Dr. Jan Heinisch
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung und die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen halten Wort, denn bereits im Oktober des vergangenen Jahres haben wir nicht wie heute über ein Gesetz debattiert, das entsprechende Veränderungen am Besoldungsrecht vornimmt, sondern wir haben mit unseren haushaltsrechtlichen Weichenstellungen dafür gesorgt, dass das, was wir jetzt hier im Besoldungsrecht in Gesetzesform gießen, mit entsprechendem Geld unterlegt ist. Insofern haben wir den ersten Schritt gemacht und machen heute, wenn Sie so wollen, den zweiten auf dem Weg der Besoldungsangleichung. Es werden noch weitere Schritte ganz konkret für diejenigen folgen, die von dieser Regelung zu Recht profitieren. Diese Besoldungsangleichung für Lehrkräfte der Primarstufe, also der Grundschule, und der Sekundarstufe I ist ein wichtiges und starkes Zeichen und eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wer aber weiß oder noch mal im Haushalt nachschaut, mit welchen Finanzvolumina das verbunden ist, bemerkt, dass das ein starkes Signal ist, das die Zukunftskoalition in den Schulbereich sendet, um deutlich zu machen, dass wir an der Seite all derjenigen stehen, die sich tagtäglich im Unterricht engagieren und damit ein großes Stück Zukunft und des Lebenswegs unserer Schülerinnen und Schüler gestalten. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir stellen für die Jahre 2022 bis 2026 in der Summe Mehrausgaben in Höhe von knapp 900 Millionen Euro zur Verfügung, um dies in die Realität umzusetzen. Die Anpassung wird – so ist es vorgesehen – bis Landtag zum Jahr 2026 vollzogen, bis dann eine Überführung in die Besoldungsgruppe A13 eingetreten ist. Für uns, vor allem aber auch für diejenigen, die sich in der Bildungslandschaft engagieren, ist eine deutliche Aussage, dass zum einen in der Schullandschaft Studienabschlüsse gleichwertig anerkannt sind und dass wir zum anderen die Berufsbilder, die damit verbunden sind, neben allen schönen Herausforderungen im Sinne einer Berufung im Sinne eines Berufs so vergüten, wie es angemessen ist und wie es die Gleichbehandlung gebietet. Was wir bei den Besoldungsvorschriften in der Lehrkräftebesoldung anpassen, gilt auch für die anderen Bereiche – insbesondere für die Erschwerniszulage im Feuerwehrbereich. Insofern schaffen wir da in gleicher Form Attraktivitätsanreize und treffen Aussagen zur Wertschätzung dieser Berufsbilder in diesem etwas hölzernen heißenden Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Da senden wir also entsprechende Signale aus und sorgen für Rechtsklarheit und teilweise auch für Rechtsvereinfachung. Ich denke, allen ist bewusst, dass sich hinter „weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ genauso viele engagierte Kräfte verbergen, denen wir mit diesem Gesetz die Hand reichen. Insofern ist es ein gutes Projekt. Die Zukunftskoalition verspricht nicht nur, sie liefert. Darüber freue ich mich sehr. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
