen Wellen erlebt, die vor der jetzigen kamen, als wir uns der Pandemie unter anderem mit harten Lockdowns erwehrt haben – hier in diesem Land und nicht nur in diesem Land, sondern auch in vielen anderen Ländern. Und zum Schluss immer wieder diese Feststellung, das Omikron-Virus sei harmloser und deswegen müsse jetzt den Interessen der Wirtschaft Vorschub geleistet werden. Was ich mal wissen möchte: Wer kann denn eigentlich heute einschätzen, wie harmlos die Folgewirkungen von Long COVID auch im Ergebnis einer OmikronErkrankung sind? (Beifall DIE LINKE, SPD) Der möge doch bitte mal sagen: Ich gebe die Antwort. Ich habe noch keinen getroffen und deswegen kann ich solche pauschalen Verallgemeinerungen überhaupt nicht akzeptieren. Zum Schluss gesagt, Unsicherheit für die Wirtschaft: Ja, die gibt es, auch im Zuge der Pandemie. Der kann man mit verlässlicher Politik ein Stück weit begegnen, und diese verlässliche Politik wollen wir hier im Thüringer Landtag organisieren. Ich muss allerdings bilanzieren, dass die Abgeordneten der FDP in dieser Legislaturperiode relativ wenig dazu beigetragen haben, dass die Verlässlichkeit der Politik in diesem Land einen Zugewinn erhält. Ich bin gespannt auf die Abstimmung in dieser Woche zum Landeshaushalt, ob sich daran etwas ändern wird. Meine Erwartungshaltung daran ist sehr begrenzt. Zum CDU-Antrag, weil Herr Herrgott, der auch nicht mehr da ist, vorhin auf seine Ausbildung in der Offiziersschule abgehoben hatte: Also das ist wunderbar, dass man da auch ein paar eigene Vorgaben mitgenommen hat, auch in sein späteres Leben. Das berücksichtige ich auch, was ich so alles gelernt habe. Aber es wäre wirklich schön gewesen, wenn man im Zuge einer pünktlichen Vorlage der Änderungsanträge/Alternativanträge, die die CDU erstellt hat, den Kolleginnen und Kollegen mehr Zeit eingeräumt hätte, sich mit diesen auseinanderzusetzen. Auf der Fassung, die ich vorhin ausgeteilt bekommen hatte, stand 11.27 Uhr. Deswegen ist es seriös eigentlich nur in der Ausschussdebatte möglich, sich damit auseinanderzusetzen und dem wird auch meine Fraktion zustimmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Alles Gute. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Sehr geehrte Damen und Herren, wir treten jetzt in die Lüftungspause ein und setzen unsere Beratung um 14.30 Uhr fort. Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, wir setzen unsere Beratung fort. Als Nächstes hat Herr Abgeordneter Henkel für die Fraktion der CDU das Wort; 8 Minuten und 50 Sekunden stünden noch zur Verfügung. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Martin Henkel CDU

