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Plenarprotokoll 18/23

27.01.2023 · 63 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (7)GRÜNE (6)CDU (5)SPD (5)AfD (5)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 23. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich zehn Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichten wir ein neues Mitglied des Landtags. Der Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir mit Schreiben vom 24. Januar 2023 mitgeteilt, dass mit Wirkung vom 27. Januar 2023 Frau Franziska Müller-Rech, FDP, als Nachfolgerin für den Abgeordneten Herrn Joachim Stamp, FDP, Mitglied des Landtags wird. Ich darf nun Frau Franziska Müller-Rech zu mir bitten, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann. Alle anderen Anwesenden bitte ich, soweit möglich, sich für die Verpflichtung von ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.) Sehr geehrte Frau Kollegin Müller-Rech, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen: „Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“ Sehr geehrte Frau Kollegin Müller-Rech, ich heiße Sie hier im Kreise der Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen und wünsche Ihnen alles Gute! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank. – Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.) Ich rufe auf: 27.01.2023 1 Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus – Erinnern heißt Verantwortung zu übernehmen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/2549 Ich eröffne die Aussprache, und für die CDU spricht als Erstes ihr Fraktionsvorsitzender Herr Schick.

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Thorsten Schick CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn darf ich mich Ihren Worten, lieber Herr Kuper, anschließen. Mein großer Dank geht an Herrn Rappoport und natürlich an Frau Weiss für die klaren und bewegenden Worte in unserer Gedenkstunde. Heute vor 78 Jahren haben sowjetische Truppen das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau befreit. Der Anblick, der sich den Soldaten bot, hat sich in das kollektive Gedächtnis aller deutschen Generationen eingebrannt. Auschwitz ist das Symbol des industriellen Massenmords an den europäischen Jüdinnen und Juden sowie an weiteren Bevölkerungsgruppen. Der Name „Auschwitz“ steht für das größte Verbrechen der Menschheit. Ich bin überzeugt: In dieser Frage darf es keinen Dissens geben, weder in diesem Hohen Hause noch in der Bevölkerung. Daher bin ich dankbar, dass wir im vergangenen Jahr beschlossen haben, den 27. Januar als gemeinsamen Gedenktag in Nordrhein-Westfalen zu begehen. Für meine Fraktion und für mich ist der 27. Januar Aufforderung wie Pflicht, zu überprüfen, ob wir genug tun, um Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, und zwar gegen alle Feinde. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Leider ist Antisemitismus immer wieder und viel zu oft Anlass dafür, sich in diesem Hohen Hause damit zu beschäftigen. Erst im November des vergangenen Jahres haben wir in einer gemeinsamen Aktuellen Stunde die Schüsse auf das Rabbinerhaus der Alten Synagoge in Essen verurteilt. Ich habe mich in der vergangenen Woche mit der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat mir berichtet, dass sie und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich um Hilfe gebeten Landtag werden. Das bereitet meiner Fraktion und mir große Sorgen. Das alles zwingt uns Demokratinnen und Demokraten dazu, aufzustehen und zu handeln, wenn radikale Kräfte stark werden. Die Stärke der Bundesrepublik Deutschland war immer die Mitte. Die Mitte ist das natürliche Korrektiv gegen jede Art von Extremismus. Wenn die Mitte stark ist, sind die Ränder schwach. Das Gegenteil davon erleben wir in Thüringen. Die dort im Landtag vertretenen demokratischen Kräfte haben keine eigene Mehrheit mehr. Das schadet unserer Demokratie. Die Mitte muss jeden Tag gestärkt werden. Das muss überall passieren – in den Familien, in den Vereinen, in den Kirchen, in den Parlamenten und natürlich in den Schulen. Dazu muss jeder von uns seinen Beitrag leisten. Ich werde deshalb am kommenden Montag in meiner Heimat den Film „Schindlers Liste“ mit über 300 Schülerinnen und Schülern ansehen und danach über die NS-Verbrechen diskutieren. Ich habe selbst erlebt, als ich noch vor Schulklassen stand, wie wichtig die Diskussion über dieses Thema ist. Niemand, der den Film schaut, kann sich dessen Wirkung verschließen. Es ist wichtig, dass wir Deutsche die Verbrechen niemals vergessen. Daher sind auch Ausstellungen mit dem Titel „Zweitzeugen“, wie jetzt vor dem Plenarsaal, so wichtig. Ich habe viele Kolleginnen und Kollegen sowie viele Besucherinnen und Besucher – junge wie alte – gesehen, die vor der Ausstellung gestanden, sich mit den Schautafeln intensiv beschäftigt haben und ins Gespräch gekommen sind. Dem Präsidenten danke ich daher ausdrücklich, dass er dieses Haus der Demokratie buchstäblich zu einem offenen Ort macht. Die Ausstellung mahnt uns, für die Werte unserer Demokratie einzustehen. Unsere Demokratie ist ein Geschenk und keine Selbstverständlichkeit. – Danke. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Schick. – Für die SPD spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Kutschaty.

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Thomas Kutschaty SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn für die vorangegangene Gedenkveranstaltung bedanken. Das waren sehr mahnende, sehr würdige Worte. Mögen wir das, was wir gehört haben, nicht nur in unsere Herzen aufnehmen, sondern uns davon auch bei allen weiteren Entscheidungen leiten lassen. 27.01.2023 (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten sind 90 Jahre vergangen. Das ist fast ein ganzes Jahrhundert. Nahezu alle Deutschen kennen die NS-Diktatur nur noch aus Dokumentationen und aus Filmen in schwarz-weiß mit blechernen Originaltönen und Wagnermusik unterlegt. Die Nazizeit, der zweite Weltkrieg, die Shoah – all das scheint von unserem Leben heute so weit weg zu sein wie die Zeit der Kaiser, der Preußenkönige oder von Napoleon Bonaparte. Doch das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht wahr. Das Leben der Menschen vor dem Krieg und vor den Verbrechen der Nazis hatte viel mit unserem Leben von heute gemein, viel mehr als wir glauben. Das gilt auch und vor allem für die Opfer des Nationalsozialismus. Das Auschwitz-Museum veröffentlicht jeden Tag deren Fotos und erzählt deren Geschichte. Das sind Bilder und Geschichten von Menschen jeden Alters. Wir sehen Kleinkinder, die lachen und sich ihres Lebens freuen. Wir sehen ihre Eltern, die sie voller Stolz und Liebe in ihren Händen tragen. Wir sehen Menschen, die mit Zuversicht in die Zukunft schauen, die Pläne haben und die etwas erreichen wollen. Es waren Menschen wie wir, allerdings mit einem Unterschied: sie alle wurden ermordet, millionenfach, dreijährige Mädchen genauso wie ihre älteren Brüder, ihre Eltern oder ihre Großeltern. Sie wurden ermordet, weil sie Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, homosexuell oder geistig behindert waren. Ihretwegen gibt es heute diesen Gedenktag. Wir gedenken ihnen aber auch um unserer eigenen Zukunft willen. Die Shoah ist ein einzigartiges Menschheitsverbrechen, das einzigartig bleiben muss. Wir wollen schon den Anfängen wehren. Das gelingt aber nur, wenn auf unser Gedenken auch das Verstehen folgt. Wir müssen verstehen, wie diese Menschheitsverbrechen möglich wurden. Wir müssen begreifen, dass unsere Zeit nicht so völlig anders ist als jene, in der die Shoah möglich wurde. Fortschritt schützt nicht vor Zivilisationsbrüchen. Technologischer Fortschritt bietet keinen Schutz, und selbst gesellschaftlicher Fortschritt gibt keine Sicherheit. Wer glaubt, wir wären heute bessere Menschen, weil unsere Werte fortschrittlicher seien als damals, dem sei gesagt: Deutschland sah sich damals als Land der Dichter und Denker, als Land der Aufklärung und des Humanismus. Am Ende war es das Land der Täter. Damit bin ich bei einer weiteren Illusion, der wir uns nicht hingeben dürfen. Wissen und Bildung allein machen keinen guten Menschen aus, formale Bildung erst recht nicht. Die Architekten und Organisatoren von Diktaturen und Massenmord waren sehr oft Landtag Doktoren der Rechtswissenschaften, der Medizin, der Philosophie. Es waren Ingenieure und Wissenschaftler. Die Shoa ist auch die Folge eines moralischen Versagens des deutschen Bildungsbürgertums. Heute ist auch der 17. Todestag unseres ehemaligen Bundespräsidenten und Ministerpräsidenten Johannes Rau. Johannes Rau hat es schon vor über 20 Jahren gesagt: „Man braucht nie etwas über das Dritte Reich und seine Gewalttaten gehört zu haben, um zu wissen, dass man Menschen nicht verfolgt, misshandelt und totschlägt.“ Umgekehrt müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass alles Wissen über den Nationalsozialismus rechtsextreme Gewalt und menschenfeindliche Gesinnung nicht verhindert. Es gibt Rechtsextremisten, die über das sogenannte Dritte Reich mehr wissen als viele andere. „Aus Wissen allein“ – so Johannes Rau – „entsteht weder persönliche Moral noch ethische Überzeugung.“ Aber genau sie sind es, auf die es jetzt ankommt, auf die ethischen Überzeugungen, die wir teilen und die wir vorleben müssen. Wir müssen die Achtung der Menschenwürde vorleben, für unsere Kinder und für unsere Mitmenschen. Dieses Vorleben beginnt damit, dass keine Bürgerin und kein Bürger aus unserer Gemeinschaft ausgeschlossen wird – nicht durch Taten und nicht durch Worte. Die Nazis hatten Jüdinnen und Juden ihr Deutschsein abgesprochen. Viel zu oft hören sie das noch heute. Deutsch zu sein, ist aber keine Frage der Abstammung, der Hautfarbe oder der Religion. Hören wir auf, von „Ausländern“ oder „Einwanderern mit deutschem Pass“ zu sprechen. Die gibt es nicht. Wir sind ein Land. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Eine gemeinsame und eine gute Zukunft haben wir nur, wenn ein Grundsatz über allem steht, und nicht umsonst haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes das gleich in Art. 1 ganz nach vorne gesetzt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Lassen wir uns bei allen Entscheidungen davon leiten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) 27.01.2023

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kutschaty. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Fraktionsvorsitzende Frau Schäffer das Wort.

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Verena Schäffer GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur wenige hundert Schritte vom Landtag entfernt steht im Alten Hafen die kleine Statue eines Mädchens mit einem Ball in der Hand. Das Mädchen ist Ida Ehra Meinhardt. 1940 wurde Ehra nach Polen deportiert, glücklicherweise überlebte sie. Wir können nur erahnen, mit welchen körperlichen und seelischen Folgen. Die Ehra-Statue erinnert an die hunderttausenden Opfer des Völkermords an den Sinti und Roma. Sie und die anderen Opfer des Nationalsozialismus werden wir niemals vergessen. (Beifall von der den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Auschwitz ist das Synonym für die systematische Vernichtung von Jüdinnen und Juden als die größte Opfergruppe, aber auch von Sinti und Roma, von Homosexuellen, von Menschen mit Behinderung, von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, von politischen Gegnerinnen und Gegnern. Die systematische Vernichtung folgte auf die systematische Ausgrenzung und Entrechtung durch die Nationalsozialisten. Der Boykott jüdischer Geschäfte, die Euthanasie-Programme, die Rassengesetze, die Verschärfung des § 175, die Reichspogromnacht, die Angriffskriege auf souveräne Staaten und ihre Bevölkerung, der Auschwitz-Erlass zur Deportation der Roma und Sinti, die Wannseekonferenz – all das konnte geschehen, weil es Menschen gab, die die Nationalsozialisten unterstützt und sich angeschlossen haben, Menschen, die ihre Nachbarn verraten haben, Menschen, die Erlasse unterzeichnet, Schießbefehle erteilt und Hinrichtungen angeordnet haben, und Menschen, die mindestes weggewesen haben. Der Auschwitz-Überlebende Primo Levi hat gesagt: „Es ist geschehen und folglich kann es wieder geschehen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, wir müssen alles dafür tun, dass es nicht wieder geschieht. Das ist unser Auftrag, das ist unsere Verantwortung, und zwar nicht nur in Reden an Gedenktagen, sondern im Alltag, und zwar jeden Tag. (Beifall von der den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Mit der Befreiung von Auschwitz und dem Kriegsende in Deutschland und in Europa ist die menschenverachtende Ideologie nicht verschwunden, weder aus den Köpfen noch aus allen Gesetzen und Amtsstuben. Auch heute machen Jüdinnen und Landtag Juden in unserer Gesellschaft jeden Tag Antisemitismuserfahrungen, werden Menschen mit rassistischen Vorurteilen konfrontiert, erleben Diskriminierung, weil sie der Minderheit der Sinti und Roma angehören, werden beschimpft und bespuckt aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität. Als Demokratinnen und Demokraten müssen wir uns dieser menschenfeindlichen Hetze und Ausgrenzung immer entgegenstellen. Wir haben hier im Land gemeinsam als Demokratinnen und Demokraten die Stelle einer Antisemitismusbeauftragten eingerichtet, und wir wollen ihre Arbeit weiter stärken. Da die Arbeit der Antidiskriminierungsstellen und der Opferberatungsstellen so wichtig ist, werden wir eine Landesantidiskriminierungsstelle und ein Landesantidiskriminierungsgesetz schaffen. (Beifall von den GRÜNEN) Deshalb ist es auch so wichtig, dass Politikerinnen und Politiker darauf achten, wie sie sprechen, dass durch ihre Worte Gruppen nicht pauschal herabgesetzt werden, egal, in welchem Land die Eltern geboren wurden. Wir als demokratische Gesellschaft müssen uns am Umgang mit unseren Minderheiten messen lassen. Jeder muss hier frei und ohne Angst vor Diskriminierung und Gewalt leben können. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD und der FDP) Die aktuelle Ausstellung der Zweitzeugen draußen im Foyer macht deutlich, weil die Zeitzeugen immer weniger werden, brauchen junge Menschen neue Zugänge zur Erinnerung. Wir müssen die historischpolitische Bildung deshalb mehr denn je stärken. Die Erinnerungsorte in Nordrhein-Westfalen leisten einen wichtigen Beitrag, um das Wissen über den Nationalsozialismus und auch die Forschung voranzutreiben. Es gilt dabei, die Erinnerungskultur weiterzuentwickeln, insbesondere in einer pluraler werdenden Gesellschaft. Es gilt auch, alle Opfergruppen in den Blick zu nehmen. Dem Gedenken an die Verfolgung von Homosexuellen wurde lange Zeit kein Platz in der Erinnerungskultur eingeräumt. Der § 175 StGB galt lange unverändert fort. Die Schicksale der Kriegsgefangenen und der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sind noch nicht im kollektiven Gedächtnis präsent, und die Neukonstruktion des Erinnerungsortes Stalag 326 wird das sicherlich und hoffentlich ändern. Die Ehra-Statue im Alten Hafen von Düsseldorf wurde übrigens erst 1997 auf Betreiben des Landesverbandes deutscher Sinti und Roma in Nordrhein-Westfalen aufgestellt. Das zeigt uns, dass die Aufarbeitung und die Auseinandersetzung mit der Geschichte auch am 78. Jahrestag der Auschwitz-27.01.2023 Befreiung noch lange nicht abgeschlossen sind. Es darf keinen Schlussstrich geben. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Verantwortung als Demokratinnen und Demokraten, die Erinnerung wachzuhalten, die Geschichte eben nicht ruhen zu lassen sowie Hass und Diskriminierung heute und an jedem Tag entgegenzutreten. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die FDP spricht ihr Fraktionsvorsitzender Höne.

