Heike Werner
Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich würde gern etwas voranstellen wollen und vielleicht auch auf den, ich sage mal, emotionalen Ausbruch von Herrn Abgeordneten Olaf Müller, den ich sehr schätze und immer noch schätze, reagieren wollen. Wenn wir hier Verordnungen erlassen alle vier Wochen – das ist der Abstand, der uns durch das Infektionsschutzgesetz aufgegeben ist, dass Verordnungen nicht länger Bestand haben dürfen, sondern eben immer wieder untersucht, überprüft werden müssen –, dann ist das eben kein Selbstzweck, sondern es gilt, eben genau hier diese Überprüfungen auch stattfinden zu lassen und alle möglichen Argumente, neuen Verhältnisse, neuen Erkenntnisse, auch Urteile im Übrigen, usw. in diese Verordnungserstellung mit einfließen zu lassen. Das machen wir sehr kontinuierlich, sehr ausführlich und auch sehr detailliert. Ich möchte an der Stelle auch mal all denjenigen danken, unter anderem aus meinem Haus, die eben immer wieder diese Aufgabe auch auf sich nehmen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich sage immer: Nach der Verordnung ist vor der Verordnung – nur, um ein kleines Beispiel zu geben, was das bedeutet, eine Verordnung zu schreiben, was das bedeutet, was in diesen drei, vier Wochen jeweils stattfindet. Das ist die Landtagsbeteiligung. Die ist uns auch sehr wichtig, deswegen versuchen wir frühzeitig, einen aktuellen Verordnungsentwurf zur Verfügung zu stellen. Ich sage aber auch immer, was in die Bewertungen noch mit einfließt, ist natürlich das eine, was aus dem Landtag kommt, aber auch die Diskussion mit unseren Ressorts, die Diskussion in der Gesundheitsministerkonferenz, die Abstimmung in der Ministerpräsidentenkonferenz, die Diskussion in der AG der Infektionsschützerinnen und ‑ schützer, die Frage der Diskussion mit den Gebietskörperschaften, die Diskussion mit den Clustern, die wir beim Ministerium auch haben, das heißt, mit der LIGA der Wohlfahrtsverbände, mit der Pflege, mit den Apotheken, mit den Krankenhäusern, mit den Ärztinnen und Ärzten. All das sind Dinge, die in einen Verordnungsentwurf einfließen und natürlich auch die aktuellen Erkenntnisse, die es aus der Wissenschaft gibt, oder auch Urteile, die in Bundesländern gefällt wurden, die wir auch in der Verordnung mit berücksichtigen. Das sind alles Dinge, die hier eine Rolle spielen. Ich nehme das Parlament, wie gesagt, an der Stelle sehr ernst und versuche auch, wenn sich in der Ausschusssitzung beispielsweise, wenn wir immer sehr ausführlich über die Verordnung diskutieren, neue Erkenntnisse ergeben haben, die auch dem Parlament, dem Ausschuss mitzuteilen. In jedem Ausschuss spielt auch das Thema „CoronaVerordnung“ eine Rolle, und das diskutieren wir hier und versuchen auch, das immer sehr transparent darzustellen. Noch die Frage zum Stufenplan – ich will das auch noch mal kurz erwähnen. Hier wurde kein einziger Stufenplan eins zu eins übernommen, sondern es wurden entsprechend den Entwicklungen die verschiedenen Anregungen, die es gab, aus verschiedenen Stufenplänen zusammengefasst. Was klar war, ist, dass man irgendwann den Stufenplan nicht einfach nur von der Inzidenz abhängig machen kann und dass sich ein Stufenplan regional konkret darstellen muss. Das heißt, deswegen ist der Stufenplan so verändert worden, dass je nachdem, wie regional sich die Inzidenzen, aber eben nicht nur die, sondern auch der Wert der Hospitalisierung oder der ITS-Belegung verändert, hier eben auch in neue Stufen gegangen werden kann. Ein Beispiel ist, wenn Sie sich unser Frühwarnsystem oder unser Ampelsystem anschauen: 18 Landkreise werden jetzt