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, die bisherige Diskussion und der Verlauf der Debatte haben wieder ein Bild gezeigt, was symptomatisch für Thüringen ist: Wir haben eine Gesellschaft, die gespalten ist, das zeichnet sich auch hier im Landtag ab. Wir haben zwei Lager, das eine links außen, das andere rechts außen. Beide stehen sich scheinbar unversöhnlich gegenüber. Was mich bedrückt, ist, dass gerade hier aus dem Landtag heraus dann auch noch Thesen gestreut werden und die Stimmung, die draußen eh schon aufgeheizt ist, angeheizt wird. Das kann nicht unser Ziel sein. Wir als CDU sehen das anders, wir sagen: Die Geschichte hat gezeigt, die Wahrheit liegt meistens in der Mitte, nicht links und nichts rechts außen, sondern in der Mitte. (Beifall CDU) Genau dieses Maß der Mitte brauchen wir, das haben wir versucht zu formulieren, auch in unseren Anträgen – gar nicht populistisch wie die anderen, sondern wirklich nur rational darauf abzustellen, was die Situation ist und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Das ist unser Ziel. Sehr geehrte Damen und Herren, für den Schutz der Bevölkerung waren und sind die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung natürlich notwendig. Die Maßnahmen begleiten uns schon lange und deshalb sollten wir als Parlament zuerst unseren Dank an die Bürgerinnen und Bürger für den in den vergangenen Monaten geleisteten Verzicht und für die gegenseitige Rücksichtnahme aussprechen. (Beifall CDU) Die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind jedoch kein Selbstzweck und sind mit oft erheblichen Einschränkungen der Freiheit verbunden. Das macht es erforderlich, sich immer wieder neu zu fragen: Sind die Maßnahmen in ihrer konkreten Ausgestaltung und angesichts der aktuellen Lage geeignet, sind sie notwendig und vor allem sind sie verhältnismäßig? Und Christian Herrgott hat es vorhin richtig beschrieben: Eine veränderte Lage erfordert natürlich eine Anpassung der Maßnahmen. Und neben der Situation der Gesundheit der Bevölkerung haben wir natürlich auch zu gucken: Was passiert mit unserer Wirtschaft? Wie gesund sind unsere Finanzsysteme eigentlich noch, die Staatsfinanzen? Wie gesund ist unsere Gesellschaft selbst? Wir haben eine Spaltung der Gesellschaft, die nimmt auch jeder wahr, außer unser Bundeskanzler, der nimmt es natürlich nicht wahr. Aber diese Spaltung ist da und es gilt darauf zu schauen, diese nicht weiter zu vertiefen. Sehr geehrte Damen und Herren, nicht alle Maßnahmen greifen gleich intensiv in das Leben der Menschen ein und die Maßnahmen müssen zur Lage passen. Abstandsregelungen, das regelmäßige Waschen der Hände und im Innenbereich das Tragen von möglichst FFP2-Masken sowie regelmäßiges Lüften. Das sind Maßnahmen, die Mehrwert bringen, also geeignet und verhältnismäßig sind. Andere Maßnahmen wie die G-Regeln stellen einen deutlich härteren Einschnitt für viele Beteiligte dar. So trifft im Handel ein erhöhter Kontrollaufwand auf einen reduzierten Kreis möglicher Kunden. Anders gesagt: mehr Kosten bei weniger Einnahmen. Ein Problem haben auch die Verbraucher, die die 2GRegel eben nicht einhalten, zum Beispiel, weil ihnen quasi über Nacht der Genesenen-Status durch willkürliches Handeln der Bundesregierung durch die Halbierung des Genesenen-Status von sechs auf drei Monate abhandengekommen ist. Diese Personen haben das Problem, an bestimmte Waren gar nicht mehr bzw. nur noch über das Internet zu kommen. Diese Kunden drohen dem Einzelhandel langfristig verloren zu gehen. Sehr geehrte Damen und Herren, auch für die 2GRegel im Einzelhandel ist zu prüfen, ob sie geeignet, notwendig und verhältnismäßig ist. Daran darf man seinen Zweifel haben. Das bestätigt auch das OVG Lüneburg für das Land Niedersachsen. Betrachtet man die typische Verweildauer in einem Einzelhandelsgeschäft, die Anzahl der Kunden, die sich unter Einhaltung eines Hygienekonzepts maximal gleichzeitig in einem Geschäft befinden dürfen, und die hohe Schutzwirkung der FFP2-Masken, so muss man feststellen, dass diese Maßnahmen zusammen ein hinreichender Schutz sind, auch ohne 2G- und 3G-Regelungen. In der aktuellen Lage muss man feststellen, dass 2G nicht ohne Maske geht, aber Maske geht ohne 2G. Das eine ist also eine Notwendigkeit, das andere nicht. Und deshalb ist für den Handel die Maskenpflicht die bessere Alternative im Vergleich zu 2G oder 3G. Weniger Einschränkungen, aber guter Schutz, Sicherheit bewahren und dennoch Freiheit ermöglichen, das muss das Credo der Pandemiepolitik sein, aber nicht willkürliche und unverhältnismäßige Maßnahmen. Die Beschränkungen des Kundenpotenzials sind für viele Händler existenzgefährdend, und das, obwohl – wie ausgeführt – die Maßnahmen nicht alternativlos sind. Hinzu kommt die unterschiedliche Handhabung in den verschiedenen Bundesländern. Was sind Güter des täglichen Bedarfs? Da definiert jedes Bundesland was anderes. Klare Kriterien? Fehlanzeige! Und wenn einige Bundesländer 2G haben und andere nicht, dann entsteht für die Händler im Einzugsgebiet zu den anderen Bundesländern, also im grenznahen Raum, natürlich eine starke Benachteiligung im Wettbewerb. Auch das erleben wir gerade in Thüringen, wenn wir Richtung Bayern schauen. Alles zusammengenommen: Die Abschaffung von 2G im Einzelhandel ist der richtige Weg. Aber wir sagen: 3G ist auch nicht zielführend. Wir fordern im Einzelhandel einen Zutritt mit Maske ohne 2G und 3G. Aber, auch das muss betont werden, wir fordern das nicht etwa deshalb, weil die Pandemie nicht gefährlich wäre. Jeder Versuch der bewussten und wahrheitswidrigen Verharmlosung der Gefahren der Pandemie ist zu verurteilen. (Beifall CDU) Gleichzeitig gilt es aber auch, bei der Pandemiebekämpfung Maß und Mitte zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden, und deshalb sagen wir: Verhältnismäßigkeit und Maßnahmen ja, aber 2G im Einzelhandel nein. Die Landesregierung geht mit der Entscheidung von gestern, zukünftig auf 3G statt 2G im Einzelhandel zu setzen, einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir sind aber weiter der Ansicht, Kapazitätsbegrenzungen und Maskenpflicht reichen im Einzelhandel aus, ganz ohne G-Regeln. Man muss immer die Abwägung treffen. Bei der Gastronomie fällt diese etwas anders aus als im Einzelhandel. Das ist auch logisch. Denn sowohl die Aufenthaltsdauer als auch das dauerhafte Tragen einer Maske fallen hier anders aus. Trotzdem muss auch hier Maß und Mitte gelten. 2G Plus schafft diesen Ausgleich nicht. Ich bin froh, dass dies auch in Teilen der Landesregierung anerkannt wurde, leider aber noch nicht von allen, sodass man sich nicht für eine klare Absage von 2G Plus entschieden hat. Die Landesregierung muss hier endlich einen klaren Kurs einschlagen und das Verbreiten widersprüchlicher Aussagen beenden. Sehr geehrte Damen und Herren, durch verantwortungsvolle Nachverfolgung, erprobte Hygienekonzepte, Kapazitätsbegrenzungen und 2G-Regelungen betreiben die Thüringer Gastronomen einen hohen Aufwand, um ihre Gaststätten und Restaurants geöffnet zu halten. 