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Henning Höne FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Vormittag eine würdige Gedenkstunde hier im Hause erlebt. Ich bin dankbar für die wirklich beeindruckenden Reden von Frau Weiss, von Herrn Rappoport. Auch den Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bin ich dankbar, dass wir uns mit einem gemeinsamen Antrag hier auch noch einmal parlamentarisch dazu verhalten. Die Gräueltaten der Nationalsozialisten sind schwer in Worte zu fassen. Sie sind so schwer in Worte zu fassen, weil es so schwer greifbar ist, dass Menschen zu solchen Verbrechen fähig sind – als Täter, egal, ob am Schreibtisch wie bei der Wannseekonferenz oder in den Vernichtungslagern. Zeitzeugen können uns ein Bild davon vermitteln, wie Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle und politisch Andersdenkende von den Nationalsozialisten und ihren Helfern systematisch entmenschlicht wurden. So berichten die wenigen noch lebenden Zeitzeugen eben auch unter anderem von dem Tag heute vor 78 Jahren, als Soldaten der Roten Armee das Konzentrationslager, das Vernichtungslager Auschwitz erreichten. 7.600 Menschen waren da noch im Lager, Frauen, Männer, Kinder. dem Tod oft näher als dem Leben. Die genaue Zahl der Opfer in den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten ist gar nicht genau bezifferbar. Wir wissen, während der Schreckensherrschaft der Nazis wurden 6 Millionen Jüdinnen und Juden ermordet, kaltblütig und hasserfüllt, perfide geplant, 6 Millionen Frauen, Männer und Kinder. Ich finde es wichtig, dass wir uns immer wieder daran erinnern, dass das 6 Millionen Schicksale sind. Alleine im Lager in Auschwitz starben über 1 Million Menschen. Landtag Wir sind es den Opfern schuldig, die Erinnerung wachzuhalten. Wir sind es aber auch unseren Kindern schuldig, die Erinnerung wachzuhalten, damit sich Geschichte nicht wiederholt. Ich finde, Deutschland sollte stolz sein auf die hier entwickelte Erinnerungskultur, die niemals zu Ende entwickelt ist, die niemals komplett fertig und perfekt ist, aber die eben doch dazu führt, dass wir uns immer wieder mit der Verantwortung, die daraus erwächst, beschäftigen. Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass diese Erinnerungskultur lebendig bleibt. Das ist eine große Herausforderung, eine große Herausforderung, die mit jedem Jahr, das vergeht, und damit mit dem immer größer werdenden Abstand größer wird. Ende des letzten Jahres – ich habe daraus schon mal zitiert, als wir hier nach dem Anschlag auf die Synagoge in Essen gesprochen haben – wurde eine Studie veröffentlich, aus der hervorging, dass 50 % der Menschen in Deutschland die regelmäßige Erinnerung an den Holocaust für nicht notwendig halten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, solche Zahlen machen mir große Sorgen, und solche Zahlen machen mir auch Angst, weil sie doch ein erster Schritt in die Richtung von Verharmlosung und Vergessen sein können. Erinnern ist der beste Schutz gegen die Verharmlosung. Erinnern bedeutet, dann auch zu verstehen, wie es zu diesen Menschheitsverbrechen kommen konnte. Nur, wenn man es versteht, kann man auch alles dafür tun, um eine Wiederholung zu verhindern. Nie wieder! Jeder einzelne in diesem Land trägt Verantwortung dafür, dass dieses Versprechen nicht gebrochen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, immer wieder müssen wir uns fragen: Werden wir eigentlich dieser Verantwortung gerecht? Zur Wahrheit gehört, nicht immer können wir da so ganz sicher sein, seien es Alltagsrassismus, Ausgrenzung, Diskriminierung, Hass oder die jüdischen Einrichtungen in diesem Land, die immer noch und weiterhin von Polizistinnen und Polizisten bewacht werden müssen, wo es Alltag für Kinder und Jugendliche ist, nur durch Polizeischutz in die Schule gehen zu können. Dieser Schutz ist natürlich notwendig, aber dass er notwendig ist, darf für uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, niemals normal sein. (Beifall bei allen Fraktionen) Es ist unsere Aufgabe, die Erinnerungskultur wachzuhalten und die Veränderung, die sie durchmacht, zu gestalten. Dabei darf es niemals um die Frage gehen, ob wir uns erinnern, es muss immer um die Frage gehen, wie wir uns erinnern. Gerade mit immer weniger Zeitzeugen ist das eine große Aufgabe. Immer weniger Zeitzeugen können berichten. Immer weniger Menschen haben ein unmittelbares Erlebnis, über Gespräche mit ihren Eltern und ihren Groß-27.01.2023 eltern etwas aus der Zeit des Nationalsozialismus zu erfahren. Projekte wie ZWEITZEUGEN – das haben wir gerade schon angesprochen – oder Projekte des WDR, bei denen mit neuester digitaler Technik Zeitzeugen in die Klassenzimmer geholt werden, sind wichtige Beiträge, die unser aller Unterstützung verdienen. Wir brauchen mehr davon. All das sind Beiträge zu dem wichtigsten Versprechen, und das lautet: nie wieder! (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der AfD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Höne. – Für die AfD spricht Herr Abgeordneter Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Das Gedenken des heutigen Tages ist die Folge von besonders verabscheuungswürdigen, hässlichen und traurigen Taten – so verabscheuungswürdig, hässlich und traurig, dass Worte nicht ausreichen, um die Dimension dieser Ereignisse zutreffend auszuloten. „Auszuloten“ heißt, die Ereignisse in ihrer Gesamtheit zu erfassen. Eine Nacherzählung mit wertender Beurteilung besteht doch nur aus Worten – Worten, die Böswillige für Lügen oder ignorierbar halten könnten. Der Gehalt der Ereignisse ist daher nur zu erfassen, wenn die Worte, Beschreibungen und Wertungen bis in das Gemüt, in das Gefühl durchschlagen. Das ist die Arbeit, die wir mindestens einmal im Leben verrichten müssen, um der NS-Verbrechen angemessen gedenken zu können. Denn nur dann, mit der sich notwendigerweise einstellenden tief betroffenen Traurigkeit, ist es möglich, dieser Taten so zu gedenken, wie wir das tun. Das ist aber ein innerlicher Vorgang. Nach außen und mit Worten bleibt uns, mit dem Antrag festzustellen: Die unendliche Grausamkeit der nationalsozialistischen Ideologie manifestiert sich in ihren Opfern und dem unermesslichen Leid der Überlebenden und Angehörigen. Das Leid und der Tod, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wurden vor allem deswegen möglich, weil sich die NS-Ideologie des damaligen deutschen Staates bedienen konnte. Daher rührt die Verantwortung des heutigen deutschen Staates, die Erinnerung wachzuhalten und alles zu tun, dass auch nur ansatzweise Ähnliches verhindert wird. – An dieser Aufgabe versucht sich beispielsweise dieser Antrag. Zuallererst notwendig ist aber kein marktschreierisches Bekenntnis, sondern ein besonnenes, tiefes Eindringen in die Frage, wie Menschen solche monströsen Verbrechen und solch mörderisches Landtag Wüten fertigbringen. Nur das ist die Möglichkeit, den Anfängen zu wehren, die zu diesem Verbrechen geführt haben. Der Antrag selbst lässt dieses In-sich-Kehren nicht hinreichend erkennen. Dazu versucht er zu durchsichtig, Tagesaktualitäten parteipolitisch zu missbrauchen. Und was stellen wir fest, wenn wir betrachten, ob der Staat seinen Schutzpflichten etwa gegenüber den jüdischen Mitbürgern nachkommt? Meine Wuppertaler Erfahrung mit Antisemitismus hätte fast aus dem Jahr 2014 gestammt. Da gab es eine Brandstiftung an der Synagoge, die von drei jungen Palästinensern begangen wurde. Nun könnte man fragen: Was gibt es Antisemitischeres als einen Brandanschlag auf eine Synagoge? – Im Gerichtsurteil kein Wort davon. Sie werden von mir keine Richterschelte hören. Ich bin vielmehr nachdenklich angesichts einer Erfahrung, die der Volksmund mit den Worten beschreibt: Da staunt der Fachmann, und der Laie wundert sich. Antisemitismus ist, wenn jüdische Schüler in der Schule angegriffen und Kippaträger auf der Straße beschimpft und geschlagen werden. Aber der Staat wiegelt ab, wenn es darum geht, die Verantwortlichen aus dem Kreis islamischer Fanatiker zu benennen, und das beflügelt diese Verantwortlichen. Alan Posener hat gerade das in der WELT genauso festgestellt. Antisemitismus nehmen wir aber auch bei den Vorgängen um die documenta 15 wahr. Frau Staatsministerin Roth, Bündnis 90/Die Grünen, wurde eindringlich gewarnt, etliche der eingeladenen Künstler seien antisemitisch. Sie bagatellisierte und wehrte nicht den Anfängen, sondern bot diesen Anfängen eine Bühne. Das Muster: Wenn Multikulturalitätsseligkeit und Schutz jüdischen Glaubens und Lebens konkurrieren, wird eher der Schutz leiden. – Wer das Leid der Menschen verinnerlicht hat, würde anders handeln. Wären wir an dem Antrag beteiligt gewesen, hätten wir mit aller gebotenen Zurückhaltung auf das Problem der Benennungen „Holocaust“ und „Schoah“ hingewiesen. Holocaust geht auf den Wortsinn „religiöses Brandopfer“ zurück und ist deshalb für alle Betroffenen kaum angemessen. Schoah wiederum bezeichnet nur die Verbrechen an jüdischen Opfern. Zutreffend weist der Antrag auf den leider großen Kreis der Gründe hin, aus welchen die Menschen verfolgt wurden. In Oberbegriffen sollten sich daher alle Betroffenen wiederfinden können. Nach diesem wenigen: Tut der Staat, tun wir genug? Den Feststellungen und Beauftragungen des Antrags für sich stimmen wir zu, wenngleich wir bezweifeln, dass die antragstellenden Fraktionen die Notwendigkeiten ausreichend verinnerlicht haben. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 27.01.2023

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin außerordentlich dankbar, dass wir uns nach einer so beeindruckenden Gedenkstunde gerade eben aufgrund dieses Antrags jetzt auch hier im Plenum noch mit dem heutigen Gedenktag auseinandersetzen. Ich möchte als Vertreter der Landesregierung betonen, wie wichtig es ist, dass die allermeisten von Ihnen fraktionsübergreifend und geschlossen auftreten und damit ein starkes Zeichen setzen: In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen Platz für Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und der AfD) Eine Befassung mit den dunkelsten Stunden, dunkelsten Jahren der deutschen Geschichte und der daraus erwachsenden Verantwortung muss für uns alle immer ein Schwerpunkt unserer politischen Arbeit sein. Thomas Kutschaty hat bereits an den Todestag von Johannes Rau erinnert. Es ist eine parteiübergreifende Tradition aller Landesregierungen, gleich, wer sie anführt. Das Treffen aller damals noch lebenden Ministerpräsidenten am Gründungstag des Staates Israel in der vergangenen Legislaturperiode, die Gespräche dort und das Gemeinsame sind mir in eindrucksvoller Erinnerung geblieben. In eindrucksvoller Erinnerung wird uns allen sicherlich auch die heutige Gedenkstunde bleiben, allem voran die beeindruckende Rede von Frau Weiss. Je größer die Jahreszahlen, desto geringer werden die persönlichen Bezugspunkte zu den Zeitzeugen. Aber auch wenn der zeitliche Abstand größer wird, bleibt der örtliche Bezug zu dem Unbegreifbaren von damals auch hier in Nordrhein-Westfalen greifbar. Ich appelliere daher an uns alle: Schauen wir uns die Geschichte und die Geschehnisse dieser dunklen Zeit in unseren Heimatstädten an. Achten wir auf die Stolpersteine. Besuchen wir die Gedenkstätten und die anderen Orte des Erinnerns. Wir müssen bei dem Gedenken und Erinnern auch neue Wege gehen, um mehr Menschen den Zugang zu den Orten des Erinnerns zu ermöglichen. Das ist auch das Ziel einer Digitalisierungsoffensive der Gedenkstätte des größten NS-Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau. Mich haben jüngst Vertreter der Gedenkstätte besucht und berichtet, dass in Israel zum dortigen Jahrestag des Gedenkens an den Holocaust am 18. April 2023 die Gedenkstätte ihre, wie ich finde, revolutionäre digitale Gedenkarbeit vor-Landtag stellen wird. Es ist mir eine Ehre und Freude zugleich, an diesem Tag persönlich in Auschwitz-Birkenau dabei sein zu dürfen. Mögen auf diesen neuen Wegen, die dann gefunden werden, möglichst viele junge Menschen erreicht werden. Möge es möglichst vielen jungen Menschen ermöglicht werden, denen es bisher nicht möglich war, sich in Auschwitz-Birkenau oder in einem anderen KZ ein Bild von dem Grauen zu machen, dazu einen Zugang zu finden, dort zu gedenken und die Lehren daraus mitzunehmen. Wenn sich junge Menschen vergegenwärtigen, dass es Freunde, Bekannte und Nachbarn waren, dass es Menschen aus der Mitte der Gesellschaft waren, die herabgewürdigt, verfolgt und getötet wurden, bekommen sie hoffentlich einen anderen Zugang. Das Verbrechen und die Verantwortung bleiben nicht abstrakt. Es wird zu einer Verantwortung, für den Nachbarn, für Freunde und für Mitmenschen einzustehen, wenn diese heute diskriminiert werden, ob wegen ihrer religiösen, nationalen, biografischen oder sexuellen Identität. Antisemitismus im Besonderen drückt sich heute immer häufiger im Hass gegen Israel aus, auch hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. Israel wird das Existenzrecht abgesprochen, und Jüdinnen und Juden in Nordrhein-Westfalen werden für die Politik des Staates Israel persönlich verantwortlich gemacht. An diesem Gedenktag, an dem wir der 6 Millionen Jüdinnen und Juden gedenken, sollte unsere Solidarität nicht nur in die Vergangenheit und in die Gegenwart des jüdischen Lebens in Deutschland reichen, sondern auch in die Zukunft in aller Welt. In diesem Jahr feiern wir „75 Jahre Israel“. Ich glaube, das ist ein guter Moment, um daran zu denken, was dieser Sehnsuchtsort damals für viele Menschen bedeutet hat – nicht zuletzt, sondern vor allem aufgrund der Gräuel, die von Deutschland und von Deutschen ausgegangen sind. Vor diesem Hintergrund bekräftigt die Landesregierung ihre uneingeschränkte Unterstützung des Existenzrechts Israels und betont die Bedeutung der Beziehungen. Wir bringen sie immer wieder neu ins Werk, etwa auch mit unserem dortigen Büro. Wir werden immer wieder neue Wege finden müssen, um diese Beziehungen lebendig zu halten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und der AfD) Es wird sie nicht verwundern, dass die Landesregierung diesen Antrag ausdrücklich unterstützt. Er benennt wichtige Handlungsfelder. Er bestätigt vieles, was bereits getan worden ist. Er ermuntert uns aber auch, nicht nachzulassen, und gibt neue Impulse, die wir sehr gerne aufgreifen. In diesem Sinne sind wir sehr dankbar für diesen Antrag der vier demokratischen Fraktionen. – Herzlichen Dank. 27.01.2023 (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/2549. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/2549, wie gerade festgestellt, einstimmig angenommen. Ihnen allen ganz herzlichen Dank. Ich rufe auf: 2 Klimaneutrale Zuckerproduktion in NRW auf EU-Ebene ermöglichen. Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/2554 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erster der Abgeordnete Schneider.

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René Schneider SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Landwirtschaft kann einen großen Beitrag zur Energiewende leisten – das ist, glaube ich, unumstritten –, denn sie hat die Flächen, um darauf große PV-Anlagen und Windräder zu installieren, am besten die Kombination von beidem, weil damit nicht nur die Flächen, sondern auch die dafür nötigen Stromnetze und Anlagen optimal ausgenutzt würden. Apropos Energienetze: Sie sind die Achillesferse der Energiewende im ländlichen Raum. Auch deshalb machen sich Rübenbauern wie Zuckerindustrie derzeit große Sorgen, denn es stellt sich die Frage, inwieweit eine klimaneutrale Zuckerproduktion bis zum Jahr 2040 gelingen kann. Ganz entscheidend dafür ist die derzeitige Diskussion auf EU-Ebene, ob Rübenschnitzel als biogener Brennstoff anerkannt werden oder nicht. Dagegen spricht wenig bis gar nichts, denn das Argument, dass der Einsatz der Rübenschnitzel die Versorgung von Tieren mit Futter bedrohe, zieht nach Aussage des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands nicht. Gerade einmal 1 bis 2 % der Futtermittel werden laut Verband auf Basis der Zuckerrübe produziert – Tendenz fallend. Landtag Dafür kann es durch die Rübenschnitzel gelingen, eine klimaneutrale Produktion von Zucker im ländlichen Raum zu realisieren. Denn zum einen fehlen auf absehbare Zeit im ländlichen Raum alternative Energieträger wie grüner Wasserstoff, sowohl mengenmäßig als auch wegen der fehlenden Netze hin zu den Produktionsstätten. Zum anderen hängt von der Möglichkeit einer biogenen Verwertung ab, ob die Wirtschaftlichkeit der Zuckerrübe in Zukunft überhaupt gesichert bleibt. Denn die Konkurrenz ist groß, und die Ungleichbehandlung, etwa bei der Bagasse, die in die EU importiert wird und gegenüber der Zuckerrübe bessergestellt würde, führt möglicherweise zum Verlust einer ganzen Pflanzenkultur in unserem Bundesland. Was also können wir dagegen tun? Wir in Nordrhein-Westfalen müssen dieses Thema auf die Agenda des Bundes bringen. Als sozialdemokratische Landtagsfraktion haben wir das bereits angeregt. Es muss aber auch im Interesse dieses Parlaments und seiner Mitglieder – nicht nur derjenigen aus den Regionen, in denen der Rübenanbau ein essenzieller Wirtschaftsfaktor ist – sowie der Landesregierung sein, auf EU-Ebene dafür zu sorgen, dass die heimische Zuckerrübenproduktion und -weiterverarbeitung auch künftig wettbewerbsfähig bleibt. Darum bitten wir um Unterstützung und freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. Wir sind sicher, dass wir, wenn denn gewünscht, fraktionsübergreifend etwas auf die Kette bekommen. In diesem Sinne: Glück auf und Gottes Segen! (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Schneider. – Für die CDU spricht die Abgeordnete Frau Dr. Peill.