in Warnstufe 2 wechseln, das heißt, über eine Allgemeinverfügung werden diese Kommunen in die Lage versetzt, in eine andere Warnstufe zurückzugehen, Lockerungen vor Ort vornehmen zu lassen. Das ist doch genau das, was wir wollen, dass hier ein System besteht, das entsprechend den Bedingungen vor Ort – und, wie gesagt, die Hospitalisierung und die ITS-Belegung spielen dort eine ganz wesentliche Rolle, weil das für uns im Vordergrund steht, nämlich dass wir einen schnellen Anstieg der Infektionen vermeiden müssen, weil wir eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden müssen, weil wir wollen, dass nicht nur alle Menschen, die an Corona erkrankt sind, sondern eben auch alle anderen Menschen eine ausreichende medizinische Versorgung erhalten. Wir konnten das fast immer sicherstellen. Es gab in der letzten Welle einen Moment, wo wir sehr viele Patientinnen und Patienten in andere Bundesländer ausfliegen lassen mussten. Ich will noch mal erinnern, das ist noch gar nicht so lange her. Wir erleben jetzt eine vergleichsweise Entlastung der Krankenhäuser, aber – ich sage es mal – auch nur für den Moment. Wir wissen nicht genau, wie sich die Omikron-Welle entwickeln wird, wir wissen aber, es wird zu einer hohen Belastung der Kritischen Infrastruktur kommen. Das sind Dinge, die wir als Verordnungsgeber mit im Blick haben müssen, und, wie gesagt, das tun wir sehr verantwortlich. Ich habe schon angesprochen, dass wir natürlich auch die Wissenschaft mit zurate ziehen. Es gibt ja nicht nur den Beirat der Bundesregierung, der im Übrigen die Koalition der Bundesregierung mit berät, sondern es gibt auch den Beirat der Landesregierung, mit dem wir hier im Kabinett eine sehr intensive Diskussion zur neuen Verordnung geführt haben. Wir haben uns deswegen nach der Diskussion mit dem Wissenschaftlichen Beirat und im Kabinett entschlossen, dass mit der neuen Verordnung die 2G-Regelung in bestimmten Bereichen in eine 3G-Regelung umzuwandeln ist. Das sind die Bereiche des Einzelhandels, der Gastronomie und der körpernahen Dienstleistungen. Einige dieser Bereiche hätten sowieso durch Warnstufe 2 in ein 3G-System übergehen können, wir haben uns aber, wie gesagt, im Kabinett dazu entschlossen, das für diese drei Bereiche zu tun. Das hat zum einen, ich habe es gesagt, mit Rechtsprechungen und vergleichbaren Maßnahmen in anderen Bundesländern zu tun, aber auch, weil wir als Thüringer Landesregierung die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben auf Bundesebene als Voraussetzung für entsprechende Thüringer Maßnahmen ansehen. Dieses Anliegen hat auch der Thüringer Ministerpräsident bereits in einer Protokollerklärung beim MPK-Beschluss am 24. Januar festhalten lassen. Dort heißt es – ich möchte zitieren –: „Resultierend aus der Rechtsprechung in den Ländern und in Anbetracht der Empfehlungen des Expertenrates, Regelungen weiterzuführen und ggf. schnell Verschärfungen vornehmen zu können, erwartet Thüringen eine bundesgesetzliche Regelung zur weiteren Pandemieabwehr. Dazu zählen 2G- und 2G-plus-Regelungen genauso wie einheitliche Umsetzungsvorschriften bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.