2G Plus hingegen wäre in der Gastronomie praktisch gleichzusetzen mit einem Lockdown und würde das existenzsichernde Arbeiten kaum noch ermöglichen. Und deshalb führt spätestens das Kriterium der Verhältnismäßigkeit zu einer klaren Absage von 2G Plus in der Gastronomie. (Beifall CDU) Stattdessen sollte man hier auch die 3G-Regel zur Anwendung bringen. Doch ganz ohne G-Regeln wird es bei der Gastronomie leider noch nicht gehen. Lassen Sie mich dennoch zum Schluss eines klarstellen: Was hier für die Bereiche „Gastro“ und „Handel“ beispielhaft dargestellt wurde, muss natürlich auch für die anderen Bereiche gelten, beispielsweise die körpernahen Dienstleistungen oder im Sport. Alle Maßnahmen, die wir haben, müssen geprüft werden nach den drei Schritten: Sind sie geeignet, sind sie notwendig und sind sie verhältnismäßig? Und wenn sie das nicht sind, dann gehören sie verändert. Nur so wird die Pandemiebekämpfung wieder logisch und nachvollziehbar, nur so schafft sie den Ausgleich von Sicherheit und Freiheit und nur so werden wir wieder Akzeptanz in der Bevölkerung erfahren. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Gäste, mal wieder haben wir das Vergnügen, über Maßnahmen in der Pandemie zu sprechen, diesmal im Rahmen eines Sonderplenums, beantragt von der AfD. Und ganz ehrlich mit Blick auf die Uhr, wir sind jetzt in der dritten Stunde einer Debatte, die wir in den letzten zwei Jahren x-mal geführt haben, wiederholt und wiederholt und wiederholt. Und ganz ehrlich, an neuen Argumenten habe ich bisher von keiner Seite was gehört. Es ist ein Wiederkäuen von Positionen, von Zitaten, von herbeigezerrten Studien – glaubhaft oder nicht glaubhaft. Und um es mal ganz deutlich zu sagen: Es ödet einen schon in gewissem Umfang an. Ob wir dieses Sonderplenum wirklich gebraucht hätten, wage ich zu bezweifeln. Und auf der anderen Seite – da können Sie sich jetzt ruhig aufregen, kommen Sie auch noch mit vor, keine Zeit ist uns zu schade dafür – (Unruhe CDU) bin ich generell skeptisch, was die momentane Kommunikation zwischen Regierung und Parlament angeht. Denn während wir hier die Anträge zum Plenum vorliegen haben und durch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen, Bayern oder auch Hessen absehbar ist, wie wenig gerichtsfest die 2G-Regelung ist, hat uns leider die Gesundheitsministerin noch in der vergangenen Woche recht laut und medienwirksam erklärt, dass in Thüringen an der 2G-Regelung nicht gerüttelt werden wird. Gestern dann erfahren wir – nur knapp eine Woche später und kurz vor diesem Sonderplenum – aus dem Kabinett, dass Thüringen auf 3G umstellt. Und ganz ehrlich, ich persönlich kann damit leben, wenn wir uns auf 2G verständigen und dann an 2G festhalten, denn ich halte 2G für sicherer und besser in dieser Pandemie als 3G. Ich kann aber auch dies verstehen, wenn einige Thüringerinnen da bereits ausgestiegen sind und aufgrund der aktuell relativ niedrigen Zahlen nicht mehr verstehen, warum wir an 2G festhalten. Eine Umstellung auf 3G wird die Zahlen auch nicht automatisch explodieren lassen, denn im Einzelhandel ist generell die Übertragungswahrscheinlichkeit als eher gering einzustufen, wie selbst das RKI in seiner eigenen Risikoeinschätzung feststellt. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, darum geht es mir heute an dieser Stelle nicht. Was mich massiv stört, ist die Art der Kommunikation, wie sie die Landesregierung leider betreibt. Ich kann verstehen, wenn der Ministerpräsident in seiner Funktion als Bundesratspräsident momentan mehr zu tun oder auch vielleicht mehr Spaß hat, als sich um die Pandemiebekämpfung hier im Land zu kümmern. Dadurch agiert die Landesregierung aus meiner Sicht – und verzeihen Sie mir das bitte an dieser Stelle – kopflos und ohne eine klare Strategie zu verfolgen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP; Abg. Dr. Ber- gner, fraktionslos) Wo ist die klare Linie, die das Ministerium in dieser Pandemie vertritt? Und liebe Kolleginnen, ich kann eine Strategie oder eine Idee, wie wir aus dieser Pandemie wieder herauskommen hin zu mehr Normalität im Leben der Menschen, nicht mehr erkennen. Dabei sollte genau das unser Ziel sein, den Menschen zu zeigen, wie es weitergeht, nicht nur auf Sicht für eine Woche, sondern auch gern einmal für einen etwas längeren Zeitraum. Im vergangenen Jahr hat meine Fraktion einen Stufenplan vorgelegt, der ein solches Szenario aufzeigen wollte. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Mario Voigt, hat sich ebenfalls drangesetzt und einen Stufenplan entworfen, der unserem nicht unähnlich war. Was ist daraus geworden? Der Chef der Staatskanzlei hat in seiner sehr eigenen Art beide Stufenpläne im Papierkorb verschwinden lassen und selbst einen Stufenplan hervorgebracht, der sich an denen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen orientierte, aber im Detail weniger schlüssig war als das, was wir aus dem Landtag heraus entworfen hatten. Natürlich ist das sein gutes Recht, aber die Landesregierung kann nicht erwarten, dass wir diese Art der Kommunikation mit Applaus begleiten. Mittlerweile haben wir keinerlei Ausstiegsszenario aus dieser Pandemie, außer der Hoffnung, dass sich im Sommer das Infektionsgeschehen aufgrund der Witterungsverhältnisse wieder reduziert. Doch ganz ehrlich, das ist doch keine Perspektive für die Menschen in Thüringen. Jetzt, hier und heute müssen wir uns Gedanken machen, wie wir den Winter, das Frühjahr und den kommenden Sommer überstehen und wie wir dann mit der Pandemie im Herbst umgehen wollen. Wir brauchen jetzt ein Szenario, um die vulnerablen Gruppen in der nächsten Welle zu schützen und wie wir unseren Kindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wieder ermöglichen. Wir wollen das konkret angehen. Ich möchte aber hier nicht weitere Zeit und Energie verschwenden, um Ausstiegsszenarien zu skizzieren, die dann von Ministern ohne weiteren Kommentar direkt im Papierkorb entsorgt werden. Und ich möchte nicht mehr aus der Presse erfahren müssen, welche Regelungen noch vor einer Behandlung und Diskussion im Landtag wieder verändert werden. Was für eine Art der Mitbestimmung und Mitsprache des Parlaments soll das sein?! (Beifall Gruppe der FDP; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos) Abschließend noch folgende Anmerkung: Ich weiß, dass das Mitbestimmungsinstrument mit den Beratungen im Ältestenrat oder Sozialausschuss nicht optimal gewählt ist und wir das als Landtag auch gesetzlich anders regeln könnten. Wir haben bisher diesen erweiterten Schritt immer vermieden, aber ich denke, wir werden irgendwann – wann ist abzuwarten – auch dazu übergehen müssen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Abstimmungsschritte und Befugnisse der Regierung neu ordnet. Deshalb mein Appell: Kommunizieren Sie endlich mit einem Konzept und überlegen Sie sich eine Strategie, um weiter durch die Pandemie zu kommen. Wir haben zwei Jahre Erfahrung und wir sehen andere Länder regieren. Deshalb muss niemand mehr so tun, als ob wir hier alle jeden Tag aufs Neue überrascht werden und wir diese Form von Debatte jedes Mal von Neuem führen müssen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Keller

