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Christian Herrgott

CDU 02.02.2022 Sitzungen 7/70

Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Ausführungen von Kollege Plötner waren ja weniger zum inhaltlichen Gegenstand, sondern mehr zu allgemeinen Themen. Ich hätte mir gewünscht, wenn da ein paar mehr konkretere Dinge gekommen wären, aber vielleicht hören wir das in der folgenden Debatte. Aber kommen wir zurück zum Thema. Sehr geehrte Landesregierung, sehr geehrte Frau Ministerin Werner, wie viele Arbeitnehmer betreffen denn die Regelungen des § 20a Infektionsschutzgesetz in Thüringen? Sie hätten heute zu diesem Tagesordnungspunkt einen Bericht der Landesregierung halten müssen, in dem Sie alle Zahlen auf den Tisch legen, (Beifall CDU) klar analysieren und auf Basis der Zahlen der vergangenen Wochen die Entwicklung der nächsten sechs Wochen prognostizieren (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt doch die Berichterstattung im Ausschuss!) und das Szenario einer signifikanten Gefährdung des Gesundheitssystems ausräumen. (Beifall CDU) Nur, meine Damen und Herren, Frau Werner, das können Sie leider gar nicht. Mir sind die rudimentären Zahlen, die im Ausschuss berichtet wurden, bekannt – keine Sorge –, aber Sie wissen nicht, wie viele Menschen vollständig von den Regelungen betroffen sind. Sie wissen ausschnittsweise einige Zahlen, aber Sie haben kein vollständiges Bild. Heute, eineinhalb Monate nach der Verabschiedung des Gesetzes, haben Sie kein vollständiges Bild. (Beifall CDU) Sie können nur vermuten, schätzen und ein Stück weit hoffen. Aber selbst die vorhandenen Zahlen für die einzelnen Bereiche lassen schon nichts Gutes erahnen. Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel aus meinem Landkreis, wo ich die Zahlen zumindest für die stationäre Pflege ganz gut kenne. Wir haben im Landkreis 640 Patienten in vollstationären Einrichtungen der Pflege, die von ca. 270 Pflegefachund -hilfskräften 24 Stunden am Tag gepflegt werden. Nach der Umfrage unter den Trägern sind je nach Einrichtung 10 bis 25 Prozent nicht geimpft, dazu kommen noch mal 5 bis 10 Prozent Genesene. Gemäß der Befragung werden am 15.03. durchschnittlich 15 Prozent des Personals nicht geimpft sein und sich auch künftig nicht impfen oder boostern lassen. Das heißt, in einem Landkreis werden in sechs Wochen allein in der stationären Pflege 40 Pflegekräfte die Vorgaben des Gesetzes nicht erfüllen und damit perspektivisch fehlen. Diese Stellen wird, sofern das Gesetz Anwendung findet, auch niemand auffüllen, denn aktuell herrscht in der Pflege bereits existenzieller Mangel an Fachkräften. Das wissen alle, die sich mit dem Thema näher beschäftigen. Auf 100 offene Stellen gab es 2017 formal noch 13 Bewerber. Die Lage hat sich nicht verbessert.

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