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Dr. Patricia Peill CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe SPD-Fraktion, dieser Antrag der Zuckerwirtschaft hat mich auf zweifache Weise überrascht. Erstens ist es eine Art Déjà-vu für mich. Ich kenne diesen Antrag. Es ist das, was die Zuckerindustrie in Brüssel lange diskutiert und fast wörtlich genauso verlangt hat. Interessant ist: Die EVP hat das Anliegen unterstützt, und die SPE hat den Antrag abgelehnt. Dennoch stellen Sie diesen Antrag nun fast eins zu eins in diesem Plenum. Aber trotz allem: Er ist richtig in der Sache. Zweitens hat mich der Alleingang sehr überrascht. Wir von der CDU waren mit der Zuckerwirtschaft seit fast einem Jahr im Gespräch, haben diese Forderung ernst genommen und nach Brüssel getragen. Aber hier in NRW haben wir gesagt, dass wir das zusammen machen, weil wir das nur konzertiert schaf-27.01.2023 fen. Ich habe Herrn Stinka damals persönlich am Rande des Plenums angesprochen und den Kontakt zum Verband hergestellt, um etwas Gemeinsames daraus zu machen, weil wir das in Brüssel brauchen und dafür natürlich die SPD benötigen. Ich finde es wirklich schade und nicht optimal für die Sache, dass Sie diesen Antrag hier allein gestellt haben. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Es gibt noch ein paar Dinge, die wir dazu gerne ergänzen würden. Uns ist es wichtig, dass wir in NRW die Zuckerwirtschaft im Kreislauf mit der Landwirtschaft verstehen. Die Zuckerproduktion ist ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor – das haben Sie gesagt –, die Zuckerrübe ist ein wichtiger Nachhaltigkeits- und Fruchtfolgefaktor, und diese beide bedingen sich. Das heißt, es ist auf der einen Seite notwendig, dass wir der Zuckerwirtschaft eine bioenergetische Übergangstechnologie ermöglichen, indem sie Rübenschnitzel als biogene Rohstoffe, als erneuerbare Energie einsetzen kann, bis der Wasserstoff so weit ist. Auf der anderen Seite ist es wichtig, anzuerkennen, dass die Landwirtschaft die Voraussetzung dafür ist, denn unsere Landwirte sind die rechtlichen Besitzer der Rübenschnitzel. Wenn sie die Verträge mit den Zuckerfabriken nicht schon gemacht hätten, wäre dieses Modell nicht möglich und die Wirtschaftlichkeit der gesamten Branche in Gefahr. Das heißt, wir brauchen die EU-Rahmenbedingungen, und der Ball liegt im Feld der Politik. Für uns heißt das, dass es ein Ineinandergreifen von wertschöpfenden Zahnrädern geben muss: von einer regional, unter Beachtung höchster Umweltstandards angebauten Zuckerrübe über eine klimaneutrale Zuckerproduktion weiter zu erneuerbaren Energien hin zu Dünger und Futtermitteln. Das ist nachhaltige Lebensmittelerzeugung, Bioökonomie im besten Sinne und ein Modell für NRW. (Beifall von der CDU) Diesbezüglich greift Ihr Antrag zu kurz. Sie haben ihn nicht nur abgeschrieben, Sie haben auch nicht gut recherchiert. Unsere Landesregierung hat sich nämlich bereits in Berlin und Brüssel für das Anliegen einer klimaneutralen Zuckerindustrie eingesetzt. Mir fehlt außerdem ein klares Bekenntnis zur Wettbewerbsfähigkeit unseres NRW-Zuckers im europäischen Kontext. All das würden wir gerne mit Ihnen im Ausschuss diskutieren. Ihr Antrag geht zwar in die richtige Richtung, aber er ist nicht ambitioniert genug für NRW. Der Überweisung stimmen wir gerne zu. Wir haben am 1. März die Ausschusssitzung; nutzen Sie diesen einen Monat, und überzeugen Sie Ihre Kollegen in Brüssel. – Danke. Landtag (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Peill. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Rüße das Wort.

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Norwich Rüße GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist wieder ein Antrag bzw. ein Thema, das zeigt, dass politische Entscheidungen viele Interessen gegeneinander abwägen und miteinander austarieren müssen. Insofern, lieber Kollege Schneider, bin ich etwas enttäuscht, (Lachen von René Schneider [SPD]) dass die SPD ein Positionspapier der Zuckerindustrie eins zu eins übernimmt und diese Forderungen hier als Antrag stellt. Ich glaube nämlich, dass man sich die unterschiedlichen Facetten genau angucken muss. Wir alle haben in den vergangenen 30 Jahren viel zusammen über Landwirtschaft und Energieerzeugung diskutiert und haben festgestellt, dass es in der Energieerzeugung, bei Biogas, Möglichkeiten gibt, dass es aber auch Grenzen gibt. Wir müssen sehr genau schauen, wo diese Grenzen liegen und warum es die Vorgaben gibt. Das müssen wir an der Stelle mitdiskutieren, da sich diese Vorgaben ja nicht irgendjemand aus Jux und Tollerei ausgedacht hat, vielmehr geht es im Prinzip um die Debatte „Teller, Trog, Tank“. Die Zuckerrübenschnitzel werden bisher schließlich in einem erheblichen Maße als wertvolle Futterstoffe eingesetzt. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass sie nicht mehr als Futtermittel zur Verfügung stehen, wenn wir sie verbrennen. Im Positionspapier heißt es, dass es nur um 2 % der gesamten eingesetzten Futtermittel gehe, das also nicht so schlimm sei. Allerdings muss man genau schauen, wo die Zuckerrübenschnitzel hingehen. Sie sind insbesondere in der Pferdehaltung als wertvolles Futtermittel sehr beliebt, weshalb man im Blick behalten muss, ob man so einer bestimmten Branche Futtermittel entzieht. Wollen wir das? In welchem Umfang ist das möglich? Sind es zwei Drittel? Ein Drittel wird ja nicht als Futtermittel verwendet. Vielleicht verwendet man nur dieses eine Drittel. Ich finde es wichtig, dass wir die Debatte sehr differenziert führen. Beim Wort „verbrennen“ werde ich immer hellhörig. Insgesamt wollen wir uns ja vom Verbrennen wegbewegen. Die Biogasanlage erlaubt den Einsatz von Zuckerrübenschnitzeln. Man könnte die Zuckerrübenschnitzel also – teilweise wird für unsere landwirtschaftlichen 27.01.2023 Biogasanlagen händeringend nach Input gesucht – auch in Biogasanlagen verwerten und sie so nutzen. Das liegt nun nicht im Interesse der Zuckerrübenindustrie, was ich sehr wohl verstehe. Es geht da um steuerliche Aspekte. Das ist okay. Trotzdem müssen wir nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch volkswirtschaftlich denken. Was ist im Gesamtinteresse der Gesellschaft der sinnvolle Weg, um die Zuckerrübenschnitzel zu verwerten? (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wenn es um Energie geht und darum, etwas für die Landwirtschaft zu tun, vergesse ich nicht so schnell. Ich war sehr traurig, als die Zuckerrübenfabrik in Warburg geschlossen wurde. Zuckerrüben kann man nämlich nicht unendlich weit transportieren. Diese Schließung hat einer ganzen Region geschadet, weil viele Zuckerrübenbauern aus der Produktion aussteigen mussten. Daher frage ich die Zuckerindustrie, wie sie rechtfertigen kann, dass Zuckerrüben teilweise über enorme Distanzen transportiert werden müssen. Wenn die Zuckerindustrie es mit klimaneutraler Produktion und damit, ökologischer zu werden, ernst meint, hätte diese Schließung damals nicht passieren dürfen. Sie war eindeutig ein Fehler. Der letzte Aspekt: Sind Zuckerrübenschnitzel nicht vielleicht viel zu schade zum Verbrennen und gegebenenfalls auch zu schade zum Verfüttern? Die Landwirtschaft der Zukunft wird für unsere Industrie im Grundstoffbereich Rohstoffe ohne Ende zur Verfügung stellen müssen. Da geht es um Stroh und vielleicht auch um Zuckerrübenschnitzel. Daher kann das, worüber wir diskutieren, vielleicht eine kurze Übergangsphase sein. Das müssen wir im Ausschuss tiefergehend besprechen. Lieber Kollege, ich bin froh, dass der Antrag überwiesen wird, wir noch einmal gemeinsam diskutieren und das Für und Wider abwägen können. Das ist nämlich notwendig, wenn man am Ende eine gute und sinnvolle Entscheidung darüber, ob man diesen Weg mitgehen will oder sich dagegen entscheidet, fällen will. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Rüße. – Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Brockes das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie der Antrag richtig feststellt, ist der Zuckerrübenanbau aus Nordrhein-Westfalen nicht mehr wegzudenken. Er ist ein Stück Tradition unserer regionalen Landwirtschaft. Landtag Die FDP-Fraktion unterstützt den vorliegenden Antrag. Er ist eine sinnvolle Ergänzung zu unserem Antrag zur Thematik „Biogas und Biomethan“. In diesem Antrag fordern wir Freien Demokraten unter anderem ein Sofortprogramm zur Mobilisierung von biogenen Nebenprodukten. Herr Kollege Rüße, Zuckerrübenschnitzel machen etwa 1 bis 2 % der Futtermittel aus. Sie sind nur für die Fütterung von Wiederkäuern geeignet. Sie haben richtig beschrieben, dass sie auch für Pferdehalter interessant sind. Das sollten wir mit Sicherheit bedenken. Wir reden aber nur von 1 bis 2 %. Daher erscheint eine energetische Nutzung sinnvoller als die Verfütterung. Auch die dezentrale Verfügbarkeit der Zuckerrübenschnitzel ist ideal für die Nutzung in Biogasanlagen im ländlichen Raum. Weiterhin entsteht durch die energetische Nutzung kein zusätzlicher Flächenbedarf. Auch das ist aus unserer Sicht ein wichtiger Aspekt. Wir sollten zusehen, dass wir alle verfügbaren Potenziale zur Energiegewinnung in Nordrhein-Westfalen nutzen. Dazu zählt auch die energetische Nutzung heimischer Zuckerrübenschnitzel. Sie kann ein Beitrag zur Stärkung unserer Energieversorgungssicherheit sein. Durch die energetische Nutzung der Rübenschnitzel könnte die Zuckerindustrie sogar die erste klimaneutrale Industrie der Lebensmittelbranche werden. Wir unterstützen die Forderung in dem Antrag, Zuckerrübenschnitzel in der Renewable Energy Directive, RED III, der Europäischen Union so anzuerkennen, dass die Zuckerproduktion als klimaneutral dargestellt werden kann. Die Gleichbehandlung mit der Zuckerproduktion aus Zuckerrohr wird so gewährleistet, denn eine einseitige Bevorzugung schadet auch der deutschen Zuckerproduktion. Ich finde es gut, dass wir den Antrag überweisen. Frau Kollegin Peill, Sie hatten angesprochen, Ihnen sei der Antrag noch nicht ambitioniert genug. (Zuruf von René Schneider [SPD]) Da sage ich: Dann lassen Sie uns doch gemeinsam im Ausschuss dafür sorgen, dass der Antrag ambitionierter wird. (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von René Schneider [SPD]) – Ich nehme den Applaus gerne mit. Ich hatte eher die Sorge, dass er zwar ambitioniert genug ist, Sie es aber ein bisschen schade finden, dass er von der SPD-Fraktion kommt. Vielleicht springen Sie dabei genau wie bei unserem Antrag zu Biomethan über Ihren Schatten. Ich hoffe auch, dass der Koalitionspartner Ihnen da nicht im Wege steht. Herr Kollege Rüße hat ja eher 27.01.2023 kritische Punkte angesprochen. Aber er hat betont, Für und Wider abwägen zu wollen. Daher sage ich nicht als landwirtschafts-, sondern als energiepolitischer Sprecher: Wir streiten uns hier im Hohen Hause bei vielen energiepolitischen Themen doch wie die Kesselflicker. Das ist gut und richtig so, weil Energie das Thema schlechthin für Nordrhein-Westfalen ist. Aber machen wir doch bei solchen Aspekten der Öffentlichkeit auch mal deutlich, dass wir Möglichkeiten sehen, zusammen die Potenziale zu nutzen, die wir im Land haben. Dieser Antrag ist ein Punkt, der uns hier weiterhelfen kann. Lassen Sie uns gemeinsam da herangehen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Brockes. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer mehr Kunden greifen im Supermarkt zu Billigprodukten – auch bei den Süßwaren. Klar; die Inflation ist hoch, das Geld der Bürger ist knapp. Was viele Kunden aber nicht wissen: Preiswerte Gummibärchen enthalten häufig Zucker aus Brasilien, aus Zuckerrohr, während viele Markenhersteller die regionale Wirtschaft stärken und Zucker von deutschen Bauern einsetzen. Das gilt insbesondere für einen Süßwarenhersteller in Bonn am Rhein. Dieser setzt auf die direkte Kooperation vor Ort und verwendet für die Herstellung seiner Gummibärchen Zucker von naheliegenden Zuckerfabriken. Diese wiederum verarbeiten die Zuckerrüben von heimischen Rübenbauern. Das ist ein echter Gewinn für die Bauern, für NRW und für den Umweltschutz. Doch wie lange kann sich der Markenhersteller diesen Luxus noch leisten? Wir müssen zudem die Frage stellen: Wollen wir unsere heimischen Zuckerrübenbauern stärken oder lieber den Rohrzucker aus Südamerika, der über die Weltmeere geschippert wird? Übrigens wird für diese Plantagen in Südamerika allzu häufig der Regenwald abgeholzt. Nachhaltig ist das nicht. Jetzt will die SPD den Zuckerherstellern vermeintlich helfen, indem sie die nächste Subvention aus dem Hut zaubert. Doch dieser Antrag ist realitätsfern. (Zuruf von René Schneider [SPD]) Die SPD hat mit dem vorliegenden Antrag die ökonomischen Zusammenhänge überhaupt nicht begriffen. Sie jagen unbeirrt einer klimaneutralen Zuckerproduktion hinterher, ohne die Sorgen, Ängste und Nöte der Zuckerhersteller und insbesondere der Rübenbauern wirklich verstanden zu haben. Landtag (Kirsten Stich [SPD]: Unglaublich!) Ja, der Zuckerverband fordert eine solche Subvention für die Verwendung von Rübenschnitzeln zur Energieerzeugung. Doch die Einnahmen wären ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Nicht nur der Zuckerverband, sondern vor allen Dingen der Bauernverband hat viele wichtigere Forderungen, die wirklich helfen könnten. Der Bauernverband fordert zum Beispiel die angemessene Nutzung von Düngemitteln. Doch Sie alle verweigern das. Der Bauernverband fordert die volle Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen. Doch Sie alle verweigern das und wollen die Bauern dazu zwingen, 4 % ihrer Fläche stillzulegen. Der Bauernverband fordert die angemessene Nutzung von Pflanzenschutzmitteln. Doch Sie alle verweigern das. Gerade die Pflanzenschutzmittel wären für die Rübenbauern wichtig. Denn das Zuckerrübenbeizen ist notwendig, um die Blattlaus zu bekämpfen. Ein Blattlausbefall kann schnell 30 bis 40 % der Ernte vernichten. Wir brauchen also keine zusätzlichen Subventionen, um ihrer Klimareligion zu huldigen. Wir brauchen einfach nur anständige Bedingungen für den Anbau der landwirtschaftlichen Produkte. Anscheinend gehen diese guten Bedingungen für eine starke Landwirtschaft nur noch mit der AfD. (Beifall von der AfD – Kirsten Stich [SPD]: Ja, klar! Hier geht ja alles nur noch mit der AfD!) Wie wichtig solche Bedingungen sind, Frau Kollegin, zeigt sich am Beispiel der Zuckerfabrik in Warburg. Diese wurde vor über drei Jahren geschlossen. Der Betrieb aus dem Jahr 1882 hatte zwei Weltkriege überstanden. Die Fabrik stützte sich auf eine enge Verbindung zur regionalen Landwirtschaft. Rund 800 Landwirte bauten Zuckerrüben für das Werk an. Jährlich wurde bis zu einer halben Million Tonnen Zuckerrüben verarbeitet. Als Nebenprodukte entstanden Rübenschnitzel, Trockenschnitzel, Carbokalk sowie Melasse in Bioqualität für Kunden in ganz Deutschland. Alles wurde genutzt, nachhaltig und regional. Das war echter Umweltschutz. Doch wie so viele Fabriken wurde auch diese geschlossen – höchst effizient und doch nicht mehr rentabel. Stattdessen kommt der Zucker aus Brasilien. Ein letzter Punkt: Die Rübenschnitzel werden doch schon jetzt energetisch genutzt. Denn sie sind wertvolles Futter für Rinder, Schweine und auch die lieben Pferde. All diese Tiere verbrennen die Energie der Rübenschnitzel, wachsen und gedeihen. Das ist Bio pur, der Kreislauf der Natur. Besser geht es nicht. Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 27.01.2023