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Aust das Wort.

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René Aust AfD

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir ein Vorwort. Es wurde vorhin versucht, den Eindruck zu vermitteln, dass meine Partei die COVID-19-Impfung mit den verbrecherischen Menschenversuchen des Nationalsozialismus vergleichen würde. Solche Versuche und solche Vergleiche sind faktisch und moralisch falsch. Deshalb weisen wir auch solche Vergleiche und Vorwürfe zurück. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, ich möchte mich ausdrücklich bei den vielen Hunderttausenden bedanken, die in diesen Wochen und Monaten friedlich Gesicht zeigen, um sich für ihre eigenen Rechte, aber auch für die Rechte anderer einzusetzen. Sie haben sich nicht einschüchtern lassen und sie arbeiten weiterhin für die gute Sache. Dafür meinen herzlichen Dank. (Beifall AfD) Unehrenhaft hingegen war die Art und Weise, wie die deutsche Politik auf diese Spaziergänge reagiert hat, mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray. Diese Reaktion war eine Schande für unsere Demokratie. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Heuchler!) Dabei sind diese Spaziergänge Ausdruck jenes Misstrauens, dass Sie selber verursacht haben. Ursache des Misstrauens sind Ihre falschen Hoffnungen. Ursache des Misstrauens sind Ihre gebrochenen Versprechen. Der ehemalige Gesundheitsminister Spahn sagte im November 2020: Wenn zwei Drittel aller Deutschen geimpft seien, würden alle Maßnahmen aufgehoben werden. Der heutige Gesundheitsminister Lauterbach sprach im April 2021 davon: Die Impfung hält mindestens ein Jahr. Und gerade vor vier Monaten dann die Mutter aller Wahllügen: Es wird keine Impfpflicht geben. In den deutschen Parteien gibt es heute ziemlich viele Politiker mit kurzen Beinen und langen Pinocchio-Nasen. (Beifall AfD) Das Misstrauen gegenüber Ihrer Politik haben Sie selber verursacht, erst Ihre falschen Hoffnungen und gebrochenen Versprechen und nun können Sie nicht zugeben, sich verrannt zu haben. Andere Länder gehen längst andere Wege – Wege Richtung Normalität. Zurückgenommen wurden die Maßnahmen – oder werden in absehbarer Zeit – in Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Großbritannien, vielen Bundesstaaten der USA und vielen weiteren Staaten auf der ganzen Welt. Deutschland ist in der Corona-Politik ein Geisterfahrer und Thüringen sitzt unter Bodo Ramelow begeistert auf dem Rücksitz und fährt mit. (Beifall AfD) Auch bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – die Impfpflicht für Gesundheitsberufe – könnte aus den Erfahrungen anderer Länder gelernt werden. So wurde beispielsweise eine Impfpflicht für Gesundheitsberufe in Québec und Ontario eingeführt, kanadische Provinzen. Nachdem dort das Krankenhaussystem drohte zusammenzubrechen, wurde diese Impfpflicht in den Gesundheitsberufen wieder zurückgenommen. In den USA wurde die Impfpflicht vom Obersten Gericht gestoppt. In Großbritannien wurde erst in dieser Woche die Impfpflicht zunächst in den Gesundheitsberufen eingeführt. Weil Omikron aber harmloser ist und die Kündigungsauswirkungen auf das Gesundheitssystem verheerend waren, wurde die Impfpflicht dort wieder zurückgenommen. Auch in Thüringen und in Deutschland droht der Kollaps des Gesundheitssystems, weil 15 bis 25 Prozent des Personals ungeimpft sind. Aber nicht nur, weil diesen Leuten droht, ein Berufsverbot ausgesprochen zu bekommen oder sie drohen zu kündigen, sondern auch, weil davon auch das geimpfte Personal betroffen ist. Wir wissen schon heute, dass es eine massive Personalknappheit gibt. Aber diese Leute, die schon heute überlastet sind, müssen weitere Aufgaben übernehmen – und das, obwohl wir aus allen Umfragen wissen, dass die bereits heute hohe Arbeitsbelastung aufgrund der schlechten Personalbesetzung der Hauptkündigungsgrund ist. Die Frustration in diesen Bereichen und damit die Kündigungen steigen weiter an. Die Impfpflicht im Gesundheitswesen schützt keine Menschenleben, die Impfpflicht gefährdet die Versorgungssicherheit hier in Thüringen, die Impfpflicht ist wieder abzuschaffen. (Beifall AfD) Deshalb muss sich die Landesregierung auch auf Bundesebene dafür einsetzen, diese Impfpflicht wieder abzuschaffen. Abzuschaffen ist auch 2G im Einzelhandel und in der Gastronomie. Abzuschaffen sind alle G‘s, weil wir endlich unser Leben wieder zurückhaben möchten. (Beifall AfD) Darum beglückwünsche ich auch die vielen Protestler und auch die Juristen in der AfD, die mit ihrem Druck gegen 2G beispielsweise vor dem Verfassungsgerichtshof die Landesregierung zum Ende von 2G bewogen haben. Meinen herzlichen Glückwunsch dazu. (Beifall AfD) Protest und unsere Oppositionsarbeit wirken. Liebe Gegner der Impfpflicht, die AfD steht als einzige Partei an Ihrer Seite und verurteilt Sie im Gegensatz zu allen anderen Parteien nicht. Gemeinsam verhindern wir die allgemeine Impfpflicht, erhalten unsere Selbstbestimmung und schützen die Gesundheitsversorgung. Es sollte jeden Bürger in unserem Land interessieren, wenn das Gesundheitssystem wegen der Impfpflicht kollabiert, OPs verschoben werden müssen, Vorsorgetermine ausfallen, Zahnschmerzen nicht behandelt werden können und Eltern sowie Großeltern in der Pflege nicht ausreichend versorgt werden können. Die AfD steht felsenfest, hat von Beginn an vor der Impfpflicht gewarnt und wurde auch dafür in diesem Hohen Hause beleidigt und angegriffen. Aber wir halten trotzdem an unserem Kurs fest – im Übrigen im Gegensatz zu allen anderen Parteien auch nach der Wahl. (Beifall AfD) Liebe Mitbürger, die Befürworter der Impfpflicht, auch der allgemeinen Impfpflicht, sie schwanken. Man kann an den vielen verschiedenen Wortmeldungen in den vergangenen Wochen merken, wie unsicher sie geworden sind. Dank der vielen Proteste und dank der AfD müssen sie neu nachdenken. Es liegt jetzt an uns weiterzumachen, sich nicht spalten zu lassen – alle gemeinsam, ob geimpft oder ungeimpft, alle gemeinsam gegen die Impfpflicht. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Ich habe auf der Redeliste noch Herrn Abgeordneten Dr. Hartung, SPD, mit 50 Sekunden? Nein. Ich habe noch die fraktionslose Abgeordnete Frau Bergner mit 40 Sekunden? Auch nicht. Dann ist die Redezeit, was die Liste betrifft, an dieser Stelle erschöpft. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Dann erhält für die Landesregierung Frau Ministerin Werner das Wort. Bitte schön.