“ Wie gesagt, er bezieht sich hier unter anderem auf ein Gutachten des Beirats der Bundesregierung, der erst mal gesagt hat: Es ist wichtig, jetzt die Maßnahmen fortzuführen, aber auch schnell reagieren zu können, falls es die Inzidenz und die Hospitalisierung, die Belastung der Krankenhäuser notwendig machen. Aber auf der anderen Seite haben wir hier in Thüringen mit unserem Ampelsystem und dem Stufensystem die Möglichkeit, bei niedrigen Inzidenzen und bei einer geringen Belastung des Gesundheitssystems auch zu weiterer Rücknahme von Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger zu kommen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben nicht nur diese Frage gestern im Kabinett so entschieden, sondern wir haben gleichzeitig auch noch mal gemeinsam mit der Ministerpräsidentenkonferenz über die nächste Ministerpräsidentenkonferenz diskutiert. Hier wird das Thema noch mal von uns ganz explizit eingebracht werden. Ich will an dieser Stelle auch zwei Dinge sagen, vor allem zunächst zur FDP. Ich habe mir den Antrag sehr genau angeschaut und will auf der einen Seite sagen, wie die demokratische Mitbestimmung hier im Landtag organisiert ist. Das wurde ja hier im Landtag mehrheitlich beschlossen. Damit muss man auch erst mal umgehen können. Aber Sie sind auch Teil der Bundesregierung. Dort werden, nehme ich an, auch aus Ihrer Perspektive demokratische Entscheidungen natürlich getroffen. Sowohl die Frage der Rücknahme der Quarantäneregelungen von sechs auf drei Monate beruht auf einem Beschluss im Bundestag, da geht es um die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Verweis auf das PEI wurde festgehalten. Wir haben hier in der Gesundheitsministerkonferenz noch mal deutlich gemacht und am Montag das auch beschlossen, dass wir den Bundesgesundheitsminister auffordern, dass die Bundesregierung Regelungen trifft, dass die Frage von Genesenennachweisen und Ähnlichem eben genau in dieser Verordnung getroffen wird und eben nicht einfach ein Verweis auf eine Internetseite. Darüber ist jetzt schon viel gesprochen worden. Ich hoffe, dass das sehr schnell auch umgesetzt wird. Das Zweite, was die Frage der einrichtungsbezogenen Impfpflicht angeht – ich werde darauf noch mal zu sprechen kommen – aber auch das ist ein Beschluss, den die Bundesregierung gemeinschaftlich gefasst hat und daran will ich nur noch mal erinnern. Ich muss sagen, ich will an dieser Stelle auch aus meinem Herzen keine Mördergrube machen: Ich habe mich auch ein bisschen gewundert, dass Herr Lindner sich jetzt hinstellt und sagt, wir müssen über Öffnungsperspektiven reden, und auch andere Ministerpräsidenten, die eher CDU/CSU waren. Das ist ein gemeinsamer Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gewesen, dass wir jetzt diese Omikron-Welle, die noch zu großen Verwerfungen führen kann – wir wissen es nicht genau –, mit allen möglichen Mitteln versuchen müssen, gut zu überwinden, aber dass auf der anderen Seite gleichzeitig an Öffnungsperspektiven gearbeitet wird. Das hat sich der Beirat vorgenommen, das haben die Ministerpräsidenten miteinander vereinbart und insofern weiß ich nicht, warum jetzt plötzlich alle sagen, wir müssen darüber reden. Darüber wird gesprochen, das ist natürlich Teil jeder Pandemiebekämpfung, auch über Szenarien des Rückgangs zu sprechen. Wie gesagt, in unserem Stufenkonzept sind hier auch Schritte eingezeichnet, die eben genau das ermöglichen. Ich möchte zumindest kurz etwas zum Antrag der AfD sagen, einige der Vorrednerinnen und Vorredner haben ja auch schon etwas gesagt. Ich hätte jetzt ganz viele Dinge, die ich Ihnen zu den verschiedenen Fragen, die Sie aufgeworfen haben, mitteilen könnte, aber eigentlich ist es das nicht zum ersten Mal. Wir haben im Ausschuss so oft darüber gesprochen, es gibt unzählige Kleine Anfragen, die Sie gestellt haben, die wir beantwortet haben, aber es scheint nicht anzukommen. Ich frage mich manchmal, warum. Eine Sache ist, Sie sind in Ihrer eigenen Blase und können vielleicht diese Argumente nicht wahrnehmen.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Welche denn?)