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André Kuper

Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem im vorliegenden Antrag beschriebenen Problem und dem Anliegen der Zuckerindustrie, das damit auch zum Ausdruck kommt, ist mein Haus bereits tätig geworden. Insofern will ich hier ein bisschen über die Gespräche und Aktivitäten des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie berichten und damit verdeutlichen, dass dieses auch die energetische Nutzung der Zuckerschnitzel im Blick hat. Wir halten es für nicht nachvollziehbar, dass die Zuckerrübenschnitzel von der EU nicht als fortschrittlicher Biobrennstoff eingestuft werden. Der Einsatz der Hackschnitzel als Biobrennstoff zur Erzeugung von Prozesswärme wäre ein Schritt hin zu der angestrebten Defossilisierung der Zuckerindustrie. Zwar könnten Unternehmen trotzdem Hackschnitzel einsetzen, jedoch müssten sie dann zur formalen CO - Kompensation entsprechende Emissionszertifikate zukaufen. Da die Einstufung als fortschrittlicher Biobrennstoff im Rahmen der Änderung der RED III hätte erfolgen müssen, war der Bund als Ansprechpartner für die EU-Ebene gefragt, im Europäischen Rat für eine entsprechende Position zu werben. Deswegen hat mein Ministerium den Dialog mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgenommen, um möglichst im laufenden Gesetzesverfahren tätig zu werden. Wir haben den Bund gebeten, sich möglichst auf EU-Ebene für die entsprechende Einstufung einzusetzen. Darüber hinaus wurde seitens der Landesregierung das Problem in Brüssel auch direkt auf EU-Ebene platziert. Das BMWK kommt in der Problematik zu einer anderen fachlichen Position und stellt die Kaskaden- und Mehrfachnutzung von Biomasse in den Vordergrund. Die energetische Nutzung wäre erst am Ende der Kaskade vorgesehen. Zudem werden die vorhin schon benannten Verdrängungseffekte auf dem Futtermittelmarkt befürchtet. Wir werden weiter für unsere Position werben; denn der Sachverhalt ist vor dem Hintergrund der Klimaund Energiekrise auch in einem anderen Licht zu bewerten. Wenn es uns gelingen soll, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen, müssen wir unsere Handlungsspielräume an jeder Stelle vollständig und aus unterschiedlichen Perspektiven überprüfen, abwägen und dann entscheiden. Stoffliche und energetische Nutzung im Grundsatz zu ermöglichen, um dann jeweils vor Ort innerhalb der Rahmenbedingungen entscheiden zu können, ist Landtag ein Aushandlungsprozess. Ich freue mich, dass dazu im Ausschuss beraten wird und diese beiden wichtigen Perspektiven dann auch aus dem Parlament rückgekoppelt werden können. Wir sehen diesem Bestreben fachlich positiv entgegen – sowohl aus Gründen der Energieversorgungssicherheit als auch bezogen auf die Idee, Klimaneutralität in der Zuckerindustrie zu unterstützen. Was aber nicht sein darf, ist, jetzt alte Forderungen unter einem möglichen Deckmantel der Klimaneutralität zu platzieren. Deswegen ist das Abwägen und Aushandeln von energetischer und stoffliche Nutzung entscheidend. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die FDP hat sich mit dem Abgeordneten Brockes noch einmal zu Wort gemeldet. Es verbleiben ihm 52 Sekunden.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rüße, Sie haben gemerkt, dass Ihre Ministerin und das grün geführte Wirtschaftsministerium bei dem Thema schon viel weiter sind als Sie. Deshalb springen Sie doch bitte an dieser Stelle über Ihren eigenen Schatten, und sorgen Sie mit dafür, dass wir gemeinsam ein starkes Signal setzen. Die Frau Ministerin benötigt in Berlin und in Brüssel eine breite Unterstützung des Parlaments. Danach hat sie gerade praktisch geschrien. Lassen Sie uns hier bei dem Thema gemeinsam Energiepolitik für unser Land machen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Brockes. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Daher schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, diesen Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diesen Vorschlag? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung Drucksache 18/2554 einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 3 Unternehmensbesteuerung in Deutschland modernisieren und international wettbewerbsfähig aufstellen! 27.01.2023 Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2570 Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht für die FDP der Abgeordnete Herr Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr hat Bundeskanzler Olaf Scholz eine Zeitenwende in der Außen- und Sicherheitspolitik ausgerufen. Das ist richtig, aber das deckt noch nicht vollständig alle aktuellen Notwendigkeiten ab. Durch die hinter uns liegenden mehrjährigen Krisen und geopolitischen Veränderungen hat sich auch die Wettbewerbsposition der deutschen Industrie leider verschlechtert. In dieser Woche erst hat eine neue KfW-Studie diagnostiziert: „Das Fundament für Wohlstand und Wachstum bröckelt“, und zwar durch einen Mangel an Innovation und durch schwache Produktivitätsentwicklung. Wir leben vor allem von unserer Substanz und verfrühstücken diese allmählich. Zugleich prognostiziert der Bundesverband der Deutschen Industrie – BDI – drohende Produktionsverlagerungen ins Ausland und stellt fest: (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Deutschland ist ein Hochsteuerland, muss aber ein global wettbewerbsfähiges Exportland bleiben. Deshalb sollten Abschreibungsmöglichkeiten verbessert und Unternehmenssteuern gesenkt werden, um einem international üblichen Standard zu entsprechen. Sowohl Nachbarländer im EU-Ausland als auch die USA haben in den letzten Jahren an Wettbewerbsfähigkeit aufgeholt. Auch der Internationale Währungsfonds – IWF – mahnt die Bundesregierung, den Standort Deutschland zu stärken. Ob Energieinfrastruktur, Fachkräfte oder Digitalisierung – überall sei die Bundesrepublik zurückgefallen. Das koste Produktivität und Wachstum. Rekordinflation, Defizite bei der Modernisierung, der Fachkräftemangel und die Preisexplosion bei der Energie treiben die Kosten für die Wirtschaft in unserem Land in die Höhe. Es wird daher höchste Zeit für eine zweite Zeitenwende, nämlich eine Zeitenwende in der Wirtschafts- und Finanzpolitik zur Revitalisierung des Standorts Deutschland. (Beifall von der FDP) Unsere heimischen Unternehmen müssen stärker werden, um die Erwartungen der Bevölkerung hinsichtlich sozialer Sicherheit und wirtschaftlichem Fortschritt bedienen zu können. Wir müssen sowohl die Produktivität erhöhen als auch die produktiven Kapazitäten ausbauen, um Arbeitsplätze sichern zu Landtag können. Anreize für Investitionen müssen verbessert, das Fachkräfteangebot gestärkt und unnötige bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Nach einem Jahrzehnt der Verteilungspolitik und der schuldenfinanzierten Nachfragestärkung brauchen wir eine ordnungspolitische Trendwende hin zu einer neuen Angebotspolitik. Wir brauchen eine steuerpolitische Brandmauer gegen immer neue Umverteilungsfantasien. Was uns deshalb in unserem Land hilft, ist beispielsweise Folgendes: eine bürokratiearme Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung, Tarifverbesserungen bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer, die Verbesserung degressiver Abschreibungsmöglichkeiten und steuerlicher Innovationsförderung, (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Aber nicht Steuerfreiheit!) ein global wirksamer Carbon-Leakage-Schutz ohne wettbewerbsverzerrende Sonderbelastung für die deutschen Produzenten, Herr Kollege. (Beifall von der FDP) Ministerpräsident Hendrik Wüst hat beim Neujahrsempfang der Niederrheinischen IHK in Duisburg erklärt, dass ihm die zuvor genannten Herausforderungen bewusst sind und wir diese Aufgaben angehen müssen. Er fordert zu Recht insbesondere Innovations- und Investitionsanreize. Daher fordern wir Sie als Regierung und Parlamentsmehrheit nun auf: Belassen Sie es nicht bei schönen Reden und intellektuellen Betrachtungen, kritisieren Sie nicht ständig die Bundespolitik, wie Sie es gerne tun, sondern legen Sie Ihre eigenen Vorschläge im Bundesrat vor. (Beifall von der FDP) Die Unterstützung der FDP ist Ihnen dabei sicher, wenn Sie uns unterstützen, ökonomische sinnvolle Vorhaben zur Stabilisierung und Modernisierung unseres Produktionsstandorts auf den Weg zu bringen. Machen Sie sich jetzt als Regierung und als schwarzgrüne Mehrheit auf den Weg, aber nicht nur mit Reden, sondern mit Handlungen, damit wir in NRW jetzt tatsächlich das machen, worauf es ankommt. Der Ministerpräsident hat genau diesen Anspruch formuliert. Er hat nicht gesagt, dass wir über das, worauf es ankommt, reden müssen, sondern er hat gesagt: Wir müssen machen, worauf es ankommt. Jetzt steht er im Wort und muss konkrete Fakten liefern. (Beifall von der FDP) Wir helfen Ihnen gerne dabei. Wir treten gerne mit Ihnen in den Diskurs über die Frage, wie man jetzt fachlich all das an PS auf die Straße bringt, was für unser Land dringend notwendig ist. Machen wir zugleich aus dem Hochsteuerland Nordrhein-Westfalen ein Hochinnovationsland Nordrhein-Westfalen und ein Hochproduktivitätsland Nordrhein-West-27.01.2023 falen. Die Bürger in unserem Land werden es uns danken, wenn sie zukünftig attraktive Arbeitsplätze finden und an der Wohlstandsentwicklung teilhaben können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die CDU hat der Abgeordnete Lehne das Wort.

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Olaf Lehne CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal freue ich mich, dass die Kollegen der FDP-Fraktion anscheinend unserem Ministerpräsidenten Henrik Wüst bei seiner Rede bei der Niederrheinischen IHK so gut zugehört haben. Sie haben die Rede sogar in Teilen einfach übernommen. Es ist zunächst richtig und wichtig, auf die enormen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft und insbesondere für die Industrie in Nordrhein-Westfalen hinzuweisen. Die schwarz-grüne Zukunftskoalition hat sich das Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen. Wir denken Wirtschaftspolitik und Klimaschutz zusammen und schaffen so die Grundlage für die notwendigen Transformationen unseres Landes und für nachhaltiges Wachstum. Dazu braucht es neben der Förderung von Investitionen in die Transformation vor allen Dingen die richtigen Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen, auch im Steuerrecht. Und da muss man leider feststellen, dass Sie unserem Ministerpräsidenten dann doch nicht gut genug zugehört haben. Was wir für Deutschland und Nordrhein-Westfalen benötigen, ist ein steuerpolitischer Dreiklang: Entrümpeln, Erneuern und Entlasten. Was sich in Ihrem Antrag findet, ist aber leider wieder nur ein Konvolut von Entlastungsfantasien – nicht aufeinander abgestimmt, wenig zielgerichtet und letztendlich sogar die Komplexität des Steuerrechts erhöhend. Lassen Sie mich dafür ein Beispiel bringen. Sie fordern die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung. Darüber, dass attraktive Abschreibungsregeln ein zielführendes Mittel für Investitionsanreize sein können, besteht kein Dissens. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Gleichzeitig liegen aber noch immer die unvollendeten Vorschläge Ihres Parteivorsitzenden und Bundesfinanzministers für eine sogenannte Super-AfA auf dem Tisch. Welche Wechselwirkungen ergeben sich hieraus? Was unsere Unternehmen brauchen, sind keine Dschungel- und Abschreibungsregeln. Sie brauchen eine klare Gesamtkonzeption mit attraktiven Regeln Landtag und vor allem geringerem bürokratischem Aufwand. Deshalb müssen wir nicht nur entlasten, sondern auch entrümpeln und erneuern. Ähnlich verhält es sich mit der Forschungsförderung. Sie fordern vor einer Evaluation und eventuellen Anpassungen bestehender Regelungen gleich eine Ausweitung auf einen gänzlich neuen Komplex. Vielen Unternehmen ist aber wenig damit geholfen, wenn so kurz nach der Einführung der steuerlichen Forschungsförderung im Jahre 2020 gleich wieder an den Grundlagen gerüttelt wird. Vollends abenteuerlich wird es aber bei der Gewerbesteuer, bei der Sie handstreichartig mal eben die Axt an das Grundgerüst der Kommunalfinanzen legen möchten. Wir verschließen uns keiner Reformdiskussion in diesem Bereich. Für uns ist aber völlig klar: Solche Diskussionen können immer nur gemeinsam mit der kommunalen Familie geführt werden und nicht über ihre Köpfe hinweg. Ich stelle fest: In der grundsätzlichen Analyse der Herausforderungen für unseren Wirtschafts- und insbesondere Industriestandort gibt es durchaus Gemeinsamkeiten. Was wir benötigen, sind attraktive Rahmenbedingungen, um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu stärken. Dazu gehört zweifelsfrei auch das Steuerrecht. Dieser Ansicht sind nicht nur Sie und wir, sondern ausweislich der Rede unseres Ministerpräsidenten bei der IHK teilt auch die Landesregierung diese Auffassung. Die CDU-Fraktion unterstützt die Landesregierung auf diesem Weg. Wir brauchen neben maßvollen und zielgerichteten Entlastungen, welche für die öffentlichen Haushalte zu leisten sind, vor allem auch Vereinfachungen und Bürokratieabbau. Der vorliegende Antrag der FDP greift hier viel zu kurz, indem er nahezu ausschließlich Entlastungsmaßnahmen aneinanderreiht. Ein Konzept fehlt. (Ralf Witzel [FDP]: Was sind denn Ihre Vor- schläge?) Im Übrigen frage ich mich, warum Sie den Weg über eine Bundesratsinitiative gehen wollen, statt zunächst einmal mit Ihrem Parteivorsitzenden und Bundesfinanzminister ein Konzept zu entwickeln. Wir werden daher Ihren Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Lehne. – Für die SDP spricht die Abgeordnete Frau Kirsch.

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Carolin Kirsch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Meine sehr verehrten Damen 27.01.2023 und Herren! Der uns vorliegende Antrag der FDP zur Reform des Unternehmenssteuerrechts reißt einige wichtige Themen an und geht doch am eigentlichen Problem vorbei. Unternehmensbesteuerung ist ein Aspekt für die Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherung in Deutschland. Das steht außer Frage. Das Problem in NRW ist derzeit aber vor allem, dass die Landesregierung nichts gegen die drohende Deindustrialisierung unseres Bundeslandes unternimmt. (Beifall von der SPD) Noch schlimmer ist: Man hat den Eindruck, sie schaut einfach weg oder befördert sie. Ja, es ist völlig richtig: Die nordrhein-westfälische Wirtschaft steht in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Ich bezweifle aber, dass sich die Herausforderungen der Transformation vor allem durch eine Reform der Unternehmensbesteuerung lösen lassen, wie es Ihr Antrag suggeriert. Ihre Vorschläge zur Anpassung des Unternehmenssteuerrechts geben vieles von dem wieder, was auch das Institut der Deutschen Wirtschaft in seinen steuerpolitischen Zielen für die aktuelle Legislaturperiode im Bund beschreibt. Ich gebe Ihnen recht, dass die Einführung des Inflation Reduction Acts zu einem erheblichen Ungleichgewicht des globalen Wettbewerbs führt. Das ändern wir aber nicht dadurch, dass wir an ein paar Schrauben in unserem Unternehmenssteuerrecht drehen. Vielmehr kommt es jetzt darauf an, dass die EU mit Blick auf Subventionen und Anreize für grüne Technologie angemessen reagiert, ohne in eine Subventionsspirale zu geraten. Es ist auch unbestritten, dass steuerliche Anreize für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung sinnvoll sind. Doch das haben wir längst vereinbart. Jetzt ist bekanntermaßen der Bundesfinanzminister gefragt. Dieser hat nach eigener Aussage die Investitionsprämie griffbereit in der Schublade, möchte sie aber angesichts der aktuellen Krise im Jahr 2023 noch nicht auf den Weg bringen. Ich habe Verständnis dafür, dass Unternehmen gerade angesichts der gewaltigen Belastungen durch die Energiekrise besonders sorgenvoll auf Carbon Leakage und kritisch auf ihre Steuerlast schauen. Wir müssen natürlich immer wieder kritisch prüfen, wo Steuerentlastungen Sinn machen und Regelungen vereinfacht werden können. Mein Eindruck ist, dass viele Verfahren viel zu aufwendig sind. Das belastet die Unternehmen, aber auch die Finanzverwaltung enorm. Wenn aber lediglich auf die Steuerpolitik geschaut wird, greift es viel zu kurz. Wir sollten uns mit Blick auf NRW und die Verantwortung der Landesregierung auf das konzentrieren, was für die Unternehmen hier zur notwendigen Transformation mindestens genauso wichtig Landtag ist: eine moderne Infrastruktur, sichere und saubere Energie und flächendeckende Digitalisierung, gute Bildung und gut ausgebildete Fachkräfte, eine innovative Forschungslandschaft, weniger Bürokratie, schnelle Planungsverfahren und eine moderne und leistungsfähige Verwaltung. Das sind die eigentlichen Stellschrauben für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, an denen wir drehen müssen, und da ist erkennbar sehr viel zu tun. Man sollte dabei nicht vergessen, dass dies alles nicht nur durch Lohn- und Umsatzsteuer erwirtschaftet werden kann. Auch und gerade die Unternehmen müssen einen angemessenen Beitrag leisten. (Beifall von der SPD) Wenn man für Unternehmen Entlastung schaffen möchte, muss man auch sagen, wie die drohenden Steuerausfälle kompensiert werden. Es darf nicht sein, dass die Menschen und Kommunen noch stärker belastet werden. Noch eine Anekdote zum Schluss: Unser Ministerpräsident war nicht nur beim Neujahrsempfang der Niederrheinischen IHK; auch die IHK Köln hatte ihn zu ihrem Neujahrsempfang eingeladen. Ich durfte dabei sein. Die Präsidentin der IHK begrüßte den Ministerpräsidenten mit der Frage, wie er die Deindustrialisierung des Landes aufhalten wolle. Diese Frage beantwortete er nicht, sondern er verwies – das scheint seine Standardrede bei IHK-Empfängen zu sein – auch hier auf eine Reform des Unternehmenssteuerrechts, ohne dies weiter zu erklären. Offensichtlich hatte die IHK aber auch nicht mit einer konkreten Antwort gerechnet. Das zweite Grußwort an diesem Abend kam von Amy Gutmann, der amerikanischen Botschafterin, die den Inflation Reduction Act anpries – ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Dass in meiner Heimatstadt Köln bei Ford nun über 3.000 Menschen um ihren Job bangen müssen, werden wir leider nicht mit niedrigen Steuersätzen verhindern. Es ist ein Warnsignal dafür, was passiert, wenn man die Transformation verschläft. Ausbaden müssen das dann meistens die Beschäftigten. Das müssen wir verhindern. (Beifall von der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, machen Sie es bitte der Landesregierung nicht so einfach, indem Sie ihr erlauben, sich aus der eigenen Verantwortung für den Wirtschaftsstandort NRW zu stehlen. Durch die Richtung des Antrags werden die falschen Prioritäten gesetzt. Wir lehnen den Antrag daher ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD) 27.01.2023