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Heike Werner

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich würde gern etwas voranstellen wollen und vielleicht auch auf den, ich sage mal, emotionalen Ausbruch von Herrn Abgeordneten Olaf Müller, den ich sehr schätze und immer noch schätze, reagieren wollen. Wenn wir hier Verordnungen erlassen alle vier Wochen – das ist der Abstand, der uns durch das Infektionsschutzgesetz aufgegeben ist, dass Verordnungen nicht länger Bestand haben dürfen, sondern eben immer wieder untersucht, überprüft werden müssen –, dann ist das eben kein Selbstzweck, sondern es gilt, eben genau hier diese Überprüfungen auch stattfinden zu lassen und alle möglichen Argumente, neuen Verhältnisse, neuen Erkenntnisse, auch Urteile im Übrigen, usw. in diese Verordnungserstellung mit einfließen zu lassen. Das machen wir sehr kontinuierlich, sehr ausführlich und auch sehr detailliert. Ich möchte an der Stelle auch mal all denjenigen danken, unter anderem aus meinem Haus, die eben immer wieder diese Aufgabe auch auf sich nehmen. (Beifall DIE LINKE) Ich sage immer: Nach der Verordnung ist vor der Verordnung – nur, um ein kleines Beispiel zu geben, was das bedeutet, eine Verordnung zu schreiben, was das bedeutet, was in diesen drei, vier Wochen jeweils stattfindet. Das ist die Landtagsbeteiligung. Die ist uns auch sehr wichtig, deswegen versuchen wir frühzeitig, einen aktuellen Verordnungsentwurf zur Verfügung zu stellen. Ich sage aber auch immer, was in die Bewertungen noch mit einfließt, ist natürlich das eine, was aus dem Landtag kommt, aber auch die Diskussion mit unseren Ressorts, die Diskussion in der Gesundheitsministerkonferenz, die Abstimmung in der Ministerpräsidentenkonferenz, die Diskussion in der AG der Infektionsschützerinnen und ‑ schützer, die Frage der Diskussion mit den Gebietskörperschaften, die Diskussion mit den Clustern, die wir beim Ministerium auch haben, das heißt, mit der LIGA der Wohlfahrtsverbände, mit der Pflege, mit den Apotheken, mit den Krankenhäusern, mit den Ärztinnen und Ärzten. All das sind Dinge, die in einen Verordnungsentwurf einfließen und natürlich auch die aktuellen Erkenntnisse, die es aus der Wissenschaft gibt, oder auch Urteile, die in Bundesländern gefällt wurden, die wir auch in der Verordnung mit berücksichtigen. Das sind alles Dinge, die hier eine Rolle spielen. Ich nehme das Parlament, wie gesagt, an der Stelle sehr ernst und versuche auch, wenn sich in der Ausschusssitzung beispielsweise, wenn wir immer sehr ausführlich über die Verordnung diskutieren, neue Erkenntnisse ergeben haben, die auch dem Parlament, dem Ausschuss mitzuteilen. In jedem Ausschuss spielt auch das Thema „CoronaVerordnung“ eine Rolle, und das diskutieren wir hier und versuchen auch, das immer sehr transparent darzustellen. Noch die Frage zum Stufenplan – ich will das auch noch mal kurz erwähnen. Hier wurde kein einziger Stufenplan eins zu eins übernommen, sondern es wurden entsprechend den Entwicklungen die verschiedenen Anregungen, die es gab, aus verschiedenen Stufenplänen zusammengefasst. Was klar war, ist, dass man irgendwann den Stufenplan nicht einfach nur von der Inzidenz abhängig machen kann und dass sich ein Stufenplan regional konkret darstellen muss. Das heißt, deswegen ist der Stufenplan so verändert worden, dass je nachdem, wie regional sich die Inzidenzen, aber eben nicht nur die, sondern auch der Wert der Hospitalisierung oder der ITS-Belegung verändert, hier eben auch in neue Stufen gegangen werden kann. Ein Beispiel ist, wenn Sie sich unser Frühwarnsystem oder unser Ampelsystem anschauen: 18 Landkreise werden jetzt in Warnstufe 2 wechseln, das heißt, über eine Allgemeinverfügung werden diese Kommunen in die Lage versetzt, in eine andere Warnstufe zurückzugehen, Lockerungen vor Ort vornehmen zu lassen. Das ist doch genau das, was wir wollen, dass hier ein System besteht, das entsprechend den Bedingungen vor Ort – und, wie gesagt, die Hospitalisierung und die ITS-Belegung spielen dort eine ganz wesentliche Rolle, weil das für uns im Vordergrund steht, nämlich dass wir einen schnellen Anstieg der Infektionen vermeiden müssen, weil wir eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden müssen, weil wir wollen, dass nicht nur alle Menschen, die an Corona erkrankt sind, sondern eben auch alle anderen Menschen eine ausreichende medizinische Versorgung erhalten. Wir konnten das fast immer sicherstellen. Es gab in der letzten Welle einen Moment, wo wir sehr viele Patientinnen und Patienten in andere Bundesländer ausfliegen lassen mussten. Ich will noch mal erinnern, das ist noch gar nicht so lange her. Wir erleben jetzt eine vergleichsweise Entlastung der Krankenhäuser, aber – ich sage es mal – auch nur für den Moment. Wir wissen nicht genau, wie sich die Omikron-Welle entwickeln wird, wir wissen aber, es wird zu einer hohen Belastung der Kritischen Infrastruktur kommen. Das sind Dinge, die wir als Verordnungsgeber mit im Blick haben müssen, und, wie gesagt, das tun wir sehr verantwortlich. Ich habe schon angesprochen, dass wir natürlich auch die Wissenschaft mit zurate ziehen. Es gibt ja nicht nur den Beirat der Bundesregierung, der im Übrigen die Koalition der Bundesregierung mit berät, sondern es gibt auch den Beirat der Landesregierung, mit dem wir hier im Kabinett eine sehr intensive Diskussion zur neuen Verordnung geführt haben. Wir haben uns deswegen nach der Diskussion mit dem Wissenschaftlichen Beirat und im Kabinett entschlossen, dass mit der neuen Verordnung die 2G-Regelung in bestimmten Bereichen in eine 3G-Regelung umzuwandeln ist. Das sind die Bereiche des Einzelhandels, der Gastronomie und der körpernahen Dienstleistungen. Einige dieser Bereiche hätten sowieso durch Warnstufe 2 in ein 3G-System übergehen können, wir haben uns aber, wie gesagt, im Kabinett dazu entschlossen, das für diese drei Bereiche zu tun. Das hat zum einen, ich habe es gesagt, mit Rechtsprechungen und vergleichbaren Maßnahmen in anderen Bundesländern zu tun, aber auch, weil wir als Thüringer Landesregierung die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben auf Bundesebene als Voraussetzung für entsprechende Thüringer Maßnahmen ansehen. Dieses Anliegen hat auch der Thüringer Ministerpräsident bereits in einer Protokollerklärung beim MPK-Beschluss am 24. Januar festhalten lassen. Dort heißt es – ich möchte zitieren –: „Resultierend aus der Rechtsprechung in den Ländern und in Anbetracht der Empfehlungen des Expertenrates, Regelungen weiterzuführen und ggf. schnell Verschärfungen vornehmen zu können, erwartet Thüringen eine bundesgesetzliche Regelung zur weiteren Pandemieabwehr. Dazu zählen 2G- und 2G-plus-Regelungen genauso wie einheitliche Umsetzungsvorschriften bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.“ Wie gesagt, er bezieht sich hier unter anderem auf ein Gutachten des Beirats der Bundesregierung, der erst mal gesagt hat: Es ist wichtig, jetzt die Maßnahmen fortzuführen, aber auch schnell reagieren zu können, falls es die Inzidenz und die Hospitalisierung, die Belastung der Krankenhäuser notwendig machen. Aber auf der anderen Seite haben wir hier in Thüringen mit unserem Ampelsystem und dem Stufensystem die Möglichkeit, bei niedrigen Inzidenzen und bei einer geringen Belastung des Gesundheitssystems auch zu weiterer Rücknahme von Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger zu kommen. (Beifall DIE LINKE) Wir haben nicht nur diese Frage gestern im Kabinett so entschieden, sondern wir haben gleichzeitig auch noch mal gemeinsam mit der Ministerpräsidentenkonferenz über die nächste Ministerpräsidentenkonferenz diskutiert. Hier wird das Thema noch mal von uns ganz explizit eingebracht werden. Ich will an dieser Stelle auch zwei Dinge sagen, vor allem zunächst zur FDP. Ich habe mir den Antrag sehr genau angeschaut und will auf der einen Seite sagen, wie die demokratische Mitbestimmung hier im Landtag organisiert ist. Das wurde ja hier im Landtag mehrheitlich beschlossen. Damit muss man auch erst mal umgehen können. Aber Sie sind auch Teil der Bundesregierung. Dort werden, nehme ich an, auch aus Ihrer Perspektive demokratische Entscheidungen natürlich getroffen. Sowohl die Frage der Rücknahme der Quarantäneregelungen von sechs auf drei Monate beruht auf einem Beschluss im Bundestag, da geht es um die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Verweis auf das PEI wurde festgehalten. Wir haben hier in der Gesundheitsministerkonferenz noch mal deutlich gemacht und am Montag das auch beschlossen, dass wir den Bundesgesundheitsminister auffordern, dass die Bundesregierung Regelungen trifft, dass die Frage von Genesenennachweisen und Ähnlichem eben genau in dieser Verordnung getroffen wird und eben nicht einfach ein Verweis auf eine Internetseite. Darüber ist jetzt schon viel gesprochen worden. Ich hoffe, dass das sehr schnell auch umgesetzt wird. Das Zweite, was die Frage der einrichtungsbezogenen Impfpflicht angeht – ich werde darauf noch mal zu sprechen kommen – aber auch das ist ein Beschluss, den die Bundesregierung gemeinschaftlich gefasst hat und daran will ich nur noch mal erinnern. Ich muss sagen, ich will an dieser Stelle auch aus meinem Herzen keine Mördergrube machen: Ich habe mich auch ein bisschen gewundert, dass Herr Lindner sich jetzt hinstellt und sagt, wir müssen über Öffnungsperspektiven reden, und auch andere Ministerpräsidenten, die eher CDU/CSU waren. Das ist ein gemeinsamer Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gewesen, dass wir jetzt diese Omikron-Welle, die noch zu großen Verwerfungen führen kann – wir wissen es nicht genau –, mit allen möglichen Mitteln versuchen müssen, gut zu überwinden, aber dass auf der anderen Seite gleichzeitig an Öffnungsperspektiven gearbeitet wird. Das hat sich der Beirat vorgenommen, das haben die Ministerpräsidenten miteinander vereinbart und insofern weiß ich nicht, warum jetzt plötzlich alle sagen, wir müssen darüber reden. Darüber wird gesprochen, das ist natürlich Teil jeder Pandemiebekämpfung, auch über Szenarien des Rückgangs zu sprechen. Wie gesagt, in unserem Stufenkonzept sind hier auch Schritte eingezeichnet, die eben genau das ermöglichen. Ich möchte zumindest kurz etwas zum Antrag der AfD sagen, einige der Vorrednerinnen und Vorredner haben ja auch schon etwas gesagt. Ich hätte jetzt ganz viele Dinge, die ich Ihnen zu den verschiedenen Fragen, die Sie aufgeworfen haben, mitteilen könnte, aber eigentlich ist es das nicht zum ersten Mal. Wir haben im Ausschuss so oft darüber gesprochen, es gibt unzählige Kleine Anfragen, die Sie gestellt haben, die wir beantwortet haben, aber es scheint nicht anzukommen. Ich frage mich manchmal, warum. Eine Sache ist, Sie sind in Ihrer eigenen Blase und können vielleicht diese Argumente nicht wahrnehmen. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Welche denn?) (Beifall DIE LINKE) Ein zweiter Grund könnte sein, dass es für Sie zu komplex ist, auch das will ich nicht ausschließen, (Beifall DIE LINKE) es ist eine sehr schwierige Lage, in der wir uns jetzt befinden. Ich bin froh, dass viele Menschen aber doch inzwischen so viel Gesundheitskompetenz entwickelt haben, dass sie eben wissen, woran man sich halten muss, woher man die guten Informationen bekommt und wo man die Dinge auch hinterfragt, das fällt nicht jedem so leicht. Das Thema „Gesundheitskompetenz“ bleibt jedenfalls eines, das wir weiter bearbeiten sollten. Aber das Dritte ist – und das ist, glaube ich, der Hauptgrund –, Sie nutzen eben die Pandemie tatsächlich, indem Sie Desinformationen und Ähnliches streuen, weil Sie das Vertrauen in die Institutionen und vor allem das Vertrauen in die Demokratie untergraben wollen. Ich sage es Ihnen noch mal: Das ist ein sehr, sehr gefährlicher Weg, denn er führt zu Ängsten, er führt zu Panik, er führt auch zu einer schweren Polarisierung. Es führt auch dazu, dass es Menschen, weil Sie eben andere Informationen geben, in die Erkrankung führt, auch in die schwere Erkrankung führt. Ich finde es wirklich krass, wenn mir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Impfzentren dann erzählen, dass sich zum Beispiel Menschen einen zweiten Impfausweis geben lassen, weil sie ihrem Arzt nicht den Impfausweis zeigen wollen, weil er ihnen eben von der Impfung abgeraten hat. Oder dass Menschen, die in andere entferntere Impfstellen fahren, froh sind, dass es diese Impfstellen gibt, weil sie nicht vor ihrer Peergroup darstellen wollen, dass sie geimpft sind. Das zeigt noch mal, wie wichtig es ist, dass wir hier Aufklärung betreiben, über die Argumente natürlich auch sprechen und diskutieren, aber das nicht einfach nur für Polarisierung und Ähnliches nutzen. (Beifall DIE LINKE) Wie gesagt, lesen Sie es nach: Es gibt die ganzen Studien zur Aerosolforschung, zu den Zulassungsstudien für die Impfungen, die Expertenbeiräte, die Modellierer – es gibt genügend nachzulesen. Es gibt immer wieder Evaluierungen, die stattfinden und die natürlich auch genutzt werden. Es wird geschaut, wie die Maßnahmen wirken, wie belastbar sie sind, welche Effekte sie haben. Aber ich habe es gesagt: Natürlich gibt es nicht nur die eine Maßnahme, man muss sie im Komplex sehen und das fällt dem einen oder der anderen vielleicht etwas schwerer. Lassen Sie mich noch etwas zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sagen. Herr Kemmerich, ich habe es schon gesagt, Sie sind Teil der Bundesregierung (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ich persönlich bin nicht Mitglied der Bundesregierung!) und auch jetzt noch, wenn ich es richtig sehe. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist also im Bundesrecht verankert, die gilt und die ist zu vollziehen. Als Partei der Anwältinnen und Anwälte sollte Ihnen das eigentlich auch klar sein. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Ach Gottchen, ja, schon klar!) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Kennen Sie jemanden, der in der Regierung ist?) Okay, gut. Aber Sie können ja Ihre Bedenken und Befürchtungen auf Bundesebene, denke ich, auch mit einspeisen. Ich will jetzt nur darüber reden, wir haben also jetzt ein Bundesrecht, Thüringen muss dieses Bundesrecht auch vollziehen und das heißt – das war ja die Aufforderung der AfD –, wir können hier von Betretungsverboten nicht Abstand nehmen, das ist rechtlich also überhaupt nicht zulässig. Ich habe letzte Woche im Ausschuss aufgrund eines Antrags der CDU sehr ausführlich darüber berichtet. Ich habe übrigens auch über Zahlen berichtet, Herr Herrgott, Sie hatten das eben angesprochen. Wir hatten damals schon mitgeteilt, wir wissen, dass 10 bis 25 Prozent in dieser Gruppe nicht geimpft sind. Das ist sehr unterschiedlich, das ist in den Krankenhäusern anders als in den Pflegeeinrichtungen, in der stationären Pflege anders als in der ambulanten Pflege, und bei Ärztinnen und Ärzten gibt es auch noch mal sehr große Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen beispielsweise in den Krankenhäusern. Wir sind gerade dabei, die Zahlen gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern zusammenzutragen, um hier noch mal ganz klar zu wissen, an welcher Stelle wir besonders ansetzen müssen, aber es ist eben so, wir können als Landesregierung auch nicht einfach Daten erheben, es gibt zum Glück hier sehr strenge Bestimmungen. Das halten wir als Landesregierung auch ein, also es geht um Recht und Gesetz. Wir haben aber durch neue gesetzliche Möglichkeiten natürlich hier die Möglichkeit, jetzt auch mehr zu erfahren. Wir waren als Landesregierung – das habe ich auch im Ausschuss schon berichtet – nicht ganz glücklich, wie das Gesetz beschlossen wurde, weil wir schon Ende letzten Jahres gesehen haben, dass hier sehr viel Unsicherheit auf uns zukommt und auch schon abzusehen war, dass es mit der Omikron-Welle unter Umständen hier zu einem Zusammenfallen kommen kann von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf der einen Seite, was einen hohen Aufwand für die Gesundheitsämter bedeutet, und von einem hohen Ausfall an kritischer Infrastruktur durch die Omikron-Welle auf der anderen Seite. Meine Staatssekretärin hat Ende letzten Jahres auch das schon in die Gesundheitsministerkonferenz – also in die ACK – auch mit hineingetragen. Wir hatten das Thema „Aussetzung“ – zumindest für eine gewisse Zeit – auch diskutiert, aber es gab hierfür keine Mehrheit der Länder, auch keine Mehrheit bei den Ministerpräsidenten. Insofern müssen wir also dieses hier auch umsetzen. Wir wissen, das ist eine sehr, sehr hohe Herausforderung, die sich damit vollzieht. Wir haben als Land Thüringen – dabei bleiben wir auch – auf Bundesebene immer wieder eingeklagt, dass die offenen Fragen, die es gibt, geklärt werden. Wir wollen gemeinsam mit den anderen Bundesländern einen einheitlichen Vollzug dieses Gesetzes. Dabei sind aber noch eine ganze Menge Fragen zu beantworten. Und, Herr Herrgott, auch das ist eben eine Frage, die noch nicht abschließend geklärt ist: Welche Tätigkeiten und welche Personen sind denn überhaupt betroffen von der Impfpflicht und welche Einrichtungen sind überhaupt betroffen? Das sind Dinge, die beispielsweise noch ausstehen, auch was die Frage der Meldeverfahren und des Tätigwerdens der Gesundheitsämter angeht. Natürlich versuchen wir, alles zu tun, um die Gesundheitsämter bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Beispielsweise erarbeiten wir jetzt Musteranträge und Musterformulare, die die Gesundheitsämter dann auch nutzen können. Es wird auch eine Unterstützung geben bei der Prüfung von Ausnahmetatbeständen von Attesten. Wir versuchen auch zu schauen, wie man die Frage des Meldewesens noch mal verbessern kann. Herr Kemmerich, da können Sie sich gern mal an Ihren Digitalminister im Bund wenden. Uns wurde bisher gesagt, der Bund kann das hier nicht mit unterstützen. Das ist sehr schade. Wir müssen schauen, ob wir eine Lösung auf Landesebene finden können. Aber hier wäre sicherlich Unterstützung in dem Bereich tatsächlich auch sehr, sehr dringend und notwendig. Wie gesagt, das haben wir auch den Akteuren mitgeteilt, wir sind im regelmäßigen Austausch mit den Gebietskörperschaften, mit den Vertretern der Leistungserbringer usw., aber natürlich auch mit den Betroffenen. Wir werden, sobald klar ist, wie das Gesetz vollzogen werden soll, den Kommunen, den Leistungserbringern und insbesondere den Gesundheitsämtern einen Erlass zur Verfügung stellen, weil die jetzt wirklich die Hauptlast bei der Prüfung der Anträge aus den Einrichtungen zu leisten haben. Ich will es hier auch sagen, weil es viele interessiert: Das Gesetz wird natürlich nicht sofort am 15. März vollzogen, sondern bis zum 15. März müssen die Beschäftigten in ihren Einrichtungen deutlich machen, ob sie diesen Immunitätsnachweis haben oder nicht. Das wird dann an die Gesundheitsämter gemeldet. Danach beginnt beispielsweise ein Anhörungsverfahren. Als Land – das haben wir uns wirklich sehr fest vorgenommen – wollen wir auch schauen, dass wir Ermessensspielräume, da, wo es sie gibt, bestmöglich ausnutzen. Wir wollen eine stufenweise Umsetzung des Gesetzes. Natürlich ist ganz klar, dass immer darauf geachtet werden muss, dass die Versorgungssicherheit in den Einrichtungen in jedem Fall gewährleistet ist. Wir werden den Impfstoff Novavax insbesondere der Kritischen Infrastruktur zur Verfügung stellen. Auch hier sind wir gerade dabei, bei den verschiedenen Akteuren abzufragen, welche Bedarfe es gibt. Wir werden das dann prioritär zur Verfügung stellen.

