Martin Henkel
Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, die bisherige Diskussion und der Verlauf der Debatte haben wieder ein Bild gezeigt, was symptomatisch für Thüringen ist: Wir haben eine Gesellschaft, die gespalten ist, das zeichnet sich auch hier im Landtag ab. Wir haben zwei Lager, das eine links außen, das andere rechts außen. Beide stehen sich scheinbar unversöhnlich gegenüber. Was mich bedrückt, ist, dass gerade hier aus dem Landtag heraus dann auch noch Thesen gestreut werden und die Stimmung, die draußen eh schon aufgeheizt ist, angeheizt wird. Das kann nicht unser Ziel sein. Wir als CDU sehen das anders, wir sagen: Die Geschichte hat gezeigt, die Wahrheit liegt meistens in der Mitte, nicht links und nichts rechts außen, sondern in der Mitte.
(Beifall CDU)
Genau dieses Maß der Mitte brauchen wir, das haben wir versucht zu formulieren, auch in unseren Anträgen – gar nicht populistisch wie die anderen, sondern wirklich nur rational darauf abzustellen, was die Situation ist und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Das ist unser Ziel. Sehr geehrte Damen und Herren, für den Schutz der Bevölkerung waren und sind die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung natürlich notwendig. Die Maßnahmen begleiten uns schon lange und deshalb sollten wir als Parlament zuerst unseren Dank an die Bürgerinnen und Bürger für den in den vergangenen Monaten geleisteten Verzicht und für die gegenseitige Rücksichtnahme aussprechen.
(Beifall CDU)
Die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind jedoch kein Selbstzweck und sind mit oft erheblichen Einschränkungen der Freiheit verbunden. Das macht es erforderlich, sich immer wieder neu zu fragen: Sind die Maßnahmen in ihrer konkreten Ausgestaltung und angesichts der aktuellen Lage geeignet, sind sie notwendig und vor allem sind sie verhältnismäßig? Und Christian Herrgott hat es vorhin richtig beschrieben: Eine veränderte Lage erfordert natürlich eine Anpassung der Maßnahmen. Und neben der Situation der Gesundheit der Bevölkerung haben wir natürlich auch zu gucken: Was passiert mit unserer Wirtschaft? Wie gesund sind unsere Finanzsysteme eigentlich noch, die Staatsfinanzen? Wie gesund ist unsere Gesellschaft selbst? Wir haben eine Spaltung der Gesellschaft, die nimmt auch jeder wahr, außer unser Bundeskanzler, der nimmt es natürlich nicht wahr. Aber diese Spaltung ist da und es gilt darauf zu schauen, diese nicht weiter zu vertiefen. Sehr geehrte Damen und Herren, nicht alle Maßnahmen greifen gleich intensiv in das Leben der Menschen ein und die Maßnahmen müssen zur Lage passen. Abstandsregelungen, das regelmäßige Waschen der Hände und im Innenbereich das Tragen von möglichst FFP2-Masken sowie regelmäßiges Lüften. Das sind Maßnahmen, die Mehrwert bringen, also geeignet und verhältnismäßig sind. Andere Maßnahmen wie die G-Regeln stellen einen deutlich härteren Einschnitt für viele Beteiligte dar. So trifft im Handel ein erhöhter Kontrollaufwand auf einen reduzierten Kreis möglicher Kunden. Anders gesagt: mehr Kosten bei weniger Einnahmen. Ein Problem haben auch die Verbraucher, die die 2GRegel eben nicht einhalten, zum Beispiel, weil ihnen quasi über Nacht der Genesenen-Status durch willkürliches Handeln der Bundesregierung durch die Halbierung des Genesenen-Status von sechs auf drei Monate abhandengekommen ist. Diese Personen haben das Problem, an bestimmte Waren gar nicht mehr bzw. nur noch über das Internet zu kommen. Diese Kunden drohen dem Einzelhandel langfristig verloren zu gehen. Sehr geehrte Damen und Herren, auch für die 2GRegel im Einzelhandel ist zu prüfen, ob sie geeignet, notwendig und verhältnismäßig ist. Daran darf man seinen Zweifel haben. Das bestätigt auch das OVG Lüneburg für das Land Niedersachsen. Betrachtet man die typische Verweildauer in einem Einzelhandelsgeschäft, die Anzahl der Kunden, die sich unter Einhaltung eines Hygienekonzepts maximal gleichzeitig in einem Geschäft befinden dürfen, und die hohe Schutzwirkung der FFP2-Masken, so muss man feststellen, dass diese Maßnahmen zusammen ein hinreichender Schutz