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Dilek Engin

SPD 27.01.2023 Sitzungen 18/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung wird von uns als SPD-Fraktion im Grundsatz begrüßt. Es ist ein Gebot der verfassungsgemäßen Gleichbehandlung der Lehrkräfte, die nun schulformunabhängig in der Einstiegsbesoldung nach A13 bezahlt werden sollen. Wir begrüßen auch, dass die Bestandslehrkräfte bei der Besoldungsanhebung Berücksichtigung finden. Die bisher ungleiche Besoldung hat dazu geführt, dass ein schulformspezifischer Lehrkräftemangel an den Grundschulen und im Sek.-I-Bereich entstanden ist. Lehramtsanwärterrinnen und -anwärter haben sich beim Lehramtsstudium für jene Option entschieden, die ihnen die besten beruflichen Perspektiven bietet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun die klaffenden Gerechtigkeitslücken geschlossen, die geradezu schreiende Ungerechtigkeit beseitigt und 27.01.2023 bei der Besoldung ein Zeichen für Wertschätzung gesetzt werden. (Beifall von der SPD) Ein echtes Zeichen für Wertschätzung für alle Lehrkräfte unseres Landes, die sich jeden Tag mit großem Engagement für die Bildungschancen unserer Kinder einsetzen, sieht aber anders aus. Schaut man sich den Gesetzentwurf nämlich genauer an, wird schnell deutlich, dass die Landesregierung kein Gesamtkonzept vorzuweisen hat. Stattdessen werden viele Ungereimtheiten und Lücken ersichtlich, die wiederum neue Ungleichbehandlungen im System nach sich ziehen. (Beifall von der SPD) Die Gewerkschaften merken zu Recht an, dass es laufbahnrechtliche Fragen gibt, die im Zuge einer guten Lehrkräftebesoldungsreform geklärt werden müssen. Nicht nur die Gewerkschaften, auch wir als SPD-Fraktion stellen uns die Frage, wieso die Umsetzung der Besoldungsangleichung nicht schneller erfolgt und wieso nicht alle Lehrkräfte unabhängig von ihrem Lehramt in eine einheitliche Lehrkräftelaufbahn überführt werden. (Beifall von der SPD) Ein weiteres Problem im Gesetzentwurf betrifft die Funktions- und Leitungsämter im Primarbereich und in der Sekundarstufe I, denn die Anpassung auf A13 als Einstiegsamt für alle Lehrkräfte muss Konsequenzen für das gesamte Besoldungsgefüge haben. CDU und Grüne sagen, die Besoldung der Fachleitungen und Schulleitungen werde entsprechend angepasst. Ich frage mich: Wo sind diese Anpassungen? Wie soll man dem Schulleiter einer Grundschule, der bereits ein Beförderungsamt bekleidet, erklären, dass er genauso viel verdient wie eine Lehrkraft ohne ein Beförderungsamt? Da muss das beamtenrechtliche Abstandsgebot gelten, sonst werden wir zukünftig noch größere Schwierigkeiten haben, die Leitungsämter in Grundschulen zu besetzen. (Beifall von der SPD und der FDP) Überhaupt nicht nachvollziehbar ist die derzeit im Gesetzentwurf ab 2026 vorgesehene Streichung eines Teils der funktionslosen Beförderungsstellen im Primarbereich. Das bedeutet, dass diese Schulform für Lehrerinnen und Lehrer noch unattraktiver wird. Wer glaubt, das sei es mit den Ungerechtigkeiten gewesen, irrt sich. Auch eine Gleichbehandlung der Fachleitungen für die Seminare Grundschule und Sekundarstufe I erfolgt nicht. Ich verdeutliche es: Eine Fachleitung Primar- und Sek.-I-Bereich wird in die Besoldungsgruppe A12 eingruppiert, während eine Lehrkraft ohne dieses Funktionsamt nun A13 erhält. Landtag Außerdem dürfen wir nicht jene vergessen, die als Fachlehrerin oder Fachlehrer an den Berufskollegs und Förderschulen sowie als Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer einen unersetzlichen Beitrag zum Gelingen des schulischen Alltags leisten. (Beifall von der SPD und Ralf Witzel [FDP]) Gestern erreichte mich noch ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Pädagogischen Dienste im Justizvollzug. Sie fordert, dass auch in ihrem Bereich Leitungsstellen geschaffen werden, damit ihr Berufsbild für Lehrkräfte attraktiv bleibt. Wenn wir immer vom Fachkräftemangel reden, der beseitigt werden müsse, dann müssen wir auch Lehrkräfte haben, die diese ausbilden. Wir dürfen nicht weiter an Bildung sparen. Auch für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte gilt, dass sie ein Anspruch auf eine gerechte Gehaltsangleichung haben – und das nicht erst 2026, sondern jetzt. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Wir fordern von der Landesregierung: Gehen Sie auf die Gewerkschaften zu und erarbeiten Sie ein gemeinsames Konzept! Wir müssen die Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer endlich und schnell aufheben. Ich komme zum Schluss. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung kann nicht mehr als ein erster Anfang sein, der die richtigen Weichen stellt. Von einem schlüssigen, belastbaren Gesamtkonzept kann hier nicht die Rede sein. Als SPD-Fraktion sind wir bereit, in den weiteren Beratungen in den Fachausschüssen konstruktiv an diesem Gesamtkonzept zu arbeiten. Lassen Sie uns gemeinsam die klare Botschaft an alle Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land senden, dass wir ihre Arbeit schätzen und dies auch in einer gerechten und mutigen Reform der Lehrkräftebesoldung zum Ausdruck bringen. (Beifall von der SPD – Jochen Ott [SPD]: Sehr gut! – Christian Dahm [SPD]: Sehr gut!)

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