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kirsch. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Herr Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Lesen Ihres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, war ich kurz positiv überrascht. Sie wollen Steuerdumping verhindern, lese ich dort auf der zweiten Seite. Da sind wir zweifellos bei Ihnen. Doch schon im nächsten Satz ist die bekannte FDP-Rhetorik zurück: Sie wollen Steuern senken. (Ralf Witzel [FDP]: Ja, klar!) Im übernächsten Satz lese ich dann auch für wen. Sie fordern den vollständigen Wegfall des Solidaritätszuschlags. Nur um das einmal festzuhalten: Für die meisten Menschen in Deutschland ist der Solidaritätszuschlag bereits abgeschafft. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Nur die Bestverdienenden zahlen ihn immer noch. So schnell kann es also gehen: von einem sinnvollen Ansatz zur FDP-Klientelpolitik in nur zwei Sätzen. (Beifall von den GRÜNEN – Fortgesetzt Zu- rufe von Ralf Witzel [FDP] – Mehrdad Mosto- fizadeh [GRÜNE]: Hör mal zu!) Ich finde das ausgesprochen schade, denn über Steuerdumping hätte ich sehr gerne mit Ihnen diskutiert. FDP-Initiativen mit der Intention von Steuersenkungen für Besserverdiener haben in diesem Haus eine gewisse Tradition: Im Juni war es die Grundsteuer, im September der Abbau der kalten Progression, im Dezember waren höhere Erbschaftsteuerfreibeträge an der Reihe. Jetzt ist es die ersatzlose Streichung des Solidaritätszuschlags und die faktische Abschaffung der Gewerbesteuer. Ich bin wirklich gespannt, was als nächstes kommt. Bleiben wir bei Ihrem heutigen Antrag. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Sie sprechen sich zum einen für eine bürokratiearme Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung aus. Das ist zweifellos ein sinnvolles Ziel. Ich weiß aber nicht, ob wir dafür unbedingt eine Bundesratsinitiative brauchen. Ich glaube, ein Anruf beim Bundesfinanzminister hätte es auch getan, und ich gehe davon aus, dass Ihnen die Telefonnummer noch zur Hand sein sollte. Zweitens fordern Sie Steuersenkungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer und den Wegfall des Solidaritätszuschlags. Da Ihnen bewusst ist, dass Sie damit auch eine Reduzierung der Steuereinnahmen Nordrhein-Westfalens verlangen, fehlt Landtag hier allerdings ein Aspekt: Was wollen Sie aus dem Landeshaushalt herausstreichen, um die Verluste zu kompensieren? Ich bin wirklich gespannt auf Ihre Vorschläge. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Da wird nichts kom- men!) – Ja, das ist auch meine Befürchtung. So ist auch meine Erfahrung aus den letzten Haushaltberatungen, aber man wird ja immer schlauer. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Ihre dritte Forderung ist die faktische Abschaffung der Gewerbesteuer. Das ist ein eher fragwürdiges Signal an unsere Kommunen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das Ge- betbuch der Neoliberalen! – Ralf Witzel [FDP]: Grundkenntnisse!) Zur Kompensation schlagen Sie unter anderem einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer vor. Doch wenn der kommunale Anteil steigt, sinkt entweder automatisch der Anteil des Bundes oder der Länder. Wessen Einnahmen wollen Sie hier also schwächen? Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, lieber Herr Witzel, Sie sehen, auch dieser Antrag hinterlässt bei uns viele Fragezeichen. Doch Sie wollen diese Fragen nicht im Ausschuss diskutieren, sondern stellen Ihren Antrag zur direkten Abstimmung. Das finde ich schade, aber aus unserer Sicht ist er deshalb nicht zustimmungsfähig. Wir werden ihn deshalb heute ablehnen müssen. (Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Was sind denn Ihre Antworten? Dazu haben Sie leider nichts gesagt!)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Rock. – Für die AfD hat nun der Abgeordnete Dr. Beucker das Wort.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, sehr geehrter Herren! Es wird langweilig. Schon wieder versucht die FDP die Oppositionsrolle in NRW zu nutzen, um ihre Nutzlosigkeit in der Bundesregierung zu bemänteln. Der Bundesfinanzminister und frühere NRW-Fraktionsvorsitzende würde wohl gerne die Steuern senken, aber die Koalitionspartner im Bund, SPD und Grüne, eher nicht. Deshalb kommt jetzt dieser Antrag der FDP-Fraktion, damit die FDP trotzdem so tun kann, als ob mit ihr Steuersenkungen realistisch wären. Im Bund unterwerfen Sie sich gern dem links-grünen Zeitgeist und sind der willige Steigbügelhalter für SPD und Grüne. Hier in diesem Landtag opponieren Sie dann ostentativ gegen Ihren Koalitionspartner im Bund, die Grünen. 27.01.2023 Bis mindestens zur Bundestagswahl 2025 werden wir diese Art von Opposition hier in NRW wohl ertragen müssen: hier scheinbar bürgerlich-wirtschaftsfreundliche Anträge, dort, in Berlin, Bücklingstum vor den Koalitionspartnern und zur Belohnung ein überflüssiger Posten als Anschlussverwendung für abgehalfterte Landesminister, die sich für einfache NRW-Abgeordnete zu schade sind – ein scheinheiliges parlamentarisches Schauspiel. Es stellt sich doch zunächst die Frage nach dem Anruf beim Bundesfinanzminister, auf die andere auch schon gekommen sind. Wieso ist Herr Lindner zu mutlos, einfach entsprechende Gesetzentwürfe im Bund vorzulegen? Das wäre der konsequente Weg aus der rot-grünen Bevormundung. Warum haben Sie diesen Antrag nicht schon eingebracht, als Sie noch in der Regierungsverantwortung waren? Denn er enthält viele richtige Punkte, die wir ausdrücklich begrüßen, zum Beispiel die Entlastung der Unternehmen und die Reduzierung von Steuern, die endgültige Abschaffung des sogenannten Solizuschlags, das Bekenntnis zum Industriestandort NRW und die bürokratiearme Ausgestaltung der Besteuerung. Das sind alles auch AfD-Forderungen. Auch scheinen Sie die Idee der AfD, Steuern zugunsten eines Hebesatzes bei der Einkommensteuer oder anderen Steuern abzuschaffen, aufzunehmen; wir haben das ja schon bei der Grundsteuer gefordert. Sehr gut, liebe Kollegen von der FDP! Sie machen richtig gute AfD-Politik. Die Industrie im Besonderen verliert massiv an Wettbewerbsfähigkeit. Das liegt zwar auch an der hohen Steuer- und Abgabenbelastung, aber nun vor allem an der falschen Energiepolitik durch die Ampel in Berlin, deren Teil die FDP ist. Eine andere Energiepolitik mit der Kernkraft als Übergangstechnik würde die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie massiv verbessern und das Vertrauen in den Standort Deutschland stärken. Es müssen nämlich erst einmal Gewinne vorhanden sein, bevor der Staat überhaupt etwas wegbesteuern kann. Eine Entlastung der Unternehmen wäre allein schon geboten, um die Mittel nicht in schädliche Projekte aus dem rot-grünen Wolkenkuckucksheim fließen zu lassen. (Ralf Witzel [FDP]: Was?) Die Unternehmen und hart arbeitenden Menschen erreichen mit dem Geld auf jeden Fall mehr an Innovationen und Arbeitsplätzen, als es SPD und Grüne hier hinbekommen werden. Ihr Antrag atmet aber auch den Geist der Church of Global Warming und ist deswegen Duckmäusertum. Wir sind keine Befürworter der CO -Bepreisung, solange das nicht weltweit gilt. Solange dies nur in Europa umgesetzt wird, schadet es der EU-Wirtschaft und hat zudem null Effekt auf das Weltklima. Landtag Wir werden dem Antrag zustimmen, auch wenn er nur Teil des FDP-Spektakels ist. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Herr Lindner und Ihre Bundestagsfraktion sollten Gesetzesvorschläge vorlegen. Trauen Sie sich doch einfach, nach Mehrheiten jenseits von SPD und Grünen zu suchen. – Danke. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Optendrenk das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Steuerpolitik ist zu einem wesentlichen Teil Standortpolitik. Das gilt auch für die Unternehmensbesteuerung. Die Unternehmen in unserem Land stehen durch den russischen Vernichtungskrieg in der Ukraine und die daraus resultierenden Folgen vor neuen Herausforderungen. Lieferengpässe, Inflation und Preissteigerungen vor allem in Europa belasten unsere Unternehmen. Nordrhein-Westfalen trifft dies besonders hart, da unsere Wirtschaft von viel Grundstoffindustrie geprägt ist. Hinzu kommt, dass die USA mit günstigen Energiepreisen und Steuererleichterungen in der derzeitigen Krise viele deutsche Unternehmen anlocken. (Ralf Witzel [FDP]: Aha!) Die EU-Taxonomie und das Lieferkettengesetz machen vieles noch ein bisschen schwerer. (Beifall von Ralf Witzel [FDP] – Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) Nordrhein-Westfalen ist eine der wichtigsten Industrieregionen der Welt und soll das auch bleiben. Dafür ist eine Reform des Unternehmenssteuerrechts notwendig. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Das Unternehmenssteuerrecht muss entrümpelt, entlastet und erneuert werden, wie es unser Ministerpräsident Hendrik Wüst bereits betont hat. Denn erfolgreichen Unternehmen in unserem Land kommt vor allem zugute, dass sie die Ausbildungsplätze schaffen, auf denen anschließend die jungen Menschen arbeiten können, mit denen auf Dauer Wertschöpfung erzielt wird. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) 27.01.2023 Diese Unternehmen tragen gleichzeitig zur Bildung und zum Wohlstand bei und sind eine wesentliche Säule unseres Sozialstaats. (Ralf Witzel [FDP]: Genau das!) Eine Reform des Unternehmenssteuerrechts ist daher notwendig. (Beifall von Dietmar Brockes [FDP] und Ralf Witzel [FDP]) Herr Kollege Witzel, bis zu diesem Punkt sind wir uns einig. Beim Blick auf Ihren Antrag kann ich Ihnen aber nur das bestätigen, was auch der Kollege Lehne und der Kollege Rock gesagt haben: Ihre Maßnahmen greifen zu kurz, und sie sind ein Sammelsurium. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der FDP) Wenn etwa neue Regeln eingeführt werden sollen, müssen Unternehmen auch Zeit haben, sich darauf einzustellen. Mir wurde als Finanzminister im ersten halben Jahr meiner Amtszeit mehrfach gesagt, dass Unternehmen nicht nur eine Unternehmenssteuerreform brauchen, sondern auch mal einen Zeitraum, in dem das gleiche Recht gilt. Sie können schon sehen, dass das durch die Bundesregierung gerade in der Coronapandemie an der einen oder anderen Stelle vorbildlich falsch gemacht wurde. Die zwischenzeitliche Wiedereinführung der Abschreibungsmöglichkeiten der degressiven AfA in der Coronasteuergesetzgebung war für einen kurzen Zeitraum gewählt und wurde dann mehrfach jeweils befristet verlängert. Das schafft keine Planungssicherheit. Auch wenn man darüber nachdenken kann, ob man ein Instrument für richtig hält, muss man es verlässlich machen, weil Unternehmen wie Bürgerinnen und Bürger planen müssen. Ein konstantes, ein verlässliches Steuerrecht ist auch ein Standortvorteil. Ihr Vorschlag zur Gewerbesteuer würde unsere Kommunen mehr oder minder ruinieren. Sie möchten die Gewerbesteuer durch ein anderes Modell ersetzen – aber über den Kopf der Kommunen hinweg. Erklären Sie das bitte einmal den Kommunalpolitikern Ihrer eigenen Partei. Die Gewerbesteuer ist – neben der Zuweisung von Mitteln aus dem Land – eine zentrale Finanzierungsquelle der Kommunen. Für uns kommt deshalb ein Alleingang, wie Sie ihn vorschlagen, nicht infrage. Planungssicherheit – ich habe es schon gesagt – ist ein wesentlicher Punkt. Deshalb sind manche an sich gut gemeinte Regelungen nicht sinnvoll und entwerten sich selbst. Wir als Landesregierung setzen uns bereits jetzt intensiv für effektiven und wirksamen Carbon- und Landtag Investment-Leakage-Schutz ein. Das geschieht immer auch in der Abwägung mit der nationalen und der europäischen Klimaschutzpolitik. Sie sehen: Vieles von dem, was Sie fordern und was sinnvoll ist, setzen wir bereits um. Manches, was Sie fordern, ist hingegen ein Schnellschuss oder nicht umsetzbar. Anderes ist wiederum realitätsfern. Eine Unternehmenssteuerreform ist notwendig. Doch der vorliegende Antrag ist dazu nicht geeignet. Wir werden uns weiterhin auf Bundesebene für zukunftsfähige, gute und nachhaltige Lösungen einsetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Wir kommen somit zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Also stimmen wir über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/2570 ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/2570 abgelehnt. Wir kommen zu: 4 Die Landesregierung muss ein klares Zeichen setzen: Ja zu Bürgerrechten – nein zur Vorratsdatenspeicherung! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/2559 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Tritschler das Wort.

