Marc Lürbke
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einmal nachgeschaut. Seit 16 Jahren beschäftigen wir uns mit der Debatte um Vorratsdatenspeicherung. Wir haben dieses Thema regelmäßig immer wieder auf dem Tisch – jetzt nun ausgerechnet von der AfD. Wenn ich den Antrag der AfD so lese, also der selbst ernannten Gralshüter der Freiheit – Herr Tritschler, Sie haben sich hier gerade als Wahrer der Bürgerrechte bezeichnet; puh –, dann frage ich mich: Glauben Sie das selbst? (Sven Werner Tritschler [AfD]: Mehr als Sie!) Selbst im Antrag zur digitalen Vorratsdatenspeicherung schaffen Sie es noch – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, Ressentiments gegen Einwanderung zu schüren (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) und – Zitat – „ganz analog“ über rechtsfreie Räume aufgrund unkontrollierter Grenzen zu fabulieren. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Erzählen Sie uns bitte nichts von Freiheitsrechten in diesem Parlament. Bitte nicht! (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Zum Thema: Der 20. September des vergangenen Jahres, an dem die Entscheidung des EuGH fiel, war ein guter Tag für die Freiheit und ein guter Tag für die Bürgerrechte. Die Debatte um eine anlasslose allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist damit nun endgültig Geschichte. Ich hoffe, das vereinfacht und sortiert vielleicht endlich nach Jahren ein wenig diese Diskussion. 27.01.2023 Jetzt gilt es, auf Basis der Rechtsprechung in unserem demokratischen Rechtsstaat alles dafür zu tun, unseren Ermittlern verfassungsfeste und wirksame Instrumente an die Hand zu geben, um schwere und schwerste Straftaten effektiv bekämpfen zu können. Der Bund und der Bundesjustizminister haben sich richtigerweise aufgemacht, damit Daten rechtssicher, anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können – Stichwort „Quick Freeze“. Liebe Angela Erwin, in Richtung der CDU sage ich: Sie haben gerade beklagt, dass jetzt schon wieder vier Monate nach dieser Entscheidung des EuGH verstrichen sind. Zur Wahrheit gehört aber auch: Einen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung, der Bestand vor dem EuGH gehabt hätte, hat die Union auch in 16 Jahren niemals auf den Weg gebracht. Immer wieder Krokodilstränen – nicht gerade von Ihnen, aber sehr häufig aus den Reihen der Union – wegen etwas zu vergießen, was gar nicht durchsetzbar und einsetzbar ist, muss endlich aufhören. Das bringt uns auch keinen Deut weiter. Deswegen lassen Sie uns jetzt lieber über verfassungsgemäße Instrumente, die konkret helfen, um schwerste Verbrechen wie gerade Kindesmissbrauch effektiver bekämpfen zu können, reden. Und das ist genau der Punkt. Diese Instrumente müssen konkret helfen, und sie müssen vor allen Dingen verfassungskonform sein. Das gilt zum Beispiel für die Frage: Wie bekämpfen wir effektiver sexualisierte Gewalt an Kindern? – Diese Frage ist ohne Wenn und Aber ganz dringend zu beantworten. Es ist notwendig, dass wir darüber diskutieren. Denn auch für mich ist es nicht akzeptabel, dass jedes Jahr beim BKA Tausende Fälle und Hinweise des NCMEP, also des National Center for Missing & Exploited Children, mit Deutschland- und NRW-Bezug versanden, weil der einzige Ermittlungsansatz eben genau diese IP-Adresse ist und dann die Ermittlungen ins Leere laufen. Deswegen muss man darüber diskutieren, wie man das, was das EuGH-Urteil zur Verfolgung schwerer und schwerster Straftaten ermöglicht, um IP-Adressen rechtssicher zu speichern, jetzt bestmöglich in Einklang bringt mit der Verfassung und mit Bürgerrechten, aber beispielsweise auch mit dem Schutz unserer Kinder. Im EuGH-Urteil ist eindeutig ausgeführt worden, warum eine allgemeine Speicherung von IP-Adressen für zulässig erklärt wird, aber eben ein feiner Unterschied zwischen Verkehrs- und Standortdaten gemacht wird. Das sollte jeder noch einmal nachlesen. Vielleicht können auch die Grünen in Nordrhein-Westfalen hier ihrem Koalitionspartner ein wenig helfen. Es ist sowieso recht spannend, wie die Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung jetzt in der schwarz-Landtag grünen Koalition geführt wird. Ich sehe Frau Kollegin Schäffer gerade erheitert. Ich bin also gespannt, wie Sie da mit dem Innenminister auf einen Nenner kommen wollen. Der vorliegende Antrag der AfD bringt uns in dieser Sache aber kein Stück weiter. Daher lehnen wir ihn ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende. (Beifall von der FDP)