(Beifall DIE LINKE)
Ein zweiter Grund könnte sein, dass es für Sie zu komplex ist, auch das will ich nicht ausschließen,
(Beifall DIE LINKE)
es ist eine sehr schwierige Lage, in der wir uns jetzt befinden. Ich bin froh, dass viele Menschen aber doch inzwischen so viel Gesundheitskompetenz entwickelt haben, dass sie eben wissen, woran man sich halten muss, woher man die guten Informationen bekommt und wo man die Dinge auch hinterfragt, das fällt nicht jedem so leicht. Das Thema „Gesundheitskompetenz“ bleibt jedenfalls eines, das wir weiter bearbeiten sollten. Aber das Dritte ist – und das ist, glaube ich, der Hauptgrund –, Sie nutzen eben die Pandemie tatsächlich, indem Sie Desinformationen und Ähnliches streuen, weil Sie das Vertrauen in die Institutionen und vor allem das Vertrauen in die Demokratie untergraben wollen. Ich sage es Ihnen noch mal: Das ist ein sehr, sehr gefährlicher Weg, denn er führt zu Ängsten, er führt zu Panik, er führt auch zu einer schweren Polarisierung. Es führt auch dazu, dass es Menschen, weil Sie eben andere Informationen geben, in die Erkrankung führt, auch in die schwere Erkrankung führt. Ich finde es wirklich krass, wenn mir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Impfzentren dann erzählen, dass sich zum Beispiel Menschen einen zweiten Impfausweis geben lassen, weil sie ihrem Arzt nicht den Impfausweis zeigen wollen, weil er ihnen eben von der Impfung abgeraten hat. Oder dass Menschen, die in andere entferntere Impfstellen fahren, froh sind, dass es diese Impfstellen gibt, weil sie nicht vor ihrer Peergroup darstellen wollen, dass sie geimpft sind. Das zeigt noch mal, wie wichtig es ist, dass wir hier Aufklärung betreiben, über die Argumente natürlich auch sprechen und diskutieren, aber das nicht einfach nur für Polarisierung und Ähnliches nutzen.
(Beifall DIE LINKE)
Wie gesagt, lesen Sie es nach: Es gibt die ganzen Studien zur Aerosolforschung, zu den Zulassungsstudien für die Impfungen, die Expertenbeiräte, die Modellierer – es gibt genügend nachzulesen. Es gibt immer wieder Evaluierungen, die stattfinden und die natürlich auch genutzt werden. Es wird geschaut, wie die Maßnahmen wirken, wie belastbar sie sind, welche Effekte sie haben. Aber ich habe es gesagt: Natürlich gibt es nicht nur die eine Maßnahme, man muss sie im Komplex sehen und das fällt dem einen oder der anderen vielleicht etwas schwerer. Lassen Sie mich noch etwas zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sagen. Herr Kemmerich, ich habe es schon gesagt, Sie sind Teil der Bundesregierung
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Ich persönlich bin nicht Mitglied der Bundesregierung!) und auch jetzt noch, wenn ich es richtig sehe. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist also im Bundesrecht verankert, die gilt und die ist zu vollziehen. Als Partei der Anwältinnen und Anwälte sollte Ihnen das eigentlich auch klar sein.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Ach
Gottchen, ja, schon klar!)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Kennen Sie jemanden, der in der Regierung ist?) Okay, gut. Aber Sie können ja Ihre Bedenken und Befürchtungen auf Bundesebene, denke ich, auch mit einspeisen. Ich will jetzt nur darüber reden, wir haben also jetzt ein Bundesrecht, Thüringen muss dieses Bundesrecht auch vollziehen und das heißt – das war ja die Aufforderung der AfD –, wir können hier von Betretungsverboten nicht Abstand nehmen, das ist rechtlich also überhaupt nicht zulässig. Ich habe letzte Woche im Ausschuss aufgrund eines Antrags der CDU sehr ausführlich darüber berichtet. Ich habe übrigens auch über Zahlen berichtet, Herr Herrgott, Sie hatten das eben angesprochen. Wir hatten damals schon mitgeteilt, wir wissen, dass 10 bis 25 Prozent in dieser Gruppe nicht geimpft sind. Das ist sehr unterschiedlich, das ist in den Krankenhäusern anders als in den Pflegeeinrichtungen, in der stationären Pflege anders als in der ambulanten Pflege, und bei Ärztinnen und Ärzten gibt es auch noch mal sehr große Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen beispielsweise in den Krankenhäusern. Wir sind gerade dabei, die Zahlen gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern zusammenzutragen, um hier noch mal ganz klar zu wissen, an welcher Stelle wir besonders ansetzen