sind, auch ohne 2G- und 3G-Regelungen. In der aktuellen Lage muss man feststellen, dass 2G nicht ohne Maske geht, aber Maske geht ohne 2G. Das eine ist also eine Notwendigkeit, das andere nicht. Und deshalb ist für den Handel die Maskenpflicht die bessere Alternative im Vergleich zu 2G oder 3G. Weniger Einschränkungen, aber guter Schutz, Sicherheit bewahren und dennoch Freiheit ermöglichen, das muss das Credo der Pandemiepolitik sein, aber nicht willkürliche und unverhältnismäßige Maßnahmen. Die Beschränkungen des Kundenpotenzials sind für viele Händler existenzgefährdend, und das, obwohl – wie ausgeführt – die Maßnahmen nicht alternativlos sind. Hinzu kommt die unterschiedliche Handhabung in den verschiedenen Bundesländern. Was sind Güter des täglichen Bedarfs? Da definiert jedes Bundesland was anderes. Klare Kriterien? Fehlanzeige! Und wenn einige Bundesländer 2G haben und andere nicht, dann entsteht für die Händler im Einzugsgebiet zu den anderen Bundesländern, also im grenznahen Raum, natürlich eine starke Benachteiligung im Wettbewerb. Auch das erleben wir gerade in Thüringen, wenn wir Richtung Bayern schauen. Alles zusammengenommen: Die Abschaffung von 2G im Einzelhandel ist der richtige Weg. Aber wir sagen: 3G ist auch nicht zielführend. Wir fordern im Einzelhandel einen Zutritt mit Maske ohne 2G und 3G. Aber, auch das muss betont werden, wir fordern das nicht etwa deshalb, weil die Pandemie nicht gefährlich wäre. Jeder Versuch der bewussten und wahrheitswidrigen Verharmlosung der Gefahren der Pandemie ist zu verurteilen.
(Beifall CDU)
Gleichzeitig gilt es aber auch, bei der Pandemiebekämpfung Maß und Mitte zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden, und deshalb sagen wir: Verhältnismäßigkeit und Maßnahmen ja, aber 2G im Einzelhandel nein. Die Landesregierung geht mit der Entscheidung von gestern, zukünftig auf 3G statt 2G im Einzelhandel zu setzen, einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir sind aber weiter der Ansicht, Kapazitätsbegrenzungen und Maskenpflicht reichen im Einzelhandel aus, ganz ohne G-Regeln. Man muss immer die Abwägung treffen. Bei der Gastronomie fällt diese etwas anders aus als im Einzelhandel. Das ist auch logisch. Denn sowohl die Aufenthaltsdauer als auch das dauerhafte Tragen einer Maske fallen hier anders aus. Trotzdem muss auch hier Maß und Mitte gelten. 2G Plus schafft diesen Ausgleich nicht. Ich bin froh, dass dies auch in Teilen der Landesregierung anerkannt wurde, leider aber noch nicht von allen, sodass man sich nicht für eine klare Absage von 2G Plus entschieden hat. Die Landesregierung muss hier endlich einen klaren Kurs einschlagen und das Verbreiten widersprüchlicher Aussagen beenden. Sehr geehrte Damen und Herren, durch verantwortungsvolle Nachverfolgung, erprobte Hygienekonzepte, Kapazitätsbegrenzungen und 2G-Regelungen betreiben die Thüringer Gastronomen einen hohen Aufwand, um ihre Gaststätten und Restaurants geöffnet zu halten. 2G Plus hingegen wäre in der Gastronomie praktisch gleichzusetzen mit einem Lockdown und würde das existenzsichernde Arbeiten kaum noch ermöglichen. Und deshalb führt spätestens das Kriterium der Verhältnismäßigkeit zu einer klaren Absage von 2G Plus in der Gastronomie.
(Beifall CDU)
Stattdessen sollte man hier auch die 3G-Regel zur Anwendung bringen. Doch ganz ohne G-Regeln wird es bei der Gastronomie leider noch nicht gehen. Lassen Sie mich dennoch zum Schluss eines klarstellen: Was hier für die Bereiche „Gastro“ und „Handel“ beispielhaft dargestellt wurde, muss natürlich auch für die anderen Bereiche gelten, beispielsweise die körpernahen Dienstleistungen oder im Sport. Alle Maßnahmen, die wir haben, müssen geprüft werden nach den drei Schritten: Sind sie geeignet, sind sie notwendig und sind sie verhältnismäßig? Und wenn sie das nicht sind, dann gehören sie verändert. Nur so wird die Pandemiebekämpfung wieder logisch und nachvollziehbar, nur so schafft sie den Ausgleich von Sicherheit und Freiheit und nur so werden wir wieder Akzeptanz in der Bevölkerung erfahren. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