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Sven Werner Tritschler AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um die Jahreswende wurden zwei Brüder, iranische Staatsangehörige, hier in NRW, in Castrop-Rauxel, festgenommen, weil sie einen Terroranschlag mit Kriegsbzw. Biowaffen planten. Der Hinweis dazu kam, wie wir inzwischen wissen, von einem amerikanischen Geheimdienst. Die deutschen und nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden waren dagegen zunächst ahnungslos. Wie wir mittlerweile herausfinden mussten, war zumindest einer der Täter wegen versuchten Mordes vorbestraft, nachdem er zuvor schon wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte verurteilt worden war. Überdies saß er zum Zeitpunkt seiner 27.01.2023 Festnahme in einer Entziehungsanstalt in Hagen, durfte aber wohl am Wochenende bei seiner Familie übernachten. Aus einem solchen Sachverhalt ergibt sich eine Reihe peinlicher Fragen an einen Innenminister, ja, an eine ganze Regierung. Zuallererst würden die meisten Menschen wohl mit Recht fragen: Warum ist so jemand noch hier, ein Schläger, ein verkappter Mörder mit Suchtproblemen? Warum darf der Steuerzahler ihm noch einen Kuraufenthalt bezahlen, den er offenbar nutzt, um Terroranschläge zu planen? Unser Innenminister Reul von der CDU kommt offenbar nicht auf solche Fragen. Er fordert, was er immer wieder fordert, wenn sein Apparat mal wieder ein bisschen suboptimal gearbeitet hat: die Vorratsdatenspeicherung, also die massenhafte und anlasslose Speicherung der Daten unschuldiger und unbescholtener Bürger. Das Thema zieht sich bei Herrn Reul ja fast wie ein roter Faden durch die Karriere. Als in der letzten Legislaturperiode der Kindesmissbrauchskandal in Lügde aufgedeckt wurde, war dies auch eine der ersten Forderungen. Man sprach weniger über versagende, ignorante oder bestenfalls noch überlastete Behörden, Jugendämter und Justiz. Nein, auch da war angeblich die Vorratsdatenspeicherung das Allheilmittel und auch ein genehmes Ablenkungsmittel, um ein wenig Verantwortung zu verschleiern. Aber was heißt das konkret? Was heißt „Vorratsdatenspeicherung“? Praktisch heißt das, dass jeder Netzbetreiber, jeder Internetdienstanbieter staatlicherseits gezwungen wird, alle Verbindungsdaten – zum Beispiel, wer mit wem telefoniert und wer was im Internet macht – auf gewaltige Datenhalden zu legen und sie auf behördliche Anfrage herauszugeben, und zwar ohne jeden Verdacht oder sonstigen Anlass. Von diesem Albtraum für jeden Datenschützer träumt man in Brüssel übrigens schon lange. 2005 stimmte das EU-Parlament dafür. Getragen wurde der Beschluss vor allem von der EVP-Fraktion. Deren Schattenberichterstatter war damals kein Geringerer als Herr Reul. Das ganze Vorhaben scheiterte dann am EuGH, der feststellte, dass die EU-Richtlinie gegen die Grundrechtecharta verstoße. Aber so etwas hat ihn nicht angefochten. Bei jeder passenden und vor allem auch unpassenden Gelegenheit zaubert er die Vorratsdatenspeicherung wieder wie ein Kaninchen aus dem Hut. Damit ist er leider nicht alleine. Ein großer Befürworter dieser Politik, die immer wieder auch fälschlicherweise mit dem Schutz vor Kinderpornografie in Verbindung gebracht wird, war ausgerechnet der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy. Aber gut; der war natürlich ein ausgewiesener Experte auf dem Feld. Landtag Meine Damen und Herren, viele Bürger sind es leid, und wir sind da an ihrer Seite. Sie versagen beim Schutz unserer Grenze. Sie versagen beim Schutz vor Straftätern. Sie versagen beim Abschieben ausländischer Krimineller, wie wir es auch gerade wieder bei den Messerattentaten erlebt haben. Ja, Sie sind offensichtlich nicht einmal bereit, diese Probleme anzugehen, weil Sie sich nicht trauen oder zu unehrlich dafür sind. Wir brauchen keine Feuerwerksverbote, weil eine kleine und klar umgrenzte Minderheit Feuerwerkskörper gerne auf Polizei und Feuerwehr abfeuert. Wir brauchen kein verschärftes Waffenrecht, weil gewisse Personengruppen – sicher keine Jäger und Sportschützen – unverantwortlich mit Waffen umgehen. Wir brauchen keine Vorratsdatenspeicherung, weil unsere Behörden nicht in der Lage sind, vorbestrafte, suchtkranke verkappte Mörder mit fremder Staatsbürgerschaft außer Landes zu schaffen. Das alles wird die Probleme nicht lösen, solange unsere Regierung und die Politik nicht gewillt sind, den wirklichen Ursachen ins Auge zu sehen. Es wird vor allem aber nicht das Ende der Fahnenstange sein. In Brüssel träumt man schon vom nächsten Überwachungsmonstrum, der Chat-Kontrolle. Behörden sollen am liebsten alles mitlesen können, was per WhatsApp, Telegram oder sonst wie ausgetauscht wird. Dazu kommt von unserer Seite ein klares Nein. Wir brauchen keinen Überwachungs- und Polizeistaat. Wir brauchen einen Staat, der dann auch mit Verantwortung in elementaren Bereichen wie dem Schutz unserer Grenzen gerecht wird. Ob Schwarz-Gelb, Schwarz-Grün oder die Ampel – die Bürgerrechte schützt hier im Land die AfD. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der CDU spricht nun Kollegin Angela Erwin.

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Angela Erwin CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir den vorliegenden Antrag der AfD anschaue, dann frage ich mich, ob Sie sich ernsthaft mit dem Urteil des EuGH aus September letzten Jahres auseinandergesetzt haben. Mein Eindruck ist: Nein. In Ihrem Antrag geht nämlich einiges durcheinander. Deshalb will ich die rechtliche Situation noch einmal kurz skizieren. Der EuGH urteilte letztes Jahr, dass eine allgemeine und unterschiedslose Verkehrsdatenspeicherung unzulässig sei, die bisherige deutsche Regelung mithin mit Unionsrecht unvereinbar ist. Gleichzeitig eröffnete der EuGH jedoch Spielräume, in denen die Speicherung von IP-Adressen möglich ist, nämlich 27.01.2023 zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität für einen auf das Notwendige begrenzten Zeitraum. Damit, also mit dem Urteil des EuGH, steht der Weg in Deutschland offen, eine neue, eine rechtskonforme Regelung der Verkehrsdatenspeicherung vorzulegen. Diesen Weg, diesen Rechtsrahmen, gilt es nun schnellstmöglich und vor allem vollumfänglich auszunutzen. Häufig ist die IP-Adresse ja die einzige Spur zum Täter. Die Frage, wie es möglich ist, digitale Spuren, die vergleichbar mit Autokennzeichen im realen Leben sind, im Sinne von Ermittlungen zu verwerten, muss schleunigst beantwortet werden. Hier brauchen wir schnellstmöglich Abhilfe; denn unsere Ermittler warten nicht nur darauf, nein, sie brauchen dieses Instrument dringend, um den Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie, aber auch gegen Terrorismus wirksam ausüben zu können. Wenn in dem Antrag davon gesprochen wird, dass das Urteil in eigener Interpretation ausgenutzt werde, dann sträuben sich mir die Nackenhaare. Ich möchte das noch einmal ganz deutlich betonen. Es geht hier nicht um Interpretation. Der EuGH hat einen klaren Rechtsrahmen gesetzt, in dem die Speicherung von IP-Adressen möglich ist, und zwar unter Berücksichtigung und Abwägung aller Grundrechte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen: Der Bundesgesetzgeber ist gefordert, nun eine rechtskonforme Regelung der Verkehrsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der höchstrichterlich festgelegten Ausnahmeregelung vorzulegen. Vier Monate sind leider bereits verstrichen. Instrumente wie das vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren helfen nicht weiter; denn dort, wo keine Daten mehr zum Einfrieren sind, lässt sich nichts mehr ermitteln. Ich empfehle allen, einmal mit den Ermittlerinnen und Ermittlern zu sprechen. Diese werden Ihnen erklären, dass diese Variante der Ausgestaltung wirkungslos und damit nicht zielführend ist. Der EuGH hat einen klaren Rechtsrahmen eröffnet, in dem es zulässig ist, IP-Adressen zu speichern und damit unseren Ermittlungsbehörden ein weiteres wichtiges Werkzeug im Kampf gegen schwere Kriminalität an die Hand zu geben. Auch wenn das Thema die Bundesgesetzgebung betrifft, will ich heute noch einige Fragen aufwerfen. Wollen wir, dass Kindesmissbrauch und Kinderpornografie wirksam verfolgt werden können, weil wir die entsprechenden IP-Adressen und damit Täter zuordnen können? Wollen wir, dass terroristische Anschläge – wir hatten gerade den Fall in Castrop-Rauxel – aufgedeckt werden können, indem wir frühzeitig wissen, wer was weiß und wer was plant? – Ich sage ganz klar: Ja. Deshalb brauchen wir die rechtskonforme Verkehrsdatenspeicherung, und zwar besser gestern als Landtag morgen. Es ist Zeit, dass der Bundesgesetzgeber nun handelt. Es ist Zeit, die Opfer und Ermittlungsbehörden nicht länger im Regen stehen zu lassen. Den heutigen Antrag der AfD lehnen wir ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Ina Blumenthal das Wort.

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Ina Blumenthal SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst am Donnerstag der letzten Woche wurde ein Antrag mit einem ganz ähnlichen Tenor im Bundestag debattiert. Antragsteller dort war Die Linke. Während selbst Die Linke im Bundestag allerdings wesentlich realitätsnäher und sachorientierter argumentiert hat und sich auf die aktuelle Debatte der CSA Directive auf EU-Ebene bezog, bietet der hier vorliegende Antrag der AfD eigentlich keinen einzigen substanziellen neuen Fakt. (Beifall von der SPD) Denn Sie zitieren hier hauptsächlich Positionen der SPD, allen voran sogar ein Beispiel des netzpolitischen Vereins D64. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Warum sollte ich also meiner Fraktion nun anraten, SPD-Positionen in einem AfD-Antrag zuzustimmen, Herr Tritschler, wenn wir mit Lars Klingbeil und Saskia Esken dezidierte Gegner der allgemeinen Vorratsdatenspeicherung sogar an der Spitze der Partei haben? (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Aber ganz anders als die AfD-Fraktion duckt sich die SPD nicht einfach bei innenpolitischen Debatten weg, sondern will natürlich die Strafverfolgungsbehörden dabei unterstützen, ihre Arbeit effektiv und zielführend auszuüben. Genau aus diesem Grund sitzen in der neuen Bundestagsfraktion unter anderem erfahrene Kriminalbeamte wie der ehemalige Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler aus Mülheim. Er und meine Kolleginnen Carmen Wegge und Anna Kassautzki arbeiten seit Beginn der Periode an der Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Polizei unter Einhaltung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das sind nicht immer einfache Debatten – auch innerhalb der SPD. Aber die Ampelkoalition hat hier entsprechende Punkte im Koalitionsvertrag vereinbart. Es bleibt also zu sagen: Hätte die AfD tatsächlich eine Debatte in der Sache gewünscht, dann würden 27.01.2023 wir heute nicht direkt im Plenum abstimmen. Deshalb ist Ihnen unsere Ablehnung dieses Antrags sicher. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen spricht nun Kollegin Julia Eisentraut.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag hat es vollbracht, bereits im ersten Satz unrichtige Tatsachenbehauptungen aufzustellen, indem er dem Innenminister Worte in den Mund legt, die dieser nie gesagt hat. Herr Innenminister Reul hat davon gesprochen, die rechtlichen Möglichkeiten, die das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung eröffnet, zu nutzen, um Verbrechen besser aufklären zu können. Keinesfalls hat er in seinen Äußerungen also das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts außer Betracht gelassen. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Es offenbart eine gewisse Komik, wenn zu Beginn des Antrags das legitime Ziel der effektiven Strafverfolgung, welchem die Vorratsdatenspeicherung dienen soll, nicht einmal als solches anerkannt wird, im letzten Satz aber die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft in Deutschland gewohnt unsachlich diskreditiert wird. Mehr Widerspruch ist nicht möglich. Daran anknüpfend verkennt und missachtet der Antrag konsequent die grundgesetzliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und stellt auch hier falsche Tatsachenbehauptungen in Bezug auf geplante Vorhaben der Bundesregierung auf. Ich empfehle dringend die Lektüre des Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 Grundgesetz, aus der hervorgeht, dass der Bund für die Gesetzgebung im Bereich der Telekommunikation zuständig ist. Das geht auch aus dem Urteil des EuGH hervor, welches sich ja gerade auf bundesgesetzliche Normen aus dem Telekommunikationsgesetz bezog. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Warum be- schäftigt sich dann der Innenminister damit?) Dafür müsste man das Urteil aber auch mal wirklich lesen. Weiterhin ist auf Bundesebene die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung nicht geplant. Zu der Ausgestaltung eines möglichen Quick-Freeze-Verfahrens liegt ebenfalls noch kein abgestimmter Regierungsentwurf vor. Wie gefordert, beschäftigt sich die Bundesregierung bereits seit einiger Zeit mit Alternativen, ohne dass Landtag es dazu einer Aufforderung bedurft hätte. Die Beschäftigung mit der realen Regierungspolitik statt mit ausgedachten Vorhaltungen wäre ratsam. Im Schlusssatz offenbart der Antrag dann mal wieder, wie wenig es Ihnen um Grund- und Freiheitsrechte geht, aber um populistische und abgedroschene Phrasen aus dem Jahr 2015. Einen sachlichen Zusammenhang zwischen der Einwanderungspolitik und der Diskussion um Vorratsdatenspeicherung gibt es schlicht nicht. Damit ist zu dem Antrag eigentlich auch schon zu viel gesagt. Wir lehnen ihn selbstverständlich ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion der FDP spricht nun der Abgeordnete Marc Lürbke.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einmal nachgeschaut. Seit 16 Jahren beschäftigen wir uns mit der Debatte um Vorratsdatenspeicherung. Wir haben dieses Thema regelmäßig immer wieder auf dem Tisch – jetzt nun ausgerechnet von der AfD. Wenn ich den Antrag der AfD so lese, also der selbst ernannten Gralshüter der Freiheit – Herr Tritschler, Sie haben sich hier gerade als Wahrer der Bürgerrechte bezeichnet; puh –, dann frage ich mich: Glauben Sie das selbst? (Sven Werner Tritschler [AfD]: Mehr als Sie!) Selbst im Antrag zur digitalen Vorratsdatenspeicherung schaffen Sie es noch – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, Ressentiments gegen Einwanderung zu schüren (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) und – Zitat – „ganz analog“ über rechtsfreie Räume aufgrund unkontrollierter Grenzen zu fabulieren. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Erzählen Sie uns bitte nichts von Freiheitsrechten in diesem Parlament. Bitte nicht! (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Zum Thema: Der 20. September des vergangenen Jahres, an dem die Entscheidung des EuGH fiel, war ein guter Tag für die Freiheit und ein guter Tag für die Bürgerrechte. Die Debatte um eine anlasslose allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist damit nun endgültig Geschichte. Ich hoffe, das vereinfacht und sortiert vielleicht endlich nach Jahren ein wenig diese Diskussion. 27.01.2023 Jetzt gilt es, auf Basis der Rechtsprechung in unserem demokratischen Rechtsstaat alles dafür zu tun, unseren Ermittlern verfassungsfeste und wirksame Instrumente an die Hand zu geben, um schwere und schwerste Straftaten effektiv bekämpfen zu können. Der Bund und der Bundesjustizminister haben sich richtigerweise aufgemacht, damit Daten rechtssicher, anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können – Stichwort „Quick Freeze“. Liebe Angela Erwin, in Richtung der CDU sage ich: Sie haben gerade beklagt, dass jetzt schon wieder vier Monate nach dieser Entscheidung des EuGH verstrichen sind. Zur Wahrheit gehört aber auch: Einen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung, der Bestand vor dem EuGH gehabt hätte, hat die Union auch in 16 Jahren niemals auf den Weg gebracht. Immer wieder Krokodilstränen – nicht gerade von Ihnen, aber sehr häufig aus den Reihen der Union – wegen etwas zu vergießen, was gar nicht durchsetzbar und einsetzbar ist, muss endlich aufhören. Das bringt uns auch keinen Deut weiter. Deswegen lassen Sie uns jetzt lieber über verfassungsgemäße Instrumente, die konkret helfen, um schwerste Verbrechen wie gerade Kindesmissbrauch effektiver bekämpfen zu können, reden. Und das ist genau der Punkt. Diese Instrumente müssen konkret helfen, und sie müssen vor allen Dingen verfassungskonform sein. Das gilt zum Beispiel für die Frage: Wie bekämpfen wir effektiver sexualisierte Gewalt an Kindern? – Diese Frage ist ohne Wenn und Aber ganz dringend zu beantworten. Es ist notwendig, dass wir darüber diskutieren. Denn auch für mich ist es nicht akzeptabel, dass jedes Jahr beim BKA Tausende Fälle und Hinweise des NCMEP, also des National Center for Missing & Exploited Children, mit Deutschland- und NRW-Bezug versanden, weil der einzige Ermittlungsansatz eben genau diese IP-Adresse ist und dann die Ermittlungen ins Leere laufen. Deswegen muss man darüber diskutieren, wie man das, was das EuGH-Urteil zur Verfolgung schwerer und schwerster Straftaten ermöglicht, um IP-Adressen rechtssicher zu speichern, jetzt bestmöglich in Einklang bringt mit der Verfassung und mit Bürgerrechten, aber beispielsweise auch mit dem Schutz unserer Kinder. Im EuGH-Urteil ist eindeutig ausgeführt worden, warum eine allgemeine Speicherung von IP-Adressen für zulässig erklärt wird, aber eben ein feiner Unterschied zwischen Verkehrs- und Standortdaten gemacht wird. Das sollte jeder noch einmal nachlesen. Vielleicht können auch die Grünen in Nordrhein-Westfalen hier ihrem Koalitionspartner ein wenig helfen. Es ist sowieso recht spannend, wie die Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung jetzt in der schwarz-Landtag grünen Koalition geführt wird. Ich sehe Frau Kollegin Schäffer gerade erheitert. Ich bin also gespannt, wie Sie da mit dem Innenminister auf einen Nenner kommen wollen. Der vorliegende Antrag der AfD bringt uns in dieser Sache aber kein Stück weiter. Daher lehnen wir ihn ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Reul das Wort.

