Christian Herrgott
Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden – keine „2G“-, „2G Plus“- oder „3G“-Regel in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche
Und es dauerte schon durchschnittlich 151 Tage, bis eine offene Stelle besetzt wurde. Das steht übrigens alles auch im Zweiten Thüringer Sozialstrukturatlas, herausgegeben vom Sozialministerium.
(Zwischenruf aus dem Hause: Oh, da ist ja
doch eine Zahl!) Sehr geehrte Damen und Herren, was die Bewohner und Patienten verdient haben, ist mehr als Vermuten, Schätzen und Hoffen der Landesregierung.
(Beifall CDU)
Denn was sagen uns die Daten von nur einem Bereich der Pflege in nur einem von 22 Landkreisen? Das Vorhaben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist bereits jetzt gescheitert. Würde dieses Gesetz, wie beabsichtigt, umgesetzt, würde im medizinischen Bereich das Chaos ausbrechen. Allein die drohende Umsetzung bewegt aktuell schon eine Reihe von Fachkräften, sich in andere Berufe umzuorientieren, und verschärft die Situation von jedem Einzelnen, der insbesondere in der Pflege und im medizinischen Bereich gebraucht wird. Abgesehen von den gesamten arbeitsrechtlichen Unklarheiten hätten die Gesundheitsämter allein in Thüringen über Tausende Einzelfälle zu entscheiden – mitten auf dem voraussichtlichen Höhepunkt der Omikron-Welle, wenn man den Erkenntnissen des Wissenschaftlichen Beirats der Landesregierung folgt. Kosmetische Korrekturen, wie von Ihnen angekündigt, der Verzicht auf Bußgelder, wenn Ungeimpfte unter Umständen weiterarbeiten müssen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten – und das werden sie in den meisten Einrichtungen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten –, sind nur ein Ausdruck von Konzeptlosigkeit und zum Teil auch von Panik, meine Damen und Herren. Sehr geehrte Landesregierung, Sie schieben sich aktuell mit dem Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Verantwortung für die Umsetzung eines Bundesgesetzes hin und her. Minister Lauterbach sagt: Die Länder sollen liefern. Die Länder zeigen mit dem Finger auf den Bund. Konkret geregelt ist sechs Wochen vor dem Stichtag, 15.03., nach wie vor nichts. Das kostet nicht nur Vertrauen, das offenbart, dass es offensichtlich keinen umsetzbaren Plan gibt, der über vage Hoffnungen mit einem neuen Impfstoff hinausgeht. Die Bewohner bleiben nach dem 15.03. in den stationären Einrichtungen und müssen auch weiter 24 Stunden am Tag gepflegt werden. Wo sollen sie auch anders hin? Würde das ungeimpfte Personal tatsächlich mit Betretungsverboten belegt, wie es das Gesetz ja vorsieht, würden die verbleibenden Kollegen die anfallende Mehrarbeit kaum über mehrere Wochen schultern können. Und ein Aufnahmestopp, beispielsweise in den Pflegeheimen über Monate, um die Belegungszahlen zu senken und an das verminderte Personal anzupassen, wo aktuell jetzt schon Wartelisten für Aufnahmen bestehen, würde dazu führen, dass die Krankenhäuser schnell an ihre Belastungsgrenzen kämen, denn sie könnten pflegebedürftige Patienten nicht mehr abgeben. Meine Damen und Herren, sehr verehrte Landesregierung, Führung besteht nicht aus dem kritiklosen Festhalten an Dogmen oder der Versteinerung einmal eingenommener Positionen. Führung heißt, unter ständiger Prüfung neuer Erkenntnisse eine kontinuierliche Beurteilung der Lage vorzunehmen und daraus resultierend das Treffen einer Entscheidung, Frau Werner. Zumindest habe ich das mal so an der Offiziersschule vor einigen Jahren gelernt. Wenn sich die Situation ändert, muss man auch einmal getroffene Entscheidungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP; Abg. Dr. Ber-
gner, fraktionslos) Und die Situation, die Argumente und die Annahmen von Anfang Dezember haben sich nun mal geändert. Wir fordern als CDU-Landtagsfraktion mit unserem Alternativantrag die Landesregierung daher auf, sich auf Bundesebene insbesondere im Bundesrat und in Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung unverzüglich für die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz einzusetzen, denn dieses Gesetz ist in der Praxis so nicht umsetzbar.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss noch eine persönliche Anmerkung. Ich bin selbst Vorsitzender eines sozialen Trägers und wir betreiben als Träger selbst zwei Pflegeheime und einen ambulanten Pflegedienst. Alle unsere Mitarbeiter haben in den vergangenen zwei Jahren in einem schwierigen Umfeld wirklich exzellente Arbeit geleistet – jeder auf seinem Platz in Verantwortung für seine Aufgaben und für die ihm anvertrauten Menschen. Dafür gebührt all diesen Mitarbeitern höchster Respekt für einen Beruf, den viele hier in diesem Rund mental oder körperlich wahrscheinlich keine Woche durchhalten würden – mich eingeschlossen. Keinen Einzigen dieser Frauen und Männer in unserer Pflege möchte ich nach dem 15. März für den Beruf verlieren, egal, ob er aktuell geimpft, genesen oder ungeimpft ist. Vielen Dank.
(Beifall CDU; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)
