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Ralf Witzel

FDP 27.01.2023 Sitzungen 18/23

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der zurückliegenden 17. Wahlperiode hat die schwarz-gelbe Landesregierung eine Reihe besoldungspolitischer Verbes-Landtag serungen realisiert. Dies betrifft beispielsweise erhebliche Zuwächse bei kinderreichen Familien zur Herstellung des Lohnabstandsgebotes, die Einführung einer Erschwerniszulage für Notfallsanitäter und – im Rahmen des Masterplans Grundschule – erhebliche Verbesserungen bei Leitungsfunktionen sowie die Einführung funktionsloser A13-Stellen außerhalb von Schulleitungspositionen. Der aktuelle Gesetzentwurf soll eine Reihe unterschiedlicher Sachverhalte regeln. Darin sind mehr oder weniger zustimmungsfähige Vorhaben enthalten. Es geht beispielsweise darum, Erschwerniszulagen zwecks Bürokratieabbau nicht mehr stundenweise, sondern pro Schicht abzurechnen. Das halten wir für sinnvoll. Kritischer ist hingegen die Frage zu sehen, wie mit der Rückzahlung von Anwärtersonderzuschlägen umzugehen ist. Wir werden diese zukünftig wohl häufiger und nicht seltener brauchen, um bei zunehmendem Fachkräftemangel zusätzliche Anreize für die Bewerberrekrutierung zu setzen; denn die Gewinnung junger Nachwuchskräfte wird hinsichtlich der Qualität und der Quantität deutlich schwieriger. Leider gibt es Trittbrettfahrer unter den nicht selbst ausbildenden externen Betrieben, die gezielt sorgfältig im öffentlichen Dienst ausgebildete Kräfte abwerben. Daher macht es Sinn, sich im Interesse des Staates möglichst umfangreiche Rückforderungsmöglichkeiten zu erhalten. Genau diesen Komplex sollten wir auch mit Sachverständigen diskutieren. Größter und mit Abstand teuerster Komplex dieser Gesetzgebung ist eine weitere Anhebung bei der Lehrerbesoldung nach dem Motto: „A13 für möglichst viele“. Mit diesem Vorgehen sorgt die Landesregierung für eine Gleichstellung aller beamtenrechtlichen Eingangsbesoldungen im Schulbereich. Sie macht dies allein aus ihrer politischen Entscheidung heraus, ohne rechtliche Notwendigkeit. Erwartungsgemäß sind bislang alle von Klägern und Gewerkschaften angestrengten gerichtlichen Verfahren auf höhere Besoldung und Versorgung gescheitert. Die Vorschläge der Landesregierung führen zu einer Verbesserung für Lehrkräfte an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I. Mit dem aufwachsenden Vorgehen will die Landesregierung allein in dieser Wahlperiode Mehraufwendungen von 1 Milliarde Euro verausgaben. In der kommenden Wahlperiode werden es bereits 2 Milliarden sein. Wir gönnen jeder Lehrkraft eine höhere Bezahlung. Alle Lehrkräfte, die ihre Tätigkeit ernst nehmen und gewissenhaft ausüben, haben an allen Schulformen eine anstrengende und verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Zugleich sollte der Landesregierung klar sein, dass sie mit ihrem Vorgehen auch neue Begehrlichkeiten innerhalb und außerhalb des Schulbereichs weckt. Wer einerseits einen Milliardenbetrag für Besoldungsverbesserungen für Bestandslehrkräfte in die Hand nimmt, muss die Frage beant-27.01.2023 worten, warum er andererseits keinerlei Mittel für die Einkommensangleichung von beamteten und nichtverbeamteten Lehrkräften bereitstellen will. Schauen Sie sich dazu mal die fachlichen Ausarbeitungen der Schutzgemeinschaft angestellter Lehrer, SchaLL, zu Einkommensunterschieden an. Die Landesregierung muss auch die Frage beantworten, wie sie den Besoldungsabstand normaler Lehrkräfte zu Funktions- und Leitungsämtern wiederherstellen und neu justieren will und warum weiter eine so große Lücke zwischen verbeamteten Lehrkräften einerseits und sonderpädagogischen Fachkräften, multiprofessionellen Teams, Werkstattlehrern oder Seiteneinsteiger andererseits bestehen soll, die ihrerseits ebenfalls die Unterrichtsversorgung sicherstellen. Klar ist auch, dass durch Besoldungsanhebung für Bestandslehrkräfte zunächst einmal kein unmittelbarer zeitnaher Fortschritt im Kampf gegen tagtäglichen Stundenausfall erreicht werden kann. Das darf Sie nicht zur Passivität bei dieser wichtigen Zukunftsaufgabe verleiten. Ich will zugleich sagen, dass Sie in Ihrem Gesetz viele wichtige Fragen des öffentlichen Dienstes nicht regeln. Das gilt beispielsweise für die Überprüfung des Lohnabstandes im öffentlichen Dienst nach Einführung des neuen Bürgergeldes. Da müssen Sie nämlich dringend zu einer Überprüfung der Angemessenheit der Alimentationen kommen und selbige sicherstellen. Sie setzen sich in diesem Gesetz nicht mit der Frage der Konsistenz und den Anreizwirkungen im Zulagenwesen auseinander. Auch da ist eine Modernisierung und Überprüfung angezeigt; auch im Sinne einer regelmäßigen Evaluation. Sie blenden außerdem die Frage der Fachkräftegewinnung aus. Sie haben sich mittlerweile daran gewöhnt, dass Sie rund 20.000 offene Stellen im Landesdienst Nordrhein-Westfalen haben. Sie reagieren nicht hinreichend darauf, dass wir selbst in den bislang attraktivsten Ausbildungsgängen, etwa in der Finanzverwaltung oder bei der Polizei, mittlerweile Verlustquoten von 20 bis 25 % in der Anwärterausbildung haben. Deshalb springt dieser Gesetzentwurf zu kurz. Wir brauchen als ganz wichtiges Strategiethema dieser Wahlperiode eine Debatte über die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Zeiten des Fachkräftemangels. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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