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Herbert Reul

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD fordert, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene gegen jede Form einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einsetzen soll. Diese Forderung zeigt: Die AfD hat sich offenbar überhaupt nicht mit der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. September 2022 auseinandergesetzt, oder die Entscheidung ist ihr völlig egal. Denn der EuGH hat in seiner Entscheidung im Gegensatz zur AfD-Forderung ganz klare Fallgruppen definiert, die von einem grundsätzlichen Verbot der Verkehrsdatenspeicherung ausgenommen sind. Das sehe nicht nur ich als Nichtjurist so, sondern das sehen auch meine Kolleginnen und Kollegen aus Bund und Ländern so, und das sehen auch ganz viele Rechtsexperten so. Um zu diesem Schluss zu kommen, muss man auch nicht viel interpretieren. Da muss man eigentlich nur das Urteil lesen. Wenn Sie also schreiben, meine Länderkolleginnen und -kollegen würden die Freiräume der EuGH-Entscheidung – Zitat – „maximal und auch in eigener Interpretation ausnutzen“, dann ist das schlicht Quatsch. (Beifall von Angela Erwin [CDU]) Aber ich persönlich freue mich – und da unterscheiden wir uns offenbar wieder einmal sehr deutlich voneinander –, wenn der EuGH uns die Möglichkeit eröffnet, bei schweren Straftaten und gewichtigen Gefahrenlagen noch konsequenter als bisher zu ermitteln, insbesondere bei dem mir sehr wichtigen Thema der Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Dazu stellt der EuGH nämlich fest, dass trotz des schweren Eingriffs, der mit der Speicherung von IP-Adressen einhergeht – ich zitiere –, „zu berücksichtigen ist, dass im Fall einer im Internet begangenen Straftat und insbesondere im Fall des Erwerbs, der Verbreitung, der Weitergabe oder der Bereitstellung im Internet von Kinderpornografie […] die IP‑Adresse der einzige Anhaltspunkt sein kann, der es ermöglicht, die Identität der Person zu ermitteln, der diese 27.01.2023 Adresse zugewiesen war, als die Tat begangen wurde […]“. Das finde ich beachtlich; das will ich betonen. Mit dieser Rechtsauffassung zeigt der EuGH nicht nur mehr Sachkenntnis als die AfD, sondern auch mehr Rückgrat, aber beides wundert nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Noch einmal kurz zu Ihrem vorliegenden Antrag, und zwar auch zum Mitschreiben: Die Landesregierung erkennt selbstverständlich die vom EuGH aufgezeigten europarechtlichen Grenzen für eine Verkehrsdatenspeicherung nach nationalem Recht an. Das machen wir auch so; dafür brauchen wir keinen Antrag von Ihnen. Bei der Regelung zur Vorratsdatenspeicherung handelt es sich allerdings in erster Linie um Bundesrecht. In welchem Umfang hier gesetzlich geändert wird, ist übrigens auch vom Ausgang des Revisionsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht abhängig; dafür hatte das Bundesverwaltungsgericht ja den EuGH extra um Vorabentscheidung ersucht. Das Bundesverwaltungsgericht wird jetzt auslegen, wie EU-Recht auf nationales Recht anzuwenden ist – sowohl in Bezug auf die Speicherung von Verkehrsdaten als auch von IP-Adressen; das muss man jetzt abwarten. So viel kann ich Ihnen aber heute schon versprechen: Jede Bundesregierung – jede – hat mich an ihrer Seite, wenn es darum geht, konsequenter gegen Kindesmissbrauch vorgehen zu können. Das verspreche ich Ihnen, mehr auch nicht. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zum Schluss der Aussprache und zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Somit stimmen wir nun über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/2559 ab. Ich frage, wer dem Antrag zustimmt. – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/2559 abgelehnt. Ich rufe auf: 5 Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/2277 erste Lesung Landtag Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Minister Dr. Optendrenk das Wort. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften tragen wir dem unermüdlichen Engagement wichtiger Säulen unserer Gesellschaft und unseres Staates Rechnung. Lehrkräfte an Schulen und im Justizvollzug sowie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter leisten Essenzielles für unser Land. Sie verdienen unseren größten Respekt und unsere Anerkennung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit ihrem Gesetzentwurf kommt die Landesregierung dem Versprechen nach, die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I innerhalb dieser Legislaturperiode stufenweise anzuheben und in die Besoldungsgruppe A13 zu überführen. Wir wollen, dass unsere Kinder beste Bildung bekommen; dafür ist eine gute Bezahlung der Lehrkräfte eine wichtige Voraussetzung. Eine verantwortungsvolle Tätigkeit muss angemessen vergütet werden. Deshalb setzen wir uns für die Anhebung der Besoldung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein und setzen sie zügig um. Zu diesem Zweck sollen die betroffenen Lehrkräfte bereits rückwirkend zum 1. November 2022 eine ruhegehaltfähige Zulage von monatlich 115 Euro erhalten. Diese erhöht sich dann zum 1. August eines Jahres jeweils um weitere 115 Euro bis zum Jahr 2025. Zum 1. August 2026 erfolgt nach dem Gesetzentwurf dann die Überleitung in das Amt der Besoldungsgruppe A13. Im Vorgriff darauf haben die Lehrkräfte bereits entsprechende Abschlagszahlungen mit den Bezügen für Januar 2023 erhalten. Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind täglich 24 Stunden für uns alle im Einsatz. Verbale und körperliche Angriffe gehören mittlerweile leider zum Berufsalltag; die Ausschreitungen in der Silvesternacht haben dies noch einmal deutlich gezeigt. Diese zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte tolerieren wir nicht. Für das konsequente Durchgreifen in solchen Fällen bin ich unserem Innenminister sehr dankbar. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch dies zeigt, dass die Ansprüche an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in ihrem Berufsalltag erheblich gestiegen sind. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf entlasten wir sie von zu viel Bürokratie, denn die neue Zulage muss nicht mehr nach Einsatzstunden berechnet werden, sondern es werden nur noch die einzelnen Schichten erfasst. Die bisher noch stundenscharf abzurechnende Erschwerniszulage wird ersetzt. Zukünftig gibt es eine 27.01.2023 pauschale Zulage in Höhe von 20 Euro je 24-Stunden-Schicht, wenn eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter im Rettungsdienst oder als Leitstellendisponentin oder -disponent eingesetzt wird. Auch unseren Lehrkräften im Justizvollzug, denen die Leitung eines pädagogischen Fachdienstes in den Justizvollzugseinrichtungen obliegt, bringen wir mit diesem Gesetzentwurf Wertschätzung entgegen; wir werden auch hier besoldungsrechtliche Anpassungen vornehmen. Ich würde mich freuen, wenn der Gesetzentwurf Ihre Zustimmung erfahren würde. Er stärkt tragende Säulen unserer Gesellschaft. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnete Dr. Heinisch das Wort.

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Dr. Jan Heinisch CDU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung und die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen halten Wort, denn bereits im Oktober des vergangenen Jahres haben wir nicht wie heute über ein Gesetz debattiert, das entsprechende Veränderungen am Besoldungsrecht vornimmt, sondern wir haben mit unseren haushaltsrechtlichen Weichenstellungen dafür gesorgt, dass das, was wir jetzt hier im Besoldungsrecht in Gesetzesform gießen, mit entsprechendem Geld unterlegt ist. Insofern haben wir den ersten Schritt gemacht und machen heute, wenn Sie so wollen, den zweiten auf dem Weg der Besoldungsangleichung. Es werden noch weitere Schritte ganz konkret für diejenigen folgen, die von dieser Regelung zu Recht profitieren. Diese Besoldungsangleichung für Lehrkräfte der Primarstufe, also der Grundschule, und der Sekundarstufe I ist ein wichtiges und starkes Zeichen und eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wer aber weiß oder noch mal im Haushalt nachschaut, mit welchen Finanzvolumina das verbunden ist, bemerkt, dass das ein starkes Signal ist, das die Zukunftskoalition in den Schulbereich sendet, um deutlich zu machen, dass wir an der Seite all derjenigen stehen, die sich tagtäglich im Unterricht engagieren und damit ein großes Stück Zukunft und des Lebenswegs unserer Schülerinnen und Schüler gestalten. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir stellen für die Jahre 2022 bis 2026 in der Summe Mehrausgaben in Höhe von knapp 900 Millionen Euro zur Verfügung, um dies in die Realität umzusetzen. Die Anpassung wird – so ist es vorgesehen – bis Landtag zum Jahr 2026 vollzogen, bis dann eine Überführung in die Besoldungsgruppe A13 eingetreten ist. Für uns, vor allem aber auch für diejenigen, die sich in der Bildungslandschaft engagieren, ist eine deutliche Aussage, dass zum einen in der Schullandschaft Studienabschlüsse gleichwertig anerkannt sind und dass wir zum anderen die Berufsbilder, die damit verbunden sind, neben allen schönen Herausforderungen im Sinne einer Berufung im Sinne eines Berufs so vergüten, wie es angemessen ist und wie es die Gleichbehandlung gebietet. Was wir bei den Besoldungsvorschriften in der Lehrkräftebesoldung anpassen, gilt auch für die anderen Bereiche – insbesondere für die Erschwerniszulage im Feuerwehrbereich. Insofern schaffen wir da in gleicher Form Attraktivitätsanreize und treffen Aussagen zur Wertschätzung dieser Berufsbilder in diesem etwas hölzernen heißenden Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Da senden wir also entsprechende Signale aus und sorgen für Rechtsklarheit und teilweise auch für Rechtsvereinfachung. Ich denke, allen ist bewusst, dass sich hinter „weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ genauso viele engagierte Kräfte verbergen, denen wir mit diesem Gesetz die Hand reichen. Insofern ist es ein gutes Projekt. Die Zukunftskoalition verspricht nicht nur, sie liefert. Darüber freue ich mich sehr. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Kollegin Dilek Engin.

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Dilek Engin SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung wird von uns als SPD-Fraktion im Grundsatz begrüßt. Es ist ein Gebot der verfassungsgemäßen Gleichbehandlung der Lehrkräfte, die nun schulformunabhängig in der Einstiegsbesoldung nach A13 bezahlt werden sollen. Wir begrüßen auch, dass die Bestandslehrkräfte bei der Besoldungsanhebung Berücksichtigung finden. Die bisher ungleiche Besoldung hat dazu geführt, dass ein schulformspezifischer Lehrkräftemangel an den Grundschulen und im Sek.-I-Bereich entstanden ist. Lehramtsanwärterrinnen und -anwärter haben sich beim Lehramtsstudium für jene Option entschieden, die ihnen die besten beruflichen Perspektiven bietet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun die klaffenden Gerechtigkeitslücken geschlossen, die geradezu schreiende Ungerechtigkeit beseitigt und 27.01.2023 bei der Besoldung ein Zeichen für Wertschätzung gesetzt werden. (Beifall von der SPD) Ein echtes Zeichen für Wertschätzung für alle Lehrkräfte unseres Landes, die sich jeden Tag mit großem Engagement für die Bildungschancen unserer Kinder einsetzen, sieht aber anders aus. Schaut man sich den Gesetzentwurf nämlich genauer an, wird schnell deutlich, dass die Landesregierung kein Gesamtkonzept vorzuweisen hat. Stattdessen werden viele Ungereimtheiten und Lücken ersichtlich, die wiederum neue Ungleichbehandlungen im System nach sich ziehen. (Beifall von der SPD) Die Gewerkschaften merken zu Recht an, dass es laufbahnrechtliche Fragen gibt, die im Zuge einer guten Lehrkräftebesoldungsreform geklärt werden müssen. Nicht nur die Gewerkschaften, auch wir als SPD-Fraktion stellen uns die Frage, wieso die Umsetzung der Besoldungsangleichung nicht schneller erfolgt und wieso nicht alle Lehrkräfte unabhängig von ihrem Lehramt in eine einheitliche Lehrkräftelaufbahn überführt werden. (Beifall von der SPD) Ein weiteres Problem im Gesetzentwurf betrifft die Funktions- und Leitungsämter im Primarbereich und in der Sekundarstufe I, denn die Anpassung auf A13 als Einstiegsamt für alle Lehrkräfte muss Konsequenzen für das gesamte Besoldungsgefüge haben. CDU und Grüne sagen, die Besoldung der Fachleitungen und Schulleitungen werde entsprechend angepasst. Ich frage mich: Wo sind diese Anpassungen? Wie soll man dem Schulleiter einer Grundschule, der bereits ein Beförderungsamt bekleidet, erklären, dass er genauso viel verdient wie eine Lehrkraft ohne ein Beförderungsamt? Da muss das beamtenrechtliche Abstandsgebot gelten, sonst werden wir zukünftig noch größere Schwierigkeiten haben, die Leitungsämter in Grundschulen zu besetzen. (Beifall von der SPD und der FDP) Überhaupt nicht nachvollziehbar ist die derzeit im Gesetzentwurf ab 2026 vorgesehene Streichung eines Teils der funktionslosen Beförderungsstellen im Primarbereich. Das bedeutet, dass diese Schulform für Lehrerinnen und Lehrer noch unattraktiver wird. Wer glaubt, das sei es mit den Ungerechtigkeiten gewesen, irrt sich. Auch eine Gleichbehandlung der Fachleitungen für die Seminare Grundschule und Sekundarstufe I erfolgt nicht. Ich verdeutliche es: Eine Fachleitung Primar- und Sek.-I-Bereich wird in die Besoldungsgruppe A12 eingruppiert, während eine Lehrkraft ohne dieses Funktionsamt nun A13 erhält. Landtag Außerdem dürfen wir nicht jene vergessen, die als Fachlehrerin oder Fachlehrer an den Berufskollegs und Förderschulen sowie als Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer einen unersetzlichen Beitrag zum Gelingen des schulischen Alltags leisten. (Beifall von der SPD und Ralf Witzel [FDP]) Gestern erreichte mich noch ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Pädagogischen Dienste im Justizvollzug. Sie fordert, dass auch in ihrem Bereich Leitungsstellen geschaffen werden, damit ihr Berufsbild für Lehrkräfte attraktiv bleibt. Wenn wir immer vom Fachkräftemangel reden, der beseitigt werden müsse, dann müssen wir auch Lehrkräfte haben, die diese ausbilden. Wir dürfen nicht weiter an Bildung sparen. Auch für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte gilt, dass sie ein Anspruch auf eine gerechte Gehaltsangleichung haben – und das nicht erst 2026, sondern jetzt. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Wir fordern von der Landesregierung: Gehen Sie auf die Gewerkschaften zu und erarbeiten Sie ein gemeinsames Konzept! Wir müssen die Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer endlich und schnell aufheben. Ich komme zum Schluss. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung kann nicht mehr als ein erster Anfang sein, der die richtigen Weichen stellt. Von einem schlüssigen, belastbaren Gesamtkonzept kann hier nicht die Rede sein. Als SPD-Fraktion sind wir bereit, in den weiteren Beratungen in den Fachausschüssen konstruktiv an diesem Gesamtkonzept zu arbeiten. Lassen Sie uns gemeinsam die klare Botschaft an alle Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land senden, dass wir ihre Arbeit schätzen und dies auch in einer gerechten und mutigen Reform der Lehrkräftebesoldung zum Ausdruck bringen. (Beifall von der SPD – Jochen Ott [SPD]: Sehr gut! – Christian Dahm [SPD]: Sehr gut!)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der Grünen spricht nun der Kollege Simon Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns Grüne ist es selbstverständlich, dass gleichwertige Arbeit auch gleichermaßen entlohnt werden muss. Das ist schlicht und ergreifend eine Frage der Gerechtigkeit. Denn gerade in Bezug auf die Eingangsbesoldung unserer Lehrkräfte besteht hier eine Gerechtigkeitslücke. Wir haben im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag versprochen, diese zu schließen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf lösen wir genau 27.01.2023 dieses Versprechen ein. Denn damit überführen wir in den nächsten dreieinhalb Jahren die Besoldung für Lehrerinnen und Lehrer der Primar- sowie der Sekundarstufe I stufenweise in die Besoldungsgruppe A13. Das schafft dringend benötigte Klarheit und Planungssicherheit. Mit der Anpassung der Besoldung gehen wir einen ersten wichtigen Schritt, um die Attraktivität des Lehrerberufs in den Grundschulen und der Sekundarstufe I zu erhöhen. Denn besonders hier werden zusätzliche Lehrkräfte dringend benötigt. In den ersten Jahren wird der Grundstein für gesellschaftliche Teilhabe und den individuellen Bildungserfolg gelegt. Wenn Unterrichtsstunden aufgrund von sehr massivem Lehrkräftemangel regelmäßig ausfallen, trifft dies die Kleinsten besonders hart. Es trifft vor allem diejenigen Schülerinnen und Schüler, die unter dem Unterrichtsausfall besonders zu leiden haben, beispielsweise weil sich deren Eltern Unterstützungsangebote wie Nachhilfeunterricht schlicht nicht leisten können. Deshalb ist die Angleichung der Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte auch ein Schritt in Richtung von mehr Bildungsgerechtigkeit. Ja, allein dadurch werden wir die unbesetzten Stellen in den Schulen dieses Landes nicht besetzen können. Aber es bleibt ein wichtiger Baustein, um dem Mangel an Lehrkräften entgegenzuwirken. Doch auch hier gilt: Attraktive Arbeitsbedingungen hängen nicht nur von der Bezahlung ab. Als nächsten Schritt werden wir Maßnahmen erarbeiten, die die Lehrerinnen und Lehrer spürbar entlasten, und zudem auch die Besoldung der Fachleitungen und Schulleitungen entsprechend anpassen. Entsprechend haben wir es auch im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart. Die Landesregierung sorgt heute mit ihrem Gesetzentwurf dafür, dass wir der Lösung des Lehrkräftemangels an unseren Schulen ein Stück weit näher kommen. Gleichzeitig beseitigen wir damit auch eine große Ungerechtigkeit in der Besoldung von Lehrerinnen und Lehrern in allen Schulformen. Schließlich werden wir die Erschwerniszulagen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter entbürokratisieren, wie es der Finanzminister vorhin ausgeführt hat. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun der Kollege Herr Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der zurückliegenden 17. Wahlperiode hat die schwarz-gelbe Landesregierung eine Reihe besoldungspolitischer Verbes-Landtag serungen realisiert. Dies betrifft beispielsweise erhebliche Zuwächse bei kinderreichen Familien zur Herstellung des Lohnabstandsgebotes, die Einführung einer Erschwerniszulage für Notfallsanitäter und – im Rahmen des Masterplans Grundschule – erhebliche Verbesserungen bei Leitungsfunktionen sowie die Einführung funktionsloser A13-Stellen außerhalb von Schulleitungspositionen. Der aktuelle Gesetzentwurf soll eine Reihe unterschiedlicher Sachverhalte regeln. Darin sind mehr oder weniger zustimmungsfähige Vorhaben enthalten. Es geht beispielsweise darum, Erschwerniszulagen zwecks Bürokratieabbau nicht mehr stundenweise, sondern pro Schicht abzurechnen. Das halten wir für sinnvoll. Kritischer ist hingegen die Frage zu sehen, wie mit der Rückzahlung von Anwärtersonderzuschlägen umzugehen ist. Wir werden diese zukünftig wohl häufiger und nicht seltener brauchen, um bei zunehmendem Fachkräftemangel zusätzliche Anreize für die Bewerberrekrutierung zu setzen; denn die Gewinnung junger Nachwuchskräfte wird hinsichtlich der Qualität und der Quantität deutlich schwieriger. Leider gibt es Trittbrettfahrer unter den nicht selbst ausbildenden externen Betrieben, die gezielt sorgfältig im öffentlichen Dienst ausgebildete Kräfte abwerben. Daher macht es Sinn, sich im Interesse des Staates möglichst umfangreiche Rückforderungsmöglichkeiten zu erhalten. Genau diesen Komplex sollten wir auch mit Sachverständigen diskutieren. Größter und mit Abstand teuerster Komplex dieser Gesetzgebung ist eine weitere Anhebung bei der Lehrerbesoldung nach dem Motto: „A13 für möglichst viele“. Mit diesem Vorgehen sorgt die Landesregierung für eine Gleichstellung aller beamtenrechtlichen Eingangsbesoldungen im Schulbereich. Sie macht dies allein aus ihrer politischen Entscheidung heraus, ohne rechtliche Notwendigkeit. Erwartungsgemäß sind bislang alle von Klägern und Gewerkschaften angestrengten gerichtlichen Verfahren auf höhere Besoldung und Versorgung gescheitert. Die Vorschläge der Landesregierung führen zu einer Verbesserung für Lehrkräfte an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I. Mit dem aufwachsenden Vorgehen will die Landesregierung allein in dieser Wahlperiode Mehraufwendungen von 1 Milliarde Euro verausgaben. In der kommenden Wahlperiode werden es bereits 2 Milliarden sein. Wir gönnen jeder Lehrkraft eine höhere Bezahlung. Alle Lehrkräfte, die ihre Tätigkeit ernst nehmen und gewissenhaft ausüben, haben an allen Schulformen eine anstrengende und verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Zugleich sollte der Landesregierung klar sein, dass sie mit ihrem Vorgehen auch neue Begehrlichkeiten innerhalb und außerhalb des Schulbereichs weckt. Wer einerseits einen Milliardenbetrag für Besoldungsverbesserungen für Bestandslehrkräfte in die Hand nimmt, muss die Frage beant-27.01.2023 worten, warum er andererseits keinerlei Mittel für die Einkommensangleichung von beamteten und nichtverbeamteten Lehrkräften bereitstellen will. Schauen Sie sich dazu mal die fachlichen Ausarbeitungen der Schutzgemeinschaft angestellter Lehrer, SchaLL, zu Einkommensunterschieden an. Die Landesregierung muss auch die Frage beantworten, wie sie den Besoldungsabstand normaler Lehrkräfte zu Funktions- und Leitungsämtern wiederherstellen und neu justieren will und warum weiter eine so große Lücke zwischen verbeamteten Lehrkräften einerseits und sonderpädagogischen Fachkräften, multiprofessionellen Teams, Werkstattlehrern oder Seiteneinsteiger andererseits bestehen soll, die ihrerseits ebenfalls die Unterrichtsversorgung sicherstellen. Klar ist auch, dass durch Besoldungsanhebung für Bestandslehrkräfte zunächst einmal kein unmittelbarer zeitnaher Fortschritt im Kampf gegen tagtäglichen Stundenausfall erreicht werden kann. Das darf Sie nicht zur Passivität bei dieser wichtigen Zukunftsaufgabe verleiten. Ich will zugleich sagen, dass Sie in Ihrem Gesetz viele wichtige Fragen des öffentlichen Dienstes nicht regeln. Das gilt beispielsweise für die Überprüfung des Lohnabstandes im öffentlichen Dienst nach Einführung des neuen Bürgergeldes. Da müssen Sie nämlich dringend zu einer Überprüfung der Angemessenheit der Alimentationen kommen und selbige sicherstellen. Sie setzen sich in diesem Gesetz nicht mit der Frage der Konsistenz und den Anreizwirkungen im Zulagenwesen auseinander. Auch da ist eine Modernisierung und Überprüfung angezeigt; auch im Sinne einer regelmäßigen Evaluation. Sie blenden außerdem die Frage der Fachkräftegewinnung aus. Sie haben sich mittlerweile daran gewöhnt, dass Sie rund 20.000 offene Stellen im Landesdienst Nordrhein-Westfalen haben. Sie reagieren nicht hinreichend darauf, dass wir selbst in den bislang attraktivsten Ausbildungsgängen, etwa in der Finanzverwaltung oder bei der Polizei, mittlerweile Verlustquoten von 20 bis 25 % in der Anwärterausbildung haben. Deshalb springt dieser Gesetzentwurf zu kurz. Wir brauchen als ganz wichtiges Strategiethema dieser Wahlperiode eine Debatte über die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Zeiten des Fachkräftemangels. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Wir sehen gerade, dass vom meinem Fraktionssitzplatz aus noch eine Frage angemeldet wurde. Ich weiß, dass ich das nicht gemacht habe. Ich gehe davon aus, dass das der Kollege Simon Rock war. Landtag Wir haben das zu spät gesehen. Wollen Sie noch, Herr Witzel? (Ralf Witzel [FDP] kehrt zum Rednerpult zu- rück.) – Sie gestatten die Frage von Herrn Rock. (Beifall von Marc Lürbke [FDP]) Wir machen eine Ausnahme. Ralf Witzel*) (FDP) Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es lag nicht an mir. Weil wir immer gute Argumente für das haben, was wir tun, stellen wir uns gerne der Debatte. Bitte schön, Herr Kollege.