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Keller

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Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Kemmerich?

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Heike Werner

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Ja.

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Keller

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Bitte.

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Thomas L. Kemmerich FDP

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Frau Ministerin, Sie haben gerade geschildert, wie die Gesundheitsämter das Aufkommen nach dem 15. März bearbeiten sollen. Meine Frage: Wir wissen aus vielen Veröffentlichungen, dass die Gesundheitsämter schon jetzt an der Kapazitätsgrenze arbeiten ohne die Aufgabe, die dann ab 15. März auf sie zukommt. Was denken Sie, welchen zeitlichen Rahmen die Gesundheitsämter brauchen werden, um die doch sehr große Anzahl der Meldungen über den Impfstatus, die zu erwarten ist, abzuarbeiten?

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Heike Werner

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Das wird – denke ich – von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt unterschiedlich sein. Wir können diese Frage also jetzt nicht abschließend beantworten. Das hängt auch von der Anzahl der Meldungen ab. Insofern wäre das jetzt reine Spekulation, hier einen Hinweis zu geben. Aber wie gesagt, das wird natürlich berücksichtigt werden, die Leistungsfähigkeit auch der Gesundheitsämter. Es sind nur die Aufgaben zu leisten, die aufgrund des Personals natürlich auch möglich sind.

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Thomas L. Kemmerich FDP

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Eine Nachfrage dazu: Gehen Sie da von Tagen oder Wochen aus? Denn wenn es längere Zeit in Anspruch nehmen sollte, dann sind wir bei der Frage, dass die normierte Gesetzeskraft eben nicht vollzogen werden kann, und auch das ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich.

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Heike Werner

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Also meines Erachtens steht in dem Gesetz nicht drin, in welchem Zeitraum das umgesetzt werden soll, sondern beispielsweise steht bei der Meldung der Einrichtungen an die Gesundheitsämter, dass dies unverzüglich zu leisten ist, das lässt ja einen gewissen Spielraum, das wissen Sie wahrscheinlich auch oder zumindest die Juristen aus Ihrer Fraktion, das heißt also schnellstmöglich, und das kann, wie gesagt, unterschiedlich sein.

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Thomas L. Kemmerich FDP

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Ohne schuldhaftes Zögern heißt das. Danke schön.

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Heike Werner

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Genau, so war das. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Ich will an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, dass wir jetzt eine Situation haben, die mit einer niedrigen Inzidenz zu tun hat, und Krankenhäuser, aber auch Gesundheitsämter die Möglichkeit haben, ein bisschen zu verschnaufen. Ich will an dieser Stelle auch ganz klar sagen, das ist dem verantwortungsvollen Handeln der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken, übrigens sowohl der Geimpften als auch der Ungeimpften, denn auch dort gibt es viele Menschen, die aus Gründen, die sicherlich auch mit Desinformation zu tun haben, sich bisher nicht haben impfen lassen. Wir wollen weiter dafür werben, durch Aufklärung, durch entsprechende Motivation, dass sich die Menschen auch noch impfen lassen. Denn das Angebot des Impfens und der Auffrischungsimpfung ist wirklich ein gutes Angebot. Es ist ein hoher Selbstschutz, vor allem der Schutz, nicht selbst schwer zu erkranken. Insbesondere deswegen der Appell noch mal an alle Bürgerinnen und Bürger an der Stelle. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

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Nach der kurzen Überziehung stehen den Fraktionen und den fraktionslosen Abgeordneten noch mal 2 Minuten zur Verfügung. Möchten Sie davon Gebrauch machen? Gibt es Wortmeldungen? Das kann ich nicht feststellen. Ja, hier oben. Herr Abgeordneter Thrum, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Uwe Thrum AfD

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, ich möchte unsere Position noch einmal verdeutlichen, nachdem doch aus den Reihen der Linken oder Grünen die Maßnahmen unsererseits noch nicht so ankamen. In einem Punkt sind wir uns doch einig: (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir werden uns nie irgendwo einig sein!) Der Virus wird uns noch monatelang, vielleicht jahrelang beschäftigen und wir brauchen jetzt einen verhältnismäßigen und vernünftigen Umgang; da bin ich im Übrigen auch ganz bei Herrn Kemmerich. Aber Sie setzen eben nicht auf einen vernünftigen und verhältnismäßigen Umgang. Sie betreiben weiterhin Angst und Schrecken, währenddessen wir sagen, wir wollen ein für alle Mal mit diesen Zwangsmaßnahmen aufhören. (Beifall AfD) Sie klopfen sich jetzt gegenseitig auf die Schultern, weil die 2G-Regel zunächst ausgesetzt ist. Das haben wir ausschließlich und allein den friedlichen Spaziergängern zu verdanken. (Beifall AfD) (Heiterkeit SPD) Und natürlich tragen auch unsere Aktivitäten, die wir hier im Landtag spielen, dazu bei. Eines möchte ich noch mal klarstellen: Die Einzelhändler, das Gastgewerbe und die körpernahen Dienstleister dürfen nie mehr als Pandemietreiber abgestraft werden. Sie wollen jetzt eine Impfpflicht durchsetzen, wo wir doch genau wissen, dass diese Impfung nicht dauerhaft und zuverlässig vor einer Infektion schützt. Die Nebenwirkungen sind aufgrund der fehlenden Datenlage nicht abschließend bewertbar. Nichtsdestotrotz sollen die Geschützten vor den Ungeschützten geschützt werden, indem zwangsweise die Ungeschützten mit dem Schutz geschützt werden sollen, der die Geschützten nicht geschützt hat. Völlige Idiotie, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Wenn wir vor etwas schützen müssen, dann vor dieser kranken Politik in Thüringen und in Deutschland. (Beifall AfD) Sie begründen die drastischen Freiheitseinschränkungen mit der Überlastung der Krankenhäuser und fördern nach wie vor den Bettenabbau mit 500 Millionen Euro in Deutschland. Ja, aber nachdem das immer noch nicht ausreicht, um das Gesundheitswesen kaputtzuspielen, gehen Sie nun ans Eingemachte, ans Eingebrockte, Sie wollen mit einem Betretungs- und Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte im Gesundheits- und Sozialwesen im Prinzip dort einen künstlichen Notstand erzeugen. Was das für ein Krankenhaus in meinem Landkreis bedeutet, wurde der Gesundheitsministerin in einem offenen Brief mitgeteilt. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Zum Thema!) Die ITS kann lediglich nur noch mit zwei Betten betrieben werden, Operationen müssen gänzlich gestrichen werden. Die Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft rechnet damit, dass ab dem 15. März kurzfristig 1.800 Betten nicht mehr betrieben werden können. Auf all diese Fakten haben Sie keine Antwort, Frau Werner. (Beifall AfD) Vergangenen Mittwoch gingen in Schleiz Pflegekräfte auf die Straße. Sie protestierten gegen diesen Wahnsinn. Was war die Antwort des SPD-Innenministers hier in Thüringen? Er ließ die friedlich protestierenden Pflegekräfte von schwarzen Männern in Kampfmontur einkesseln und einschüchtern. Schämen Sie sich, Herr Innenminister! (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) Wir haben heute einen Antrag eingebracht, um ein für alle Mal mit diesen Zwangsmaßnahmen aufzuhören, diese Zwangsmaßnahmen zu beenden, auf Vernunft zu setzen, Eigenverantwortung statt staatlicher Willkür, Gesundheitswesen stärken statt Bettenabbau und Beschäftigungsverbot. Das sind unsere Maßnahmen, dafür werbe ich noch mal ausdrücklich. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Schä- men Sie sich!)

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Keller

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Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Damit schließe ich die Aussprache und wir treten in das Abstimmungsprozedere ein, zunächst in die Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/4739. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Die wird nicht beantragt. Damit lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind zwei Fraktionslose: Frau Abgeordnete Bergner, Frau Abgeordnete Kniese. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe auf zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/4827. Wird Ausschussüberweisung beantragt?

