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Christian Herrgott

CDU 02.02.2022 Sitzungen 7/70

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, manchmal ist so ein Platz unter der Tribüne auch ganz hilfreich, da muss man sich nicht alles anschauen. Das Anhören von diesem Geschwurbel von dort oben reicht hier schon. Herr Höcke, bei allem Respekt: Ohne Beleidigungen – wenigstens in einem Satz – wäre es für uns alle erträglicher. (Beifall CDU, SPD) Aber das werden wir wahrscheinlich nicht mehr erleben. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es nützt wahrscheinlich auch nichts. Meine Damen und Herren, der Deutsche Bundestag hat Anfang Dezember mit § 20a des Infektionsschutzgesetzes die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Ziel war es, im Lichte der gerade durchschrittenen Delta-Welle und in Vorbereitung auf die neue Omikron-Variante einen Beitrag zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen zu schaffen. Basis dieser Entscheidung waren damals die vorliegenden Daten, Argumente und Annahmen. Meine Damen und Herren, die Lage hat sich aber seitdem wesentlich verändert. Wir haben zwar nach wie vor eine Corona-Pandemie, aber die Grundlagen und Annahmen, auf deren Basis das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Deutschen Bundestag diskutiert und verabschiedet wurde, haben sich deutlich verändert. Das zentrale Argument war damals der Fremdschutz der Bewohner und Patienten in Einrichtungen und im medizinischen Bereich. Die zentrale Annahme war zudem, dass 98 Prozent der Mitarbeiter sich werden impfen lassen, ähnlich wie man das in Italien erlebt hat. Das zentrale Argument des Fremdschutzes trägt nicht mehr vollständig, da in den ersten drei Monaten nach der Impfung die Übertragung zwar vermindert ist, dennoch aber auch vollständig Geimpfte und sogar Geboosterte wenige Wochen nach der letzten Impfung Corona in der Omikron-Variante bekommen können und auch selbst ansteckend sein können – symptomatisch wie auch asymptomatisch. Lebende Beispiele dafür sitzen sogar heute hier unter unseren Kollegen im Plenum. Der umfangreiche Fremdschutz, wie er beispielsweise mit der sterilen Immunität nach einer Masernimpfung entsteht, also man kann es nicht mehr bekommen und auch nicht übertragen, ist durch einen geimpften Pfleger gegenüber einem Patienten oder Bewohner in einer stationären Einrichtung, in der ambulanten Pflege oder in einer Arztpraxis leider nicht vollständig gegeben. Die Übertragbarkeit des Virus ist zwar vermindert, aber bei Weitem nicht ausgeschlossen. Eine Impfung hat zwar eine signifikante Wirkung im Hinblick auf die Krankheit und den Krankheitsverlauf eines Erkrankten, (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das ist un- wissenschaftlich!) da ist sie nach wie vor auch sinnvoll für den Eigenschutz vor einem schweren Verlauf. Ich bin selbst geimpft und geboostert und werbe auch dafür, sich impfen zu lassen. Das sage ich hier im Thüringer Landtag ausdrücklich. Das Argument des absoluten Fremdschutzes eines Patienten durch einen geimpften oder geboosterten Mitarbeiter, der nur zweimal pro Woche getestet wird, im Vergleich zu einem täglich mit einem hochsensitiven Test getesteten Mitarbeiter erscheint inzwischen aber weit weniger durchschlagend. Meine Damen und Herren, das weitaus schwerwiegendere Problem ist jedoch die konkrete Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in einem Bereich mit bereits jetzt eklatantem Personalmangel. Die zentrale Annahme, 98 Prozent des medizinischen und pflegerischen Personals werden sich intrinsisch motiviert impfen lassen, ist nicht eingetroffen. Die Quoten liegen beim Personal in der Klinik und in der Altenpflege zwar über dem Landesdurchschnitt, dennoch sind je nach Einrichtung zwischen 10 und 25 Prozent nicht oder nicht vollständig geimpft. Hinzu kommen noch die Genesenen, deren Status durch die Entscheidung des RKI in den kommenden Wochen ausläuft. Und das sind nur die bruchstückhaften Zahlen, die in der Öffentlichkeit aus einzelnen Bereichen bekannt sind. Hier und zu diesem Themenkomplex den klaren Standpunkt unserer Fraktion zu formulieren, die Defizite von Landes- und Bundesregierung aufzuzeigen, um den einzig realistisch umsetzbaren Ausweg aus diesem Dilemma zu gehen, ist Ziel unseres Alternativantrags, zu dem ich nachher in der Debatte noch ausführlich sprechen werde. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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