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Simon Rock GRÜNE

Lieber Herr Kollege Witzel, das freut mich natürlich außerordentlich. Sie haben gerade gegenüber der Landesregierung den Wunsch nach eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes geäußert. Ich will nicht verhehlen, dass ich da komplett bei Ihnen bin. Ich vermute mal, die Landesregierung ist in der Sache auch bei Ihnen. Gleichwohl schwingt dabei auch eine finanzielle Frage mit. Es passiert relativ schnell, dass man bei der Frage der Finanzierung ankommt. Ich frage mich, wie Sie die jetzige Debatte mit der in Einklang bringen wollen, die wir vor einer halben Stunde geführt haben und in der Sie die massive Senkung der Einkommen- und Körperschaftsteuer gefordert haben, was den Landeshaushalt entsprechend belasten würde. (Beifall von den GRÜNEN)

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Ralf Witzel FDP

Herr Kollege, ich antworte sehr gerne auf Ihre Frage; auch wenn ich mich dabei etwas konzentrieren muss, um nicht – die Präsidentin würde mich dann zu Recht ermahnen – alles zu diesem Thema zu sagen, was ich gerne dazu loswerden würde. Zu Ihrer sehr allgemein gestellten Frage: Wie passen steuerliche Entlastung und staatliche Handlungsfähigkeit zusammen? Herr Kollege Rock, das hatte ich vorhin versucht, Ihnen zu erklären, und ich habe auch durch den einen oder anderen Zwischenruf versucht, es deutlich zu machen. Wenn Unternehmen in Nordrhein-Westfalen schließen, weil sie ihre Produktion ins Ausland verlagern, wandern Ihnen Steuereinnahmen ab. Da ist es manchmal besser, wenn man feststellt, dass Deutschland ein Hochsteuerland ist. Um wettbewerbsfähig zu werden, um Arbeitsplätze zu erhalten, um Produktionsstätten zu erhalten, um neue Gründungen von Unternehmen in unserem Land zu ermöglichen, (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) 27.01.2023 senkt man lieber etwas die Steuern und pendelt sich auf das international übliche Niveau ein. (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Lieber realisiert man hier diese Steuereinnahmen, als – und dann würden Sie in die Röhre gucken – alle Unternehmen ins Ausland zu vertreiben und erheblich weniger Steuern zu bekommen. (Beifall von der FDP) Das ist die sehr allgemeine Antwort. Sie haben aber außerdem die Frage gestellt: Wie passt dies hinsichtlich der Priorisierung mit dem öffentlichen Dienst zusammen? Wir haben Ihnen immer gesagt: Es gibt staatliche Kernaufgaben, hoheitliche Aufgaben, die im Fokus besonderer öffentlicher Verantwortung liegen. Die Bürger erwarten dabei völlig zu Recht vom Staat große Handlungsfähigkeit. Es gibt aber auch andere Bereiche, die die wirtschaftliche Betätigung betreffen, in die der Staat sich immer mehr hineinverlagert. Dies können aber auch Private, und deshalb muss der Staat nicht alles machen. Der Staat muss nicht der bessere Unternehmer, sondern er muss in seinen Kernbereichen leistungsfähig sein. Es gibt durch Aufgabenkritik oder Digitalisierungsrendite Möglichkeiten, Gelder zu erwirtschaften. Wo das aber nicht funktioniert, wo Sie tatsächlich staatliche Präsenz brauchen wie etwa beim Unterricht von Kindern oder wo Sie polizeiliche Präsenz benötigen zur Sicherstellung der inneren Sicherheit, wenn Bankräuber verfolgt werden müssen, können Sie nicht im Sinne der Aufgabenkritik sagen, dass das andere machen sollen, sondern da müssen wir leistungsfähig sein. Vielleicht müssen wir in den Bereichen, wo es uns aktuell nicht gelingt, in nötiger Qualität und Quantität genügend junge Menschen zu finden, an der einen oder anderen Stelle auch mal eine Zulage zahlen, um gegenüber dem allgemeinen Marktgeschehen bei den Arbeitskräften wettbewerbsfähig zu werden. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Das ist unser Ansatz als FDP-Landtagsfraktion, in aller Kürze vorgestellt. (Heiterkeit von der FDP) Das tue ich demnächst gerne auch detaillierter in weiteren eigenen Antragsvorhaben der FDP-Landtagsfraktion. Ich freue mich auf die Debatte, Herr Kollege. (Beifall von der FDP und Ibrahim Yetim [SPD])

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Berivan Aymaz

Ich danke Ihnen für diese kurze Ausführung. Wir wissen, dass die Debatte zu diesem Themenbereich hiermit nicht abgeschlossen ist, sondern gegebenenfalls bei ent-Landtag sprechender Überweisung im Ausschuss fortgeführt werden kann. Jetzt erteile ich für die Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Clemens das Wort.

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Carlo Clemens AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält ein Sammelsurium von Leistungserhöhungen für Personengruppen des öffentlichen Dienstes, für Angestellte und Beamte. In dem Gesetzentwurf wird die Anhebung der Eingangsbesoldungen für Lehrkräfte der Grundschulen, der Sekundarstufe I von A12 auf A13 auf den Weg gebracht, die stundenscharf abzurechnende Erschwerniszulage für Notfallsanitäter aufgehoben und durch eine im Landesbesoldungsgesetz normierte Zulage eigener Art abgelöst. Betroffen sind auch der Landesbetrieb Information und Technik, die Lehrkräfte im Justizvollzug, die Generalstaatsanwaltschaften, die Anwärter im Bereich des öffentlichen Dienstes, in dem es einen Mangel an qualifizierten Bewerbern gibt. Die meisten der Zuwendungen an die besagten Gruppen von Landesbediensteten führen zu kaum spürbaren Haushaltsauswirkungen, sind also letztlich vonseiten des Landes nichts weiter als ein Almosen an öffentlich Bedienstete, die wichtige Aufgaben der öffentlichen Hand erfüllen, und zwar zunehmend unter erschwerten Bedingungen. Wenn wir uns vergegenwärtigen, wie sehr sich die Arbeitsbedingungen der Notfallsanitäter zum Beispiel verschlechtert haben und wie ignorant sich die Landesregierung teilweise auch gegenüber den Notrufen der im Gesundheitswesen und im Sanitätswesen Beschäftigten verhalten hat, dann sehen wir, dass die hier vorliegenden finanziellen Leistungen für diese Gruppen der Bediensteten kaum der Rede wert sind. Selbstverständlich haben sie diese Zuwendungen mehr als verdient. (Beifall von der AfD) Deutlich großzügiger zeigt sich das Land bei der stufenweisen Anhebung der Besoldung für die Lehrämter für Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I bis zur Angleichung 2026. Die Angleichung wird ab dem Jahr 2027 jährlich 385 Millionen Euro betragen. Das ist eine stolze Summe, die zu Recht Bediensteten zur Verfügung gestellt wird, die mit ihrer Bildungsarbeit eine Investitionsleistung in unsere Zukunft tätigen. Wie sehr mangelnde Bildung die Teilhabe des Einzelnen verhindert oder zumindest erschwert und welche Folgen das hat, können wir in der augenblicklichen Lage unseres Landes sehr gut beobachten. Die finanzielle Anerkennung für die Lehrkräfte ist zu begrüßen, denn sie sind es, die viele eklatante Fehl-27.01.2023 entscheidungen der Politik nicht nur aus dem Bereich von Schule und Bildung in der realen Berufspraxis zu spüren bekommen. Die Begründung für die Erhöhung ist allerdings relativ sachfremd. Es wird das Ziel benannt, den Dienst an der Schule attraktiver zu machen. Dabei sind die immer wieder vorgetragenen Hauptsorgen doch nicht das Geld. Die neuesten Zahlen des Deutschen Schulbarometers zeigen, dass 92 % der Lehrkräfte hoch oder sehr hoch belastet sind. 62 % leiden täglich oder häufig an Erschöpfung, über drei Viertel der Lehrkräfte arbeiten am Wochenende. Mehr als jeder Zehnte plant sogar eine Arbeitszeitreduzierung, verzichtet also bereitwillig, um sich dadurch Lebensqualität zurückzuholen. Es sind nicht die Politiker, sondern die Lehrer, die Nerven und Energie aufwenden müssen, die mit den Folgen Ihrer Politik im Arbeitsalltag konfrontiert sind. Die schlechten Ergebnisse im IQB-Bildungstrend sind nicht ein Zeichen dafür, dass die Lehrkräfte überwiegend ihre Arbeit nicht gut machen, sondern sie sind ein Zeichen dafür, dass erfolgreicher Unterricht aufgrund schlechter Politik zunehmend erschwert wird. Das hat sich längst bei den jungen Leuten herumgesprochen. Deshalb werden Sie die Attraktivität des Lehrerberufs nicht spürbar steigern können, solange die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte so sind, wie sie sind. Es wird mit dieser Erhöhung keinen einzigen Burn-out weniger geben. Hier müssen wir primär ansetzen. Ich bin gespannt, was die Landesregierung in den nächsten Jahren noch vorlegen wird. (Beifall von der AfD) Sosehr also diesen Lehrkräften die Erhöhung ihrer Besoldung zu gönnen ist, sosehr muss man aber darauf achten, dass mit dieser Besoldungserhöhung nicht das austarierte Gefüge der Besoldungsstruktur im Schulwesen aus dem Gleichgewicht gerät. Gerechtigkeit für eine Gruppe von Landesbediensteten sicherzustellen, ist das eine; den Blick für gerechte Besoldungsverhältnisse im gesamten Gefüge zu beachten, ist das andere. Darüber wird im Ausschuss zu reden sein. Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind somit am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/2277 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses, Landtag an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, somit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag. Kommen Sie gut heim, und haben Sie hoffentlich ein erholsames Wochenende! Ich schließe die Sitzung. Schluss: 14:34 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 27.01.2023

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