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Andreas Bühl CDU

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Ja, vorhin ist Ausschussüberweisung an den Sozialausschuss beantragt worden.

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Keller

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Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, aus der Gruppe und den fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung der Drucksache 7/4827 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beschlossen. Herr Abgeordneter Möller, bitte schön. (Zuruf Abg. Möller, AfD: Ich würde gern mein Abstimmungsverhalten erklären!) Gern, bitte.

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Stefan Möller AfD

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Meine Damen und Herren, es ist mir nicht leichtgefallen, dieser Ausschussüberweisung zuzustimmen, und zwar ist mir das aus mehreren Gründen nicht leichtgefallen. Zum einen natürlich, weil ich glaube, dass es so dringend ist, diese einrichtungsbezogene Impfplicht zu verhindern, dass ich es für falsch halte, in diesem relativ einfach gelagerten Sachverhalt, wo die Fakten bekannt sind, jetzt noch eine Ausschusssitzung dranzuhängen, zumal ich gar nicht weiß, wann diese Ausschusssitzung stattfindet, und ich natürlich auch weiß, dass die CDU so was auch oft taktisch nutzt, um einen Antrag einfach aus der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen, den also sanft im Ausschuss einschlafen zu lassen. Ich hoffe, dass es nicht dazu kommt. (Beifall AfD) Der zweite Punkt, warum es mir schwergefallen ist, ist, weil die CDU als Antragstellerin dieses Alternativantrags im Grunde genommen bisher alles dafür getan hat, dass dieser scharfe Impfzwangkurs gegenüber dem medizinischen Personal und dem Pflegepersonal überhaupt möglich wurde. Denn Sie haben im Bundestag dafür gestimmt. Ihre Protagonisten – vor allem im Bund – sind nach wie vor der Überzeugung, dass die Impfpflicht wichtig ist, wenn auch vielleicht jetzt nicht für Omikron, dann vielleicht doch für spätere Wellen irgendwann mal im November. Ich sehe hier eine große Diskrepanz zwischen dem Antrag einerseits und Ihrem Verhalten ansonsten andererseits. Und wir kennen das von der CDU, das Problem ist oft: In der Opposition sagen Sie etwas, was etwas ganz anderes ist. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Zum Abstimmungsverhalten!) Das gehört ja wohl zum Abstimmungsverhalten. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nein!) Na selbstverständlich. (Unruhe DIE LINKE) Selbstverständlich gehört das zum Abstimmungsverhalten, wenn ich Ihnen erkläre, warum ich damit Probleme habe. Und ich habe außerdem – (Unruhe DIE LINKE) Darf ich jetzt weiterreden? (Zwischenrufe aus dem Hause: Nein!) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Er- zählen Sie uns doch, warum Sie zugestimmt haben!) (Unruhe DIE LINKE) Wer hat denn hier die Sitzungsleitung? Sie, oder? Also, ich habe Ihnen ja jetzt gesagt, warum es mir schwergefallen ist, zuzustimmen. Ich habe am Ende trotzdem zugestimmt. Ich habe zugestimmt, weil ich nicht diesen Fehler machen möchte, den Sie alle hier im Haus machen, obwohl das Richtige beantragt ist – ich bin ja für die Abschaffung der Impfpflicht –, trotzdem dagegenzustimmen, bloß weil es vom Falschen beantragt worden ist. (Beifall AfD) Die Falsche ist in dem Fall zwar die CDU, aber die Sache ist richtig und das ist der Grund, warum ich dieser Sache eine Chance geben will. Ich hoffe, dass sie die auch im Ausschuss bekommt. Im Übrigen hoffe ich, dass bis dahin kein Arbeitgeber irgendeinen Angestellten kündigt, wie das teilweise schon angekündigt worden ist. (Beifall AfD) Das ginge auch auf Ihre Kosten.

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Keller

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Das war die Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Wir kommen in der Fortsetzung zur Abstimmung zu dem – wie bitte? (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Mas- ke, da drüben trägt jemand keine Maske!) Also, sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, es ist in dieser Sondersitzung schwer genug, lassen Sie uns das jetzt zum Abschluss bringen. Ich bin also dabei, die Überweisung bzw. die Abstimmungsrunde durchzuführen. Wir stimmen zu dem Antrag der AfD-Fraktion in Drucksache 7/4723 in der Neufassung ab. Ist hier Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir direkt über den Antrag in Drucksache 7/4723 in der Neufassung ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind zwei Abgeordnete: Frau Abgeordnete Bergner, Frau Abgeordnete Kniese. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe auf zur Abstimmung zum Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/4823. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Herr Montag?

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Robert-Martin Montag FDP

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Das ist so. An den Sozialausschuss.

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Keller

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Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, aus der Fraktion der CDU und der beiden fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner und Frau Kniese. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Und wenn ich das jetzt richtig überblicke, ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit komme ich zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/4828. Ist hier Ausschussüberweisung beantragt, Herr Bühl?

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Andreas Bühl CDU

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Da war vorhin auch Ausschussüberweisung beantragt worden, auch an den Sozialausschuss.

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Keller

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Es ist doch gut, wenn man eine ordentliche Verwaltung im Rücken hat. Wir müssen natürlich, wenn die Ausschussüberweisung abgelehnt ist, über den Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/4823 abstimmen. Wer diesem Alternativantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner und Frau Kniese. Damit haben wir das erledigt. Der Antrag ist an der Stelle abgelehnt. Ich rufe der Ordnung halber jetzt die Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/4828 auf. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, der SPD, der CDU, der Gruppe der FDP und der beiden Abgeordneten Frau Bergner und Frau Kniese. Wer ist gegen die Überweisung? Das kann ich nicht sehen. Die Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Überweisung vorgenommen. Die Drucksache 7/4828 ist an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich würde gern wieder mein Abstimmungsverhalten erklären!) (Beifall AfD)

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Keller

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Herr Abgeordneter Möller, bitte Ihr Abstimmungsverhalten, die Erklärung jetzt, bitte.

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Stefan Möller AfD

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Sie sind doch bestimmt schon wieder ganz gespannt, warum ich das gemacht habe? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Narzisst!) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir sind nicht Ihre Therapeuten!) (Beifall DIE LINKE) Sind Sie fertig, Herr Wolf? Ja, schön. Dann bin ich jetzt dran. Also, Herr Wolf und auch alle anderen, ich habe dieser Ausschussüberweisung nicht zugestimmt, sondern ich habe mich enthalten, weil ich erstens diesen Antrag für überflüssig halte, also überflüssig wie einen Kropf, weil die Zeit mittlerweile über ihn hinweggegangen ist. Auch wenn er im Kern natürlich die richtige Position vertritt, wird bereits unser Antrag vor dem Verfassungsgericht eine viel, viel bessere und schnellere Wirkung entfalten. (Beifall AfD) Und im Übrigen genau aus demselben Grund hat die Landesregierung in dem Punkt auch schon ihr Land aufgegeben, hat diesem Ziel im Grunde genommen schon inhaltlich zugestimmt. Jetzt warten wir eigentlich nur noch auf die Umsetzung. Also das, was Sie hier machen, ist auch im Grunde genommen nichts anderes als billige Schaufensterpolitik. Sie räumen das auf bzw. versuchen das abzuräumen, was Sie selbst mit aufgebaut haben. Das ist unglaubwürdig und deswegen konnten wir da nicht zustimmen. (Beifall AfD)

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Keller

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Damit sind die Tagesordnungspunkte 1 und 2 abgearbeitet. Ich schließe die Tagesordnungspunkte und schließe die Sitzung, informiere Sie jedoch darüber, dass die nächste Plenarsitzung in 30 Minuten, also 16.02 Uhr, hier im Raum beginnt. Vielen Dank. Bis dahin!

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