müssen, aber es ist eben so, wir können als Landesregierung auch nicht einfach Daten erheben, es gibt zum Glück hier sehr strenge Bestimmungen. Das halten wir als Landesregierung auch ein, also es geht um Recht und Gesetz. Wir haben aber durch neue gesetzliche Möglichkeiten natürlich hier die Möglichkeit, jetzt auch mehr zu erfahren. Wir waren als Landesregierung – das habe ich auch im Ausschuss schon berichtet – nicht ganz glücklich, wie das Gesetz beschlossen wurde, weil wir schon Ende letzten Jahres gesehen haben, dass hier sehr viel Unsicherheit auf uns zukommt und auch schon abzusehen war, dass es mit der Omikron-Welle unter Umständen hier zu einem Zusammenfallen kommen kann von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf der einen Seite, was einen hohen Aufwand für die Gesundheitsämter bedeutet, und von einem hohen Ausfall an kritischer Infrastruktur durch die Omikron-Welle auf der anderen Seite. Meine Staatssekretärin hat Ende letzten Jahres auch das schon in die Gesundheitsministerkonferenz – also in die ACK – auch mit hineingetragen. Wir hatten das Thema „Aussetzung“ – zumindest für eine gewisse Zeit – auch diskutiert, aber es gab hierfür keine Mehrheit der Länder, auch keine Mehrheit bei den Ministerpräsidenten. Insofern müssen wir also dieses hier auch umsetzen. Wir wissen, das ist eine sehr, sehr hohe Herausforderung, die sich damit vollzieht. Wir haben als Land Thüringen – dabei bleiben wir auch – auf Bundesebene immer wieder eingeklagt, dass die offenen Fragen, die es gibt, geklärt werden. Wir wollen gemeinsam mit den anderen Bundesländern einen einheitlichen Vollzug dieses Gesetzes. Dabei sind aber noch eine ganze Menge Fragen zu beantworten. Und, Herr Herrgott, auch das ist eben eine Frage, die noch nicht abschließend geklärt ist: Welche Tätigkeiten und welche Personen sind denn überhaupt betroffen von der Impfpflicht und welche Einrichtungen sind überhaupt betroffen? Das sind Dinge, die beispielsweise noch ausstehen, auch was die Frage der Meldeverfahren und des Tätigwerdens der Gesundheitsämter angeht. Natürlich versuchen wir, alles zu tun, um die Gesundheitsämter bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Beispielsweise erarbeiten wir jetzt Musteranträge und Musterformulare, die die Gesundheitsämter dann auch nutzen können. Es wird auch eine Unterstützung geben bei der Prüfung von Ausnahmetatbeständen von Attesten. Wir versuchen auch zu schauen, wie man die Frage des Meldewesens noch mal verbessern kann. Herr Kemmerich, da können Sie sich gern mal an Ihren Digitalminister im Bund wenden. Uns wurde bisher gesagt, der Bund kann das hier nicht mit unterstützen. Das ist sehr schade. Wir müssen schauen, ob wir eine Lösung auf Landesebene finden können. Aber hier wäre sicherlich Unterstützung in dem Bereich tatsächlich auch sehr, sehr dringend und notwendig. Wie gesagt, das haben wir auch den Akteuren mitgeteilt, wir sind im regelmäßigen Austausch mit den Gebietskörperschaften, mit den Vertretern der Leistungserbringer usw., aber natürlich auch mit den Betroffenen. Wir werden, sobald klar ist, wie das Gesetz vollzogen werden soll, den Kommunen, den Leistungserbringern und insbesondere den Gesundheitsämtern einen Erlass zur Verfügung stellen, weil die jetzt wirklich die Hauptlast bei der Prüfung der Anträge aus den Einrichtungen zu leisten haben. Ich will es hier auch sagen, weil es viele interessiert: Das Gesetz wird natürlich nicht sofort am 15. März vollzogen, sondern bis zum 15. März müssen die Beschäftigten in ihren Einrichtungen deutlich machen, ob sie diesen Immunitätsnachweis haben oder nicht. Das wird dann an die Gesundheitsämter gemeldet. Danach beginnt beispielsweise ein Anhörungsverfahren. Als Land – das haben wir uns wirklich sehr fest vorgenommen – wollen wir auch schauen, dass wir Ermessensspielräume, da, wo es sie gibt, bestmöglich ausnutzen. Wir wollen eine stufenweise Umsetzung des Gesetzes. Natürlich ist ganz klar, dass immer darauf geachtet werden muss, dass die Versorgungssicherheit in den Einrichtungen in jedem Fall gewährleistet ist. Wir werden den Impfstoff Novavax insbesondere der Kritischen Infrastruktur zur Verfügung stellen. Auch hier sind wir gerade dabei, bei den verschiedenen Akteuren abzufragen, welche Bedarfe es gibt. Wir werden das dann prioritär zur Verfügung stellen.
